Wald kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von Amts wegen oder auf Antrag durch Erlass einer Verordnung der obersten Forstbehörde zu Schutzwald nach § 12 LWaldG erklärt werden. Schutzwald nach §12 LWaldG ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwälder, notwendig ist. Wald kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von Amts wegen oder auf Antrag durch Erlass einer Verordnung der obersten Forstbehörde zu Schutzwald nach § 12 LWaldG erklärt werden. Schutzwald nach §12 LWaldG ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwälder, notwendig ist.
Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten und Kurorten, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist, kann gemäß §12 Abs. 5 LWaldG per Rechtsverordnung zu Erholungswald als geschütztes Waldgebiet erklärt werden.
Mit dem Abfallüberwachungssystem ASYS stellen die Länder allen Abfallbehörden eine an deren Anforderungen angepasste Software zur Verfügung. Die Nutzung einer bundeseinheitlichen Software erleichtert dabei sowohl den Datenaustausch zwischen den Ländern als auch die Umsetzung gemeinsam von den Ländern einzurichtender informationstechnischer Systeme deutlich. Inhaltlich umfasst das Abfallüberwachungssystem ASYS im Wesentlichen die Vorab- und Verbleibskontrolle gemäß der NachwV, das Anzeige- und Erlaubnisverfahren gemäß AbfAEV, das Entsorgungsfachbetriebsverfahren gemäß EfbV, das Notifizierungsverfahren entsprechend Abfallverbringungsverordnung und die Verwaltung der Stammdaten der beteiligten Betriebe. Funktional unterstützt ASYS neben der Erfassung, Bearbeitung und Auswertung der jeweiligen Daten u.a. die automatisierte Prüfung der Daten, den automatisierten Austausch der Daten zwischen den Ländern sowie die praktische Bearbeitung der einzelnen Vorgänge. Angewandt wird das Abfallüberwachungssystem ASYS von den Mitarbeitenden der Abfallbehörden. (Textausschnitt von gadsys.de, Stand 01.04.2025)
Visualized position. Position does not represent exact sample coordinates. Do not use data set as point data.
Bebauungspläne und Umringe der Gemeinde Nonnweiler (Saarland), Ortsteil Bierfeld:Bebauungsplan "Gewerbegebiet An der B52 3. Änderung" der Gemeinde Nonnweiler, Ortsteil Bierfeld
Umweltinspektionen werden auf Grund einer EU-Empfehlung als Regelüberwachung durchgeführt. Zu inspizieren sind im wesentlichen genehmigungsbedürftige Anlagen die im Anhang der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV, Spalte 1 genannt sind. Dies sind z.B. Kraftwerke, Stahlerzeuger oder chemische Industrie. Die Frequenz der Vor-Ort-Inspektionen richtet sich dabei nach drei Kategorien. Die Überwachungsfrequenz reicht dabei von jährlich bis einmal in sechs Jahren. Zu einer Vor-Ort-Inspektion wird ein Bericht erstellt. Diese Regelüberwachungen führen das Bergamt und das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich durch.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 2 |
| Land | 5 |
| Weitere | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 2 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 4 |
| Unbekannt | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 7 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 6 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2 |
| Lebewesen und Lebensräume | 4 |
| Luft | 2 |
| Mensch und Umwelt | 7 |
| Weitere | 7 |