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Opportunities to improve energy use in urban wastewater treatment: a European-scale analysis

Wastewater treatment is an essential public service that has a major impact on energy use in the urban water cycle, thus receiving increasing attention in context of the Water-Energy Nexus. Understanding the current energy use for wastewater is an essential step to design reliable policies promoting a more efficient use of resources. This paper develops a pan European estimation of electricity use for the treatment of wastewater, based on a dataset of wastewater treatment plants (WWTPs) across the continent. Prediction of electricity use has been performed using a statistical model that accounts for economies of scale. Different scenarios of improvements of energy use efficiency have been investigated to understand the possible reductions in electricity consumption at the continental scale. The overall WWTP electricity use in Europe (only plants with no less than 2000 population equivalent (PE) have been considered) was estimated at 24 747 GWh yr-1, about the 0.8% of the electricity consumption in the EU-28. Small plants (less than 50 000 PE) represent almost 90% of the total number of plants, but process only 31% of the PE and require 42% of electricity use. Plants from mid to very large size (more than 50 000 PE), being only 10% of the plants, process about 70% of the PE with 58% of the total electricity use. If all plants that use more than the current average were shifted to the average value, the saving would be slightly more than 5500 GWh yr-1. With highly stringent targets of efficiency improvement, saving of about 13 500 GWh yr-1 could be expected. Further considerations on the emerging role of WWTPs as energy and material producer are finally discussed.© 2019 The Author(s). Published by IOP Publishing Ltd

Regionalstelle Tierarzneimittel

Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Resistenzen von Bakterien gegen Antibiotika vermehrt zugenommen haben. Zu dieser Entwicklung trägt auch der Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung bei, denn jeder Einsatz von Antibiotika kann zur Ausbreitung resistenter Bakterien führen. Ein sorgfältiger und verantwortungsvoller Umgang mit diesen bei schweren Infektionen lebensrettenden Substanzen ist daher in der Human- und Tiermedizin zwingend erforderlich. Bestimmte Tierhaltungen sind seit der Einführung des Antibiotikaminimierungskonzepts gesetzlich verpflichtet, Daten zur Tierhaltung und dem Antibiotikaeinsatz halbjährlich an die zuständige Behörde zu übermitteln. Seit dem 01.01.2023 ist die Verpflichtung zur Übermittlung der Daten zum Antibiotikaeinsatz auf die Tierärzteschaft übergegangen. Hierzu wurde eine gemeinsame Datenbank, die HI-Tier-TAM Datenbank , eingerichtet, in der die Daten eigenständig bzw. durch Dritte erfasst werden können. Antibiotikaminimierungskonzept (erweitert) Verbrauchsmengenerfassung (neu) Rechtliche Grundlagen TAMG und AntibAMVV (national) Vorgaben der VO (EU) 2019/6, national umgesetzt im TAMG Wer meldet? Tierhaltende und Tierärztinnen und Tierärzte Tierärztinnen und Tierärzte Was wird gemeldet? Tierärztinnen und Tierärzte: Antibiotikaanwendung Tierhaltende: Nutzungsart, Anfangsbestand, Bestandsveränderungen sowie Nullmeldung Tierärztinnen und Tierärzte: Antibiotikaanwendung Welche Tierarten? Bestimmte Nutzungsarten der Tierarten Rinder, Schweine, Hühner und Puten (nicht mehr nur Masttiere), siehe auch Frage 1 Meldung jeder Anwendung, Abgabe oder Verschreibung antibiotisch wirksamer Arzneimittel bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten. Mitteilungspflicht Berufs- oder gewerbsmäßige Tierhaltungen, die bestimmte Bestandsuntergrenzen überschreiten. Unabhängig von der Anzahl der behandelten Tiere und der Anzahl der im Bestand gehaltenen Tiere, d.h. auch Hobbytierhaltungen. Wie wird gemeldet? Eingabe in die HI-Tier-Datenbank, Auswahlmenü Tierarzneimittel / Antibiotika (TAM) Eingabe in die HI-Tier-Datenbank, Auswahlmenü Tierarzneimittel / Antibiotika (TAM) Datenerhebung für Ermittlung der betrieblichen Therapiehäufigkeit im Rahmen des erweiterten Antibiotikaminimierungs-konzepts EU-einheitliche Erfassung und Meldung der verwendeten antimikrobiell wirksamen Arzneimittel bei Tieren an die Europäische Arzneimittelagentur, EMA Art. 57 (2) VO (EU) 2019/6 Ziele Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben 2017 einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Resistenz gegen antimikrobielle Mittel aufgesetzt, zu dem unter anderem die EU-Leitlinien für die umsichtige Verwendung antimikrobieller Mittel in der Tiermedizin gehören. Weitere Maßnahmen wurden im Rahmen des European Green Deal mit der From-Farm-to-Fork- bzw. Vom Hof auf den Tisch - Strategie beschlossen. Hier wurde festgelegt, dass in der Nutztierhaltung zwischen 2020 und 2030 eine Reduktion des europäischen Gesamtumsatzes von antimikrobiellen Mitteln um 50 % erfolgen soll. Um diese gemeinsame Herausforderung zu meistern, trägt jeder Mitgliedstaat seinen Anteil bei. Eines der Hauptziele der Europäischen Tierarzneimittelverordnung (Verordnung (EU) 2019/6) ist die Verstärkung der Maßnahmen der EU im Kampf gegen antimikrobielle Resistenzen (AMR). Die Tätigkeit der Tierarzneimittel-Regionalstelle bei der AFC Public Services GmbH endete zum 30.06.2023. Hinweise und Informationsquellen werden Ihnen auf dieser Webseite zur Verfügung gestellt und fortlaufend aktualisiert. Wenden Sie sich bei fachlichen Fragen bitte an die für Sie zuständige Kreisordnungsbehörde (Veterinäramt). Mitteilungen gemäß Tierarzneimittelgesetz (§§ 54 - 61 TAMG) In der HI-Tier-TAM Datenbank (TAM = T ier a rznei m ittel) fließen die mitgeteilten Daten über den Einsatz von Antibiotika zusammen und können für die Berechnung der Therapiehäufigkeiten und Kennzahlen herangezogen werden. Weiterhin erfolgt die Weitergabe der geforderten Daten an die Europäische Arzneimittelagentur EMA im Rahmen der Erhebung von Daten in den Mitgliedsstaaten zur Verwendung antimikrobieller Arzneimittel (Verbrauchsmengen) bei Tieren. Zur Nutzung der Datenbank ist die Anmeldung mit der Registriernummer für den Betrieb nach Viehverkehrsverordnung (VVVO) und PIN erforderlich. Neue Betriebe müssen sich zunächst bei der Tierseuchenkasse NRW registrieren lassen. Information Tierhaltende Information Tierärztinnen und Tierärzte Möglichkeiten zur Mitteilung Zum 01.01.2023 ist das neue Tierarzneimittelgesetz in Kraft getreten. Dies hat auch Auswirkungen auf die Tierarzneimittel-Regionalstelle in Nordrhein-Westfalen. Die Abgabe von schriftlichen Tierhaltermitteilungen an die Tierarzneimittel-Regionalstelle ist seit dem Meldehalbjahr I / 2023 nicht mehr möglich ! Mitteilungen ab dem 01.01.2023 können nur noch elektronisch in die HI-Tier-Datenbank vorgenommen werden. Hierfür können in der Tierarzneimittel-Datenbank auch Dritte benannt werden: Direkte Eintragung des benannten Dritten in HI-Tier-TAM Datenbank unter dem Menüpunkt „Eingabe Tierhalter/Tierarzt-Erklärung“ Anzeige der Beauftragung eines Dritten über das u. g. Formular und Übermittlung (Post oder E-Mail) an Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW 40208 Düsseldorf fachbereich87(at)lanuv.nrw.de Formular Anzeige eines Dritten für Tierhaltende Formular Anzeige eines Dritten für Tierärztinnen und Tierärzte HINWEIS: Ab dem Meldehalbjahr I / 2023 (Meldezeitraum bis 14.07.2023) entfällt die Tierhalter-Versicherung gegenüber der Behörde in schriftlicher und elektronischer Form! Die Verpflichtung der Mitteilung zur Nullmeldung liegt weiterhin bei den tierhaltenden Betrieben, kann jedoch an einen Dritten delegiert werden. Therapiehäufigkeit und Kennzahlen Jeder Tierhaltungsbetrieb ist verpflichtet, die für seinen Betrieb ermittelte betriebliche halbjährliche Therapiehäufigkeit mit den bundesweiten Kennzahlen 1 und 2 zu vergleichen und das Ergebnis zu dokumentieren. Gesetzliche Grundlagen

Standards des Lebensmitteleinzelhandels belasten die Umwelt

Standards des Lebensmitteleinzelhandels belasten die Umwelt Makellose Äpfel, gerade Möhren, Mindestgrößen und frisches Blattgrün bei Kohlrabi: Viele Standards des Lebensmitteleinzelhandels gehen über gesetzliche Anforderungen hinaus. Als Folge werden unnötige Dünge- und Pflanzenschutzmittel eingesetzt und Produkte entsorgt, die nicht den Anforderungen entsprechen. Das UBA hat untersuchen lassen, welche Auswirkungen die Standards auf die Umwelt haben. Gesetzliche Normen und Vorgaben sollen die Qualität und Sicherheit unserer Lebensmittel gewährleisten und die Ansprüche der Kundschaft erfüllen. Darüberhinausgehende Anforderungen des Lebensmitteleinzelhandels (LEH) an das Erscheinungsbild von Obst und Gemüse können zu Lebensmittelverlusten führen und fördern zusätzlichen Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Sie erschweren oder verhindern die Vermarktung hochwertiger landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Deutlich wird das zum Beispiel bei Kohlrabi, Möhren oder Radieschen: Hier verlangt der LEH oft, diese mit dem Blattwerk zu verkaufen, um die Frische der Produkte zu signalisieren. Die Blätter müssen allerdings „makellos“ sein und eine satte grüne Farbe aufweisen. Um dies zu erreichen, setzen die Anbaubetriebe häufig kurz vor der Ernte zusätzlichen Dünger ein, der von den Pflanzen jedoch nicht mehr vollständig aufgenommen wird. Nährstoffüberschüsse und Einträge in Grund- und Oberflächengewässer sind die Folge. Dabei werden die Blätter von Verbraucherinnen und Verbrauchern bereits im Geschäft oder zuhause in der Regel entsorgt. Verblieben sie auf dem Feld, würden sie dem Humusaufbau und der Nährstoffversorgung der Folgefrucht dienen und damit Düngemittel einsparen. Ähnlich verhält es sich mit geforderten Mindestgrößen bei Gemüse, die nach Stückpreis vermarktet werden. Für Kohlrabi zum Beispiel gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Größe. Viele LEH verlangen jedoch eine Mindestgröße der Kohlrabiknolle von 10 cm oder mehr. Kleinere Knollen werden den Erzeugerbetrieben häufig nicht abgenommen. Auch ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ werden eingesetzt, um die Anforderungen des LEH zu erfüllen. Zur Bekämpfung des gesundheitlich unbedenklichen Apfelsilberschorfs werden Äpfel häufig mit krebserregenden bzw. entwicklungsschädigenden Pflanzenschutzmitteln behandelt. Beim Porreeanbau kommt zur Behandlung der durch Insekten (Thripse) verursachten, gesundheitlich unbedenklichen Blattscheckungen, ein Pflanzenschutzmittel zum Einsatz, das bienentoxisch ist. Aber nicht immer bestimmt der LEH die Vorgaben. Für Backweizen verlangt die verarbeitende Industrie bestimmte Mindestgehalte von Eiweiß im Korn. Um diese zu erreichen, erhält der Weizen in den späteren Wachstumsphasen eine sogenannte Spät- bzw. Qualitätsdüngung. Ein Großteil des dabei eingesetzten Stickstoffs wird von den Pflanzen jedoch nicht mehr aufgenommen. Ein Grund für hohe Nitratgehalte im Grundwasser. Das Umweltbundesamt hat die Auswirkungen der Produktions- und Qualitätsstandards des Lebensmitteleinzelhandels auf die Umwelt von der auf die Food Value Chain spezialisierte Unternehmensberatung AFC Public Services GmbH und dem Umweltplanungsbüro entera untersuchen lassen. Neben einer Literaturrecherche wurden 20 Interviews mit Expertinnen und Experten der Lebensmittelwertschöpfungskette durchgeführt. Zahlreiche Beispiele aus den Bereichen Gemüse, Obst und Getreide zeigen, dass hohe Anforderungen an landwirtschaftliche Erzeugnissen Lebensmittelverluste sowie negative Umweltauswirkungen (insbesondere Nährstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge in Böden und Gewässer mit weiteren Auswirkungen auf das ⁠ Klima ⁠ und die ⁠ Biodiversität ⁠) verursachen. Gleichzeitig ist in der Gesellschaft und auch beim LEH eine zunehmende Sensibilität für die Effekte auf umwelt- und klimarelevante Faktoren der landwirtschaftlichen Produktion erkennbar. Es gibt eine Vielzahl alternativer Ansätze und positiver Beispiele, die auf umweltfreundliche Erzeugung und Vermarktung ausgerichtet sind. Beim sogenannten Wasserschutzbrot zum Beispiel verzichten die Landwirtinnen und Landwirte auf die letzte Stickstoffdüngung und schützen damit das Grundwasser. Auch Gemüse, das nicht der Norm entspricht, wie krumme Möhren, wird in einigen Supermärkten unter einem eigenen Label verkauft. Die Reichweite und Relevanz dieser Ansätze sind bislang jedoch noch als marginal zu bewerten. Weitere Handlungsoptionen werden vorgeschlagen.

Newsletter 01/2017

___________________________________________________ Newsletter 01/2017 Liebe Leserinnen und Leser, auch in 2017 wollen wir Sie wieder mit Informationen über die Geodateninfrastruktur Europas, Deutschlands und Sachsen-Anhalts auf dem Laufenden halten. Abgeschlossene Projekte, zukünftige Aufgaben sowie neue Trends und Entwicklungen finden Sie auf den folgenden Seiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt, ermöglichen Verlinkungen weitere Recherchen. Über Ihre konstruktiven Anregungen, neue Themenvorschläge und Beiträge für die nächsten Ausgaben des GDI-LSA Newsletters würden wir uns freuen. Ihre Kontaktstelle GDI-LSA Themen  INSPIRE-Monitoring 2016  Fortschreibung des Maintenance and Implementation Work Programm (MIWP)  INSPIRE Thematic Clusters  Aktuelles aus der Koordinierungsstelle GDI-DE  Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung von INSPIRE in Deutschland - M 1.2  Entwicklungen im Bereich zentraler Komponenten der GDI-DE  Auflösung der GIW-Kommission  Ansprechpartnerworkshop 02/2016 der GDI-DE  Aktuelle Vorschriften - Handlungsempfehlungen  Zentraler Geodatenknoten  Datenschematransformation in Sachsen-Anhalt  9. Geofachtag - Nachlese  Termine - Veranstaltungshinweise _____________________________________________________________________________________ INSPIRE-Monitoring 2016 Das jährliche INSPIRE-Monitoring hat begonnen. Die Geodaten haltenden Stellen sind aufgefordert, ihre INSPIRE-identifizierten Geodaten mit beschreibenden Metadaten über Darstellungs- und Downloaddienste mit der zentralen Komponente GDI-DE Registry bereitzustellen. Mit Hilfe von Katalog-Filtern sind die zu meldenden Geodatensätze und -dienste auszuwählen, um eventuelle Übertragungsfehler auszuschließen. Letztmalig dürfen Geodatensätze des Annex I als nicht INSPIRE-konforme Geodatensätze bereitgestellt werden. Ab dem 23.11.2017 (04.02.2018 einschließlich der Codelisten) sind laut INSPIRE-Richtlinie die Geodaten zu den Themen des Annex I “interoperabel“ vorzuhalten. Für Geodaten der Anhänge II und III ist dieser Zeitpunkt der 21.10.2020. Nähere Informationen finden Sie im detaillierten INSPIRE-Zeitplan der GDI-DE. _____________________________________________________________________________________ Fortschreibung des Maintenance and Implementation Work Programm (MIWP) Zur Unterstützung der Umsetzung von INSPIRE wurde 2013 auf europäischer Ebene die INSPIRE Maintenance and Implementation Group (MIG) aus Vertretern der Nationalen Koordinierungsstellen unter Leitung der Europäischen Kommission eingerichtet. Grundlage ihrer Arbeit bildete seitdem das gemeinsame Arbeitsprogramm MIWP 2014-2016. Ende vergangenen Jahres wurde das MIWP 2017-2020 1 ___________________________________________________ Newsletter 01/2017 wegweisend für den nächsten Bearbeitungszyklus fortgeschrieben und angenommen. Das MIWP 2017- 2020 definiert Zielsetzungen und Handlungsfelder bei der INSPIRE-Umsetzung für die Jahre 2017-2020:  Unterstützung der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie, damit bestehende Umsetzungsdefizite geschlossen werden und kommende Umsetzungsherausforderungen auf eine wirksame, effiziente und pragmatische Weise gelöst werden,  Stärkung der Sicht des Endbenutzers durch Förderung oder Entwicklung von Endbenutzerwerkzeugen, die es ermöglichen, Vorteile für umweltpolitische Entscheidungsträger und Umsetzer in der gesamten EU auf allen Regierungsebenen aus INSPIRE zu ziehen und  Verbesserung des Zugangs zu Informationen und dadurch Förderung von Geschäftsmöglichkeiten, Transparenz und Rechenschaftspflicht, was für öffentliche Verwaltungen, Unternehmen und die Gesellschaft gleichermaßen unerlässlich ist. Hierauf aufbauend werden die vier Arbeitsfelder „Förderung der Praxistauglichkeit“, „Endbenutzer- Anwendungen “, „Angleichung an nationale, EU und internationale Initiativen“ sowie „Weitere Unterstützung zur Umsetzung“ benannt. Das neue Programm soll in einer verhältnismäßigeren, schnelleren und pragmatischeren Weise die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie ermöglichen. _____________________________________________________________________________________ INSPIRE Thematic Clusters Eine weitere Aktivität zur INSPIRE-Umsetzung in den Mitgliedsstaaten ist die auf Initiative der EU- Kommission geschaffene „INSPIRE Thematic Clusters collaboration Platform“. Mit Hilfe dieser Plattform ist es möglich, sich mit Geodaten haltenden Stellen und Fachexperten grenzübergreifend auszutauschen, Schwierigkeiten bezüglich der INSPIRE-Umsetzung anzusprechen und gemeinsam Lösungsansätze zu finden. Die „Thematic Clusters“ sind Teil des „INSPIRE Maintenance and Implementation Framework“, das die Umsetzung von INSPIRE in den Mitgliedstaaten begleiten und fördern soll. Hierfür wurden die 34 INSPIRE-Themen den folgenden neun „Thematic Clusters“ zugeordnet: Biodiversity and Management Areas Cluster, Marine and Atmosphere Cluster, Topographic and Cadastral Reference Data, Facilities, Utilities and Public Services Cluster, Environmental Monitoring and Observations Cluster, Elevation, Orthoimagery, Reference Systems and Geographical Grids Cluster, Land Cover and Land Use Cluster, Earth Science Cluster und Statistical Cluster. In jedem „Thematic Cluster“ koordiniert ein „Facilitator“ die Diskussionen und den Austausch relevanter Informationen der Community. Informationen aus den „Thematic Clusters“ werden zukünftig regelmäßig in einem „INSPIRE Thematic Clusters Facilitators Report“ zusammengestellt. In diesem werden unter anderem auftretende Probleme bei der INSPIRE-Umsetzung betrachtet, potentielle Lösungsansätze definiert sowie Anwendungsbeispielen aufgeführt. Für den Austausch mit anderen Geodaten haltenden Stellen und Fachexperten können Sie sich unter https://themes.jrc.ec.europa.eu/login registrieren und den jeweiligen Gruppen beitreten. _____________________________________________________________________________________ 2 ___________________________________________________ Newsletter 01/2017 Aktuelles aus der Koordinierungsstelle GDI-DE Seit Anfang des Jahres 2017 leitet Frau Dr. Anja Hopfstock als Nachfolgerin von Herrn Dr. Martin Lenk die Koordinierungsstelle GDI-DE (Kst. GDI-DE). Frau Dr. Hopfstock war bereits im Vorfeld im BKG tätig und engagierte sich in der Vergangenheit bereits in verschiedenen INSPIRE-Gremien. Neben der Leiterin der Kst. GDI-DE sind weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neu im Team der Kst. GDI-DE und unterstützen den INSPIRE-Prozess sowie das Zusammenwirken innerhalb der GDI-DE. Nunmehr setzt sich die Kst. GDI-DE aus 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammen. Den Vorsitz im Lenkungsgremium GDI-DE (LG GDI-DE) hat in den Jahren 2017 und 2018 Brandenburg, die Funktion des Stellvertreters übernimmt Hessen. Weitere Informationen finden Sie im Geportal.de. _____________________________________________________________________________________ Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung von INSPIRE in Deutschland - M 1.2 Das Lenkungsgremium der GDI-DE hat am 25.11.2014 einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der INSPIRE-Umsetzung in Deutschland beschlossen. Zu der Maßnahme M 1.2, welche eine gemeinsame Sicht bezüglich der INSPIRE- Betroffenheit von Datensätzen zum Ziel hat, wurde von der Koordinierungsstelle GDI-DE eine Tabellenvorlage erarbeitet. Diese enthält die verallgemeinerten, im Rahmen von INSPIRE bereitzu- stellende Datensätze. Bei der Erstellung wurden die Kontaktstellen der Länder, des Arbeitskreises INSPIRE der GDI-DE sowie die GDI-DE Ansprechpartner in den entsprechenden Fachgremien einbezogen. Im Oktober 2016 wurde ein Review inklusive Feedback zur Vorbereitung der Lenkungsgremiumssitzung GDI-DE Ende November 2016 durchgeführt. Die Kontaktstellen der Länder, die Fachnetzwerke und der AK INSPIRE wurden entsprechend beteiligt. Auch einzelne Geodaten haltende Stellen wurden einbezogen. Abb. Betroffenheitsanalyse Als Resümee der LG GDI-DE Sitzung und eines Strategieworkshops auf GDI-DE Ebene ist eine weitere Konsolidierung der Betroffenheitsanalyse geplant. Jede Kontaktstelle erhält Anfang März von der Kst. GDI- DE eine individuelle Prüfmatrix, die unter Beteiligung der Geodaten haltenden Stellen fortzuführen ist. Eine Veröffentlichung ist zu einem späteren Zeitpunkt geplant. _____________________________________________________________________________________ Entwicklungen im Bereich zentraler Komponenten der GDI-DE Neuerungen und Entwicklungen im Servicebereich der GDI-DE in Bezug auf die zentralen Komponenten betreffen im Wesentlichen das Geoportal.de, die GDI-DE Testsuite und die GDI-DE Registry: Die Startseite des Geoportal.de wurde zur INTERGEO 2016 mit der neuen „Karte des Monats“ freigeschaltet. Seitdem informiert die „Karte des Monats“ mit interessanten Geodaten über aktuelle Themen in Deutschland und kann als standardbasierter Webdienst in andere Applikationen eingebunden oder als Druckversion im PDF-Format heruntergeladen werden. Die geplante Anbindung der GDI-DE Testsuite an die GDI-DE Registry wurde unter Berücksichtigung spezifischer Vorgaben der GDI-DE umgesetzt. Eine Visualisierung, welche Tests diese Komponente bei Ableitungen des Monitoring-Clients ausführt, ist als Schaubild im GDI-DE Wiki eingestellt.  Abb.: Geoportal.de Eigene Metadatenkataloge konnten bereits in der Vergangenheit in der GDI-DE Registry angebunden werden. Die Pflege der Metadatenkataloge ist dabei nach wie vor von grundlegender 3

Teilprojekt 5

Das Projekt "Teilprojekt 5" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Ziel des Projekts 'KoSI-Lab' ist die modellhafte Entwicklung zweier Labore sozialer Innovation in Dortmund und Wuppertal. Innerhalb des Gesamtprojektes übernimmt das Wuppertal Institut schwerpunktmäßig die Aufgaben des wissenschaftlichen Impulsgebers und Begleiters der Praxiserprobung 'Kommunales Labor sozialer Innovation Wuppertal' (AP4). Das AP4 hat zum Ziel - in einem engen Dialog 'auf Augenhöhe' zwischen dem Wuppertal Institut und den Praxispartnern in Wuppertal - die Weiterentwicklung des bestehenden Zentrums für gute Taten zu einem KoSI-Lab im ersten Projektjahr konzeptionell vorzubereiten und danach pilothaft zu implementieren. Dies geschieht unterstützt durch die Teilziele der Unterarbeitspakete Kartierung, Konzeptentwicklung, Testphase, Dialog in der Stadt und begleitende Reflexion. Es sollen Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt und mit den Praxispartnern reflektiert werden. Im Rahmen der Auswertung der Testphase werden die lokal erzielten Erfahrungen für den Transfer in AP5 aufbereitet. Das Wuppertal Institut kooperiert dazu mit den wissenschaftlichen Partnern bei der theoretischen Fundierung (AP1) und Aufbereitung internationaler Erfahrungen (AP2), deren Ergebnisse in die Praxiserprobung in AP4 einfließen. In Wuppertal wird dann wie in Dortmund eine Kartierung durchgeführt (AP4.1). Es werden wissenschaftliche Impulse zur Praxiserprobung in Wuppertal gegeben, um im Dialog mit den Praxispartnern die Testphase zu konzeptionieren (AP4.2). In der pilothaften Umsetzung des KoSI-Lab in Wuppertal (AP4.3) unterstützt das Wuppertal Institut das Zentrum für gute Taten, das gemeinsam mit der Stadt Wuppertal die Federführung hat. Es wird dabei eine Begleitforschung und Reflexion der Testphase durchgeführt und der Dialog in der Stadt (AP4.4) unterstützt. Die lokal erzielten Ergebnisse und Erfahrungen werden vom ILS zu drei Projektzeitpunkten erhoben, hier kooperiert das WI eng (AP4.5). Es beteiligt sich an den Werkstätten in AP5 und an den Produkten von AP5 und 6.

Teilvorhaben: BayWa r.e. Wind GmbH

Das Projekt "Teilvorhaben: BayWa r.e. Wind GmbH" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BayWa r.e. Wind GmbH durchgeführt. Um Wetter- und Klima-basierten Risiken für Wirtschaft und Gesellschaft besser begegnen zu können oder entstehende Chancen auszunutzen, ist es wesentlich, dass meteorologische Informationen verständlich und einfach verfügbar sind. Das Vorhaben FAIR hat die zentrale Aufgabe, Wetter- und Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für Wirtschaft und Gesellschaft einfacher zugänglich zu machen und deren automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen. Spezialisierte Dienste, individualisierte Analysen und Datenprodukte sorgen dafür, dass das Potential der Expertise des DWD voll genutzt werden kann. In diesem Rahmen ermöglichen die geplanten FAIR-Dienste einen einfachen Informationsaustausch zwischen dem DWD und privatwirtschaftlichen sowie öffentlichen Datenproduzenten, um so neue kreative Lösungen zu schaffen. Exemplarisch werden folgende Anwendungen durch FAIR unterstützt: 1) Planung von wetterabhängigen Infrastrukturprojekten, 2) Standortanalyse- und Routinganwendungen für e-Mobilität 3) Risikomanagement von Großveranstaltungen. Die BayWa r.e. Wind GmbH (BayWa) liefert im Rahmen des Vorhabens Windmessdaten und Auslastungsdaten bestehender Windparks, die in veredelter Form die Datengrundlage des DWD anreichern. Einen großen Beitrag zum Projekt wird die BayWa außerdem durch ihre Expertise und langjährige Erfahrung im Bereich Windenergie leisten und so aus der wirtschaftlichen Perspektive die Validierung der entwickelten Dienste vornehmen. Unter anderem damit wird eine wirtschaftsnahe Entwicklung garantiert und eine Basis für eine Verwertung der Ergebnisse auch für andere Interessensgruppen gelegt.

Quantifizierung des Beitrags des ÖPNV in Osnabrück zum Klimaschutz

Das Projekt "Quantifizierung des Beitrags des ÖPNV in Osnabrück zum Klimaschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Das Wuppertal Institut hat den Beitrag des von den Stadtwerken Osnabrück betriebenen ÖPNV zum Klimaschutz quantifiziert und eine Prognose zu seinem zukünftigen Beitrag aufgestellt. Im Fokus der Untersuchung stand die Substitution von Autofahrten durch wahlfreie Fahrgäste, also diejenigen Fahrgäste, die trotz Pkw-Verfügbarkeit den ÖPNV nutzen. Dafür haben die Stadtwerke Osnabrück mit Beratung des Wuppertal Instituts eine umfangreiche Fahrgastbefragung zur Ermittlung der durch den ÖPNV substituierten Autofahrten durchgeführt. Die Berechnung der CO2-Reduktionen, die auf die Bereitstellung des ÖPNV-Angebots in Osnabrück zurückzuführen sind, erfolgte anhand methodischer Vorüberlegungen und auf Basis der Auswertung der Fahrgastbefragung. Insgesamt ergibt sich für das Jahr 2008 bei 253 Werktagen sowie jeweils 52 Samstagen und Sonntagen eine Einsparung von 9.176 Tonnen CO2. Die Prognose über den Umfang möglicher zukünftiger CO2-Einsparungen durch den ÖPNV zeigt, dass der Klimaschutzbeitrag des ÖPNV im Vergleich zu dem des Pkw etwas zurückgehen wird, der ÖPNV jedoch auch zukünftig das deutlich klimaschonendere Verkehrsmittel bleibt.

Teilvorhaben: terrestris GmbH & Co. KG

Das Projekt "Teilvorhaben: terrestris GmbH & Co. KG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von terrestris GmbH & Co. KG durchgeführt. Um Wetter- und Klima-basierten Risiken für Wirtschaft und Gesellschaft besser begegnen zu können oder entstehende Chancen auszunutzen, ist es wesentlich, dass meteorologische Informationen verständlich und einfach verfügbar sind. Das Vorhaben FAIR hat die zentrale Aufgabe, die erhobenen Wetter- und Klimadaten einfacher zugänglich zu machen und eine automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen. Spezialisierte Dienste, individualisierte Analysen und Datenprodukte sorgen dafür, dass die Expertise des DWD Eingang in verschiedenste elektronische Systeme findet und so ihr volles Potential entfalten kann. Je nach Anwendungsfall können Kosteneinsparungen realisiert, Risiken vermieden, Prozessoptimierungen umgesetzt, Planungen verbessert und Komfortzuwächse erreicht werden. Zudem ermöglichen die FAIR-Dienste, dass privatwirtschaftliche und öffentliche Datenproduzenten und -konsumenten Informationen miteinander und mit dem DWD teilen und damit neue Lösungen schaffen. Als Demonstration der Projekt-Mehrwerte werden in dem Projekt 3 Anwendungen exemplarisch umgesetzt, wobei es sich um die Optimierung wetterabhängiger Infrastrukturprojekte durch die Einbeziehung neuer Messdaten, eine Standortanalyse- und Routinganwendungen für e-Mobilität und ein verbessertes Risikomanagement bei der Organisation von Großveranstaltungen handelt. Eine schwergewichtige Interessensgruppe, u.a. mit der Deutschen Bahn und der Lufthansa, garantiert eine wirtschaftsnahe Entwicklung und legt bereits jetzt die Basis zur Verwertung der Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus.

Teilvorhaben: KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH

Das Projekt "Teilvorhaben: KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH durchgeführt. Um Wetter- und Klima-basierten Risiken für Wirtschaft und Gesellschaft besser begegnen zu können oder entstehende Chancen auszunutzen, ist es wesentlich, dass meteorologische Informationen verständlich und einfach verfügbar sind. Das Vorhaben FAIR hat die zentrale Aufgabe, Wetter- und Klimadaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für Wirtschaft und Gesellschaft einfacher zugänglich zu machen und deren automatisierte Verarbeitung zu ermöglichen. Spezialisierte Dienste, individualisierte Analysen und Datenprodukte sorgen dafür, dass das Potential der Expertise des DWD voll genutzt werden kann. In diesem Rahmen ermöglichen die geplanten FAIR-Dienste einen einfachen Informationsaustausch zwischen dem DWD und privatwirtschaftlichen sowie öffentlichen Datenproduzenten, um so neue kreative Lösungen zu schaffen. Exemplarisch werden folgenden Anwendungen durch FAIR unterstützt: 1) Planung von wetterabhängigen Infrastrukturprojekten, 2) Standortanalyse- und Routinganwendungen für e-Mobilität 3) Risikomanagement von Großveranstaltungen. Eine schwergewichtige Interessensgruppe, bestehend u.a. aus der Deutschen Bahn und Lufthansa, garantiert eine wirtschaftsnahe Entwicklung und legt eine Basis zur Verwertung der Ergebnisse über die Projektlaufzeit hinaus. Die Karlsruher Marketing und Event GmbH (KME) evaluiert und testet als Pilotanwender die Auswertungen der Datensätze welche von den Partnern des Forschungsprojekt FAIR bereitgestellt werden. Weiterhin erhebt sie gemeinsam mit der YellowMap AG Anforderungen für integrierte Wetterservices in der Planung, Vorbereitung und Durchführung von Großveranstaltungen welche die Besuchersicherheit und die Besucherinformationen qualifizieren.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Dortmund, Amt für Wirtschaftsförderung durchgeführt. Ziel des Projekts 'KoSI-Lab' ist die modellhafte Entwicklung zweier Labore sozialer Innovation (SI-Lab) in den Städten Dortmund (Neuentwicklung) und Wuppertal (Weiterentwicklung). Dazu soll erforscht werden, welchen Beitrag kommunale SI-Labs als neue Kooperationsmodelle und Unterstützungsinfrastrukturen zwischen Verwaltung und Zivilgesellschaft leisten können. Mit der Entwicklung von kommunalen Laboren sozialer Innovation füllen die beteiligten Projektpartner eine Lücke in Deutschland und können der auf nationaler und europäischer Ebene mit steigender Intensität geführten Debatte um soziale Innovation die wichtige kommunale Perspektive hinzufügen. Mit dem Verbundprojekt KoSI-Lab wird ein neues Konzept für Kommunen nutzbar gemacht, das sich in der wissenschaftlichen Ausarbeitung und in der praktischen Umsetzung bisher noch in einer frühen Entwicklungsphase befindet. Kommunale Labore sozialer Innovation versprechen neue Potenziale für Kommunen, um die strukturellen Herausforderungen des demografischen Wandels zu bewältigen und ihren Weg zu einer nachhaltigen Stadtgesellschaft aktiv zu gestalten. Zwischen den Akteuren der beiden Städte wird ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch organisiert, um wechselseitig voneinander zu lernen und bürokratische Hürden abzubauen. Zur Reflexion und Verallgemeinerung werden projektbegleitende Workshops mit regionalen und mit nationalen Partnern durchgeführt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Projekt im Rahmen von 'Kommunen innovativ'. Diese Fördermaßnahme unterstützt Kommunen, die im Verbund mit Wissenschaft nachhaltige Strategien für Stadtentwicklung, Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen erforschen und anwenden.

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