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The legislative proposals for the reform of the CAP

The EU Commission proposals for the reform of the Common Agricultural Policy (CAP) for 2014-2020 aim at contributing to improved integration of agriculture, environmental protection and climate mitigation (integration scenario). Overall, they are to give more weight to the principle of “public money for public goods” and thus reinforce the legitimacy of the continued substantial expenditure on the agricultural sector. In the proposals, the KLU can see a number of good approaches in principle. However, in their finer detail these remain half-hearted and thus jeopardize the achievement of the objectives set out in the proposals.

Towards a Greening of Pillar 1 and an efficient Pillar 2

The EU Common Agricultural Policy (CAP) intends to enable farmers to engage in multifunctional production by providing incentives or compensating farmers for measures and public goods not sufficiently remunerated by the markets but for which there is a societal demand. The CAP thus provides an important foundation for supporting the agricultural sector in meeting the European environmental and sustainability objectives by 2020.

Common Agricultural Policy reform must ensure mandatory and effective greening of Pillar 1

A strengthening of environmental aspects is indispensable to the reform of the Common Agricultural Policy (CAP) for 2014-2020. The Agriculture Commission at the German Federal Environment Agency (KLU) is of the view that, in future, EU agricultural budget funding can only be justified if it is based on the principle of “public funds for public goods”. However, particularly in Pillar 1 of the CAP (direct payments), this principle has not yet been purposely applied. The introduction of a mandatory and effective greening component into Pillar 1 is indispensable to achieving the provision of public goods in return for public funds at a politically realistic level.

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik braucht eine verbindliche und wirkungsvolle Ökologisierung der ersten Säule

Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für 2014-2020 ist eine Stärkung ökologischer Aspekte unverzichtbar. Eine Rechtfertigung des EU-Agrarhaushalts ist aus Sicht der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) künftig nur noch nach dem Prinzip „Öffentliche Gelder für öffentliche Güter“ möglich. Gerade in der ersten Säule der GAP (den Direktzahlungen) ist dieses Prinzip bisher jedoch nicht verankert. Um dies innerhalb des politisch realistischen Rahmens zu erreichen, ist die Einführung einer effektiven und verbindlichen Ökologisierungskomponente („Greening“) innerhalb der ersten Säule unverzichtbar.

EU-Agrarreform: Landwirtschaftsexperten fordern Ökologisierung der Agrarpolitik

Kommission Landwirtschaft am UBA will finanzielle Unterstützung stärker an Umweltauflagen binden 57 Milliarden Euro pro Jahr fließen aus öffentlichen Kassen in Europas Landwirtschaft. Sind diese Förderungen sinnvoll und wo sind Verbesserungen der EU-Förderpolitik angebracht? Und ist der Umweltschutz hinreichend abgesichert in der Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP)? Aus Sicht der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) sollte die anstehende GAP-Reformrunde umfassend genutzt werden, um die GAP für die Jahre 2014 bis 2020 deutlich zu optimieren: „Eine reformierte EU-Agrarpolitik sollte mit öffentlichen Geldern nur solche Landwirte fördern, die öffentliche Güter und Leistungen für die Gesellschaft erbringen. Dies heißt: Die Landwirtschaft muss sich in Zukunft stärker um den Schutz von Wasser, Klima, Luft und Artenvielfalt kümmern, wenn sie weiterhin gefördert werden soll.“, sagte KLU-Vorsitzender Lutz Ribbe. Um dies zu erreichen ist die Einführung einer strengen und verpflichtenden Ökologisierungskomponente innerhalb der 1. Säule für alle Landwirte, die weiterhin Direktzahlungen erhalten wollen, besonders wichtig. Hier schlägt die KLU vor Darüber hinaus seien extensiv genutzte Grünlandflächen (Calluna- und Wacholderheiden, Almen) in das Fördersystem der 1. Säule zu integrieren. Dies hätte den Vorteil, dass anders als bisher entsprechende Fördermaßnahmen nicht nur punktuell, sondern in der Fläche wirksam würden. Die Gelder der künftigen 2. Säule (Förderung der ländlichen Entwicklung, unter anderem Agrar-Umweltmaßnahmen) sind laut KLU zielorientierter und effizienter für die Bereitstellung öffentlicher Güter und Leistungen - mehr Umweltschutz - einzusetzen. Auch sollten sie regionale Besonderheiten hinsichtlich der naturräumlichen und agrarstrukturellen Gegebenheiten berücksichtigen. Damit der Erfolg der jetzt diskutierten GAP-Reform zu angemessener Zeit bewertet werden kann, schlägt die KLU vor, sechs Umwelt- und Nachhaltigkeitsziele festzulegen, an denen sich die europäische Landwirtschaft im Jahr 2020 messen lassen muss - dazu gehören: eine gesteigerte Ressourceneffizienz, die Verminderung von ⁠ Eutrophierung ⁠ und Treibhausgasemissionen, sowie der Erhalt und die Steigerung der biologischen Vielfalt und der Bodenfruchtbarkeit. Der Präsident des Umweltbundesamtes Jochen Flasbarth begrüßte die Vorschläge der Kommission. Das vorgelegte Positionspapier sei ein fundierter und gut begründeter Beitrag zur Reform der EU-Agrarsubventionen: „Eine finanzielle Unterstützung für die Landwirte in der Europäischen Union ist weiterhin dann sinnvoll, wenn die landwirtschaftliche Produktion umweltfreundlicher wird und mehr auf Boden, Wasser, Luft und die Natur Rücksicht nimmt. Subventionen müssen durch eine besonders umweltverträgliche Landwirtschaft gerechtfertigt sein.“, so Flasbarth.

Umweltbundesamt unterstützt Vereinte Nationen bei digitaler Nachhaltigkeit

„Coalition for Digital Environmental Sustainability” (CODES) gegründet Zur Unterstützung der Roadmap für digitale Zusammenarbeit des UN-Generalsekretärs haben sich das Umweltprogramm der Vereinten Nationen UNEP, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen UNDP, der International Science Council, das Umweltbundesamt, die Regierung von Kenia, Future Earth sowie Sustainability in the Digital Age zusammengeschlossen, und gemeinsam die weltweite Initiative CODES (Coalition for Digital Environmental Sustainability) gegründet. Die CODES-Initiative ist ein offener ⁠ Stakeholder ⁠-Zusammenschluss. Sie will Umweltbelange fest in der Roadmap für digitale Zusammenarbeit verankern. Die Initiative will Treffen koordinieren, Diskussionen anstoßen, Berichte erstellen und vor allem dabei helfen, Zusammenarbeit herzustellen für einen Aktionsplan zur Stärkung einer Digitalisierung für ökologische ⁠ Nachhaltigkeit ⁠. Die Roadmap für digitale Zusammenarbeit des ⁠ UN ⁠-Generalsekretärs hebt bereits hervor, wie wichtig digitale Technologien für Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ sind: „Die neuesten technologischen Fortschritte werden uns noch besser helfen, den Umweltzustand zu überwachen und die Umwelt zu schützen. Wenn wir diese Technologien richtig nutzen, kann die digitale Revolution helfen, den ⁠ Klimawandel ⁠ zu bekämpfen, globale Nachhaltigkeit voranzubringen, und auch das Wohlergehen der Menschen zu fördern.“ Die CODES-Initiatoren wollen einen offenen Multi-Stakeholder-Prozess etablieren und anwendungsbasiertes Wissen und Best-Practice zusammenbringen, um die Potenziale der Digitalisierung noch stärker für Nachhaltigkeitstransformationen nutzbar zu machen. Dies beinhaltet: Aufgaben schrittweise priorisieren, ein dezentrales Koordinations-Netzwerk aufbauen, Innovationsförderung und ein gemeinsames Verständnis von Investitionsprioritäten. Ziel ist es, gemeinsam Einfluss zu nehmen darauf, wie der private und der öffentliche Sektor ihre Finanzmittel einsetzen, um einen digitalen nachhaltigen Planeten zu erschaffen. Dabei betrachtet die Initiative den Umgang mit Daten, Standards, Sicherheitsnetzen, Infrastruktur, public-private partnerships und digitalen öffentlichen Gütern. Besonders sollen die Bereiche schnell identifiziert werden, die kommerzielle und nicht-kommerzielle Investitionen in nachhaltige Wirtschaftsformen in Gang bringen. Um das gemeinsame digitale Nachhaltigkeitsziel zu erreichen, wird CODES in ihrem Aktionsplan weltweite Zielvereinbarungen unterstützen. Die CODES-Initiative wird dazu aufrufen, zählbare und termingerechte Zusagen für Investitionen in digitale Nachhaltigkeit zu tätigen, die dabei helfen sollen, Millionen von Produkten, Milliarden von Konsumenten und Billionen von Geldern zu bewegen CODES-Initiatoren tragen dazu bei, die Fortschritte in Richtung der „Millionen, Milliarden, Billionen“-Ziele zu monitoren und  an den UN-Generalsekretär sowie den Technologie-Beauftragten des Generalsekretärs zu berichten. Als Mit-Initiator der Initiative CODES plant das Umweltbundeamt den Aufbau eines "Anwendungslabors Künstliche Intelligenz und Big-Data", mit dem die Anwendbarkeit von Methoden der KI für das umweltbezogene ⁠ Monitoring ⁠, insbesondere mit globalen Satellitenfernerkundungsdaten, überprüft und konkrete Anwendungen für den Umweltschutz und das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele entwickelt werden sollen. Das Umweltbundesamt unterstützt damit die umweltpolitische Digitalagenda des Bundesumweltministeriums sowie die Umsetzung der EU-Ratsempfehlungen zur Förderung einer nachhaltigen Digitalisierung im Rahmen des Europäischen Green Deals von Dezember 2020. "Noch sind weniger als die Hälfte der Erdbevölkerung online. Wir wollen bis 2030 alle Menschen ermöglichen, die Vorteile des Internet und der digitalen Welt zu nutzen. Dies wird jedoch die Erde weiter unter Druck setzen", sagte die stellvertretende Generalsekretärin Maria-Francesca Spatolisano, Büro des Technologie-Beauftragten, Vereinte Nationen. "Eine nachhaltigere Zukunft zu erschaffen ist eine zu große Aufgabe für ein einzelnes Land, einen einzelnen Sektor oder Unternehmen. Wir begrüßen daher die CODES-Initiative und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Initiatoren.“ Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die UN-Plattform SparkBlue oder kontaktieren Sie direkt:

Land Berlin und Wall entwickeln Betriebskonzept für öffentliche Toiletten weiter

Nach einer zweijährigen Erprobungsphase des entgeltfreien Betriebs von öffentlichen Toilettenanlagen haben sich das Land Berlin und das Unternehmen Wall auf Grundlage der daraus resultierenden Evaluierung auf ein weiterentwickeltes Betriebskonzept für die von Wall betriebene Infrastruktur im Stadtgebiet verständigt. Die Erprobungsphase war bis zum 30. Juni 2024 befristet vereinbart. Die Umrüstung dieser Standorte auf den entgeltfreien Betrieb wird durch Wall schnellstmöglich vorgenommen. Für die restlichen 171 Berliner Toiletten – insgesamt betreibt Wall 278 vollautomatische Berliner Toiletten im Stadtgebiet – beträgt die Nutzungsgebühr weiterhin EUR 0,50. Das Land Berlin und Wall wollen zukünftig die bargeldlosen Bezahloptionen ausweiten, um den Bezahlkomfort und damit auch die Nutzungszahlen der Anlagen weiter zu erhöhen. Bisher ist das bargeldlose Bezahlen via Debit- und Kreditkarten sowie NFC-Schnittstelle möglich. Eine Bezahlung per Münzgeld ist bereits seit 2022 nicht mehr gegeben. Ebenso sieht das Konzept vor, durch partielle Umbaumaßnahmen in den nächsten Monaten die Vandalismusresistenz von allen Berliner Toilettenanlagen weiter zu erhöhen. Darüber hinaus werden die 25 öffentlichen Toilettenanlagen (Bestandsanlagen, nicht vollautomatisch) im Stadtgebiet unter hierneben technisch energetischen Gesichtspunkten sukzessiv umgebaut. Wie auch bislang soll durch regelmäßige Reinigungs- und Kontrollprozesse ein attraktives Angebot sichergestellt werden. Hieran arbeiten das Land Berlin wie auch die einzelnen Bezirke gleichermaßen intensiv, um Fehlnutzungen und Vandalismus wirksam zu begegnen. Es wurden Standorte mit erhöhtem Betreuungsbedarf festgelegt, ebenso wird auch die Versetzung einzelner Standorte geprüft. Auch prüfen die Vertragspartner, ob für Standorte mit solchen Merkmalen eine Schließung während der Nachtzeiten eine zusätzliche Maßnahme zur Eindämmung von Vandalismus sein kann. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Wir sind zurecht stolz auf unsere vielen Grünanlagen, Parks und Plätze, wo die Berlinerinnen und Berliner und die vielen Gäste unserer Stadt immer wieder grüne Ruhepole zum Erholen finden. Dank unserer guten Kooperation mit dem Unternehmen Wall gibt es inzwischen an vielen Orten öffentliche, gut betreute und barrierefreie Toilettenanlagen. Das erfolgreiche Pilotprojekt hat uns gezeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und nun gemeinsam auch die dauerhafte Verbesserung des Angebots voranbringen werden. Ein besonderer Dank an all die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens, die engagiert und professionell diese öffentlichen Toilettenanlagen für uns alle sicher und sauber halten.“ Patrick Möller, Geschäftsführer Städtemarketing & Service des Unternehmens Wall: „Wir danken dem Land Berlin für den guten und konstruktiven Dialog in der Auswertung des Pilotprojekts und über die daraus resultierenden Maßnahmen. Durch den Pilotbetrieb konnten wir gemeinsam viele wertvolle Erfahrungen sammeln. Uns eint das Bestreben, gemeinsam als Partner den Berliner:innen ein hochwertiges, ansprechendes und vor allem barrierefreies Angebot an öffentlichen Toilettenanlagen im Berliner Stadtraum anzubieten, die die Teilhabe im öffentlichen Raum für alle Berliner:innen sicherstellt. Für diesen Standard ist unser Unternehmen seit den 1990er Jahren bekannt und wir wollen zu diesem Ziel mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln weiter erfolgreich beitragen. Wir sind sicher, dass wir zukünftig noch besser den Herausforderungen begegnen können, die der Alltag in einer Millionenmetropole wie Berlin mit sich bringt.“

Common Agricultural Policy reform must ensure mandatory and effective greening of Pillar 1

A strengthening of environmental aspects is indispensable to the reform of the Common Agricultural Policy (CAP) for 2014-2020. The Agriculture Commission at the German Federal Environment Agency (KLU) is of the view that, in future, EU agricultural budget funding can only be justified if it is based on the principle of “public funds for public goods”. However, particularly in Pillar 1 of the CAP (direct payments), this principle has not yet been purposely applied. The introduction of a mandatory and effective greening component into Pillar 1 is indispensable to achieving the provision of public goods in return for public funds at a politically realistic level.

Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik braucht eine verbindliche und wirkungsvolle Ökologisierung der ersten Säule

Im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für 2014-2020 ist eine Stärkung ökologischer Aspekte unverzichtbar. Eine Rechtfertigung des EU-Agrarhaushalts ist aus Sicht der Kommission Landwirtschaft am Umweltbundesamt (KLU) künftig nur noch nach dem Prinzip „Öffentliche Gelder für öffentliche Güter“ möglich. Gerade in der ersten Säule der GAP (den Direktzahlungen) ist dieses Prinzip bisher jedoch nicht verankert. Um dies innerhalb des politisch realistischen Rahmens zu erreichen, ist die Einführung einer effektiven und verbindlichen Ökologisierungskomponente („Greening“) innerhalb der ersten Säule unverzichtbar.

Die EU-Agrarpolitik – viel Geld mit wenig Wirkung

Die EU-Agrarpolitik – viel Geld mit wenig Wirkung Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (kurz GAP) verfolgt im Kern seit mittlerweile 60 Jahren die gleichen Ziele. Umwelt- und Naturschutzzielen wird sie dabei nicht gerecht, die landwirtschaftlich verursachten Probleme auf Boden, Wasser, Luft, Klima und Biodiversität sind dramatisch. Es ist Zeit – die zukünftige GAP muss eine nachhaltige, umwelt- und naturverträgliche Landwirtschaft fördern. Die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) sind seit mittlerweile mehr als 60 Jahren die gleichen: Im Kern geht es darum, die Produktion zu steigern, den landwirtschaftlich Beschäftigten ein ausreichendes Auskommen und der breiten Bevölkerung Nahrungsmittel in ausreichendem Maße zu günstigen Preisen bereitzustellen. Spätestens seit sich in der EU vor rund 40 Jahren Butterberge und Milchseen bildeten, ist klar, dass die Ziele der Produktivitätssteigerung und der Versorgungssicherheit als übererfüllt gelten können. Zugleich wird immer deutlicher, dass die GAP nicht ausreichend zum Umwelt- und Naturschutz beiträgt. Gleichwohl wurden die Ziele und Instrumente der GAP bisher nicht an die neuen gesellschaftlichen Herausforderungen angepasst. Nach wie vor entfallen mehr als ein Drittel des EU-Haushalts auf die GAP und tatsächlich könnte von diesen Geldern eine große Steuerungswirkung ausgehen: In Deutschland machen die Zahlungen der GAP im Schnitt etwa 50% der betrieblichen Einkommen aus. Sinnvoll verwendet könnten diese Gelder einen entscheidenden Hebel für eine zukunftsfähige und umweltschonende Ausrichtung der europäischen Landwirtschaft darstellen – sie tun es jedoch nicht. Im Rahmen der MacSharry Reform 1992 – der letzten grundlegenden Reform der GAP – wurde eine Abkehr von der direkten Produktionsstützung hin zu den gegenwärtigen Direktzahlungen eingeführt. Seitdem wird der Großteil der Gelder über die flächengebundene Direktzahlungen der ersten Säule weitestgehend pauschal an die landwirtschaftlichen Betriebe verteilt. Die ökologische Steuerungswirkung der Direktzahlungen ist minimal. Bei der letzten Reform 2013 wurde zwar das Greening eingeführt: Der Erhalt der Direktzahlungen sollte an die Einhaltung einfacher aber wirksamer Maßnahmen gekoppelt werden, die dem Natur- und Umweltschutz dienen. Doch die Idee entpuppt sich als wenig wirksam – vor allem wenn man die dafür verwendeten Gelder in Relation zu ihrer Wirkung setzt. Die Direktzahlungen blieben ein Instrument, das eine Verteilung des zur Verfügung stehenden Geldes gewährleistet, aber kaum gestaltenden Charakter hat. Aus Sicht des ⁠ UBA ⁠ kann die Antwort nur lauten: öffentliches Geld darf es zukünftig nur noch für die Bereitstellung öffentlicher Güter geben. Ziel künftiger GAP-Reformen sollte es demnach sein, dass nur noch solche landwirtschaftlichen Betriebe Subventionen erhalten, die konkrete Umwelt- und Naturschutzleistungen erbringen. Diese Leistungen müssen deutlich über die ohnehin  geltenden gesetzlichen Mindeststandards hinausgehen und dadurch einen gesellschaftlichen Mehrwert erbringen. Es muss durch hinreichend hohe Fördersätze gleichzeitig gewährleistet werden, dass diese Leistungen sich für die Betriebe tatsächlich lohnen. Mit der gegenwärtigen 2 Säulen Struktur der GAP mit einer nicht zieleffizienten ersten und einer zu schwach ausgestatten zweiten Säule wird sich dieses Ziel nicht erreichen lassen. Die GAP-Reform 2020 sollte demnach grundlegender Natur sein und einen Paradigmenwechsel in der europäischen Agrarpolitik einläuten. Sie sollte gewährleisten, dass die GAP eine nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft fördert, die in Einklang mit den Umwelt- und Naturschutzzielen der EU steht.

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