Die Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten (MK) enthält Empfehlungen für Methoden zur Ermittlung von Umweltkosten (MK 3.0, Teil â€ÌMethodische Grundlagenâ€Ì) sowie im erweiterten Kostensätzeteil (MK 3.1) die aktualisierten Kostensätze aus der MK 3.0 zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie, ergänzt um neue Kostensätze zu den Themen Baustoffe, Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft sowie Stickstoff- und Phosphoremissionen enthalten. Die Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Umweltschutz für die Gesellschaft hat und welche Kosten der Gesellschaft durch unterlassenem Umweltschutz entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von gesetzlichen Regelungen und öffentlichen Investitionen sowie der Ausgestaltung von ökonomischen Instrumenten. In Unternehmen können sie unter anderen verwendet werden, um die Umweltkosten von Produkten zu bestimmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Quelle: www.umweltbundesamt.de
Städte und Gemeinden erhalten Kostencheck für Anpassungsmaßnahmen Die Klimaforschung zeigt: Hitzewellen, Hochwasser und Starkregen nehmen in Deutschland weiter zu und können immense volkswirtschaftliche Schäden verursachen. Die Kosten und Nutzen von Gegenmaßnahmen ließen sich bisher kaum systematisch bewerten. Eine neue Studie des Umweltbundesamtes (UBA) schafft nun Abhilfe. Sie legt erstmals Kosten-Nutzen-Analysen für konkrete Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel vor. Als besonders erfolgversprechend und rentabel erweist sich die Begrünung von Dächern gegen sommerliche Hitze in Städten. Ebenfalls wirtschaftlich: die Renaturierung von Auenwäldern zum Schutz vor Hochwasser und der Einsatz hitzeresistenter Beläge gegen Straßenschäden. „Auch wenn wir eine erfolgreiche Klimaschutzpolitik machen, lässt sich ein Teil des Klimawandels nicht mehr vermeiden. Wir müssen uns deshalb bereits heute an die Folgen des Klimawandels anpassen“, so UBA-Präsident Jochen Flasbarth. „Wie die Kosten-Nutzen-Analyse des Umweltbundesamtes zeigt, gibt es eine Reihe von Maßnahmen, die Bund, Länder und Kommunen bereits heute anstoßen können und die vergleichsweise günstig sind.“ Bund, Länder und Kommunen stehen vermehrt vor der Frage, wie sie sich an die unvermeidlichen Folgen des Klimawandels anpassen können. Die neue Studie des UBA hat Kosten und Nutzen geeigneter Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel untersucht. Besonders effektiv erweisen sich Maßnahmen der Stadt- und Regionalplanung, des Gesundheits- und des Bevölkerungsschutzes. Das Begrünen von Dächern etwa reduziert an heißen Sommertagen die Temperatur in Städten. Auch systematische Hitzewarnungen auf kommunaler Ebene und entsprechende Maßnahmen zur Kühlung, insbesondere in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, kosten vergleichsweise wenig, entfalten aber große Wirkung. Ein schlechteres Kosten-Nutzen-Verhältnis weisen dagegen umfangreiche Infrastrukturmaßnahmen auf. Dazu zählen neue Dämme gegen Überflutungen oder der Ausbau des Kanalisationsnetzes. Wichtig für Länder und Kommunen: Steht eine reguläre Erneuerung von Straßen, Gebäuden oder Einrichtungen an, sollte der Klimawandel bereits mit eingeplant werden. Möglicherweise lohnt es sich zum Beispiel, in besonders wetterfesten Asphalt zu investieren. Auch dazu hat die Studie eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgenommen. „Vor allem auf extreme Wetterereignisse sollten wir besser vorbereitet sein, etwa indem wir Überflutungsflächen zum Schutz vor Hochwasser freihalten“, so UBA-Präsident Flasbarth. „Die Studie bietet ein Gerüst, um effektive und kostengünstige Maßnahmen zur Anpassung zu identifizieren. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel können wir uns Investitionen, die sich später als unwirksam herausstellen, schlichtweg nicht leisten.“ Das UBA stellt mit der heute veröffentlichten Studie erstmals Kriterien zur einheitlichen Kosten-Nutzen-Bewertung von Anpassungsmaßnahmen vor. Die Studie wendet diese in 28 Fallstudien unter anderem für die Landwirtschaft, die Stadtplanung oder Infrastrukturinvestitionen an. Dessau-Roßlau, 26.09.2012
Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Bundesregierung legt ersten Monitoring-Bericht zu Klimawirkungen und Anpassung vor Steigende Temperaturen, feuchtere Winter und häufigere Wetterextreme wirken sich zunehmend auf die deutsche Gesellschaft aus. Betroffen sind unter anderem die Energieversorgung, die Landwirtschaft und die Gesundheitsvorsorge. Das ist das Ergebnis des bislang umfassendsten Berichts der Bundesregierung zur Anpassung an den Klimawandel. Anhand von Daten aus 15 verschiedenen Gesellschaftsbereichen zeigt der Bericht auf, welche Veränderungen sich durch den Klimawandel heute schon feststellen lassen und welche Gegenmaßnahmen bereits greifen. Die Zahl der so genannten „Heißen Tage“ pro Jahr, mit Temperaturen über 30 Grad, ist in Deutschland von drei auf acht gestiegen. Die über längere Zeiträume andauernden Hitzewellen können sich vielfältig auswirken. So mussten im Sommer 2003 über 30 europäische Kernkraftwerke ihre Stromproduktion drosseln, weil aufgrund der Trockenheit nicht genügend Kühlwasser zur Verfügung stand. Steigende Temperaturen führen auch zu steigenden Gesundheitsrisiken, da die Hitze Menschen stark belasten kann. In bestimmten Regionen Süddeutschlands breiten sich zudem neue wärmeliebende Insekten wie die Tigermücke aus. Sie können schwere Krankheiten wie Malaria oder Dengue-Fieber übertragen. In der Landwirtschaft führen Trockenstress oder Extremereignisse wie Stürme, Starkregen und Hagel zu großen Qualitätsschwankungen und Ertragseinbußen. Mit diesen und weiteren Details zeichnet der erste „Monitoringbericht der Bundesregierung zur Anpassung an den Klimawandel“ ein klares Bild von den Folgen des Klimawandels in Deutschland und erläutert den aktuellen Stand geeigneter Anpassungsstrategien. Umweltministerin Barbara Hendricks: „Der Bericht spricht eine eindeutige Sprache: Klimawandel findet auch in Deutschland statt und er wirkt in viele Bereiche des täglichen Lebens hinein. Die Anpassung an den Klimawandel geht uns daher alle an. Der Bericht zeigt auf, wo wir besonders gefordert sind. So können wir als Bund den Risiken des Klimawandels besser begegnen und gezielt dort aktiv werden, wo sich die Folgen des Klimawandels besonders bemerkbar machen, zum Beispiel in Städten. Beim Hitzewarnsystem sind wir zum Beispiel schon auf einem sehr guten Weg.“ Die Präsidentin des Umweltbundesamtes, Maria Krautzberger: „Wir können den Klimawandel nicht mehr aufhalten. Selbst wenn wir in diesem Moment alle Treibhausgasemissionen auf Null reduzieren, würde sich das Klima für hunderte Jahre weiter ändern. Die Bemühungen um eine gute Anpassung an die Folgen des Klimawandels dürfen aber nicht an den deutschen Grenzen Halt machen. Entwicklungsländer sind von Wetterextremen und verschlechterten Anbaubedingungen in Folge der Erderwärmung häufig besonders stark und zunehmend betroffen. Deutschland muss diese Länder bei der Anpassung unterstützen.“ Zur Anpassung an neue Wetterverläufe konnten sich bereits unterschiedliche Maßnahmen bewähren. Durch den Aufbau eines Hitzewarnsystems können sich nun Pflegeeinrichtungen besser auf längere Perioden mit heißen Tagen einstellen. In der Landwirtschaft werden neue Sorten erprobt, die sich besser an längere Trockenphasen anpassen. Durch neue öffentliche Investitionen in den Hochwasserschutz werden sich viele Städte und Gemeinden besser gegen Überschwemmung schützen können. Große Herausforderungen bestehen vor allem in der Stadt- und Verkehrsplanung, im Küstenschutz und beim Monitoring einwandernder wärmeliebender Pflanzen- und Tierarten. Der aktuelle Monitoringbericht wurde von der Interministeriellen Arbeitsgruppe Anpassungsstrategie , in der die Ressorts der Bundesregierung vertreten sind, verabschiedet. Er ist Teil des vom Bundeskabinett beauftragten Fortschrittsberichts zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel ( DAS ), die die Bundesregierung im Dezember 2008 beschlossen hat. Der aktuelle Bericht wurde vom „Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung ( KomPass )“ im UBA zusammen mit vielen Experten aus Bund, Ländern, Wissenschaft und Wirtschaft erarbeitet. Der gesamte Fortschrittsbericht wird Ende 2015 erscheinen. Der Monitoringbericht soll künftig regelmäßig vorgelegt werden und die Entwicklungen in den 15 Handlungsfeldern der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel beobachten. Gemessene Daten ermöglichen es, Trends von Klimawandelwirkungen und den Fortschritt von Anpassungsprozessen zu verfolgen und für die Evaluation und Weiterentwicklung der Deutschen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu nutzen.
In order to explain how future policies in transport should be formulated, it is necessary to understand that sustainability in transport does not only imply transport infrastructure, but can be embedded in a broader policy approach. Financing of infrastructure, investments in public and non-motorised transport, institutional development and road maintenance all require significant funding. Since developing countries face severe financial limitations, budgetary considerations should become the starting point of planning. Available funds – both grants and loans – must be assessed carefully and then spent effectively and rationally. This means tackling the tendency of policy makers to favour prestige projects, and instead convincing them to adopt a sustainability-oriented prioritisation of transport projects. Veröffentlicht in Texte | 71/2013.
The Methodological Convention 3.0 for the Assessment of Environmental Costs contains recommendations for methods to assess environmental costs (Part “Methods”) and provides new cost rates for emissions of greenhouse gases, air pollutants and noise, as well as for transport and energy generation (Part “Cost rates”). The cost rates show the benefit of environmental protection for society – and the costs that society incurs if environmental protection is neglected. The cost rates can be used to assess the impacts of laws and public investments, and for the design of economic instruments. In the corporate sector, the cost rates can be used, i.a., to calculate the environmental costs of production and in sustainability reports. The new version of the handbook – the „Methodological Convention 3.1” – has been published in German on December 21, 2020. It contains an update on the cost rates published in the “Methodological Convention 3.0” as well as new cost rates for building materials, emissions of nitrogen and phosphorus, and GHG emissions in agriculture. An English version will be available early in 2021. Veröffentlicht in Broschüren.
AM 15. Mai 2014 traten neue Rechtsvorschriften in Kraft, mit denen die Abschätzung möglicher Umweltauswirkungen von Projekten vereinfacht werden soll. Mit der Neufassung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) wird der Schutz der Umwelt verbessert und gleichzeitig der Verwaltungsaufwand, der durch EU-Vorschriften entsteht, abgebaut. Außerdem verbessert sie die Rechtssicherheit für Unternehmen bei öffentlichen und privaten Investitionen.
The Methodological Convention 3.1 for the Assessment of Environmental Costs – Value Factors provides value factors for emissions of greenhouse gases, air pollutants, noise, nitrogen and phosphorus, as well as for transport, energy generation, building materials and greenhouse gas emissions in agriculture. The value factors show the benefit of environmental protection for society – and the costs that society incurs if environmental protection is neglected. The value factors can be used to assess the impacts of laws and public investments, and for the design of economic instruments. In the corporate sector, the cost rates can be used, i.a., to calculate the environmental costs of production and in sustainability reports. Veröffentlicht in Broschüren.
Wie können Entwicklungsbanken und andere Investoren bewerten, ob eine Anlage klimaverträglich ist oder nicht? Antworten auf diese Frage liefert eine Studie, die im Rahmen der deutschen G7-Präsidentschaft entstanden ist. Das Papier wurde 1. Dezember 2015 am Rande der Weltklimakonferenz in Paris vorgestellt. Konkret geht es um Kriterien, die öffentliche wie private Investoren als Orientierung nutzen können, um sicherzustellen, dass ihre Investitionen einen Beitrag zur Begrenzung der globalen Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius leisten. Aus verschiedenen 2°C-Szenarien leiten die ForscherInnen eine Kategorisierung möglicher Investitionen ab. So werden Investitionen in erneuerbare Energien, Energiespeicher und kohlenstoffarme Transportwege und -mittel, die wichtige Bausteine sind, um die globale Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen, einer Positivliste zugeordnet. Zu einer Negativliste gehören hingegen Investitionen in den Neubau konventioneller Kohlekraftwerke, die wissenschaftlichen Szenarien zufolge grundsätzlich nicht mit der 2°C-Obergrenze kompatibel sind.
Die Methodenkonvention 3.0 zur Ermittlung von Umweltkosten enthält Empfehlungen für Methoden zur Ermittlung von Umweltkosten (Teil „Methodische Grundlagen“) sowie neue Kostensätze zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie (Teil „Kostensätze“). Die Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Umweltschutz für die Gesellschaft hat und, welche Kosten der Gesellschaft durch unterlassenem Umweltschutz entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von gesetzlichen Regelungen und öffentlichen Investitionen sowie der Ausgestaltung von ökonomischen Instrumenten. In Unternehmen können sie u. a. verwendet werden, um die Umweltkosten von Produkten zu bestimmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Veröffentlicht in Broschüren.
Die Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten (MK) enthält Empfehlungen für Methoden zur Ermittlung von Umweltkosten (MK 3.0, Teil „Methodische Grundlagen“) sowie im erweiterten Kostensätzeteil (MK 3.1) die aktualisierten Kostensätze aus der MK 3.0 zu den Themen Treibhausgase, Luftschadstoffe, Lärm, Verkehr und Energie, ergänzt um neue Kostensätze zu den Themen Baustoffe, Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft sowie Stickstoff- und Phosphoremissionen enthalten. Die Kostensätze machen deutlich, welchen Nutzen Umweltschutz für die Gesellschaft hat und welche Kosten der Gesellschaft durch unterlassenem Umweltschutz entstehen. Sie ermöglichen eine bessere Abschätzung der Folgen von gesetzlichen Regelungen und öffentlichen Investitionen sowie der Ausgestaltung von ökonomischen Instrumenten. In Unternehmen können sie unter anderen verwendet werden, um die Umweltkosten von Produkten zu bestimmen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ergänzen. Veröffentlicht in Broschüren.
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