Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die nächsten Schritte für die wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsdossiers für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vorgestellt. Die Bewertung wird gestaffelt anhand der im Dossier beschriebenen Verwendungssektoren erfolgen. Als nächstes werden die Sektoren Verbrauchergemische, Kosmetik und Ski-Wachs bewertet. Mit dem Ende der öffentlichen Konsultation zum Beschränkungsdossier für PFAS am 25.09.2023 startete die Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für die Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC). Nachdem die meisten der Kommentare aus der Konsultation gesichtet wurden, hat die ECHA nun über die nächsten Schritte im Verfahren informiert. RAC und SEAC werden das Dossier zusammen mit den Kommentaren aus der öffentlichen Konsultation gestaffelt bewerten. Das heißt, die Bewertung und Ausarbeitung von Stellungnahmen wird anhand der im Dossier beschriebenen Verwendungssektoren gegliedert. Dabei werden auch „neue“ Sektoren, welche im Rahmen der Auswertung der öffentlichen Konsultation identifiziert wurden, betrachtet. Gleichzeitig aktualisieren die fünf nationalen Behörden, die das Dossier ausgearbeitet haben, das eingereichte Dossier um Informationen aus der Konsultation zu berücksichtigen. Die Ausschüsse bewerten dieses aktualisierte Dossier und nutzen es als Grundlage für ihre Stellungnahmen. Die Überarbeitungen des Dossiers und die Bewertungen von RAC und SEAC werden in Sitzungen der Ausschüsse mit den Behörden, die das Dossier eingereicht haben, und weiteren Interessensvertreter*innen diskutiert. Anschließend erarbeiten die Ausschüsse Stellungnahmen in denen sie ihre wissenschaftliche Bewertung abschließend festhalten. Die Sektoren, die in den nächsten drei Sitzung der Ausschüsse diskutiert werden sollen, sind: März-Sitzungen: Verbrauchergemische, Kosmetik, Ski-Wachs Gefahreneigenschaften von PFAS (nur RAC) Allgemeine Vorgehensweise (nur SEAC) Juni-Sitzungen: Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten Zusätzliche Diskussionen zu Gefahreneigenschaften von PFAS (nur RAC) September-Sitzungen: Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung, Teppiche Nahrungsmittelkontaktmaterialien und Verpackungen Erdöl und Bergbau Informationen über die Bewertung weiterer Sektoren durch die wissenschaftlichen Ausschüsse werden sukzessive parallel zu den nächsten Sitzungen der Ausschüsse geplant und veröffentlicht. Sobald die wissenschaftliche Bewertung durch RAC und SEAC abgeschlossen ist und die Stellungnahmen zum Dossier verabschiedet wurden, werden diese zusammen mit dem überarbeiteten Dossier, den Kommentaren und Rückmeldungen auf die Kommentare an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung. Das UBA spricht sich dafür aus, dass der vorgelegte Vorschlag zügig geprüft und möglichst umfassend umgesetzt wird. Nur so kann eine schnelle und weitreichende Minimierung der Verwendung von PFAS erreicht werden. Alle Dokumente und der Stand des Verfahrens können auf der Internetseite der ECHA eingesehen werden. Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. Daher haben die Behörden fünf europäischer Länder (DE, NL, NO, DK und SE), darunter das UBA, im Januar 2023 ein Dossier mit einem Vorschlag zur Beschränkung aller PFAS bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Das Dossier wurde im März 2023 veröffentlicht und konnte bis September 2023 kommentiert werden. Der Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. wo die sozioökonomischen Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen.
Am 25.09.2023 endete die sechsmonatige öffentliche Konsultation zum Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Es wurden mehr als 5.600 Kommentare von 4.400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Öffentliche Konsultation des Vorschlags endet am 25.09.2023 Während der Konsultation sind Kommentare aus 53 Ländern bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingegangen. 23 % der Kommentare kamen dabei aus Deutschland. 68 % der Kommentare wurden von Industrieverbänden oder Unternehmen eingereicht, 28 % von Einzelpersonen und 4 % sind Kommentare von Nicht-Regierungsorganisationen, Behörden, Forschungseinrichtungen oder anderen Organisationen. Viele Kommentare, die während der Konsultation eingereicht wurden, sind bereits auf der Internetseite der ECHA verfügbar . Als vertraulich Gekennzeichnete Informationen werden nicht veröffentlicht. Nächste Schritte Die Kommentare werden nun von den Behörden der fünf Länder, die den ursprünglichen Vorschlag ausgearbeitet haben, sowie den unabhängigen wissenschaftlichen Ausschüssen für Risikobewertung (RAC) und Sozio-Ökonomische Analysen (SEAC) der ECHA geprüft. Die Behörden werden prüfen, ob aufgrund der Kommentare eine Anpassung des ursprünglichen Vorschlags erforderlich ist. RAC & SEAC werden Stellungnahmen zum Beschränkungsvorschlag veröffentlichen und dabei auch die eingereichten Informationen berücksichtigen. Zudem wird eine Rückmeldung auf die Kommentare veröffentlicht werden. Sobald die Stellungnahmen fertiggestellt sind, werden sie zusammen mit dem überarbeiteten Vorschlag, den Kommentaren und Rückmeldungen auf die Kommentare an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung. Mit dieser Entscheidung ist voraussichtlich 2025 zu rechnen. Das UBA spricht sich dafür aus, dass der vorgelegte Vorschlag zügig geprüft und möglichst umfassend umgesetzt wird. So kann eine schnelle und weitreichende Minimierung der Verwendung von PFAS erreicht werden. Alle Dokumente und der Stand des Verfahrens können auf der Internetseite der ECHA eingesehen werden. Umfassender Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. Daher haben die Behörden fünf europäischer Länder (DE, NL, NO, DK und SE), darunter das UBA, im Januar 2023 einen Vorschlag zur Beschränkung aller PFAS bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Dieser wurde im März 2023 veröffentlicht und konnte nun bis September 2023 kommentiert werden. Der Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. wo die sozio-ökonomische Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen.
Am 22.03.2023 startete eine sechsmonatige öffentliche Konsultation zum Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Der Vorschlag sieht vor, dass in Zukunft die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen aller PFAS beschränkt werden sollen. Alle betroffenen Akteure sind eingeladen, den Vorschlag zu kommentieren und relevante Informationen einzubringen. Umfassender Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. Daher haben die Behörden fünf europäischer Länder (DE, NL, NO, DK und SE), darunter das UBA , im Januar 2023 einen Vorschlag zur Beschränkung aller PFAS bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Der Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. wo die sozio-ökonomische Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen. Öffentliche Konsultation des Vorschlags startet am 22.03.2023 Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für Risikobeurteilung (RAC) und für sozioökonomische Analyse (SEAC) haben im März 2023 festgestellt, dass die vorgeschlagene Beschränkung den rechtlichen Anforderungen der europäischen Chemikalienverordnung „REACH“ entspricht. Nun werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Bewertung des Vorschlags beginnen. In diesem Kontext läuft ab dem 22.03.2023 eine öffentliche Konsultation. Die Konsultation läuft für sechs Monate und schließt am 25.09.2023. Alle betroffenen Akteure sind eingeladen ihre Kommentare und weiterführenden Informationen einzubringen. Informationen zu Risiken und Sozio-Ökonomischen Aspekten hinsichtlich der Verwendung von PFAS sowie zu PFAS-freien Alternativen sind von besonderem Interesse. Informationsveranstaltungen und nächste Schritte Am 03.04.2023 wird die Bundestelle für Chemikalien (BfC) eine Online-Informationsveranstaltung in deutscher Sprache organisieren. Dort wird der Beschränkungsprozess erläutert und es werden Informationen zur Beteiligung an der Konsultation bereitgestellt. Am 05.04.2023 wird es zudem eine englischsprachige Informationsveranstaltung der ECHA geben. Die Stellungnahmen des RAC und des SEAC sollen gemäß der REACH Verordnung innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der wissenschaftlichen Bewertung erstellt werden. Aufgrund des großen Umfangs des Beschränkungsvorschlags kann dies aber ggf. mehr Zeit als üblich in Anspruch nehmen. In den Stellungnahmen werden die Kommentare und Informationen aus der öffentlichen Konsultation umfänglich berücksichtigt. Sobald die Stellungnahmen fertiggestellt sind, werden sie an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung. Die Beschränkung wird demnach frühestens 2025 in Kraft treten. Das UBA spricht sich dafür aus, dass der vorgelegte Vorschlag zügig geprüft und möglichst umfassend umgesetzt wird. So kann eine schnelle und weitreichende Minimierung der Verwendung von PFAS erreicht werden. Alle Dokumente und der Stand des Verfahrens können auf der Website der ECHA eingesehen werden. Alle Termine zum Beschränkungsvorschlag für PFAS 22. März – 25. September 2023: Öffentliche Konsultation 3. April 2023: Informationsveranstaltung der BfC (Deutsch) 5. April 2023: Informationsveranstaltung der ECHA (Englisch)
Die Europäische Kommission prüft, ob eine Vereinfachung der Kennzeichnung von Produkten wie Wasch- und Reinigungsmittel möglich ist. Sie ruft in einer öffentlichen Konsultation Einzelpersonen auf, ihre Meinung über das Portal „Ihre Meinung zählt: Vereinfachen!“ einzubringen. Interessierte können Vorschläge machen, welche Hinweise sie auf dem Etikett sehen möchten. Ob ein Wasch- und Reinigungsmittel für die Umwelt und/oder Gesundheit möglicherweise problematisch ist, ist nicht immer leicht zu erkennen, da deren Etiketten oftmals mit Informationen überladen sind. Für viele Verbraucher*innen sei es schwierig, Etiketten von Wasch- und Reinigungsmitteln zu lesen und zu verstehen. Zu diesem Resultat kommt eine Evaluation der EU, die in einem Bericht zusammengefasst ist. Das EU-Papier „INCEPTION IMPACT ASSESSMENT“ ist nun Grundlage für eine öffentliche Konsultation. Die Evaluation habe auch ergeben, dass die Informationen zu chemischen Produkten mit Hilfe digitaler Angebote wie zum Beispiel Apps verbessert werden könnte. Die Europäische Kommission holt sich regelmäßig die Meinung von Bürger*innen und interessierten Kreisen ein, um neue politische Maßnahmen und Rechtsvorschriften zu entwickeln. Ziel ist es zum einen, zu gewährleisten, dass die Richtlinien und Verordnungen tatsächlich durchführbar sind und zum anderen, dass betroffene Personen in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Bis zum 20. September 2021 besteht deshalb die Möglichkeit unter https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12992-Chemikalien-Vereinfachung-und-Digitalisierung-der-Kennzeichnungsvorschriften_de Vorschläge für verständliche Etikettierungen und Informationen über Chemikalien unter anderem in Wasch- und Reinigungsmitteln abzugeben. Die EU-Kommissionen wertet die Rückmeldungen aus und berücksichtigt diese im weiteren Gesetzgebungsprozess. Warum sollten sich Bürger*innen am Konsultationsprozess der EU beteiligen? Wasch- und Reinigungsmittel werden täglich verwendet. Sie bestehen jedoch zum Teil aus Substanzen , die nicht oder nicht leicht biologisch abbaubar sind und sich in der Umwelt oder Organismen anreichern können. Einige Inhaltsstoffe können zudem problematisch für Allergiker sein. Im Jahr 2019 wurden deutschlandweit etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel allein zur privaten Nutzung verkauft. Daraus resultierte ein Eintrag von ca. 525.000 Tonnen an Chemikalien in das Abwasser. Allein der Anteil schwer biologisch abbaubarer Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln betrug im Jahr 2019 in Deutschland rund 30.900 Tonnen. Trotz der Bemühungen des Europäischen Verbandes A.I.S.E., den Anteil schwer abbaubarer Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln zu reduzieren, ist in Deutschland der Anteil der nicht leicht biologisch abbaubaren Bestandteile von 4,1 Prozent im Jahr 2005 auf 5,9 Prozent im Jahr 2019 gestiegen, so der Industrieverband Körperpflege und Waschmittel . Vorschläge des Umweltbundesamt zur Etikettierung von Wasch- und Reinigungsmitteln Damit Bürger*innen bei Kaufentscheidungen über Produkte zur Haushaltsreinigung und zum Waschen ihrer Wäsche Umwelt- und Gesundheitsaspekte berücksichtigen können, sind aussagekräftige Etiketten und eindeutige Siegel notwendig. Zusätzliche Informationen könnten über digitale Formate zur Verfügung gestellt werden. Die Schriftgröße und der Kontrast sollten so festgelegt werden, dass die Lesbarkeit gewährleistet ist. Regelungen dazu gibt es bereits bei der Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln oder von Lebensmitteln. Als Öko-Label sollten nur Siegel der sogenannten ISO-Systematik als „Typ I“ bezeichneten, wie beispielsweise „ Der Blaue Engel “ oder das „EU-Ecolabel“, zugelassen sein. Diese Label dürfen nur dann vergeben werden, wenn der Einsatz gefährlicher Stoffe reduziert und gleichzeitig die Reinigungsleistung geprüft wird. Es ist bereits gesetzlich über die Classification, Labelling and Packaging Verodnung ( CLP -VO) geregelt, dass Gefahrensymbole und deren wörtliche Übersetzung die Produkte charakterisieren und so indirekt Aufschluss über gefährliche Eigenschaften der Produkte geben sollen. Angaben zu allergenen Stoffen sollen über zusätzliche Gefahren informieren. Aus Sicht des Umweltbundesamt wäre darüber hinaus eine vollständige Inhaltsstoffliste auf dem Etikett wünschenswert, so wie das bei Kosmetikprodukten bereits Praxis ist. Eine Verlinkung der Angaben auf der Verpackung mit zusätzlich digital verfügbaren Informationen zur Produktsicherheit, wie zum Beispiel den Eigenschaften der Stoffe und ihrer Funktion im Produkt, wäre für Bürger*innen ein Gewinn. Das UBA hat diese Meinung bereits im laufenden Konsultationsprozess der EU, vertreten. Die öffentliche Konsultation ist nun der letzte Schritt einer umfangreichen Beteiligungsphase verschiedenster Institutionen und Personen.