Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) werden Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung durch behördliche Verordnungen festgesetzt. Dies erfolgt in Niedersachsen überwiegend zur Sicherstellung ausreichender Mengen und zum Schutz des zu Trinkwasserzwecken genutzten Grundwassers vor schädlichen Einwirkungen im betreffenden Einzugsgebiet. Daher gelten für die jeweiligen Wasserschutzgebiete gemäß § 52 WHG erforderliche Schutzbestimmungen, durch die bestimmte Handlungen verboten oder nur eingeschränkt zulässig erklärt werden.
Der Datensatz umfasst das Trinkwasserleitungsnetz der SWO Netz GmbH für das Versorgungsgebiet der Stadt Osnabrück.
Die EVI Energieversorgung Hildesheim ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Hildesheim AG. Als modernes und dienstleistungsorientiertes Unternehmen bieten wir Ihnen eine sichere Energie- und Wasserversorgung zu wettbewerbsfähigen Konditionen. Zusätzlich profitieren Sie von unseren Service- und Beratungsleistungen. Trinkwasser gehört zu den am stärksten kontrollierten Lebensmitteln in Deutschland. Und dies gilt natürlich auch für das Trinkwasser in Hildesheim. Über unser Wassernetz werden das Hildesheimer Stadtgebiet und die angrenzenden Ortsteile mit Trinkwasser aus der Grane- und der Sösetalsperre im Harz versorgt.
Der Datensatz umfasst das Trinkwassernetz der Stadtwerke Delmenhorst GmbH im Versorgungsgebiet Delmenhorst. Die Daten bilden sowohl die Hauptleitungen, als auch die Hausanschlüsse mit den jeweils zugehörigen Armaturen ab.
Das Wasserversorgungskonzept Niedersachsen dient dem übergeordneten Ziel der langfristigen Sicherstellung der niedersächsischen Wasserversorgung, insbesondere der öffentlichen Wasserversorgung als ein maßgeblicher Baustein der Daseinsvorsorge. Die Wasserversorgung muss entsprechend der aktuellen und regionalen Herausforderungen und unter der Maßgabe einer nachhaltigen Grundwasserbewirtschaftung weiterentwickelt werden. Hierzu ist es sowohl für Politik und Wasserbehörden als auch für die Nutzer der Ressource notwendig, Handlungsbedarfe frühzeitig erkennen zu können, um im Weiteren rechtzeitig notwendige Maßnahmen für eine langfristige Sicherstellung der niedersächsischen Wasserversorgung zu ergreifen. Das Wasserversorgungskonzept Niedersachsen stellt einen hierfür erforderlichen landesweiten Informationsrahmen dar. Als Fachkonzeption dient es Wassernutzern, Zulassungsbehörden und dem Land für die Wasserbewirtschaftung und der Öffentlichkeit als transparente und in die Zukunft gerichtete Informations- und Planungsgrundlage. Vorgaben für Einzelverfahren sind ausdrücklich nicht das Ziel. Im Rahmen des Wasserversorgungskonzeptes erfolgt eine Bilanzierung des derzeitigen Standes (Bezugsjahr 2015) sowie der mittel- und langfristigen Entwicklungen der niedersächsischen Wasserversorgung. Hierbei werden das Grundwasserdargebot für mittlere und trockene Verhältnisse und die Wasserbedarfe der maßgeblichen Grundwassernutzer einander zu verschiedenen Zeitpunkten (2015, 2030, 2050 und 2100) gegenübergestellt. Die Methodik des Wasserversorgungskonzeptes Niedersachsen wurde rasterbasiert durchgeführt. Dafür wurde ein 500 x 500 m Raster erstellt, welches sich über ganz Niedersachsen und Bremen erstreckt. Landesweite Datengrundlagen, die der Planung der aktuellen und zukünftigen Bewirtschaftung des Grundwassers dienen, wurden auf das Raster übertragen. Diese bildeten die Grundlage der durchgeführten Berechnungen, Bewertungen und abschließenden Darstellungen. In der Karte ist der Nutzungsdruck für den IST-Zustand bei mittleren Verhältnissen für Landkreise dargestellt.
Rechtsgrundlage: Nach § 91 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) in Verbindung mit § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) können Wasserschutzgebiete (WSG) im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung bzw. zum Wohl der Allgemeinheit festgesetzt werden, um das Grundwasser im Gewinnungs- bzw. Einzugsgebiet einer Grundwasserentnahme vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen. Flächen aller ausgewiesenen Wasserschutzgebiete im Kreisgebiet mit Schutzzonen von I bis III. Schutzzone I = Brunnen, Schutzzone II = nähere Umgebung um den Brunnen, Schutzzone III = weitere Schutzzone. Um den Schutz des Grundwassers/Trinkwassers zu garantieren, sieht die jeweilige Verordnung in den einzelnen Schutzzonen Einschränkungen der Nutzung (z.B. Ausbringen von Dünge- und Spritzmitteln, Materiallagerung, Bebauung) vor. WSG "Adelebsen", "Alte Riefensbeek", "Bad Sachsa", "Barbis", "Blümer Berg, Klus, Mielenhausen", "Bramwald", "Bühren", "Dankelshausen", "Eisdorf", "Friedland-Reckershausen", "Gelliehausen", "Gronespring", "Hattorf", "Hettensen", "Kleinalmerode", "Lenglern", "Lonau", "Magdeburger Stollen", "Moosgrund", "Nieste", "Oberode", "Reiffenhausen", "Reinhausen", "Renshausen", "Sattenhausen", "Scheden", "Sieber", "Sösetalsperre", "Stegemühle", "Steinatal", "Tiefenbrunn", "Uschlag", "Weendespring", "Witzenhausen", "Wulften", "Ziegenhagen", "Zorge".
Statistische Angaben zur öffentlichen Wasserversorgung in der Landeshauptstadt Stuttgart seit 1979. Der Datensatz umfasst die jährliche Wasserabgabe an Letztverbraucher, differenziert nach Haushalten und Kleingewerbe sowie gewerblichen und sonstigen Abnehmern. Für Haushalte und Kleingewerbe wird zusätzlich die Pro-Kopf-Abgabe je Einwohner und Tag ausgewiesen. Ergänzend enthält der Datensatz Angaben zu Leitungsverlusten und zum Wasserwerkseigenverbrauch (statistische Differenz). Die Daten basieren auf Auswertungen der kommunalen Wasserversorgung und werden in der Regel alle drei Jahre erhoben und fortgeschrieben. Sie dienen der Analyse des Wasserverbrauchs, der Versorgungsstrukturen sowie der Planung und Steuerung der kommunalen Wasserwirtschaft. Bei der Nutzung ist zu beachten, dass methodische Anpassungen oder Veränderungen in der Abgrenzung der Abnehmergruppen die Vergleichbarkeit über die Zeit beeinflussen können. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Umweltstatistiken (UStatG) vom 16. August 2005.
Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung: - Zweckverbände - Teilzweckverband - Gemeinden
Die Landesregierung kann gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Rechtsverordnung Wasserschutzgebiete festsetzen, um Gewässer im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, sog. Trinkwasserschutzgebiete. Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen gemäß § 14 Abs. 2 Trinkwassereinzugsgebietsverordnung werden keine georeferenzierten Daten von Entnahmestellen für Trinkwasser an Dritte weitergegeben. Die Schutzzone 1 von Trinkwasserschutzgebieten verortet als unmittelbarer Fassungsbereich indirekt auch Trinkwasserentnahmestellen. Diese Schutzzonen werden daher nicht mehr dargestellt. Die veröffentlichten Wasserbuchblätter und Karten zu den festgesetzten Schutzgebieten behalten weiterhin ihre Gültigkeit und sind über verlinkte Attribute abrufbar.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 230 |
| Europa | 6 |
| Kommune | 15 |
| Land | 466 |
| Weitere | 130 |
| Wirtschaft | 3 |
| Wissenschaft | 26 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 35 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 81 |
| Gesetzestext | 1 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| Text | 159 |
| Umweltprüfung | 196 |
| WRRL-Maßnahme | 32 |
| unbekannt | 221 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 372 |
| Offen | 328 |
| Unbekannt | 29 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 712 |
| Englisch | 66 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 8 |
| Bild | 3 |
| Datei | 73 |
| Dokument | 357 |
| Keine | 118 |
| Unbekannt | 7 |
| Webdienst | 129 |
| Webseite | 310 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 472 |
| Lebewesen und Lebensräume | 543 |
| Luft | 200 |
| Mensch und Umwelt | 729 |
| Wasser | 729 |
| Weitere | 668 |