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Copernicus-Daten für Energy Sharing, Teilvorhaben: Stadt Oldenburg

Verbrauch der Schlachtindustrie: Schnitzel statt Trinkwasser

<p><p>Schlachtkonzerne verbrauchen so viel Wasser wie eine mittelgroße Stadt. Doch genaue Zahlen dazu verweigern Wasserversorger und Behörden. Deshalb klagen wir.</p></p><p>Die wichtigsten Punkte in Kürze<ul><li>In Deutschland wird das Wasser knapper.</li><li>Industrielle Schlachtkonzerne wie Tönnies, Wiesenhof, Westfleisch oder Danish Crown sind enorme Wasserverbraucher.</li><li>Mindestens 11 Milliarden Liter pro Jahr verbrauchen die 45 größten Schlachtanlagen. Das haben wir erstmals erfasst.&nbsp;</li><li>Oft zahlen Schlachtkonzerne wenig für das Grundwasser.</li><li>Weil viele Behörden und Wasserversorger mauern, haben wir geklagt.</li></ul><p><a href="https://fragdenstaat.de/newsletter/">Keine Recherche verpassen und hier den Newsletter abonnieren!</a></p><p>Es dröhnt und rauscht. Hunderte tote Schweine hängen dicht an dicht, die Hinterbeine nach oben, den Kopf nach unten. Langsam fahren die Tierkörper an den Arbeiter*innen vorbei, die sie mit Sägen und Messern zerlegen. In Deutschland werden täglich rund 120.000 Schweine, 8.000 Rinder und 1,7 Millionen Masthühner geschlachtet. Die meisten davon in riesigen, industriellen Schlachtanlagen.</p><p>In fast jedem Produktionsschritt wird Wasser eingesetzt. Jeder Tiertransporter wird nach dem Abladen ausgespült. Die Sägen und Messer werden nach jedem Kontakt mit einem neuen Tierkörper gereinigt. 16 Stunden am Tag wird in den größten Betrieben geschlachtet. Die Nachtschicht macht acht Stunden lang sauber. Für all das wird Wasser benötigt.&nbsp;</p><p>Wir haben gemeinsam mit <em>Correctiv</em> erstmals systematisch den Wasserverbrauch der zwölf größten Schlachtkonzerne in insgesamt 45 Schlachtanlagen in Deutschland erfasst. Bei der Auswahl der Anlagen hat uns der Verein<a href="https://faba-konzepte.de/"> Faba Konzepte</a> unterstützt, der sich für eine pflanzenbasierte Ernährungsweise einsetzt. Wir haben die zuständigen Behörden und Wasserversorger auf Basis des Presserechts und der Umweltinformationsgesetze gefragt: Wie viel Wasser verbrauchen die Schlachtbetriebe jährlich – und wie viel Geld zahlen sie dafür?</p><p>Unsere Zahlen zeigen: Industrielle Schlachter wie Tönnies, die PHW-Gruppe mit ihrer Marke Wiesenhof, Westfleisch oder Danish Crown sind große Wasserschlucker. Sie nutzen enorme Mengen an Grundwasser – und zahlen dafür oft wenig Geld.</p>Dranbleiben<p>Abonniere jetzt unseren Newsletter, um keine Recherche mehr zu verpassen!</p>Bitte geben Sie hier nichts einE-MailAbonnierenSo viel Wasser wie 250.000 Menschen<p>Die 45 industriellen Schlachtbetriebe nutzen laut unserer Recherche jährlich mindestens 11,6 Milliarden Liter Wasser. Das entspricht dem Wasserverbrauch von rund 250.000 Menschen – oder der Einwohner*innenzahl von Kiel.</p><p>Das meiste Wasser nutzt der Tönnies-Betrieb am Standort Rheda-Wiedenbrück – rund zwei Milliarden Liter pro Jahr. Das ist etwa so viel wie alle Haushalte im Ort Rheda-Wiedenbrück zusammen. Sechs der größten deutschen Schlachthöfe verbrauchen jeweils mehr Wasser als die Tesla-Gigafactory in Grünheide, die immer wieder wegen ihres hohen Wasserverbrauchs in der Kritik steht.</p><p>Und das ist nur das Wasser, das für das Schlachten der Tiere verbraucht wird. Für die gesamte Fleischproduktion wird noch mehr Wasser benötigt, etwa für das Mästen oder die Herstellung von Futtermitteln.</p><p>Unsere Ergebnisse haben wir Claudia Pahl-Wostl gezeigt, Professorin für Ressourcenmanagement an der Universität Osnabrück. „Der Wasserverbrauch industrieller Schlachtbetriebe ist erheblich“, sagt sie. Besonders problematisch sei die räumliche Ballung der Schlachthöfe. „Da kann es regional zu Wassernutzungskonflikten kommen.“</p><p>&nbsp;</p>Filter−Lade...Wassernutzung:Beide QuellenNur eigene BrunnenNur TrinkwasserAllePreisinformationen:AlleAuskunft verweigertLegende−🏭SchlachtbetriebeGrundwasserstressKein Grundwasserstressℹ️Struktureller Grundwasserstressℹ️Akuter Grundwasserstressℹ️Akuter UND struktureller Grundwasserstressℹ️WassernutzungNur eigene GrundwasserbrunnenNur öffentliche TrinkwasserversorgungBeide Quellen<p>Geodaten: <a href="https://gdz.bkg.bund.de/">Geodatenzentrum</a> © GeoBasis-DE / BKG 2018 (VG250 31.12., Daten verändert)</p><strong>Lade Daten...</strong><br>Bitte warten<strong>Fehler beim Laden der Daten</strong><br><a href="https://fragdenstaat.de"></a>ℹ️Hinweis×<p>Es gibt keine wissenschaftlich belegbare Kausalität zwischen den Wasserentnahmen von Schlachtbetrieben und dem Grundwasserstress in einem Landkreis. Grundwassersysteme sind komplex, neben großen Entnahmen spielen etwa Niederschläge oder die Bodenversiegelung wichtige Rollen. Die Karte soll verdeutlichen, dass Schlachtbetriebe mit großem Wasserverbrauch auch in Landkreisen angesiedelt sind, in denen jetzt schon Wasserstress herrscht. Mehr Infos in der <a href="https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/grundwasser-in-gefahr-bund-legt-studie-zur-wasserknappheit-vor/">Grundwasserstress-Studie des BUND</a></p>Standortdetails×<p>Klicken Sie auf einen Schlachtbetrieb, um Details anzuzeigen.</p>Hotspots: Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen&nbsp;<p>Jahrzehntelang gab es in Mitteleuropa scheinbar unbegrenzt Wasser. Doch das hat sich geändert. Europas Gewässer und das Grundwasser seien unter Druck wie nie zuvor, warnt <a href="https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/europes-state-of-water-2024">die Umweltagentur der EU</a>. Laut dem kanadischen Water Security Institute ist die <a href="https://www.daserste.de/unterhaltung/film/unser-wasser/deutschlands-wasser-verschwindet-daten-satellitenmission-grace100.html">Lage in Deutschland besonders bedrohlich</a>: In den vergangenen zwanzig Jahren sei Wasser in der Dimension des Bodensees verloren gegangen. Deutschland ist damit eines der Länder mit dem weltweit größten Wasserverlust.</p><p>Einige der größten Schlachtbetriebe Deutschlands liegen in Regionen, in denen es jetzt schon immer weniger Wasser gibt – wie im sogenannten Schweinegürtel in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Im Herzen der deutschen Fleischproduktion leben mehr Masttiere als Menschen und die Schlachtbetriebe liegen dicht beieinander. Die PHW-Gruppe etwa schlachtet in Lohne täglich rund 180.000 Masthähnchen, unter anderem für die Marke Wiesenhof. Knapp hundert Kilometer weiter südlich werden in der Tönnies-Schlachtanlage in Rheda-Wiedenbrück täglich bis zu 30.000 Schweine getötet.</p><p><a href="http://correctiv.org/aktuelles/kampf-um-wasser/2022/10/25/klimawandel-grundwasser-in-deutschland-sinkt/">Eine Studie der Naturschutzorganisation BUND</a> zeigt, dass viele Grundwasserpegel in der Region rund um den sogenannten Schweinegürtel in den vergangenen Jahren signifikant gesunken sind. Dieser akute Wasserstress herrscht etwa in den Landkreisen Cloppenburg, Vechta und Diepholz, wo insgesamt sechs große Schlachtanlagen stehen.</p><p>Grundwassersysteme sind komplex, dass allein die Schlachthöfe schuld an der Wasserknappheit sind, kann man so nicht sagen. Eine wichtige Rolle spielen auch Niederschläge, die Bodenversiegelung oder die Entnahmen der Landwirtschaft. Die von uns recherchierten Daten zeigen jedoch, wo die Situation besonders angespannt ist. Und an einigen Orten wächst auch der Widerstand.</p><p>In Lohne etwa klagt die <a href="https://www.atmo-magazin.de/artikel/billiges-wasser-fuer-billiges-fleisch">Naturschutzorganisation Nabu</a>, weil sie durch die Wasserentnahmen des Geflügelschlachtbetriebs der PHW-Gruppe die Artenvielfalt in der Region bedroht sieht. In Kellinghusen nördlich von Hamburg fordern Bürger*innen, dass der Schlachtbetrieb von Tönnies mehr Geld für die Abwasserreinigung in der örtlichen Kläranlage zahlt. In Königs Wusterhausen in Brandenburg <a href="https://weact.campact.de/petitions/erweiterung-der-wiesenhof-schlachtfabrik-stoppen">versucht eine Bürgerinitiative aktuell zu verhindern, dass ein weiteres Wiesenhof-Schlachtwerk die Produktion erhöht.</a></p>Grundwasser gratis&nbsp;<p>Rund die Hälfte der Schlachtbetriebe sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, ähnlich wie ein Privathaushalt. Dafür zahlen sie Gebühren an den lokalen Wasserversorger, der das Grundwasser fördert, aufbereitet und über Rohre verteilt. Andere Schlachtbetriebe fördern selbst Grundwasser in eigenen Brunnen und bereiten es auf. Für die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen wird in den meisten Bundesländern ein Entgelt fällig, das im Vergleich zu den Gebühren des Wasserversorgers viel geringer ist. Meist sind es wenige Cent pro Kubikmeter. In <a href="https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/Wasserentnahmeentgelte-Laender-Bericht-BUND-2025.pdf">Bayern, Hessen und Thüringen </a>dürfen Brunnenbesitzer*innen sogar umsonst Trinkwasser fördern.</p><p>Unsere Recherche zeigt: Schlachtbetriebe zahlen oft günstige Preise für ihr Wasser: Die PHW-Gruppe hat im niedersächsischen Lohne eigene Brunnen und zahlt rund 5 Cent pro Kubikmeter. Wie hoch die Kosten für die Förderung und Aufbereitung sind, darüber schweigt PHW. Zum Vergleich: Die Bürger*innen in der Region, die ihr Trinkwasser vom örtlichen Wasserversorger beziehen, zahlen 1,56 Euro pro Kubikmeter – mehr als das Dreißigfache.</p><p>Die Betriebe, die an die örtliche Wasserversorgung angeschlossen sind, zahlen in vielen Fällen dieselben Preise wie Privathaushalte. Es gibt jedoch Ausnahmen. In mindestens drei Fällen haben Schlachtbetriebe Sonderverträge mit dem örtlichen Wasserversorger geschlossen, das zeigt unsere Recherche. Über den genauen Preis geben jedoch weder die Schlachtbetriebe noch die Wasserversorger Auskunft.</p>So gehst du vor, wenn du herausfinden willst, wie viel Wasser Unternehmen bei dir vor Ort verbrauchen<ol><li><strong>Trinkwasser oder Grundwasser?</strong><br> Einige Unternehmen sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, ähnlich wie Privathaushalte. Andere zapfen mit eigenen Brunnen das Grundwasser an oder entnehmen Oberflächenwasser aus Flüssen und Seen. Für beide Bereiche sind unterschiedliche Stellen zuständig. Die Zahlen kannst du am Ende addieren.<br> &nbsp;</li><li><strong>Trinkwasser: Wasserversorger finden</strong><br> Frag bei deinem zuständigen Wasserversorger nach dem Verbrauch und den gezahlten Preisen des Betriebs. Der Wasserversorger ist in der Regel nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) auskunftspflichtig. Journalist*innen können sich auch auf das Presserecht berufen. Am einfachsten stellst du Anfragen über <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage-stellen/">FragDenStaat.de</a>. Bei Fragen oder Beratungsbedarf zu Umweltinformationsanfragen kannst du dich gerne an den <a href="https://fragdenstaat.de/aktionen/climate-helpdesk/">FragDenStaat Climate Helpdesk</a>&nbsp;wenden.<br> &nbsp;</li><li><strong>Grundwasser: Zuständige Aufsichtsbehörde finden </strong><br> Die Bundesländer überwachen die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser&nbsp;und geben Auskunft über die maximalen und tatsächlichen Entnahmemengen großer Betriebe und die dafür fälligen Entgelte. Meist sind die Umweltministerien zuständig, doch es gibt Ausnahmen. In Bayern oder in Mecklenburg-Vorpommern haben wir Auskunft von den Kreisverwaltungen bekommen. Es ist nicht schlimm, wenn du unsicher bist: Die Umweltministerien müssen deine Anfrage weiterleiten, wenn sie nicht zuständig sind, oder dir sagen, wer zuständig ist. Auch hier kannst du <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage-stellen/">Anfragen über FragDenStaat.de stellen</a>.<br> &nbsp;</li><li><strong>Widerspruch formulieren und klagen&nbsp;</strong><br> Behörden haben laut Umweltinformationsgesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/">UIG</a>) einen Monat Zeit, um deine Anfrage zu beantworten. In einem Bescheid steht, ob sie die erfragten Informationen zusenden oder auf welcher rechtlichen Grundlage sie die Auskunft verweigern. Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du gegen diesen Bescheid innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen und gegebenenfalls klagen. Der <a href="https://fragdenstaat.de/aktionen/climate-helpdesk/">Climate Helpdesk von FragDenStaat</a> berät auch bei rechtlichen Fragen.</li></ol>Wir klagen gegen einen großen Wasserverband<p>Und nicht nur diese drei Wasserwerke mauern. Mehr als ein Dutzend Behörden und Wasserversorger wollen auch nach zahlreichen E-Mails keine Auskunft über Verbräuche oder Preise geben. Der tatsächliche Wasserverbrauch der Schlachtindustrie liegt also vermutlich noch höher als die von uns berechneten 11,6 Milliarden Liter jährlich.&nbsp;</p><p>Wasser ist ein Allgemeingut und für uns alle lebensnotwendig. Wir haben ein Recht darauf zu erfahren, wer die großen Wassernutzer in Deutschland sind. Deshalb haben wir gegen den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband geklagt, der im Schweinegürtel das Zentrum der deutschen Fleischindustrie mit Wasser versorgt.</p><p><a href="https://fragdenstaat.de/dokumente/272668-klage-oowv-geschwaerzt/">→ Zur Klage&nbsp;</a></p><p><a href="https://correctiv.org/?p=231271">→ Zur Recherche von Correctiv&nbsp;</a>&nbsp;</p><p><em>Die Recherche wurde unterstützt durch das Olin-Stipendium von Netzwerk Recherche e.V.</em></p><p>&nbsp;</p></p>

Moeglichkeiten zur Kostenreduzierung bei der Verkehrserschliessung von Grundstuecken und Gebaeuden

Problemstellung und Zielsetzung: Dem kosten- und flaechensparenden Bauen kommt aufgrund der zunehmend geringer werdenden Bauflaechen, den weiter ansteigenden Bodenpreisen sowie der anhaltenden Nachfrage nach kostenguenstigem Wohnraum weiterhin eine grosse Bedeutung zu. Die Diskussionen um kostensparendes Bauen beschraenken sich jedoch nicht ausschliesslich auf den Hochbau, sondern beziehen auch eine wirtschaftliche verkehrliche Erschliessung ein. Zur Bau- und Wohnkosteneinsparung neuer Wohngebiete stehen bei der verkehrlichen Erschliessung neuer Wohngebiete durch eine bessere Ausnutzung der verkehrlich genutzten Raeume unterschiedliche Moeglichkeiten zur Verfuegung, wie z.B. - eine Minimierung der Flaecheninanspruchnahme fuer Verkehrsanlagen (bis hin zur Minimalerschliessung), - eine Optimierung der Oeffentlichen Nutzung von Strassenraeumen (Mehrfachnutzungen), - eine Modifikation der Differenzierung in der Ausweisung privater und oeffentlicher Stellplaetze (Mehrfachnutzungen ausserhalb der Grundstuecke) und - ein stufenweiser Ausbau und Betrieb der Verkehrsanlagen. 2. Untersuchungsaufbau: Unter Beruecksichtigung eines ganzheitlichen Planungsansatzes lagen die Untersuchungsschwerpunkte auf einer umfangreichen Literaturanalyse, einer theoretisch angelegten Diskussion der Einsparmoeglichkeiten anhand von Fallbeispielen sowie auf empirischen Untersuchungen zum ruhenden und fliessenden Kraftfahrzeugverkehr und zu Flaechenbilanzen. Aus den Untersuchungen wurden Ergebnisse und Empfehlungen hinsichtlich der Moeglichkeiten fuer Mehrfachnutzungen und fuer einen stufenweisen Ausbau und Betrieb sowie fuer die Planung von Erschliessungsstrassennetzen und fuer den Planungsablauf erarbeitet. Abschliessend werden Handlungsempfehlungen zur Umsetzung gegeben.

DAS: Pflanzenkohle-Macadam-Stadtbaumsubstrate als Klimaanpassungs- und Mitigations-Strategie in deutschen städtischen Ballungsräumen

FINO3-Betrieb - Forschungsplattform 2022-2025

Ziel des Antrages ist eine Betriebsverlängerung der Forschungsplattform FINO3 um drei Jahre bis Mitte 2025. Technisches Hauptziel ist dabei der für Mensch und Umwelt sichere Betrieb der Forschungsplattform bei gleichzeitiger Sicherstellung der Möglichkeit hier qualitativ hochwertige Messkampagnen und Forschungsprojekte durchzuführen. Zu einem reibungslosen Betrieb gehören u.a. die regelmäßigen Prüfungen und Wartungen von Struktur und Anlagen, die Überprüfung, Instandsetzung und ggf. der Austausch von Einzelkomponenten, die Versorgung mit Betriebsstoffen sowie die Fernüberwachung des unbemannten Betriebes. Die Pflege des Sicherheitsmanagements und die Abstimmung mit den relevanten Behörden, hier insbesondere dem BSH, sowie der Prüfbeauftragten und anderen Sachverständigen sind Schwerpunkte der organisatorischen Arbeiten des FuE-Zentrums, die Onshore stattfinden. Im Rahmen der Organisation des Forschungsbetriebes koordiniert das FuE-Zentrum die Arbeiten der Forschenden und unterstützt diese im Sinne eines Dienstleisters. Das FuE-Zentrum stellt die übergeordneten Ziele und interessante Aspekte aus dem Betrieb der Forschungsplattform öffentlichkeitswirksam dar und bietet auch den Forschungsvorhaben die Möglichkeit, ihre Ergebnisse in angemessenem Rahmen öffentlich zu präsentieren.

Klimaberichterstattung bei KMU, Teilprojekt 3: Sozialwissenschaftliche Methoden und Ökobilanzierung

Klimaberichterstattung bei KMU

Abwasserbehandlung: Deutschland, Jahre, Entsorgungsarten

Teil der Statistik "Erhebung der öff. Abwasserentsorgung - Klärschlamm" Raum: Deutschland insgesamt 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm (EVAS-Nr. 32214). 1.2 Berichtszeitraum Der Berichtszeitraum war der 1. Januar bis 31. Dezember 2009. 1.3 Erhebungstermin Der Erhebungstermin erstreckte sich von Januar bis Juni 2010. 1.4 Periodizität und Zeitraum, für den eine Zeitreihe ohne Bruch vorliegt Die Erhebung wird jährlich seit 2006 durchgeführt. 1.5 Regionale Gliederung Bundesgebiet, Bundesland, Regierungsbezirk, Kreis. 1.6 Erhebungsgesamtheit und Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten Erfasst werden Einheiten des Wirtschaftszweiges (WZ) 37.00.2 (Kläranlagen) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008). Einheiten weiterer WZ können in die Erhebung einbezogen werden, wenn diese Aufgaben der öffentlichen Abwasserentsorgung übernommen haben. 1.7 Erhebungseinheiten Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und andere Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung betreiben. 1.8 Rechtsgrundlagen 1.8.1 EU-Recht Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (86/278/EWG). 1.8.2 Bundesrecht Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist. Erhoben werden die Mengendaten über Verwendung und Verbleib des Klärschlamms nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298). Ermittelt werden die Angaben nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG über Behandlung, Beschaffenheit und die für die Aufbringung genutzte Fläche im Rahmen der Berichtspflichten nach § 7 AbfKlärV als Sekundärdaten bei den für den Vollzug der AbfKlärV fachlich zuständigen Behörden. 1.8.3 Landesrecht Trifft nicht zu. 1.8.4 Sonstige Grundlagen Trifft nicht zu. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Die Statistischen Ämter der Länder dürfen nach § 16 Absatz 2 UStatG die Ergebnisse veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen. 2 Zweck und Ziele der Statistik ================================ 2.1 Erhebungsinhalte Diese Erhebung umfasst die Mengendaten über Verwertung und Verbleib des Klärschlamms. Außerdem werden als sogenannte Bilanzdaten zusätzliche Angaben über Teilmengen des entsorgten Klärschlamms, der in ein anderes Bundesland oder ins Ausland verbracht wurde, erhoben. Darüber hinaus werden Angaben über die Mengen des Klärschlamms erfragt, die im Berichtsjahr von anderen Abwasserbehandlungsanlagen bezogen, an andere Abwasserbehandlungsanlagen abgegeben bzw. zwischengelagert wurden. Angaben nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG über Behandlung, Beschaffenheit und die für die Aufbringung genutzte Fläche werden im Rahmen der Berichtspflichten nach § 7 AbfKlärV als Sekundärdaten bei den für den Vollzug der AbfKlärV fachlich zuständigen Behörden ermittelt. 2.2 Zweck der Statistik Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der Verwertungs- und Entsorgungswege des Klärschlamms, z.B. im Rahmen einer ökonomischen Nutzung als Düngemittel in der Landwirtschaft und seiner endgültigen Entsorgung soweit wegen Überschreitung von Schadstoffgrenzen eine Nutzung in der Landwirtschaft nicht zulässig ist, z.B. durch Verbrennung. 2.3 Hauptnutzer der Statistik Hauptnutzer dieser Statistik sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), das Umweltbundesamt (UBA), das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) und die Fachbehörden der Länder sowie sonstige private Nutzer. 2.4 Einbeziehung der Nutzer Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Gewünschte Änderungen an Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem Stand der Entwicklungen angepasst. Änderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich hingegen auf nationaler wie auch europäischer Ebene nur mittels Gesetzesänderung umsetzen. 3 Erhebungsmethodik ==================== 3.1 Art der Datengewinnung Die Angaben werden durch die Auskunftspflichtigen (siehe Rechtsgrundlagen) mittels Papierfragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder übermittelt. 3.2 Stichprobenverfahren Es handelt sich um eine Totalerhebung. Aus diesem Grund werden keine Stichprobenverfahren durchgeführt. 3.3 Saisonbereinigungsverfahren Trifft nicht zu. 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg Die Daten werden mit einem Fragebogen (7KS) dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder erhoben. Dort werden die Daten erfasst und ein Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle schließt sich an. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse (Summensätze) an das Statistische Bundesamt. Dort werden aus den Länderdaten Bundesergebnisse zusammengestellt. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen Da als Basis den auskunftspflichtigen Unternehmen ihre eigenen Verwaltungsunterlagen dienen, dürfte der Aufwand für die Berichtspflichtigen als gering einzuschätzen sein. Eine Reduzierung der Belastung kann nur durch eine Gesetzesänderung (Reduzierung der Merkmale) erfolgen. 4 Genauigkeit ============== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Ergebnisse dieser Erhebung sind, da es sich um eine Totalerhebung handelt, als sehr genau einzustufen. Durch unterschiedliche Begriffsdefinitionen kann es trotzdem zu abweichenden Abgrenzungen einzelner Merkmale zwischen den Bundesländern kommen (siehe auch Erläuterungen zu 4.3.1). 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine stichprobenbedingten Fehler auftreten. 4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler 4.3.1 Fehler durch die Erfassungsgrundlage Erfassungsgrundlage sind alle Erhebungseinheiten, die als Unternehmen der öffentlichen Abwasserentsorgung definiert werden. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie den Aufbau des Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilisierung entgegengewirkt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.3.2 Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response) Trifft nicht zu. 4.3.3 Antwortausfälle auf Ebene wichtiger Merkmale (Item-Non-Response) Trifft nicht zu. 4.3.4 Imputationsmethoden Es kommen keine Imputationsmethoden zur Anwendung, da es keinen Antwortausfall auf Ebene wichtiger Merkmale gibt. Grundsätzlich wurde bei fehlenden oder unplausiblen Angaben beim Auskunftspflichtigen nachgefragt. 4.3.5 Weiterführende Analysen zum systematischen Fehler Trifft nicht zu. 4.4 Laufende Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 4.5 Außergewöhnliche Fehlerquellen Bei der Erhebung traten keine außergewöhnlichen Fehlerquellen auf. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität vorläufiger Ergebnisse Unter Aktualität einer Statistik versteht man die Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitraum und der Veröffentlichung der Ergebnisse. Für die Erhebung wurden keine vorläufigen Ergebnisse erstellt. 5.2 Aktualität endgültiger Ergebnisse Die Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitraum und der Veröffentlichung endgültiger, detaillierter Ergebnisse auf Bundesebene betrug 12 Monate. 5.3 Pünktlichkeit Eine Erhebung ist pünktlich, wenn die Ergebnisse zu dem vorab geplanten ggf. bekannt gegebenen Termin veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgte pünktlich. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit =========================================== 6.1 Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit Die Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm wird seit 2006 jährlich durchgeführt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist eine direkte Vergleichbarkeit uneingeschränkt möglich. 6.2 Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben Trifft nicht zu. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen =============================== 7.1 Input für andere Statistiken Trifft nicht zu. 7.2 Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder Ergebnissen Klärschlammbericht nach § 7 Absatz 8 AbfKlärV vom 15. April 1992, jedoch nur hinsichtlich des Klärschlamms, der als Düngemittel Verwendung in der Landwirtschaft findet. 8 Weitere Informationsquellen ============================== 8.1 Publikationen Die Ergebnisse der Erhebung 2009 werden als Tabelle in elektronischer Form veröffentlicht und sind kostenlos unter www.destatis.de im Internet erhältlich. 8.2 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt 8.3 Weiterführende Veröffentlichungen Pressemitteilungen über die Homepage des Statistischen Bundesamtes www.destatis.de. © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011

Abwasserbehandlung: Bundesländer, Jahre, Entsorgungsarten

Teil der Statistik "Erhebung der öff. Abwasserentsorgung - Klärschlamm" Raum: Entsorgter Klärschlamm aus der biolog.Abwasserbeh. 1 Allgemeine Angaben zur Statistik =================================== 1.1 Bezeichnung der Statistik Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm (EVAS-Nr. 32214). 1.2 Berichtszeitraum Der Berichtszeitraum war der 1. Januar bis 31. Dezember 2009. 1.3 Erhebungstermin Der Erhebungstermin erstreckte sich von Januar bis Juni 2010. 1.4 Periodizität und Zeitraum, für den eine Zeitreihe ohne Bruch vorliegt Die Erhebung wird jährlich seit 2006 durchgeführt. 1.5 Regionale Gliederung Bundesgebiet, Bundesland, Regierungsbezirk, Kreis. 1.6 Erhebungsgesamtheit und Zuordnungsprinzip der Erhebungseinheiten Erfasst werden Einheiten des Wirtschaftszweiges (WZ) 37.00.2 (Kläranlagen) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008). Einheiten weiterer WZ können in die Erhebung einbezogen werden, wenn diese Aufgaben der öffentlichen Abwasserentsorgung übernommen haben. 1.7 Erhebungseinheiten Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und andere Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung betreiben. 1.8 Rechtsgrundlagen 1.8.1 EU-Recht Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (86/278/EWG). 1.8.2 Bundesrecht Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom 22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) geändert worden ist. Erhoben werden die Mengendaten über Verwendung und Verbleib des Klärschlamms nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG. Die Auskunftsverpflichtung ergibt sich aus § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG in Verbindung mit § 15 BStatG. Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298). Ermittelt werden die Angaben nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG über Behandlung, Beschaffenheit und die für die Aufbringung genutzte Fläche im Rahmen der Berichtspflichten nach § 7 AbfKlärV als Sekundärdaten bei den für den Vollzug der AbfKlärV fachlich zuständigen Behörden. 1.8.3 Landesrecht Trifft nicht zu. 1.8.4 Sonstige Grundlagen Trifft nicht zu. 1.9 Geheimhaltung und Datenschutz Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben übermittelt werden. Die Statistischen Ämter der Länder dürfen nach § 16 Absatz 2 UStatG die Ergebnisse veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen. 2 Zweck und Ziele der Statistik ================================ 2.1 Erhebungsinhalte Diese Erhebung umfasst die Mengendaten über Verwertung und Verbleib des Klärschlamms. Außerdem werden als sogenannte Bilanzdaten zusätzliche Angaben über Teilmengen des entsorgten Klärschlamms, der in ein anderes Bundesland oder ins Ausland verbracht wurde, erhoben. Darüber hinaus werden Angaben über die Mengen des Klärschlamms erfragt, die im Berichtsjahr von anderen Abwasserbehandlungsanlagen bezogen, an andere Abwasserbehandlungsanlagen abgegeben bzw. zwischengelagert wurden. Angaben nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG über Behandlung, Beschaffenheit und die für die Aufbringung genutzte Fläche werden im Rahmen der Berichtspflichten nach § 7 AbfKlärV als Sekundärdaten bei den für den Vollzug der AbfKlärV fachlich zuständigen Behörden ermittelt. 2.2 Zweck der Statistik Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der Verwertungs- und Entsorgungswege des Klärschlamms, z.B. im Rahmen einer ökonomischen Nutzung als Düngemittel in der Landwirtschaft und seiner endgültigen Entsorgung soweit wegen Überschreitung von Schadstoffgrenzen eine Nutzung in der Landwirtschaft nicht zulässig ist, z.B. durch Verbrennung. 2.3 Hauptnutzer der Statistik Hauptnutzer dieser Statistik sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), das Umweltbundesamt (UBA), das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) und die Fachbehörden der Länder sowie sonstige private Nutzer. 2.4 Einbeziehung der Nutzer Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen Wegen Berücksichtigung: Gewünschte Änderungen an Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem Stand der Entwicklungen angepasst. Änderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich hingegen auf nationaler wie auch europäischer Ebene nur mittels Gesetzesänderung umsetzen. 3 Erhebungsmethodik ==================== 3.1 Art der Datengewinnung Die Angaben werden durch die Auskunftspflichtigen (siehe Rechtsgrundlagen) mittels Papierfragebogen an die zuständigen Statistischen Ämter der Länder übermittelt. 3.2 Stichprobenverfahren Es handelt sich um eine Totalerhebung. Aus diesem Grund werden keine Stichprobenverfahren durchgeführt. 3.3 Saisonbereinigungsverfahren Trifft nicht zu. 3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg Die Daten werden mit einem Fragebogen (7KS) dezentral von den Statistischen Ämtern der Länder erhoben. Dort werden die Daten erfasst und ein Prüfverfahren in Form einer Plausibilitätskontrolle schließt sich an. Danach erfolgt die Weiterleitung der Länderergebnisse (Summensätze) an das Statistische Bundesamt. Dort werden aus den Länderdaten Bundesergebnisse zusammengestellt. 3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen Da als Basis den auskunftspflichtigen Unternehmen ihre eigenen Verwaltungsunterlagen dienen, dürfte der Aufwand für die Berichtspflichtigen als gering einzuschätzen sein. Eine Reduzierung der Belastung kann nur durch eine Gesetzesänderung (Reduzierung der Merkmale) erfolgen. 4 Genauigkeit ============== 4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit Die Ergebnisse dieser Erhebung sind, da es sich um eine Totalerhebung handelt, als sehr genau einzustufen. Durch unterschiedliche Begriffsdefinitionen kann es trotzdem zu abweichenden Abgrenzungen einzelner Merkmale zwischen den Bundesländern kommen (siehe auch Erläuterungen zu 4.3.1). 4.2 Stichprobenbedingte Fehler Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden keine Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine stichprobenbedingten Fehler auftreten. 4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler 4.3.1 Fehler durch die Erfassungsgrundlage Erfassungsgrundlage sind alle Erhebungseinheiten, die als Unternehmen der öffentlichen Abwasserentsorgung definiert werden. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art der Fragestellung sowie den Aufbau des Fragebogens ergeben. Diese können sich in falschen Aussagen infolge von Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch die Berichtspflichtigen widerspiegeln. Möglichen Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung sowie maschinelle Plausibilisierung entgegengewirkt. Über die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden. 4.3.2 Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten (Unit-Non-Response) Trifft nicht zu. 4.3.3 Antwortausfälle auf Ebene wichtiger Merkmale (Item-Non-Response) Trifft nicht zu. 4.3.4 Imputationsmethoden Es kommen keine Imputationsmethoden zur Anwendung, da es keinen Antwortausfall auf Ebene wichtiger Merkmale gibt. Grundsätzlich wurde bei fehlenden oder unplausiblen Angaben beim Auskunftspflichtigen nachgefragt. 4.3.5 Weiterführende Analysen zum systematischen Fehler Trifft nicht zu. 4.4 Laufende Revisionen Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor. 4.5 Außergewöhnliche Fehlerquellen Bei der Erhebung traten keine außergewöhnlichen Fehlerquellen auf. 5 Aktualität und Pünktlichkeit =============================== 5.1 Aktualität vorläufiger Ergebnisse Unter Aktualität einer Statistik versteht man die Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitraum und der Veröffentlichung der Ergebnisse. Für die Erhebung wurden keine vorläufigen Ergebnisse erstellt. 5.2 Aktualität endgültiger Ergebnisse Die Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitraum und der Veröffentlichung endgültiger, detaillierter Ergebnisse auf Bundesebene betrug 12 Monate. 5.3 Pünktlichkeit Eine Erhebung ist pünktlich, wenn die Ergebnisse zu dem vorab geplanten ggf. bekannt gegebenen Termin veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgte pünktlich. 6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit =========================================== 6.1 Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit Die Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm wird seit 2006 jährlich durchgeführt. Erst ab diesem Zeitpunkt ist eine direkte Vergleichbarkeit uneingeschränkt möglich. 6.2 Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche Vergleichbarkeit haben Trifft nicht zu. 7 Bezüge zu anderen Erhebungen =============================== 7.1 Input für andere Statistiken Trifft nicht zu. 7.2 Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder Ergebnissen Klärschlammbericht nach § 7 Absatz 8 AbfKlärV vom 15. April 1992, jedoch nur hinsichtlich des Klärschlamms, der als Düngemittel Verwendung in der Landwirtschaft findet. 8 Weitere Informationsquellen ============================== 8.1 Publikationen Die Ergebnisse der Erhebung 2009 werden als Tabelle in elektronischer Form veröffentlicht und sind kostenlos unter www.destatis.de im Internet erhältlich. 8.2 Kontaktinformation Statistisches Bundesamt Zweigstelle Bonn Graurheindorfer Straße 198 53117 Bonn Tel: +49 (0) 611 / 75 8950 www.destatis.de/kontakt 8.3 Weiterführende Veröffentlichungen Pressemitteilungen über die Homepage des Statistischen Bundesamtes www.destatis.de. © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011

REGION.innovativ: Die kreislauffördernde Kommune in der Praxis, Teilvorhaben 3

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