<p><p>Schlachtkonzerne verbrauchen so viel Wasser wie eine mittelgroße Stadt. Doch genaue Zahlen dazu verweigern Wasserversorger und Behörden. Deshalb klagen wir.</p></p><p>Die wichtigsten Punkte in Kürze<ul><li>In Deutschland wird das Wasser knapper.</li><li>Industrielle Schlachtkonzerne wie Tönnies, Wiesenhof, Westfleisch oder Danish Crown sind enorme Wasserverbraucher.</li><li>Mindestens 11 Milliarden Liter pro Jahr verbrauchen die 45 größten Schlachtanlagen. Das haben wir erstmals erfasst. </li><li>Oft zahlen Schlachtkonzerne wenig für das Grundwasser.</li><li>Weil viele Behörden und Wasserversorger mauern, haben wir geklagt.</li></ul><p><a href="https://fragdenstaat.de/newsletter/">Keine Recherche verpassen und hier den Newsletter abonnieren!</a></p><p>Es dröhnt und rauscht. Hunderte tote Schweine hängen dicht an dicht, die Hinterbeine nach oben, den Kopf nach unten. Langsam fahren die Tierkörper an den Arbeiter*innen vorbei, die sie mit Sägen und Messern zerlegen. In Deutschland werden täglich rund 120.000 Schweine, 8.000 Rinder und 1,7 Millionen Masthühner geschlachtet. Die meisten davon in riesigen, industriellen Schlachtanlagen.</p><p>In fast jedem Produktionsschritt wird Wasser eingesetzt. Jeder Tiertransporter wird nach dem Abladen ausgespült. Die Sägen und Messer werden nach jedem Kontakt mit einem neuen Tierkörper gereinigt. 16 Stunden am Tag wird in den größten Betrieben geschlachtet. Die Nachtschicht macht acht Stunden lang sauber. Für all das wird Wasser benötigt. </p><p>Wir haben gemeinsam mit <em>Correctiv</em> erstmals systematisch den Wasserverbrauch der zwölf größten Schlachtkonzerne in insgesamt 45 Schlachtanlagen in Deutschland erfasst. Bei der Auswahl der Anlagen hat uns der Verein<a href="https://faba-konzepte.de/"> Faba Konzepte</a> unterstützt, der sich für eine pflanzenbasierte Ernährungsweise einsetzt. Wir haben die zuständigen Behörden und Wasserversorger auf Basis des Presserechts und der Umweltinformationsgesetze gefragt: Wie viel Wasser verbrauchen die Schlachtbetriebe jährlich – und wie viel Geld zahlen sie dafür?</p><p>Unsere Zahlen zeigen: Industrielle Schlachter wie Tönnies, die PHW-Gruppe mit ihrer Marke Wiesenhof, Westfleisch oder Danish Crown sind große Wasserschlucker. Sie nutzen enorme Mengen an Grundwasser – und zahlen dafür oft wenig Geld.</p>Dranbleiben<p>Abonniere jetzt unseren Newsletter, um keine Recherche mehr zu verpassen!</p>Bitte geben Sie hier nichts einE-MailAbonnierenSo viel Wasser wie 250.000 Menschen<p>Die 45 industriellen Schlachtbetriebe nutzen laut unserer Recherche jährlich mindestens 11,6 Milliarden Liter Wasser. Das entspricht dem Wasserverbrauch von rund 250.000 Menschen – oder der Einwohner*innenzahl von Kiel.</p><p>Das meiste Wasser nutzt der Tönnies-Betrieb am Standort Rheda-Wiedenbrück – rund zwei Milliarden Liter pro Jahr. Das ist etwa so viel wie alle Haushalte im Ort Rheda-Wiedenbrück zusammen. Sechs der größten deutschen Schlachthöfe verbrauchen jeweils mehr Wasser als die Tesla-Gigafactory in Grünheide, die immer wieder wegen ihres hohen Wasserverbrauchs in der Kritik steht.</p><p>Und das ist nur das Wasser, das für das Schlachten der Tiere verbraucht wird. Für die gesamte Fleischproduktion wird noch mehr Wasser benötigt, etwa für das Mästen oder die Herstellung von Futtermitteln.</p><p>Unsere Ergebnisse haben wir Claudia Pahl-Wostl gezeigt, Professorin für Ressourcenmanagement an der Universität Osnabrück. „Der Wasserverbrauch industrieller Schlachtbetriebe ist erheblich“, sagt sie. Besonders problematisch sei die räumliche Ballung der Schlachthöfe. „Da kann es regional zu Wassernutzungskonflikten kommen.“</p><p> </p>Filter−Lade...Wassernutzung:Beide QuellenNur eigene BrunnenNur TrinkwasserAllePreisinformationen:AlleAuskunft verweigertLegende−🏭SchlachtbetriebeGrundwasserstressKein Grundwasserstressℹ️Struktureller Grundwasserstressℹ️Akuter Grundwasserstressℹ️Akuter UND struktureller Grundwasserstressℹ️WassernutzungNur eigene GrundwasserbrunnenNur öffentliche TrinkwasserversorgungBeide Quellen<p>Geodaten: <a href="https://gdz.bkg.bund.de/">Geodatenzentrum</a> © GeoBasis-DE / BKG 2018 (VG250 31.12., Daten verändert)</p><strong>Lade Daten...</strong><br>Bitte warten<strong>Fehler beim Laden der Daten</strong><br><a href="https://fragdenstaat.de"></a>ℹ️Hinweis×<p>Es gibt keine wissenschaftlich belegbare Kausalität zwischen den Wasserentnahmen von Schlachtbetrieben und dem Grundwasserstress in einem Landkreis. Grundwassersysteme sind komplex, neben großen Entnahmen spielen etwa Niederschläge oder die Bodenversiegelung wichtige Rollen. Die Karte soll verdeutlichen, dass Schlachtbetriebe mit großem Wasserverbrauch auch in Landkreisen angesiedelt sind, in denen jetzt schon Wasserstress herrscht. Mehr Infos in der <a href="https://www.bund.net/themen/aktuelles/detail-aktuelles/news/grundwasser-in-gefahr-bund-legt-studie-zur-wasserknappheit-vor/">Grundwasserstress-Studie des BUND</a></p>Standortdetails×<p>Klicken Sie auf einen Schlachtbetrieb, um Details anzuzeigen.</p>Hotspots: Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen <p>Jahrzehntelang gab es in Mitteleuropa scheinbar unbegrenzt Wasser. Doch das hat sich geändert. Europas Gewässer und das Grundwasser seien unter Druck wie nie zuvor, warnt <a href="https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/europes-state-of-water-2024">die Umweltagentur der EU</a>. Laut dem kanadischen Water Security Institute ist die <a href="https://www.daserste.de/unterhaltung/film/unser-wasser/deutschlands-wasser-verschwindet-daten-satellitenmission-grace100.html">Lage in Deutschland besonders bedrohlich</a>: In den vergangenen zwanzig Jahren sei Wasser in der Dimension des Bodensees verloren gegangen. Deutschland ist damit eines der Länder mit dem weltweit größten Wasserverlust.</p><p>Einige der größten Schlachtbetriebe Deutschlands liegen in Regionen, in denen es jetzt schon immer weniger Wasser gibt – wie im sogenannten Schweinegürtel in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Im Herzen der deutschen Fleischproduktion leben mehr Masttiere als Menschen und die Schlachtbetriebe liegen dicht beieinander. Die PHW-Gruppe etwa schlachtet in Lohne täglich rund 180.000 Masthähnchen, unter anderem für die Marke Wiesenhof. Knapp hundert Kilometer weiter südlich werden in der Tönnies-Schlachtanlage in Rheda-Wiedenbrück täglich bis zu 30.000 Schweine getötet.</p><p><a href="http://correctiv.org/aktuelles/kampf-um-wasser/2022/10/25/klimawandel-grundwasser-in-deutschland-sinkt/">Eine Studie der Naturschutzorganisation BUND</a> zeigt, dass viele Grundwasserpegel in der Region rund um den sogenannten Schweinegürtel in den vergangenen Jahren signifikant gesunken sind. Dieser akute Wasserstress herrscht etwa in den Landkreisen Cloppenburg, Vechta und Diepholz, wo insgesamt sechs große Schlachtanlagen stehen.</p><p>Grundwassersysteme sind komplex, dass allein die Schlachthöfe schuld an der Wasserknappheit sind, kann man so nicht sagen. Eine wichtige Rolle spielen auch Niederschläge, die Bodenversiegelung oder die Entnahmen der Landwirtschaft. Die von uns recherchierten Daten zeigen jedoch, wo die Situation besonders angespannt ist. Und an einigen Orten wächst auch der Widerstand.</p><p>In Lohne etwa klagt die <a href="https://www.atmo-magazin.de/artikel/billiges-wasser-fuer-billiges-fleisch">Naturschutzorganisation Nabu</a>, weil sie durch die Wasserentnahmen des Geflügelschlachtbetriebs der PHW-Gruppe die Artenvielfalt in der Region bedroht sieht. In Kellinghusen nördlich von Hamburg fordern Bürger*innen, dass der Schlachtbetrieb von Tönnies mehr Geld für die Abwasserreinigung in der örtlichen Kläranlage zahlt. In Königs Wusterhausen in Brandenburg <a href="https://weact.campact.de/petitions/erweiterung-der-wiesenhof-schlachtfabrik-stoppen">versucht eine Bürgerinitiative aktuell zu verhindern, dass ein weiteres Wiesenhof-Schlachtwerk die Produktion erhöht.</a></p>Grundwasser gratis <p>Rund die Hälfte der Schlachtbetriebe sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, ähnlich wie ein Privathaushalt. Dafür zahlen sie Gebühren an den lokalen Wasserversorger, der das Grundwasser fördert, aufbereitet und über Rohre verteilt. Andere Schlachtbetriebe fördern selbst Grundwasser in eigenen Brunnen und bereiten es auf. Für die Entnahme von Grundwasser aus den Brunnen wird in den meisten Bundesländern ein Entgelt fällig, das im Vergleich zu den Gebühren des Wasserversorgers viel geringer ist. Meist sind es wenige Cent pro Kubikmeter. In <a href="https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/Wasserentnahmeentgelte-Laender-Bericht-BUND-2025.pdf">Bayern, Hessen und Thüringen </a>dürfen Brunnenbesitzer*innen sogar umsonst Trinkwasser fördern.</p><p>Unsere Recherche zeigt: Schlachtbetriebe zahlen oft günstige Preise für ihr Wasser: Die PHW-Gruppe hat im niedersächsischen Lohne eigene Brunnen und zahlt rund 5 Cent pro Kubikmeter. Wie hoch die Kosten für die Förderung und Aufbereitung sind, darüber schweigt PHW. Zum Vergleich: Die Bürger*innen in der Region, die ihr Trinkwasser vom örtlichen Wasserversorger beziehen, zahlen 1,56 Euro pro Kubikmeter – mehr als das Dreißigfache.</p><p>Die Betriebe, die an die örtliche Wasserversorgung angeschlossen sind, zahlen in vielen Fällen dieselben Preise wie Privathaushalte. Es gibt jedoch Ausnahmen. In mindestens drei Fällen haben Schlachtbetriebe Sonderverträge mit dem örtlichen Wasserversorger geschlossen, das zeigt unsere Recherche. Über den genauen Preis geben jedoch weder die Schlachtbetriebe noch die Wasserversorger Auskunft.</p>So gehst du vor, wenn du herausfinden willst, wie viel Wasser Unternehmen bei dir vor Ort verbrauchen<ol><li><strong>Trinkwasser oder Grundwasser?</strong><br> Einige Unternehmen sind an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen, ähnlich wie Privathaushalte. Andere zapfen mit eigenen Brunnen das Grundwasser an oder entnehmen Oberflächenwasser aus Flüssen und Seen. Für beide Bereiche sind unterschiedliche Stellen zuständig. Die Zahlen kannst du am Ende addieren.<br> </li><li><strong>Trinkwasser: Wasserversorger finden</strong><br> Frag bei deinem zuständigen Wasserversorger nach dem Verbrauch und den gezahlten Preisen des Betriebs. Der Wasserversorger ist in der Regel nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) auskunftspflichtig. Journalist*innen können sich auch auf das Presserecht berufen. Am einfachsten stellst du Anfragen über <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage-stellen/">FragDenStaat.de</a>. Bei Fragen oder Beratungsbedarf zu Umweltinformationsanfragen kannst du dich gerne an den <a href="https://fragdenstaat.de/aktionen/climate-helpdesk/">FragDenStaat Climate Helpdesk</a> wenden.<br> </li><li><strong>Grundwasser: Zuständige Aufsichtsbehörde finden </strong><br> Die Bundesländer überwachen die Entnahme von Grund- und Oberflächenwasser und geben Auskunft über die maximalen und tatsächlichen Entnahmemengen großer Betriebe und die dafür fälligen Entgelte. Meist sind die Umweltministerien zuständig, doch es gibt Ausnahmen. In Bayern oder in Mecklenburg-Vorpommern haben wir Auskunft von den Kreisverwaltungen bekommen. Es ist nicht schlimm, wenn du unsicher bist: Die Umweltministerien müssen deine Anfrage weiterleiten, wenn sie nicht zuständig sind, oder dir sagen, wer zuständig ist. Auch hier kannst du <a href="https://fragdenstaat.de/anfrage-stellen/">Anfragen über FragDenStaat.de stellen</a>.<br> </li><li><strong>Widerspruch formulieren und klagen </strong><br> Behörden haben laut Umweltinformationsgesetz (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/uig_2005/">UIG</a>) einen Monat Zeit, um deine Anfrage zu beantworten. In einem Bescheid steht, ob sie die erfragten Informationen zusenden oder auf welcher rechtlichen Grundlage sie die Auskunft verweigern. Wenn du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du gegen diesen Bescheid innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen und gegebenenfalls klagen. Der <a href="https://fragdenstaat.de/aktionen/climate-helpdesk/">Climate Helpdesk von FragDenStaat</a> berät auch bei rechtlichen Fragen.</li></ol>Wir klagen gegen einen großen Wasserverband<p>Und nicht nur diese drei Wasserwerke mauern. Mehr als ein Dutzend Behörden und Wasserversorger wollen auch nach zahlreichen E-Mails keine Auskunft über Verbräuche oder Preise geben. Der tatsächliche Wasserverbrauch der Schlachtindustrie liegt also vermutlich noch höher als die von uns berechneten 11,6 Milliarden Liter jährlich. </p><p>Wasser ist ein Allgemeingut und für uns alle lebensnotwendig. Wir haben ein Recht darauf zu erfahren, wer die großen Wassernutzer in Deutschland sind. Deshalb haben wir gegen den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband geklagt, der im Schweinegürtel das Zentrum der deutschen Fleischindustrie mit Wasser versorgt.</p><p><a href="https://fragdenstaat.de/dokumente/272668-klage-oowv-geschwaerzt/">→ Zur Klage </a></p><p><a href="https://correctiv.org/?p=231271">→ Zur Recherche von Correctiv </a> </p><p><em>Die Recherche wurde unterstützt durch das Olin-Stipendium von Netzwerk Recherche e.V.</em></p><p> </p></p>
Problemstellung und Zielsetzung: Dem kosten- und flaechensparenden Bauen kommt aufgrund der zunehmend geringer werdenden Bauflaechen, den weiter ansteigenden Bodenpreisen sowie der anhaltenden Nachfrage nach kostenguenstigem Wohnraum weiterhin eine grosse Bedeutung zu. Die Diskussionen um kostensparendes Bauen beschraenken sich jedoch nicht ausschliesslich auf den Hochbau, sondern beziehen auch eine wirtschaftliche verkehrliche Erschliessung ein. Zur Bau- und Wohnkosteneinsparung neuer Wohngebiete stehen bei der verkehrlichen Erschliessung neuer Wohngebiete durch eine bessere Ausnutzung der verkehrlich genutzten Raeume unterschiedliche Moeglichkeiten zur Verfuegung, wie z.B. - eine Minimierung der Flaecheninanspruchnahme fuer Verkehrsanlagen (bis hin zur Minimalerschliessung), - eine Optimierung der Oeffentlichen Nutzung von Strassenraeumen (Mehrfachnutzungen), - eine Modifikation der Differenzierung in der Ausweisung privater und oeffentlicher Stellplaetze (Mehrfachnutzungen ausserhalb der Grundstuecke) und - ein stufenweiser Ausbau und Betrieb der Verkehrsanlagen. 2. Untersuchungsaufbau: Unter Beruecksichtigung eines ganzheitlichen Planungsansatzes lagen die Untersuchungsschwerpunkte auf einer umfangreichen Literaturanalyse, einer theoretisch angelegten Diskussion der Einsparmoeglichkeiten anhand von Fallbeispielen sowie auf empirischen Untersuchungen zum ruhenden und fliessenden Kraftfahrzeugverkehr und zu Flaechenbilanzen. Aus den Untersuchungen wurden Ergebnisse und Empfehlungen hinsichtlich der Moeglichkeiten fuer Mehrfachnutzungen und fuer einen stufenweisen Ausbau und Betrieb sowie fuer die Planung von Erschliessungsstrassennetzen und fuer den Planungsablauf erarbeitet. Abschliessend werden Handlungsempfehlungen zur Umsetzung gegeben.
Ziel des Antrages ist eine Betriebsverlängerung der Forschungsplattform FINO3 um drei Jahre bis Mitte 2025. Technisches Hauptziel ist dabei der für Mensch und Umwelt sichere Betrieb der Forschungsplattform bei gleichzeitiger Sicherstellung der Möglichkeit hier qualitativ hochwertige Messkampagnen und Forschungsprojekte durchzuführen. Zu einem reibungslosen Betrieb gehören u.a. die regelmäßigen Prüfungen und Wartungen von Struktur und Anlagen, die Überprüfung, Instandsetzung und ggf. der Austausch von Einzelkomponenten, die Versorgung mit Betriebsstoffen sowie die Fernüberwachung des unbemannten Betriebes. Die Pflege des Sicherheitsmanagements und die Abstimmung mit den relevanten Behörden, hier insbesondere dem BSH, sowie der Prüfbeauftragten und anderen Sachverständigen sind Schwerpunkte der organisatorischen Arbeiten des FuE-Zentrums, die Onshore stattfinden. Im Rahmen der Organisation des Forschungsbetriebes koordiniert das FuE-Zentrum die Arbeiten der Forschenden und unterstützt diese im Sinne eines Dienstleisters. Das FuE-Zentrum stellt die übergeordneten Ziele und interessante Aspekte aus dem Betrieb der Forschungsplattform öffentlichkeitswirksam dar und bietet auch den Forschungsvorhaben die Möglichkeit, ihre Ergebnisse in angemessenem Rahmen öffentlich zu präsentieren.
Teil der Statistik "Erhebung der öff. Abwasserentsorgung - Klärschlamm"
Raum: Deutschland insgesamt
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm
(EVAS-Nr. 32214).
1.2 Berichtszeitraum
Der Berichtszeitraum war der 1. Januar bis 31. Dezember
2009.
1.3 Erhebungstermin
Der Erhebungstermin erstreckte sich von Januar bis Juni
2010.
1.4 Periodizität und Zeitraum, für den eine Zeitreihe ohne
Bruch vorliegt
Die Erhebung wird jährlich seit 2006 durchgeführt.
1.5 Regionale Gliederung
Bundesgebiet, Bundesland, Regierungsbezirk, Kreis.
1.6 Erhebungsgesamtheit und Zuordnungsprinzip der
Erhebungseinheiten
Erfasst werden Einheiten des Wirtschaftszweiges (WZ) 37.00.2
(Kläranlagen) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige
2008 (WZ 2008). Einheiten weiterer WZ können in die Erhebung
einbezogen werden, wenn diese Aufgaben der öffentlichen
Abwasserentsorgung übernommen haben.
1.7 Erhebungseinheiten
Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und andere
Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen
Abwasserentsorgung betreiben.
1.8 Rechtsgrundlagen
1.8.1 EU-Recht
Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der
Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von
Klärschlamm in der Landwirtschaft (86/278/EWG).
1.8.2 Bundesrecht
Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I
S. 2446), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.
März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, in
Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom
22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das zuletzt durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S.
2246) geändert worden ist. Erhoben werden die Mengendaten
über Verwendung und Verbleib des Klärschlamms nach
§ 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG. Die Auskunftsverpflichtung
ergibt sich aus § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG in
Verbindung mit § 15 BStatG.
Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15. April 1992 (BGBl. I
S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom
20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298). Ermittelt werden die
Angaben nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG über Behandlung,
Beschaffenheit und die für die Aufbringung genutzte Fläche
im Rahmen der Berichtspflichten nach § 7 AbfKlärV als
Sekundärdaten bei den für den Vollzug der AbfKlärV fachlich
zuständigen Behörden.
1.8.3 Landesrecht
Trifft nicht zu.
1.8.4 Sonstige Grundlagen
Trifft nicht zu.
1.9 Geheimhaltung und Datenschutz
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG
grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich
gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben
übermittelt werden. Die Statistischen Ämter der Länder
dürfen nach § 16 Absatz 2 UStatG die Ergebnisse
veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen
einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es
auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen
mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung
für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben
Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so
anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig
großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den
Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die
Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die
Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von
Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen.
2 Zweck und Ziele der Statistik
================================
2.1 Erhebungsinhalte
Diese Erhebung umfasst die Mengendaten über Verwertung und
Verbleib des Klärschlamms. Außerdem werden als sogenannte
Bilanzdaten zusätzliche Angaben über Teilmengen des
entsorgten Klärschlamms, der in ein anderes Bundesland oder
ins Ausland verbracht wurde, erhoben. Darüber hinaus werden
Angaben über die Mengen des Klärschlamms erfragt, die im
Berichtsjahr von anderen Abwasserbehandlungsanlagen bezogen,
an andere Abwasserbehandlungsanlagen abgegeben bzw.
zwischengelagert wurden. Angaben nach § 7 Absatz 2 Nummer 7
UStatG über Behandlung, Beschaffenheit und die für die
Aufbringung genutzte Fläche werden im Rahmen der
Berichtspflichten nach § 7 AbfKlärV als Sekundärdaten bei
den für den Vollzug der AbfKlärV fachlich zuständigen
Behörden ermittelt.
2.2 Zweck der Statistik
Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der
Verwertungs- und Entsorgungswege des Klärschlamms, z.B. im
Rahmen einer ökonomischen Nutzung als Düngemittel in der
Landwirtschaft und seiner endgültigen Entsorgung soweit
wegen Überschreitung von Schadstoffgrenzen eine Nutzung in
der Landwirtschaft nicht zulässig ist, z.B. durch
Verbrennung.
2.3 Hauptnutzer der Statistik
Hauptnutzer dieser Statistik sind das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), das
Umweltbundesamt (UBA), das Statistische Amt der Europäischen
Gemeinschaften (Eurostat) und die Fachbehörden der Länder
sowie sonstige private Nutzer.
2.4 Einbeziehung der Nutzer
Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen
Wegen Berücksichtigung: Gewünschte Änderungen an
Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem
Stand der Entwicklungen angepasst.
Änderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich
hingegen auf nationaler wie auch europäischer Ebene nur
mittels Gesetzesänderung umsetzen.
3 Erhebungsmethodik
====================
3.1 Art der Datengewinnung
Die Angaben werden durch die Auskunftspflichtigen (siehe
Rechtsgrundlagen) mittels Papierfragebogen an die
zuständigen Statistischen Ämter der Länder übermittelt.
3.2 Stichprobenverfahren
Es handelt sich um eine Totalerhebung. Aus diesem Grund
werden keine Stichprobenverfahren durchgeführt.
3.3 Saisonbereinigungsverfahren
Trifft nicht zu.
3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg
Die Daten werden mit einem Fragebogen (7KS) dezentral von
den Statistischen Ämtern der Länder erhoben. Dort werden die
Daten erfasst und ein Prüfverfahren in Form einer
Plausibilitätskontrolle schließt sich an. Danach erfolgt die
Weiterleitung der Länderergebnisse (Summensätze) an das
Statistische Bundesamt. Dort werden aus den Länderdaten
Bundesergebnisse zusammengestellt.
3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen
Da als Basis den auskunftspflichtigen Unternehmen ihre
eigenen Verwaltungsunterlagen dienen, dürfte der Aufwand für
die Berichtspflichtigen als gering einzuschätzen sein. Eine
Reduzierung der Belastung kann nur durch eine
Gesetzesänderung (Reduzierung der Merkmale) erfolgen.
4 Genauigkeit
==============
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Die Ergebnisse dieser Erhebung sind, da es sich um eine
Totalerhebung handelt, als sehr genau einzustufen. Durch
unterschiedliche Begriffsdefinitionen kann es trotzdem zu
abweichenden Abgrenzungen einzelner Merkmale zwischen den
Bundesländern kommen (siehe auch Erläuterungen zu 4.3.1).
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden keine
Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine
stichprobenbedingten Fehler auftreten.
4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler
4.3.1 Fehler durch die Erfassungsgrundlage
Erfassungsgrundlage sind alle Erhebungseinheiten, die als
Unternehmen der öffentlichen Abwasserentsorgung definiert
werden. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art
der Fragestellung sowie den Aufbau des Fragebogens ergeben.
Diese können sich in falschen Aussagen infolge von
Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch
die Berichtspflichtigen widerspiegeln. Möglichen
Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch
gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung
sowie maschinelle Plausibilisierung entgegengewirkt. Über
die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen
Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden.
4.3.2 Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten
(Unit-Non-Response)
Trifft nicht zu.
4.3.3 Antwortausfälle auf Ebene wichtiger Merkmale
(Item-Non-Response)
Trifft nicht zu.
4.3.4 Imputationsmethoden
Es kommen keine Imputationsmethoden zur Anwendung, da es
keinen Antwortausfall auf Ebene wichtiger Merkmale gibt.
Grundsätzlich wurde bei fehlenden oder unplausiblen Angaben
beim Auskunftspflichtigen nachgefragt.
4.3.5 Weiterführende Analysen zum systematischen Fehler
Trifft nicht zu.
4.4 Laufende Revisionen
Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor.
4.5 Außergewöhnliche Fehlerquellen
Bei der Erhebung traten keine außergewöhnlichen
Fehlerquellen auf.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität vorläufiger Ergebnisse
Unter Aktualität einer Statistik versteht man die Zeitspanne
zwischen dem Berichtszeitraum und der Veröffentlichung der
Ergebnisse. Für die Erhebung wurden keine vorläufigen
Ergebnisse erstellt.
5.2 Aktualität endgültiger Ergebnisse
Die Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitraum und der
Veröffentlichung endgültiger, detaillierter Ergebnisse auf
Bundesebene betrug 12 Monate.
5.3 Pünktlichkeit
Eine Erhebung ist pünktlich, wenn die Ergebnisse zu dem
vorab geplanten ggf. bekannt gegebenen Termin veröffentlicht
werden. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgte
pünktlich.
6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit
===========================================
6.1 Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit
Die Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung -
Klärschlamm wird seit 2006 jährlich durchgeführt. Erst ab
diesem Zeitpunkt ist eine direkte Vergleichbarkeit
uneingeschränkt möglich.
6.2 Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche
Vergleichbarkeit haben
Trifft nicht zu.
7 Bezüge zu anderen Erhebungen
===============================
7.1 Input für andere Statistiken
Trifft nicht zu.
7.2 Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder
Ergebnissen
Klärschlammbericht nach § 7 Absatz 8 AbfKlärV vom 15. April
1992, jedoch nur hinsichtlich des Klärschlamms, der als
Düngemittel Verwendung in der Landwirtschaft findet.
8 Weitere Informationsquellen
==============================
8.1 Publikationen
Die Ergebnisse der Erhebung 2009 werden als Tabelle in
elektronischer Form veröffentlicht und sind kostenlos unter
www.destatis.de im Internet erhältlich.
8.2 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Tel: +49 (0) 611 / 75 8950
www.destatis.de/kontakt
8.3 Weiterführende Veröffentlichungen
Pressemitteilungen über die Homepage des Statistischen
Bundesamtes www.destatis.de.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011
Teil der Statistik "Erhebung der öff. Abwasserentsorgung - Klärschlamm"
Raum: Entsorgter Klärschlamm aus der biolog.Abwasserbeh.
1 Allgemeine Angaben zur Statistik
===================================
1.1 Bezeichnung der Statistik
Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung - Klärschlamm
(EVAS-Nr. 32214).
1.2 Berichtszeitraum
Der Berichtszeitraum war der 1. Januar bis 31. Dezember
2009.
1.3 Erhebungstermin
Der Erhebungstermin erstreckte sich von Januar bis Juni
2010.
1.4 Periodizität und Zeitraum, für den eine Zeitreihe ohne
Bruch vorliegt
Die Erhebung wird jährlich seit 2006 durchgeführt.
1.5 Regionale Gliederung
Bundesgebiet, Bundesland, Regierungsbezirk, Kreis.
1.6 Erhebungsgesamtheit und Zuordnungsprinzip der
Erhebungseinheiten
Erfasst werden Einheiten des Wirtschaftszweiges (WZ) 37.00.2
(Kläranlagen) nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige
2008 (WZ 2008). Einheiten weiterer WZ können in die Erhebung
einbezogen werden, wenn diese Aufgaben der öffentlichen
Abwasserentsorgung übernommen haben.
1.7 Erhebungseinheiten
Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und andere
Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen
Abwasserentsorgung betreiben.
1.8 Rechtsgrundlagen
1.8.1 EU-Recht
Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der
Umwelt und insbesondere der Böden bei der Verwendung von
Klärschlamm in der Landwirtschaft (86/278/EWG).
1.8.2 Bundesrecht
Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I
S. 2446), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17.
März 2009 (BGBl. I S. 550) geändert worden ist, in
Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) vom
22. Januar 1987 (BGBl. I S. 462, 565), das zuletzt durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S.
2246) geändert worden ist. Erhoben werden die Mengendaten
über Verwendung und Verbleib des Klärschlamms nach
§ 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG. Die Auskunftsverpflichtung
ergibt sich aus § 14 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a UStatG in
Verbindung mit § 15 BStatG.
Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15. April 1992 (BGBl. I
S. 912), zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom
20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298). Ermittelt werden die
Angaben nach § 7 Absatz 2 Nummer 7 UStatG über Behandlung,
Beschaffenheit und die für die Aufbringung genutzte Fläche
im Rahmen der Berichtspflichten nach § 7 AbfKlärV als
Sekundärdaten bei den für den Vollzug der AbfKlärV fachlich
zuständigen Behörden.
1.8.3 Landesrecht
Trifft nicht zu.
1.8.4 Sonstige Grundlagen
Trifft nicht zu.
1.9 Geheimhaltung und Datenschutz
Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG
grundsätzlich geheim gehalten. Nur in ausdrücklich
gesetzlich geregelten Ausnahmefällen dürfen Einzelangaben
übermittelt werden. Die Statistischen Ämter der Länder
dürfen nach § 16 Absatz 2 UStatG die Ergebnisse
veröffentlichen, auch soweit Tabellenfelder nur einen
einzigen Fall ausweisen. Nach § 16 Absatz 6 BStatG ist es
auch zulässig, den Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen
mit der Aufgabe unabhängiger wissenschaftlicher Forschung
für die Durchführung wissenschaftlicher Vorhaben
Einzelangaben zur Verfügung zu stellen, wenn diese so
anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig
großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft den
Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können. Die
Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch für Personen, die
Empfänger von Einzelangaben sind. Eine Übermittlung von
Einzelangaben mit Namen und Anschrift ist ausgeschlossen.
2 Zweck und Ziele der Statistik
================================
2.1 Erhebungsinhalte
Diese Erhebung umfasst die Mengendaten über Verwertung und
Verbleib des Klärschlamms. Außerdem werden als sogenannte
Bilanzdaten zusätzliche Angaben über Teilmengen des
entsorgten Klärschlamms, der in ein anderes Bundesland oder
ins Ausland verbracht wurde, erhoben. Darüber hinaus werden
Angaben über die Mengen des Klärschlamms erfragt, die im
Berichtsjahr von anderen Abwasserbehandlungsanlagen bezogen,
an andere Abwasserbehandlungsanlagen abgegeben bzw.
zwischengelagert wurden. Angaben nach § 7 Absatz 2 Nummer 7
UStatG über Behandlung, Beschaffenheit und die für die
Aufbringung genutzte Fläche werden im Rahmen der
Berichtspflichten nach § 7 AbfKlärV als Sekundärdaten bei
den für den Vollzug der AbfKlärV fachlich zuständigen
Behörden ermittelt.
2.2 Zweck der Statistik
Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der
Verwertungs- und Entsorgungswege des Klärschlamms, z.B. im
Rahmen einer ökonomischen Nutzung als Düngemittel in der
Landwirtschaft und seiner endgültigen Entsorgung soweit
wegen Überschreitung von Schadstoffgrenzen eine Nutzung in
der Landwirtschaft nicht zulässig ist, z.B. durch
Verbrennung.
2.3 Hauptnutzer der Statistik
Hauptnutzer dieser Statistik sind das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), das
Umweltbundesamt (UBA), das Statistische Amt der Europäischen
Gemeinschaften (Eurostat) und die Fachbehörden der Länder
sowie sonstige private Nutzer.
2.4 Einbeziehung der Nutzer
Die Interessen der Hauptnutzer finden auf verschiedenen
Wegen Berücksichtigung: Gewünschte Änderungen an
Ausprägungen bestehender Merkmale werden entsprechend dem
Stand der Entwicklungen angepasst.
Änderungen im bestehenden Erhebungsmodus lassen sich
hingegen auf nationaler wie auch europäischer Ebene nur
mittels Gesetzesänderung umsetzen.
3 Erhebungsmethodik
====================
3.1 Art der Datengewinnung
Die Angaben werden durch die Auskunftspflichtigen (siehe
Rechtsgrundlagen) mittels Papierfragebogen an die
zuständigen Statistischen Ämter der Länder übermittelt.
3.2 Stichprobenverfahren
Es handelt sich um eine Totalerhebung. Aus diesem Grund
werden keine Stichprobenverfahren durchgeführt.
3.3 Saisonbereinigungsverfahren
Trifft nicht zu.
3.4 Erhebungsinstrumente und Berichtsweg
Die Daten werden mit einem Fragebogen (7KS) dezentral von
den Statistischen Ämtern der Länder erhoben. Dort werden die
Daten erfasst und ein Prüfverfahren in Form einer
Plausibilitätskontrolle schließt sich an. Danach erfolgt die
Weiterleitung der Länderergebnisse (Summensätze) an das
Statistische Bundesamt. Dort werden aus den Länderdaten
Bundesergebnisse zusammengestellt.
3.5 Belastung der Auskunftspflichtigen
Da als Basis den auskunftspflichtigen Unternehmen ihre
eigenen Verwaltungsunterlagen dienen, dürfte der Aufwand für
die Berichtspflichtigen als gering einzuschätzen sein. Eine
Reduzierung der Belastung kann nur durch eine
Gesetzesänderung (Reduzierung der Merkmale) erfolgen.
4 Genauigkeit
==============
4.1 Qualitative Gesamtbewertung der Genauigkeit
Die Ergebnisse dieser Erhebung sind, da es sich um eine
Totalerhebung handelt, als sehr genau einzustufen. Durch
unterschiedliche Begriffsdefinitionen kann es trotzdem zu
abweichenden Abgrenzungen einzelner Merkmale zwischen den
Bundesländern kommen (siehe auch Erläuterungen zu 4.3.1).
4.2 Stichprobenbedingte Fehler
Da es sich um eine Totalerhebung handelt, werden keine
Stichprobenverfahren eingesetzt und somit können keine
stichprobenbedingten Fehler auftreten.
4.3 Nicht-stichprobenbedingte Fehler
4.3.1 Fehler durch die Erfassungsgrundlage
Erfassungsgrundlage sind alle Erhebungseinheiten, die als
Unternehmen der öffentlichen Abwasserentsorgung definiert
werden. Geringfügige Fehlerquellen können sich durch die Art
der Fragestellung sowie den Aufbau des Fragebogens ergeben.
Diese können sich in falschen Aussagen infolge von
Fehlinterpretationen der Fußnoten und Erläuterungen durch
die Berichtspflichtigen widerspiegeln. Möglichen
Fehlerquellen wird in der Phase der Aufbereitung durch
gründliche Sichtkontrollen, eine sorgfältige Datenerfassung
sowie maschinelle Plausibilisierung entgegengewirkt. Über
die Korrekturquote kann nur in den jeweiligen Statistischen
Ämtern der Länder eine Aussage getroffen werden.
4.3.2 Antwortausfälle auf Ebene der Einheiten
(Unit-Non-Response)
Trifft nicht zu.
4.3.3 Antwortausfälle auf Ebene wichtiger Merkmale
(Item-Non-Response)
Trifft nicht zu.
4.3.4 Imputationsmethoden
Es kommen keine Imputationsmethoden zur Anwendung, da es
keinen Antwortausfall auf Ebene wichtiger Merkmale gibt.
Grundsätzlich wurde bei fehlenden oder unplausiblen Angaben
beim Auskunftspflichtigen nachgefragt.
4.3.5 Weiterführende Analysen zum systematischen Fehler
Trifft nicht zu.
4.4 Laufende Revisionen
Laufende Revisionen sieht die Erhebung nicht vor.
4.5 Außergewöhnliche Fehlerquellen
Bei der Erhebung traten keine außergewöhnlichen
Fehlerquellen auf.
5 Aktualität und Pünktlichkeit
===============================
5.1 Aktualität vorläufiger Ergebnisse
Unter Aktualität einer Statistik versteht man die Zeitspanne
zwischen dem Berichtszeitraum und der Veröffentlichung der
Ergebnisse. Für die Erhebung wurden keine vorläufigen
Ergebnisse erstellt.
5.2 Aktualität endgültiger Ergebnisse
Die Zeitspanne zwischen dem Berichtszeitraum und der
Veröffentlichung endgültiger, detaillierter Ergebnisse auf
Bundesebene betrug 12 Monate.
5.3 Pünktlichkeit
Eine Erhebung ist pünktlich, wenn die Ergebnisse zu dem
vorab geplanten ggf. bekannt gegebenen Termin veröffentlicht
werden. Die Veröffentlichung der Ergebnisse erfolgte
pünktlich.
6 Zeitliche und räumliche Vergleichbarkeit
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6.1 Qualitative Bewertung der Vergleichbarkeit
Die Erhebung der öffentlichen Abwasserentsorgung -
Klärschlamm wird seit 2006 jährlich durchgeführt. Erst ab
diesem Zeitpunkt ist eine direkte Vergleichbarkeit
uneingeschränkt möglich.
6.2 Änderungen, die Auswirkungen auf die zeitliche
Vergleichbarkeit haben
Trifft nicht zu.
7 Bezüge zu anderen Erhebungen
===============================
7.1 Input für andere Statistiken
Trifft nicht zu.
7.2 Unterschiede zu vergleichbaren Statistiken oder
Ergebnissen
Klärschlammbericht nach § 7 Absatz 8 AbfKlärV vom 15. April
1992, jedoch nur hinsichtlich des Klärschlamms, der als
Düngemittel Verwendung in der Landwirtschaft findet.
8 Weitere Informationsquellen
==============================
8.1 Publikationen
Die Ergebnisse der Erhebung 2009 werden als Tabelle in
elektronischer Form veröffentlicht und sind kostenlos unter
www.destatis.de im Internet erhältlich.
8.2 Kontaktinformation
Statistisches Bundesamt
Zweigstelle Bonn
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Tel: +49 (0) 611 / 75 8950
www.destatis.de/kontakt
8.3 Weiterführende Veröffentlichungen
Pressemitteilungen über die Homepage des Statistischen
Bundesamtes www.destatis.de.
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2011
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