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Ressortforschungsplan 2024, Fünfter Donau-Survey der IKSD (Joint Danube Survey 5 - JDS 5)

Die Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) plant 2025 den 5. Joint Danube Survey (JDS 5) durchzuführen, um das Flussgebiet zu untersuchen und zu bewerten, auch mit neuartigen Forschungsansätzen. Der JDS setzt seit der ersten Kampagne Maßstäbe für den grenzüberschreitenden Gewässerschutz und innovative Forschung. Die regelmäßigen JDS machen es möglich, vergleichbare Informationen zur Wasserqualität in allen 14 Vertragsstaaten im Einzugsgebiet der Donau zu erheben, die Entwicklung des Zustands der Donau zu bewerten, wichtige Wissenslücken zu schließen und zur adressatengerechten Öffentlichkeitsarbeit beizutragen. Auf der IKSD-Minister*innenkonferenz 2022 wurden die wertvollen wissenschaftlichen Ergebnisse des JDS 4 hervorgehoben und die IKSD wurde um Vorbereitung des JDS 5 gebeten. Der JDS 5 wird Impulse der Forschung nutzen und für Wasserbehörden und Politik eine gemeinsame und vergleichbare Datengrundlage schaffen bspw. durch die Erfassung und Bewertung der Veränderung der biologischen Vielfalt (u.a. mit eDNA-Methoden) sowie durch Erprobung neuer Methoden des chemischen Monitorings, bspw. Target und Non-Target Screening Ansätze. Der geplante JDS 5 wird moderne datenwissenschaftliche Methoden testen und der digitalen Transformation der Gewässerbeobachtung neue Impulse geben. Der JDS 5 hat Schnittstellen zu der EU Zero Pollution Ansatz, der neuen Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit sowie dem Zero Pollution Action Plan und nationalen Wasserstrategien.

Katrin Eder: „Die neue Holzbau-Begegnungsstätte in Rheinböllen verbindet Naturerlebnis, Gemeinschaft und Kultur auf besondere und nachhaltige Weise miteinander“

Klimaschutzministerium fördert Holz-Neubau einer multifunktionalen Begegnungsstätte in Rheinböllen (Rhein-Hunsrück-Kreis) mit 152.000 Euro „Etwa 50 Prozent des weltweiten Rohstoffverbrauchs und rund 40 Prozent aller CO2-Emissionen fallen im Bausektor an. In diesem Bereich müssen wir die Wende hin zu mehr Nachhaltigkeit und einer effizienteren Ressourcennutzung schaffen. Mit ihrer Entscheidung, die neue Begegnungsstätte als Holzbau zu verwirklichen, geht die Stadt Rheinböllen vorbildlich im Bereich des ressourcen- und CO2-sparenden Bauens voran. Hier entsteht ein Anlaufpunkt, der auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger und unserer Umwelt zugeschnitten ist“, sagte Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich einer Förderung für das Projekt in Höhe von 152.000 Euro. Die Förderung der insgesamt rund 842.000 Euro teuren, multifunktionalen Begegnungsstätte, erfolgt über das „Klimabündnis Bauen in Rheinland-Pfalz – nachwachsende und kreislaufeffiziente Rohstoffe stärken“. Sie soll als Anlaufpunkt für die gesamte Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen auf dem Waldgrundstück der ehemaligen Grillhütte „Auf der Eich“ entstehen. Hier standen bislang zwei Holzbauten aus den 1980er Jahren mit einem überdachten Grillplatz und einem kleinen Aufenthaltsraum für Regentage. Mit dem Neubau wird nun ein moderner, sozialer Treffpunkt für diverse Nutzungsmöglichkeiten geschaffen: Von den Natur- und Waldtagen des Forstverbandes Rheinböllen bis zu Schulausflügen mit Open Air-Unterricht und Kulturveranstaltungen wie Ausstellungen lokaler Künstler soll der Begegnungsort vielfältig verwendet werden. Bernadette Jourdant, Bürgermeisterin der Stadt Rheinböllen, sagte: „Wir freuen uns sehr, dass wir mit der freundlichen Unterstützung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität unseren Bürgerinnen und Bürgern einen naturnahen Begegnungsraum bieten können. Welcher Ort könnte sich besser dazu eigenen, als dieser idyllische Platz im Wald ‚Die Eich‘, um moderne Architektur und Natur miteinander in Einklang zu bringen!“ Das Ensemble, das die historische Bauform eines dreiseitigen Hofs aufgreift, besteht aus einem Hauptgebäude mit offenem Forum, integriertem Holzofen und einer Küche, einer überdachten Feuerstelle mit witterungsgeschütztem Sitzbereich sowie einem über einen Laubengang erschlossenen, abgesetzten Sanitärbereich. Die Gebäudeteile können getrennt voneinander, barrierefrei und witterungsunabhängig genutzt werden. Die Konstruktion erfolgt nach den Grundsätzen des einfachen Bauens: Wenige Bauteilschichten und Materialien werden zu einem einfachen, durchdachten Gebäude entwickelt. Die einzelnen Bauteile können stets zurückgebaut und wiederverwendet werden. Die Außenwände sollen als Vollholzwandsystem erstellt und mit Holz-Aluminiumfenstern versehen werden. Die Fassade wird aus lokalem, sägerauem und unbehandelten Lärchenholz und Absätzen kommerziell schwer verwertbarer Eiche entstehen. Dadurch wird der Gebäudekomplex optisch in den ihn umgebenden Baumbestand integriert. „Der geplante Bau schafft in Rheinböllen einen multifunktionalen Ort, der Naturerlebnis, Gemeinschaft und Kultur auf besondere und nachhaltige Weise miteinander verbindet. Über das Klimabündnis Bauen fördern wir Projekte wie dieses, die gesellschaftliches Engagement und ökologische Verantwortung vereinen“, sagte Katrin Eder. Hintergrund zu Projekten des „Klimabündnis Bauen“ Seit der Beschlussfassung durch den Ministerrat am 24. Mai 2022 über das Konzept „Klimabündnis Bauen in Rheinland-Pfalz – nachwachsende und kreislaufeffiziente Rohstoffe stärken“ wurden nachstehende Projekte über dieses Programm durch das Klimaschutzministerium finanziell unterstützt (Stand 18. November 2025): Forschungsprojekte zur Stärkung der Verwendung nachwachsender Rohstoffe Im Bereich der Forschung wurden insgesamt sieben Forschungsprojekte finanziell mit über zwei Millionen Euro unterstützt: „Erstellung eines Bauwerks mit einem neuartigen Tragsystem aus Eichenschwachholz“ (Hochschule Trier) „HIVE HOME“ (Hochschule Koblenz) „Kreislaufeffizientes Bauen mit Holz/Re-Use-Holzbauelemente“ (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) „Gewachsene Dorfstrukturen stärken – Aufwertung der Bausubstanz mit Methoden der seriellen Sanierung“ (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) „Reversibler Holzmodulbau in einer Bestandshalle“ – Landesgartenschau 2027 (Stadt Neustadt an der Weinstraße) „PV-Parkplatzüberdachung aus acetylierter Buche“ – Landesgartenschau 2027 (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) Bauen mit Lehm und Eichenholz (Fachwerk 2.0, „TiCO“) (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau) Machbarkeitsstudien Eine Machbarkeitsstudie ist eine systematische Voruntersuchung, die prüft, ob ein Sanierungsvorhaben technisch, wirtschaftlich, rechtlich und organisatorisch realisierbar ist. Sie dient als Entscheidungsgrundlage für den Bauherren, bevor detaillierte Planungen beginnen: „Machbarkeitsstudie über die energetische und serielle Sanierung der Skatehalle in Trier“ (Stadt Trier) „Machbarkeitsstudie über die serielle Sanierung des St.-Willibrord-Gymnasiums in Bitburg“ (Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm) „Machbarkeitsstudie über die serielle Sanierung und evtl. Erweiterung der Kindertagesstätte in der Gemeinde Morscheid (Verbandsgemeinde Ruwer) „Leuchtturmprojekte“ des Holzbaus Ein weiterer Schwerpunkt vom Klimabündnis besteht in der Förderung von hoch innovativen und musterhaften Holzbauten, die Vorbildcharakter für den modernen Holzbau haben. Insgesamt wurden rund 2,4 Millionen Euro an Förderung an folgende Projekte ausgereicht: „Neubau von drei Feuerwehrhäusern als Systembaukasten mit regionalem Holz in den Gemeinden Börrstadt, Breunigweiler und Steinbach“ (Verbandsgemeinde Winnweiler) „Mörs:DORF - Neubau eines generationsübergreifenden Dorfzentrums in Holzbauweise als Begegnungs- und Lernort in der Gemeinde Mörsdorf“ (Verbandsgemeinde Kastellaun) „Bau einer Wetterschutzhütte“ als Ergebnis eines Studierendenwettbewerbs im Forstamt Westrich“ „Nachhaltige Sanierung der Dachlandschaft der Grundschule in der Gemeinde Essenheim” (Verbandsgemeinde Nieder-Olm) „Neubau multifunktionaler Forsthof in Annweiler mit Kastanienhybridträgern“ (Trifels Natur GmbH) „Neubau eines Gesundheitszentrums in Holz in Bad Kreuznach“ (Unternehmen Enk Verwaltung GmbH/Langenlonsheim) „Bau von innovativen Fahrzeughallen in Holz-Beton-Hybridbauweise für die Betriebsfahrzeuge der Stadtwerke und der Stadt Trier im Energie- und Technikpark“ (Stadtwerke Trier) „Neubau eines vierstöckigen energieeffizienten Verwaltungsgebäudes aus Holz in Ingelheim“ (Kreisverwaltung Mainz-Bingen) „Neubau einer Interimsschule für das Regino-Gymnasium Prüm in demontierbarer Holz-Modulbauweise“ (Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm) „Neubau eines Aussichtsturms auf dem Idarkopf bei Stipshausen“ (Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen) „Sanierung der Fassade und energetische Komplettsanierung der Grundschulturnhalle in der Gemeinde Körperich“ (Verbandsgemeinde Südeifel) „Neubau von zwei Feuerwehrgerätehäusern in modularer Holzbauweise als Prototyp in den Gemeinden Palzem und Lampaden“ (Verbandsgemeinde Saarburg-Kell) Öffentlichkeitsarbeit: Eine weitere wichtige Säule des Klimabündnisses ist die Vermittlung von Wissen an die verschiedenen Zielgruppen zur Steigerung des klimafreundlichen Bauens. Dafür wurde unter anderem eine eigene Homepage aufgebaut und verschiedene Veranstaltungen finanziell unterstützt: „Westerwälder Holztage 2025“ in Oberhonnefeld-Gierend Zweitägiges Fachsymposium zum Thema „Kommunales Bauen, Serielles Sanieren und kostengünstiges Bauen mit Holz“ in Saarburg und Konz Preisverleihung „Holzbaupreis Rheinland-Pfalz 2024“ in Mainz „7. Trierer Waldforum – Auf dem Holzweg!? Mit Holznutzung und verstärktem Holzbau unterwegs zu mehr Klimaschutz und gesunden Wäldern“ in Trier Beteiligung am Forum Bois Construction 2025 und 2026 in Paris Außerdem setzt sich das Klimabündnis für die Umsetzung des eingeführten Umweltlabels „Holz von Hier®“ ein. Weitere Informationen zum Klimabündnis Bauen finden Sie unter https://klimabuendnis-bauen.rlp.de

#WareWunder – UBA startet Kampagne für nachhaltigen Konsum

<p> <p>Mit #WareWunder initiiert das Umweltbundesamt (UBA) ab Juni 2025 eine Kampagne, um nachhaltige Produkte stärker in den Alltag der Verbraucher*innen zu integrieren. Fokussiert werden sieben umweltentlastende Produkte, die weitere Vorteile bieten, wie Kostensparen, Komfort und Gesundheit. Kommunen, Unternehmen und NGOs werden dazu aufgerufen, sich an der Kampagne zu beteiligen.</p> </p><p>Mit #WareWunder initiiert das Umweltbundesamt (UBA) ab Juni 2025 eine Kampagne, um nachhaltige Produkte stärker in den Alltag der Verbraucher*innen zu integrieren. Fokussiert werden sieben umweltentlastende Produkte, die weitere Vorteile bieten, wie Kostensparen, Komfort und Gesundheit. Kommunen, Unternehmen und NGOs werden dazu aufgerufen, sich an der Kampagne zu beteiligen.</p><p> <strong>Was steckt hinter #WareWunder?</strong> <p>Im Rahmen der Multi-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stakeholder">Stakeholder</a>-Kampagne #WareWunder werden sieben Produkte präsentiert, die im Alltag und in Sachen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nachhaltigkeit">Nachhaltigkeit</a> wahre Wunder vollbringen. Sie verbinden Nachhaltigkeit mit Qualität und Alltagstauglichkeit und sind ein Gewinn für jeden Einzelnen und die Welt. Zudem können sie als Türöffner dienen und Verbraucher*innen dazu motivieren, sich auch in anderen Bereichen nachhaltiger zu verhalten.</p> <p>Das Umweltbundesamt stellt für interessierte Akteure – sowohl aus öffentlichen Institutionen wie Kommunen, der Privatwirtschaft oder NGOs – kostenfrei professionell gestaltete Kommunikationsmaterialien zur freien Verwendung bereit. Die Kampagne ist dezentral konzipiert. Auf der Website <a href="https://www.umweltbundesamt.de/warewunder">www.umweltbundesamt.de/warewunder</a> können interessierte Akteure die Materialien downloaden, ggf. an das eigene Design anpassen und für ihre Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Umso mehr Multiplikatoren sich an der Kampagne beteiligen, desto größer wird die Ausstrahlungskraft sein.</p> <strong>Die sieben Produkte der Kampagne</strong> <p>Von Juni 2025 bis März 2026 wird <strong>monatlich eins von sieben nachhaltigen Produkten</strong> fokussiert, mit einer Sommer- und Weihnachtspause.</p> <ul> <li>Juni 2025: <strong>Balkonkraftwerke</strong> – Kleine Solaranlagen für zuhause helfen, den eigenen Stromverbrauch zu senken.</li> <li>September 2025: <strong>Carsharing</strong> – Gemeinschaftlich genutzte Fahrzeuge reduzieren den individuellen Autobesitz und schonen Ressourcen.</li> <li>Oktober 2025: <strong>Programmierbare Heizkörperthermostate</strong> – Effiziente Temperaturregelung senkt den Energieverbrauch in Haushalten.</li> <li>November 2025: <strong>Sparduschköpfe</strong> – Sparen Wasser und Energie, ohne auf Komfort zu verzichten.</li> <li>Januar 2026: <strong>Pflanzendrinks</strong> –Alternativen zu Kuhmilch mit geringerer Umweltbelastung in vielfältigen Geschmacksrichtungen</li> <li>Februar 2026: <strong>Jeans mit Nachhaltigkeitssiegeln</strong> – Umweltfreundlich hergestellte Kleidung mit fairen Produktionsbedingungen.</li> <li>März 2026: <strong>Torffreie Blumenerde</strong> – Reduziert den Abbau von Moorböden und trägt zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a> bei.</li> </ul> <strong>Wie läuft die Kampagne ab?</strong> <p>Durch diesen gemeinsamen Zeitrahmen wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Verbraucher*innen auf verschiedenen Kanälen mit den nachhaltigen Produkten in Berührung kommen – sei es durch Online-Beiträge, Plakate in Geschäften oder Gespräche im Bekanntenkreis. Zu den bereitgestellten Materialien gehören:</p> <ul> <li><strong>Sharepics:</strong> fünf bis acht Infografiken pro Produkt mit Postingvorschlägen für jegliche Social-Media-Aktivitäten</li> <li><strong>Textbausteine:</strong> konzipiert als Baukasten für Print- und Online-Medien (Zeitschriften, Amtsblätter, Webseiten, etc.)</li> <li><strong>Plakate: </strong>ein Plakat pro Produkt zum Aushängen oder Abdruck in Printmedien</li> <li><strong>Kampagnen-Leitfaden:</strong> Vorstellung sämtlicher Materialien sowie Tipps für die Erstellung weiterer Materialien und Aktionsideen vor Ort</li> </ul> <p>Der Hashtag #WareWunder sorgt zudem für eine Vernetzung in den sozialen Medien, sodass Verbraucher*innen ihre eigenen Erfahrungen teilen und sich gegenseitig inspirieren können.</p> <strong>Teilnahme flexibel gestaltbar</strong> <p>Die Kampagne #WareWunder bietet maximale Flexibilität für alle teilnehmende Akteure. Die Multiplikatoren können selbst entscheiden, bei welchen der sieben nachhaltigen Produkte sie mitwirken möchten – sei es nur in einem einzelnen Aktionsmonat oder über alle sieben Produkte hinweg. Auch der Umfang der Beteiligung ist individuell anpassbar:</p> <ul> <li>Kleine Maßnahmen wie das Teilen eines Social-Media-Posts oder eines Artikels in einem Newsletter</li> <li>Mittelgroße Aktionen wie ein Bericht in einer Kundenzeitschrift oder ein Hinweis in einem Amtsblatt</li> <li>Groß angelegte Kampagnen wie Vor-Ort-Veranstaltungen oder Kooperationen mit lokalen Handelspartnern</li> </ul> <p>Alle Kampagnenmaterialien stehen kostenfrei zur Verfügung, um die Teilnahme so einfach wie möglich zu gestalten.</p> <strong>Warum jetzt?</strong> <p>Mit #WareWunder setzt das Umweltbundesamt einen wichtigen Impuls zur Umsetzung der <a href="https://unric.org/de/17ziele/">UN-Nachhaltigkeitsziele</a> (SDG 12). Laut der <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846?enodia=eyJleHAiOjE3MzkxODYxNDgsImNvbnRlbnQiOnRydWUsImF1ZCI6ImF1dGgiLCJIb3N0Ijoid3d3LmJ1bmRlc3JlZ2llcnVuZy5kZSIsIlNvdXJjZUlQIjoiMTkzLjE3NC4xNjkuNjYiLCJDb25maWdJRCI6IjhkYWRjZTEyNWZkMmMzOTMyYjk0M2I1MmU5ZDJjZDY1MDU3NTRlMTYyMjEyYTJjZTFiYjVhZjE1YzBkNGJiZmUifQ==.XfnT-layyoSmGZL5jdrEbtZ8BKaNkwb909EOaaqLZo0=">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> und dem <a href="https://nachhaltigerkonsum.info/nationales-programm/ueber-das-knk">Nationalen Programm für Nachhaltigen Konsum </a>soll der Konsum in Deutschland umweltschonender und sozial gerechter gestaltet werden. Allerdings empfinden viele Verbraucher*innen nachhaltigen Konsum oft als kompliziert oder teuer. Hier setzt die Kampagne an: Statt langer Erklärungen bietet sie konkrete, alltagstaugliche Lösungen, die nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch andere Vorteile bieten, wie Kosten sparen, Komfort und Gesundheit.</p> <strong>Jetzt mitmachen!</strong> <p>Machen Sie mit und tragen Sie dazu bei, nachhaltige Produkte in den Mainstream zu bringen! Materialien und Informationen sind kostenfrei auf der Webseite des Umweltbundesamtes verfügbar.</p> <p>Weitere Informationen: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/warewunder">www.umweltbundesamt.de/warewunder</a></p> <p>Kontakt: <a href="mailto:warewunder@uba.de">warewunder@uba.de</a></p> <p>Telefon: 0340 2103-22 00</p> <p>&nbsp;</p> </p><p>Informationen für...</p>

Rheinland-Pfalz stellt Bekämpfung der Asiatischen Hornisse ein

Asiatische Hornisse gilt in Deutschland als etabliert, Wegfall der Melde- und Beseitigungspflicht, veränderter Umgang mit Hornissenart, Auswirkungen auf Imker und Ökologie, Öffentlichkeitsarbeit, betroffene Privatpersonen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten

3. Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide-und Teichlandschaft

Das Biosphärenreservat "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" besteht rechtskräftig seit Inkrafttreten der Verordnung vom 18. Dezember 1997. Schutzzweck ist gemäß § 18 (1) SächsNatSchG die Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer großräumigen traditionsreichen Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung. Die unterschiedlichen Aufgaben von Biosphärenreservaten erfordern eine räumliche Zonierung des gesamten Gebietes, wobei in jeder Zone spezifische Ziele verfolgt werden. Die Schutzzone III (Entwicklungszone / Harmonische Kulturlandschaft) schließt Siedlungsbereiche als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum ausdrücklich mit ein. Das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (BR) gehört zu den weltweit ausgewiesenen Schutzgebieten als Grundlage eines Netzwerkes der UNESCO mit dem Titel "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB). Gemäß des MAB-Programmes werden folgende Zielstellungen für die Biosphärenreservate formuliert: Aufbau eines Schutz- und Modellgebietes - zur Demonstration nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung, - für eine ökologische Umweltforschung und -beobachtung, - für eine aktive Umweltbildung und -erziehung. Daraus leiten sich folgende Aufgaben des Biosphärenreservates ab: - Stabilisierung und Schutz von Ökosystemen - Entwicklung der Landnutzung - Umweltforschung und- monitoring - Ausbildung und Umwelterziehung Aus der Verordnung über die Festsetzung des Biosphärenreservates OLHTL vom 18.12.1997 wird als Schutzzweck die Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer großräumigen traditionsreichen Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung, abgeleitet, welche den Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 SächsNatSchG entspricht. Seit August 2008 umfasst die Biosphärenreservatsverwaltung neben den Fachreferaten Öffentlichkeitsarbeit (mit der Naturwacht) sowie Gebietsentwicklung weiterhin das Referat Betrieb/Dienstleistungen, das für für die Wahrnehmung von forstwirtschaftliche Aufgaben im Biosphärenreservat zuständig ist. In der Biosphärenreservatsverwaltung ist auch die Stelle des sächsischen Wolfsbeauftragten verankert. Der Sachbearbeiter Wolfsmanagement ist primär für die Koordination der Schadenskompensation und des präventiven Herdenschutzes zuständig. Daher liegen detaillierte Daten zu den Nutztierschäden durch den Wolf in Sachsen und durchgeführte, geförderte Herdenschutzmaßnahmen vor. Weitere kooperierende Partner im Wolfsmanagement sind das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit, das wildbiologische Büro LUPUS für den Bereich Monitoring und die Landratsämter für den Vollzug vor Ort.

Tierschutzbericht 2018/2019

Rechtliche Rahmenbedingungen (u. a. Änderung Tierschutzgesetz, Tierwohlkennzeichengesetz, Ferkelkastration, Tierschutz-Nutztierhaltung, Transportzeiten von Nutztieren, Handel mit Tieren im Internet und Printmedien), Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften, Tierhaltung (u. a. Umsetzung Aktionsplan Schwanzkupieren, Töten männlicher Eintagsküken, Zucht landwirtschaftlicher Nutztiere, Hundediplom Junior, Umsetzung Katzenschutzverordnung, Wildtiere im Zirkus, Überprüfung von Tierbörsen), Schlachten von Tieren, Tierversuche, Transport von Tieren, Fischerei und Jagd, Förderung und Preise im Tierschutz, Tierschutzbeirat, Öffentlichkeitsarbeit; Anlagen: Transportkontrollen, Versuchstierzahlen, Richtlinie für Vergabe des Tierschutzpreises, Mitglieder des Tierschutzbeirats, Jahresbericht Tierschutzbeirat 2018 und 2019

Besucherinformatiom zum naturschonenden Oeffentlichen Personennahverkehr

Bodenkultur in der Landwirtschaft

Ausgehend von der europäischen Boden-, Naturschutz- und Bodenschutzpolitik sind im Bereich Bodenkultur folgende generelle Arbeitsschwerpunkte integriert: 1) Bodenbearbeitung, Landschaftswasserhaushalt und physikalischer Bodenschutz (grarproduktionsbezogener Erosions- und Gefügeschutz sowie Bodenbearbeitungs- und Bodenschutzverfahren, Agrarfauna, Bodenwasserhaushalt), 2) Umweltschonende Landbewirtschaftung, Schutz von Lebensräumen und Arten in Agrarlandschaften durch naturnahe Landwirtschaft), 3) Monitoring und Dokumentation von Entscheidungen sowie 4) Öffentlichkeitsarbeit, Information und Transfer zum Bodenschutz. Weiterhin wird neben der Evaluierung von Förderprogrammen im Bereich Acker- und Pflanzenbau Schwerpunkt auf die Modellentwicklung (Auswertestandards) zur Prüfung und Etablierung von Parametern und Modellen zum nachhaltigen Boden- und Ressourcenschutz gelegt sowie auf die Entwicklung und Implementierung von GIS-Anwendung in der Landwirtschaft.

Rote Liste: Brutvögel

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] ROTE LISTE BRUTVÖGEL Klappergrasmücke Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz von Christian Dietzen, Fabio Geisen, Thomas Grunwald, Thomas Isselbächer, Andreas Kiefer, Alexander Neu, Martin von Roeder und Ludwig Simon unter Mitarbeit von Dr. Hans-Valentin Bastian, Manfred Braun, Martin Buchmann, Thomas Dolich, Prof. Dr. Klaus Fischer, Hans-Georg Folz, Volker Hartmann, Karl-Heinz Heyne, Pirmin Hilsendegen, Markus Hundsdorfer, Matthias Klöppel, Antonius Kunz, Ewald Lippok, Peter Ramachers, Norbert Roth, Hans Schächl, Prof. Dr. Ingolf Schuphan, Peter Spieler und Olaf Strub. Unser Dank gilt allen ornithologisch und avifaunistisch Aktiven, die durch ihre Beobachtungen, Datenmitteilungen und Beteiligungen an den verschiedenen Monitoringprogrammen in den letzten Jahren ganz wesentlich zur Qualität der vorliegenden Roten Liste beigetragen haben. Ferner danken wir den landeswei- ten oder regionalen ornithologischen Arbeitskreisen und -gruppen. Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Vertei- lung auf Wahlveranstaltugen, an Informationsständen der Parteien sowie das Ein- legen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz (MKUEM) Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz www.mkuem.rlp.de Redaktion: Dr. Christian Dietzen Landesamt für Umwelt (LfU) Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz www.lfu.rlp.de Layout: Tatjana Schollmayer (LfU) gesetzt aus der Bliss 2 Druck: Auflage: 5.000 Expl. © 2025 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung des Herausgebers Brutvögel INHALT Vorwort 1 Einführung 2 Datengrundlage 3 Kriteriensystem 3.1 Statuskategorien 3.2 Bestandsangaben 2017–2022 3.3 Häufigkeitskategorien 3.4 Langzeittrend (Trend 120 Jahre) 3.5 Kurzzeittrend (Trend 24 Jahre) 3.6 Trend – Methode und Qualität 3.7 Risikofaktoren 3.8 Gefährdungsbeurteilung 3.9 Gefährdungskategorien (Liste, Kap. 10, S. 74ff., Spalte 14) 3.10 Erhaltungszustände 3.11 Kategorieänderung 3.12 Gründe für Änderungen der Gefährdungskategorie 4 Lebensraumkategorien 5 Rote Liste der rheinland-pfälzischen Brutvögel und Ergebnisse 6 Gefährdungsanalyse 6.1 Vögel der Agrarlandschaft 6.2 Vögel der Feuchtgebiete 6.3 Vögel der Gesteinsbiotope und Abgrabungen 6.4 Vögel der Kleingehölze 6.5 Vögel des Siedlungsraums 6.6 Vögel der Wälder 7 Fazit 8 Verzeichnis der deutschen Artnamen 9 Verzeichnis der wissenschaftlichen Artnamen 10 Liste der rheinland-pfälzischen Brutvogelarten mit Gefährdungs­kategorien Abkürzungen 11 Literatur Fotonachweis ROTE LISTE • RHEINLAND-PFALZ 6 8 12 18 19 21 23 23 25 27 27 28 30 36 37 37 38 40 46 47 51 54 56 58 60 64 66 70 74 75 90 102 5

Tierschutzbericht 2016/2017

Rechtliche Rahmenbedingungen (u. a. Haltung von Sauen im Kastenstand, Verbot ganzjähiger Anbindehaltung von Rindern, Verbandsklage Tierschutz), Vollzug tierschutzrechtlicher Vorschriften, Tierhaltung (u. a. Amputations-Kürzen der Schwänze von Schweinen, Wildtiere im Zirkus, Kastrieren männlicher Ferkel, Enthornung von Kälbern, Taubenvergrämung), Eigenkontrollen - Tierschutzindikatoren (u. a. Qualzucht), Hundeführerschein junior, Transport von Tieren, Töten und Schlachten von Tieren (u. a. Schächten, Verfütterung lebender Futtertiere, Hahnenköpfen), Fischerei, Tierversuche, Öffentlichkeitsarbeit (u. a. Tierschutzpreis), Tierschutzbeirat; Anlagen: Transportkontrollen, Versuchstierzahlen, Richtlinie für Vergabe des Tierschutzpreises, Mitglieder des Tierschutzbeirats, Jahresbericht Tierschutzbeirat 2016 und 2017

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