Umsetzung der Regelungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie, Aktionsplanung, Beteiligung der Öffentlichkeit.
ID: 4008 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 44 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Vom Raum Schraplau/Obhausen westlich von Halle (Saale) über Wolkramshausen in Thüringen bis zum Erfurter Ortsteil Vieselbach ist eine neue 380-kV-Freileitung geplant. Diese soll in Teilen in der Trasse einer bestehenden 220-kV-Leitung verlaufen. Anschließend ist der Rückbau der alten Leitung geplant. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben44-s Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.08.2022 Datum der Entscheidung: 17.03.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben44-s ) • per E-Mail an vorhaben44@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 806, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 44 Abschnitt Süd). Vorhabenträger 50Hertz Transmission GmbH Heidestraße 2 10557 Berlin Deutschland Homepage: https://www.50hertz.com/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Auslegung der Unterlagen erfolgt gemäß § 22 Abs. 3 NABEG ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet abrufbar sein. Eröffnungsdatum der Auslegung 14.02.2024 Enddatum der Auslegung 13.03.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Sondershausen Ort der Erörterung Sondershausen Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.04.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 14.02.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben44-s Öffentliche Auslegung Erörterungstermin
15.12.2025: Ausstellungseröffnung: Projektergebnisse Masterplan Berliner Mitte – Verkehrliches Innenstadtkonzept 20.11. bis 19.12.2025: Verfahren zur Unterschutzstellung des Landschaftsschutzgebietes Marienfelder Feldmark 18.11.2025 bis 28.01.2026: Öffentlichkeitsbeteiligung: Stilllegung und Abbau des Forschungsreaktors BER II in Berlin-Wannsee Ab 29.09.2025: Unterstützen Sie die Verkehrsplanung mit Ihren ÖPNV-Daten in der BVG-Fahrinfo App . Bild: Ralf Rühmeier Mobilität und Verkehr So kommt Berlin voran: Mit einer modernen Verkehrspolitik, damit alle Menschen gut und schnell unterwegs sein können. Der Verkehr einer Millionenmetropole erfordert komplexe Planungen und laufende Modernisierung von Straßen und Brücken. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Berlin baut Brücken Berlin investiert in die Erhaltung, in den Ersatzneubau und den Neubau von Brücken, um die städtische Infrastruktur zu modernisieren und den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Hier finden Sie einen Überblick. Weitere Informationen Bild: Frank-Peters / Depositphotos.com Klimaschutz Hitzewellen, Starkregen, Stürme: Die Folgen des Klimawandels sind bereits zu spüren. Wir machen Berlin zu einer klimaneutralen Metropole und passen die Stadt an die Folgen des Klimawandels an. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Wärmewende Klimaschutz braucht eine beschleunigte Wärmewende. Wir entwickeln hierfür eine gesamtstädtische Wärmeplanung, um eine verlässliche Orientierung für die zukünftige klimaneutrale Wärmeversorgung unserer Stadt zu geben. Weitere Informationen Bild: tdezenzio / Depositphotos.com Umwelt Ob saubere Luft, sauberes Wasser, unbelastete Böden oder weniger Lärm: Eine intakte Umwelt ist wichtig für alle Menschen in Berlin. Wir setzen uns dafür ein, Abfall zu verringern und natürliche Ressourcen zu schonen. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Tiefe Geothermie Wärme, die in den Tiefen der Erde verfügbar ist, soll ein essenzieller Teil der Berliner Wärmeversorgung werden. Wir haben die wichtigsten Details für Sie zusammengestellt. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Natur und Grün Berlin ist eine grüne Metropole: Parks, Wälder, Schutzgebiete und Gärten machen unsere Stadt deutlich lebenswerter. Wir handeln, damit die Berliner Stadtnatur als Teil unserer Lebensgrundlage erhalten bleibt. Weitere Informationen Bild: Frank-Peters / Depositphotos.com Berlin Urban Nature Pact Der Berlin Urban Nature Pact ist eine weltweite Initiative von Städten, die sich verpflichten, die biologische Vielfalt in urbanen Räumen durch nachhaltige Grünflächenentwicklung und naturnahe Stadtgestaltung zu fördern. Weitere Informationen Bild: DAN - Fotolia.com Publikationen Die wichtigsten Flyer und Broschüren unserer Senatsverwaltung finden Sie hier auf einen Blick. Sie können sich die Informationsmaterialien herunterladen oder in gedruckter Form nach Hause bestellen. Weitere Informationen Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Telefon 030 9025-0 Bürgertelefon: 115
Die Antragstellerin beabsichtigt auf dem Werksgelände des Betriebsstandortes der M. Kaindl GmbH, Kaindlstraße 2, 5071 Wals-Siezenheim, die Errichtung einer „Kraft-Wärme- Kopplungsanlage“. Die eigentliche Kraftwerkstechnik und die Rohstoffannahme, -vorbereitung und -lagerung werden räumlich etwa 500 m voneinander entfernt realisiert. Ein aus drei Transportbändern bestehendes Rohrgurtfördersystem verbindet die Brennstoffannahme- und vorbereitungshalle bzw. die angrenzenden Hochsilos mit der KWK-Anlage, die im äußersten Nordwesten des Produktionsstandortes zwischen der Kaindlstraße und der Gleisanlage errichtet werden soll. Das Gesamtvorhaben besteht im Wesentlichen aus den folgenden Maßnahmen: • der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (im Folgenden KWK-Anlage), • einer neuen Brennstoffannahme- und -aufbereitungshalle, • einer neueren Annahmetechnik im Westteil der bestehenden Sägespäne Halle, • 6 Hochsilos zur Lagerung von Brennstoffen und stofflich genutzten Holzströmen, • eines ca. 500 m langes Fördersystems zwischen den Lagersilos und der KWK-Anlage, • einer Fortführung des Fördersystems bis zu den Hackschnitzelsilos des Bestandswerkes, • der Integration des KWK-Kühlsystems in den Werksbestand, • einem neuen Grundwasserbrunnen zur Wasserversorgung der KWK-Anlage, • der Erweiterung des bestehenden Umspannwerkes • sowie dem Zwischenbau zwischen der Energiezentrale und dessen Brennstoffannahmehalle. In der KWK-Anlage sollen maximal 1.000 Tonnen pro Tag bzw. 350.000 Tonnen pro Jahr an Brennstoffen verfeuert werden. Rechtliche Grundlagen Mit Bescheid vom 01.12.2022, 20504-UVP/64/14-2022, hat die Salzburger Landesregierung gemäß §§ 3 Abs 7 iVm 39 Abs 1 und Abs 4 UVP-G rechtskräftig festgestellt, dass für das verfahrensgegenständliche Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung aufgrund der Verwirklichung des Tatbestands des § 3 Abs 1 iVm Anh 1 Z 2 lit c UVP-G 2000 UVP-G durchzuführen ist. Gemäß § 39 Abs 1 iVm Abs 4 UVP-G ist für die Durchführung des entsprechenden UVP- Genehmigungsverfahrens die Salzburger Landesregierung zuständig. Dabei sind gemäß § 3 Abs 3 UVP-G sämtliche nach den bundes- oder landesrechtlichen Verwaltungsvorschriften für die Ausführung des Vorhabens erforderlichen materiellen Genehmigungsbestimmungen in einem konzentrierten Verfahren mit anzuwenden. Das Verfahren wird als Großverfahren gemäß § 9a UVP- G iVm § 44a AVG sowie als grenzüberschreitendes UVP-Verfahren nach § 10 UVP-G geführt und bescheidmäßig abgeschlossen.
ID: 4209 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern auch Ultranet genannte Vorhaben ist ein Pilotprojekt (…) Der Abschnitt zwischen Rommerskirchen und der Landesgrenze NRW/RLP ist ein etwa 63 km langes Teilstück des Vorhabens in den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben2-e1 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 25.04.2024 Datum der Entscheidung: 28.08.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: elektronisch, vorzugsweise per Onlineformular ( https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e1 ) schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 2, Abschnitt E1) Weitere Möglichkeiten, Einwendungen an die Bundesnetzagentur zu richten, finden Sie unter https://www.netzausbau.de/kontakt . Bitte lesen Sie auch unsere Bekanntmachung. Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen werden ausschließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite http://www.netzausbau.de/beteiligung2-e1 Eröffnungsdatum der Auslegung 13.05.2024 Enddatum der Auslegung 12.06.2024 Erörterung: Planfeststellung: Erörterungstermin gemäß § 22 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) Ort der Erörterung Bergheim Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.07.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.05.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e1 Öffentliche Auslegung
Die WRRL verlangt den sogenannten Flussgebietsansatz; alle Planungen, Untersuchungen oder Maßnahmen sind länderübergreifend auf das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses zu beziehen. Um die Bewirtschaftungsplanung zwischen den Ländern besser abzustimmen, wurden innerhalb der Flussgebiete Koordinierungsräume gebildet, die auch für die Berichterstattung an die EU genutzt werden.Unterhalb der Koordinierungsräume existieren Bearbeitungsgebiete, in denen eine räumlich differenzierte Bewirtschaftung insbesondere bezogen auf die Maßnahmenplanung durchgeführt wird.Auf Ebene der Bearbeitungsgebiete sind auch die Gebietskooperationen aktiv. Die Gebietskooperationen stellen einen Teil der niedersächsischen Öffentlichkeitsbeteiligung dar.
ID: 3881 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 3 und 4 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Trassenverlauf beginnt südlich der Bundeslandgrenze zwischen Thüringen und Bayern nördlich Eußenhausen im Landkreis Rhön-Grabfeld. Die Trasse verläuft in südlicher Richtung östlich an Mellrichstadt vorbei. Ab Oberstreu verläuft sie parallel zur Autobahn 71 bis nach Oerlenbach im Landkreis Bad Kissingen. Hier teilt sich der Verlauf der Vorhaben 3 und 4 auf. Vorhaben 3 unterquert die Autobahn 71 in westlicher Richtung bis zur Grenze der Landkreise Bad Kissingen und Schweinfurt. Hier endet der Abschnitt D2 des Vorhabens 3, westlich schließt der Abschnitt E1 des Vorhabens 3 an. Vorhaben 4 folgt weiterhin der Autobahn 71 südwärts an Poppenhausen, Oberwerrn, Euerbach und Geldersheim im Landkreis Schweinfurt vorbei. Nordwestlich des Dreiecks Werntal verschwenkt die Autobahn 71 Richtung Südosten, während die Trasse weiter südwärts verläuft an Schnackenwerth vorbei bis zum Endpunkt am geplanten Konverterstandort Bergrheinfeld/West. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 11.12.2020 Datum der Entscheidung: 27.06.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben3-d2 oder www.netzausbau.de/vorhaben4-d2 ) • per E-Mail an v3v4d2@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3 und 4 Abschnitte D2) Vorhabenträger TransnetBW GmbH Osloer Straße 15-17 Pariser Platz 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-d2 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4-d2 Eröffnungsdatum der Auslegung 29.01.2024 Enddatum der Auslegung 28.02.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Bad Neustadt a. d. Saale Ort der Erörterung Stadthalle Bad Neustadt An der Stadthalle 4 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Deutschland Weitere Hinweise: 8.+9.10.24 Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 28.03.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.01.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-d2 bzw. https://www.netzausbau.de/vorhaben4… Erörterungstermin
Das Shape beinhaltet die Geometrien der Biotopverbund- planung des LLUR-SH - regionale/kreisweite Ebene. Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen der Landschaftsrahmenplan-Entwürfe für die Planungsräume I - III (Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung 2018)
ID: 3883 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 3 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die ca. 70 km lange Vorzugstrasse beginnt an der Gemeindegrenze Poppenhausen – Oerlenbach. Die Trasse verläuft Richtung Westen zwischen Oerlenbach und Ebenhausen hindurch und unterbohrt anschließend einen Waldbereich. Nach Querung der KG 4 schwenkt die Trasse nach Süden und verläuft parallel zu einer Freileitung zwischen weiteren Waldflächen hindurch. Die Trasse führt weiter Richtung Süden, wobei die St 2290 und die SW 9 gequert werden. Südöstlich von Greßthal werden die St 2293 und die BAB 7 gequert. Anschließend verläuft die Trasse zwischen dem Aussiedlerhof „Weidenhof“ und Schwemmelsbach Richtung Südwesten, bevor östlich von Wülfershausen nahe des Waldbereichs Krämerholz die St 2433 gequert wird. Weiter Richtung Süden verlaufend schwenkt die Trasse nördlich von Schwebenried nach Westen, um die St 2433 nördlich der Zinkenmühle zu queren. Weiter südwestlich wird südlich der Galgenmühle ein längerer Abschnitt mit hochwertigen Biotopen und Lebensraumtypen inklusive Krebsbach und St 2294 geschlossen gequert. Kurz darauf knickt die Trasse nach Südwesten ab, wo sie nach Querung der geplanten B 26n in die Kabelabschnittsstation führt. Im weiteren Verlauf werden zunächst die MSP 6, der Waldbereich entlang des Wertgrabens sowie der Waldbereich am Etzwiesengraben einschließlich eines Bodendenkmals unterbohrt. Anschließend schwenkt der Verlauf nach Südosten westlich an Binsfeld vorbei und sieht dabei geschlossene Querungen der Waldbereiche des Forstberges und des Talbereichs einschließlich der Gewässer Wern und Kleine Wern, der B 26 und einer Bahnlinie vor. Südlich des Forstberges führt die Trasse entlang von Wegstrukturen durch ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen, nähert sich dem Gramschatzer Wald, schwenkt südlich von Retzstadt nach Südwesten und führt durch Offenland zwischen Innenforst und Gramschatzer Wald hindurch, bevor der Ehrenforst geschlossen gequert wird.Südlich des Waldbereichs Oberloch verläuft die Trasse in westliche Richtung, umgeht ein Bodendenkmal und führt nordöstlich von Thüngersheim in geschlossener Bauweise in den Weinberg hinein. Im Hang verläuft die Trasse im Bereich des bestehenden Zwillingswegs und verlässt den Weinberg mit einer geschlossenen Querung. Dabei werden die B 27, die Bahnlinie, der Main und die St 2300 unterbohrt. Südwestlich von Zellingen führt die Trasse Richtung Leinachtalbrücke und weiter zum Schranngraben, wo wertvolle Biotopstrukturen unterbohrt werden. Weiter südwestlich wird der Waldbereich Hägholz geschlossen gequert, bevor die Trasse in südliche Richtung am Johannishof und westlich an Greußenheim vorbeiführt. Östlich von Uettingen werden die B 8 und der Aalbach samt Überschwemmungsgebiet geschlossen gequert, bevor die Trasse im Frohndellsgraben zwischen Waldbereichen und Wohn- und Gewerbeflächen Richtung Süden verläuft. Nach Querung der BAB 3 führt die Trasse östlich an Helmstadt vorbei. Die Trasse verläuft östlich des Waldbereichs Tannet und führt anschließend östlich um Altertheim herum, um ein Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze zu umgehen. Richtung Süden wird die St 2297 gequert, bevor die Trasse ca. 450 m weiter die Landesgrenze Bayern/Baden-Württemberg erreicht. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 08.10.2020 Datum der Entscheidung: 30.04.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben3-e1 ) • per E-Mail Vorhaben3e1@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 804, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 3 Abschnitte E1) Vorhabenträger TransnetBW GmbH Osloer Straße 15-17 Pariser Platz 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/suedlink Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-e1. Eröffnungsdatum der Auslegung 05.02.2024 Enddatum der Auslegung 04.03.2024 Erörterung: Erörterungstermin in Veitshöchheim Ort der Erörterung MainfrankensäleVeitshöchheim Mainlände 1 97209 Veitshöchheim Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 04.04.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 05.02.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben3-e1
ID: 4952 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 1 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die festgelegte Trasse beginnt an der gemeinsamen Verwaltungsgrenze der Gemeinde Wietmarschen und der Stadt Nordhorn. Der festgelegte Trassenkorridor verläuft zunächst in Richtung Südwesten, östlich an Nordhorn vorbei, nahe der Grenze zu den Niederlanden (Provinz Overijssel). Er quert dann die Autobahn 30 östlich der Anschlussstelle Gildehaus. Anschließend zieht sich der festgelegte Trassenkorridor in Richtung Südosten und umgeht Bad Bentheim im Südwesten. Der Abschnitt endet kurz darauf an der Grenze zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Bereich der Städte Bad Bentheim (Landkreis Grafschaft Bentheim) und Ochtrup (Kreis Steinfurt). Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 16.10.2023 Datum der Entscheidung: 15.04.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Möglichkeiten für die Eingabe von Stellungnahmen und Einwendungen finden Sie über die externe Vorhabenseite der Bundesnetzagentur https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nds3 . Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://www.amprion.net Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Auslegung der Unterlagen erfolgt zudem gemäß § 22 Abs. 3 NABEG ausschließlich in elektronischer Form durch eine Veröffentlichung im Internet. Eröffnungsdatum der Auslegung 18.12.2023 Enddatum der Auslegung 17.01.2024 Erörterung: Erörterungstermin Vorhaben 1, Abschnitt NDS3 Ort der Erörterung Bürgerhalle Wettringen Unter den Linden 6a 48493 Wettringen Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.02.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.12.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben1-nds3
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 1302 |
| Kommune | 1 |
| Land | 924 |
| Zivilgesellschaft | 16 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 13 |
| Förderprogramm | 318 |
| Gesetzestext | 12 |
| Text | 477 |
| Umweltprüfung | 877 |
| unbekannt | 500 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 1778 |
| offen | 381 |
| unbekannt | 38 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2096 |
| Englisch | 149 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 25 |
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| Keine | 812 |
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| Unbekannt | 12 |
| Webdienst | 7 |
| Webseite | 944 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 893 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1365 |
| Luft | 650 |
| Mensch und Umwelt | 2197 |
| Wasser | 707 |
| Weitere | 1993 |