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INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz Wasserschutzgebiete des Saarlandes

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (flächenhafte Darstellung WSG Trink- und Brauchwassertalsperre Nonnweiler). Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können) Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Zone B (Darstellung der Heilquellenschutzgebiete) Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERFASSUNG = Erfassung Maßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverordnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluss aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich, und weitere. Die Zone I (außer flächenhafte Darstellung WSG Trink- und Brauchwassertalsperre Nonnweiler) ist generiert und besitzt keine flächenhafte und keine vollständige lagenbezogene Genauigkeit. Raster 10 x 10 m. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Umweltprüfungsportal des Bundes (UVP-Portal Bund)

Das Umweltprüfungsportal des Bundes (kurz: UVP-Portal Bund) wird vom Umweltbundesamt betrieben. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu Vorhaben erhält die Öffentlichkeit Zugang zu Unterlagen aus den einzelnen Zulassungsverfahren (z.B. UVP-Berichte, Fachgutachten, Zulassungsbescheide). Die einzelnen Vorhaben sind im Portal kurz beschrieben, verortet und mit Kontaktdaten der Behörden versehen. Die Daten zu den einzelnen Vorhaben werden von den Zulassungsbehörden des Bundes bereitgestellt. Darüber hinaus finden sich im Portal Informationen zu allen „negativen Vorprüfungen“ der Bundesbehörden (Entscheidungen keine UVP durchzuführen mangels Umweltauswirkungen) und zunehmend zu Strategischen Umweltprüfungen für Pläne/Programme des Bundes. Das UVP-Portal Bund bietet auch einen Zugang zum UVP-Portal der deutschen Bundesländer (Länder-Verbund-Portal) und zu den UVP-Portalen anderer Staaten und internationaler Organisationen.

Transformative Partizipation für Erneuerbare Energie-Landschaften - Wertschöpfung, Beteiligung, Akzeptanz, Teilvorhaben: Bewegte Öffentlichkeit: Narrative und Praktiken der Energiewende

Das Teilprojekt untersucht Zusammenhänge zwischen Energieakzeptanz und deren soziokulturelle Bedingungen vor Ort. Die Energiewende wird als gesamtgesellschaftlicher Prozess und lokal gelebte Erfahrung betrachtet, in dem es nicht nur um technologische Innovationen geht, sondern um einen Wertewandel und die Aushandlung von sozialen Zugehörigkeiten und kulturellen Identitäten, ferner auch um das Entstehen neuartiger Formen von Öffentlichkeit. Das Projekt fragt: Welche spezifisch lokalen Narrative und Praktiken prägen den Umgang mit Energiefragen in den untersuchten Regionen? Wie können diese Narrative in Bürgerbeteiligungsinstrumente integriert werden und die Energieakzeptanz erhöhen? Welche (neuen) Formen lokaler Öffentlichkeit werden durch solche Beteiligungsprozesse ermöglicht und mitgestaltet? Mit Hilfe von ethnographischen Methoden, darunter Interviews, teilnehmender Beobachtung sowie qualitativer Medien- und Dokumentenanalyse, werden lokalen Narrative und Praktiken herausgearbeitet. Es wird untersucht, welche Auswirkung die Integration von positiven lokalen Narrativen in ie Bürgerbeteiligungsformate im Hinblick auf Akzeptanzsteigerung und Beschleunigung der Energiewende haben. Das Vorhaben macht (neue) Formen der Öffentlichkeit sichtbar, die eine Grundlage für post-fossile Demokratie im Kontext der Energiewende bilden können. Das Teilprojekt schließt an die international relevanten disziplinären und interdisziplinären Forschungsfelder der Environmental Anthropology, Anthropology of Sustainability, Anthropology of Energy sowie Energy Humanities an und erweitert diese. Die Projektergebnisse werden auch für außeruniversitäre Akteure relevant sein, so beispielsweise für die Entwicklung von Partizipationstools in anderen regionalen Kontexten.

Lärmminderungsplanung

Umsetzung der Regelungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie, Aktionsplanung, Beteiligung der Öffentlichkeit.

conCISE.net

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Teil 1 Allgemeine Vorschriften für die Umweltprüfungen §  1 Anwendungsbereich §  2 Begriffsbestimmungen §  3 Grundsätze für Umweltprüfungen Teil 2 Umweltverträglichkeitsprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung §  4 Umweltverträglichkeitsprüfung §  5 Feststellung der UVP-Pflicht §  6 Unbedingte UVP-Pflicht bei Neuvorhaben §  7 Vorprüfung bei Neuvorhaben §  8 UVP-Pflicht bei Störfallrisiko §  9 UVP-Pflicht bei Änderungsvorhaben § 10 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 11 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das Zulassungsverfahren für das frühere Vorhaben abgeschlossen ist § 12 UVP-Pflicht bei hinzutretenden kumulierenden Vorhaben, bei denen das frühere Vorhaben noch im Zulassungsverfahren ist § 13 Ausnahme von der UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben § 14 Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben § 14a Besondere Änderungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Schienenwegen § 14b Anwendbarkeit von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2022/2577 § 14c Ersatzneubauten mit baulicher Erweiterung im Vorgriff auf einen späteren Ausbau § 14d Bau von Radwegen an Bundesstraßen Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Umweltverträglichkeitsprüfung § 15 Unterrichtung über den Untersuchungsrahmen § 16 UVP-Bericht § 17 Beteiligung anderer Behörden § 18 Beteiligung der Öffentlichkeit § 19 Unterrichtung der Öffentlichkeit § 20 Zentrale Internetportale; Verordnungsermächtigung § 21 Äußerungen und Einwendungen der Öffentlichkeit § 22 Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bei Änderungen im Laufe des Verfahrens § 23 Geheimhaltung und Datenschutz sowie Schutz der Rechte am geistigen Eigentum § 24 Zusammenfassende Darstellung § 25 Begründete Bewertung der Umweltauswirkungen und Berücksichtigung des Ergebnisses bei der Entscheidung § 26 Inhalt des Bescheids über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens § 27 Bekanntmachung der Entscheidung und Auslegung des Bescheids § 28 Überwachung Abschnitt 3 Teilzulassungen, Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden, verbundene Prüfverfahren § 29 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Teilzulassungen § 30 Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung bei Teilzulassungen § 31 Zulassung eines Vorhabens durch mehrere Behörden; federführende Behörde § 32 Verbundene Prüfverfahren Teil 3 Strategische Umweltprüfung Abschnitt 1 Voraussetzungen für eine Strategische Umweltprüfung § 33 Strategische Umweltprüfung § 34 Feststellung der SUP-Pflicht § 35 SUP-Pflicht in bestimmten Plan- oder Programmbereichen und im Einzelfall § 36 SUP-Pflicht aufgrund einer Verträglichkeitsprüfung § 37 Ausnahmen von der SUP-Pflicht Abschnitt 2 Verfahrensschritte der Strategischen Umweltprüfung § 38 Vorrang anderer Rechtsvorschriften bei der SUP § 39 Festlegung des Untersuchungsrahmens § 40 Umweltbericht § 41 Beteiligung anderer Behörden § 42 Beteiligung der Öffentlichkeit § 43 Abschließende Bewertung und Berücksichtigung § 44 Bekanntgabe der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Plans oder Programms § 45 Überwachung § 46 Verbundene Prüfverfahren Teil 4 Besondere Verfahrensvorschriften für bestimmte Umweltprüfungen § 47 Linienbestimmung und Genehmigung von Flugplätzen § 48 Raumordnungspläne § 49 Umweltverträglichkeitsprüfung bei Vorhaben mit Raumverträglichkeitsprüfung § 50 Bauleitpläne § 51 Bergrechtliche Verfahren § 52 Landschaftsplanungen § 53 Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene Teil 5 Grenzüberschreitende Umweltprüfungen Abschnitt 1 Grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung § 54 Benachrichtigung eines anderen Staates § 55 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 56 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Vorhaben § 57 Übermittlung des Bescheids § 58 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Vorhaben § 59 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Vorhaben Abschnitt 2 Grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung § 60 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 61 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei inländischen Plänen und Programmen § 62 Grenzüberschreitende Behördenbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen § 63 Grenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung bei ausländischen Plänen und Programmen Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften § 64 Völkerrechtliche Verpflichtungen Teil 6 Vorschriften für bestimmte Leitungsanlagen (Anlage 1 Nummer 19) § 65 Planfeststellung; Plangenehmigung § 66 Entscheidung; Nebenbestimmungen; Verordnungsermächtigung § 67 Verfahren; Verordnungsermächtigung § 67a Zulassung des vorzeitigen Baubeginns § 68 Überwachung § 69 Bußgeldvorschriften Teil 7 Schlussvorschriften § 70 Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften § 71 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren § 72 Vermeidung von Interessenkonflikten § 73 Berichterstattung an die Europäische Kommission § 74 Übergangsvorschrift Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6

Bekanntmachung eines Bauvorhabens der Bundeswehr

ID: 5369 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Wiederinbetriebnahme des Munitionslagers Kriegsfeld mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung Kurzbeschreibung des Vorhabens: Bekanntmachung eines Bauvorhabens der Bundeswehr zur „Wiederinbetriebnahme des Munitionslagers Kriegsfeld“ mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, beabsichtigt die Wiederinbetriebnahme des, Ende 2010 aufgegebenen, Munitionslagers Kriegsfeld auf der Wasenbacher Höhe durch verschiedene (Bau-)Maßnahmen. Mit Schreiben des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat Team Sofortprogramm (BAIUDBw KompZ BauMgmt Wi TSP) vom 03.02.2026 ist ein Antrag auf Zulassungsentscheidung beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden, Referat K 6 (BAIUDBw KompZ BauMgmt Wi K 6) Moltkering 9, 65189 Wiesbaden eingegangen. Mit dem Vorhaben ist eine Rodung von Wald im Umfang von mehr als 10 ha verbunden. Demnach besteht für das Gesamtvorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach §§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 6 S. 1 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 Anlage 1 UVPG. Übersicht zum Vorhaben: Die Leitungsebene des BMVg hat im Januar 2019 -umgesetzt mit dem Tagesbefehl des Generalinspekteurs der Bundeswehr vom 15. Januar 2019- die Reaktivierung des Munitionslagers Kriegsfeld ab 2026 entschieden. Das seit Ende 2010 aufgegebene, ehemalige Munitionsdepot auf der Wasenbacher Höhe südlich von Kriegsfeld im Donnersbergkreis soll wieder in Betrieb genommen werden. Ziel der Wiederinbetriebnahme ist die Deckung des Bedarfs der Bundeswehr für die Bevorratung von Munition zur Resilienz des logistischen Systems. Im Rahmen der Wiederinbetriebnahme ist die Ertüchtigung des nordostwärtigen Teils des ehemaligen Munitionsdepots auf der Wasenbacher Höhe (nördlich der L 404) vorgesehen. Hierfür sollen u.a. der Großteil der noch vorhandenen alten Munitionslagerhäuser saniert sowie Munitionslagerhäuser, Munitionsarbeitshäuser, ein Annahme- und Versandgebäude, ein Verwaltungsbereich und Anlagen zur Absicherung (z.B. Zaunanlagen) neu errichtet werden. Darüber hinaus wird eine Kläranlage im nordwestlichen Bereich der Liegenschaft und ein LKW-Parkplatz in Höhe der Einfahrt an der L 404 errichtet. In diesem Zusammenhang ist eine Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart im Umfang von mehr als 10 ha erforderlich. Die Unterlagen für das o.g. (Bau-)Vorhaben stehen über den Downloadlink https://www.kirchheimbolanden.de/de/vg-kirchheimbo-landen-leben-und-wohnen-buergerinformation.html zur Verfügung. Die Unterlagen können bis zum 13.03.2026 über den o.g. Link eingesehen werden. Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Standort Wiesbaden, Moltkering 9, 65189 Wiesbaden; E-Mail: Baiudbwkompzbaumgmtwik6@bundeswehr.org . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 03.02.2026 Art des Zulassungsverfahrens: Verwaltungsentscheidung UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden Moltkering 9 65189 Wiesbaden Deutschland https://www.bundeswehr.de Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 30.04.2026 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.02.2026 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente 01_Inhaltsverzeichnis UVP.pdf 01_UVP_Bericht_geschwärzt.pdf 03_LBP_Plan4_Externe_Ausgleichsflaechen.pdf 01_LBP_Text_geschwärzt.pdf 02_LBP_Hinweis zu Anlagen Pläne.pdf 01_Natura 2000_FFH-VU_geschwärzt.pdf 02_Artenschutz_Hinweis zu Anlagen Pläne.pdf 01_Artenschutz_saP_TEXT_geschwärzt.pdf 01_Fachbeitrag zur WRRL_geschwärzt.pdf 01_Fachbeitrag globales Klima_geschwärzt.pdf 02_Fachbeitrag Schallimmissionen_Bau_geschwärzt.pdf 01_Fachbeitrag Schallimmissionen_Betrieb_geschwärzt.pdf 13_Wald_Anl_11_Auflistung Ersatzaufforstungsflächen + Flurstücke Northpoint Pferdsfeld.pdf 01_Wald_BF_Fachbeitrag Waldrecht - WZ_geschwärzt.pdf 02_Wald_Hinweis zu Anlagen.pdf 03_Wald_Anl_1_OFB Stellungnahme 16.01.2026.pdf 04_Wald_Anl_2_MULEWF_Anwendung_§14LWaldG_Nachhaltiges_Landnutzungsmanagement.pdf 05_Wald_Anl_3.1_Erläuterungen z. Planungsablauf u. Alternativenprüf._geschwärzt.pdf 06_Wald_Anl_3.2_Auszug Erdmassenmanagement Stand 01.12.2025_geschärzt.pdf 07_Wald_Anl_4_Auflistung Rodungsflächen + Flurstücke Kriegsfeld Hauptlager.pdf 09_Wald_Anl_8.2_forstrechtliche Rodungsbilanz nach Einzelrodungsflächen.pdf 10_Wald_Anl_9.2_Übersicht Ersatzaufforstungsflächen Kriegsfeld Northpoint.pdf 11_Wald_Anl_9.3_Übersicht Ersatzaufforstungsflächen Pferdsfeld.pdf 12_Wald_Anl_10_Kompensationsdarstellung Waldinnenrand Haselmaus Außenzaun.pdf 20260203_Antrag Verwaltungsentscheidung UVP_KRI.pdf

Schutzgebiete_INS - Wasserschutzgebiete festgesetzt

Der Kartendienst stellt die für INSPIRE gemeldete Schutzgebietsdaten des Saarlandes dar.:Wasserschutzgebiete werden auf Antrag eines Wasserversorgungsunternehmens in einem Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (Trinkwasserversorgung) ausgewiesen. Im Saarland werden die Schutzgebiete in drei Zonen unterteilt: Zone I (Fassungsbereich einer Bohrung, Quellfassung); Zone II (Die Abgrenzung erfolgt nach der aus den hydrogeologischen Bedingungen berechneten Fließdauer des Grundwassers von 50 Tagen bis zur Förderanlage. Diese Zone ist besonders vor Belastungen durch pathogene Keime und Parasiten zu schützen, da diese in die Förderanlage gelangen können); Zone III (Hierbei handelt es sich um den nach hydrogeologischen Gesichtspunkten abgegrenzten Einzugsbereich der Förderanlage. Verunreinigungen durch langlebige chemische Stoffe innerhalb dieses Gebietes können im Laufe der Zeit in die Förderanlage gelangen, so dass besondere Schutzmaßnahmen gegen das Eindringen dieser Stoffe erforderlich sind). Der Datensatz der Wasserschutzgebiete des Saarlandes enthält bis dahin ausgewiesenen Wasserschutzgebiete sowie die seit der Ersterfassung im Mai 2009 aufgehobenen Gebiete. Die aufgehobenen Gebiete sind gekennzeichnet indem das Attribut AUFHEBUNG das entsprechende Datum der Aufhebung enthält. Folgende Attributinformationen liegen vor: NR = Nummer des WSG, NAME = Name des WSG, BEGUENSTIG = Begünstigte Gemeinde, ERSTELLT = Nennung des Datenerfassers, ERFASSUNG = Erfassungmaßstab INFO = Link zu den dazugehörigen Metadaten, RECHTSGRUNDLAGE = Rechtsgrundlage, SCHUTZZONE = Schutzzone, AUFHEBUNG = Datum der Aufhebung des WSG, VERORD = Datum der Erstverodnung, UND_VERORD = Datum weiterer Verordnungen, sofern vorhanden VERORDNUNG = Zusammenfassung von VERORD und UND_VERORD als Textfeld zur einfachen Darstellung, LAND = enthält ein Kürzel für das Bundesland, indem das WSG liegt, da Teile verschiedener Gebiete in Rheinland-Pfalz liegen, OIDEXT = Zusammenschluß aus NR des WSG, der Schutzzone und dem Bundesland; diese sind zur übersichtlicheren Darstellung erforderlich.

Geplanter Offshore-Windpark “Arkona” in der schwedischen Ausschließlichen Wirtschaftszone der südlichen Ostsee

ID: 1416 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. UVPG Bekanntmachung des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie zur grenzüberschreitenden Beteiligung nach der Espoo-Konvention bezüglich des geplanten Offshore-Windparks “Arkona” Kurzbeschreibung des Vorhabens: Eolus Vind AB plant, eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Offshore-Windparks mit den dazugehörigen Kabeln im südlichen und südwestlichen Teil der Ostsee, dem sogenannten Arkonasee, zu beantragen. Das Untersuchungsgebiet für den geplanten Windpark liegt im südlichen Teil der Ostsee, in der schwedischen Wirtschaftszone zwischen Ystad und Kap Arkona auf der deutschen Insel Rügen. Westlich des Standorts ist das nächstgelegene Land die östlichste Spitze Fyns (ca. 56 km), in östlicher Richtung Rönne auf Bornholm (ca. 66 km) und südlich des Standorts die Insel Rügen im Norden von Deutschland (ca. 37 km). Innerhalb des Projektgebietes plant der Projektentwickler Eolus Vind AB bis zu 70 Windenergieanlagen mit einer Spitzenhöhe von 260 - 330 m. Die geplante Errichtung umfasst den Bau, den Betrieb und den Rückbau des Windparks sowie die Verlegung von Kabeln innerhalb des Projektgebietes. Für den Bau und den Betrieb von Windkraftanlagen und damit verbundenen Projekten in der schwedischen AWZ ist eine Genehmigung der schwedischen Regierung gemäß dem schwedischen AWZ-Gesetz (1992:1140) erforderlich. Auch für die Verlegung von Kabeln auf dem Festlandsockel, sowohl für die internen Kabel innerhalb des Windparks als auch für die Verbindung zur Küste, ist nach dem Gesetz über den Festlandsockel (1966:314) eine Genehmigung der Regierung erforderlich. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: ausländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 22.12.2021 Datum der Entscheidung: 04.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: grenzüberschreitende Beteiligung nach der Espoo-Konvention UVP-Kategorie: Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland http://www.bsh.de Telefonnummer: 040/3190-6314 E-Mailadresse der Kontaktperson: dajana.ruge@bsh.de Zuständige Organisationseinheit: Ordnung des Meeres, Referat: Planfeststellung und Vollzug, Sachgebiet: Windpark-Verfahren Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Die Möglichkeit zur Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift ist angesichts der derzeitigen Beschränkungen durch die COVID19-Pandemie ausgeschlossen. Stellungnahmen und Einwendungen sind schriftlich beim BSH, Dienstsitz Hamburg, Bernhard-Nocht-Straße 78, 20359 Hamburg (auf Deutsch oder Englisch), vorzugsweise per E-Mail an EingangOdM@bsh.de, einzureichen. Wir leiten alle Stellungnahmen an die schwedische Behörde weiter. Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Mit Ablauf der Einwendungs-/Äußerungsfrist sind alle Einwendungen/Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vorhabenträger Eolus Vind AB Eolus Vind AB PO Box 95 281 21 Hässleholm Schweden Homepage: http://www.eolusvind.com Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung in der Bibliothek des BSH in Hamburg Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Bernhard-Nocht-Straße 78 20359 Hamburg Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag            09:00–15:00 Uhr Dienstag                                                          09:00–16:00 Uhr Freitag 0 9:00–14:30 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 14.01.2022 Enddatum der Auslegung 17.02.2022 Auslegung in der Bibliothek des BSH in Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie -Bibliothek- Neptunallee 5 18057 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag, Mittwoch und Donnerstag          0 8:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr Freitag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:00 – 14:00 Uhr Dienstag                                                        geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 14.01.2022 Enddatum der Auslegung 17.02.2022 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 17.02.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 14.01.2022 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Hinweis zur BSH-Homepage: Die Unterlagen zur Errichtung des Windparks sind im A… Dokumente Entscheidung der Regierung Schweden Konkretes Vorhaben

Evaluierung der Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms und Erarbeitung von Vorschlägen zur strategischen Weiterentwicklung

Gemäß den Vorgaben in der AbfRRL und im KrWG ist alle 6 Jahren eine Evaluierung und bei Bedarf eine Fortschreibung des Abfallvermeidungsprogramms (AVP) vorgesehen. Das deutsche AVP aus dem Jahr 2013 wurde 2019 erstmals evaluiert und in Zusammenarbeit mit den Ländern 2021 fortgeschrieben. Um eine konsistente Weiterentwicklung des Programmes im Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den getroffenen Zielsetzungen zu gewährleisten, ist eine erneute Evaluierung und ggf. Fortschreibung des Programmes erforderlich. Anhand einer Sachstandsanalyse und durch Befragungen sind der Stand der Umsetzung des AVP auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene sowie der Umsetzungsstand der enthaltenen Prüfaufträge zu erheben und zu bewerten. Der bestehende gesetzliche Rahmen (AbfRRL, KrWG etc.) und absehbare Novellierungen sind auf Kongruenz mit dem AVP zu prüfen und ggf. Vorschläge zur Erweiterung zu unterbreiten. Ebenso sind neue strategische Zielsetzungen, ökologisch problematische Produktentwicklungen und sich verändernde gesellschaftliche Trends und Ihre ökologischen Auswertungen in die Analyse einzubeziehen und auf eine Integration in das Programm zu prüfen. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche weiteren bislang ungenutzten Potenziale und noch nicht adressierten Aspekte der AV bei der Weiterentwicklung des AVP berücksichtigt werden sollten und bei welchen Maßnahmenkomplexen eine besondere Schwerpunktsetzung erfolgen sollte. Bereits abgeschlossene Vorhaben sind zu analysieren, ob Handlungsempfehlungen und Vorschläge bisher nicht umgesetzt wurden. Identifizierte Lücken sind in Hinblick auf eine Aufnahme zu werten. Eine ggf. erforderliche Fortschreibung des AVP ist zu unterstützen.

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