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LRP 2020 Karte 1 - Gebiete mit besonderer Eignung zum Aufbau des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems

Das Shape beinhaltet die Geometrien der Biotopverbund- planung des LLUR-SH - regionale/kreisweite Ebene. Die vorliegenden Daten entsprechen den Darstellungen der Landschaftsrahmenplan-Entwürfe für die Planungsräume I - III (Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung 2018)

BEK 2030 – Umsetzung 2017 bis 2021

Berlin hat sich das Ziel gesetzt, bis 2045 zu einer klimaneutralen Stadt zu werden und reagiert damit wie andere Metropolen weltweit auf die Herausforderungen des globalen Klimawandels. Zentrales Instrument der Berliner Klimaschutzpolitik ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030), das auf Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen unter breiter Öffentlichkeitsbeteiligung erarbeitet und im Januar 2018 vom Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen wurde. Es verfolgt einen integrierten Ansatz und enthält rund 100 Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und der Anpassung an die Folgen des Klimawandels, jeweils für einen ersten Umsetzungszeitraum bis 2021. Für den Klimaschutz sollen mit den Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energie, Verkehr, Gebäude und Stadtentwicklung, Wirtschaft, Private Haushalte und Konsum eine Reduktion von Kohlendioxidemissionen in der Stadt erwirkt werden. Zentral ist dafür die Einsparung und effiziente Verwendung von Strom, Wärme und Kraftstoffen sowie die verstärkte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien. Im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels finden sich Strategien und Maßnahmen zum Umgang mit den sich verändernden klimatischen Bedingungen in Berlin im BEK 2030 wieder. Über die Fortschritte bei der Umsetzung des BEK 2030 informiert das digitale Monitoring- und Informationssystem diBEK sowie jährliche Monitoringberichte des Senats. Digitales Monitoring- und Informationssystem diBEK BEK 2030 – Umsetzungszeitraum 2017 bis 2021 Broschüre zum BEK 2030 Der Weg zum BEK Berlin klimaneutral zu gestalten – so lautet das erklärte Ziel des Berliner Senats. Zur Erreichung des Ziels hat der Senat bereits umfangreiche Vorarbeiten durchgeführt bzw. eingeleitet. Weitere Informationen Wissenschaftliche Studie zum BEK Von 2014 bis 2015 wurden auf der Grundlage der aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen sowie des neuesten Standes wissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Möglichkeiten für alle energie- und klimapolitisch relevanten Sektoren der Hauptstadt konkrete Teilziele festgelegt. Weitere Informationen Machbarkeitsstudie Klimaneutrales Berlin 2050 Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde untersucht, ob und wie das Ziel, Berlin zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln, erreicht werden kann und welche Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssen. Weitere Informationen

Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland

Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland Anfang 02.12.2026 17:00 Uhr Ende 02.12.2026 19:00 Uhr Veranstaltungsort Onlineveranstaltung Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle erreicht bald eine wichtige Phase: Ab Ende 2027 konzentriert sich das Verfahren auf wenige Regionen in Deutschland. Diese Standortregionen werden in der nächsten Phase dann genauer untersucht. Sie möchten sich informieren und verstehen, wie das Suchverfahren funktioniert? Unsere digitale Info-Veranstaltung „Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland“ bietet Ihnen einen kompakten und verständlichen Einstieg in das Suchverfahren. Ein gemeinsames Angebot von BASE und BGE: Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) und der Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) durchgeführt. Die BGE ist das mit der Endlagersuche beauftragte Unternehmen. Sie erkundet dafür den geologischen Untergrund Deutschlands. Das BASE ist die staatliche Aufsichtsbehörde im Suchverfahren und hat die Aufgabe, die Öffentlichkeitsbeteiligung zu organisieren. Das erwartet Sie: Vertreter:innen beider Organisationen geben Ihnen einen Überblick über das Suchverfahren, den aktuellen Stand der Arbeiten und Ihre Möglichkeiten zur Beteiligung. Nach dem einführenden Vortrag ist ausreichend Zeit für Ihre Fragen und Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen. Wann und wie: Die Veranstaltung findet regelmäßig am ersten Mittwoch jedes zweiten Monats statt und ist offen für alle Interessierten. Es ist keine vorherige Anmeldung notwendig. Teilnahmeinformationen Informationen zu den Zugangsdaten stellen wir Ihnen vor Veranstaltungsbeginn auf dieser Seite zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Adresse Onlineveranstaltung Datenschutzerklärung zur Veranstaltung Datenschutzerklärung Herunterladen (PDF, 246KB, barrierefrei⁄barrierearm)

Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland

Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland Anfang 07.10.2026 17:00 Uhr Ende 07.10.2026 19:00 Uhr Veranstaltungsort Onlineveranstaltung Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle erreicht bald eine wichtige Phase: Ab Ende 2027 konzentriert sich das Verfahren auf wenige Regionen in Deutschland. Diese Standortregionen werden in der nächsten Phase dann genauer untersucht. Sie möchten sich informieren und verstehen, wie das Suchverfahren funktioniert? Unsere digitale Info-Veranstaltung „Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland“ bietet Ihnen einen kompakten und verständlichen Einstieg in das Suchverfahren. Ein gemeinsames Angebot von BASE und BGE : Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) und der Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) durchgeführt. Die BGE ist das mit der Endlagersuche beauftragte Unternehmen. Sie erkundet dafür den geologischen Untergrund Deutschlands. Das BASE ist die staatliche Aufsichtsbehörde im Suchverfahren und hat die Aufgabe, die Öffentlichkeitsbeteiligung zu organisieren. Das erwartet Sie: Vertreter:innen beider Organisationen geben Ihnen einen Überblick über das Suchverfahren, den aktuellen Stand der Arbeiten und Ihre Möglichkeiten zur Beteiligung. Nach dem einführenden Vortrag ist ausreichend Zeit für Ihre Fragen und Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen. Wann und wie: Die Veranstaltung findet regelmäßig am ersten Mittwoch jedes zweiten Monats statt und ist offen für alle Interessierten. Es ist keine vorherige Anmeldung notwendig. Teilnahmeinformationen Informationen zu den Zugangsdaten stellen wir Ihnen vor Veranstaltungsbeginn auf dieser Seite zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Adresse Onlineveranstaltung Datenschutzerklärung zur Veranstaltung Datenschutzerklärung Herunterladen (PDF, 246KB, barrierefrei⁄barrierearm)

Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland

Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland Anfang 03.06.2026 17:00 Uhr Ende 03.06.2026 19:00 Uhr Veranstaltungsort Onlineveranstaltung Die Suche nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle erreicht bald eine wichtige Phase: Ab Ende 2027 konzentriert sich das Verfahren auf wenige Regionen in Deutschland. Diese Standortregionen werden in der nächsten Phase dann genauer untersucht. Sie möchten sich informieren und verstehen, wie das Suchverfahren funktioniert? Unsere digitale Info-Veranstaltung „Zukunft sicher gestalten: Endlagersuche in Deutschland“ bietet Ihnen einen kompakten und verständlichen Einstieg in das Suchverfahren. Ein gemeinsames Angebot von BASE und BGE : Die Veranstaltung wird gemeinsam vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) und der Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) durchgeführt. Die BGE ist das mit der Endlagersuche beauftragte Unternehmen. Sie erkundet dafür den geologischen Untergrund Deutschlands. Das BASE ist die staatliche Aufsichtsbehörde im Suchverfahren und hat die Aufgabe, die Öffentlichkeitsbeteiligung zu organisieren. Das erwartet Sie: Vertreter:innen beider Organisationen geben Ihnen einen Überblick über das Suchverfahren, den aktuellen Stand der Arbeiten und Ihre Möglichkeiten zur Beteiligung. Nach dem einführenden Vortrag ist ausreichend Zeit für Ihre Fragen und Gelegenheit, ins Gespräch zu kommen. Wann und wie: Die Veranstaltung findet regelmäßig am ersten Mittwoch jedes zweiten Monats statt und ist offen für alle Interessierten. Es ist keine vorherige Anmeldung notwendig. Teilnahmeinformationen Auf der Seite der BGE finden Sie alle Informationen zu Teilnahme und Zugangsdaten . Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme! Adresse Onlineveranstaltung Datenschutzerklärung zur Veranstaltung Datenschutzerklärung Herunterladen (PDF, 246KB, barrierefrei⁄barrierearm)

Errichtung und Betrieb von 10 Windenergieanlagen im Windpark Bahrendorf II

Die Windpark Bahrendorf II GmbH & Co. KG beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 10 Windenergieanlagen (WEA) im Windpark Bahrendorf. Das Vorhaben soll an folgenden Standorten errichtet werden: Windpark Bahrendorf, Gemarkung Bahrendorf, Flur 9, und 4, Flurstücke 3/9, und 12 sowie 7/3, 7/4, 31/1, 14/2, 24/19, 24/18, 27, 24/64, 97/25. Die beantragten WEA des Typs Vestas V172 weisen eine Nabenhöhe von 175 m, einen Rotordurchmesser von 172 m und somit eine Gesamthöhe von 261 m, mit einer jeweiligen Nennleistung von 7,2 MW auf. Gemäß § 4 des BImSchG in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1, Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau vom 24.2.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 58) i. V. m. § 1 und der lfd. Nr. 1.6.1 G des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Dritten Änderungsverordnung vom 12.11.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355) bedarf das Vorhaben einer Genehmigung nach diesen gesetzlichen Vorschriften. Gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 1, Nr. 1.6.2 ist für die Errichtung und den Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 m mit 6 bis weniger als 19 Windkraftanlagen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG durchzuführen. Der Vorhabenträger hat freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 9 Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG beantragt. Der Entfall der Vorprüfung wird von dem Landkreis Börde für zweckmäßig erachtet. Daher wird auf die Durchführung einer Vorprüfung verzichtet. Stattdessen wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Somit ist gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1c der 4. BImSchV das Genehmigungsverfahren nach § 10 BImSchG als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Mit den Antragsunterlagen wurde ein UVP-Bericht vorgelegt, in dem die voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 1a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29.05.1992 (BGBI. I S. 1001), zuletzt geändert am 03.07.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225) genannten Schutzgüter dargestellt sind.

Stellungnahme zur Least-Cost Studie für die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Projekt 'Fertigstellung des AKW Mochovce (Slowakische Republik)'

Andenstaaten im Klimawandel - Eine sozial-ökologische Perspektive auf Vulnerabilität und Anpassung in Bolivien und Peru (Promotionsprojekt)

Die natürlichen Auswirkungen des Klimawandels treffen sowohl global als auch innerstaatlich auf gesellschaftliche Realitäten wie Armut, soziale Ungleichheit und politische Exklusion. Demnach resultiert Vulnerabilität (Verwundbarkeit) gegenüber Klimawandel nicht allein aus den ökologischen Ereignissen, sondern wird maßgeblich durch den politischen, sozialen und ökonomischen Kontext bestimmt. Ansätze sozialer Vulnerabilität fokussieren gesellschaftliche Dimensionen und fragen danach, welche Gruppen aus welchen Gründen stärker verwundbar gegenüber klimatischen Auswirkungen sind als andere. In Wechselwirkung mit den ökologischen Auswirkungen von Klimaveränderungen, ergibt sich eine sozial-ökologische Vulnerabilität. Mit dieser sozial-ökologischen Perspektive auf Klimawandel und Anpassung, geht die Hypothese einher, dass eine Wechselwirkung zwischen Vulnerabilität und politischer Gestaltungsmacht besteht. Das Promotionsvorhaben möchte deshalb anhand empirischer Untersuchungen die Forschungsfrage prüfen, welche Rolle die Inklusion gesellschaftlicher Gruppen und die gesellschaftliche Partizipation an politischen Planungs- und Entscheidungsprozessen auf den verschiedenen Ebenen der Klima- und Anpassungspolitik in Bolivien und Peru einnehmen. Es soll anhand der konkreten Länderbeispiele analysiert werden, inwieweit partizipative Prozesse zu der Reduzierung von sozial-ökologischer Vulnerabilität und zu einer Erhöhung der Anpassungsfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen beitragen können. Im Fokus der Betrachtungen sollen vor allem die indigenen Mehrheiten in den beiden Fallbeispielen stehen. In der Politikwissenschaft ist das Vorhaben innerhalb der wissenschaftlichen Disziplin der Internationalen und innergesellschaftlichen Beziehungen und der governance-Forschung anzusiedeln. Das Vorhaben besitzt eine hohe Relevanz für die Erforschung der sozialen Dimensionen des Klimawandels und damit für die sozialwissenschaftliche Klima- und Anpassungsforschung. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den politischen Dimensionen von Vulnerabilität, mit gesellschaftlichen Machtverhältnissen, mit politischen Einflussmöglichkeiten auf den verschiedenen Ebenen sozialer Aushandlung im Klimaprozess, stellt nach wie vor eine zentrale und ungelöste Herausforderung dar. Mit diesem Forschungsinteresse ist der zentrale Untersuchungsgegenstand kein etabliertes Politikfeld, sondern die Mehrebenen-Struktur der Klimaanpassung und ihre Institutionen und Prozesse. Dabei werden Ansätze der Vulnerabilitätsforschung mit demokratietheoretischen governance-Ansätzen verknüpft.

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren gemäß § 52 Absatz 2a Bundesberggesetz (BBergG) zur Zulassung des Rahmenbetriebsplanes Erweiterung Kalksteintagebau Deuna der Firma Dyckerhoff GmbH

Die Firma Dyckerhoff GmbH (vormals Deuna Zement GmbH) betreibt am Standort Deuna die Gewinnung von Kalkstein innerhalb ihres Bergwerkseigentumes (BWE 910,8 ha) auf Grundlage eines fakultativen Rahmenbetriebsplanes, Sonderbetriebsplänen und Hauptbetriebsplänen. Der fakultative Rahmenbetriebsplan von 1995, zugelassen am 04. Dezember 2000, umfasst eine Fläche von 144 ha. Um langfristig die Rohstoffversorgung am Standort Deuna zu sichern, ist die flächenhafte Erweiterung des Tagebaus in südliche Richtung um ca. 83,33 ha (reine Abbaufläche von ca. 74,4 ha) beabsichtigt. Unter Zugrundelegung einer mittleren jährlichen Fördermenge von 2,2 Mio. Tonnen Kalkstein können so Lagerstättenvorräte für eine Vorhabenslaufzeit von ca. 60 Jahren erschlossen werden. Die Kalksteingewinnung dient der Versorgung des Zementwerkes Deuna. Die bisherige Abbautechnologie und die vorhandene Infrastruktur (Bandtrasse zwischen Tagebau und Zementwerk) und die Nutzung der vorhandenen technischen und baulichen Anlagen sollen beibehalten werden. Der Tagebau nebst Erweiterungsfläche erstreckt sich über die drei Landkreise Eichsfeld, Unstrut-Hainich-Kreis und Kyffhäuserkreis mit den Gemarkungen Deuna, Rüdigershagen, Keula, Zaunröden und Kleinkeula. Die Antragskonferenz zum Vorhaben fand am 03. November 2015 statt. Am 30. September 2019 wurde der obligatorische Rahmenbetriebsplan zur Zulassung beim TLUBN eingereicht. Mit einer Nachtragsunterlage vom 19. April 2021 wurden für das Vorhaben forstfachliche und naturschutzfachliche Belange präzisiert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorhaben im Sommer 2022 und den eingegangenen Hinweisen und privaten Einwendungen wurde der Erörterungstermin auf unbestimmte Zeit verschoben. Nach fachbehördlicher Prüfung der Antragsunterlagen wurde die Erforderlichkeit der Erstellung einer FFH-Verträglichkeitsstudie, sowie die Anpassung/Ergänzung/Aktualisierung einzelner Gutachten des Rahmenbetriebsplanes festgeschrieben. Das Festlegungsprotokoll des Untersuchungsrahmens der FFH-Verträglichkeitsstudie und der Umweltverträglichkeitsprüfung datiert auf den 17. November 2022. Mit dem vorgelegten gesamtheitlichen Rahmenbetriebsplan 2025, eingegangen beim TLUBN am 03. Juni 2025, werden der im Jahr 2019 und im Jahr 2021 ergänzte Rahmenbetriebsplan hinfällig. Zur Zulassung des eingereichten Rahmenbetriebsplanes ist gemäß §§ 57a bis 57c Bundesberggesetz (BBergG) ein Planfeststellungsverfahren nach Maßgabe der §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) durchzuführen.

Windenergie Gut Alfredshöhe GmbH & Co. KG, Genehmigung nach § 4 BImSchG, 1 WEA in 34439 Willebadessen

Öffentliche Bekanntmachung des Genehmigungsbescheides gemäß § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) Die Windenergie Gut Alfredshöhe GmbH & Co. KG, Vattmannstr. 3, 33100 Paderborn, bean-tragte mit Schreiben vom 13.01.2025, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage des Typs Ener-con E-160 EP5 E3 R1 mit 166,60 m Nabenhöhe, 246,60 m Gesamthöhe und einer Leistung von 5,56 MW auf dem folgenden Grundstück in 34439 Willebadessen: WEA 01: Gemarkung Peckelsheim, Flur 15, Flurstück 150 (Az.: 43.0252/24/1.6.2) Mit Genehmigungsbescheid vom 01.04.2026 wurde der Windenergie Gut Alfredshöhe GmbH & Co. KG die Genehmigung für das o. g. Vorhaben erteilt. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorha-benträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungsverfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Die Genehmigung enthält u. a. Bedingungen und Auflagen zur Sicherstellung und Einhaltung des Immissionsschutzes, des Baurechts, des Brandschutzes, des Landschafts- und Natur-schutzes, des Gewässerschutzes, des Abfallrechts, des Arbeitsschutzes und des zivilen und militärischen Luftverkehrsrechts. Die Genehmigung erlischt drei Jahre nach Ihrer Bestands-kraft, wenn die Windenergieanlage bis dahin nicht in Betrieb genommen worden ist. Der Genehmigungsbescheid mitsamt Begründung liegt innerhalb der Auslegungsfrist im Zeit-raum vom 17.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026 beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709 sowie bei der Stadt Willebadessen, Abdinghofweg 1, 34439 Willebadessen-Peckelsheim, Zimmer D 721 und kann dort an jedem behördlichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen wer-den. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektroni-sche Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Willebadessen: Montag - Mittwoch, Freitag: 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4472 (Kreisverwaltung Höx-ter), Frau Kathrin Köhl, k.koehl@willebadessen.de, 05644/8863 (Stadt Willebadessen). Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können während des Zeitraums vom 17.04.2026 bis einschließlich zum 04.05.2026 auch auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten kann auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung wird zudem während dieses Zeitraums über das länderübergreifende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Mit dem Ende der Auslegungsfrist (04.05.2026, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Nach § 63 Abs. 1 Satz 1 BImSchG hat eine Anfechtungsklage eines Dritten gegen die Zulas-sung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern keine aufschiebende Wirkung. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, kann auf Antrag die aufschiebende Wirkung der Anfech-tungsklage anordnen (§ 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)). Der Antrag kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung gestellt und begründet werden (§ 63 Abs. 2 Satz 1 BImSchG). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 16.04.2026 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0252/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

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