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Kompensationskataster

Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.

Kompensationskataster

Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.

Ökokonto

Dargestellt werden Ökokontoflächen die bei den Kreisen/kreisfreien Städten als solche geführt werden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) erstellt aus den Datenlieferungen zu den Ökokontoflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung ÖkokontoVO) vom 28.März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.

Ökokonto

Dargestellt werden Ökokontoflächen die bei den Kreisen/kreisfreien Städten als solche geführt werden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) erstellt aus den Datenlieferungen zu den Ökokontoflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung ÖkokontoVO) vom 28.März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.

Kompensationskataster

Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.

Frei verfügbare Ökokonten

Zugestimmte und anerkannte Ökokonten, deren Flächenäquivalente dem freien Handel zur Verfügung stehen (entsprechend § 3 Abs. 1 Pkt. 12 Ökokonto-VO M-V).

Ökokonten OEK

eingerichtete Ökokontoflächen. Vorgezogene Ausgleichsflächen ("Ökokonto") gemäß der rheinland-pfälzischen Eingriffsregelung (https://mkuem.rlp.de/themen/natur-und-artenschutz/eingriff-und-kompensation).

Ökokonten Landkreis Lüneburg

Ein Ökokonto ist eine dokumentierte Bevorratung von gebündelten Naturschutz-Maßnahmen und/oder -Flächen, die bei zukünftigen Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmöglichkeit zur Verfügung stehen (auch Kompensationsflächen- oder Kompensationsmaßnahmen-Pool).

Gesellschaft

Die Erhaltung biologischer Vielfalt liegt in der Verantwortung der gesamten Gesellschaft. Deshalb baut die Strategie auf dem Engagement vieler Akteurinnen und Akteure auf. Die guten Beispiele machen deutlich, wie sich Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Verbände, einzelne Verwaltungsbereiche und auch Unternehmen einsetzen. Die zahlreichen Umweltbildungsprojekte sensibilisieren für Aspekte der biologischen Vielfalt und regen an, sich zu beteiligen. Ein weiterer gesellschaftlicher Aspekt der Berliner Strategie ist mit dem Ziel verbunden, eine hohe Lebensqualität zu schaffen. Alle Berlinerinnen und Berliner sollen Zugang zur Stadtnatur haben und in den Genuss ihrer positiven Wirkungen gelangen können. Die Umweltwirkungen von Städten reichen weit über die Stadtgrenzen hinaus, denn Städte erzeugen überregionale, teils sogar global wirksame Stoffströme und nutzen Ressourcen aus aller Welt. Daher trägt Berlin als grüne Metropole mit einer hohen Biodiversität Verantwortung weit über die Stadtgrenzen hinaus. Bild: bgmr Berliner Ökokonto Berlin führt ein bauleitplanerisches Ökokonto. So lassen sich Eingriffe in Natur und Landschaft, die Bauprojekte in der wachsenden Stadt verursachen, früh und gezielt ausgleichen. Das fördert die Biodiversität und hilft, die grüne Stadt gezielt vorzudenken. Berliner Ökokonto Weitere Informationen Bild: Sascha Abendroth Unternehmerische Verantwortung Berlins Unternehmen können die Biodiversität auf vielfältige Weise voranbringen – nicht zuletzt, indem sie ihren Firmensitz naturnah gestalten. Der Leitfaden „Berliner Unternehmen fördern Biologische Vielfalt“ liefert dafür gute Argumente, Ideen und Beispiele. Das regt an mitzumachen. Unternehmerische Verantwortung Weitere Informationen Bild: Stiftung für Mensch und Umwelt Biodiverses Wohnumfeld Wer biologische Vielfalt fördern will, darf vor Wohngebieten nicht haltmachen. Weil mehr Artenvielfalt auch mehr Lebensqualität bedeutet, werden Berlins Wohnungsgenossenschaften und die städtischen Wohnungsbaugesellschaften immer häufiger in dieser Frage aktiv. Biodiverses Wohnumfeld Weitere Informationen Bild: Eike Friederici Naturerfahrungsräume In einem Naturerfahrungsraum kreativ und spielerisch die Stadtwildnis erkunden – für Kinder und Jugendliche in Berlin ist das auch ein Weg, biologische Vielfalt zu begreifen. Die Räume haben sie meist selbst mitgestaltet. In ihnen wachsen die Naturschützerinnen und Naturschützer von Morgen heran. Naturerfahrungsräume Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin 26 Stunden Festival: Der Lange Tag der StadtNatur Am Langen Tag der StadtNatur gehen die Berlinerinnen und Berliner auf Tuchfühlung mit der Artenvielfalt. Hunderte Führungen, Touren und Mitmachaktionen laden jedes Jahr dazu ein, die Natur zu erfahren, und zeigen, wie man sich engagieren kann. 26 Stunden Festival: Der Lange Tag der StadtNatur Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger In jedem Bezirk Berlins sind Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger unterwegs. Sie kümmern sich um die biologische Vielfalt in der Stadt. Dazu beobachten, kartieren und schützen sie Tiere und Pflanzen und erklären sie den Menschen. Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Umweltbildung für Kinder und Jugendliche Berlin fördert Umweltbildung in vielen Formen. Naturpädagoginnen und -pädagogen kommen zum Beispiel in die Bildungseinrichtung; andere laden zu offenen Lernwerkstätten ein. Allen Formaten gleich ist nur eins: Sie sprechen jene an, die morgen die biologische Vielfalt schützen sollen. Umweltbildung für Kinder und Jugendliche Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Artenschutz in der Stadtentwicklung Berlin hat eine Artenschutzkonzeption, mit der erste Auswirkungen des weiteren Stadtwachstums auf naturschutzrechtlich geschützte Arten erfasst und Möglichkeiten zur Schaffung von Ersatzlebensräumen aufgezeigt werden. Artenschutz in der Stadtentwicklung Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Tierfreundliche Beleuchtung Das Licht der Stadt irritiert viele Tiere. Für einige ist es sogar lebensgefährlich. Mit der richtigen Beleuchtung lässt sich das vermeiden. Gefragt ist weniger Licht, das gut ausgerichtet, abgeschirmt und im Ton warm ist, aus Lichtquellen, die nicht zu heiß werden. Tierfreundliche Beleuchtung Weitere Informationen Bild: Maria Reusrath Landschaftspflege für biologische Vielfalt Wie ein Landschaftsraum gepflegt wird, ist mit dafür entscheidend, ob sich die biologische Vielfalt entfalten kann. Wie gut diese Pflege gelingt, hängt vom Engagement vieler ab. Landschaftspflege für biologische Vielfalt Weitere Informationen Bild: Grün macht Schule Grün macht Schule Die Beratungsstelle „Grün macht Schule“ begleitet seit fast 40 Jahren Berliner Schulen und Kindertagesstätten bei der Gestaltung ihrer Freiflächen. Dabei sind viele grüne Oasen entstanden, in denen Kinder täglich Natur erleben und ihr Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt stärken. Grün macht Schule Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Reichhaltige Umweltbildung In Berlin gibt es viele Angebote zur Umweltbildung, die biologische Vielfalt erlebbar machen. Die Bandbreite reicht von Dauereinrichtungen vor Ort bis zu Exkursionen, Lehrpfaden und digitalen Medien. Reichhaltige Umweltbildung Weitere Informationen

Kompensationsflächenkataster im Landkreis Vechta - Originär

Das Kompensationsflächenkataster des Landkreis Vechta lässt sich in folgende Kategorien ausdifferenzieren: 1. Kompensationsmaßnahmen nach dem BauGB („städtebauliche Kompensationsflächen“ für die Bauleitplanung der Gemeinden) 2. Kompensationsmaßnahmen nach dem BNatSchG (vorhabenbezogene „naturschutzrechtliche Kompensationsflächen“ für einzelne Vorhaben wie z.B. Bauvorhaben im Außenbereich oder Bodenabbau) 3. Flächen des Naturschutzfachlichen Ersatz- und Ausgleichsfonds (NEF) des Landkreises Vechta 4. Flächenpools-/Ökokonten privater Betreiber oder gemeindlich betrieben 5. Ersatzgeld (punktuell/flächig): Mit dem Ersatzgeld werden sowohl Entwicklungsmaßnahmen finanziert (Punkte) als auch Flächen angekauft (Flächen). Weiterführende Informationen zu den Entwicklungsmaßnahmen können beim Landkreis abgefragt werden.

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