eingerichtete Ökokontoflächen
Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
Zugestimmte und anerkannte Ökokonten, deren Flächenäquivalente dem freien Handel zur Verfügung stehen (entsprechend § 3 Abs. 1 Pkt. 12 Ökokonto-VO M-V).
Dargestellt werden Ökokontoflächen die bei den Kreisen/kreisfreien Städten als solche geführt werden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) erstellt aus den Datenlieferungen zu den Ökokontoflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung ÖkokontoVO) vom 28.März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
WebApp zur Datenerfassung und -visualisierung von naturschutzrechtlichen Eingriffen, deren Kompensationen sowie zu Ökokonten
null Digitale Plattform zur Darstellung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gestartet GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG DES MINISTERIUMS FÜR UMWELT, KLIMA UND ENERGIEWRITSCHAFT BADEN-WÜRTTEMBERG UND DER LUBW LANDESANSTALT FÜR UMWELT BADEN-WÜRTTEMBERG Baden-Württemberg/Stuttgart/Karlsruhe. Mit der Freischaltung einer öffentlichen Plattform für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen hat Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt zur Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes gemacht. Die digitale Plattform wird von der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg betreut und schrittweise weiter ausgebaut. Sie ermöglicht allen eine umfassende und transparente Einsicht in die seit dem Jahr 2011 festgesetzten naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Land. Zentrale Informationsquelle „Ab sofort sind auf der Plattform die Kompensationsmaßnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft zentral abrufbar. Das ermöglicht, diese präzise und transparent nachzuverfolgen. Zusätzlich stehen Informationen zu naturschutzrechtlichen Ökokonto-Maßnahmen zum Abruf bereit. Damit ist die Plattform eine wichtige Informationsquelle für alle, die mit ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zu tun haben“, erklärt Dr. Andre Baumann, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Integration in den Daten- und Kartendienst der LUBW Die digitale Plattform ist im Daten- und Kartendienst (UDO 4.0) der LUBW integriert. Die zahlreich zur Verfügung gestellten Daten werden mithilfe von zwei Dashboards zentral und übersichtlich dargestellt: Perspektive: Neues Kompensationsverzeichnis im Jahr 2026 Die jetzt erfolgte Freischaltung der zentralen Plattform ist ein erster Schritt zu einem neuen und umfassenden Kompensationsverzeichnis für Baden-Württemberg. Künftig werden hier auch Informationen wie Kompensationsmaßnahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bauleitplanung erfasst. Dazu bedarf es zunächst noch einer Anpassung der entsprechenden Rechtsverordnung des Landes durch das Ministerium sowie einer ergänzenden IT-Anwendung, welche die LUBW derzeit entwickelt. „Unser Ziel ist es, dass das neue und umfassende Kompensationsverzeichnis im Jahr 2026 zeitgleich mit dem geplanten Inkrafttreten der Verordnung zur Verfügung steht. Eingriffe und Maßnahmen können dann direkt in die dazugehörige Fachanwendung Kompensationsverzeichnis eingetragen werden. Diese Informationen stehen der Öffentlichkeit dann zeitnah über die heute in Betrieb genommene Plattform zur Verfügung“, so Dr. Ulrich Maurer, Präsident der LUBW, und betont: „Alle verantwortlichen Akteure werden von der zentralen Plattform profitieren, sowohl Verantwortliche von Eingriffen als auch Naturschutzbehörden, Landschaftsplanende, Naturschutzorganisationen, Träger von naturschutzrechtlichen Ökokontomaßnahmen und ausführende Unternehmen. “ Rechtsgrundlagen für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz (NatSchG) In Deutschland wurde die Verpflichtung zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur und Landschaft mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eingeführt (vgl. §§ 13 ff. BNatSchG), das erstmals 1976 in Kraft trat. Diese rechtlichen Grundlagen wurden seitdem mehrfach weiterentwickelt und präzisiert. Baden-Württemberg hat die Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes in das Landesrecht integriert (vgl. §§ 14 ff. NatSchG). Durch § 18 NatSchG ist die nach § 17 Abs. 6 BNatSchG den Ländern vorgegebene Pflicht zur Führung eines Kompensationsverzeichnisses in Baden-Württemberg konkretisiert und um die Möglichkeit zur Erfassung zahlreicher weiterer Kompensationsmaßnahmen aus dem Artenschutzrecht und der Bauleitplanung erweitert worden. Vermeidung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft Grundsätzlich sind erhebliche Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft soweit wie möglich bei der Verwirklichung von Vorhaben zu vermeiden und zu minimieren (§ 15 Abs. 1 BNatSchG). Verbleibende Beeinträchtigungen sind vorrangig durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren, um eine Verschlechterung des Naturhaushalts zu verhindern (§ 15 Abs. 2 BNatSchG). Diese Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (zusammenfassend auch Kompensationsmaßnahmen genannt) sind in der Regel langfristig vom jeweiligen Eingriffsverursacher zu unterhalten (§ 15 Abs. 4 BNatSchG). Das Kompensationsverzeichnis dient in erster Linie dazu, dass die jeweils zuständigen Behörden einen Überblick über die vielen Ausgleichsverpflichtungen und Maßnahmenflächen behalten. Über die neue zentrale Plattform der LUBW wird der öffentliche Zugang zu diesen Daten für interessierte Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Vorhabenträger erleichtert, die sich über die bestehenden Maßnahmen im Land informieren wollen. Ökokonto-Maßnahmen: Flexibilität bei der Kompensation Um die Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen flexibler zu gestalten, wurden mit der Ökokonto-Verordnung (Verordnung des Umweltministeriums über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um auf freiwilliger Basis vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Diese sogenannten Ökokonto-Maßnahmen können bei späteren Eingriffen als Kompensationsmaßnahme genutzt werden und werden ebenfalls im Kompensationsverzeichnis erfasst. Pressemitteilungen des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg rund um das Thema Ökokonto: Weiterführende Information finden Sie auf der LUBW-Webseite: Eingriffsregelung & Ökokonto Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Gegenstand des Vorhabens ist die Reaktivierung der Eisenbahnstrecke zwischen Kiel und Schönberger Strand. Es handelt sich hierbei um den Planfeststellungsabschnitt 2, welcher hinter der Kieler Stadtgrenze beginnt und in Schönberger Strand endet. Hierfür hat die AKN Eisenbahn GmbH die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) beantragt. Wesentliche Inhalte des Plans sind der Umbau bzw. Neubau der Haltepunkte beziehungsweise Bahnhöfe auf der Linie, sowie Linienverbesserungen, Änderung von Bahnübergängen und die Aufhebung von privaten Bahnübergängen. Durch Ausgleichsmaßnahmen in Form von Ökokonten sind die Gemeinde Schellhorn und die Gemeinde Lebrade betroffen.
Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Ökokontoflächen Saarlands; Register der Ökokonto-Gesamtflächen, übergeordnete Kopfdaten zu den Ökokonto-Teilflächen - Aktualisierungsturnus: fortlaufend - Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 6 BNatSchG i.V.m. § 30 Abs. 6 SNG, im GDZ als Handlung modelliert (Maßnahme Ökokonto); die Multi Featureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_n8oek und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.n8oek) und wurde dann exportiert in die Filegeodatabase. Es sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: Maßnahme NUMMER Maßnahme BEMERKUNG ZULASSUNGSART VORL_FREI: vorläufig freigegeben INSDATE: Importdatum ins GDZ M_TRAEGER_K : Träger der Maßnahme (Kurzform) M_TRAEGER_L : Träger der Maßnahme (Langform) FLAECHE_HA : Fläche in Ha GESAMTVOLUMEN_OEW : Gesamtvolumen ÖW OEW_REST : aktuell verfügbare ÖW BESCHEIDDATUM KENNUNG BEHOERDE AZ_BESCHEID : Aktenzeichen des Bescheids GENEHMIGUNGSEMPFAENGER M_VERANTWORTLICHER FLAECHENANZAHL BEMERKUNG BEZEICHNUNG M_BEZEICHNUNG AZ_BEHOERDE RECHTSNACHFOLGER FREIPROZ: Anteil der vorläufig freigegebenen Fläche in % EINSPEICHERUNGSDATUM : Datum der Einspeicherung in OSIRIS - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert
Ökokontoflächen Saarlands; Register der Ökokonto-Gesamtflächen, übergeordnete Kopfdaten zu den Ökokonto-Teilflächen - Aktualisierungsturnus: fortlaufend - Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 6 BNatSchG i.V.m. § 30 Abs. 6 SNG, im GDZ als Handlung modelliert (Maßnahme Ökokonto); die Multi Featureklasse setzt sich zusammen aus flächenhaften Featureklasse GDZ2010.A_n8oek und der Businesstabelle mit den Sachdaten (GDZ2010.n8oek) und wurde dann exportiert in die Filegeodatabase. Es sind folgende anwenderrelevante Attribute vorhanden: Maßnahme NUMMER Maßnahme BEMERKUNG ZULASSUNGSART VORL_FREI: vorläufig freigegeben INSDATE: Importdatum ins GDZ M_TRAEGER_K : Träger der Maßnahme (Kurzform) M_TRAEGER_L : Träger der Maßnahme (Langform) FLAECHE_HA : Fläche in Ha GESAMTVOLUMEN_OEW : Gesamtvolumen ÖW OEW_REST : aktuell verfügbare ÖW BESCHEIDDATUM KENNUNG BEHOERDE AZ_BESCHEID : Aktenzeichen des Bescheids GENEHMIGUNGSEMPFAENGER M_VERANTWORTLICHER FLAECHENANZAHL BEMERKUNG BEZEICHNUNG M_BEZEICHNUNG AZ_BEHOERDE RECHTSNACHFOLGER FREIPROZ: Anteil der vorläufig freigegebenen Fläche in % EINSPEICHERUNGSDATUM : Datum der Einspeicherung in OSIRIS
Origin | Count |
---|---|
Bund | 20 |
Land | 86 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 13 |
Text | 47 |
Umweltprüfung | 19 |
unbekannt | 23 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 73 |
offen | 24 |
unbekannt | 7 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 104 |
Resource type | Count |
---|---|
Bild | 6 |
Datei | 1 |
Dokument | 20 |
Keine | 30 |
Unbekannt | 7 |
Webdienst | 11 |
Webseite | 47 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 58 |
Lebewesen & Lebensräume | 88 |
Luft | 48 |
Mensch & Umwelt | 104 |
Wasser | 58 |
Weitere | 91 |