Dargestellt werden Ökokontoflächen die bei den Kreisen/kreisfreien Städten als solche geführt werden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) erstellt aus den Datenlieferungen zu den Ökokontoflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung ÖkokontoVO) vom 28.März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
Zugestimmte und anerkannte Ökokonten, deren Flächenäquivalente dem freien Handel zur Verfügung stehen (entsprechend § 3 Abs. 1 Pkt. 12 Ökokonto-VO M-V).
Berlin setzt sich schon lange für die Natur- und Artenvielfalt in der Stadt ein. Entsprechend geht die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt 2030+ Hand in Hand mit anderen stadtweiten Ansätzen zur Förderung des Stadtgrüns, wie die 2020 verabschiedete Charta Stadtgrün und dem Programm „1.000 grüne Dächer für Berlin“. Das Bestreben Berlins, freie Flächen für die biologische Vielfalt zu aktivieren, wird in vielen Vorhaben der letzten Jahre deutlich. So wurden ehemalige Flugfelder wie der Landschaftspark Johannistal, das Tempelhofer Feld und die Tegeler Stadtheide als urbane Offenlandschaften weiterentwickelt. Ebenfalls auf ehemaligen Verkehrsinfrastrukturen sind der Park am Nordbahnhof, der Natur-Park Schöneberger Südgelände und der Park am Gleisdreieck entstanden, bei denen die Einbeziehung der spontan gewachsenen Vegetation als ‚urbane Wildnis‘ dem aktuellen Zeitgeist von Parkgestaltung entspricht. Die inklusive Ausstellung „Bahnbrechende Natur“ im Natur-Park Schöneberger Südgelände thematisiert dies vor Ort. Ein weiteres Beispiel ist die Beratungsstelle „Grün macht Schule“, die sich für die ökologische und kindgerechte Gestaltung der vielen Berliner Schulhöfe einsetzt. Der Biotopverbund Berlin eine Grundlage entwickelt, um die verschiedenen Habitate miteinander zu verbinden und 34 Zielarten festgelegt, die noch besser vernetzt werden können. Die Beziehung zwischen Mensch und Tier ist ambivalent und historisch von einem gedanklichen Gegensatz geprägt, wie Stadt versus Natur, Zivilisation versus Wildnis. Statt wildlebende Tiere nur in ihren ursprünglichen Refugien zu schützen, wird die Stadt integrativ mit und für Tiere geplant. Bei Berlins Wachstum sollten auch neue Lebensräume für Pflanzen und Tiere berücksichtigt werden, um Mehrwehrt für die biologische Vielfalt zu schaffen. Dieser Ansatz wird bei der Entwicklung des Schumacher Quartiers deutlich, bei dem Wohn- und Lebensraum für Menschen und ausgewählte Tierarten gebaut wird. Eine tiergerechte Stadtgestaltung hat zwei Anforderungen an Gebäude: Glasfassaden dürfen für Vögel nicht zur Gefahr werden. Die tierfreundliche Glasgestaltung am Axel-Springer Neubau zeigt, wie es gehen kann. Gebäude sind außerdem potenzieller Wohnraum für viele Brutvögel und Fledermäuse, deren Quartiere frühzeitig in die Planung integriert werden sollten. Das „Artenhilfsprogramm Fledermäuse“ verbessert die Lebensraumfunktion von Bauwerken wie der Zitadelle Spandau oder des alten Wasserwerks Tegel – mit großem Erfolg: Arten wie das Große Mausohr sind wieder häufiger zu Gast. Mit der Bestäuberstrategie und den zugehörigen Projekten werden Nahrungsangebote und die Nistmöglichkeiten für Wildbienen und andere Insekten konkret verbessert, beispielsweise an der Rummelsburger Bucht in Lichtenberg oder im Spreebogenpark in Mitte. Gleichzeitig wird das Vorkommen invasiver gebietsfremder Arten überwacht und Maßnahmen ergriffen. Städtische Lebensräume werden zunehmend im Sinne einer möglichst hohen biologischen Vielfalt geschützt und gepflegt. Die Schutzgebiete können mitten in der Stadt sein, wie die eiszeitliche Binnendüne mitten in Wedding. Auch außerhalb der Schutzgebiete werden Wald- und Ackerlandschaften im Einklang mit naturschutzfachlichen Anforderungen bewirtschaftet. Die Berliner Forsten arbeiten schon lange mit dem FSC-Siegel für nachhaltige und verantwortliche Waldwirtschaft und fördern natürliche Prozesse bei der Waldentwicklung. Mit dem Mischwaldprogramm wird die Wälder außerdem an die veränderten Bedingungen im Klimawandel angepasst. Landwirtinnen und Landwirten pflegen blühende Feldraine und andere Kulturlandschaftselemente laut Pachtverträgen. Es gibt zahlreiche Beweidungsprojekte, die nicht nur die Arten- und Strukturvielfalt, sondern auch die genetische Vielfalt alter Nutztierrassen fördern. Wasserbüffel grasen mittlerweile im Tegeler Fließ, in den Tiefwerder Wiesen und dem Erpetal, Hochlandrinder und Konikpferde finden sich in der Rieselfeldlandschaft Hobrechtsfelde und Schafe im Landschaftspark Johannisthal wieder. Das Berliner Ökokonto gleicht Eingriffe in Natur und Landschaft, die durch Bauprojekte der wachsenden Stadt entstehen, gezielt aus, indem es Flächen mit besonders hohem Aufwertungspotenzial, wie die Malchower Aue, verbessert. Die Senatsumweltverwaltung finanziert Moorprojekte der Klimaschutzabgabe Moor. Die Abgabe beruht auf dem Umfang dienstlicher Flugreisen des Berliner Senats. Zuletzt wurde mit diesen Mitteln der Wasserhaushalt der Moore Krumme Laake und Kleine Pelzlaake in Treptow-Köpenick verbessert, sodass diese nicht nur mehr Kohlenstoff speichern, sondern auch eine größere Artenvielfalt beherbergen können. Mit dem Programm „Blaue Perlen für Berlin“ sollen Kleingewässer wie der Lankegrabenteich in Steglitz als artenreiche Biotope gestärkt werden. Zudem richten die Bezirke die Pflege öffentlicher Grünflächen zunehmend auch nach der Prämisse einer hohen biologischen Vielfalt aus, wie im Grünzug Gartenstraße in Pankow oder im Spektegrünzug in Spandau. Wie das geht, steht unter anderem in dem vom Senat entwickelten Handbuch „Gute Pflege“.
WebApp zur Datenerfassung und -visualisierung von naturschutzrechtlichen Eingriffen, deren Kompensationen sowie zu Ökokonten
Die Erhaltung biologischer Vielfalt liegt in der Verantwortung der gesamten Gesellschaft. Deshalb baut die Strategie auf dem Engagement vieler Akteurinnen und Akteure auf. Die guten Beispiele machen deutlich, wie sich Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Verbände, einzelne Verwaltungsbereiche und auch Unternehmen einsetzen. Die zahlreichen Umweltbildungsprojekte sensibilisieren für Aspekte der biologischen Vielfalt und regen an, sich zu beteiligen. Ein weiterer gesellschaftlicher Aspekt der Berliner Strategie ist mit dem Ziel verbunden, eine hohe Lebensqualität zu schaffen. Alle Berlinerinnen und Berliner sollen Zugang zur Stadtnatur haben und in den Genuss ihrer positiven Wirkungen gelangen können. Die Umweltwirkungen von Städten reichen weit über die Stadtgrenzen hinaus, denn Städte erzeugen überregionale, teils sogar global wirksame Stoffströme und nutzen Ressourcen aus aller Welt. Daher trägt Berlin als grüne Metropole mit einer hohen Biodiversität Verantwortung weit über die Stadtgrenzen hinaus. Bild: bgmr Berliner Ökokonto Berlin führt ein bauleitplanerisches Ökokonto. So lassen sich Eingriffe in Natur und Landschaft, die Bauprojekte in der wachsenden Stadt verursachen, früh und gezielt ausgleichen. Das fördert die Biodiversität und hilft, die grüne Stadt gezielt vorzudenken. Berliner Ökokonto Weitere Informationen Bild: Sascha Abendroth Unternehmerische Verantwortung Berlins Unternehmen können die Biodiversität auf vielfältige Weise voranbringen – nicht zuletzt, indem sie ihren Firmensitz naturnah gestalten. Der Leitfaden „Berliner Unternehmen fördern Biologische Vielfalt“ liefert dafür gute Argumente, Ideen und Beispiele. Das regt an mitzumachen. Unternehmerische Verantwortung Weitere Informationen Bild: Stiftung für Mensch und Umwelt Biodiverses Wohnumfeld Wer biologische Vielfalt fördern will, darf vor Wohngebieten nicht haltmachen. Weil mehr Artenvielfalt auch mehr Lebensqualität bedeutet, werden Berlins Wohnungsgenossenschaften und die städtischen Wohnungsbaugesellschaften immer häufiger in dieser Frage aktiv. Biodiverses Wohnumfeld Weitere Informationen Bild: Eike Friederici Naturerfahrungsräume In einem Naturerfahrungsraum kreativ und spielerisch die Stadtwildnis erkunden – für Kinder und Jugendliche in Berlin ist das auch ein Weg, biologische Vielfalt zu begreifen. Die Räume haben sie meist selbst mitgestaltet. In ihnen wachsen die Naturschützerinnen und Naturschützer von Morgen heran. Naturerfahrungsräume Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin 26 Stunden Festival: Der Lange Tag der StadtNatur Am Langen Tag der StadtNatur gehen die Berlinerinnen und Berliner auf Tuchfühlung mit der Artenvielfalt. Hunderte Führungen, Touren und Mitmachaktionen laden jedes Jahr dazu ein, die Natur zu erfahren, und zeigen, wie man sich engagieren kann. 26 Stunden Festival: Der Lange Tag der StadtNatur Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger In jedem Bezirk Berlins sind Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger unterwegs. Sie kümmern sich um die biologische Vielfalt in der Stadt. Dazu beobachten, kartieren und schützen sie Tiere und Pflanzen und erklären sie den Menschen. Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Umweltbildung für Kinder und Jugendliche Berlin fördert Umweltbildung in vielen Formen. Naturpädagoginnen und -pädagogen kommen zum Beispiel in die Bildungseinrichtung; andere laden zu offenen Lernwerkstätten ein. Allen Formaten gleich ist nur eins: Sie sprechen jene an, die morgen die biologische Vielfalt schützen sollen. Umweltbildung für Kinder und Jugendliche Weitere Informationen Bild: Josef Vorholt Artenschutz in der Stadtentwicklung Berlin hat eine Artenschutzkonzeption, mit der erste Auswirkungen des weiteren Stadtwachstums auf naturschutzrechtlich geschützte Arten erfasst und Möglichkeiten zur Schaffung von Ersatzlebensräumen aufgezeigt werden. Artenschutz in der Stadtentwicklung Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Tierfreundliche Beleuchtung Das Licht der Stadt irritiert viele Tiere. Für einige ist es sogar lebensgefährlich. Mit der richtigen Beleuchtung lässt sich das vermeiden. Gefragt ist weniger Licht, das gut ausgerichtet, abgeschirmt und im Ton warm ist, aus Lichtquellen, die nicht zu heiß werden. Tierfreundliche Beleuchtung Weitere Informationen Bild: Maria Reusrath Landschaftspflege für biologische Vielfalt Wie ein Landschaftsraum gepflegt wird, ist mit dafür entscheidend, ob sich die biologische Vielfalt entfalten kann. Wie gut diese Pflege gelingt, hängt vom Engagement vieler ab. Landschaftspflege für biologische Vielfalt Weitere Informationen Bild: Grün macht Schule Grün macht Schule Die Beratungsstelle „Grün macht Schule“ begleitet seit fast 40 Jahren Berliner Schulen und Kindertagesstätten bei der Gestaltung ihrer Freiflächen. Dabei sind viele grüne Oasen entstanden, in denen Kinder täglich Natur erleben und ihr Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt stärken. Grün macht Schule Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Reichhaltige Umweltbildung In Berlin gibt es viele Angebote zur Umweltbildung, die biologische Vielfalt erlebbar machen. Die Bandbreite reicht von Dauereinrichtungen vor Ort bis zu Exkursionen, Lehrpfaden und digitalen Medien. Reichhaltige Umweltbildung Weitere Informationen
Im betroffenen Bereich grenzt die Durach direkt an den Mühlenweg und die dazugehörige Bebauung. Hier ist die Böschung bzw. die provisorische Böschungssicherung teilweise marode und die Standfestigkeit nicht mehr uneingeschränkt gewährleistet, wodurch die parallel zum Gewässer verlaufenden Versorgungsleitungen – insbesondere Gas- und Wasserleitung – akut gefährdet sind. Der Antragsteller plant daher den Einbau einer dauerhaft standsicheren Ufersicherung am orographisch linken Ufer der Durach im Bereich des Mühlenweges bzw. auf den Grundstücken Flur Nr. 121/3, 111/21, 115/18 und 121/3, Ge-markung Durach. Die Böschung soll mittels großformatiger Natursteine neu gesichert und in den benötigten Bereichen so zurückgebaut werden, damit der Bachlauf das benötigte Volumen für den Hochwasserschutz erhält. Die geplante Ufersicherung erfordert aufgrund ihrer Breite und Stärke, sowie der Nähe zu den bestehenden Leitungen und Wegen, eine entsprechende Positionierung, die ein Hineinragen in den vorhandenen Gewässerquerschnitt zur Folge hat. Zur Erhaltung des Abflussquerschnitts wurden auf der orographisch rechten Seite der Durach (gegenüber des betroffenen Bereichs am Mühlenweg) bereits bauliche Anpassungen durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten durchgeführt. Es wurden hier Aufweitungsarbeiten durchgeführt und es erfolgte eine Böschungssicherung mittels großformatigen Steinen. Diese Maßnahmen konnten im Rahmen der Gewässerunterhaltung durchgeführt werden, sollen nun aber aufgrund der baulichen Anpassung am Mühlenweg und dem damit beantragten Gewässerausbau mit in die Plangenehmigung aufgenommen werden. Des Weiteren wurde durch eine Vermessung eine Erhöhung der Bachsohle festgestellt (zwischen den Querprofilen A8 und A9 bis stromabwärts zu den Profilen A2 und A10), welche im Zuge der Böschungssanierung auf das ursprüngliche Höhenniveau korrigiert werden soll, um die Leistungsfähigkeit der Durach wiederherzustellen. Es wurden hydraulische Nachweise geführt, die belegen, dass mit den Gesamtmaßnahmen keine Verschärfung der Abflusssituation für die Anlieger im HQ100-Fall zu erwarten ist. Für die Durchführung des Bauvorhabens ist es notwendig, dass drei bestehende Bäume und zusätzliches Gebüsch im Böschungsbereich gefällt bzw. gerodet werden. Aufgrund der Lage in einem gesetzlich geschützten Biotop wurde von der Gemeinde Durach ein Ausgleich über das Ökokonto beantragt.
Von 2011 bis 2020 ist Berlin um mehr als 300.000 Menschen gewachsen – auf 3,8 Millionen. Um trotz knapper werdender Flächen eine grüne, lebenswerte und artenreiche Stadt zu schaffen, muss das Wachstum durchdacht gelenkt werden. Dann sind die Veränderungen sogar eine Chance. Laut Baugesetzbuch müssen Eingriffe in Natur und Landschaft vermieden oder zumindest gering gehalten und ausgeglichen werden. Bei größeren Bauvorhaben geht das häufig nicht vor Ort. Der Eingriff muss anderswo ausgeglichen werden. Anderswo – das sind einige Flächen, die besonders viel Potenzial in Sachen Naturschutz haben. Sie aufzuwerten, fördert die Biodiversität. Deshalb stellt das Land Berlin Mittel zur Verfügung, um einen Vorrat an Flächen und Maßnahmen bereitzuhalten, die sich für einen solchen Ausgleich an anderem Ort eignen. Weitere Informationen zum Berliner Ökokonto (bauleitplanerisches Ökokonto des Landes Berlin) Das erste Berliner Ökokonto-Projekt hat der Senat im Dezember 2019 beschlossen; erste Maßnahmen sind bereits umgesetzt. Die Basis, um mit dem Ökokonto zu arbeiten, schafft die Gesamtstädtische Ausgleichkonzeption (GAK). Sie ergänzt schon seit 2004 das Landschaftsprogramm (LaPro) und wurde 2016 eigens dafür aktualisiert. Weitere Informationen zur Gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption Seit 2017 benennt die GAK sechs Leitprojekte, mit denen Berlin Ausgleichsmaßnahmen vorwegnehmen und bündeln kann, damit sie möglichst viel Wirkung zeigen. Zu diesen Leitprojekten zählen nicht nur große Natur- und Kulturlandschaften. Entlang von Gewässern und entlang des Mauerstreifens sollen auch Biotopverbünde gestärkt werden, um Lebensräume für Tiere und Pflanzen nicht nur aufzuwerten, sondern auch besser zu vernetzen. Eins der sechs Leitprojekte ist die Malchower Aue. Landwirtschaft hat die weite Kulturlandschaft in Pankow und Lichtenberg geprägt. Hier soll die Feldlerche gefördert werden, indem Blühstreifen und „Feldlerchenfenster“ angelegt werden. Das ist indes bei weitem nicht alles: Die offene Landschaft wird auch mit Gehölzstrukturen angereichert, und der Wasserhaushalt der Auenlandschaft stabilisiert, indem stehende Gewässer, Fließgewässer und Gräben naturnah umgestaltet werden.
Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.
eingerichtete Ökokontoflächen. Vorgezogene Ausgleichsflächen ("Ökokonto") gemäß der rheinland-pfälzischen Eingriffsregelung (https://mkuem.rlp.de/themen/natur-und-artenschutz/eingriff-und-kompensation).
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 35 |
| Kommune | 4 |
| Land | 94 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 14 |
| Text | 44 |
| Umweltprüfung | 23 |
| unbekannt | 29 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 75 |
| offen | 30 |
| unbekannt | 8 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 113 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 6 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 24 |
| Keine | 25 |
| Unbekannt | 3 |
| Webdienst | 14 |
| Webseite | 62 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 34 |
| Lebewesen und Lebensräume | 83 |
| Luft | 15 |
| Mensch und Umwelt | 113 |
| Wasser | 27 |
| Weitere | 101 |