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Kompensationsflächenverzeichnis (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage ist die Eingriffsregelung nach § 14 ff Bundesnaturschutzgesetz und § 5 ff Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Verursacher von sogenannten Eingriffen in Natur und Landschaft (erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes) sind verpflichtet diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Diese Maßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungen (z.B. Plangenehmigungen, Planfeststellungen, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baugenehmigungen, …) festgesetzt. Im Kompensationsflächenkataster werden die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu Dokumentations- und Kontrollzwecken und zur Vermeidung von Doppelbelegungen flächenmäßig erfasst und beschrieben.

Kompensationsflächen Landkreis Rotenburg (Wümme)

Die Daten der Kompensationsflächen dienen der Darstellung der für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommenen Flächen (Kompensationsflächen) im Landkreis Rotenburg (Wümme).

Kompensationsflächenkataster (Landkreis Leer)

Geodaten zum Themengebiet Kompensationsflächenkataster im Landkreis Leer.

Kompensationsflächen Landkreis Lüneburg

Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch einen Eingriff, z.B. größere Bauprojekte entstehen (Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes). Auf den dargestellten Kompensationsflächen wird z.B. durch Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland aber auch Erhalt von Altbaumbeständen entsprechender Ausgleich für die negativen ökologischen Folgen von natur- und artenschutzrechtlich relevanten Eingriffen geschaffen.

Kompensationsflächen im Landkreis Osnabrück

Die Eingriffsregelung ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der "Normal–Landschaft" greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden. Ausgleichs– und Ersatzmaßnahmen werden häufig als Kompensationsmaßnahmen zusammengefaßt.

Kompensationsfläche Landkreis Lüchow-Dannenberg

Geltungsbereich der Kompensationsflächen, der städtebauliche Verträge und der K-Flächen der Ergänzungssatzung. Digitalisiergrundlage sind die Bebauungspläne, die auf Grundlage der ALK bzw ALKIS digitalisiert wurden

Naturdenkmale (Landkreis Heidekreis)

Geodaten zum Themengebiet Naturdenkmale im Landkreis Heidekreis.

Kompensationsflächen im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten zum Kompensationsverzeichnis im Landkreis Nienburg/Weser. Wenn nach der Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts verbleiben, sind Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (Kompensation) vorzusehen. Diese sind im Kompensationsverzeichnis enthalten. Das Verzeichnis beinhaltet Datensätze ab 1990. Die Datensätze werden fortlaufend auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit überprüft.

Kompensationsflächenkataster (Landkreis Heidekreis)

Geodaten zum Themengebiet Kompensationsflächenkataster im Landkreis Heidekreis.

Abteilung 4: Naturschutz Aufgaben

Erfassung der Verbreitung von Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen Erstellung bzw. Fortschreibung Roter Listen Erarbeitung von Grundsätzen und fachlichen Konzeptionen zur Schaffung, Pflege und Entwicklung eines repräsentativen Schutzgebietssystems Erstellung von Managementplänen und Durchführung des Monitorings für Natura 2000-Gebiete sowie Erfüllung von Berichtspflichten dazu Erarbeitung von Grundsätzen zum Biotopschutz Erarbeitung von Arten- und Biotopschutzprogrammen sowie von Artenhilfsprogrammen Schutz heimischer wildlebender Vogelarten Erfüllung grundlegender Fachaufgaben zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) - Internationaler Artenschutz / CITES Mitwirkung bei der Fortschreibung des Landschaftsprogrammes Sachsen-Anhalts Erarbeitung fachlicher Grundsätze für die Fortschreibung der Landschaftsplanung und Weiterentwicklung des ökologischen Verbundsystems des Landes Sachsen-Anhalt Erarbeitung fachlicher Regelwerke zum Vollzug der Eingriffsregelung sowie von naturschutzfachlichen Stellungnahmen zu Eingriffen in Natur und Landschaft bzw. zu UVP-pflichtigen Vorhaben Erarbeitung fachlich-methodischer Grundlagen für die Anwendung der UVS, der SUP sowie der FFH-Verträglichkeitsprüfungen Schaffung eines leistungsstarken Fachinformationssystems Naturschutz Regelmäßige Anfertigung von Luftbildern sowie deren Auswertung nach Biotop- und Nutzungstypen Dokumentation aller zum Schutz der Natur ausgewiesenen Flächen und Objekte Herausgabe von Fachkarten der für den Naturschutz besonders wertvollen Bereiche Information und Beratung zu Fragen des Arten- und Gebietsschutzes Enge Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Naturschutzmitarbeitern Unterrichtung der Öffentlichkeit über Naturschutz und Landschaftspflege in Sachsen-Anhalt, insbesondere durch die Herausgabe der Zeitschrift „Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt“ Führung eines Verzeichnisses zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie zu Ökokonto-Flächen Letzte Aktualisierung: 11.01.2024

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