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Kompensationsflächen Kreis Kleve

Kompensationsflächenkataster Die unteren Naturschutzbehörden sind dazu verpflichtet, ein Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster zu führen. Die Aufstellung des Katasters ermöglicht es, unter anderem einen graphischen Überblick über vorhandene Ausgleichs- und Ersatzflächen (Kompensationsflächen) zu erlangen. So können z.B. Doppelbelegungen ausgeschlossen werden, da die Fläche nun nicht mehr für andere Ausgleichs- und Ersatzflächenmaßnahmen herangezogen werden kann. Außerdem spielt die Erfassung solcher Flächen bei Planungen eine wichtige Rolle: Es werden Standortentscheidungen für Eingriffe, aber auch für Ausgleich beeinflusst. Gem. § 34 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW) werden jedoch nur Flächen aufgenommen, die größer als 500 m² sind. Im Rahmen des Ausgleichs- und Ersatzflächenkataster sind auch die nach § 34 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten Maßnahmen zur Sicherung des Zusammenhangs des Netzes Natura 2000 (Kohärenzsicherungsmaßnahmen), die nach § 44 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes durchgeführten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowie die nach § 53 durchgeführten Schadensbegrenzungsmaßnahmen gesondert auszuweisen. CEF-Maßnahme - CEF-Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures), auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen genannt, sind Maßnahmen des Artenschutzes, die vor geplanten oder notwendigen Eingriffen stattfinden müssen. Sie sollen eine ökologisch-funktionale Kontinuität betroffener Tierarten oder Populationen sichern. Ersatzaufforstung – Ersatzaufforstungen sind Kompensationsmaßnahmen, bei denen Wald, der an anderer Stelle verloren gegangen ist, wiederhergestellt wird. Ein Waldersatz nach dem Landesforstgesetz stellt auch eine ökologische Aufwertung dar. Kohärenzsicherungsmaßnahme - Als Kohärenzsicherungsmaßnahmen werden Maßnahmen bezeichnet, die der Erhaltung des Zusammenhangs des Europäischen Schutzgebietsnetzwerkes Natura 2000 (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete) dienen. Maßnahmen zur Kohärenzsicherung zielen darauf ab, für die betroffenen Lebensraumtypen und Arten an anderer Stelle eine Verbesserung ihres Erhaltungszustands zu erreichen. Kompensationsfläche - Für Eingriffe in Natur und Landschaft werden Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vorgeschrieben, die geeignet sind, die jeweiligen Eingriffe in den Naturhaushalt wiedergutzumachen. Die gesetzlichen Anforderungen an die Handhabung der Eingriffsregelung sind den §§ 13 – 18 Bundesnaturschutzgesetz sowie den §§ 30-34 des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen. Für die Anforderungen der Eingriffsregelung im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches. Ausgleichsmaßnahmen werden direkt am Ort des Eingriffs durchgeführt, bei Ersatzmaßnahmen werden die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts an anderer Stelle in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise wiederhergestellt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet. Ökokontofläche – In Ökokonten sind Kompensationsflächen zusammengefasst, auf denen bereits im Vorfeld von Eingriffen Maßnahmen zur ökologischen Kompensation durchgeführt und bewertet werden. Bei Bedarf können diese Flächen einem Eingriff zugeordnet und durch die Eingriffsverursachenden gegenfinanziert werden. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung. Schadenbegrenzungsmaßnahme – Schadenbegrenzungsmaßnahmen nach § 53 LNatSchG sind Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, die gewährleisten, dass erhebliche Auswirkungen auf ein Natura 2000-Gebiet ausbleiben. Sie werden im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung festgelegt. Diese Flächen stehen nur intern zur Verfügung.

Kompensationsflächenverzeichnis (Landkreis Göttingen)

Rechtsgrundlage ist die Eingriffsregelung nach § 14 ff Bundesnaturschutzgesetz und § 5 ff Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz. Verursacher von sogenannten Eingriffen in Natur und Landschaft (erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes) sind verpflichtet diese Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Diese Maßnahmen werden in den jeweiligen Genehmigungen (z.B. Plangenehmigungen, Planfeststellungen, Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Baugenehmigungen, …) festgesetzt. Im Kompensationsflächenkataster werden die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu Dokumentations- und Kontrollzwecken und zur Vermeidung von Doppelbelegungen flächenmäßig erfasst und beschrieben.

Kompensationsflächen Landkreis Lüneburg

Naturschutzrechtliche Kompensation wird erforderlich, wenn erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch einen Eingriff, z.B. größere Bauprojekte entstehen (Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes). Auf den dargestellten Kompensationsflächen wird z.B. durch Gehölzpflanzungen, Gewässer-Renaturierungen, Extensivierung von Grünland aber auch Erhalt von Altbaumbeständen entsprechender Ausgleich für die negativen ökologischen Folgen von natur- und artenschutzrechtlich relevanten Eingriffen geschaffen.

Kompensationsmaßnahmen (BNatSchG) - Freiburg i. Br.

Der Geodatensatz enthält die räumlichen Geltungsbereiche der im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung festgesetzten Ausgleichs - bzw. Kompensationsmaßnahmen auf dem Stadtgebiet von Freiburg im Breisgau.

Kompensationsflächen im Landkreis Osnabrück

Die Eingriffsregelung ist im deutschen Recht das bedeutendste Instrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das in der "Normal–Landschaft" greift, also auch außerhalb naturschutzrechtlich gesicherter Gebiete. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für Natur und Landschaft. Mit der Eingriffsregelung sollen negative Folgen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden. Ausgleichs– und Ersatzmaßnahmen werden häufig als Kompensationsmaßnahmen zusammengefaßt.

Kompensationsflächen Landkreis Rotenburg (Wümme)

Die Daten der Kompensationsflächen dienen der Darstellung der für Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommenen Flächen (Kompensationsflächen) im Landkreis Rotenburg (Wümme).

Kompensationsfläche Landkreis Lüchow-Dannenberg

Geltungsbereich der Kompensationsflächen, der städtebauliche Verträge und der K-Flächen der Ergänzungssatzung. Digitalisiergrundlage sind die Bebauungspläne, die auf Grundlage der ALK bzw ALKIS digitalisiert wurden

Naturdenkmale (Landkreis Heidekreis)

Geodaten zum Themengebiet Naturdenkmale im Landkreis Heidekreis.

Kompensationsflächen im Landkreis Nienburg/Weser

Geodaten zum Kompensationsverzeichnis im Landkreis Nienburg/Weser. Wenn nach der Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts verbleiben, sind Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen (Kompensation) vorzusehen. Diese sind im Kompensationsverzeichnis enthalten. Das Verzeichnis beinhaltet Datensätze ab 1990. Die Datensätze werden fortlaufend auf Richtigkeit sowie Vollständigkeit überprüft.

Kompensationsflächenkataster (Landkreis Leer)

Geodaten zum Themengebiet Kompensationsflächenkataster im Landkreis Leer.

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