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Gewässerbauwerke Hamburg

Bauwerke in und an Gewässern der FHH Hamburg verfügt als wassergeprägte Metropole über ein dichtes und vielfältiges System von Gewässern, das von Tideflüssen wie der Elbe über Nebenflüsse, Kanäle bis hin zu kleineren Bächen und Gräben reicht. Zur Steuerung, Nutzung und Sicherung dieser Gewässer kommt eine Vielzahl technischer Anlagen – die sogenannten Gewässerbauwerke – zum Einsatz. Zu den wichtigsten Gewässerbauwerken in Hamburg zählen unter anderem Schleusen, Wehre, Sperrwerke, Pumpwerke, Fischaufstiegsanlagen sowie Durchlässe und Stauanlagen. Diese Bauwerke erfüllen unterschiedliche Funktionen, die eng miteinander verzahnt sind: Hochwasserschutz: Insbesondere entlang der Elbe und ihrer Nebenflüsse sichern Sperrwerke und Deichanlagen die Stadt vor Sturmfluten und steigenden Wasserständen. Wasserstandsregelung: Wehre und Schleusen stabilisieren Wasserstände in Binnengewässern und Kanalsystemen und ermöglichen eine kontrollierte Ableitung von Niederschlagswasser. Entwässerung und Regenwassermanagement: Pumpwerke und steuerbare Bauwerke gewährleisten den Abfluss von Oberflächenwasser, insbesondere in tiefer liegenden Stadtteilen. Schifffahrt und Nutzung: Schleusen in Fleeten und Kanälen ermöglichen die Durchgängigkeit für Boote und unterstützen die historische sowie aktuelle Nutzung der Wasserwege. Ökologische Funktionen: Moderne Bauwerke integrieren zunehmend Maßnahmen zur ökologischen Durchgängigkeit, etwa durch Fischaufstiegsanlagen oder naturnahe Umgestaltungen. Hamburg steht dabei vor besonderen Herausforderungen: Neben dem Einfluss der Gezeiten erfordern Klimawandel, Starkregenereignisse und steigende Meeresspiegel eine kontinuierliche Anpassung und Modernisierung der Gewässerinfrastruktur. Die Planung, der Betrieb und die Unterhaltung der Gewässerbauwerke erfolgen im Rahmen eines integrierten Gewässermanagements. Ziel ist es, technische Sicherheit, urbane Nutzung und ökologische Anforderungen in Einklang zu bringen und so die nachhaltige Entwicklung der Stadtlandschaft zu gewährleisten.

Fische wandern im Modell

Seit Jahrhunderten werden Stauanlagen zur Energieerzeugung, zur Schiffbarmachung von Flüssen, zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und zum Zweck der Speicherung von Trink- und Betriebswasser errichtet. Dies führte im Zusammenspiel mit der Zerstörung von Laichgewässern sowie Überfischung und Wasserverschmutzung zu einem dramatischen Rückgang der Fischbestände. Bei der Errichtung der meisten Stauanlagen an den Bundeswasserstraßen Main, Neckar und Mosel wurden Fischtreppen angelegt, um eine Wanderung flussaufwärts zu ermöglichen. Diese waren jedoch oftmals zu steil, zu klein oder zu weit von natürlichen Wanderrouten entfernt und wurden zudem nicht ausreichend gewartet, um einen bestandserhaltenden Fischaufstieg zu gewährleisten. Die Entwicklungen des internationalen und nationalen Umweltrechts, die einem breiten gesellschaftlichen Bewusstseinswandel Rechnung trugen, führten ab den 1970er-Jahren sukzessive zu einer Verbesserung der Wasserqualität. Ein umweltpolitischer Meilenstein war die Verabschiedung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) durch das Europäische Parlament im Jahr 2000. Diese fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Bedingungen in heimischen Fließgewässern zu ergreifen. Ziel ist es, einen 'guten ökologischen Zustand' oder bei erheblich veränderten Gewässern ein sogenanntes 'gutes ökologisches Potenzial' zu erreichen. Um die Ziele der WRRL in Bezug auf die ökologische Durchgängigkeit zu erfüllen, muss die Durchgängigkeit an den Bundeswasserstraßen an ca. 250 Stauanlagen sichergestellt werden. Dies erfordert in den meisten Fällen den Bau einer neuen Fischaufstiegsanlage. Deren Funktionsfähigkeit und Effizienz soll für mehr als 60 heimische Fischarten gewährleistet werden, obwohl sich Eigenschaften wie Leistungsfähigkeit, Migrationsverhalten und Schwarmverhalten von Art zu Art stark unterscheiden können. Feldstudien zur Gewinnung der notwendigen Daten werden durch die natürliche Variabilität der Fischbestände und weiterer variabler Einflussgrößen erschwert. Laboruntersuchungen sind in ihren Dimensionen begrenzt und werden durch die künstliche Umgebung beeinflusst. Eine alternative Möglichkeit für die Bewertung der Effizienz von Fischtreppen sind numerische Simulationsmethoden für die Hydraulik und das Verhalten von Fischen. Sie zielen auf eine quantitative Bewertung von baulichen Alternativen ab, wie sie in der Planungspraxis häufig benötigt wird. 2015 wurde in der BAW in enger Kooperation mit der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) ein Forschungsprojekt begonnen, um einen neuen Ansatz auf der Basis individuenbasierter Modellierung zu entwickeln.

Fischwanderung ohne Grenzen Zur Durchgängigkeit an Wasserstraßen: Fischen die Reise erleichtern - Fische auf Wanderschaft: Wasserstraßen verbinden

Die frei fließenden und staugeregelten Flüsse unter den Bundeswasserstraßen sind für die Fische wichtige Verbindungsgewässer zwischen den Habitaten im Meer und an den Flussoberläufen. Fische, die große Distanzen zurücklegen, orientieren sich an der Hauptströmung und werden deshalb an Staustufen entweder zum Kraftwerk oder zum Wehr geleitet. Dort gibt es keine Möglichkeit mehr, aufwärts zu wandern, wenn nicht in der Nähe der Wehr- oder Kraftwerksabströmung eine funktionierende Fischaufstiegsanlage vorhanden ist. Da Schiffsschleusen keine kontinuierliche Leitströmung erzeugen, werden sie von den Fischarten, die der Hauptströmung folgend lange Distanzen zurücklegen, nicht gefunden. Arten, die auf ihrer Wanderung nicht der Hauptströmung folgen, können auf- oder abwandern, wenn sie eine offene Schleusenkammer vorfinden. Flussabwärts: Fische vor Kraftwerken schützen und vorbeileiten: An Staustufen ohne Wasserkraftanlagen ist die abwärts gerichtete Wanderung über ein Wehr hinweg in der Regel unproblematisch. Voraussetzung: Das Wehr ist in Betrieb, die Fallhöhe beträgt nicht mehr als 13 Meter und im Tosbecken ist eine Wassertiefe von mindestens 0,90 Metern vorhanden. Dagegen können bei Abwanderung durch eine Kraftwerksturbine leichte bis tödliche Verletzungen auftreten. Diese turbinenbedingte Mortalität ist von der Fischart und der Körperlänge der Tiere sowie von Turbinentyp und -größe, der Fallhöhe und den jeweiligen Betriebsbedingungen abhängig. Um hier einen gefahrlosen Fischabstieg zu gewährleisten, sind die Betreiber von Wasserkraftanlagen nach Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, die Wasserkraftanlagen mit geeigneten Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation (z. B. mit Feinrechen und einem Bypass am Kraftwerk vorbei ins Unterwasser) aus- bzw. nachzurüsten. Flussaufwärts: Hier helfen nur Fischaufstiege: Verschiedene Untersuchungen der Durchgängigkeit an Rhein, Mosel, Main, Neckar, Weser, Elbe und Donau haben gezeigt, dass zwar ein großer Teil der Staustufen mit Fischaufstiegsanlagen ausgestattet ist, diese für die aufstiegswilligen Fische jedoch schwer zu finden oder zu passieren sind. Im Mai 2009 stimmten die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS heute: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, BMVI) folgendes Rahmenkonzept für die erforderlichen Arbeiten ab: - Aufstellung fachlicher Grundlagen, insbesondere zu fischökologischen Dringlichkeiten - Fachliche Beratung der WSV sowie Schulungen - Forschungs- und Entwicklungsprojekte für die Erstellung eines technischen Regelwerks, und - Standardisierung der Anforderungen und Ausführung von Fischaufstiegs-, Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen. (Text gekürzt)

Artensofortförderung

Artensofortförderung Das Artensofortförderungsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt ( https://mule.sachsen-anhalt.de/umwelt/artensofortfoerderung/ ) fördert Projekte, die die Artenvielfalt erhalten und befördern sollen. Hierzu zählen beispielsweise Projekte zur Herstellung und Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit von Gewässern, Entschlammungen, naturnahe Ufergestaltung, Uferbepflanzungen. Des Weiteren werden Projekte gefördert, die dem Erhalt und der Entwicklung von Lebensräumen und Lebensgemeinschaften (u. a. Entbuschung, Kopfweidenpflege, Pflege von Streuobstwiesen), dem spezifischer Schutz bestimmter Arten, wie z. B. Fledermäuse) dienen. Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt erhält für die Umsetzung der nachfolgenden Projekte im Jahr 2020 Fördermittel. Bekämpfung Riesenbärenklau an der Bode in Teilbereichen - Ortslage Neugattersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau an der Bode bei Neugattersleben zur Weiterführung der im Rahmen des Umweltsofortprogramms 2017 durchgeführten Maßnahme. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 90.000 € Umsetzungszeitraum: Juli bis November 2020 Bekämpfung des Riesenbärenklau an Thyra und Helme Im Rahmen der Maßnahme werden an den Gewässern Thyra und Helme sich ausbreitende Bestände der invasiven Art beseitigt. Seit 2015 bzw. 2017 wird erfolgreich der Riesenbärenklau an den Ufern und im Gewässerrandstreifen bekämpft. Das Projektgebiet, entlang der Flüsse Helme und Thyra, befindet sich in einem naturschutzfachlich sehr hochwertigen Raum und wird größtenteils von mehreren Schutzgebieten überlagert. Es umfasst z.B. zum großen Teil die FFH-Gebiete "Thyra im Südharz" und das "Gewässersystem der Helmeniederung", zudem tangiert der Arbeitsbereich das FFH-Gebiet "Buchenwälder um Stollberg" und liegt teilweise im Biosphärenreservat "Karstlandschaft Südharz". Durch die starke Konkurrenzfähigkeit dieser invasiven Pflanzenart und deren rasanter Ausbreitung können einheimische Uferlebensräume, die für einen standortgerechten Uferbewuchs und eine natürliche Ufersicherung essenziell sind, erheblich beeinträchtigt und sogar gänzlich verdrängt werden. Neben den typischen Gewässer- und Uferlebensraumtypen sind auch gesetzlich geschützte Biotope wie Streuobstbestände vom invasiven Riesenbärenklau im Projektgebiet beeinträchtigt bzw. gefährdet. Die Maßnahme dient somit dem Erhalt der Biodiversität. Kosten: 20.000 € Umsetzungszeitraum: Mai bis November 2020 Errichtung von Nisthilfen für Falken an Elbe-, Mulde und Elsterdeichen (Spezialnistkästen auf Mast einschließlich Aufbau) An den Mulde- und Elbdeichen werden von der Landesgrenze bis zur Mündung auf dem Deichschutzstreifen bis zu zehn Meter lange Holz- oder Betonmast errichtet. An diesen werden auf einer Höhe von acht Metern Turmfalkenkästen angebracht. Ziel ist die ökologische Wühlmausbekämpfung. Kosten: 16.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Erwerb von Nisthilfen (Fledermauskoloniekästen, Eisvogelnisthilfen, Steinkauzkästen, Wiedehopfkästen) Die Nisthilfen für Fledermäuse, Wiedehopf und Eule werden entlang der Muldedeiche punktuell an Bäumen oder Masten sowie Steinhaufen angebracht. Wichtig ist ein artspezifisch angrenzender Lebensraum. Ziel ist vor allem die Bekämpfung des Eichenprozessionspinners durch den Wiedehopf, den Fledermäusen, aber auch andere räuberische Vogelarten. Die Eulennisthilfen dienen der Wühlmausbekämpfung. Das Ziel des Anbringens einer Eisvogelröhre ist die Förderung der biologischen Vielfalt des Ökosystems Fließgewässer. Kosten: 5.500,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Pflanzung von Quartieren (Schwarzpappel, Ulme, Eiche) Im Bereich der Mulde, nahe Ortslage Raguhn, werden Gehölzquartiere mit Heister der Baumarten Ulme, Schwarzpappel und Eiche als Initialpflanzungen angelegt. Ziel ist die Schaffung von auetypischen Gehölzstrukturen. Kosten: 2.850,00 € Umsetzungszeitraum: Herbst 2020 Kopfweidenpflege in Berßel, Bäckergarten Die Maßnahme beinhaltet die Pflege von ca. 15 Kopfweiden. Die Kopfweiden prägen den Ufersaum der Ilse im Ortsbereich von Berßel und auch das Landschaftsbild. Die Stockausschläge der Weidenstämme werden zum Erhalt der Ufergehölze zurückgeschnitten. Kosten: 5.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober / November 2020 Bekämpfung Riesenbärenklau, Gatersleben Die Maßnahme beinhaltet die Beseitigung des Aufwuchses von Riesenbärenklau am Hauptseegraben.         Hier hat sich seit dem vergangenen Jahr eine Pflanzengruppe auf ca. 10 x 10 m Grabenböschung ausgebreitet. Eine Pflanze kann 20.000 Samen bilden und bis zu 4 m groß werden. Die Samen verbreiten sich durch Wind oder Wasser, wodurch sich die Pflanze zunehmend entlang von Fließgewässern ausbreitet. Der Saft des Riesen-Bärenklaus macht die Haut empfindlich gegen Sonnenlicht und kann zu schweren Verbrennungen führen. Durch seine Größe verdrängt der Riesen-Bärenklau außerdem die einheimischen Pflanzenarten der Gewässerufer. Kosten: 3.000 € Umsetzungszeitraum: Juli 2020 Rückbau und Entsiegelung alter Sielabzugsgraben einschließlich Auslaufbauwerk im Bereich Schweinitz und anschließend Entwicklung von Auengrünland Rückbau und Entsiegelung eines Sielabzugsgraben an der Schwarzen Elster bei Schweinitz mit Entwicklung von Auengrünland In der Gemarkung Schweinitz befindet sich im Überschwemmungsgebiet ein ehemaliger Auslauf eines Schöpfwerkes. Dieses Bauwerk besteht aus einem Betongerinne bzw. in Beton gesetzte Wasserbausteine. Ziel der Maßnahme ist die Entsiegelung der Fläche, das heißt der Abbruch und die fachgerechte Entsorgung des Betons und der Wasserbausteine. Anschließend soll der Bereich als flache Geländemulde ausgeformt und mit standortgerechten Saatmischungen Auengrünland etabliert werden. Kosten: 14.000 € Umsetzungszeitraum: IV. Quartal 2020 Kopfbaumpflege an Rohne und Thüringische Kleine Helme Im Flussgebiet der Helme einschl. der Nebenarme und besonders an der Rohne gibt es eine große Anzahl an Kopfbäumen. Diese Art der "Baumerziehung" ist historisch begründet und reicht schon weit über 250 Jahre zurück. Die vorrangig aus wirtschaftlicher Notwendigkeit (Flecht- und Baumaterial) betriebene Erziehungsform hat heute für die Holzgewinnung keine Bedeutung mehr. Jedoch sind der ökologische Nutzen und die landschaftsbildprägende Wirkung unbestritten. Kopfbäume sind vielseitiger Lebensraum für eine Vielzahl von Insekten und anderen Tierarten. Zum Erhalt dieses wertvollen Habitats sind in regelmäßigen Abständen wiederkehrende Schnittmaßnahmen notwendig. Im Rahmen des Sofortprogramms "Artensofortförderung" bietet sich die Möglichkeit diese Maßnahmen im größeren Umfang durchführen zu können. Geplant ist in Abstimmung mit der zuständigen UNB des Landkreises MSH ca. 80 Stk Kopfbäume an den Gewässern Rohne und Thüringischen Kleinen Helme fachgerecht zu verschneiden und so den Bestand zu revitalisieren und für das nächste Jahrzehnt als ökologisch wertvollem und vielfältigen Lebensraum zu sichern. Kosten: 65.000 € Umsetzungszeitraum: Oktober bis Dezember 2020

Modellversuch Hochwasserrückhaltebecken Bärenstein

Im Rahmen des Hochwasserschutzkonzeptes Nr. 5 (Verbesserung des Hochwasserschutzniveaus im Müglitztal) beabsichtigt der Betrieb Oberes Elbtal der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen die Errichtung eines ökologisch durchgängigen Hochwasserrückhaltebeckens (HRB). Im Osterzgebirge, ungefähr 5,0 km südlich der Ortslage Glashütte, wird dazu ein begrünter Steinschüttdamm mit Asphaltkerndichtung geplant, welcher die Biela im Hochwasserfall noch oberhalb der Mündung in die Müglitz stauen soll. Im Modellversuch sollen zwei Anlagenteile auf ihre hydraulische Leistungs- und Funktionsfähigkeit getestet werden, der Gewässerdurchlass sowie die Hochwasserentlastungsanlage (HWE). Zur Durchleitung der Biela dient ein (b x h) 4,0 x 4,5 m, mit natürlichem Sohlsubstrat versehener Durchlass, der im Hochwasserfall verschlossen werden kann. Während eines Hochwasserereignisses wird stattdessen das Wasser über eine Bypassleitung mit integrierter Gegenstromtoskammer in Dammmitte abgeführt und über ein Wehr wieder in den Gewässerdurchlass eingeleitet. Der Abfluss der Bypassleitung wird über zwei parallel angeordnete Betriebsschützen geregelt. Im Modellversuch (Teilmodell 1) wird die im Damminneren angeordnete Gegenstromtoskammer im Maßstab 1:12 nachgebildet, untersucht und optimiert. Das Teilmodell 2 ist eine im Maßstab 1:20 verkleinerte Nachbildung der geplanten HWE, einer einseitig angeströmten Hangseitenentlastung, bestehend aus dem Einlaufbauwerk, der Sammel-, Übergangs- und Schussrinne, dem räumlichen Tosbecken sowie dem Unterwasserbereich.

Kleine Sprünge statt tiefer Fall: Huntewehr im Landkreis Diepholz wird umgebaut

Diepholz/Cloppenburg. Eine Fallhöhe von fast zwei Metern macht aus dem Huntewehr in Hoopen bisher ein für Fische unüberwindbares Hindernis. Auch wirbellose Kleinlebewesen scheitern an dem erheblichen Höhenunterschied in dem stark begradigten und staugeregelten Flussabschnitt zwischen Dümmer und Wildeshausen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) will das ändern – er gestaltet die Wehranlage ab dem 15. Juli umfassend um. Vom geplanten Umbau in eine Sohlengleite soll auch der Hochwasserschutz am Fluss profitieren. Eine Fallhöhe von fast zwei Metern macht aus dem Huntewehr in Hoopen bisher ein für Fische unüberwindbares Hindernis. Auch wirbellose Kleinlebewesen scheitern an dem erheblichen Höhenunterschied in dem stark begradigten und staugeregelten Flussabschnitt zwischen Dümmer und Wildeshausen. Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) will das ändern – er gestaltet die Wehranlage ab dem 15. Juli umfassend um. Vom geplanten Umbau in eine Sohlengleite soll auch der Hochwasserschutz am Fluss profitieren. „Die ökologische Durchgängigkeit von Fließgewässern zu erhalten oder wie hier an der Hunte wieder herzustellen – selbstverständlich immer unter Berücksichtigung des Schutzes der Bevölkerung vor Dürren und Überschwemmungen – zählt zu den wichtigsten Zielsetzungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie“, betont Thomas Lamping, zuständiger Projektingenieur für das Vorhaben beim NLWKN in Cloppenburg. Die in den 1960er Jahren errichtete Wehranlage in Hoopen ist eine von mehreren massiven menschlichen Eingriffen in den natürlichen Verlauf der Hunte, die dem bisher im Wege stehen. Der NLWKN hat deshalb bereits an anderen Abschnitten des Flusses in den letzten Jahren verschiedene Wehranlagen erfolgreich rückgebaut und umgestaltet, um die Durchgängigkeit zu verbessern – etwa in Rechtern, Dreeke und Goldenstedt. Positive Auswirkungen für den Hochwasserschutz Positive Auswirkungen für den Hochwasserschutz In Hoopen wird die Wehranlage ab Mitte Juli in eine gewässerbreite Sohlengleite als Raugerinne mit Wanderkorridor umgebaut. Der Wanderkorridor für Fische und Kleinlebewesen wird dabei in der Mitte der Sohlengleite angelegt. Flankiert wird er links und rechts von der sogenannten Mittel- und Hochwasserberme. „Ein Raugerinne ist ein fischpassierbarer Gewässerabschnitt, der in Hoopen beckenförmig aus 28 Querriegeln mit Natursteinen erstellt wird“, erklärt Thomas Lamping. Die Höhe der Wasserspiegelsprünge wird auf diese Weise deutlich verringert. „Damit wird den Fischen an mindestens 300 Tagen im Jahr eine sichere Wanderung ermöglicht“, so Lamping. Negative Auswirkungen auf den Hochwasserschutz seien von dem Projekt nicht zu erwarten, betont der NLWKN. Im Gegenteil: So verringert sich der Wasserstand in Hoopen bei einem sogenannten „HQ100“-Ereignis – einem Hochwasser, wie es statistisch einmal in 100 Jahren eintritt – nach Berechnungen der Experten um rund zwölf Zentimeter. Bei entsprechend hohen Wasserständen werde das zusätzliche Wasser dabei über die flankierende Mittel- und Hochwasserberme abgeführt. „Damit verbessern wir die ökologische Durchgängigkeit der Hunte und optimieren gleichzeitig den Hochwasserschutz in diesem Bereich“, betont NLWKN-Projektleiter Thomas Lamping. Größere Konsequenzen für den Straßenverkehr sollen im Rahmen der planmäßig bis Ende Oktober laufenden Arbeiten, die allerdings witterungsabhängig sind, ausbleiben: Eine Straßensperrung ist nicht erforderlich, allerdings müssen Anrainer vorübergehend mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch das Bauvorhaben rechnen. Da die Baustelle im Bereich einer Kurve liegt, soll eine temporäre Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zudem für zusätzliche Sicherheit sorgen. Die Beschränkung der Geschwindigkeit tritt mit dem Beginn der Baustelleneinrichtung am 15. Juli in Kraft. Kanuten müssen weiter umtragen Kanuten müssen weiter umtragen Unvermeidbar dagegen sei laut NLWKN die bauzeitliche Sperrung der nahen Einsatzstellen für Kanus in die Hunte, die von Wassersportlern bisher zur Umgehung des Huntewehrs genutzt werden. Diese befinden sich im unmittelbaren Baustellenbereich und sind aus verkehrssicherungstechnischen Gründen daher nicht nutzbar. Ein frühester Wiedereinstieg ist während der Bauphase ab Cornau möglich. Wie schon das bisherige Wehr, so wird zudem auch die neue Sohlengleite nach Fertigstellung nicht für Kanuten durchgängig sein. „Eine entsprechende Lösung war an diesem Standort unter Berücksichtigung der vorrangigen Ziele des Hochwasserschutzes und der ökologischen Durchgängigkeit leider nicht umsetzbar“, so Lamping. Wassersportler müssen in Hoopen entsprechend auch künftig umtragen, wenn sie ihre Fahrt auf dem anschließenden Gewässerabschnitt fortsetzen wollen. Die vorhandene Kanu-Einsatzstelle wird dazu an das Ende des neuen Gerinnes verlegt. Insgesamt investieren Niedersachsen und die EU in Hoopen rund 1,2 Millionen Euro in die Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit an der Hunte.

EG Wasserrahmenrichtlinie Fließgewässer Seen Handlungsempfehlungen Fließgewässer: Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen 2021

Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen werden in Niedersachsen für alle Fließgewässer (Wasserkörper) mit der Priorität 1 bis 6 (siehe hierzu: Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer, Teil A Fließgewässer-Hydromorphologie, Ergänzungsband 2017 ) in der Regel alle sechs Jahre herausgegeben bzw. aktualisiert. Im Zuge der Veröffentlichung des dritten Bewirtschaftungsplans (BWP) 2021 bis 2027 sind die Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen (WKDB-HE) mit Stand 2016 aus dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum für alle Fließgewässer bzw. Wasserkörper mit der Priorität 1 bis 3 aktualisiert worden. Für die Priorität 4 liegen weitestgehend alle vor, bis auf wenige Ausnahmen und für die Priorität 5 und 6 liegen für alle natürlichen Wasserkörper (NWB) sowie für einige stark veränderte Wasserkörper (HMWB) ebenfalls aktualisierte Handlungsempfehlungen vor. Für die nicht vorliegenden WKDB-HE 2021 sind die bisherigen Handlungsempfehlungen mit Stand 2016 aus dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum (2015-2021) für alle Fließgewässer bzw. Wasserkörper mit der Priorität 1 bis 6 mittels eines Hyperlinks über den jeweiligen Wasserkörper nutzbar (s. Niedersächsische Umweltkarten ). Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen (WKDB-HE) Diese WKDB-HE für den BWP 2021 sind entsprechend der jeweiligen Zugehörigkeit nach Flussgebietseinheit Elbe, Ems, Weser und Rhein\Vechte aufgeteilt und stehen derzeit in der rechten Informationsspalte zum Download für Sie bereit. Diese WKDB-HE für den BWP 2021 sind entsprechend der jeweiligen Zugehörigkeit nach Flussgebietseinheit Elbe, Ems, Weser und Rhein\Vechte aufgeteilt und stehen derzeit in der rechten Informationsspalte zum Download für Sie bereit. (Hinweis: Mittels der Suchfunktion im jeweiligen PDF-Dokument der Flussgebietseinheit (Lupe), können Sie z.B. den Gewässernamen, die Wasserköper- Nr. bzw. die Zuständige Betriebsstelle oder Bearbeitungsgebietsname eingeben und Sie gelangen in die jeweilige Zeile der Tabelle. In Kürze sollen diese WKDB-HE für diesen BWP auch über den Umweltkartendienst WRRL ergänzend veröffentlicht werden.) Übersicht zu den vorliegenden Handlungsempfehlungen und Grundlagen: Für alle Fließgewässer-Wasserkörpe r ohne Priorität (NWB & HMWB), für Marschengewässer sowie für künstliche Wasserkörper (AWB) gibt es nur allgemeine, nicht speziell wasserkörperbezogene Handlungsempfehlungen. Fließgewässer-Wasserkörpe Sofern die Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen in wasserrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden sollen, ist vorab immer der örtliche Gewässerkundliche Landesdienst (GLD) des NLWKN einzubinden, um die Angaben in Bezug auf die Aktualität inhaltlich anzugleichen. wasserrechtlichen Verfahren örtliche Gewässerkundliche Landesdienst Die Planung von Maßnahmen im Sinne der WRRL muss sich an den festgestellten biologischen, chemischen und hydromorphologischen Defiziten der Gewässer ausrichten. Um diesem Leitsatz zu entsprechen, erarbeitet der NLWKN für die verschiedenen Gewässer Wasserkörperdatenblätter mit Handlungsempfehlungen für Maßnahmen. Die Basis für die Handlungsempfehlungen bilden die Ergebnisse des laufenden biologischen, chemischen und hydromorphologischen Monitorings. Demzufolge sind auch die Handlungsempfehlungen fortgeschrieben worden. In den aktualisierten Wasserkörperdatenblättern werden Wasserkörperdatenblättern sowie Die empfohlenen Maßnahmen orientieren sich im Wesentlichen an dem Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer, Teil A Fließgewässer-Hydromorphologie sowie am fortgeschriebenem Ergänzungsband 2017. Die Handlungsempfehlungen für Maßnahmen Handlungsempfehlungen Die Maßnahmenempfehlungen werden bei Vorlage neuer Erkenntnisse, insbesondere aufgrund neuer Monitoringergebnisse, aktueller Gewässerkartierungen oder umgesetzter Maßnahmen laufend aktualisiert. Erläuterungen wie die Handlungsempfehlungen für Maßnahmen erstellt werden, finden Sie im Leitfaden Maßnahmenplanung Oberflächengewässer, Teil D Strategien und Vorgehensweisen zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele an Fließgewässern in Niedersachen . Den Leitfaden können Sie auch in unserem Webshop bestellen. Bitte beachten Sie: Die vorliegenden Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen finden Sie rechts alphabetisch nach Gewässernamen sortiert in einer Downloadtabelle mit einem entsprechenden Downloadlink zu den einzelnen PDF-Dokumenten. Des Weiteren erhalten Sie eine Übersicht über alle Wasserkörper (WK), die in der Flussgebietseinheit bzw. im Bearbeitungsgebiet liegen, sowie spezifische Angaben zu der WK-Nr., zuständigen NLWKN Betriebsstelle, Gewässerpriorität, Schwerpunktgewässer sowie weitere Informationen zu dem jeweiligen Wasserkörper. Bitte beachten Sie: Downloadtabelle Wasserkörper ohne Priorität Wasserkörper ohne Priorität Für Wasserkörper ohne Priorität werden nachstehende allgemeine Handlungsempfehlungen gegeben. Sie sind im Einzelfall auf Relevanz und Umsetzung vor Ort zu prüfen und schließen weitere Maßnahmen nicht aus. Eine Unterscheidung nach Gewässertypen erfolgt an dieser Stelle nicht, wird aber im Rahmen einer detaillierteren Maßnahmenauswahl und -umsetzung erforderlich. Maßnahmen: Maßnahmen: Handlungsempfehlungen für Marschengewässer Handlungsempfehlungen für Marschengewässer Nachstehend finden sie allgemeine Handlungsempfehlungen zu Wasserqualität und Hydromorphologie für Wasserkörper der Marschengewässer. Sie sind im Einzelfall auf Relevanz und Umsetzung vor Ort zu prüfen und schließen weitere Maßnahmen nicht aus. Es werden die zwei wesentlichen niedersächsischen Typen der Marschengewässer unterschieden (Typ 22.1 (nicht tideoffene Marschengewässer), Typ 22.2 & 22.3 (tideoffene Marschengewässer)). Allgemeine Handlungsempfehlungen für Marschengewässer Weitere Informationen zu Marschengewässer sowie Angaben zur Reduzierung oder Behebung der Defizite und Belastungen wie z.B. Strukturarmut, Wasserstandsschwankungen, Belastungen mit Nährstoffen und Wiederherstellung der ökologische Durchgängigkeit finden Sie auch unter folgendem Link . Handlungsempfehlungen für künstliche Gewässer (ohne Marschen ) Handlungsempfehlungen für künstliche Gewässer (ohne Marschen ) Für die niedersächsischen künstlichen Gewässer (AWB) ergeben sich derzeit folgende pauschale Handlungsempfehlungen (entsprechend der vier AWB-Fallgruppen: Gpf_streng (Gräben permanent wasserführend, fließend, sandig), Gpf_entspannt (Gräben permanent wasserführend, fließend, organisch), Gps_streng (Gräben permanent wasserführend, stehend, sandig); Gps_entspannt (Gräben permanent wasserführend, stehend, organisch) ab Perlodes 5.1.1): Pauschale Handlungsempfehlungen für künstliche Gewässer (ohne Marschen) Bei Fragen zu den Wasserkörperdatenblätter-Handlungsempfehlungen oder zu den allgemeinen bzw. pauschalen Handlungsempfehlungen wenden Sie sich bitte an die genannten Ansprechpartner in den Betriebsstellen, die rechts in der Infospalte in der Kontakttabelle aufgelistet sind.

Gewässerentwicklungskonzepte in Sachsen-Anhalt GEK Ohre-Beber (2025) GEK Selke (2025) GEK Schnauder / Wethau / Unstrut (2024) GEK Uchte-Tanger (2024) GEK Kleine Flämingbäche (2023) GEK Luppe, Salza (2022) GEK Holtemme, Ilse, Ecker (2020) GEK Aller (2019) GEK Tucheim-Parchener Bach (2019) GEK Aland (2015) GEK Ehle-Ihle (2015) GEK Weiße Elster (2015) GEK Nuthe (2014) GEK Milde/Biese (2014) GEK Obere Bode (2014) GEK Untere Bode (2013) GEK Jeetze/Dumme (2012) GEK Rossel (2010)

In Sachsen-Anhalt stellen Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) gebietsbezogen detaillierte Grundlagen für die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands dar. Bei den Inhalten der GEK handelt es sich um wasserwirtschaftlich-konzeptionelle Fachgrundlagen, welche nicht die erforderlichen rechtlichen Verfahren (Genehmigungs- oder Feststellungsverfahren) vorwegnehmen oder ersetzen. Die Bearbeitung der Gewässerentwicklungskonzepte erfolgt vor der Kulisse der im Land ausgewiesenen Oberflächenwasserkörper (OWK), auf Basis der für den Bewirtschaftungsplan zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ermittelten OWK-Zustandsbestimmungen, den Ausweisungen erheblicher Veränderungen in diesen OWK sowie auf Grundlage der benannten landesweiten Vorranggewässer zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit. Die fachlich-inhaltliche Bearbeitung der GEK erfolgt im Auftrag des LHW durch ausgewählte, qualifizierte Planungsbüros. Begleitet wurde der Planungsprozess durch Projektarbeitsgruppen, welche sich aus Behörden, Institutionen, Verbänden und verschiedenen Interessengruppenvertretern interdisziplinär zusammensetzten. Zudem wurden die Ergebnisse der GEK in diesem Planungsstadium - unter Moderation der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH - mit den potentiell durch Maßnahmen betroffenen Nutzern und Flächeneigentümern diskutiert, um bereits im Vorfeld der Umsetzung eine weitgehende Akzeptanz zu erreichen. Die GEK-Maßnahmen wurden hochwasserneutral oder - wenn möglich - hochwasser­schutzverbessernd konzipiert, wobei Synergieeffekte von Zielstellungen und Inhalten europäischer Nachbarrichtlinien, wie die der Hochwasserrisikomanagement - Richtlinie oder der Flora-Fauna-Habitat - Richtlinie, einbezogen und beachtet wurden. Der fortlaufenden zeitlichen und planerischen Entwicklung geschuldet, werden Gewässerentwicklungsmaßnahmen in nachfolgenden Planungsstadien im Einzelfall weitestgehend an räumlich konkretisierte Nutzungs- und Schutzinteressen Dritter angepasst mit dem grundsätzlichen Ziel, in diesem Handlungsfeld eine nachhaltig - konfliktarme Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Sachsen-Anhalt zu erreichen. Die Arbeiten am Gewässerentwicklungskonzept „Ohre / Beber“ wurden im November 2024 abgeschlossen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen wird das innerhalb einer Projektarbeitsgruppe abgestimmte Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. In diesem GEK wurden die Einzugsgebiete von Ohre und Beber auf einer Gesamtlänge von 279 km konzeptionell bearbeitet. Das Projektgebiet des GEK Ohre / Beber umfasst eine Fläche von 1.602 km" und befindet sich im Landkreis Börde, der kreisfreien Stadt Magdeburg, dem Altmarkkreis Salzwedel sowie zu einem kleinen Anteil von 2,5 km im Bundesland Niedersachsen. weitere Informationen Die Arbeiten am Gewässerentwicklungskonzept „Selke“ wurden im November 2024 abgeschlossen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen wird das innerhalb einer Projektarbeitsgruppe abgestimmte Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. In diesem GEK wurde das Einzugsgebiet der Selke mit ausgewählten Nebengewässern konzeptionell bearbeitet. Das Projektgebiet des GEK Selke umfasst eine Fläche von 483 km² und liegt in den Landkreisen Harz, Salzlandkreis und Mansfeld-Südharz. weitere Informationen Die Arbeiten am Gewässerentwicklungskonzept "Schnauder / Wethau / Unstrut" wurden im Frühjahr 2024 abgeschlossen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen wird das Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Innerhalb der Landesgrenze Sachsen-Anhalts wurden die räumlich nicht zusammenhängenden Einzugsgebiete der Fließgewässer Große Schnauder (111 km²), Wethau (123 km²) und Unstrut (435 km²) inklusive ausgewählter Nebengewässer untersucht. Die Einzugsgebiete der zu betrachtenden Gewässer befinden sich im Saalekreis und Burgenlandkreis. weitere Informationen Die Arbeiten am Gewässerentwicklungskonzept „Uchte/ Tanger“ wurden im November 2023 abgeschlossen. Im Konzept wurden die Einzugsgebiete der Fließgewässer Uchte mit 496 km² und Tanger 465 km²) inklusive ausgewählter Nebengewässer bearbeitet. Das Projektgebiet umfasst damit zu­sammen eine Fläche von 961km² und einer Gewässerlänge von 233 km. weitere Informationen... Die Arbeiten am Gewässerentwicklungskonzept „Kleine Flämingbäche“ wurden im März 2023 abgeschlossen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen wird das Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Innerhalb der Landesgrenze Sachsen-Anhalts wurden im Fläming und Vorfläming die räumlich zusammenhängenden Einzugsgebiete der Fließgewässer Olbitzbach, Wörpener Bach, Grieboer Bach und Zahna inklusive ausgewählter Nebengewässer auf einer Gesamtfläche von 323 km² untersucht. Die Einzugsgebiete der zu betrachtenden Gewässer befinden sich im Landkreis Wittenberg. Ein kleiner Teil im Westen ohne projektrelevante Fließgewässer befindet sich in der Stadt Dessau-Rosslau. Auf einer Länge von 133 km wurde der ökologische Zustand der Gewässer erfasst und bewertet. Im Projektgebiet wurden darüber hinaus 118 Wanderhindernisse, darunter 57 Stauanlagen, 20 Verrohrungen und 34 Sohlbauwerke, erfasst, welche die lineare Durchgängigkeit beeinflussen und zu hydromorphologischen Defiziten beitragen. weitere Informationen... Die Arbeiten am Gewässerentwicklungskonzept „Luppe/ Salza“ wurden im November 2022 abgeschlossen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen wird das Konzept der Öffentlichkeit vor­gestellt. Innerhalb der Landesgrenze Sachsen-Anhalts wurden die Fließgewässersysteme der Luppe mit den Nebengewässern Augraben und Klinkengraben sowie der Salza mit den Nebengewäs­sern Böse Sieben, Querne, Weida und Laweke untersucht. Die Einzugsgebiete der zu be­trachtenden Gewässer befinden sich in den Landkreisen Merseburg und Mansfeld-Südharz und umfassen eine Fläche von ca. 682 km². Auf einer Länge von 110 km wurde der ökolo­gi­sche Zustand der Gewässer erfasst und bewertet. Im Projektgebiet wurden darüber hinaus ca. 230 Wanderhindernisse, darunter 25 Stauanlagen, 60 Verrohrungen und 142 Sohlbauwerke, erfasst die die lineare Durchgängigkeit beeinflussen und zu hydromorphologischen Defiziten beitragen. weitere Informationen... Die Arbeiten am Gewässerentwicklungskonzept „Holtemme, Ilse, Ecker“ wurden im November 2020 abgeschlossen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen wird das Konzept der Öffentlichkeit vorgestellt. Innerhalb der Landesgrenze Sachsen-Anhalts wurden die Fließgewässersysteme Holtemme, Ilse und Ecker untersucht. Die Einzugsgebiete dieser Flüsse liegen im Landkreis Harz bzw. im nördlichen Vorharz und umfassen eine Gesamtfläche von ca. 534 km². Auf einer Länge von 190 km wurde der ökologische Zustand der Gewässer erfasst und bewertet. Im Projektgebiet wurden darüber hinaus ca. 200 Wanderhindernisse erfasst, die die lineare Durchgängigkeit beeinflussen und zu hydromorphologischen Defiziten beitragen. weitere Informationen... Die Arbeit am GEK Tucheim-Parchener Bach wurde im Mai 2019 abgeschlossen. Mit den hier vorliegenden Unterlagen werden die innerhalb einer Projektarbeitsgruppe abgestimmten Materialien der Öffentlichkeit vorgestellt. In diesem GEK wurde das Einzugsgebiet des Tucheim-Parchener Baches bis zur Mündung in den Elbe-Havel Kanal mit seinen verschiedenen Teileinzugsgebieten auf einer Gesamtfläche von 264 km² zusammenfassend konzeptionell bearbeitet. Das Projektgebiet des GEK und die zu betrach­tenden Gewässer befinden sich vollständig im Landkreis Jerichower Land. weitere Informationen... Die Arbeit am GEK Ehle-Ihle wurde im November 2015 abgeschlossen. Am 06. November 2015 wurde das GEK in Gommern vorgestellt. Die im GEK bearbeitete Gebietskulisse bezieht sich auf die zusammenfassende Bearbeitung der ... weitere Informationen... Das GEK Nuthe wurde im August 2014 abgeschlossen. Das Einzugsgebiet der Nuthe umfasst eine Gesamtfläche von 497 km². Es wurden etwa 105 km Fließgewässerlänge untersucht. weitere Informationen... Das GEK Milde/Biese wurde im August 2014 abgeschlossen. Das Einzugsgebiet des Fließgewässersystems  Milde/Biese umfasst eine Gesamtfläche von 973 km². Es wurden etwa 198 km Fließgewässerlänge untersucht. weitere Informationen... Das GEK Obere Bode wurde im August 2014 abgeschlossen. Das Teileinzugsgebiet der Oberen Bode reicht von den Quellen im Harz bis Krottorf nördlich von Gröningen und umfasst ... weitere Informationen... Das GEK Untere Bode wurde im Frühjahr 2013 abgeschlossen. Das Einzugsgebiet der Unteren Bode umfasst den Bodeabschnitt von Krottorf bis zur Mündung in die Saale mit einer Gesamtfläche von 718 km². Es wurden ... weitere Informationen... Das GEK Jeetze/Dumme wurde im Dezember 2012 abgeschlossen. Das Einzugsgebiet des Fließgewässersystems  Jeetze - Dumme umfasst eine Gesamtfläche von ... weitere Informationen... Das GEK Rossel wurde im August 2010 abgeschlossen. Das Einzugsgebiet der Rossel umfasst eine Gesamtfläche von 195 km². Es wurden etwa 27 km Fließgewässerlänge untersucht... weitere Informationen...

Verhalten von Fischen beim Fischabstieg und Klassifizierung der Abwanderwege bei Abflussaufteilung

Veranlassung Anders als beim Fischaufstieg (DWA-Merkblatt 509) gibt es für den Fischabstieg noch keinen allgemein anerkannten Stand der Technik. Vor allem Abstieg über Wehre, Verhalten bei Abflussaufteilung und Abstieg potamodromer Arten sind nur wenig untersucht. Grundlegende Fragen, die bei der Planung von Fischabstiegshilfen durch die WSV (z.B. bei Wehrersatzbauten) gestellt werden, müssen daher im Rahmen entsprechender Untersuchungen geklärt werden. Im Fokus steht vor allem zwei Aspekte des Verhaltens der Fische: 1. Welche Abflussarme wählen die Fische, um ein Querbauwerk abwärts zu überwinden? 2. Wie muss eine Abstiegshilfe gestaltet werden, damit sie von den Fischen genutzt wird? Ziele - Identifikation der wichtigsten Abwanderkorridore eines Standorts (Parameter anhand der Modellierung von Abfluss-Szenarien ermitteln und durch telemetrische Studien mit Fischen verifizieren) - Weiterentwicklung eines methodischen Ansatzes zur Klassifikation von Abstiegskorridoren an Stauanlagen in Bundeswasserstraßen unter Berücksichtigung biologischer Untersuchungen - Vorgaben zur Positionierung und Gestaltung der Abstiegshilfen aus Beobachtungen von Fischen direkt beim Abstieg (Anwendung unterschiedlicher Erfassungsmethoden) ableiten Die ökologische Durchgängigkeit muss sowohl für aufwandernde als auch für abwandernde Fische hergestellt werden, um die Ziele des Wasserhaushaltsgesetzes zu erreichen. An Standorten mit mehreren Querbauwerken teilt sich der Fluss in der Regel in mehrere Abflussarme auf, die theoretisch zur Abwanderung genutzt werden können. Hier müssen Korridore geschaffen werden, über die Fische schadlos abwärts gelangen. Um diese effizient planen und umsetzen zu können, sind Kenntnisse darüber notwendig, welche Abwanderwege die Fische wählen und wie sie sich beim Abstieg verhalten. Fische, die im Fluss abwärts wandern, müssen Querbauwerke überwinden. Wir finden heraus, welche Wege sie an diesen Wehr- und Kraftwerksstandorten nutzen, um sie dort effektiv schützen und stromab leiten zu können.

Querbauwerke

Für die Erfüllung der Berichtspflichten nach der EG-WRRL als auch für die Gewässerbewirtschaftung bildet die Kenntnis über Querbauwerke in den Fließgewässern eine wesentliche Grundlage. Unter Querbauwerken werden hier sämtliche künstlich in das Gewässer eingebrachten, quer durch das Gewässerbett verlaufenden baulichen Strukturen verstanden, die die natürlichen Strömungsverhältnisse und damit auch die Sohl- und Uferstruktur des Gewässers beeinflussen.Zur Bauwerkskategorie „Künstliche Objekte im Flussbett“ gehören Sohlschwellen, Sohlgleiten, Abstürze sowie Messbauwerke und Auslauf/Entnahmebauwerke.Zur Bauwerkskategorie „Dämme und Wehre“ gehören feste Wehre und Dämme, bewegliche Wehre sowie Mühlen und Wasserkraftanlagen.Zur Bauwerkskategorie „Siele, Schöpfwerke und temporäre Sperren“ gehören Siele, Schöpf- und Pumpwerke sowie Sperrwerke und Verlaate.Zur Bauwerkskategorie „Schleusen“ gehören Schleusen und Schiffshebewerke.Zur Bauwerkskategorie „Durchgängigkeitsbauwerke“ gehören verschiedene Formen von Fischaufstiegsanlagen (FAA), Umgehungsgerinne und Fischabstiegsanlagen zur Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.Zur Bauwerkskategorie „Kreuzungsbauwerke“ gehören Brücken, Durchlässe und Verrohrungen sowie Düker und Furten.Der Datenbestand bildet die Grundlage für die Bestandsaufnahme nach Artikel 5 der EG-WRRL, die alle 6 Jahre zu aktualisieren ist, für die Bewertung der Durchgängigkeit als Qualitätskomponente des ökologischen Zustands bzw. Potentials von Fließgewässern sowie für die Ableitung des Maßnahmenbedarfs.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Gewässernetz“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.

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