Am 8. September 2016 stellte das Umweltbundesministerium (BMUB) in Berlin sein "Integriertes Umweltprogramm 2030" vor. Es enthält Vorschläge für eine umweltgerechte Wirtschafts- und Finanzpolitik, für eine Stärkung der Umweltpolitik des Bundes, für ein neues Wohlfahrtsverständnis und zur Unterstützung nachhaltigen Handelns von Bürgern und Unternehmen. In der Finanzpolitik spricht sich das Umweltprogramm für eine Weiterentwicklung der ökologischen Steuerreform aus. Dies sei ein "wesentlicher Baustein" zur Verwirklichung einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Auch im Falle anderer knapper Ressourcen oder bedrohter Umweltgüter wie seltene Erden, Phosphor oder feinstaub-, hormon- oder stickstoffbelasteter Ökosysteme fehle es an Steuerungsmöglichkeiten. Mit der Sicherung und Verbesserung der Einnahmenseite öffneten sich Spielräume für die steuerliche Entlastung etwa bei den unteren und mittleren Einkommen und für den Faktor Arbeit. Zur Stärkung der Umweltpolitik des Bundes schlägt das BMUB vor, dem Bundesumweltministerium ein Initiativrecht in anderen Geschäftsbereichen der Bundesregierung einzuräumen. Ein solches Initiativrecht sei bereits heute für das Familienministerium und das Verbraucherschutzministerium in der Geschäftsordnung der Bundesregierung verankert. Zudem spricht sich das Umweltprogramm für eine deutliche Stärkung der naturnahen und ökologischen Landwirtschaft aus. Konkret schlägt das BMUB eine Beschränkung für Intensivtierhaltungsanlagen, die Erarbeitung einer Stickstoffstrategie und eine Absenkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln vor. Durch mehrere Maßnahmen soll zudem nachhaltiges Konsumverhalten gestärkt werden. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hilfe eines "zweiten Preisschilds" über die Umweltkosten von besonders umweltrelevanten Produkten und Dienstleistungen (zum Beispiel Elektrogeräte) informiert werden.
Am 1. April 1999 ist mit dem "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" die erste Stufe dieser Reform in Kraft getreten. Dadurch wurden die Mineralölsteuer auf Kraft- und Heizstoffe erhöht sowie die Stromsteuer eingeführt. Das "Gesetz zur Fortführung der ökologischen Steuerreform" vom 16. Dezember 1999 sah in vier weiteren Stufen Erhöhungen der Mineralölsteuersätze auf Kraftstoffe sowie des Stromsteuersatzes jeweils zum 1. Januar 2000 bis 2003 vor.
Die Unterstützung für eine CO2-Bepreisung wächst, zumal negative Folgen des Klimawandels zunehmend auch in Deutschland spürbar sind. Dieses Factsheet des Umweltbundesamtes beschreibt und bewertet die möglichen Ansätze zur CO2-Bepreisung. Der Verkehrs- und Gebäudebereich steht dabei im Mittelpunkt, weil dort der Handlungsbedarf besonders groß ist.
Indikator: Umweltbezogene Steuern Die wichtigsten Fakten Die wichtigsten umweltbezogenen Steuern sind die Energiesteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel. Im Jahr 2022 betrugen die umweltbezogenen Steuern insgesamt 66,5 Milliarden Euro. Der Anteil an den Gesamtsteuern sinkt im Trend seit 2005 und liegt nun bei 7,4 %. Welche Bedeutung hat der Indikator? Der Einsatz umweltbezogener Steuern trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, die sich zum Beispiel aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue, umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln. Dadurch haben sie die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft gelten ermäßigte Steuersätze für Strom, Heizöl und Gas. Der Dienstleistungssektor und die privaten Haushalte werden daher stärker belastet. Die Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform fließen zu einem großen Teil in die Rentenversicherung und senken damit die Rentenversicherungsbeiträge. Auch die Erlöse aus der Auktionierung von Emissionsberechtigungen im Emissionshandel werden in dieser Statistik zusammen mit den umweltbezogenen Steuern ausgewiesen. Wie ist die Entwicklung zu bewerten? Im Jahr 2022 beliefen sich die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern auf 66,5 Milliarden (Mrd.) Euro. Den größten Anteil daran hatte die Energiesteuer mit 33,3 Mrd. Euro, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer (9,5 Mrd. Euro) und den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel (8,7 Mrd. Euro). Von 2005 bis 2022 haben sich die umweltbezogenen Steuern um 20,5 % erhöht, die Steuern insgesamt stiegen jedoch um 98,1 %. Der Anteil umweltbezogener Steuern an dem gesamten Steueraufkommen beträgt daher nur noch 7,4 %. Im Jahr 2005 waren es noch 12,2 %. Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland bis 2005 deutlich angestiegen. Bis 2010 war das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern leicht rückläufig, denn die ökologische Steuerreform führte zu einer sparsameren Nutzung von Energie und Strom. Außerdem wirkten sich Preiserhöhungen oder Inflation nicht auf die Steuerhöhe aus, da es sich um Mengensteuern handelt (zum Beispiel 2 Cent pro Kilowattstunde Strom). Wie wird der Indikator berechnet? Das Konzept einer Statistik über umweltbezogene Steuern wurde auf internationaler Ebene von der OECD und dem Statistischen Amt der Europäischen Union erarbeitet (Eurostat 2013) . Über die Entwicklung umweltbezogener Steuern wird im Rahmen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes berichtet (Destatis 2019) . Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel "Umweltbezogene Steuern und Gebühren" .
Umweltbezogene Steuern und Gebühren Im Jahr 2022 beliefen sich die Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern auf 66,5 Milliarden Euro. Den größten Anteil daran hatte die Energiesteuer, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer und den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel. Entwicklung umweltbezogener Steuern Von 2005 bis 2022 haben sich die umweltbezogenen Steuern um 20,5 % erhöht, die Steuern insgesamt stiegen jedoch um 98,1 %. Der Anteil umweltbezogener Steuern am gesamten Steueraufkommen beträgt daher nur noch 7,4 %. 2005 waren es noch 12,2 % (siehe Abb. „Aufkommen umweltbezogener Steuern“ und deren Anteil an den gesamten kassenmäßigen Steuereinnahmen öffentlicher Haushalte). Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland deutlich angestiegen. Ein Teil der Steuereinnahmen wurde zur Senkung der Rentenversicherungsbeiträge und zur Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienz verwendet (siehe Schaubild „Die ökologische Steuerreform“). Bis zum Jahr 2003 gab es eine mehrstufige Anhebung der Mineralöl- und Stromsteuersätze (siehe Tab. „Energie- und Stromsteuersätze im Rahmen der Ökologischen Steuerreform“). Bis 2010 war das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern jedoch leicht rückläufig. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die ökologische Steuerreform in ihrer Lenkungswirkung für den Klimaschutz erfolgreich war und zu einem sparsameren Verbrauch von Energie und Strom geführt hat. * vorläufige Daten *vorläufige Daten Wirkung umweltbezogener Steuern Der Einsatz umweltbezogener Steuern trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, die sich zum Beispiel aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln und haben dadurch die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Auch die Erlöse aus der Auktionierung von Emissionsberechtigungen im Emissionshandel werden vom Statistischen Bundesamt zusammen mit den umweltbezogenen Steuern ausgewiesen. Umweltbezogene Steuern im internationalen Vergleich Das Konzept einer Statistik über umweltbezogene Steuern wurde auf internationaler Ebene von der OECD und dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften (Eurostat) erarbeitet. Im Vergleich mit anderen Ländern in Europa (Durchschnitt EU-28) haben die umweltbezogenen Steuern in Deutschland einen geringeren Anteil an den gesamten Steuern und Sozialabgaben. Auch bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag der Anteil der umweltbezogenen Steuern in Deutschland 2022 mit 1,6 % unter dem EU-Durchschnitt von 2,0 % ( Eurostat 2024 ). Abfall- und Abwassergebühren Von den Umweltsteuern zu unterscheiden sind die umweltbezogenen Gebühren, die in Deutschland für Abfall und Abwasser erhoben werden. Während den geleisteten Steuerzahlungen keine unmittelbare Leistung des Staates gegenübersteht, erbringt die öffentliche Hand für Gebühren eine Gegenleistung. Die Höhe der Abfall- und Abwassergebühren ist durch die jeweiligen Betriebskosten – und damit letztendlich durch die angewandte Technik bei der Abfallbeseitigung und der Abwasserbehandlung – und durch die zu entsorgenden Mengen und Arten an Abfall und Abwasser bestimmt. Weiterführende Informationen Auf den Seiten des Statistischen Bundesamtes finden Sie weiterführende Ausführungen zu dem Konzept der Umweltschutzausgaben sowie detaillierte Aufschlüsselungen der Daten. Die Gesetzliche Grundlagen finden Sie im Umweltstatistikgesetz (UStatG): Umweltstatistikgesetz (UStatG) Statistisches Bundesamt: Umweltschutzausgaben Statistisches Bundesamt: Umweltbezogene Steuereinnahmen
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 365/03 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 365/03 Magdeburg, den 5. August 2003 Wirtschaftsminister Rehberger: Wettbewerbsfähigkeit der Energiepreise sichert Standortattraktivität Das Landeskabinett hat heute über das Energiekonzept des Landes beraten. ¿Der Entwurf des Energiekonzepts dient als Grundlage für die weitere Diskussion mit allen energiepolitischen Entscheidungsträgern und Versorgungsunternehmen. Unser gemeinsames Ziel ist es, im internationalen Vergleich wettbewerbsfähige Preise zu sichern, damit Sachsen-Anhalt seine Attraktivität als Investitionsstandort sichern kann. Zudem soll sich Sachsen-Anhalt in Zukunft noch stärker als innovativer Energiestandort profilieren¿, betonte Wirtschaftsminister Dr. Horst Rehberger. Nach wie vor leiste die Braunkohle einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit. Die langfristige Nutzung dieses Energieträgers sei deshalb ein wichtiges Ziel, hob der Minister hervor. Zudem würden Erdgas und Erdöl sowie regenerative Energie zu einem ausgewogenen Energiemix beitragen. Aber auch die Kernenergie sei nach Auffassung der Landesregierung über die von der Bundesregierung festgelegten Fristen hinaus unverzichtbar. Um die internationale Chancengleicheit in der Energieversorgung zu sichern, will sich die Landesregierung für eine Harmonisierung der Energiebesteuerung innerhalb der EU einsetzen. Zugleich fordert sie die Bundesregierung zur Rücknahme der zusätzlichen Belastungen im Rahmen der ökologischen Steuerreform auf. ¿Sachsen-Anhalt setzt vielmehr auf die Förderung von Forschung und Entwicklung der effizienten Energieumwandlung und -anwendung¿, so Rehberger. ¿Das haben wir auch mit der Unterstützung regenerativer Energien wie der Produktion von Windkraftanlagen und der Biomassenutzung unter Beweis gestellt. Ziel ist es, die Entwicklung von marktfähigen Produkten zu fördern und damit letztlich auch neue Arbeitsplätze zu schaffen.¿ Den bestehenden Forschungseinrichtungen, den Universitäten, Hochschulen und Instituten, besonders im Maschinen- und Anlagenbau, komme hier eine besondere Bedeutung zu. Moderne Anlagen haben dazu beigetragen, dass die Kohlendioxid-Emission in Sachsen-Anhalt von 1990 bis heute um weit mehr als 50 Prozent gesunken ist. ¿Diese Leistung muss natürlich auch angerechnet werden¿, verwies Rehberger im Hinblick auf die Einführung des Emissionsrechtehandels in der EU. Andernfalls würden heimische Unternehmen für ihre energiesparenden Investitionen bestraft und in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beschränkt werden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Das Projekt "Ökosteuer in Europa - Sachstand und Empfehlungen für Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik durchgeführt. Ecologic wurde mit der Erstellung einer Studie beauftragt, die den aktuellen Stand der Diskussion und der Gesetzgebung im Bereich der Ökologischen Steuerreform darstellt. Auf dieser Grundlage wurden erste Empfehlungen für die Weiterführung der Ökosteuer in Deutschland nach 2003 gegeben. Ergänzend wurde der Zusammenhang zwischen ökologischen Steuern und Emissionshandel betrachtet. Das Projekt wurde in Kooperation mit dem Institute for European Environmental Policy (IEEP) durchgeführt.
Das Projekt "Erfahrungen mit der oekologischen Steuerreform in Daenemark" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Berlin, Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft, Bereich Innenpolitik und Systemvergleich, Forschungsstelle für Umweltpolitik durchgeführt. Beschreibung der Konzeption der oekologischen Steuerreform, die im Jahr 1993 in Daenemark verabschiedet wurde. Fuenf Jahre lang ( 1994-1998) werden neue gruene Abgaben auf begrenzte Ressourcen eingefuehrt und jaehrlich gesteigert. Die Struktur des Steueraufkommens aendert sich; der Anteil der Einkommenssteuer sinkt und die gruenen Abgaben steigen. Ueber Entwicklung und Ausmass dieser Steuerreform wird detailliert berichtet. Die neuen gruenen Abgaben treffen vor allem die privaten Haushalte. Bei unveraendertem Verhalten werden sich die Kosten fuer gruene Abgaben in verschiedenen Haushaltstypen verfuenffachen. Bei bewusstem Sparverhalten sind jedoch auch Einsparungen und erhebliche Umwelteffekte zu erzielen. Fuer den Bereich der Wirtschaft wurde ein weiteres Abgabenpaket vorgeschlagen. Die Umsetzung verzoegerte sich im Wahljahr 1994. Die Verhandlungen mit der Industrie begannen nach der Wahl im Herbst 1994 und haben bisher zu keiner Einigung gefuehrt. Eine Verhandlungsrunde der politischen Parteien hat im Januar 1995 begonnen. Neue gruene Abgaben fuer die Wirtschaft sollen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden. Die Unternehmen sollen im ersten Jahr etwa 1,5 Milliarden DKK zusaetzlich zahlen. Der Betrag soll jedoch in voller Hoehe in die Branche zurueckgefuehrt werden, damit die Wettbewerbsfaehigkeit der daenischen Industrie nicht beeintraechtigt wird.
Das Projekt "Klimaschutz und Emissionshandel - Probleme und Perspektiven" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung e.V. RWI, Kompetenzbereich Umwelt und Ressourcen durchgeführt. Der Handel mit Emissionsrechten gilt grundsätzlich als effizientes Instrument, um ein vorgegebenes Reduktionsziel kostenminimal zu erreichen. Die konkrete Form des Handels ist jedoch in weiten Grenzen gestaltbar. Insbesondere lassen sich in dieses Konzept die bereits gesetzlich verankerten Maßnahmen zur Minderung der CO 2-Emissionen integrieren. In Deutschland gehören dazu insbesondere die ökologische Steuerreform und die Klimavereinbarung zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft. Unter diesen Voraussetzungen nimmt ein Handelssystem in Deutschland eine spezielle Gestalt an: anstelle von Emissionsrechten wird mit Emissionsminderungen gehandelt. Diese teilen sich auf in Minderungsrechte mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2010 und Minderungserfolgen, die für nur jeweils ein Jahr gültig sind, sich allerdings über die einzelnen Jahre kumulieren lassen und am Ende der Minderungsperiode insgesamt 45 Mill. t erreichen.
Das Projekt "Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts im Interesse des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der weiteren Umsetzung der Energiewende" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität - Recht, Ökonomie und Politik e.V. durchgeführt. Ziel des Vorhabens ist die Analyse und Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts im Sinne der Förderung Erneuerbarer Energien und weiteren Zielsetzungen der Energiewende. Diese Regelungen wurden im Rahmen der Ökologischen Steuerreform als Musterbeispiel eines Systems von Umweltsteuern gepriesen. Inzwischen wird allerdings in Frage gestellt, ob das Energie- und Stromsteuerrecht noch den hohen Anforderungen der Energiewende gerecht wird. Die bestehenden Regelungen des Energie- Stromsteuerrechts sollen daher in Bezug auf Hemmnisse und Belastungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien und den Umwelt- und Klimaschutz analysiert werden. Darauf aufbauend sollen Konzepte entwickelt werden, die die klimapolitische Funktion der Regelungen optimieren. 2. Arbeitsplanung In Arbeitspaket 1 ist zunächst eine Bestandsaufnahme des Rechtsrahmens vorzunehmen, um anschließend verschiedene Weiterentwicklungsoptionen vertieft zu prüfen, die die Klimaeffekte der besteuerten Strommengen stärker berücksichtigen. Dabei sind jeweils die Steuerungswirkung sowie rechtliche und energiewirtschaftliche Auswirkungen und Hemmnisse zu untersuchen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse soll ein Konzept zur Weiterentwicklung der Strom- und Energiesteuer erarbeitet werden. In Arbeitspaket 2 soll die Weiterentwicklung der Effizienzanforderungen der Energiesteuern untersucht werden. Im Mittelpunkt wird dabei eine mögliche Ausweitung der Pflicht zur Nutzung von Energiemanagementsystemen stehen und zu prüfen sein, wie andere Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sinnvoll in die Effizienzvorgaben des bestehende Rechtsrahmens integriert werden können. Arbeitspaket 3 dient schließlich der kurzfristigen Beantwortung von juristischen und energiewirtschaftlichen Ad-hoc-Fragen.
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Bund | 62 |
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