Ziel des Projektes ist es, Bedingungen herauszuarbeiten, unter denen oekologische Steuerreformen wohlfahrtssteigernde bzw. beschaeftigungssteigernde Wirkungen haben. Dabei steht im Mittelpunkt die Frage, ob es eine doppelte Dividende oekologischer Steuerreformen gibt.
Untersuchung zum Potential einer ökologischen Steuerreform auf kantonaler Ebene.
<p>Die wichtigsten Fakten</p><p><ul><li>Im Jahr 2023 betrugen die umweltbezogenen Steuern insgesamt 69,5 Milliarden Euro.</li><li>Der Anteil an den Gesamtsteuern sinkt im Trend seit 2005 und liegt nun bei 7,6 %.</li><li>Die aufkommensstärksten umweltbezogenen Steuern sind die Energiesteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und die Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel.</li></ul></p><p>Welche Bedeutung hat der Indikator?</p><p>Der Einsatz umweltbezogener Steuern trägt wirksam dazu bei, die ökologischen Herausforderungen zu bewältigen, die sich zum Beispiel aus dem Energie- und Ressourcenverbrauch ergeben: Unternehmen und Haushalte werden über einen höheren Preis dazu angehalten, die Umweltkosten der betreffenden Produkte in ihre Produktions- und Kaufentscheidungen einzubeziehen. Darüber hinaus werden die Unternehmen motiviert, neue, umweltfreundlichere Technologien zu entwickeln. Dadurch haben sie die Möglichkeit, ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern.</p><p>Für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft gelten ermäßigte Steuersätze für Strom, Heizöl und Gas. Der Dienstleistungssektor und die privaten Haushalte werden daher stärker belastet. Die Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform fließen zu einem großen Teil in die Rentenversicherung und senken damit die Rentenversicherungsbeiträge. Auch die Erlöse aus der Auktionierung von Emissionsberechtigungen im Emissionshandel werden in dieser Statistik zusammen mit den umweltbezogenen Steuern ausgewiesen.</p><p>Wie ist die Entwicklung zu bewerten?</p><p>Im Jahr 2023 beliefen sich die <a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/steuern-weitere-abgaben/_inhalt.html">Einnahmen aus umweltbezogenen Steuern</a> auf 69,5 Milliarden (Mrd.) Euro. Den größten Anteil daran hatte die Energiesteuer mit 36,8 Mrd. Euro, gefolgt von der Kraftfahrzeugsteuer (9,5 Mrd. Euro) und den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel (8,5 Mrd. Euro).</p><p>Von 2005 bis 2023 haben sich die umweltbezogenen Steuern um 26 % erhöht, die Steuern insgesamt stiegen jedoch um 102,6 %. Der Anteil umweltbezogener Steuern an dem gesamten Steueraufkommen beträgt daher nur noch 7,6 %. Im Jahr 2005 waren es noch 12,2 %.</p><p>Mit der Einführung der ökologischen Steuerreform im Jahr 1999 sind die Einnahmen umweltbezogener Steuern in Deutschland bis 2005 deutlich angestiegen. Bis 2010 war das Aufkommen der umweltbezogenen Steuern leicht rückläufig, denn die ökologische Steuerreform führte zu einer sparsameren Nutzung von Energie und Strom. Außerdem wirkten sich Preiserhöhungen oder Inflation nicht auf die Steuerhöhe aus, da es sich um Mengensteuern handelt (zum Beispiel 2 Cent pro Kilowattstunde Strom).</p><p>Wie wird der Indikator berechnet?</p><p>Das Konzept einer Statistik über umweltbezogene Steuern wurde auf internationaler Ebene von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/o?tag=OECD#alphabar">OECD</a> und dem Statistischen Amt der Europäischen Union erarbeitet <a href="https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-manuals-and-guidelines/-/KS-GQ-13-005">(Eurostat 2013)</a>. Über die Entwicklung umweltbezogener Steuern wird im Rahmen der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen des Statistischen Bundesamtes berichtet (<a href="https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Umwelt/UGR/steuern-weitere-abgaben/_inhalt.html">Destatis 2025</a>).</p><p><strong>Weitere Informationen zum Thema finden Sie im Daten-Artikel <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umwelt-wirtschaft/umweltbezogene-steuern-gebuehren">"Umweltbezogene Steuern und Gebühren"</a>.</strong></p>
Das Projekt befasst sich mit Möglichkeiten der Förderung einer verstärkten Nutzung von Holzbauweisen im Rahmen städtebaulicher Konzepte. Die Hauptziele des Projektes waren: Identifikation von Hemmnissen und Barrieren bei der Integration der Holzbauthematik im Rahmen der Entwicklung und Umsetzung städtebaulicher Konzepte (Inhalte, Akteurskonstellationen) und Erarbeitung von Vorschlägen zur gezielten Förderung des Holzbaus im Rahmen städtebaulicher Konzepte. Im Mittelpunkt des Projektes stand die Durchführung von leitfadengestützten Interviews mit Experten aus Planungsämtern (40), Planungsbüros (21) und Forschungseinrichtungen (15) sowie Landesentwicklungsgesellschaften (8) die im ersten Quartal 2004 durchgeführt wurde. Die Ergebnisse der Basisstudie legen nahe, dass kommunale Akteure aus dem Bereich städtebaulicher Entwicklung eher nicht zu den wichtigsten Zielgruppen von Aktivitäten zur Förderung des Holzbaus gerechnet werden können. Gleichzeitig bieten die Ergebnisse der Studie aber auch verschiedene Hinweise auf Anknüpfungspunkte für Möglichkeiten der Förderung unter einer breiteren Perspektive: So könnten Potenziale in der Ausrichtung auf jüngere, weniger 'traditionell' orientierte Akteure und vor allem Bauherren liegen. Weiterhin wird Holzbau nach wie vor mit ökologischen Qualitäten verbunden, so dass eine Förderung weiter auch diesen Weg suchen könnte. Eine weitere mögliche Chance, die auf eine Neuorientierung der Holzwirtschaft und Holzbau abzielt - also eher die Angebotsseite betrifft, als den Holzabsatz - wurde mit der zugegeben provokativen Aussage 'Innovative Technologien statt Sägegatterdenken' angerissen. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere auch auf die Bedeutung von Mischbauweisen verwiesen. Hier werden von manchen Befragten (u.a. mit Hinweis auf die Anforderungen der Energieeinsparverordnung) größere Potenziale für den 'traditionellen Baustoff Holz' gesehen als in reiner Holzbauweise. Ein weiterer Aspekt der 'Förderung' betrifft die Befreiung des Holzbaus von Beschränkungen: im Baurecht ebenso wie auf der Ebene einzelner Bebauungspläne, zumindest Benachteiligungen aufzuheben. Längerfristig wäre wohl auch darauf hinzuarbeiten, den derzeit in Deutschland für Holzbau im Vergleich zum Massivbau aufwändigeren Bauplanungs- und Ausführungsprozess in Anlehnung an internationale Beispiele zu vereinfachen. Und nicht zuletzt legen die Befragungsergebnisse nahe, dass nach wie vor in weiten Kreisen der Öffentlichkeit aber auch in professionellen Bereichen (Planer, Hochschulausbildung, Handwerk, Bauausschussmitglieder) ein erheblicher Bedarf an Informationen, Qualifizierung und insbesondere an anschaulichen Beispielen zum Holzbau (Modellvorhaben, Mustersiedlungen...) angenommen werden kann. Hier wurde auch auf die Vorreiterrolle öffentlicher Bauwerke auf kommunaler Ebene und auf die Bedeutung von Länder- oder Bundesinitiativen bei der Durchführung von größeren Modellprojekten verwiesen.
Die Unterstützung für eine CO2-Bepreisung wächst, zumal negative Folgen des Klimawandels zunehmend auch in Deutschland spürbar sind. Dieses Factsheet des Umweltbundesamtes beschreibt und bewertet die möglichen Ansätze zur CO2-Bepreisung. Der Verkehrs- und Gebäudebereich steht dabei im Mittelpunkt, weil dort der Handlungsbedarf besonders groß ist.
Die Unterstützung für eine CO 2 -Bepreisung wächst, zumal negative Folgen des Klimawandels zunehmend auch in Deutschland spürbar sind. Dieses Factsheet des Umweltbundesamtes beschreibt und bewertet die möglichen Ansätze zur CO 2 -Bepreisung. Der Verkehrs- und Gebäudebereich steht dabei im Mittelpunkt, weil dort der Handlungsbedarf besonders groß ist. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Am 8. September 2016 stellte das Umweltbundesministerium (BMUB) in Berlin sein "Integriertes Umweltprogramm 2030" vor. Es enthält Vorschläge für eine umweltgerechte Wirtschafts- und Finanzpolitik, für eine Stärkung der Umweltpolitik des Bundes, für ein neues Wohlfahrtsverständnis und zur Unterstützung nachhaltigen Handelns von Bürgern und Unternehmen. In der Finanzpolitik spricht sich das Umweltprogramm für eine Weiterentwicklung der ökologischen Steuerreform aus. Dies sei ein "wesentlicher Baustein" zur Verwirklichung einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Auch im Falle anderer knapper Ressourcen oder bedrohter Umweltgüter wie seltene Erden, Phosphor oder feinstaub-, hormon- oder stickstoffbelasteter Ökosysteme fehle es an Steuerungsmöglichkeiten. Mit der Sicherung und Verbesserung der Einnahmenseite öffneten sich Spielräume für die steuerliche Entlastung etwa bei den unteren und mittleren Einkommen und für den Faktor Arbeit. Zur Stärkung der Umweltpolitik des Bundes schlägt das BMUB vor, dem Bundesumweltministerium ein Initiativrecht in anderen Geschäftsbereichen der Bundesregierung einzuräumen. Ein solches Initiativrecht sei bereits heute für das Familienministerium und das Verbraucherschutzministerium in der Geschäftsordnung der Bundesregierung verankert. Zudem spricht sich das Umweltprogramm für eine deutliche Stärkung der naturnahen und ökologischen Landwirtschaft aus. Konkret schlägt das BMUB eine Beschränkung für Intensivtierhaltungsanlagen, die Erarbeitung einer Stickstoffstrategie und eine Absenkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln vor. Durch mehrere Maßnahmen soll zudem nachhaltiges Konsumverhalten gestärkt werden. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hilfe eines "zweiten Preisschilds" über die Umweltkosten von besonders umweltrelevanten Produkten und Dienstleistungen (zum Beispiel Elektrogeräte) informiert werden.
Der Schweizer Bundesrat hat sich bereits mehrfach positiv zu einer ökologischen Steuerreform geäussert, eine konkrete Umsetzung fand jedoch noch nicht statt. Andere europäische Staaten haben aufgrund energie- und klimapolitischer Überlegungen bereits einzelne Energiesteuern oder eine umfangreiche ökologische Steuerreform eingeführt. Die EU hat 2004 eine Richtlinie für Mindeststeuersätze auf Energie verabschiedet, welche ebenfalls in diese Richtung zielt. Heute liegen europaweit bereits viele Erfahrungen mit unterschiedlichen Energiesteuermodellen vor, welche zum Teil auch wissenschaftlich evaluiert wurden. Im Rahmen diesesn Projektes wertet Ecologic diese Erfahrungen systematisch aus, um ökologisch effektive und ökonomisch effiziente Ansätze zu identifizieren. Aufbauend auf die Ergebnisse dieser Auswertung können Grundlagen für die Formulierung der zukünftigen Politik der Schweiz in diesem Bereich erstellt werden.
Ziel des Vorhabens ist die Analyse und Weiterentwicklung des Energie- und Stromsteuerrechts im Sinne der Förderung Erneuerbarer Energien und weiteren Zielsetzungen der Energiewende. Diese Regelungen wurden im Rahmen der Ökologischen Steuerreform als Musterbeispiel eines Systems von Umweltsteuern gepriesen. Inzwischen wird allerdings in Frage gestellt, ob das Energie- und Stromsteuerrecht noch den hohen Anforderungen der Energiewende gerecht wird. Die bestehenden Regelungen des Energie- Stromsteuerrechts sollen daher in Bezug auf Hemmnisse und Belastungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien und den Umwelt- und Klimaschutz analysiert werden. Darauf aufbauend sollen Konzepte entwickelt werden, die die klimapolitische Funktion der Regelungen optimieren. 2. Arbeitsplanung In Arbeitspaket 1 ist zunächst eine Bestandsaufnahme des Rechtsrahmens vorzunehmen, um anschließend verschiedene Weiterentwicklungsoptionen vertieft zu prüfen, die die Klimaeffekte der besteuerten Strommengen stärker berücksichtigen. Dabei sind jeweils die Steuerungswirkung sowie rechtliche und energiewirtschaftliche Auswirkungen und Hemmnisse zu untersuchen. Auf Grundlage dieser Erkenntnisse soll ein Konzept zur Weiterentwicklung der Strom- und Energiesteuer erarbeitet werden. In Arbeitspaket 2 soll die Weiterentwicklung der Effizienzanforderungen der Energiesteuern untersucht werden. Im Mittelpunkt wird dabei eine mögliche Ausweitung der Pflicht zur Nutzung von Energiemanagementsystemen stehen und zu prüfen sein, wie andere Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sinnvoll in die Effizienzvorgaben des bestehende Rechtsrahmens integriert werden können. Arbeitspaket 3 dient schließlich der kurzfristigen Beantwortung von juristischen und energiewirtschaftlichen Ad-hoc-Fragen.
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