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Green Markets: Investitionen in eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung

Internationale UBA-Konferenz berät über nachhaltige Wohlstandsmodelle Konzepte für Grüne Zukunftsmärkte und eine ‘Green Economy‘ stehen im Mittelpunkt der internationalen UBA-Konferenz „Green Markets - World of Sustainable Products“ am 29. und 30.09.2011 in der Urania Berlin. ‘Green Economy‘ steht für ein energie- und ressourceneffizientes Wirtschaften. Damit soll weltweit eine nachhaltige Entwicklung initiiert werden, die Armut abbaut und ökologische Grenzen einhält. Einen wichtigen Schritt dazu bilden Investitionen in grüne Zukunftsmärkte. Die Tagung findet im Vorfeld der Rio+20-Konferenz im Juni 2012 statt, bei der die internationale Staatengemeinschaft über Wege zur ökologischen Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft verhandelt. „Green Economy ist eine Schlüsselstrategie um Hunger und Armut in der Welt erfolgreich zu bekämpfen und die weltweite wirtschaftliche Entwicklung in den Grenzen der ökologischen Belastbarkeit unseres Planeten zu halten“, sagt UBA-Präsident Jochen Flasbarth. The pathway to a green economy provides industrial and developing countries with the prospect of ensuring prosperity without encroaching on the limits of the environment. In June 2012 – 20 years after the 1992 Rio Conference – the international community will gather at the United Nations Conference on Sustainable Development (UNCSD). At this so-called ‘Rio +20’ Conference the parties to the conference will discuss how the global community can move towards becoming an environmentally friendly, resource-saving and energy-efficient ‘green economy.’ Flasbarth comments, “Environmental protection may not be regarded as a niche policy. Development towards a green economy not only affects green sectors, but the very core of the economy“. Investment in green future markets lays the groundwork for a green economy. The Federal Ministry of Environment and the Federal Environment Agency have identified six green lead markets for Germany: environmentally friendly energy production, energy efficiency, material and resource efficiency, sustainable mobility, sustainable water management, and waste and recycling management. On a global scale these markets alone hold enormous potential valued at up to 3.1 trillion euros by 2020. The Roadmap to a Resource Efficient Europe, published on 20 September 2011, details the key components for a transition to an energy and resource-efficient economy in Europe. European Commissioner for Environment Janez Potočnik comments, “In a cooperative effort of Member States and interest groups in industry and civil society, we must create the conditions in which our economy can undergo fundamental changes in the coming years. We must send the right market signals, abolish subsidies harmful to the environment, and promote sustainable production and consumption.” Resource efficiency must be borne in mind in all policy-making areas- from waste management, research and innovation, to energy and transport. If nothing else, a true green economy will help to reduce absolute poverty in developing countries. The ⁠ UN ⁠ Environment Programme-led Green Economy Initiative of 2008 launched has made several proposals to this end. ⁠ UNECE ⁠ General Secretary Ján Kubiš comments, “Investment in natural capital—water, soil, ecosystems- not only makes an important contribution to global climate protection and the preservation of biodiversity, it also represents an investment in the economic viability of billions of people“. Dessau-Roßlau, 29.09.2011

Options under International Law to Increase Resource Efficiency

Resource protection and resource efficiency are an ecological, economic and social necessity. Many resources are limited and under pressure from the rising world population, production methods, consumer behaviour and the high per capita resource consumption. Using more and more resources will exceed the limits of the earth’s ecological carrying capacity in the foreseeable future. This development requires appropriate and effective measures. In its current "Resource Efficiency Programme III", the Federal Government commits to the goal of anchoring resource efficiency more strongly in international treaties, processes and institutions, and to examine options for action. At present there are no salient international treaties or institutions hat channel and focus the political debate, particularly with regard to abiotic raw materials.Therefore, in the long term, the Federal Government pursues an international treaty on increasing resource efficiency. The study analyses how global governance processes and international law can contribute to reducing resource consumption and making the utilisation of resources more efficient and effective. The study provides a stocktake and assessment of existing international law and of non-legal and certain non-governmental instruments and processes related to resource efficiency of abiotic raw materials and gives an assessment of governance proposals in academic literature. Finally specific policy options are identified. Veröffentlicht in Texte | 102/2021.

Konzeption für eine Ressourcenverbrauchspflichtkennzeichnung für Produkte

Die Nutzung natürlicher Ressourcen steigt seit Jahren kontinuierlich und es bedarf internationaler Anstrengungen, die globale Ressourcenbeanspruchung absolut so weit zu senken, dass sie die ökologische Tragfähigkeit der Erde nicht gefährdet. Zur Unterstützung dieses Ziels hat das Forschungsvorhaben die Weiterentwicklung von verbraucherfreundlichen und aussagekräftigen Produktinformationssystemen zur verstärkten Integration von Aspekten des Ressourcenschutzes untersucht. Vier Ideen für eine Ressourcenpflichtkennzeichnung wurden entwickelt und verglichen: Ressourcenkompass, Anteil Recyclingmaterial, Anteil zertifizierte Rohstoffe und Integration der Herstellungsenergie in bestehende Energiekennzeichen. Zwei Fallbeispiele für ein Notebook und eine Waschmaschine dienten zu ihrer Erprobung. Aufgrund des z. T. erheblichen Aufwands, der schlechten Datenlage und des Fehlens von etablierten Charakterisierungsmodellen für die Inanspruchnahme von Inputressourcen ist keiner in dieser Studie vorgestellten Vorschläge derzeit eindeutig zur Ressourcenverbrauchskennzeichnung geeignet. Die Studie leistet dennoch einen wertvollen Beitrag zur methodischen Diskussion. Veröffentlicht in Texte | 81/2016.

Konzeption für eine Ressourcenverbrauchspflichtkennzeichnung für Produkte

Die Nutzung natürlicher Ressourcen steigt seit Jahren kontinuierlich und es bedarf internationaler Anstrengungen, die globale Ressourcenbeanspruchung absolut so weit zu senken, dass sie die ökologische Tragfähigkeit der Erde nicht gefährdet. Zur Unterstützung dieses Ziels hat das Forschungsvorhaben die Weiterentwicklung von verbraucherfreundlichen und aussagekräftigen Produktinformationssystemen zur verstärkten Integration von Aspekten des Ressourcenschutzes untersucht. Vier Ideen für eine Ressourcenpflichtkennzeichnung wurden entwickelt und verglichen: Ressourcenkompass, Anteil Recyclingmaterial, Anteil zertifizierte Rohstoffe und Integration der Herstellungsenergie in bestehende Energiekennzeichen. Zwei Fallbeispiele für ein Notebook und eine Waschmaschine dienten zu ihrer Erprobung. Aufgrund des z. T. erheblichen Aufwands, der schlechten Datenlage und des Fehlens von etablierten Charakterisierungsmodellen für die Inanspruchnahme von Inputressourcen ist keiner in dieser Studie vorgestellten Vorschläge derzeit eindeutig zur Ressourcenverbrauchskennzeichnung geeignet. Die Studie leistet dennoch einen wertvollen Beitrag zur methodischen Diskussion.

Tourismus und Erholung

Die nachhaltige Nutzung des Biosphärenreservates zu Tourismus- und Erholungszwecken beinhaltet die künftige Erhaltung der reichen Naturausstattung. Die Erhaltung der bemerkenswerten Artenvielfalt ist das Hauptkriterium, an der die ökologische Tragfähigkeit der Erholungsnutzung gemessen wird. Diese widerspiegelt sich in der langfristigen Wirtschaftlichkeit der Tourismuseinrichtungen, womit gleichzeitig eine soziale Verträglichkeit gesichert werden soll. Entsprechende Leitbilder wurden entwickelt (Gästestruktur, Beherbergungsangebot/ Gastronomie, Infrastruktur, Fremdenverkehrsmarketing und -organisation).

Umwelt- & Klimaschutz schafft krisenfestere Wertschöpfungsketten

Umwelt- & Klimaschutz schafft krisenfestere Wertschöpfungsketten Das ist die Botschaft einer virtuellen Podiumsdiskussion von UBA, OECD und UNEP. Hintergrund sind aktuelle Debatten zur Krisenanfälligkeit globaler Wertschöpfungsketten und zur rechtlichen Regelung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten international tätiger Unternehmen. Herausgehoben wurde die Notwendigkeit, Umweltschutz und Achtung der Menschenrechte besser zu verzahnen. Umweltzerstörung und ⁠ Klimawandel ⁠ treffen auch die Wirtschaft und die internationalen Warenströme. Schäden an Infrastrukturen durch zunehmende Extremwetterereignisse und Meeresspiegelanstieg, Veränderungen bei landwirtschaftlichen Erträgen oder anhaltendes Niedrigwasser in Flüssen etwa durch häufigere und intensivere sommerliche Dürren können die Lieferketten deutscher Unternehmen zum Erliegen bringen. Wie Unternehmen innerhalb ihrer Lieferketten selbst einen Beitrag zum Umwelt- und ⁠ Klimaschutz ⁠ leisten können, war Thema der virtuellen Podiumsdiskussion „Building environmental resilience and responding to global crises through supply chain due diligence” mit rund 250 Teilnehmenden. Die Veranstaltung fand als Side-Event im Rahmen des diesjährigen “Global Forum on Responsible Business Conduct” der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (⁠ OECD ⁠) statt. Christoph Töpfer vom Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) wies in einem Kurzvortrag auf die sektorübergreifende Notwendigkeit hin, Umweltauswirkungen in globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten stärker zu berücksichtigen. Dabei wies er auch auf aktuelle UBA-Forschungsergebnisse zur Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten und zur ökologischen Kritikalität von Rohstoffen hin. Außerdem stellte er dem internationalen Publikum eine Maßnahme aus der neuen Rohstoffstrategie der Bundesregierung vor, mit der das Bundesumweltministerium die Entwicklung eines internationalen Leitfadens für umweltbezogene Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten initiieren will (Maßnahme 15). Die Umsetzung der Maßnahme soll in enger Zusammenarbeit mit der OECD erfolgen. Weitere Beiträge gab es zu folgenden Themen: zu einem kürzlich erschienenen Unternehmensleitfaden des japanischen Umweltministeriums (Naomi Sugo), zur Rolle von Umweltaspekten in bestehenden OECD-Dokumenten (Louis Marechal, OECD), zur Frage wie Covid-19 nationale Umwelt- und Sozialpolitiken ausbremsen kann (Sara Seck, Dalhousie University), zu den Ansätzen der BMW Group für nachhaltiges Lieferkettenmanagement (Niels Angel) sowie zu den Bewertungsmaßstäben für nachhaltige Investitionen bei der französischen Großbank BNP Paribas (Helena Vines Fiestas). In Abschlussstatements von Arnold Kreilhuber (Umweltprogramm der Vereinten Nationen (⁠ UNEP ⁠), Director Law Division) und Cristina Tébar-Less (OECD, Acting Head, Centre for Responsible Business Conduct) wurde auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit von Kooperationen zwischen den internationalen Organisationen, aber auch mit nationalen Akteuren verwiesen. OECD und UNEP planen aktuell weitere Arbeiten zu den Umweltauswirkungen in den Wertschöpfungsketten ausgewählter Branchen. Auf europäischer Ebene hatte Justizkommissar Didier Reynders kürzlich eine Regulierungsinitiative der Europäischen Kommission für Sorgfaltspflichten von Unternehmen angekündigt. Zudem bestehen Schnittmengen zur Umsetzung der europäischen Konfliktmineralienverordnung, aktuellen Arbeiten der Europäischen Kommission zur Novellierung der Batterierichtlinie und Initiativen zu entwaldungsfreien Lieferketten. In Deutschland werden aktuell Eckpunkte für ein nationales Lieferkettengesetz  erarbeitet.

absp-sutl-1_1-einfuehrung.pdf

1 Einführung – M. TROST 1.1 Aufgaben und Ziele des ABSP Arten- und Lebensräume sind einer der wichtigsten Ausgangspunkte und ein Hauptziel der Aktivitä- ten im Naturschutz. Im Komplex mit ihren abioti- schen Standortfaktoren bilden sie hoch komplizier- te Lebensgemeinschaften, Ökosysteme und Land- schaften, deren Funktionsweisen und wechsel- seitige Abhängigkeiten bis heute nur in Grundzü- gen verstanden werden. Gegenwärtig wird offen- bar, dass menschliches Wirtschaften mit zuneh- mender Intensität auch negative Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen hat. Es setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass Übernutzung der Naturressourcen zu abnehmen- der Fähigkeit der Ökosysteme zur Selbstregu- lation und zu einem Verlust von Gratisleistungen der Natur führt und letztlich die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, d.h. die Nutzbarkeit im öko- nomischen wie auch kulturellen Sinn, beeinträch- tigen kann. Die Arten und Lebensgemeinschaften sind hauptsächliche Elemente und wichtige In- dikatoren für die biologische Vielfalt. Rückgang der biologischen Vielfalt und des Erlebnis- und Erholungswertes der Landschaft sind aktuelle Symptome für den nicht immer nachhaltigen Um- gang mit den natürlichen Ressourcen. Die internationale Gemeinschaft reagierte auf die weltweit vorhandenen Tendenzen des Rück- gangs von biologischer Vielfalt im Jahr 1992 mit Biodiversitätskonvention von Rio de Janeiro. In ihr übernehmen die unterzeichnenden Staaten ein- schließlich Deutschlands die Verpflichtung zur Erhaltung ihres Naturerbes an Arten, Genotypen, Lebensgemeinschaften und Lebensräumen. Im Einzelnen bedeutet das: • Bestandteile der biologischen Vielfalt zu bestimmen, die für deren Erhaltung und nach- haltige Nutzung von Bedeutung sind (Art. 7a), • durch Probenahme und andere Verfahren die nach Art. 7a bestimmten Elemente der biolo- gischen Vielfalt zu überwachen (Art. 7b), • Vorgänge und Tätigkeiten anzugeben, die er- hebliche nachteilige Auswirkungen auf die E r - hatung der biologischen Vielfalt haben (Art. 7c), • ein System von Schutzgebieten und Erhal- tungsgebieten einzurichten und Erhaltungs- leitlinien zu entwickeln sowie beeinträchtigte Ökosysteme zu sanieren und die Regenerie- rung gefährdeter Arten zu fördern (Art. 8), • die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die gegenwärtigen Nutzungen mit der Erhal- tung der biologischen Vielfalt und ihrer nach- haltigen Nutzung vereinbar sind (Art. 8). Kernpunkt des Übereinkommens ist es, Schutz und Nutzung der Biodiversität stets aus ökologi- scher, ökonomischer und sozialer Sicht zu be- trachten. Die ökologische Tragfähigkeit soll Maß- stab der ökonomischen und sozialen Entschei- dungen sein. Dies erfordert die Integration natur- schutzfachlicher Ziele in andere Politikfelder (DOYLE et al. 2005). Zur Umsetzung sollen natio- nale Strategien, Pläne oder Programme (Art. 6a) entwickelt werden. In der Europäischen Union wurde als wesentlicher Beitrag zur Umsetzung der Biodiversitätskon- vention und der Berner Konvention über die Er- haltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume von 1979 die FFH-Richtlinie vom 21. Mai 1992 verab- schiedet und in nationales Recht umgesetzt. Die darin benannten Tier- und Pflanzenarten, die Le- bensraumtypen von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie die auszuweisenden Besonderen Schutz- gebiete nehmen seitdem eine zentrale Rolle in den Naturschutzbestrebungen ein. Darüber hinaus ist in der Europäischen Union eine zunehmend aufeinander abgestimmte Umweltgesetzgebung zu verzeichnen, die die Bewahrung der natürlichen Vielfalt an Arten, Lebensgemeinschaften und deren Lebensgrundlagen zum Ziel hat. Neben der FFH- Richtlinie und der EU-Vogelschutzrichtlinie gehö- ren dazu z. B. das Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen, die Bon- ner Konvention für wandernde Tierarten und die EU-Wasserrahmenrichtlinie. In Deutschland ergeben sich aus der europäischen Gesetzgebung neue Herausforderungen und ver- änderte Schwerpunktsetzungen. So erforderte be- reits die Meldung der Besonderen Schutzgebiete nach FFH-Richtlinie und EU-Vogelschutzrichtlinie, aber auch die Erfüllung von Berichtspflichten, eine räumlich erweiterte und inhaltlich vertiefte Kenntnis der Vorkommen von Arten und Lebens- räumen. Gegenwärtig ist die Biodiversität als Bestandteil des Naturkapitals ein Schlüsselthema im Nach- haltigkeitsdiskurs geworden. Nach der seit 2002 bereits bestehenden nationalen Nachhaltigkeits- strategie wurde eine nationalen Strategie zur bio- logischen Vielfalt erarbeitet (BMU 2007, s.a. KÜCHLER-KRISCHUN & PIECHOCKI 2005, DOYLE et al. 2005). Zunehmend wird auch die Bedeutung arten- reicher Lebensräume mit hoher Biodiversität für den Klimaschutz und die nachhaltige Landnut- zung unter sich ändernden klimatischen Bedin- gungen betont (MLU 2007). Für die praktische Umsetzung von umweltpoliti- schen Zielvorgaben steht dem Naturschutz und der Landschaftspflege eine Reihe von Instru- mentarien zur Verfügung, die von Schutzgebiets- verordnungen bis zu praktischen Pflegemaßnah- 9 men reichen. Auch landwirtschaftliche Förder- möglichkeiten sind teilweise an die Einhaltung naturschutzfachlich relevanter Bewirtschaftungs- praktiken geknüpft. Ein effektiver Einsatz dieser Instrumentarien erfordert konkretes Wissen über Arten und Lebensräume als Entscheidungsgrund- lage. Der Landtag Sachsen-Anhalts hat diesen Anforderungen u. a. dadurch Rechnung getragen, dass er die Landesregierung mit Beschluss vom 21. 06. 1991 mit der Erstellung landesweiter Arten- und Biotopschutzprogramme beauftragt hat. Hauptaufgabe des Arten- und Biotopschutzpro- gramms ist es, die Naturschutzfachliche Daten- grundlage auf regionaler Basis zu schaffen und ei- nem breiten Nutzerkreis zugänglich zu machen. Der regional-naturräumliche Bezug ermöglicht es, Schwerpunkte und Besonderheiten des je- weiligen Landschaftsraumes innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt herauszuarbeiten. Neben der Datensammlung zum Bestand an Arten und Lebensräumen wird auch das Ziel verfolgt, Ziele des Naturschutzes regional zu konkretisieren und auf Konflikte mit anderen Landnutzern sowie dem entsprechende Lösungsmöglichkeiten hin- zuweisen. Im Gegensatz zu den auf einzelne Schutzgebiete bezogenen Schutzwürdigkeitsgutachten bzw. Pflege- und Entwicklungsplanungen verfolgt das ABSP grundsätzlich eine regional flächendecken- de Herangehensweise. Daher sind auch Aus- sagen zu Bereichen möglich, die bei rein schutz- gebietsbezogener Arbeitsweise mitunter unbe- rücksichtigt bleiben. Eines der wichtigsten An- wendungsgebiete der letzten Jahre war so z. B. die Gestaltung des Schutzgebietssystems Natura 2000. Die Meldung von Besonderen Schutzge- biete hat wesentlich auf die im Rahmen des Arten- und Biotopschutzprogramms zusammen- geführten Daten zurückgegriffen. Aber auch die Kenntnis der Vorkommen von Arten der Anhänge IV und V der FFH-Richtlinie, für die keine Schutz- gebiete ausgewiesen werden müssen und für die daher ein flächendeckender Schutzansatz erfor- derlich ist, wird im ABSP vorangetrieben. Damit wird zugleich eine Grundlage zur Erfüllung der FFH-Berichtspflichten an die Europäische Union geschaffen. Daneben sind die Ausarbeitungen eine Grundlage für: • Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen • Fachplanungen bestimmter Nutzungsbereiche (z. B. Regional- und Bauleitplanungen) • Biotopverbundplanungen • z. T. Landwirtschaftliche Förderungen ggf. unter Berücksichtigung von Cross Compliance. Dem Interessenabgleich mit konkurrierenden In- teressen wird dabei bewusst nicht vorgegriffen. Das Saale-Unstrut-Triasland gehört in Sachsen- Anhalt zu denjenigen Regionen, die in einer Kul- turlandschaft mit Jahrtausende währender Tra- dition vielfältige und artenreiche Lebensräume mit charakteristischer Eigenart bewahrt haben. Zur besonderen Biodiversität dieser Kulturland- schaft gehören hier vor allem auch Lebensräume und Arten, die unter den ausgesprochen trocken- warmen Bedingungen und spezifischen Formen der Landnutzung für Deutschland einzigartige Vorposten einnehmen oder Arealgrenzen aufwei- sen. Dieser Reichtum an Arten und Lebensräu- men ist zu großen Teilen das Resultat lange wäh- render Kultivierung des Landes. Gegenwärtig fin- den jedoch Änderungen der Landnutzung und der Bewirtschaftungsformen in einem bislang un- gekannten Ausmaß und Tempo statt. Während bestimmte Bereiche sehr intensivem Bewirt- schaftungsdruck unterliegen, drohen andere tradi- tionelle landwirtschaftliche Bereiche aus jeglicher Nutzung herauszufallen. Diese Entwicklungen werden auf Lange Sicht nicht zu unterschätzende Auswirkungen auf die Arten und Lebensgemein- schaften, auf die Landschaftsstruktur und damit auch auf diverse Gratisleistungen der Natur haben. Es ist eine Aufgabe des Naturschutzes, unter diesen neuen Rahmenbedingungen Wege aufzuzeigen, wie die biologische Vielfalt für die Nachwelt erhalten werden kann. Diese Aufgabe steht in engem Zusammenhang mit der Nach- haltigkeit der Landnutzung und der langfristigen Erhaltung von Bewirtschaftungsmöglichkeiten und Gratisleistungen des Naturhaushaltes. Dies entspricht auch dem Ziel der LEADER- Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Kom- mission zur Entwicklung ländlicher Räume. Nur durch eine Nutzung wird eine nachhaltige Siche- rung der der Kulturlandschaft erreicht und gleich- zeitig Möglichkeiten zu ihrer ökonomischen Nut- zung erschlossen. Der Naturpark Saale-Unstrut- Triasland kann als strukturschwache Region mit einzigartiger historisch-kultureller Tradition und be- merkenswertem Artenreichtum in abwechslungs- reicher Landschaft in besonderem Maße von die- sem Ansatz profitieren. Das Arten- und Biotop- schutzprogramm verdeutlicht den Aspekt der bio- logischen Vielfalt und zeigt Wege auf, im Saale- Unstrut-Triasland gewerbliche, land- und forst- wirtschaftliche sowie touristische Nutzung in naturverträglicher Form zu gestalten. 1.2 Fachliche Quellen und Grundlagen In der Tabelle 1.1 wird nur eine Auswahl wichtiger Übersichtsarbeiten gebracht – die vollständige 10 Auflistung erfolgt in den jeweiligen Kapiteln. Tab. 1.1: ABSP Saale-Unstrut-Triasland - Übersicht über verwendete Datengrundlagen Datengrundlage Form der Aufbereitung / Veröffentlichung 1. Kartenmaterial Topographische Karten Übersichtskarte Sachsen-Anhalt - Verwaltungsausgabe, M 1 : 300.000LVermGeo, Landkreisgrenzen als digitaler Datensatz Topographische Karten M 1 : 10.000 (TK 10), M 1 : 25.000 (TK 25) und M 1: 50.000 (TK 50)LVermGeo, z. T. digital auf Rasterbasis als Grundlage des Datenbankprogramms WINART Digitale Amtliche Topographische Karten (TOP 50)LVermGeo, digital auf Rasterbasis Thematische Karten Landschaftsgliederung, M 1: 300.000Landschaftsprogramm LSA (1994), REICHHOFF et al. (2001), Abgrenzungen als digitaler Datensatz Gewässer - Zustand und Gefährdung, M 1: 300.000Landschaftsprogramm LSA (1994) Fließgewässerprogramm Sachsen-AnhaltLAU (1997), analog und digital auf Rasterbasis Deiche und ÜberschwemmungsgebieteLAU (1998), digitaler Datensatz Bodenübersichtskarte, M 1: 200.000GLA (1997), Karte analog und als digitaler Datensatz Potenziell natürliche Vegetation (pnV), M 1: 200.000LAU (2000), Einheiten als digitaler Datensatz Topographische Karte 1: 50.000 - Fachkarte der für den Naturschutz besonders wertvollen BereicheLAU (1996-2005), Karten analog und als digitaler Datensatz Schutzgebiete im Land Sachsen-Anhalt (LSG, NSG, FND, NDF, GLB ... )Fortlaufend aktualisierte Daten als Karten analog und als digitaler Datensatz Schutzgebietssystem Natura 2000Karten analog und als digitaler Datensatz 2. CIR-Luftbilder Befliegung 1992/1993 sowie 2002, M ca. 1: 10.000 Diapositive, Kontaktkopien, digital 3. Kartierungen und Verbreitungsangaben Lebensräume und Nutzungen Biotoptypen- und Nutzungstypenkartierung auf Grundlage der CIR- Luftbildinterpretation (1992/93)digitaler Datensatz Selektive terrestrische Biotopkartierung M 1: 10.000Datenbank (BIO-Struktur) Flora, Fauna Floristische Kartierung Ostdeutschlands (Farn- und Blütenpflanzen) auf Rasterbasis (Quadranten der TK25)BENKERT et al. (1996), KORSCH (1999) Die Orchideen Sachsen-Anhalts – VerbreitungsatlasKALLMEYER & ZIESCHE (1996) Floristische Kartierung, LAU/Botanischer Verein Sachsen-Anhalt e. V.Datenbank Farn- und Blütenpflanzen Sachsen-Anhalt (WINART) Die Fischfauna von Sachsen-Anhalt - Verbreitungsatlas.KAMMERAD et al. (1997), Datenbank (WINART) Kartierung Amphibien und Reptilien Sachsen-AnhaltsMEYER et al. (2004), Datenbank (WINART) Atlas der Brutvögel Sachsen-Anhalts, Südteil, Kartierung auf Rasterbasis der TK 25 (AS)GNIELKA & ZAUMSEIL (1997) Fledermauskartierung des AK Fledermäuse Sachsen-Anhalt e. V.Datenbank (WINART) Verbreitungsangaben zu den Arten nach Anhang II und IV der FFH- RichtlinieLAU (2001, 2004) Tierökologische Untersuchungen in gefährdeten Biotoptypen des Landes Sachsen-Anhalt. I. Zwergstrauchheiden, Trocken- und Halbtrockenrasen.SCHNITTER et al. (2003) Auswertung von zoologischen Belegsammlungen in diversen Museen, Universitäts- und Privatsammlungenz. T. in Datenbanken verfügbar 4. Naturschutzfachplanungen und Gutachten Standarddatenbögen zu den Besonderen Schutzgebieten nach FFH- Datenbank (Formulare, Datei) Richtlinie diverse Schutzwürdigkeitsgutachten sowie Pflege- und Entwicklungspläne unveröffentlichte Studien und Gutachten 5. Fachplanungen/Landschaftsplanungen i. w. S. Landschaftsprogramm des Landes Sachsen-Anhalt Landschaftsprogramm (1994), REICHHOFF et al. (2001) Landschaftsrahmenpläne 11

Lokale Agenda 21 fuer Dresden

Das Projekt "Lokale Agenda 21 fuer Dresden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltzentrum Dresden e.V. durchgeführt. Fuer die 1. Phase (Zeitraum 01.06.96 - 31.05.97): Perspektiven der Nachhaltigen Entwicklung der Stadt Dresden im Rahmen der Lokalen Agenda 21. - Gewinnung von Akteuren fuer einen solchen Prozess. - Ermitteln von Problemfeldern. - Entwicklung von sozial-oekologischen und oekonomischen Projekten und Arbeitsformen fuer die Stadt Dresden.

Planspiel zur BauGB-Novelle 2004

Das Projekt "Planspiel zur BauGB-Novelle 2004" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Deutsches Institut für Urbanistik gGmbH durchgeführt. Das BMVBW hat - wie bei früheren Gesetzgebungsverfahren das Difu - den Gesetzentwurf zum EAG-Bau (Europarechtsanpassungsgesetz Bau) im Rahmen eines Planspiels überprüfen lassen. Kooperationspartner war die Forschungsgruppe Stadt und Dorf - Prof. Dr. Rudolf Schäfer. In sechs Städten unterschiedlicher Größe und räumlicher Lage (Bocholt, Bochum, Forst, Freising, Leipzig, Reutlingen) wurden die neuen Regelungen einem diffe-renzierten Praxistest unterzogen. Ergänzend wurden zwei Landkreise mit ihren Kreisstädten (Cloppenburg und Parchim) für die Themenkomplexe Massentierhaltung und Privilegierung von Anlagen zur Gewinnung von Energie aus Biomasse im Außenbereich in das Planspiel einbezogen. Grundkonzept eines solchen der Gesetzesfolgenabschätzung dienenden Planspiels ist die Anwendung eines Regelungsentwurfs auf konkrete Fälle durch die in den Verwaltungen der Planspielstädte üblicherweise mit dem geregelten Aufgabenbereich befassten Personen. Die Ergebnisse des Planspiels wurden am 1. März 2004 vor Mitgliedern der zuständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages vorgestellt und sind auf der Difu-Homepage verfügbar.

Teilprojekt FH Köln

Das Projekt "Teilprojekt FH Köln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Köln, Institut für Tropentechnologie durchgeführt. The DINARIO research project is part of the Brazilian - German co-operation program, launched by the Brazilian Agricultural Research Corporation (EMBRAPA, Brazil) and by the Federal Ministry of Education and Research (BMBF, Germany). The implementing institutions of this project are the Cologne University of Applied Sciences (in cooperation with the University of Bonn), the University of Leipzig and the Friedrich-Schiller-University of Jena. The project will be carried out in collaboration with two Brazilian institutions, the National Centre for Soil Research (EMBRAPA Solos) and the National Centre for Research of Agrobiology (EMBRAPA Agrobiologia), together with many externally involved project partners. The project addresses the objectives of methodological advancement and applicability of results in decision-making at the interface of environmental management and economic progress in the Brazilian Mata Atlântica region. The principal intentions to carry out this project are derived from the considerations of the actual causes and processes of landscape change under the influence of global change, in particular of future climate conditions.

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