API src

Found 71 results.

Related terms

Ausnahme des Umbruchverbots für Zwischenfrüchte im Rheinland in NRW

Ab dem Jahr 2018 besteht in bestimmten Kreisen und kreisfreien Städten des Landesteils Rheinland die Möglichkeit, Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Greening-Verpflichtungen als ökologische Vorrangfläche angebaut werden, ab dem 1. Februar umzubrechen. Der vorgezogene Umbruchtermin gilt auch für Zwischenfrüchte, die nach einem Leguminosenanbau im Rahmen des Greening angebaut wurden sowie Untersaaten im Rahmen der Erbringung von ökologischen Vorrangflächen. Eine Vorverlagerung des Umbruchtermins für Zwischenfrüchte, die im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen gefördert werden, ist nicht möglich. Hier gilt weiter der 16. Februar als frühester Termin, auch falls diese als ökologische Vorrangfläche im Rahmen des Greening ausgewiesen werden. Der aktuelle Datenbestand ist statisch und wird nur bei Bedarf abgerufen.

Ökologische Vorrangflächen in NRW

Darstellung von stabilen (potentiellen) Ökologischen Vorrangflächen. Im Rahmen des Greenings sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche dazu verpflichtet, 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Für die Umsetzung der ÖVF stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen.

Fördermaßnahmen für Imker EU-Bienenförderung Förderung investiver Maßnahmen in der Bienenhaltung - Agrarinvestitionsförderungsprogramm Förderung von Investitionen zur Marktstrukturverbesserung für landwirtschaftliche Erzeugnisse Förderung von Direktvermarktern Indirekte Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Bienen und anderen Insekten Blühstreifenprogramm Förderrichtlinien Hecken und Feldgehölze

Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen, können gemäß Artikel 55 ff. der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 17. Dezember 2013 eine Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse erhalten. Antragsteller sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e.V., der Verband Buckfastimker Sachsen-Anhalt-Thüringen e.V., Imkervereine sowie Imker, die ihren Wohnsitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen. Antragsbearbeitende Stelle ist das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte. Förderfähige Maßnahmen im Rahmen dieser Förderung sind: technische Hilfe für Imker und Imkervereinigungen, Bekämpfung der Varroose, Maßnahmen zur Förderung der Analyse von Honig und Bienenwachs, Wiederauffüllung des gemeinschaftlichen Bienenbestands, Zusammenarbeit mit Organisationen, die auf die Durchführung von Programmen der angewandten Forschung auf dem Gebiet der Bienenzucht und der Bienenzuchterzeugnisse spezialisiert sind (außerhalb der Richtlinie). Weiterführende Informationen sind auf der Seite zur EU-Bienenförderung eingestellt. Imker können eine Förderung für Investitionen gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms beantragen. Der Antrag ist bei dem für den Betriebssitz des Antragstellers zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten zu stellen. Antragsunterlagen können über ELAISA abgerufen werden. Zusammenschlüsse von Imkern, die nach dem Agrarmarktstrukturgesetz in Verbindung mit der Agrarmarktstrukturverordnung anerkannt und Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 sind können gemäß der Richtlinie Marktstrukturverbesserung Zuwendungen beantragen. Antragsbearbeitende Stelle ist das Landesverwaltungsamt in Halle. Das Land fördert Direktvermarkter über verschiedene Marketing- und Fortbildungsmaßnahmen. Genauere Angaben sind der Internetseite zum Agrarmarketing zu entnehmen. Wer als Imker oder Imkerverein Interesse an Marketingaktionen hat bzw. teilnehmen möchte, kann sich zudem an die Agrarmarketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH wenden. Viele Maßnahmen mit dem Ziel, biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern, haben positive Effekte auf eine Vielzahl von Organismen, auch auf Insekten. Dazu zählen z.B. die Anlage von Blühflächen und Blühstreifen sowie Schon- und Schutzstreifen oder die Anlage, Pflege und Unterhaltung von Hecken, Knicks, Baumreihen und Feldgehölzen. Mit dem Blühstreifenprogramm werden in Sachsen-Anhalt seit 2010 Landwirte gefördert, die Blühstreifen auf Ackerland anlegen. Damit soll sichergestellt werden, dass während der gesamten Vegetationsperiode blühende Pflanzen zu finden sind. Die Blühstreifen bleiben fünf Jahre lang erhalten. In der aktuellen Förderperiode werden einjährige und mehrjährige Blühstreifen und Blühflächen sowie Schonstreifen als fünfjährige Maßnahmen angeboten, auch als ökologischen Vorrangfläche. Förderanträge können von Landwirten bis zum 15.5. gestellt werden. Mit den Zuwendungen wird das Ziel verfolgt, die Umsetzung von Vorhaben zur Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen sowie den Umbau von Hecken zu unterstützen, welche die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme mit Schwerpunkt im Bereich Verminderung der Bodenerosion zum Ziel haben. Neben dem Neu- und Umbau der Hecken sind die notwendigen Planungsleistungen, die Entwicklungspflege bis zum Abschluss des dritten Standjahres sowie die Erosionsschutzwirkung der Hecken sichernde Maßnahmen (Faschinen, Mulden oder Erdverwallungen) förderfähig. Die Förderung aus Mitteln des Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) erfolgt in Höhe von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend. Aufrufe zu konkreten Auswahlstichtagen erfolgen regelmäßig und werden über ELAISA veröffentlicht. Nach erfolgreicher Antragsprüfung werden zentral die zu fördernden Vorhaben anhand von Auswahlkriterien ermittelt. Daran schließt sich die Bewilligung der ausgewählten Anträge an.

INSPIRE Bewirtschaftungsgebiete Integratives Monitoring der Großschutzgebiete

Der INSPIRE Darstellungsdienst Bewirtschaftungsgebiete Integratives Monitoring der Großschutzgebiete stellt die Monitoring-Datenbank für die Integrative Monitoring der Großschutzgebiete gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III bereit. Die Monitoring-Datenbank erlaubt ein bundesweites Monitoring, welches ökologische, ökonomische, soziale bzw. soziokulturelle Parameter (42 Indikatoren) berücksichtigt und miteinander verbindet. Aktuell wird das Monitoring in 13 Nationalparken und 14 Biosphärenreservaten durchgeführt. Ziel ist die Qualität des deutschen Schutzgebietssystems langfristig zu sichern, internationale und nationale Berichtspflichten zu erfüllen und eine bundeseinheitliche Übersicht über die Entwicklung der einzigartigen Lebensräume der Nationalen Naturlandschaften zu schaffen. Die Großschutzgebiete Röhn und Elbe wurden an den Bundeslandgrenzen unterteilt.

INSPIRE BW Bodenbedeckung Stabile ÖVF (Ökologische Vorrangflächen) 2022

Der Datensatz "INSPIRE BW Bodenbedeckung - Stabile ÖVF" stellt die stabilen ökologischen Vorrangflächen (EFA) nach der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 Art. 46 dar. Die Daten sind mit dem Gemeinsamen Antrag (GA) 2022 letztmalig aktualisiert worden. Die Daten werden im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU erhoben und sind Bestandteil des InVeKoS von Baden-Württemberg. Die Polygone wurden anonymisiert.

INSPIRE Bewirtschaftungsgebiete Integratives Monitoring der Großschutzgebiete

Der INSPIRE Downloaddienst Bewirtschaftungsgebiete Integratives Monitoring der Großschutzgebiete stellt die Monitoring-Datenbank für die Integrative Monitoring der Großschutzgebiete gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III bereit. Die Monitoring-Datenbank erlaubt ein bundesweites Monitoring, welches ökologische, ökonomische, soziale bzw. soziokulturelle Parameter (42 Indikatoren) berücksichtigt und miteinander verbindet. Aktuell wird das Monitoring in 13 Nationalparken und 14 Biosphärenreservaten durchgeführt. Ziel ist die Qualität des deutschen Schutzgebietssystems langfristig zu sichern, internationale und nationale Berichtspflichten zu erfüllen und eine bundeseinheitliche Übersicht über die Entwicklung der einzigartigen Lebensräume der Nationalen Naturlandschaften zu schaffen. Die Großschutzgebiete Röhn und Elbe wurden an den Bundeslandgrenzen unterteilt.

Limited environmental impact and high costs

The paper summarizes the most important results of the scientific project "Evaluation of the Common Agricultural Policy II". Land use data sets were used to in order to analyse how the 2013 reform of the Common Agricultural Policy (CAP) has affected the environment. The results show that none of the greening measures included in the CAP (maintenance of permanent grassland, ecological priority areas, crop diversity) managed to contribute significantly to an improvement of the environment. However, the paper shows also how future measures integrated in the Common Agricultural Policy can be constructed in order to be more effective. Funding for green measures that is not generally based on area size, but is based on the foregone profits of the farmers, can lead to more positive environmental effects in general and especially in highly productive arable farming locations. Veröffentlicht in Texte | 76/2021.

Geringe Umweltwirkung, hohe Kosten

Das Papier fasst die wichtigsten Ergebnisse des Vorhabens „Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik aus Sicht des Umweltschutzes II“ zusammen. Mithilfe von Landnutzungsdaten wurde analysiert wie sich die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik aus dem Jahr 2013 auf die Umwelt ausgewirkt hat. Die Ergebnisse zeigen, dass in keinem der Bereiche des Greenings (Dauergrünland, Ökologische Vorrangflächen, Feldfruchtdiversität) wesentliche Umweltwirkungen erreicht werden konnten. Das Papier zeigt aber auf wie Verbesserungen möglich sind. So kann eine Förderung von grünen Maßnahmen die nicht pauschal nach Fläche orientiert ist, sondern sich an den entgangenen Gewinnen der Landwirt*innen orientieren, zu positiveren Umweltwirkungen im Allgemeinen und insbesondere in hochproduktiven Ackerbaustandorten führen. Veröffentlicht in Texte | 71/2021.

BfN Schriften 630 - Wirkung ökologischer Vorrangflächen zur Erreichung der Biodiversitätsziele in Ackerlandschaften

Das von der EU-Kommission bei der Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) verfolgte Ziel ist neben einer gerechteren Verteilung der Agrargelder insbesondere eine umweltfreundlichere „grünere“ 1. Säule der GAP. Die Notwendigkeit für eine stärkere Ökologisierung der GAP wird u. a. auf Grund des dramatischen Artenrückgangs in der Agrarlandschaft, anhaltend hoher Nährstoffeinträge in Böden und Gewässer sowie aus europäischen und globalen Vorgaben zum Schutz der Biodiversität ersichtlich. Problematisch ist in diesem Zusammenhang auch, dass die über die 2. Säule der GAP angebotenen freiwilligen Agrarumweltmaßnahmen in intensiv genutzten landwirtschaftlichen Regionen relativ wenig in Anspruch genommen werden. Die zentrale Maßnahme zur Erreichung der Biodiversitätsziele, ergänzend zur Agrarumweltförderung, wurde für die Förderperiode ab 2015 in den ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) gesehen).

GAP-Reform 2013: Wenig Umweltwirkung, teuer erkauft

<p>GAP-Reform 2013: Wenig Umweltwirkung, teuer erkauft</p><p>2013 wurde die Gemeinsame Agrarpolitik mit dem Ziel reformiert, die negativen Umweltwirkungen der Landwirtschaft zu senken. Um Fördergelder der EU zu erhalten, müssen Landwirte auf ihren Flächen seitdem mit dem sogenannten „Greening“ bestimmte Bewirtschaftungsmethoden einhalten. Trotz hoher Kosten blieben die Effekte der Reform aber gering. Das zeigt ein aktuelles UBA-Papier.</p><p>Zum Zeitpunkt der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in 2013 dominierten in vielen Teilen Deutschlands sehr enge Fruchtfolgen, die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biodiversitt#alphabar">Biodiversität</a>⁠ in den Agrarökosystemen ging zurück und die Grünlandfläche schrumpfte. Hier sollte das Greening gegensteuern und den Umweltzustand verbessern. 30 Prozent der Direktzahlungen an konventionelle landwirtschaftliche Betriebe sind seit Inkrafttreten der GAP-Reform an die Einhaltung der Greening-Auflagen zur Anbaudiversifizierung, des Grünlanderhaltes und der Einrichtung ökologischer Vorrangflächen gebunden.</p><p>Die Studie „Evaluierung der GAP-Reform aus Sicht des Umweltschutzes anhand einer Datenanalyse von InVeKoS-Daten der Bundesländer II“ hat mit Daten der deutschlandweiten Agrarstrukturerhebung, der Bodennutzungshaupterhebung sowie Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) untersucht, wie sich die Einführung des Greening auf die Umwelt ausgewirkt hat. Die Ergebnisse zeigen, dass</p><p>Jedes Jahr zahlt die EU 1,5 Mrd. Euro an landwirtschaftliche Betriebe für die Einhaltung der Greening-Vorgaben. Nach Berechnung der Fachleute betragen die Kosten dieser Umsetzung für die Betriebe aber nur 190 Millionen Euro, also ein Achtel dieser EU-Zahlungen. Zeitgleich werden ökologisch wertvolle Greening-Maßnahmen wie das Bereitstellen von Brachen und Blühstreifen nicht ausreichend umgesetzt, um nennenswerte ökologische Effekte zu erzielen. Diese ineffiziente Nutzung von öffentlichen Mitteln für Umweltleistungen hat zwei Ursachen:</p><p>Derzeitig laufen die Verhandlungen für die nächste GAP-Periode sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene. Wichtige Weichenstellung z. B. zu dem Budget für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in der ersten und in der zweiten Säule sind bereits erfolgt. Ob dieses Geld auch Wirkung entfaltet, ist abhängig von den konkreten Maßnahmen, die damit verbunden werden. Eines wird deutlich - nur mit passgenauen finanziellen Anreizen können Umweltmaßnahmen der GAP in allen Regionen Deutschlands im nennenswerten Umfang umgesetzt werden. Die Fördersätze für Umweltmaßnahmen in der ersten Säule müssen also nach Standorten und nach ökologischer Ambition differenziert werden. Dies zu ermöglichen liegt in nationaler Verantwortung - eine Entscheidung hierzu ist bisher nicht gefallen.</p>

1 2 3 4 5 6 7 8