Am 8. September 2016 stellte das Umweltbundesministerium (BMUB) in Berlin sein "Integriertes Umweltprogramm 2030" vor. Es enthält Vorschläge für eine umweltgerechte Wirtschafts- und Finanzpolitik, für eine Stärkung der Umweltpolitik des Bundes, für ein neues Wohlfahrtsverständnis und zur Unterstützung nachhaltigen Handelns von Bürgern und Unternehmen. In der Finanzpolitik spricht sich das Umweltprogramm für eine Weiterentwicklung der ökologischen Steuerreform aus. Dies sei ein "wesentlicher Baustein" zur Verwirklichung einer sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Auch im Falle anderer knapper Ressourcen oder bedrohter Umweltgüter wie seltene Erden, Phosphor oder feinstaub-, hormon- oder stickstoffbelasteter Ökosysteme fehle es an Steuerungsmöglichkeiten. Mit der Sicherung und Verbesserung der Einnahmenseite öffneten sich Spielräume für die steuerliche Entlastung etwa bei den unteren und mittleren Einkommen und für den Faktor Arbeit. Zur Stärkung der Umweltpolitik des Bundes schlägt das BMUB vor, dem Bundesumweltministerium ein Initiativrecht in anderen Geschäftsbereichen der Bundesregierung einzuräumen. Ein solches Initiativrecht sei bereits heute für das Familienministerium und das Verbraucherschutzministerium in der Geschäftsordnung der Bundesregierung verankert. Zudem spricht sich das Umweltprogramm für eine deutliche Stärkung der naturnahen und ökologischen Landwirtschaft aus. Konkret schlägt das BMUB eine Beschränkung für Intensivtierhaltungsanlagen, die Erarbeitung einer Stickstoffstrategie und eine Absenkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln vor. Durch mehrere Maßnahmen soll zudem nachhaltiges Konsumverhalten gestärkt werden. So sollen Verbraucherinnen und Verbraucher mit Hilfe eines "zweiten Preisschilds" über die Umweltkosten von besonders umweltrelevanten Produkten und Dienstleistungen (zum Beispiel Elektrogeräte) informiert werden.
Die dargestellten Karten zu den kulturspezifischen Anbaugebieten wurden im Arbeitskreis Versuchsansteller im ökologischen Landbau beim Verband der Landwirtschaftskammern erarbeitet. Die Definition dieser Anbaugebiete basiert auf der Gliederung Deutschlands in Boden-Klima-Räume (BKR). Jede Gemeinde Deutschlands ist genau einem Boden-Klima-Raum zugeordnet. Daraus ergibt sich auch die eindeutige Zuordnung zu den verschiedenen fruchtartspezifischen Anbaugebieten des ökologischen Landbaus.
Der Datensatz enthält die Angaben zu den Betrieben und Einrichtungen, die an den sächsischen Bio-Erlebnistagen teilgenommen haben. Die jährlich im Herbst stattfindenden Bio-Erlebnistage bringen den Verbrauchern Bio-Lebensmittel näher, geben Einblicke in Anbau, Tierhaltung, Verarbeitung bis hin zur Vermarktung. Von großem Hoffest über gemeinsamer Ernte-Aktion bis zu kleinen Workshops können Verbraucher die Bio-Erlebnistage nutzen, um mehr über die in ihrer Region erzeugten Lebensmittel zu erfahren.
Das vorliegende Forschungsvorhaben "Kurzfassungen der Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme nach der ELER-Verordnung - Fortschreibung und Aktualisierung" (FKZ 807 88 030) aktualisiert die Ergebnisse zweier vorhergehender Vorhaben. Eine Aktualisierung war notwendig, weil die ELER-Verordnung der Europäischen Union, die die neue Förderperiode einleitete, einen völlig neuen Rahmen für die EU-kofinanzierten Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme vorgegeben hat. Allein dieser Umstand führte zu erheblichen Veränderungen in den Agrarumwelt- und Naturschutzprogrammen, die in Deutschland aufgrund der föderalen Struktur von den Bundesländern gestaltet werden. Gleichzeitig haben die Bundesländer bei der Überarbeitung ihrer Programme auf die Ergebnisse der Evaluierungen, auf positive wie negative Erfahrungen (Akzeptanz, Effizienz etc.) sowie auf veränderte finanzielle Spielräume reagiert. In Kapitel 2 erfolgt eine Definition bzw. Abgrenzung derjenigen Maßnahmen, die in die vorliegende Datenbank aufgenommen wurden. Kapitel 3 enthält eine aktuelle Übersicht über die Agrarumwelt- und Naturschutzprogramme der Bundesländer, die in der Regel als Richtlinien vorliegen. Eine Übersicht über die konkreten Inhalte dieser Richtlinien und die einzelnen Maßnahmen enthält Teil II dieses Berichts (tabellarische Kurzfassungen). Kapitel 4 gibt einen differenzierten Überblick welche Maßnahmen die Bundesländer in den Bereichen Ökologischer Landbau, Ackerbau, Gemüsebau und Dauerkulturen, Grünland, Schutz der Genressourcen, Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren, Teichwirtschaft sowie bei den Pflege- und Naturschutzprogrammen (Erhalt des natürlichen Erbes) anbieten und wie sich die Gestaltung der Maßnahmen weiterentwickelt. Kapitel 5 fasst die Entwicklung sowie ihre Ursachen und Hintergründe zusammen, bewertet die Entwicklung und versucht einen Ausblick auf künftige Entwicklungen zu geben.
Pflanzenschutzmittel gefährden Feldvögel Der großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft gefährdet zunehmend Vögel auf Feldern. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem Rebhuhn und Feldlerche finden durch den Chemikalieneinsatz weniger Nahrung, weil mit den Schädlingen auch Futtertiere wie Schmetterlingsraupen und andere Insekten getötet werden. Herbizide beseitigen außerdem Wildkräuter auf den Äckern, von denen die Insekten leben. So wird die Nahrungskette nachhaltig gestört. Dabei wäre es möglich, die Artenvielfalt auf Äckern, Feldern und Wiesen zu schützen. Thomas Holzmann, derzeit amtierender Präsident des Umweltbundesamtes: „Wir brauchen einen Mindestanteil von Flächen, auf denen nicht gespritzt wird. Auf solchen Blühstreifen und Brachen fänden Feldvögel, Schmetterlinge, und Bienen dann genügend Nahrung.“ Vor allem bei Feldvogelarten, die für die Aufzucht ihrer Jungen auf den Feldern nach Insekten suchen, führt der Einsatz eines Insektenvernichtungsmittels während der Aufzucht oft zum Verhungern der Jungtiere und zur Gefährdung der Art. Bei Rebhuhn, Goldammer und Feldlerche sind solche indirekten Gefährdungen durch Pflanzenschutzmittel nach überwiegender wissenschaftlicher Auffassung weitgehend gesichert. Alle Vogelarten, die am Boden brüten, leiden zudem darunter, dass Getreide durch den Einsatz von Pilzbekämpfungsmitteln (Fungiziden) immer dichter angepflanzt werden kann. Den Vögeln bleibt so zu wenig Raum und Nahrung, um ihre Nachkommen aufzuziehen. Für die aktuelle Studie haben Forscher und Forscherinnen die Ergebnisse zahlreicher anderer Studien zur Gefährdung von Beständen ausgewertet, bei insgesamt 27 Vogel- und 22 Säugetierarten. Sie wollten wissen, welche Ursachen es für den an vielen Orten beobachteten Artenrückgang gibt. Da mit der intensiven Landwirtschaft ein generelles Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel nicht vereinbar ist, sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig: „Mit Blühstreifen, Brachflächen und unbehandelten Dünnsaaten lässt sich auch in der modernen, intensiven Landwirtschaft die Artenvielfalt auf den Äckern schützen. Vieles davon ist bereits Bestandteil von den Agrarumweltprogrammen der Bundesländer, wir haben also gute Praxiserfahrungen damit. Die negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln lassen sich so deutlich mindern, ohne die Erträge zu gefährden.“, sagte Thomas Holzmann. Langfristig müsse die Abhängigkeit der Landwirtschaft von chemischen Pflanzenschutzmitteln ohnehin verringert werden. Das sei auch der klare Auftrag der EG-Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden an die Mitgliedstaaten. „Der Ökolandbau zeigt schon heute, dass es möglich ist, weitgehend ohne chemische Pflanzenschutzmittel auszukommen. Bislang hat der Ökolandbau in Deutschland allerdings nur einen Flächenanteil von 6 Prozent – und verfehlt damit das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von mindestens 20 Prozent Ökolandbau. Hier kann und muss mehr passieren.“, so Thomas Holzmann. In Deutschland werden pro Jahr fast 100.000 Tonnen Pflanzenschutzmittel auf Äckern, Wiesen, Wein- und Obstkulturen eingesetzt. Die Mittel unterliegen einer strengen Zulassung, an der auch das UBA beteiligt ist. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewendet werden und sich nicht unvertretbar auf die biologische Vielfalt auswirken. Im Zulassungsverfahren prüft das UBA umfassend die Umweltverträglichkeit eines Pflanzenschutzmittels und macht Vorschläge für ein Risikomanagement.
Umwelt-Kernindikatoren ab sofort aktualisiert im Internet Wie entwickelt sich der Umweltschutz in Deutschland? Das gerade aktualisierte Umwelt-Kernindikatorensystem (KIS) des Umweltbundesamtes (UBA) gibt Antwort darauf. Mehr als 50 Indikatoren beschreiben den Zustand der Umwelt und zeigen, wo die Umweltpolitik erfolgreich und wo noch mehr zu tun ist: Gute Noten erhält Deutschland für das Jahr 2008 beim Klimaschutz und beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Zudem ist die Energie- und Ressourcenproduktivität gestiegen. „Auf diesen Erfolgen dürfen wir uns aber nicht ausruhen”, sagt UBA-Vizepräsident Dr. Thomas Holzmann. So muss Deutschland - trotz der verbesserten Energie- und Rohstoffproduktivität - den absoluten Energie- und Rohstoffverbrauch weiter senken, der Verkehrssektor muss nachhaltiger werden und auch bei der Luftreinhaltung sind die Erfolge für das Erreichen eines hohen Niveaus zum Schutz der Gesundheit und zum Erhalt der biologischen Vielfalt noch mit weiteren großen Anstrengungen verbunden. Auch bei der Verringerung der Flächeninanspruchnahme und dem Ausbau des ökologischen Landbaus hat Deutschland seine Ziele noch nicht erreicht. Hier einige konkrete Ergebnisse für eine erfreuliche Entwicklung des Umweltschutzes: Besondere Anstrengungen sind weiterhin in diesen Bereichen erforderlich: Umweltindikatoren sind ein wichtiges Instrument für eine Erfolgskontrolle der Umweltpolitik. Bei der Sammlung der Daten arbeitet das UBA eng mit anderen Bundesbehörden zusammen - etwa dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesamt für Strahlenschutz sowie dem Statistischen Bundesamt. Mit der Aktualisierung des Indikatorensystems gestaltete das UBA gleichzeitig auch den Internetauftritt der „Daten zur Umwelt - Umweltzustand in Deutschland” übersichtlicher und nutzerfreundlicher. Neue Funktionen ermöglichen den Nutzerinnen und Nutzern, Querverweise zu Hintergrundinformationen, zu verwandten Umweltthemen sowie zu weiterführenden Links und Literaturhinweisen zu erhalten. 29.05.2009
Ab dem 1. Juli 2012 ist das EU-Öko-/Bio-Siegel auf allen vorverpackten in den EU-Mitgliedstaaten ökologisch erzeugten Lebensmitteln Pflicht, die den erforderlichen Normen entsprechen. Für unverpackte und importierte Bio-Erzeugnisse bleibt die Verwendung des Logos freiwillig. Andere private, regionale oder nationale Gütesiegel dürfen weiterhin neben dem EU-Logo abgebildet werden.
Ein Report des WWF Deutschlands, den die Umweltschutzorganisation am 20. Juli 2017 vorstellte, zeigt eine massive Belastung des Grundwassers mit Nitrat in der Region Karlsruhe. Bei 46 bis 70 Prozent der Messstellen wurden die Grenzwerte für Trinkwasser in den vergangenen Jahren überschritten. Lediglich eine Messstelle zeigte keine Verunreinigungen durch Nitrat. Verursacher ist die intensive Agrarindustrie in der Region, die neben dem Grundwasser auch den Böden und der Artenvielfalt schadet. In der Region Karlsruhe befindet sich das größte Anbaugebiet für Gemüse in Deutschland. Rund 6.200 Betriebe bewirtschaften eine Fläche von ca. 196.000 Hektar. Doch der Anteil der Bio-Landwirtschaft ist mit nur 4 Prozent extrem niedrig und liegt sogar noch unter dem Bundesdurchschnitt von 6,5 Prozent. Die hohe Nutzungsintensität der Böden begünstigt Erosionen. Der Kraichgau, die Kornkammer Süddeutschlands, verzeichnet die höchsten Bodenverluste durch Erosionen in ganz Baden-Württemberg. In den vergangenen 100 Jahren kam es zu einem Verlust des fruchtbaren Oberbodens von 20 bis 40 cm.
Artensterben geht weiter – Stickstoffeinträge zu hoch – weniger Pestizide im Grundwasser Der Umweltschutz in der Landwirtschaft ist in den vergangenen 30 Jahren deutlich zu langsam vorangekommen. Viele alte Probleme – etwa die zu hohen Stickstoff-Einträge in Böden oder die Luft – sind trotz Verbesserungen ungelöst: So überschritten 1985 rund 90 Prozent der Flächen die kritischen Belastungsgrenzen für Stickstoff; aktuell sind es immer noch 50 Prozent. „Zu den alten Problemen treten leider neue hinzu – etwa durch Plastik oder Mikroplastik, das wir auf und in landwirtschaftlichen Böden finden. Dieses Thema stand 1985 noch gar nicht auf der Agenda“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). Das UBA hatte in einer Studie untersuchen lassen, wie sich die Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft seit 1985 verändert haben. Der Zustand des Grundwassers hat sich in den vergangenen Jahren aber verbessert: „Erfreulich ist der Rückgang der Pestizid-Belastung des Grundwassers. Das ist vor allem Folge der strengen Zulassung der Stoffe in Deutschland und der EU. Flüsse, Bäche und Seen sind aber nach wie vor betroffen, besonders wenn Landwirte ihre Feldspritzen in Gewässernähe oder auf dem Hof reinigen.“, sagte Krautzberger. Mit dem Waschwasser können Pestizidrückstände vom Hof in die Kanalisation gelangen; in den Kläranlagen werden die Mittel dann nicht ausreichend abgebaut. Beim Stickstoff (chemisch: N) gibt es zwar ebenfalls Fortschritte, flächendeckend ist ein guter chemischer und ökologischer Zustand aber bei weitem noch nicht erreicht. Stickstoff ist unerlässlicher Nährstoff für alle Lebewesen. Zu viel Stickstoff schädigt jedoch die Umwelt. Zu viel Gülle lässt in viehstarken Regionen auch die Nitratkonzentrationen (NO 3- ) im Grundwasser über die Grenzwerte schnellen. Das UBA empfiehlt, sowohl Gülle als auch Mineraldünger schnell einzuarbeiten und ausreichenden Abstand zu Bächen, Flüssen und Seen zu halten. Überschüssige Gülle aus viehstarken Regionen sollte überregional gemäß guter fachlicher Praxis verwertet werden. Mit der Novellierung der Düngeverordnung soll die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere von Gülle den Erfordernissen des Umweltschutzes besser angepasst werden. Mit der Verordnung für Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe (AwSV) soll ein besserer Schutz gegen Leckagen aus Anlagen sichergestellt werden, die Jauche, Gülle und Silagesickersäfte lagern. Stickstoff in Form von Ammoniak (NH 3 ) belastet auch die Luft noch zu stark. Ammoniak ist ein Vorläufer des lungengängigen Feinstaubs, dessen Entstehung aus gesundheitlichen Gründen begrenzt werden muss. Beim Ammoniak gerät Deutschland zudem in Kollision mit EU-Recht: Gemäß der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen darf Deutschland jährlich 550 Kilotonnen Ammoniak ausstoßen. Derzeit wird diese Obergrenze nicht zuverlässig eingehalten. Genehmigungsbedürftige Geflügel- und Schweineställe müssen daher künftig zu Recht mit einer Abluftreinigung ausgestattet werden. Laut UBA wäre es auch ratsam, bei Rinderställen eine entsprechende Pflicht einzuführen. Der Schutz der Böden ist in Deutschland anders als noch 1985 sogar per Gesetz geregelt. Die Landwirtschaft kommt ihrer Pflicht zum vorsorgenden Bodenschutz dadurch nach, dass sie die gute fachliche Praxis beachtet: Direktzahlungen bekommt sie nur in vollem Umfang, wenn sämtliche Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und guten ökologischen Zustand erhalten werden. In der Praxis findet Erosion , Schadverdichtung und Humusabbau aber immer noch statt. Enge Fruchtfolgen, spät schließende Reihenfrüchte oder schweres Gerät sind nach wie vor zulässig. Aber es gibt Lösungen, etwa eine konservierende Bodenbearbeitung, Streifenbearbeitung, ganzjährige Bodenbedeckung oder Zwischenfrüchte. Die Belastung landwirtschaftlicher Böden mit Plastik und Mikroplastik war 1985 noch kein Thema. Vermutete Quellen sind Reste von in der Landwirtschaft eingesetzten Folien, Klärschlamm und Komposte. Hier sind aber zunächst valide Schätzungen zu den Eintragsmengen nötig, um effektive Minderungsstrategien zu entwickeln. Anlass der neuen Studie ist das 30-jährige Jubiläum des Sondergutachens „Umweltprobleme der Landwirtschaft“, das der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) im Jahr 1985 veröffentlicht hatte. Das Gutachten hatte einige Verbesserungen bewirkt; auf manchen Gebieten kämpft Deutschland allerdings noch mit den altbekannten Problemen. Prof. Dr Wolfgang Haber, seinerzeit SRU-Vorsitzender, sagte: „Besonders beklagenswert ist, dass die angestrebte Trendwende beim Artenschutz verfehlt wurde. Arten und ihre Biotope sind in unseren Agrarlandschaften nach wie vor im Rückgang. Auf diese Weise geht ein bedeutender Teil unseres Artenreichtums verloren und ist nur schwer wieder zu ersetzen.“
Treffen von landwirtschaftlichen Vertretungen und Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau Das Umweltbundesamt hat sich heute, 7.7.2020, mit unterschiedlichen landwirtschaftlichen Vereinigungen in Dessau-Roßlau zu einem Austausch getroffen. „Die Debatte um die Überdüngung ist ein prägnantes Beispiel für die Zielkonflikte zwischen den Interessen von Landwirtschaft und Umwelt. Auch bei anderen Themen ist die Situation für beide Seiten nicht zufriedenstellend. Die Belastungen von Boden, Wasser, Luft, Klima und Biodiversität durch die Landwirtschaft sind nach wie vor hoch. Gleichzeitig stehen viele Landwirtinnen und Landwirte unter hohem Preisdruck und klagen über zu hohe regulatorische Vorgaben. Für mich ist klar, dass wir die Umweltziele in der Zukunft nur gemeinsam erreichen. Die Landwirtinnen und Landwirte sind für uns daher unverzichtbare Gesprächspartner“, sagte UBA-Präsident Dirk Messner anlässlich des Treffens mit Vertreterinnen und Vertretern der „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“, dem „Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft“, dem „Deutschen Bauernverband“, der „Deutschen Landwirtschafts-gesellschaft“ und „Land schafft Verbindung – Deutschland“. Deutschland hat seit Jahrzehnten ein Problem mit zu hohen Düngergaben. Die Überschüsse belasten Gewässer, Luft, Klima und beeinträchtigen die Artenvielfalt. Das Problem konnte bisher nicht gelöst werden – die Interessenkonflikte zwischen Umwelt und Landwirtschaft waren zu hoch. Die Situation spitzte sich zu, als Deutschland 2018 wegen der unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie vom Europäischen Gerichtshof verurteilt wurde und hohe Strafzahlungen drohten. Als Folge musste die erst 2017 überarbeitete Düngeverordnung 2020 abermals angepasst und verschärft werden. „Dies war unvermeidlich“, stellt Dirk Messner fest. „Ich kann nachvollziehen, dass vielen Landwirtinnen und Landwirten unter diesen Umständen die Planungssicherheit fehlt. Die Lehre daraus kann jedoch nicht sein, dass es so bleibt wie es war, sondern dass sich Landwirtschaft und Umweltschutz zukünftig frühzeitig auf wirksame Lösungen verständigen, die die Probleme wirksam beseitigen.“
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