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KoMoNa: Mein grün-faires Revier ; Umweltgerechtigkeit als Handlungsansatz für junge Menschen zur Gestaltung des Strukturwandels/ MeiFaiR

Das Projekt "KoMoNa: Mein grün-faires Revier ; Umweltgerechtigkeit als Handlungsansatz für junge Menschen zur Gestaltung des Strukturwandels/ MeiFaiR" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Brandenburg e.V..

KoMoNa: Modellvorhaben zur bürgernahen Förderung von Wissen & Bildung sowie Engagement & Vernetzung für die Regionale Transformation zu ökologisch nachhaltigem Konsum im Rheinischen Revier

Das Projekt "KoMoNa: Modellvorhaben zur bürgernahen Förderung von Wissen & Bildung sowie Engagement & Vernetzung für die Regionale Transformation zu ökologisch nachhaltigem Konsum im Rheinischen Revier" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V..

KoMoNa: Mein grün-faires Revier ; Umweltgerechtigkeit als Handlungsansatz für junge Menschen zur Gestaltung des Strukturwandels/ MeiFaiR

Das Projekt "KoMoNa: Mein grün-faires Revier ; Umweltgerechtigkeit als Handlungsansatz für junge Menschen zur Gestaltung des Strukturwandels/ MeiFaiR" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. - Jugend im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V..

KoMoNa: Mein grün-faires Revier ; Umweltgerechtigkeit als Handlungsansatz für junge Menschen zur Gestaltung des Strukturwandels/ MeiFaiR

Das Projekt "KoMoNa: Mein grün-faires Revier ; Umweltgerechtigkeit als Handlungsansatz für junge Menschen zur Gestaltung des Strukturwandels/ MeiFaiR" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Unabhängiges Institut für Umweltfragen UfU - e.V..

Internationaler Standard zur Klimaneutralität mit Schwächen

Ende 2023 wurde die erste internationale Norm für die Zertifizierung treibhausgasneutraler Organisationen und Produkte veröffentlicht: die ISO 14068-1. In einem Factsheet beschreibt das Umweltbundesamt den Kontext und die Inhalte dieser Norm, stellt ihre Stärken und Schwächen dar und zieht einige Schlussfolgerungen für Unternehmen, Zertifizierer, Gerichte und politische Entscheidungsträger. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl an Unternehmen, die sich oder ihre Produkte klimaneutral nennen, und einer wachsenden Aufmerksamkeit gegenüber Grünfärberei, hat die Internationale Standard Organisation (ISO) Ende 2023 eine neue Norm zu Carbon Neutrality veröffentlicht. Sie richtet sich an Akteure, die Treibhausgasneutralität für eine Organisation oder ein Produkt erreichen wollen und sich dies zertifizieren lassen. In einem Factsheet wirft das ⁠ UBA ⁠ einen Blick auf die ISO 14068-1, beschreibt den Hintergrund und den Inhalt der Norm und bewertet sie aus klimapolitischer Sicht. Das Factsheet würdigt durchaus, dass die Norm zu einem besseren Verständnis treibhausgasneutraler Organisationen und Produkten beitragen kann. Es weist aber auch auf die erheblichen Schwächen hin, da die Norm Aussagen zur Treibhausgasneutralität bei hohen fossilen CO 2 -Emissionen, mangelnder Umweltintegrität von ⁠ Treibhausgas ⁠-Entnahmen sowie unvollständigem Ausschluss von Doppelzählungen zulässt. Unternehmen, die glaubwürdig mit Treibhausgasneutralität werben wollen, müssen daher mehr tun, als die Anforderungen der ISO 14068-1 zu erfüllen. Vielmehr müssen sie ihre Treibhausgasemissionen konsequent im Einklang mit den internationalen Klimazielen verringern und aktiv negative Auswirkungen von Treibhausgasentnahmen verhindern. Gerichte, die über Abmahnungen und Klagen von Treibhausgas-Neutralitätsaussagen zu entscheiden haben, sollten ihr Urteil nicht nur darauf stützen, ob die Anforderungen der ISO 14068-1 erfüllt werden. Die EU und Deutschland sollten rechtliche Regelungen verabschieden, um missverständliche Aussagen zur Treibhausgasneutralität zu verbieten. Die kommende EU-Richtlinie zur Stärkung der Verbraucher (Empowering Consumers Directive) und die geplante EU-Richtlinie zu expliziten Umweltaussagen (Green Claims Directive) schaffen hierzu den rechtlichen Rahmen. Schließlich sollte auch die ISO schnellstmöglich die Norm zur Treibhausgasneutralität überarbeiten und deren Schwächen beseitigen.

Strukturwandel zu einer Green Economy

Wirksamer Klima- und Umweltschutz machen einen tiefgreifenden Wandel unserer Produktions- und Konsumweisen nötig. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung sollte es Ziel sein, den notwendigen "ökologischen Strukturwandel" so zu gestalten, dass (regional-) wirtschaftliche Anpassungsprozesse erleichtert, soziale Härten vermieden beziehungsweise abgefedert, und die wirtschaftlichen Chancen einer Green Economy genutzt werden. Auf den Herausforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten dieses Strukturwandels lag der Fokus des hier zugrundeliegenden ReFoPlan-Vorhabens "Strategien für den ökologischen Strukturwandel in Richtung einer Green Economy" (FKZ 3716 14 101 0). Der hier vorliegende Teilbericht zum Arbeitspaket 2 des Projekts beinhaltet zum einen Erkenntnisse einer breiten Literaturauswertung zu Einflussfaktoren vergangener und laufender Strukturwandelprozesse. Zum anderen umfasst der Bericht drei Branchen-Fallstudien mit vertieften Analysen und Handlungsempfehlungen: zwei Fallstudien zu den für Deutschland volkswirtschaftlich bedeutsamen und vor einem ökologischen Strukturwandel stehenden Branchen Automobilindustrie und Basischemie, sowie eine Fallstudie zu einem möglichen künftigen Green Economy Geschäftsfeld, nämlich der Weiterverwendung von Batterien aus der Elektromobilität als stationäre Speicher. Das Schlusskapitel vergleicht die beiden erstgenannten Fallstudien hinsichtlich Ursachen, Treibern und möglichen Entwicklungen des Strukturwandels, und beinhaltet zudem eine Synthese der Empfehlungen zur erfolgreichen Gestaltung ökologischen Strukturwandels. Quelle: Forschungsbericht

Anforderungen an „klimaneutrale Unternehmen“ nötig

Eine Untersuchung von 34 freiwilligen Unternehmensinitiativen und -netzwerken zeigt, dass einheitliche Anforderungen an die Verwendung der Begriffe „klima- und treibhausgasneutral“ notwendig sind. Strenge Mindestanforderungen könnten die Glaubwürdigkeit von Aussagen deutlich erhöhen und einen wirksamen Beitrag zu den internationalen Klimazielen sicherstellen. Immer mehr Unternehmen machen sich auf den Weg zur Treibhausgasneutralität oder bezeichnen sich bereits als klima- oder treibhausgasneutral. Sowohl Unternehmen als auch Verbraucher*innen stehen oft vor der Frage, welche dieser freiwilligen Initiativen glaubwürdig sind. Oftmals ist nicht klar, ob hinter den Aussagen zur Treibhausgasneutralität echte Klimaschutzambitionen stecken oder doch eher Greenwashing. Der Präsident des Umweltbundesamtes Dirk Messner spricht sich deshalb für einheitliche Standards aus: „Wir brauchen strenge, überprüfbare Anforderungen an die Treibhausgasneutralität, die Grünfärberei wirksam ausschließen. Das sind wir sowohl den engagierten und ambitionierten Unternehmen wie auch den Verbrauchern schuldig.“ Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) hat freiwillige Initiativen zur Treibhausgasneutralität von Unternehmen auswerten lassen. Die Studie „Klimaneutrale Unternehmen - Überblick zu freiwilligen Initiativen und Aktivitäten zur Treibhausgasneutralität auf unterstaatlicher Ebene“ trägt Inhalte und Ambitionen zusammen und bewertet die Glaubwürdigkeit der verschiedenen Initiativen. Im Ergebnis zeigt sich, dass freiwillige Initiativen zur Klimaneutralität vor allem dann glaubwürdig sind und zum ⁠ Klimaschutz ⁠ beitragen, wenn sie die Treibhausgasemissionen möglichst vollständig – also einschließlich derjenigen aus vor- und nachgelagerten Prozessen – einbeziehen, anspruchsvolle und überprüfbare Ziele zur Minderung ihrer Treibhausgasemissionen enthalten, ein hohes Maß an Transparenz aufweisen und durch unabhängige Fachleute überprüft werden. Ab 2024 verpflichtet die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, 2022/2464/EU) viele große Unternehmen , ihre Treibhausgasemissionen sowie ihre Klimaschutzziele und -maßnahmen offenzulegen. Eine weitere, derzeit im Gesetzgebungsprozess befindliche Richtlinie, die sogenannte „Green Claims Directive“, soll künftig Aussagen zur Kima- und Treibhausgasneutralität an überprüfbare Anforderungen an den Klimaschutz und die Transparenz knüpfen. Das UBA setzt sich derzeit auf verschiedenen Ebenen für transparente, wirksame und umsetzbare Anforderungen an treibhausgasneutrale Unternehmen ein. Es hat einen Vorschlag für ein Klimamanagement auf der Grundlage des Umweltmanagement- und Auditsystems der EU (⁠ EMAS ⁠) entwickelt, mit dem Unternehmen ihre Strategie zur Treibhausgasneutralität steuern können. Dieser Vorschlag wird derzeit vom Unternehmensnetzwerk Klimaschutz der Deutschen Industrie- und Handelskammer praktisch erprobt. Darüber hinaus bringt das UBA seine Expertise in die Arbeiten an den EU-Standards zu Nachhaltigkeitsberichten sowie in die Arbeit an eine internationale Norm zur Treibhausgasneutralität (ISO 14068) ein, die voraussichtlich noch in diesem Jahr veröffentlicht wird. Ergänzend hierzu setzt sich das UBA für rechtliche Rahmenbedingungen ein, die Unternehmen die Transformation zum ressourceneffizienten, treibhausgasneutralen und resilienten Wirtschaften erleichtern, insbesondere in energieintensiven Branchen. Der im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Vorbildfunktion der öffentlichen Hand kommt das UBA zum Beispiel dadurch nach, dass es sich selbst bereits 2017 auf den Weg zu einer treibhausgasneutralen Behörde gemacht hat. Im Rahmen seines Umweltmanagementsystems nach EMAS hat es die hierzu notwendigen Strukturen und Abläufe geschaffen und setzt schrittweise die Maßnahmen zur Treibhausgasneutralität um. Seit 2021 gleicht es seine noch nicht vermeidbaren Emissionen über Zertifikate aus anspruchsvollen Klimaschutzprojekten aus. Darüber hinaus unterstützt das UBA die Bundesregierung bei dem im Bundes-Klimaschutzgesetz festgeschriebenen Ziel, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral zu organisieren. Der Anfang 2021 veröffentlichte UBA-Leitfaden „Der Weg zur treibhausgasneutralen Verwaltung“ bietet hierzu methodische und praktische Hilfestellungen, die auch für viele Unternehmen relevant sind.

Strukturwandel zu einer Green Economy

Der Bericht untersucht Prozesse des ökologischen Strukturwandels und arbeitet Gemeinsamkeiten, Hindernisse und Erfolgsfaktoren hinaus. Darauf aufbauend werden Handlungsempfehlungen zur erfolgreichen Gestaltung eines ökologischen Strukturwandels abgeleitet. Am Beispiel dreier Fallstudien werden vertiefte Analysen vorgenommen: Automobilwirtschaft, Basischemie und Re-use von Batterien. Die Publikation entstand im Rahmen des RFEOPLAN-Vorhabens „Ökologischer Strukturwandel“ (FKZ 3716 14 101 0) und richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit. Veröffentlicht in Umwelt, Innovation, Beschäftigung | 04/2022.

Towards a Green Economy

This document presents central messages and recommendations for successfully shaping structural change towards a Green Economy. The document is a result oft he RFEOPLAN-project „Ökologischer Strukturwandel“ (FKZ 3716 14 101 0). Its intended audience are experts and interested laypersons. In addition to general information regarding ecological structural change, especially the automotive industry and basic chemicals are taken into focus. Veröffentlicht in Broschüren.

Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wirtschaft

Die Broschüre stellt Kernbotschaften und Handlungsempfehlungen für einen erfolgreichen Strukturwandel zur Green Economy anschaulich und allgemeinverständlich dar. Sie wurde im Rahmen des RFEOPLAN-Vorhabens „Ökologischer Strukturwandel“ (FKZ 3716 14 101 0) erarbeitet. Die Broschüre richtet sich dabei vor allem an die Fachöffentlichkeit und interessierte Laien. Neben allgemeinen Ausführungen zum ökologischen Strukturwandel werden insbesondere Branchen Automobilwirtschaft und Basischemie untersucht. Veröffentlicht in Broschüren.

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