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Waterbase - Biology, 2026

Waterbase serves as the EEA’s central database for managing and disseminating data regarding the status and quality of Europe's rivers, lakes, groundwater bodies, transitional, coastal, and marine waters. It also includes information on the quantity of Europe’s water resources and the emissions from point and diffuse sources of pollution into surface waters. Specifically, Waterbase - Biology focuses on biology data from rivers, lakes, transitional and coastal waters collected annually through the Water Information System for Europe (WISE) – State of Environment (SoE) reporting framework. The data are expected to be collected within monitoring programs defined under the Water Framework Directive (WFD) and used in the classification of the ecological status or potential of rivers, lakes, transitional and coastal water bodies. These datasets provide harmonised, quality-assured biological monitoring data reported by EEA member and cooperating countries, as Ecological Quality Ratios (EQRs) from all surface water categories (rivers, lakes, transitional and coastal waters).

Fischfauna 2013

Berlins Gewässerlandschaft wurde im zweiten, dem sog. Brandenburger Stadium der Weichselkaltzeit geformt, welches vor etwa 10.300 Jahren endete. Das Berliner Urstromtal ist Teil des Glogau-Baruther Urstromtals, welches sich entlang der weichselzeitlichen Endmoränen des Brandenburger Stadiums erstreckt. Es beginnt an der Mündung der Prosna in die Warthe, verläuft zur Obra und zur Oder, weiter von Neusalz zum Bobr, zur Neiße und von Forst bis zur Spree, weiter über Lübben und Luckenwalde nach Tangermünde, später über Brandenburg und die untere Havel zur Elbe. Zum Ende der Weichselkaltzeit wurden die von Süden, aus periglazialen Gebieten zufließenden Gewässer Weichsel, Warthe und Oder vom Inlandeis gestaut und flossen nach Westen ab, zur heutigen Oder und weiter zur Havel und Elbe. Darüber hinaus existierte eine für aquatische Organismen passierbare Verbindung zwischen Rhein-, Weser- und Elbesystem bei allen Inlandeis-Vorstößen bis in das Ruhrgebiet (Hantke 1993). Über dieses nacheiszeitliche Gewässernetz war es drei Neunaugenarten und 33 Fischarten möglich, die Gewässer des heutigen Landes Berlin zu besiedeln (Wolter et al. 2003). Diese Arten werden als ursprüngliche, bzw. autochthone Fischfauna Berlins betrachtet. Aufgrund ihres geringen Gefälles waren die Tieflandflüsse bereits frühzeitig Gegenstand wasserbaulicher Beeinträchtigungen , z.B. durch Dämme, Wehre oder Kanalverbindungen zwischen verschiedenen Flussgebieten, die im Mittelalter einen ersten Höhepunkt erreichten. Prägte einst die Hydrodynamik von Spree und Havel das Berliner Gewässernetz, so wurden diese Flüsse zunehmend eingedämmt und reguliert. Der Bau von Staueinrichtungen in Fluss- und Bachläufen begann in der Frühzeit der Askanier, die die Mark Brandenburg im 10. Jh. in Besitz nahmen (Driescher 1969). In Berlin lässt sich der Dammbau zum Betreiben von Mühlen mindestens bis in das 13. Jahrhundert zurückverfolgen. Erstmals urkundlich erwähnt wurden 1261 ein Mühlenstau bei Spandau, 1285 eine Wassermühle in Berlin und am 28.10.1298 der Berliner Mühlendamm (Uhlemann 1994). Allerdings ist bereits einer Urkunde aus dem Jahr 1232 zu entnehmen, dass schon zu diesem Zeitpunkt in Spandau eine Stauanlage vorhanden war (Natzschka 1971, Driescher 1974). Zahlreiche Stauanlagen sind wahrscheinlich deutlich älter als ihre erste urkundliche Erwähnung vermuten lässt. So wurden beispielsweise im Jahr 1180 Burg und Burgstadt Spandau rund 1,5 km die Havel aufwärts verlegt, auf die heutige Altstadtinsel, aufgrund eines katastrophalen Wasseranstiegs der Havel, verursacht durch einen bereits vor 1180 einsetzenden Mühlenstau im Bereich der Stadt Brandenburg (Müller 1995). Neben den Mühlendämmen wurden weitere Stauanlagen zur Wasserstandsregulierung und zur Förderung der Schifffahrt errichtet. Bereits im 17. Jahrhundert begann die Begradigung einzelner Flussabschnitte . Die untere Havel – für Fische der Haupt-Kolonialisierungsweg der Berliner Gewässer – wurde erstmals zwischen 1875 und 1881 zusammenhängend reguliert. Im Rahmen der von 1907-1913 erfolgten "Verbesserung der Vorflut- und Schifffahrtsverhältnisse auf der unteren Havel" wurden, neben neuen Durchstichen und Querschnittserweiterungen, auch drei zusätzliche Stauanlagen bei Grütz, Gartz (beide 1911) und Bahnitz (1912) gebaut. Ab 1914 war die Havel bis Spandau voll kanalisiert und gewährleistete auch bei Niedrigwasser durchgehend eine Fahrwassertiefe von 2 m. Diese Regulierung führte zu einem dramatischen Zusammenbruch der Fischbestände und damit fast zum Untergang der Havelfischerei. Damals haben auf einer 80 km langen Havelstrecke 1.100 Fischer ihre Erwerbsgrundlage verloren und Entschädigungen eingeklagt (Kotzde 1914). Ab dieser Zeit war es Wanderfischen selbst bei Hochwasser nicht mehr möglich, die Wehranlagen zu überwinden und das Berliner Stadtgebiet zu erreichen. Mit der Stauhaltung wurden nicht nur überlebensnotwendige Wanderwege unterbrochen, sondern gingen in den Fließgewässern weitere wertvolle Lebensraumstrukturen sowie die für viele Fischarten notwendigen Überschwemmungsflächen verloren. Die Strömungsgeschwindigkeit wurde herabgesetzt, feinkörniges Material konnte nun sedimentieren und diese Ablagerungsprozesse führten zu einer Verschlammung der grobkörnigen Sohlsedimente. Sauerstoffzehrende Abbauprozesse am Gewässergrund wurden vorherrschend. Für Fischarten die kiesiges, gut mit Sauerstoff versorgtes Substrat bevorzugen, fehlten geeignete Laich- und Lebensräume sowie die Möglichkeit, Ausgleichswanderungen durchzuführen, weshalb z.B. die einstige Leitfischart der unteren und mittleren Spree ausstarb, die Barbe – ein typischer Flussfisch. Bis zum Ende des 19. Jahrhunderts wandelte sich in der Berliner Spree der Gewässercharakter von der klassischen Barben- zur Bleiregion (Wolter et al. 2002). Neben diesen nachhaltigen Beeinträchtigungen durch den Gewässerausbau wirkten Einträge aller Art auf die aquatische Lebensgemeinschaft. Bereits vor der Jahrhundertwende war die Belastung von Spree und Havel durch industrielle und kommunale Abwässer sowie Fäkalien derart stark, dass Fischsterben an der Tagesordnung war und die Fischerei ernsthaft beeinträchtigt wurde. So war es beispielsweise aufgrund der schlechten Sauerstoffverhältnisse im Wasser unmöglich, Fische aus der Unterhavel in sog. Drebeln, d.h. in Booten mit offenen, durchströmten Fischkästen, lebend nach Berlin (heutige Innenstadt) zu transportieren. Die städtischen Rieselfelder boten hinsichtlich der Gewässergütesituation nur bedingt Abhilfe. Besonders drastisch waren die Verschmutzungen in der Spree, die in ihrem Verlauf durch Berlin derart viele Abwässer aufnehmen musste, dass unterhalb der Charlottenburger Schleuse jegliches Tierleben am Gewässerboden erloschen war (Lehmann 1925). Diese anthropogenen Einwirkungen führten zu einer zusätzlichen Verarmung der Berliner Fischfauna . Neben den wandernden Neunaugen- und Fischarten sowie der Barbe starben weitere strömungsliebende, an sauerstoffreiches Wasser gebundene Arten in den Berliner Gewässern aus, wie Bachneunauge und Zährte. Die durch Nährstoffeinträge hervorgerufene, bzw. geförderte Eutrophierung begünstigte euryöke (umwelttolerante) Fischarten, deren Bestandsausweitung oftmals das Zurückgehen anspruchsvollerer Arten verdeckt. Die Auswirkungen dieser Veränderungen auf die Fischfauna sind in der Ausgabe 1993 zusammenfassend beschrieben. Weiterführende Informationen findet man bei Vilcinskas & Wolter 1993, 1994 und Wolter et al. 2003. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Ausgaben werden in der Ausgabe 2014 die Gewässer nicht mehr anhand der Anzahl der nachgewiesenen Fischarten in Abhängigkeit vom Gewässertyp bewertet. Mit Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Jahr 2000 wird der gute ökologische Zustand bzw. das gute ökologische Potenzial aller Oberflächengewässer angestrebt. Seit 2004 werden auf Grundlage der WRRL Gewässer nicht nur anhand der Anzahl der vorkommenden Fischarten sondern anhand von Arten- und Gildeninventar, Artenhäufigkeit, Gildenverteilung, Altersstruktur, Wanderverhalten, Fischregion und dominanten Arten bewertet (SenStadt 2004). In der Ausgabe 2014 sind die Fangdaten des Fischereiamts erstmals mit den Gewässern des Gewässerverzeichnisses verknüpft worden. Neben den im Zeitraum zwischen 2003 bis 2013 nachgewiesenen Fischarten pro Gewässer werden der Gewässertyp (Flusssee, Fließgewässer, Standgewässer) sowie die Messstellen im Gewässer dargestellt. Die Fischarten sind anhand ihrer Gefährdung nach der Roten Liste Berlin (2013) eingefärbt bzw. als Neozoa gekennzeichnet. Neben der hier eher gewässerbezogenen Auswertung der Fischfangdaten des Fischereiamts Berlin wurde 2013 eine aktuelle fischartenbezogene Auswertung als Broschüre veröffentlicht. Die Umsetzung von Richtlinien des Rates der Europäischen Gemein­schaften stellen z.T. sehr umfangreiche Anforderungen an die Qualität von Fischbestandsdaten und deren Erfassung.So beinhaltet beispielsweise die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Abl. L 206), kurz "FFH-Richtlinie" , u.a. einen Anhang II "Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen" (zuletzt ergänzt durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006)). Dieser Anhang II der EG-Richtlinie listet auch vier der aktuell in Berlin vorkommenden Fischarten auf: Bitterling, Rapfen, Schlammpeitzger und Steinbeißer . Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vom 23. Oktober 2000 fand erstmalig die Fischfauna als biologische Qualitätskomponente für den ökologischen Zustand eines Gewässers Eingang in Europäische Rechtsverordnungen. Anhand von Arteninventar, Häufigkeit (Abundanz) und Alterstruktur der Fischfauna sowie dem Vorhandensein typspezifischer, störungsempfindlicher Fischarten soll der ökologische Zustand von Seen und Fließgewässern bewertet werden. Ziel der EG-WRRL ist das Erreichen des guten ökologischen Zustands in allen Oberflächengewässern , bzw. des guten ökologischen Potentials in allen künstlichen und stark anthropogen veränderten Gewässern bis zum Jahr 2015. Falls die ökologischen Zustände bis zum Jahr 2015 nicht erreicht werden, ist eine zweimalige Fristverlängerung bis zum Jahr 2027 möglich. Die Ergebnisse aus dem FFH-Monitoring und dem WRRL-Monitoring fließen in den Umweltatlas ein.

Moore 2015

Naturnahe Moore erfüllen aufgrund ihrer speziellen hydrologischen Bedingungen eine große Anzahl von wichtigen ökologischen Funktionen und stellen somit bemerkenswerte Ökosystemleistungen zur Verfügung. Gerade im dicht besiedelten urbanen Raum stehen diese schützenswerten Böden im Spannungsfeld verschiedenster Nutzungsinteressen und sind vom Verlust ihrer Ökosystemleistungen bedroht. Im Zuge des Klimawandels wird sich diese Situation weiter verschärfen. Die naturnahen Berliner Moorböden nehmen zwar nur 1 % bis 2 % der Berliner Landesfläche ein, ihre Ökosystemleistungen sind im Vergleich zu den Mineralböden in der urbanen Stadtlandschaft jedoch beachtlich. Im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes erfüllen naturnahe Moorböden die natürlichen Bodenfunktionen in besonders nachhaltiger Weise. Dazu zählen insbesondere ihre Funktion als Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen sowie ihre Fähigkeit zur Aufnahme und Speicherung von Wasser und (Nähr-) Stoffen. Damit bilden die Berliner Moore Stoffsenken für Kohlenstoff, Phosphor und Stickstoff, puffern eingetragene Schadstoffe ab und schützen so gleichzeitig das Grundwasser. Dank ihrer Fähigkeit, Wasser zu speichern und zurückzuhalten, wirken Moore ausgleichend bei Hochwasser. Außerdem wirken sie durch ihre Verdunstungsleistung in sommerlichen Hitze- und Trockenperioden mikroklimatisch kühlend. Naturnahe, torfbildende Pflanzengesellschaften oder auch anthropogene Einflüsse bestimmen dabei neben dem Wasserstand die natürliche Regeneration der Moorböden. Moore sind einmalige Archive der Natur- und Kulturgeschichte, da sie Pollen, Pflanzen und Tiere sowie Siedlungsspuren und Kulturrelikte aus früherer Zeit dauerhaft konservieren. Die meisten der Berliner Moore wurden wegen ihrer Bedeutung als Biotop, als Lebensraum gefährdeter Arten und der Funktion für den Naturhaushalt sowie als Zeugnisse der Landschaftsgeschichte als Schutzgebiete (Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete) gesichert. Die Moore im Spandauer Forst, Grunewald und Köpenick sowie das Tegeler Fließ und die Berliner Müggelspree erfüllen die Kriterien der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie der EU und sind Teil des europäischen Schutzgebietssystems Natura2000 . Am 13. März 2012 hat der Senat von Berlin die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen. Es geht sowohl um das Bewahren wertvoller Reste ursprünglicher und kulturlandschaftlicher Natur in Berlin als auch um größere, dynamische Spielräume für die Naturentwicklung innerhalb aller Flächennutzungen. Berliner Lebensräume bestehen aus Relikten der ursprünglichen Naturlandschaft wie Mooren und naturnahen Fließgewässerabschnitten und der historischen Kulturlandschaft wie Wiesen und Magerrasen. Die Vielfalt an Lebensräumen bedingt einen großen Reichtum an Pflanzen- und Tierarten, von denen jedoch viele gefährdet sind, da ihre Lebensräume oft in einem schlechten Zustand sind. Bemühungen um den Erhalt der Lebensraum- und Artenvielfalt sind daher unerlässlich. Berlin strebt an, insbesondere in Zeiten des Klimawandels wesentliche Bereiche seiner Moore als Feuchtgebiete und damit als Lebensraum moor- und feuchtgebietstypischer Arten zu erhalten. Moore stellen aufgrund ihres hohen Anteils an organischer Bodensubstanz bedeutende Kohlenstoffspeicher im globalen Kohlenstoffkreislauf dar. Daher spielen sie eine wichtige Rolle in der Diskussion im Zusammenhang mit dem Klimawandel. Obwohl diese Ökosysteme weltweit nur drei Prozent der Landfläche bedecken (Parish et al. 2008), ist in ihren Böden etwa 1/3 des gesamten organischen Bodenkohlenstoffs (C) gespeichert (Post et al. 1982). Die weltweite C-Speichermenge aller Moore wird mit über 500 Milliarden Tonnen angegeben und entspricht mehr als der Hälfte der Menge an Kohlenstoff, welche sich derzeit in der Atmosphäre in Form von Kohlenstoffdioxid (CO 2 ) befindet (Houghton 2007, Limpens et al. 2008). Die Phase der Moorbildungen und damit der C-Speicherung begann in Berlin, wie im übrigen Mitteleuropa, hauptsächlich zum Ende der letzten Eiszeit (Succow & Joosten 2001). Durch ganzjährig hohe Wasserstände mit einhergehender Sauerstoffarmut ist die Tätigkeit der Bodenlebewesen in Mooren stark eingeschränkt, so dass abgestorbene Pflanzenteile nicht vollständig zersetzt werden und sich daher in teilweise mehrere Meter mächtigen Schichten – in Form von Torfen – ablagern (Koppisch 2001a). Diese Torfe beinhalten im Vergleich zu Mineralböden allgemein sehr hohe C-Speichermengen, die weit über 1.000 t je Hektar Moorfläche liegen können (Möller et al. 2014). Durch diese hohen gespeicherten und fixierten C-Mengen leisten Moorböden einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz, da sie wesentlich zur Kühlung des globalen Klimas beigetragen haben (Frolking et al. 2001, Akumu & McLaughlin 2013). Die ‚globale Kühlungsleistung‘ der Moore beträgt durch den Entzug und die Fixierung des in der Atmosphäre enthaltenen CO 2 -Kohlenstoffs innerhalb der letzten 10.000 Jahre etwa 1,5 bis 2 °C (Holden 2005). Wachsende Moore mit hohen Wasserständen fungieren auch heute noch als C-Senken. Durch Entwässerung und sinkende Moorwasserstände, etwa im Zuge von land- und forstwirtschaftlicher Nutzung, durch Grundwasserentnahme für die Trinkwasserversorgung oder durch klimatisch bedingte Niederschlagsrückgänge werden Moorböden verstärkt belüftet. Dies führt zu einer intensiveren Abbautätigkeit der Bodenlebewesen und damit zu einer Zersetzung und Mineralisation der Torfe. So verlieren Moore ihre Senkenfunktion und wandeln sich zu C-Quellen, indem z. B. verstärkt CO 2 freigesetzt wird (Koppisch 2001b). Drösler et al. (2013) beziffern beispielsweise die derzeitigen Treibhausgasemissionen aus entwässerten Moorböden nutzungsabhängig mit 0–34 t CO 2 -Äquivalente je Hektar und Jahr, was einem Anteil von bis zu 5 % an den nationalen Gesamtemissionen entspricht. Die Klimaschutzleistung der Berliner Moorböden wird u.a. durch die gesamte gespeicherte C-Menge (‚historische‘ Speicherleistung) erfasst. Zwischen einzelnen Moorflächen können extreme Unterschiede in der C-Speicherung bestehen. Bedingt durch die natürliche Standortvielfalt (Hydrologie, Geomorphologie, etc.) während der Moorbildung entstanden unterschiedlich mächtige Bodenhorizonte mit unterschiedlichen Anteilen an gespeichertem organischem Kohlenstoff. So lassen sich Moortypen nach ihren Bildungsbedingungen z. B. in Durchströmungsmoore einteilen, die bis zu zehnmal mehr Kohlenstoff als flachgründige Moore vom Typ ‚Versumpfungsmoor‘ enthalten können (Zauft et al. 2010). Neben den verschiedenen Moormächtigkeiten existieren große Unterschiede in den verschiedenen Torfqualitäten (torfbildende Pflanze, Zersetzungsgrad etc.). Diese spiegeln sich auch in den jeweiligen substrattypischen C-Gehalten und Trockenrohdichten einzelner Bodenhorizonte und damit ebenfalls in den gespeicherten C-Mengen wider (Rosskopf & Zeitz 2009). Im Rahmen des Projektes „Berliner Moorböden im Klimawandel“ (Umweltentlastungsprogramm II Berlin) der Humboldt-Universität zu Berlin, Fachgebiet Bodenkunde und Standortlehre (nachfolgend kurz Forschungsprojekt), wurden die Berliner Moore in den vergangenen Jahren erstmals flächendeckend nach einem einheitlichen Verfahren kartiert. Anschließend wurde ein Indikatoren- und Bewertungssystem für verschiedene Ökosystemleistungen von Moorböden für urbane Räume am Beispiel Berlins entwickelt. Die Besonderheit ist dabei die Anwendung von moorbodenkundlichen Daten, die eine Informationsquelle für Zustand, Funktionsfähigkeit und Biotopqualität sind und somit einen hohen Indikatorwert besitzen. Die bodenkundliche Moorkartierung bildet nunmehr die Grundlage einer systematischen Bewertung des ökologischen Zustandes der Berliner Moorböden und identifiziert ihre Umweltentlasungspotenziale und Entwicklungsziele, insbesondere im Hinblick auf ihre Klimaschutzleistungen.

Phosphatkulisse

Zur Erfüllung des Ziels der Düngeverordnung des Bundes vom 26.05.2017 (BGBl. I S. 1305), zuletzt geändert am 10.08.2021 (BGBl. I S. 3436), die den ressourcenschonenden Einsatz von Pflanzennährstoffen und die Erfüllung der Anforderungen des Gewässerschutzes vorsieht, ist am 30.11.2022 die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Düngeverordnung (ThürDüV) in Kraft getreten. Damit wurde auf Grundlage der novellierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA; in Kraft getreten am 17.08.2022) zum 30.11.2022 eine neue Gebietskulisse zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Phosphat ausgewiesen, um den Nährstoffeintrag aus der Landwirtschaft in diesen belasteten Gebieten zu senken. Mit der Neufassung der AVV GeA wird die von der Europäischen Kommission bemängelte Vorgehensweise bei der Ausweisung von eutrophierten Gebieten zur Umsetzung der EU-Nitrat-Richtlinie geändert und weiter vereinheitlicht. Danach werden landwirtschaftliche Flächen als eutrophierte Gebiete ausgewiesen, wenn sie innerhalb eines Einzugs- oder Teileinzugsgebietes von Oberflächenwasserkörpern liegen, in dem der allgemein-physikalisch-chemische und biologische Zustand schlechter als in die Klasse guter ökologischer Zustand oder gutes ökologisches Potential eingestuft wird und zugleich der Gesamtphosphoreintrag zu mehr als einem Fünftel auf landwirtschaftliche Quellen zurückgeführt werden kann sowie der Grenzwert der jeweiligen Ökoregion überschritten wird. Für Referenzparzellen, die mit mindestens 20 % ihrer Fläche innerhalb des eutrophierten Gebietes liegen, müssen zusätzliche Bewirtschaftungsanforderungen nach ThürDüV umgesetzt werden. Die ausgewiesenen landwirtschaftlichen Flächen sind die Referenzparzellen entsprechend der Thüringer Verordnung zur Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik in der jeweils gültigen Fassung. Die Zuschnitte der Referenzparzellen werden jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht. Änderungen von Zuschnitten der Referenzparzellen zwischen den Stichtagen wirken sich somit erst ab dem folgenden 01.02. auf die Attributierung aus.

Integrierte sozial-ökologische Netzwerkanalyse für die transdisziplinäre Entwicklung von Indikatoren und Handlungsempfehlungen zur Reduktion anthropogener Stressoren, Leitantrag; Vorhaben: Nahrungsnetze unter steigendem Nutzungsdruck

Das EU-Water Package

<p> <p>Mit der Richtlinie (EU) 2026/805 (EU-Water Package) hat die EU am 20. April 2026 ihre Vorschriften zum Schutz von Oberflächen- und Grundwasser aktualisiert und damit Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Grundwasserrichtlinie (GWRL) und Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN-RL) als Herzstück des europäischen Gewässerschutzes an wissenschaftliche Erkenntnisse und neue Herausforderungen angepasst.</p> </p><p>Mit der Richtlinie (EU) 2026/805 (EU-Water Package) hat die EU am 20. April 2026 ihre Vorschriften zum Schutz von Oberflächen- und Grundwasser aktualisiert und damit Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Grundwasserrichtlinie (GWRL) und Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN-RL) als Herzstück des europäischen Gewässerschutzes an wissenschaftliche Erkenntnisse und neue Herausforderungen angepasst.</p><p> Hintergrund <p>Sauberes Wasser ist eine unverzichtbare Grundlage für die menschliche Gesundheit, funktionierende Ökosysteme und eine sichere Trinkwasserversorgung. Trotz erheblicher Fortschritte beim Gewässerschutz in den vergangenen Jahrzehnten stehen Europas Gewässer weiterhin unter Druck. Nach&nbsp;<a href="https://www.eea.europa.eu/en/analysis/publications/europes-state-of-water-2024">Angaben der Europäischen Umweltagentur</a> erreichen viele Oberflächengewässer und Grundwasserkörper in der EU nicht die vorgeschriebenen Umweltziele.&nbsp;</p> <p>Die Europäische Kommission hatte deshalb die bestehenden Regelungen überprüft und festgestellt, dass die Richtlinien wirksam sind und zu einem hohen Schutzniveau für Gewässer beitragen. Gleichzeitig wurde deutlich, dass neue Schadstoffe und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse stärker berücksichtigt werden müssen, um die Ziele der europäischen Wasserpolitik zu erreichen. Die Reform ist Teil des Europäischen Green Deals und unterstützt das Ziel der Europäischen Union, Umweltverschmutzung bis 2050 weitgehend zu vermeiden („<a href="https://environment.ec.europa.eu/strategy/zero-pollution-action-plan_en">Zero Pollution Ambition</a>“).</p> <p>Die langsamen Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele dieser Richtlinien auch auf eine schleppende Umsetzung zurückzuführen sind, was zum Teil dem Mangel an ausreichenden finanziellen Mitteln und der unzureichenden Einbeziehung von Umweltzielen in die sektorspezifischen Rechtsvorschriften geschuldet ist.</p> <p>Die größten Belastungen für Oberflächengewässer sind Einträge von Chemikalien aus der Landwirtschaft, Industrie und über die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a>, sowie hydromorphologische Veränderungen durch Eingriffe wie Ent- und Bewässerung, Wasserkraftnutzung, Hochwasserschutz, Schifffahrt oder Wasserentnahmen für die Trinkwasserversorgung. Die größten Belastungen für Grundwasserkörper sind diffuse landwirtschaftliche Einträge, zum Beispiel durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> und Düngemittel und die Wasserentnahmen für die öffentliche Wasserversorgung, für die Landwirtschaft, für die industrielle Nutzung und für andere Zwecke.</p> <p>Das EU-Water Package aktualisiert die Schadstofflisten für Grundwasser und Oberflächenwasser mit neuen Stoffen und streicht nicht mehr relevante Stoffe. Für viele Stoffe gelten künftig strengere Umweltqualitätsnormen. Erstmals werden Vorschriften eingeführt, mit denen das&nbsp;kumulative Risiko&nbsp;kombinierter Stoffe berücksichtigt wird. Die neuen Stoffe müssen nun in die Bewirtschaftungsplanung aufgenommen werden.</p> <p>Angepasst wird auch das Verschlechterungsverbot in Artikel 4 WRRL. Hier fließt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit ein (<a href="https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document?source=document&amp;text=&amp;docid=165446&amp;pageIndex=0&amp;doclang=DE&amp;mode=req&amp;dir=&amp;occ=first&amp;part=1">EUGH, Entscheidung RS. C-461/13 vom 01.07.2015</a>), wonach vorübergehende Verschlechterungen einer oder mehrerer Qualitätskomponenten eines Wasserkörpers, anhand derer der Gewässerzustand bewertet wird, unter bestimmten Bedingungen zukünftig zulässig sind, wenn sie durch ein neues oder geändertes Projekt verursacht werden. Dies gilt auch für die Verschlechterung des Zustands eines Oberflächenwasserkörpers durch die Verlagerung von Wasser oder Sedimenten durch menschliche Tätigkeiten, sofern sich die Gesamtbelastung nicht erhöht.</p> <p>Angesichts der Zunahme extremer Überschwemmungen und lang andauernder Dürren sowie erheblicher grenzübergreifender Verschmutzungsereignisse, sollen die Mitgliedstaaten nach dem neuen Art. 12 WRRL andere potenziell betroffene Mitgliedstaaten unverzüglich über solche Ereignisse informieren und zusammenzuarbeiten, um die Auswirkungen abzumildern.&nbsp;</p> </p><p> Oberflächengewässer <p>Für Oberflächengewässer wird ein Grenzwert für die Summe 25&nbsp;per- und polyfluorierter&nbsp;Chemikalien (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pfas">PFAS</a>) einschließlich der Trifluoressigsäure (TFA)&nbsp;sowie&nbsp;Qualitätsnormen für bestimmte&nbsp;Arzneistoffe und Bisphenol-A festgelegt. Außerdem gilt ein Grenzwert für die Summe aktiver Substanzen der gelisteten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a>.</p> <p>Flussgebietsspezifische Schadstoffe mit EU-weiter Relevanz, werden nicht wie bisher für die Bewertung des ökologischen Zustands berücksichtigt, sondern in die chemische Zustandsbewertung integriert. Damit sollen die Überwachung, die Zustandsbewertung und die öffentliche Berichterstattung einfacher, einheitlicher und transparenter werden.</p> <p>In Oberflächengewässern wird auch das kumulative Risiko von östrogenhaltigen Arzneimitteln durch eine auf zwei Jahre begrenzte wirkungsbasierte Überwachung bewertet und mit klassischen Analysen verglichen.&nbsp;Anschließend bewertet die EU-Kommission diese Methoden als mögliche ergänzende oder alternative Screening-Instrumente.</p> <p>Die Zwischenberichte über die Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmenprogramme, die sich als nicht wirksam erwiesen haben, werden abgeschafft. Dies ermöglicht den Mitgliedstaaten eine vereinfachte Berichterstattung.&nbsp;</p> <p>Darüber hinaus wird auch die Bestandsaufnahme gemäß Artikel 5 der UQN-RL vereinfacht und mit den Datenströmen an das Industrieemissionsportal gemäß der&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02010L0075-20240804">Richtlinie 2010/75/EU</a> und der&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401244">Verordnung (EU) 2024/1244</a> zusammengeführt.</p> </p><p> Grundwasser <p>Zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pfas">PFAS</a> im&nbsp;Grundwasser&nbsp;wird auf Parameterwerte nach der EU-Trinkwasserrichtlinie&nbsp;für die Summe von 20 PFAS&nbsp;verwiesen und Qualitätsnormen für die Summe von vier&nbsp;besonders problematischen&nbsp;PFAS&nbsp;aufgenommen.&nbsp;Auch&nbsp;für bestimmte Arzneistoffe&nbsp;werden Qualitätsnormen&nbsp;vorgeschrieben.&nbsp;</p> <p>Für das Grundwasser wird es – wie bereits für die Oberflächengewässer – künftig eine verpflichtende Beobachtungsliste geben. Ziel beider Beobachtungslisten ist es, koordiniert Informationen über potenziell bedenkliche Stoffe in der aquatischen Umwelt zu sammeln, die bislang unzureichend dokumentiert waren und für die es noch keine standardisierten Analysemethoden gibt. Die Beobachtungliste erstellt die&nbsp;Kommission alle drei Jahre. Die Beobachtungsliste enthält maximal fünf Stoffe, Stoffgruppen oder Verschmutzungsindikatoren sowie die möglichen Analysemethoden.</p> <p>Mikroplastik und antimikrobiell resistente Krankheitserreger stellen eine potenzielle Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. Da mehr Überwachungsdaten zur Festlegung von Umweltqualitätsnormen in Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern erforderlich sind, werden Mikroplastik und antimikrobiell resistente Krankheitserreger auf die Beobachtungslisten aufgenommen und passende Monitoringmethoden eingeführt.</p> </p><p> Überwachung und Berichterstattung <p>Die aktualisierte Richtlinie erweitert die Anforderungen an die Überwachung und Berichterstattung. Neue Überwachungsmethoden sowie eine harmonisierte Berichterstattung sollen die Bewertung der Gewässer und die Transparenz in der gesamten EU verbessern. Dafür können die EU-Mitgliedstaaten auch Fernerkundung und Erdbeobachtungstechnologien nutzen. Zudem werden Überwachungsdaten&nbsp;häufiger der Öffentlichkeit und der Europäischen Umweltagentur zugänglich&nbsp;gemacht. Die Bewirtschaftungspläne müssen die Mitgliedstaaten&nbsp;wie bisher alle sechs Jahre überprüfen und&nbsp;aktualisieren.&nbsp;&nbsp;&nbsp;</p> <p>Die angepasste WRRL verpflichtet die Kommission zu prüfen, wie die Gewässerüberwachung künftig noch besser unterstützt werden kann. Dazu gehören unter anderem Überlegungen zu einer freiwilligen gemeinsamen EU-Überwachungseinrichtung sowie zu einer erweiterten Herstellerverantwortung, durch die Hersteller bestimmter schadstoffhaltiger Produkte an den Kosten der Gewässerüberwachung beteiligt werden könnten.&nbsp;</p> <p>Die Europäische Kommission wird zudem ermächtigt, Durchführungsrechtsakte für technische Spezifikationen zur Analyse und Überwachung des Gewässerstatus, Festlegung von Formaten zur Berichterstattung und Fortschrittsindikatoren zu erlassen.</p> </p><p> Fristen <p>Mit der Reform&nbsp;legen die Gesetzgeber&nbsp;auch Fristen&nbsp;fest,&nbsp;innerhalb derer&nbsp;die neuen Anforderungen erfüllt werden müssen.&nbsp;Oberflächengewässer sollen&nbsp;bis&nbsp;zum&nbsp;22.12.2033&nbsp;einen&nbsp;guten&nbsp;chemischen&nbsp;Zustand&nbsp;erreichen&nbsp;– dies umfasst Stoffe, für die die Umweltqualitätsnormen aktualisiert wurden. Für&nbsp;Stoffe, für die erstmals Umweltqualitätsnormen vorgeschrieben sind, gilt eine Frist&nbsp;bis&nbsp;zum&nbsp;22.12.2039.&nbsp;Eine Verlängerung dieser Fristen&nbsp;für neu gelistete Stoffe&nbsp;ist unter bestimmten Bedingungen möglich und endet spätestens, wenn der&nbsp;Bewirtschaftungsplan für das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/einzugsgebiet">Einzugsgebiet</a>&nbsp;aktualisiert wird –&nbsp;also&nbsp;2045. Als&nbsp;Ausnahme&nbsp;gilt, wenn sich die&nbsp;Ziele aufgrund der natürlichen Gegebenheiten nicht innerhalb dieses Zeitraums erreichen&nbsp;lassen.</p> <p>Das Water Package muss bis 21.12.2027 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dazu werden Änderungen im Wasserhaushaltsgesetz ((<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/"><strong>WHG</strong></a>), der Oberflächengewässerverordnung (&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/"><strong>OGewV</strong></a>) und der Grundwasserverordnung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/grwv_2010/"><strong>GrwV</strong></a>)&nbsp;erforderlich sein.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

WISE WFD Reference Spatial Datasets reported under Water Framework Directive

The WISE WFD reference spatial datasets contain information on the European river basin districts, the river basin district sub-units, the surface water bodies and the groundwater bodies delineated for the River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD) as well as the monitoring sites located in surface water bodies and groundwater bodies. The dataset includes EU Member States, Norway and Iceland.

Berücksichtigung der Wurzeln im Nachweis der lokalen Standsicherheit für Uferböschungen an Binnenwasserstraßen

Wurzeln zur Ufersicherung an Binnenwasserstraßen Berücksichtigung im Nachweis der lokalen Standsicherheit Pflanzen können mit ihren Wurzeln Uferböschungen befestigen. Diese stabilisierende Wirkung wird quantitativ untersucht, sodass sie beim lokalen Standsicherheitsnachweis berücksichtigt werden kann. Hierdurch soll der Anwendungsbereich technisch-biologischer Ufersicherungen an Binnenwassertraßen erweitert werden. Aufgabenstellung und Ziel Bei technisch-biologischen Ufersicherungen übernehmen Pflanzen bzw. eine Kombination aus Pflanzen und technischen Maßnahmen den Uferschutz. Dabei stabilisieren die Wurzeln der Pflanzen den Boden. Sie erhöhen die Scherfestigkeit und übernehmen Filterfunktionen. Diese positiven Effekte wurden bisher nicht soweit quantifiziert, dass sie in Bemessungsverfahren berücksichtigt werden konnten. Stattdessen wird aufgrund der bisherigen Erkenntnisse, u. a. aus dem BAW-Forschungsprojekt B3952.04.04.10151, ein Bemessungsverfahren empfohlen, das auf der sicheren Seite liegt. Bei diesem werden Wurzeln nicht zum Ansatz gebracht (Fleischer et al. 2021). Die stabilisierende Wirkung der Wurzeln auf Böschungen an Wasserstraßen soll quantitativ untersucht und anschließend in geeignete Berechnungsmodelle integriert werden. Ziel ist es, die Wirkung der Wurzeln bei der Bemessung technisch-biologischer Ufersicherungen zu berücksichtigen. Dadurch sollen deren Anwendungsbereiche erweitert werden. Bedeutung für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) Bei all ihren Tätigkeiten muss die WSV die Bedürfnisse der Wasserwirtschaft wahren. Hierzu zählt seit Einführung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Jahr 2000, dass bei Ausbau und Unterhaltung der Wasserstraßen deren ökologischer Zustand verbessert werden soll, um das ökologische Potenzial der Binnenwasserstraßen auszuschöpfen. Der Ersatz eines herkömmlichen Uferdeckwerks durch eine technisch-biologische Ufersicherung bietet die Möglichkeit, die ökologischen Verhältnisse auch dort zu verbessern, wo auf einen Uferschutz nicht verzichtet werden kann. Aus diesem Grund sollen zukünftig vermehrt Pflanzen in Ufersicherungen eingesetzt werden, wenn dies die hydraulischen Belastungen erlauben. Kann die stabilisierende Wirkung der Wurzeln bei der Bemessung berücksichtigt werden, erweitert sich die Einsetzbarkeit technisch-biologischer Ufersicherungen, die kein signifikantes Flächengewicht aufweisen, wie z. B. Weidenspreitlagen oder Pflanzmatten. Hierdurch lässt sich das ökologische Potenzial an den Binnenwasserstraßen erhöhen. Untersuchungsmethoden Um Wurzeln in den Standsicherheitsnachweisen zu berücksichtigen, müssen deren Einflüsse quantifiziert werden. Hierfür sind verschiedene Labor-, Modell- und Naturversuche vorgesehen: - Aufzucht typischer, für technisch-biologische Ufersicherungen geeigneter Pflanzen, wie z. B. Weiden, Gräser oder Stauden unter definierten Bedingungen - Ermittlung der Wurzelparameter durch Wurzelaufgrabungen, Zug- und Scherfestigkeitsversuche - Ermittlung von Wurzelparametern in-situ in Uferböschungen für einen Vergleich mit den im Labor ermittelten Werten aus Pflanzversuchen, Modellergebnissen und Literaturangaben - Zusammenstellung der relevanten Wurzelparameter typischer Uferpflanzenarten für deren Integrierung in geeignete Berechnungsmodelle

WISE WFD Quality Elements status reported under Water Framework Directive 2016

The service contains information about the ecological status or potential of European surface water bodies, delineated for the 2nd River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD). The Quality Element status is the poorest of the known quality element status values per water body. For example, the nutrient conditions status (QE3-1-6) is based on the following two quality elements: Nitrogen conditions (QE3-1-6-1) and Phosphorus conditions (QE3-1-6-2). The ecological status or potential is presented for the following quality elements: QE1 - Biological quality elements; QE1-1 - Phytoplankton; QE1-2 - Other aquatic flora; QE1-2-1 - Macroalgae; QE1-2-2 - Angiosperms; QE1-2-3 - Macrophytes; QE1-2-4 - Phytobenthos; QE1-3 - Benthic invertebrates; QE1-4 - Fish; QE2 - Hydromorphological quality elements; QE2-1 - Hydrological or tidal regime; QE2-2 - River continuity conditions; QE2-3 - Morphological conditions; QE3 - Chemical and physico-chemical quality elements; QE3-1 - General parameters; QE3-1-1 - Transparency conditions; QE3-1-2 - Thermal conditions; QE3-1-3 - Oxygenation conditions; QE3-1-4 - Salinity conditions; QE3-1-5 - Acidification status; QE3-1-6 - Nutrient conditions; QE3-1-6-1 - Nitrogen conditions; QE3-1-6-2 - Phosphorus conditions; QE3-3 - River Basin Specific Pollutants. The information was reported to the European Commission under the Water Framework Directive (WFD) reporting obligations. The dataset compiles the available spatial data related to the 2nd RBMPs due in 2016 (hereafter WFD2016). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/715 for further information on the WFD2016 reporting. Relevant concepts: Surface water body: Body of surface water means a discrete and significant element of surface water such as a lake, a reservoir, a stream, river or canal, part of a stream, river or canal, a transitional water or a stretch of coastal water. Surface water: Inland waters, except groundwater; transitional waters and coastal waters, except in respect of chemical status for which it shall also include territorial waters. Inland water: All standing or flowing water on the surface of the land, and all groundwater on the landward side of the baseline from which the breadth of territorial waters is measured. River: Body of inland water flowing for the most part on the surface of the land but which may flow underground for part of its course. Lake: Body of standing inland surface water. Transitional waters: Bodies of surface water in the vicinity of river mouths which are partly saline in character as a result of their proximity to coastal waters but which are substantially influenced by freshwater flows. Coastal water: Surface water on the landward side of a line, every point of which is at a distance of one nautical mile on the seaward side from the nearest point of the baseline from which the breadth of territorial waters is measured, extending where appropriate up to the outer limit of transitional waters.

ANK-MK: Stärkung der Klimaresilienz und Kohlenstoffspeicherung Dollart/Küste über eine integrative Vorlandmanagementplanung, Initialmaßnahmen zur Salzwiesenentwicklung und pilothafte Sedimentverbringung auf Moorstandorte im Binnenland

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