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Meeresschutz: Blinden Passagieren geht es an den Kragen

Zwei neue Ballastwasser-Desinfektionssysteme aus Deutschland international anerkannt Die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) hat zwei in Deutschland entwickelte Systeme zur Desinfektion von Ballastwasser auf Schiffen anerkannt. Am 17. Juli 2009 ließ der IMO-Umweltausschuss (MEPC - Marine Enviroment Protection Committee) die neuen Verfahren international zu. Nun kann die Typen-Zulassung in Deutschland erfolgen. Insgesamt stehen weltweit jetzt 30 Ballastwasserdesinfektionssysteme zur Verfügung. Deutschland ist neben Japan und Südkorea Marktführer. UBA-Vizepräsident Holzmann begrüßte die Entscheidung: „Moderne Verfahren zur Desinfektion von Ballastwasser sind wichtig - sie geben der weltweiten Verbreitung fremder Tier-, Pflanzen- und Bakterienarten endlich Einhalt. Dies ist ein großer Schritt für das ökologische Gleichgewicht der Meere.” Nach einer Studie des Germanischen Lloyds könnten alleine mit der in Deutschland zur Verfügung stehenden Produktionskapazität im Jahr 2010 etwa 800 Anlagen auf den Markt gebracht werden. Schiffe pumpen nach vorsichtigen Schätzungen jährlich rund 10 Milliarden Kubikmeter Wasser zum Gewichtsausgleich in spezielle Ballasttanks, um die Weltmeere sicher befahren zu können. Das Ballastwasser stabilisiert die Schiffe und verhindert die Verformung des Schiffskörpers etwa bei unvollständiger Beladung. Mit dem Ballastwasser gelangen aber auch Bakterien, Algen, Krebse oder sogar Fische als blinde Passagiere in die Tanks. So können diese weltweit verbreitet werden und einheimische Organismen verdrängen. Dies gefährdet nicht nur die Meeresumwelt. Auch erhebliche wirtschaftliche Verluste können entstehen, zum Beispiel in der Fischerei, wenn fremde Quallen die Nahrung heimischer Fische oder Fischlarven fressen. Auch für den Menschen gefährliche Krankheiten wie Cholera können über unbehandeltes Ballastwasser unter Umständen eingeschleppt werden. Für die IMO zählt der Kampf gegen die weltweite Verbreitung fremder Arten zu den Hauptanliegen beim Meeresschutz. Um eine weitere Belastung der Meere durch im Ballastwasser reisende Arten zu verhindern, verabschiedete die IMO im Jahr 2004 die Ballastwasserkonvention. Damit diese in Kraft treten kann, müssen 30 Staaten, die 35 Prozent der weltweiten Handelstonnage in der Schifffahrt repräsentieren, dieser Konvention beitreten. Bis April 2009 haben erst 18 Staaten - diese decken etwa 15 Prozent der Handelstonnage ab - die Konvention ratifiziert. Deutschland als maßgeblicher Akteur bei der Erarbeitung dieses internationalen Regelwerkes hat die Ballastwasserkonvention bis heute noch nicht ratifiziert. Als erster Schritt hat die Bundesregierung im April 2008 das Seeaufgabengesetz novelliert, in dem Anforderungen an die Ballastwasserdesinfektion festgeschrieben sind. ⁠ UBA ⁠-Vizepräsident Holzmann: „Deutschland sollte die Ballastwasserkonvention rasch ratifizieren, damit das Übereinkommen bald in Kraft tritt und damit weltweit endlich verbindlich wird.” Weltweit arbeiten Fachleute an der Entwicklung neuer Ballastwasser­Managementsysteme (BWMS). Ein Ballastwasserbehandlungssystem muss strengen Kriterien entsprechen, um zugelassen zu werden: Neben ökonomischen Fragen und der Schiffsicherheit, spielt auch der Umweltschutz eine wichtige Rolle. Die Zulassung der Anlagen liegt in der nationalen Zuständigkeit der einzelnen Staaten. Systeme, die Biozide zur Desinfektion des Wassers verwenden, bedürfen darüber hinaus der internationalen Anerkennung durch die IMO. Weltweit haben bis heute insgesamt 19 Anlagen zur Ballastwasserbehandlung die erste Hürde im zweistufigen Zulassungsverfahren der IMO, das so genannte Basic Approval, genommen. Die zweite Stufe, das Final Approval, haben insgesamt elf Systeme erreicht. Auf der MEPC-Sitzung am 17. Juli 2009 erhielt nun das CleanBallast®-BWM-System der Firma RWO ein Final Approval. Damit hat nach dem von Hamann entwickelten SEDNA®-System eine zweite deutsche Anlage diese Voraussetzung erfüllt. Eine dritte deutsche Anlage, das AquaTriComp®-System der Firma Aquaworx, bekam auf der Sitzung ein Basic Approval. Im Gegensatz zu den anderen zwei Anlagen werden bei diesem System keine Desinfektionsmittel verwendet, sondern das Wasser nach Filtrierung mit UV-Licht desinfiziert. Die abschließende Zertifizierung dieser Systeme - die Erteilung der Typen-Zulassung - kann nun von den deutschen Behörden eingeleitet werden. Deutschland liegt zusammen mit Japan und Südkorea weltweit an der Spitze der bisher erteilten Zulassungen. Deutsche Firmen haben sich gute Chancen in einem globalen Markt gesichert. Das UBA prüft die Risiken der bei der Desinfektion eingesetzten Chemikalien für die Umwelt. Denn die Meere müssen auch vor einer Gefährdung durch das mit Desinfektionsmitteln behandelte Ballastwasser geschützt werden. Das UBA und die anderen beteiligten Behörden, darunter das federführende Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), beteiligten sich innerhalb der IMO richtungweisend an der Erarbeitung strenger international geltender Richtlinien für die Ballastwasserbehandlung. „Ich freue mich, dass unsere Vorschläge für strenge Vorschriften bei der Umweltrisikobewertung von Ballastwasser-Managementsystemen maßgeblich in die internationalen Vorschriften eingeflossen sind”, so Thomas Holzmann.

Globales Netzwerk entwickelt Aktionsplan für die gemeinsame Gestaltung nachhaltigen digitalen Wandels

UBA ist Mitglied der Coalition for Digital Environmental Sustainability (CODES) Heute wurde im Rahmen der Umweltversammlung der Vereinten Nationen (UNEA-5), die vom 28. Februar bis 2. März 2022 in Nairobi stattfindet, der Action Plan for a Sustainable Planet in the Digital Age („Aktionsplan für einen nachhaltigen Planeten im digitalen Zeitalter“) vorgestellt. Der Action Plan bietet internationale Vision und Fahrplan, um den digitalen Wandel für unsere Nachhaltigkeitsziele weltweit nutzbar zu machen. Er wird von der Coalition for Digital Environmental Sustainability (CODES) im Rahmen der Roadmap for Digital Cooperation des UN-Generalsekretärs mitentwickelt. Das Umweltbundesamt (UBA) ist Mitglied von CODES. Das UNEA Side Event diente der ersten öffentlichen Präsentation des CODES Action Plan und half, ein letztes wichtiges Meinungsbild vor dessen Finalisierung einzuholen. An der Diskussion beteiligten sich auch hochrangige Persönlichkeiten wie die kommissarische Beauftragte des Generalsekretärs für Technologie, Maria-Francesca Spatolisano, die deutsche Bundesumweltministerin Steffi Lemke und der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner. Der Aktionsplan zeigt, dass digitale Innovationen das Potenzial haben, einige der weltweit drängendsten ökologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen wie ⁠ Klimawandel ⁠, Verlust der biologischen Vielfalt, Umweltverschmutzung, Ernährungsunsicherheit, Gesundheitsrisiken und Ungleichheit zu bewältigen. Die positive transformative Wirkmacht dieser Innovationen ist entscheidend für die erfolgreiche Umsetzung der 2030 Agenda und deren 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) bis 2030. Um diese positive Vision zu realisieren, sind jedoch drei grundlegende Neuorientierungen erforderlich: Die CODES-Community hat gemeinsam neun beispielhafte Impact-Initiativen entwickelt, die als Katalysator für diese drei zentralen Transformationsfelder und ihre strategischen Prioritäten erforderlich sind. Diese Impact-Initiativen umfassen beispielsweise eine hochrangige Weltkommission für Nachhaltigkeit im digitalen Zeitalter, ein neues Programm zur Stärkung von Forschung und Bildung für digitale nachhaltige Entwicklung, eine Verpflichtung für nachhaltige digitale Beschaffung und Infrastruktur oder ein regionales Netz von Innovationszentren und -beschleunigern für digitale Nachhaltigkeit. „Wir müssen das enorme Potenzial digitaler Innovationen ausschöpfen, um die Umsetzung der Agenda 2030 zu beschleunigen, indem wir einen gemeinsamen Rahmen für globale Initiativen schaffen, um Digitalisierung zum Motor für unsere Nachhaltigkeitsagenda zu machen", sagte Dirk Messner, Präsident des deutschen Umweltbundesamtes und einer der Co-Champions von CODES. „Mit dem CODES Action Plan wollen wir die fehlende Verbindung zwischen Digitalisierung und Nachhaltigkeit überwinden, indem wir zentrale Transformationsfelder für gemeinsames und globales Handeln benennen. Mit unseren praxisorientierten Impact-Initiativen wollen wir Pfade für echte positive Veränderungen aufzeigen", sagt David Jensen von ⁠ UNEP ⁠, einem weiteren Vertreter von CODES. Das Erscheinungsdatum des CODES Action Plan markiert den 50. Jahrestag der Gründung des ⁠ UN ⁠-Umweltprogramms UNEP, das sich der Förderung ökologischer Nachhaltigkeit verschreibt, wie etwa in der ehrgeizigen 2030 Agenda und deren Zielen für nachhaltige Entwicklung festgelegt. Der Action Plan soll eine Grundlage liefern für den Global Digital Compact, der im jüngsten Bericht des UN-Generalsekretärs Our Common Agenda vorgeschlagen wurde. Die Coalition for Digital Environmental Sustainability (CODES) ist ein globales Netzwerk für Regierungen, Unternehmen und die Zivilgesellschaft, das im Rahmen des Umsetzungsprozesses für die Roadmap for Digital Cooperation des UN-Generalsekretärs gegründet wurde. Die Vision von CODES ist eine digitale Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft, die eine nachhaltige und gerechte Zukunft für alle ermöglicht. CODES wird von einer einzigartigen Mischung von Akteuren getragen – darunter UNEP, UNDP, der International Science Council, das deutsche Umweltbundesamt, Future Earth und das kenianische Umweltministerium. Sie alle sind vereint hinter der gemeinsamen Aufgabe, alle Politiken, Standards und Kooperationen voranzutreiben, die digitalen Wandel als positive Kraft für ökologische Nachhaltigkeit, ⁠ Klimaschutz ⁠ und Naturschutz in Stellung bringen.

Bericht: "Makrozoobenthos: Langeoog Watt (1953)"

1) Im Sommer 1953 wurden die bodenbewohnenden Lebensgemeinschaften im Tidebereich des Langeooger Watts untersucht und kartiert. 2) Die biozönotische Zusammensetzung des Langeooger Watts besitzt dank seiner Mittellage im ostfriesischen Wattenraum einige Ähnlichkeiten mit den innerhalb von Buchten ausgebildeten Watten. 3) Das Vorhandensein großer Mischwattkomplexe weist darauf hin, dass sich in fast allen Teilregionen des Langeooger Watts noch kein stationär biologisches Gleichgewicht eingestellt hat. Demzufolge müssen die zu ziehenden Schlüsse, Umlagerungen des Bodens betreffend, mit einigen Vorbehalten aufgenommen werden. 4) Gesicherte Aufhöhungs- und Verfestigungstendenzen sind nur im Bereich der Steinplate und im Südabschnitt der Westerplate nachweisbar. 5) Die Ruteplate wird im Westen erodiert und durch ablaufendes Wasser, welches die Plate in westlicher Richtung überströmt, auch an der Oberfläche geschürft. 6) Das Langeooger Watthohe unterliegt im nördlichen Teil nur mäßigen Angriffen von Seiten der Langeooger Balje. Im südlichen Teil dagegen ist der von der Rute ausgehende Angriff als erheblich zu bezeichnen. 7) Das Festlandswatt kann durchweg als lagestabil bezeichnet werden. Geringfügige Ansätze zu einer natürlichen Verlandung finden sich jedoch nur auf engbegrenztem Raum vor Dornumersiel. 8) Der westliche Teil des Langeooger Inselwattes hat sich durch Zufuhr von Sand in der vergangenen Zeit verbreitert. Die im Mittelteil nachweisbare vormalige Bodenabtragung wird offenbar z. Zt. durch geringe Neuablagerung wieder ausgeglichen.

Bericht: "Makrozoobenthos: Dorumer Tief (1954)"

Im gesamten Gebiet hat sich noch kein biologisches Gleichgewicht eingestellt. Aus diesem Grunde können die Angaben, zumal es sich um eine Erstkartierung handelt, nicht mit absoluter Sicherheit gemacht werden. Das gesamte Gebiet, mit Ausnahme der festgestellten Arenicola-Watten, ist als recht lagebeständig zu bezeichnen. Mit einer progressiven Stabilisierungs- und Aufhöhungstendenz ist zu rechnen. Anzeichen einer Abtragung konnten nicht festgestellt werden. Eine langsame, natürliche Verlandung ist, vorläufig im Bereiche der schmalen Queller-Zone, die sich unterhalb des Festlandes nach Süden erstreckt, vorhanden.

Bericht: "Makrozoobenthos: Greetsieler Fahrwasser (1954)"

Im Frühjahr 1954 wurde das Watt zu beiden Seiten des Greetsieler Fahrwassers biologisch kartiert. Zweck der Untersuchung war, aus biologischer Sicht ein Urteil über die Bodenverhältnisse zu erhalten. Die durch das Greetsieler Außentief getrennten Wattflächen sind in der Besiedlung und in der Bodenbeschaffenheit im Prinzip völlig gleichwertig. Auf der östlichen Seite sind die Mischwatten stärker vertreten als auf der westlichen. Es hat sich noch kein biologisches Gleichgewicht eingestellt. Außer in der Gegend der Myathanatocoenose ist überall eine langsame, ziemlich gleichförmige Verschlickung (Auftragung) festzustellen. In der nordwestlichen Spitzenregion geht die Auftragung langsamer vor sich, da diese Fläche der Wasserbewegung am unmittelbarsten ausgesetzt ist. Von Osten her dringt die Verlandungsregion in das Watt vor.

Entwicklung der ökologischen Beschaffenheit von Oberflächengewässern im Klimawandel

ewässer und deren Management stehen im Hinblick auf den prognostizierten Klimawandel vor großen Herausforderungen. Intensiver werdende Extremereignisse, wie Hochwasser, Starkregen oder lang anhaltende Trockenphasen mit hohen Temperaturen werden zukünftig verstärkt das sensible ökologische Gleichgewicht der Oberflächengewässer mit deren Flora und Fauna beeinträchtigen. Für eine Aufrechterhaltung der Lebensgrundlage "Wasser" und "biologischen Vielfalt" in Fließgewässern und Seen werden wirksame Anpassungsmaßnahmen benötigt. Demnach stehen sämtliche Akteure der Wasserwirtschaft vor der Herausforderung, die komplexen Wirkungszusammenhänge der vom Menschen beeinflussten Ökosysteme besser zu verstehen und gezielt die Anpassungsfähigkeit aquatischer Ökosysteme zu verbessern. Auf Seiten der Fachinstrumente ist auf EU-Ebene für die Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) zu hinterfragen, inwieweit sich deren Methoden und Bewertungssysteme unter sich ändernden klimatischen Randbedingungen als nutzbar erweisen. Zur Untersuchung der Auswirkungen der prognostizierbaren klimatischen Entwicklungen auf die ökologische Beschaffenheit von Oberflächengewässern wurden im Forschungsvorhaben anhand einer umfassenden Literaturrecherche und ergänzenden Expert*inneninterviews zunächst der derzeitige Wissensstandes und bestehende Wissenslücken ermittelt. Anschließend wurde die EG-WRRL als Handlungsinstrument auf ihre künftige Anwendbarkeit überprüft und Vorschläge hinsichtlich einer Anpassung des Methoden-und Bewertungssystems der EG-WRRL abgeleitet. Für die analysierten Wirkungszusammenhänge wurden zudem Verfahrensschritte und derzeitige Umsetzungsgrenzen eines Modellierungskonzeptes beschrieben. Weiterhin erfolgt eine Zuarbeit zur Ermittlung des Indikators "Wasserstress" gemäß der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen für die Bundesrepublik Deutschland. Im Fokus standen hier die methodischen Ansätze zur Untersuchung des sogenannten "ökologischen Mindestwasserbedarfs" bzw. â€ÌGesamtumweltwasserbedarfsâ€Ì für Deutschland. Sämtliche (Zwischen-)Ergebnisse wurden ausgewählten Expert*innen im Rahmen eines Fachworkshops vorgestellt und diskutiert. Die somit identifizierten Kernaussagen und Erfordernisse wurden in Handlungsempfehlungen zusammengefasst und werden über den vorliegenden Bericht Akteuren der Forschung, Verwaltungs- und Fachbehörden, sowie der Planungspraxis bereitgestellt. Quelle: Forschungsbericht

Freiflächenentwicklung 2020

Grün- und Freiflächen sind nicht oder kaum bebaute Flächen, wie Wälder, Felder, Kleingärten, Sportflächen, Parkanlagen, Friedhöfe und Brachflächen. Sie sind für die Lebensqualität in einer Stadt von großer Bedeutung. Das Vorhandensein unterschiedlicher Freiflächen – von wohnungs- und siedlungsnahen Parkanlagen bis zu Landwirtschafts- und Waldflächen – ist eine zentrale Voraussetzung zur Erfüllung der Erholungsbedürfnisse der Bewohner*innen. Grün- und Freiflächen bereichern das Stadtbild durch die Gliederung der Siedlungsstruktur. Sie dienen der Pflanzen- und Tierwelt als Lebensraum und Rückzugsgebiet und erfüllen wichtige Ausgleichsfunktionen für den Naturhaushalt der Stadt. Sie verbessern das Stadtklima, in dem die Luftzirkulation und der Luftaustausch gefördert werden und die Erwärmung gemildert wird. Durch die Rückhaltung und Verdunstung von Regenwasser werden die Oberflächengewässer entlastet. Als größtenteils unversiegelte Flächen ermöglichen sie ein ungestörtes Bodenleben mit allen Funktionen für das ökologische Gleichgewicht. Boden ist Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen; seine Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften dienen insbesondere auch dem Schutz des Grundwassers. Mit zunehmender Bodenversiegelung oder stofflicher Belastung werden die Bodenfunktionen dauerhaft oder gar irreversibel zerstört. Die Inanspruchnahme von Grün- und Freiflächen für bauliche Nutzungen ist ein wichtiges umweltpolitisches Thema, das auch unter den Schlagwörtern Flächeninanspruchnahme, Flächenverbrauch oder Flächenneuinanspruchnahme diskutiert wird. Im Rahmen der umweltpolitischen Diskussion besteht ein großer Bedarf an Bewertungsgrundlagen zum Umfang der Flächeninanspruchnahme und der Entwicklung in den letzten Jahrzehnten. Entsprechende Bilanzen werden sowohl im Rahmen der Bestimmung von Qualitätszielen für den Bodenschutz, als auch als Indikatoren für die Nachhaltigkeitsdiskussion benötigt. Dabei geht es insbesondere um die Eindämmung der Flächeninanspruchnahme sowie um ein Monitoring der zeitlichen Entwicklung. Ihre kontinuierliche Beobachtung dient auch als Indikator hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes, das die einzigen für den bundesweiten Vergleich verfügbaren Zahlen der statistischen Landesämter verwendet, war in Deutschland bis zur Jahrtausendwende ein kontinuierlicher Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsflächen auf etwa 130 ha pro Tag zu beobachten. Dabei ist zu beachten, dass unter der Kategorie Siedlungsfläche nicht nur versiegelte, sondern auch unversiegelte städtische Frei- und Grünflächen wie Grünanlagen, Campingplätze, Friedhöfe und Spielplätze, aber auch die zu den Gebäuden zählenden Haus- und Vorgärten gerechnet werden. Die vor allem auf Kosten von Landwirtschafts- und Forstflächen in Anspruch genommenen Flächen gingen bis 2003 auf insgesamt 99 ha pro Tag zurück, um 2004 wieder auf 131 ha pro Tag zu steigen. Seither hat die Flächeninanspruchnahme wieder abgenommen, auf 77 ha pro Tag im Jahr 2010 und auf 45 ha im Jahr 2019 (Umweltbundesamt 2020). Ziel der Bundesregierung in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den durchschnittlichen täglichen Anstieg bis zum Jahr 2030 auf unter 30 ha zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt, in der durch Flächenrecycling und eine Reduktion der Flächenneuinanspruchnahme die Summe des Flächenverbrauchs auf Netto-Null reduziert wird (vgl. Statistisches Bundesamt 2021). Zahlen zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche gibt es auch für Berlin . Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) veröffentlicht regelmäßig Zahlen zum Stadtgebiet nach Bezirken und Nutzungsart und fasst diese Zahlen außerdem zu Angaben über die Siedlungs- und Verkehrsfläche zusammen. Die Zahlen beruhen auf der Auswertung der Liegenschaftskataster der bezirklichen Vermessungsämter. Die Daten wurden bis einschließlich 2015 nach dem AdV (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen) – Nutzungsartenverzeichnis geliefert und werden seit 2016 durch Auswertung des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) gewonnen (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2020b). Da wie oben beschrieben zur Siedlungs- und Verkehrsfläche auch städtische Grünnutzungen zählen, eignen sich die Zahlen der amtlichen Statistik zur Siedlungs- und Verkehrsfläche demnach nur zur Charakterisierung der Entwicklung des für Siedlungszwecke einschließlich der damit verbundenen grüngeprägten Nutzungen beanspruchten Raumes. Die Auswertung der amtlichen Flächenstatistik hinsichtlich der Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche quantifiziert lediglich die Inanspruchnahme von Wald und landwirtschaftlichen Flächen, obwohl auch für die innerstädtischen grünen Nutzungen detaillierte Zahlen vorliegen und eine Berechnung möglich wäre. Für Flächenländer oder für Deutschland als Ganzes können solche Zahlen geeignet sein, den Flächenverbrauch dieser Nutzungskategorien zu beschreiben. Seit es gelungen ist, die Methodik deutschlandweit dauerhaft auf der Basis der ALKIS-Daten zu harmonisieren, sind die Voraussetzungen für ein angemessenes Monitoring geschaffen worden. Für das Land Berlin ist diese Reduzierung der Freiflächennutzungen auf „Wald“ und „Landwirtschaft“ keine geeignete Vorgehensweise, die Inanspruchnahme von Grün- und Freiflächen zu beschreiben. Da die Waldflächen unter weitgehendem Schutz stehen, würde sich die Flächeninanspruchnahme damit auf die Reduzierung der landwirtschaftlichen Flächen beschränken. Im Sinne der oben genannten wichtigen Funktionen aller Grün- und Freiflächen ist die Beobachtung des Verlustes, aber auch des Zuwachses an Grün- und Freiflächen in ihrer gesamten Breite, also z. B. auch der Kleingärten, Brachflächen, des Verkehrsbegleitgrünes, der Friedhöfe und Parkanlagen sowie größerer zusammenhängender Vegetationsflächen auf Flächen baulicher Nutzung erforderlich. Aus diesem Grund wird für den Umweltatlas seit über drei Jahrzehnten mit dem Datenbestand der Karte zur Freiflächenentwicklung eine umfassende Grundlage zum Monitoring des gesamten Grün- und Freiflächenbestandes erarbeitet und veröffentlicht. Die erheblichen Unterschiede in Zielsetzung und Methodik der beiden Ansätze zur Ermittlung des Flächenverbrauches werden bei der Gegenüberstellung der jeweils betrachteten Flächennutzungskategorien deutlich. Tabelle 1 zeigt die Nutzungskategorien der Freiflächenentwicklungskarte des Umweltatlas einerseits und der Daten zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche nach der Flächenstatistik des Bundes und der Länder (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg) andererseits. Aufgelistet sind die Flächennutzungskategorien, die in den untersuchten Quellen jeweils als bauliche Nutzung bzw. Siedlungsfläche auf der einen und Grün- bzw. Freiflächennutzung auf der anderen Seite zusammengefasst werden und für die statistische Auswertungen vorliegen. Die Tabelle zeigt die grundsätzlich unterschiedlichen Einstufungen beider Ansätze insbesondere bei den Kategorien der Freiflächen. Entsprechend Umweltatlas-Ansatz werden als Freiflächen alle Flächen angesehen, auf denen eine Nutzung innerhalb der in Tabelle 1 aufgelisteten Kategorie „Freiflächen“ angegeben ist. Dies gilt unabhängig davon, ob auf der Fläche laut Nutzungskartierung im Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU) eine Doppelnutzung vorliegt, d.h. eine gleichzeitige bauliche Nutzung und Grünnutzung oder nicht (vgl. Umweltatlaskarten „Reale Nutzung der bebauten Flächen“ (06.01) und „Grün- und Freiflächenbestand“ (06.02) ). In einem Ballungsraum wie Berlin ist die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche entsprechend der Statistik des Bundes und der Länder also kein geeigneter Indikator für die Inanspruchnahme von Freiflächen. Aus diesem Grund wurde in Berlin für das Nachhaltigkeitsmonitoring unter 40 Kernindikatoren der Indikator „Flächenversiegelung“ festgelegt, um unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden zu dokumentieren. Zur Darstellung der zeitlichen Entwicklung des Versiegelungsgrades werden auch die Daten des Umweltatlas genutzt (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021). Aber auch der Indikator Versiegelung ist nicht geeignet, direkte Rückschlüsse auf die Entwicklung der Grün- und Freiflächen in Berlin zuzulassen. Damit stellt der Umweltatlas mit der Karte zur Freiflächenentwicklung seit Mitte der 1980er Jahre die einzige kontinuierlich fortgeschriebene Grundlage für ein derartiges Monitoring dar. Zum Verständnis des später erläuterten methodischen Vorgehens ist es entscheidend, welche Definition des Begriffes „Freifläche“ in diesem Zusammenhang zugrunde gelegt wurde und wo die Grenzen der Darstellbarkeit zu sehen sind. Grün- und Freiflächen können sowohl einer wirtschaftlichen Nutzung unterliegen (z. B. Landwirtschaft), als Erholungsflächen gärtnerisch gestaltet sein (z. B. Parkanlagen) oder weitgehend ungenutzt sein (Brachflächen mit oder ohne Spontanvegetation). Typische Grün- und Freiflächennutzungen sind Wälder, Äcker und Wiesen, aber auch urbane Freiflächen wie Parkanlagen, Kleingärten, Friedhöfe oder Sportflächen sowie Brachflächen. Die städtischen Freiflächennutzungen werden damit – anders als in der Nutzungssystematik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg – auch als Freifläche und nicht als Siedlungs- und Verkehrsfläche gewertet. Mit der Gesamtheit des Grün- und Freiflächenbestandes werden größere zusammenhängende Flächen des grünen Potenzials der Stadt erfasst, die in besonderer Weise tatsächlich oder potenziell sowohl Lebensraum für Tiere und Pflanzen darstellen als auch Erholungs-, Landschaftsbild- und abiotische Funktionen im Naturhaushalt erfüllen. Der Detaillierungsgrad der in der Karte der Freiflächenentwicklung dargestellten Flächen orientiert sich an der block- und blockteilflächenbezogenen Betrachtung der Nutzungskarten des Umweltatlas. Die Vorgabe einer Mindestflächengröße von etwa 1 ha führt zu einer generalisierenden Darstellung, die es in jedem Falle erlaubt, die Schwerpunkte der städtebaulichen Entwicklung zu verorten und nachzuvollziehen. Für kleinräumigere Aussagen unterhalb der 1-ha-Grenze, z. B. zur inneren grünen Struktur der Wohnbau- und Gewerbeflächen oder zur tatsächlichen versiegelten Fläche baulicher oder Grün- und Freiflächennutzungen, sind im Umweltatlas weitere Datenbestände verfügbar („Stadtstruktur – Flächentypen differenziert“ (06.08), „Versiegelung“ (01.02), „Vegetationshöhen“ (06.10.2) und „Grünvolumen“ (05.09)). Die Beschränkung der Freiflächenverluste auf eine Darstellung in größeren Zeitabschnitten, für die Zeiträume seit 1970 in Dekaden, ist damit begründet, dass eine höhere zeitliche Auflösung – z. B. auf Jahresbasis – nur mit einem unvertretbar hohen Aufwand zu realisieren wäre.

Zustand der Seen

Zustand der Seen Seen bieten mit Uferzonen, freien Wasserkörpern und Seeboden viel Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten. Nach den EU-Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie waren 2021 24,7 % der deutschen Seen in einem „guten“ oder „sehr guten“ ökologischen Zustand. Das ökologische Gleichgewicht vieler Seen ist durch zu hohe Nährstoffeinträge, die Nutzung der Ufer und die Auswirkungen des Klimawandels bedroht. Ökologischer Zustand der Seen Die Europäische Union (EU) verfolgt mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (2000/60/EG) ein ganzheitliches Schutz- und Nutzungskonzept für die europäischen Gewässer. Ziel ist, bis 2027 mindestens einen guten ökologischen Zustand in allen Seen zu erreichen. Da das Ziel bis zum Ende des Bewirtschaftungszyklus 2021 verfehlt wurde, gilt es nun den folgenden 6-jährigen Bewirtschaftungszyklus zu nutzen, um dieses anspruchsvolle Ziel zu erreichen. Bewertet nach der WRRL, erreichten 2021  24,7 % der 738 deutschen Seen (größer als 50 Hektar) einen guten oder sehr guten ökologischen Zustand bzw. ein „gutes“ oder das „höchste“ ökologische Potenzial (siehe Abb. „Ökologischer Zustand und ökologisches Potenzial von Seen “). Im Vergleich zu Seen des Norddeutschen Tieflands ist der überwiegende Teil der Seen der Alpen und des Alpenvorlands als gut oder besser bewertetet (siehe Abb. „Ökologischer Zustand und Potenzial von Seen nach Seetypen). Sie sind weniger belastet, was vor allem auf geringere Nährstoffeinträge zurückzuführen ist. Auch viele der größten Seen Deutschlands erreichen den guten ökologischen Zustand, so unter anderem Bodensee, Ammersee, Chiemsee, Starnberger See und Müritz. Die größten ökologischen Defizite weisen Tieflandseen mit geringer Wassertiefe und großem ⁠ Einzugsgebiet ⁠ auf (Seetyp 11), da sich in diesen Seen besonders viele Nährstoffe akkumulieren. Zudem kann, auf Grund der geringen Wassertiefen dieser Seen, im Sediment gebundenes Phosphat besonders gut in die Wassersäule abgegeben werden. Insgesamt ist noch kein klarer Trend zum ökologischen Zustand der Seen ableitbar, denn die Erhebung findet nur alle 6 Jahre statt. Anteil der Wasserkörper in Seen in mindestens gutem Zustand oder mit mindestens gutem Potenzial Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Ökologischer Zustand und Potenzial von Seen nach Seetypen Quelle: Berichtsportal WasserBLIcK/BfG Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Ursachen für das Verfehlen der Zielvorgaben Hauptursache für die Bewertung des Zustands als nicht gut sind zu hohe Nährstoffkonzentrationen mit vermehrtem Algenwachstum und dem Auftreten von Blaualgenblüten. Obwohl die flächendeckende Reinigung von Abwässern in Kläranlagen in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Verringerung der Phosphatkonzentration in vielen Seen geführt hat, muss vor allem die Landwirtschaft Einträge von stickstoff- und phosphorhaltigen Nährstoffen weiter verringern. Beispielhaft für eine positive Entwicklung der Wasserbeschaffenheit steht der Schweriner See in Mecklenburg-Vorpommern (siehe Abb. „Entwicklung der Wasserbeschaffenheit des Schweriner Sees“). Bei einigen Seen werden zusätzliche seeinterne Maßnahmen notwendig sein, um die im See verfügbaren Nährstoffe schneller zu verringern. Dies ist nur sinnvoll, wenn vorher die Nährstoffeinträge aus dem ⁠ Einzugsgebiet ⁠ reduziert wurden. Maßnahmen zur Nährstoffreduktion im Einzugsgebiet wirken insbesondere in Seen mit langen Wasserverweildauern stark verzögert:  Meistens braucht es viele Jahre, bis sich ein See von zu hohen Nährstoffeinträgen erholt. Auch Eingriffe in die Uferstruktur und Veränderungen des Wasserspiegels durch Regulierung oder Wasserentnahmen belasten die Ökologie der Seen. So kann eine Verbauung der Ufer auch bei sehr guter Wasserqualität zu ökologischen Defiziten führen, weil natürliche Uferlebensräume fehlen. Die Klimaerwärmung mit höheren Wassertemperaturen und verändertem Durchmischungsregime wirkt als zusätzlicher Stressor auf das ⁠ Ökosystem ⁠ See. Veränderte Niederschlagsmuster und das Auftreten immer extremerer Witterungsperioden beeinflussen die Wassermengen der Zuflüsse und den Eintrag von Nähr- und Schadstoffen. Diese veränderten Umweltbedingungen führen zu komplexen Antwortreaktionen der Lebensgemeinschaften im See und können das Erreichen gesteckter Bewirtschaftungsziele noch zusätzlich erschweren. Aus diesem Grund muss es oberstes Ziel sein, die Seen widerstandsfähiger gegenüber klimabedingten Veränderungen zu machen, in dem die übrigen anthropogenen Belastungen so weit wie möglich reduziert werden. Bewertungsmethodik Grundlage für die Bewertung des ökologischen Zustands der Seen nach WRRL bildet eine Seetypologie, die auf Basis der Parameter Ökoregion, Geologie, Größe, Schichtungsverhalten und Verweildauer abgeleitet wurde. Für jeden der in Deutschland gelten entsprechend ihrer natürlichen Randbedingungen, unterschiedliche Anforderungen zum Erreichen des guten ökologischen Zustands bzw. guten ökologischen Potenzials ( siehe auch Steckbriefe deutscher Seetypen ). Insbesondere die unter naturnahen Bedingungen zu erwartende Produktivität (Trophie) des Sees bestimmt, welche Pflanzen- und Tierarten im sogenannten Referenzzustand vorkommen und welche Zielwerte (Orientierungswerte) für die Konzentration von Nährstoffen gelten. Die Bewertung des ökologischen Zustands bzw. des ökologischen Potenzials von Seen erfolgt anhand der folgenden vier biologischen Qualitätskomponenten: Phytoplankton Makrophyten und Phytobenthos ⁠ Makrozoobenthos ⁠ Fische Darüber hinaus können zur Plausibilisierung der Bewertung anhand der biologischen Qualitätskomponenten Informationen zur ⁠ Gewässerstruktur ⁠ und allgemein physikalisch-chemischen Parametern herangezogen werden. Diese unterstützenden Qualitätskomponenten dienen der Interpretation der Ergebnisse, zur Ursachenklärung im Falle „mäßiger“ oder schlechterer ökologischer Zustands- bzw. Potenzialbewertungen, der Maßnahmenplanung und der späteren Erfolgskontrolle. Lediglich für die chemischen Qualitätskomponenten ist festgeschrieben, dass bei Nichteinhaltung der Umweltqualitätsnormen für einen oder mehrere Stoffe der ökologische Zustand oder das ökologische Potenzial höchstens als mäßig einzustufen ist. Eine detaillierte Übersicht der offiziellen Bewertungsverfahren der WRRL sind unter dem Link zu finden.

Oberflächennahe Geothermie: Welche Auswirkungen hat sie?

Oberflächennahe Geothermie: Welche Auswirkungen hat sie? Schema einer Erdwärmepumpe eines Einfamilienhaus Die Erdwärmenutzung spielt heute eine zunehmend wichtige Rolle als regenerative Energiequelle. Die Nutzung oberflächennaher Geothermie für Heiz- und Kühlzwecke verursacht dabei Temperaturveränderungen in einem sonst thermisch stabilen Lebensraum, dem Ökosystem Grundwasser. Sie führt lokal zu langfristigen Änderungen im unterirdischen Temperaturhaushalt. Eine Veränderung der Temperatur beeinflusst den Stoffwechsel von Organismen und somit auch wichtige biogeochemische Prozesse. Inwieweit die induzierten Temperaturveränderungen bei der oberflächennahen Geothermie, eine unmittelbare oder möglicherweise langfristige Gefährdung der Ressource Grundwasser darstellen, wurde in einer ⁠ UBA ⁠-Studie betrachtet. Es zeigt sich, dass sich Temperaturveränderungen im Grundwasser auf die Zusammensetzung von Lebensgemeinschaften, ihre Aktivitäten und somit auf Ökosystemprozesse auswirken. Entscheidend ist in jedem Fall das Ausmaß der Temperaturveränderung und die Ausgangssituation bezüglich der standortspezifischen Grundwasserqualität. Eine Erwärmung bzw. Abkühlung des Grundwassers um wenige Grad Celsius wirkt sich nur unwesentlich auf die Wasserbeschaffenheit und Ökosystemfunktionen aus, sofern das Grundwasser ‚sauber‘ bzw. das ⁠ Ökosystem ⁠ ‚energiearm‘ ist. Anders ist es bei einer vorliegenden Hintergrundbelastung, wie zum Beispiel bei erhöhter Konzentrationen an organischen Verbindungen, Nährstoffen oder Schwermetallen. Hier kann bereits eine geringe Temperaturerhöhung (≥ 5K) die Wasserqualität negativ beeinflussen. Kritisch in diesem Zusammenhang sind die Zehrung von Sauerstoff und die Mobilisierung von Schadstoffen. In allen Untersuchungen zeigte sich, dass pathogene Keime und Viren bei niedrigen Temperaturen (<10°C) besser überdauern als bei erhöhter Temperatur (>10°C). Besondere Risiken für die hygienische Grundwasserqualität in Zusammenhang mit der Nutzung oberflächennaher Geothermie wurden nicht festgestellt. Zum Schutz des Ökosystems Grundwasser sollten Temperaturveränderungen im Grundwasser auf ein Minimum beschränkt werden. Eine Gefahr für die Störung des ökologischen Gleichgewichts ergibt sich vor allem bei großen Anlagen (offene Systeme und Erdwärmesondenfelder), besonders in Verbindung mit einer bereits vorherrschenden schlechten Grundwasserqualität. In solchen Fällen raten die Gutachter, bereits im Zuge des Zulassungsverfahrens die thermischen Auswirkungen der Anlage abzuschätzen und ein begleitendes ⁠ Monitoring ⁠ durchzuführen. In Anbetracht des zunehmenden Ausbaus des Untergrunds für die geothermische Nutzung empfehlen die Gutachter die Entwicklung unterirdischer Temperatur-Raumnutzungspläne. Dies ist in Anlehnung an etablierte ‚oberirdische‘ Vorgehensweisen möglich und dient einem vorsorgenden und nachhaltigen Ressourcenschutz.

Parkregeln

gelten in allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (erkennbar am Tulpenschild an den Eingängen). 1. Rücksicht nehmen auf andere Menschen, Pflanzen, Tiere und Ausstattung. a. Aufeinander Rücksicht nehmen, z. B. beim Ballspielen auf andere achten. b. Dem Stadtgrün mit Respekt begegnen: achtsam mit der Vegetation umgehen, Beete nicht betreten. c. Ausstattungen wie Bänke sauber und nutzbar halten, damit sie weiterhin allen zur Verfügung stehen. 2. Radfahren nur auf gekennzeichneten Wegen. a. Manche Hauptwege dürfen Fahrradfahrer*innen mitbenutzen. Fußgänger*innen haben dabei stets Vorrang. b. Auf mobilitätseingeschränkte Menschen und Kinder besonders Rücksicht nehmen. c. Motorisierte Fahrzeuge, wie z. B. E-Scooter, sind in Grünanlagen nicht erlaubt. 3. Abfall und Verunreinigungen sofort beseitigen. a. Abfall vermeiden bzw. unvermeidbaren Abfall nach Möglichkeit recyceln. b. Hundehalter*innen sind für ihre Tiere verantwortlich. Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Einen Anspruch auf Kotbeutel gibt es nicht. c. Zigarettenstummel sind nur schwer abbaubar, vergiften Böden sowie Grundwasser und gefährden Kleinkinder. Deshalb immer im Mülleimer entsorgen. 4. Lautstärke anpassen, Nachtruhe einhalten. a. Auch beim Thema Lautstärke ist gegenseitige Rücksichtnahme oberstes Gebot. b. Lärm, der andere unzumutbar stört, ist verboten. Dies gilt auch für laute Musik. c. Es gilt generell eine Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr. 5. Grillen und offenes Feuer sind verboten. a. Grills und offene Feuer können Brände verursachen und die Vegetation beschädigen. b. Rauch und Gerüche belästigen Parkbesucher*innen und Anwohner*innen. c. Nur auf ausgewiesenen Grillplätzen darf gegrillt werden. 6. Hunde immer an der Leine führen. a. Aus Rücksicht auf andere. Für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller. b. Damit Vegetation nicht beschädigt und Wildtiere nicht aufgescheucht werden. c. Auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen können sich Hunde austoben. 7. Wildtiere nicht füttern. a. Wildtiere sollen Wildtiere bleiben und nicht an Fütterung gewöhnt werden. b. Artfremdes Futter schadet Wildtieren – nie Brot oder Lebensmittelreste verfüttern. c. Futterreste locken Ratten und andere Schädlinge an. In Gewässern führen sie zu größerer Sauerstoffzehrung und zu Fischsterben. 8. Baden ist nur an ausgewiesenen Badestellen erlaubt. a. Uferpflanzen sind wichtig für das ökologische Gleichgewicht. Sie dienen Tieren als Rückzugsort. Durch Betreten des Uferbereichs werden Pflanzen beschädigt und Tiere gestört. b. An ausgewiesenen Badestellen wird die Wasserqualität regelmäßig überprüft, um bei gesundheitsschädigenden Belastungen der Gewässer warnen zu können. c. Aufgrund des Schiffsverkehrs und mangelnder Wasserqualität ist das Baden in der Spree grundsätzlich nicht erlaubt. Seien Sie ein Vorbild für andere! Nur wenn sich alle an diese Regeln halten und einander wie auch dem Stadtgrün mit Respekt begegnen, können die Berliner Parks für alle als Orte der Erholung und der Begegnung erhalten bleiben. Das Grünanlagengesetz online

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