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BiodivProtect: Umweltgerechtigkeit als Treiber für Biodiversitäts- und Ökosystemschutz (BIO-JUST)

Das Projekt "BiodivProtect: Umweltgerechtigkeit als Treiber für Biodiversitäts- und Ökosystemschutz (BIO-JUST)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: German Institute of Development and Sustainability (IDOS).

3. Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide-und Teichlandschaft

Das Biosphärenreservat "Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft" besteht rechtskräftig seit Inkrafttreten der Verordnung vom 18. Dezember 1997. Schutzzweck ist gemäß § 18 (1) SächsNatSchG die Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer großräumigen traditionsreichen Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung. Die unterschiedlichen Aufgaben von Biosphärenreservaten erfordern eine räumliche Zonierung des gesamten Gebietes, wobei in jeder Zone spezifische Ziele verfolgt werden. Die Schutzzone III (Entwicklungszone / Harmonische Kulturlandschaft) schließt Siedlungsbereiche als Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsraum ausdrücklich mit ein. Das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft (BR) gehört zu den weltweit ausgewiesenen Schutzgebieten als Grundlage eines Netzwerkes der UNESCO mit dem Titel "Der Mensch und die Biosphäre" (MAB). Gemäß des MAB-Programmes werden folgende Zielstellungen für die Biosphärenreservate formuliert: Aufbau eines Schutz- und Modellgebietes - zur Demonstration nachhaltiger Wirtschaftsentwicklung, - für eine ökologische Umweltforschung und -beobachtung, - für eine aktive Umweltbildung und -erziehung. Daraus leiten sich folgende Aufgaben des Biosphärenreservates ab: - Stabilisierung und Schutz von Ökosystemen - Entwicklung der Landnutzung - Umweltforschung und- monitoring - Ausbildung und Umwelterziehung Aus der Verordnung über die Festsetzung des Biosphärenreservates OLHTL vom 18.12.1997 wird als Schutzzweck die Erhaltung, Pflege und Entwicklung einer großräumigen traditionsreichen Kulturlandschaft mit reicher Naturausstattung, abgeleitet, welche den Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 SächsNatSchG entspricht. Seit August 2008 umfasst die Biosphärenreservatsverwaltung neben den Fachreferaten Öffentlichkeitsarbeit (mit der Naturwacht) sowie Gebietsentwicklung weiterhin das Referat Betrieb/Dienstleistungen, das für für die Wahrnehmung von forstwirtschaftliche Aufgaben im Biosphärenreservat zuständig ist. In der Biosphärenreservatsverwaltung ist auch die Stelle des sächsischen Wolfsbeauftragten verankert. Der Sachbearbeiter Wolfsmanagement ist primär für die Koordination der Schadenskompensation und des präventiven Herdenschutzes zuständig. Daher liegen detaillierte Daten zu den Nutztierschäden durch den Wolf in Sachsen und durchgeführte, geförderte Herdenschutzmaßnahmen vor. Weitere kooperierende Partner im Wolfsmanagement sind das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz für den Bereich Öffentlichkeitsarbeit, das wildbiologische Büro LUPUS für den Bereich Monitoring und die Landratsämter für den Vollzug vor Ort.

Aufgaben der Fischereibehörde

Die Aufgaben des Fischereiamtes Berlin als nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestehen in der Wahrung der Fischereirechte Berlins und der ordnungsrechtlichen und fischereibiologischen Aufsicht nach dem Landesfischereigesetz und Landesfischereischeingesetz, der Förderung der Berufs- und Angelfischerei und der Fischzucht mit dem Ziel der Gewässergüteverbesserung sowie der Schadstoffüberwachung bei Fischen und anderen Wasserorganismen. (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) Ministerialaufgaben des Fischereiwesens Fischereigesetz Fischereischeingesetz Schutz der aquatischen Umwelt Förderung der Fischerei Fachaufsicht über das Fischereiamt (Fischereiamt – Nachgeordnete Sonderbehörde) Hoheitliche Aufgaben Vollzug des Fischereigesetzes ordnungsrechtliche Fischereiaufsicht Vollzug der fischereibezogenen EU-Verordnungen Vollzug von Maßnahmen zur Förderung der Fischerei Wahrnehmung von Aufgaben der obersten Fischereibehörde in Angelegenheiten des Fischereirechts in Angelegenheiten des Bundes sowie der EU in Angelegenheiten des Wassergesetzes in Angelegenheiten des Schifffahrtsrechts in Angelegenheiten des Naturschutzrechts in Angelegenheiten des Tierschutz- und Seuchenrechts Fachliche Aufgaben fachliche Beratung des Gesetzgebers fachliche Beratung der Ministerialverwaltung Monitoring der Fischbestände der Nahrungsgrundlagen der Fischbestände der physikalischen Habitat Veränderungen gegenüber Fischen und anderen aquatischen Lebewesen der Fischfänge durch Berufs- und Angelfischerei Bio-Management der Hegemaßnahmen der fischereilichen Bioauswirkungen der aktuellen Gewässergüte fischereiliche Bekämpfung der Schadstoffkalamität Fiskalische Aufgaben Verwaltung der Fischereirechte Pachtverträge Erlaubnisscheine Behauptung der eigenen Fischereirechte Besatzmaßnahmen Verwaltung von Fischreirechten des Bundes

DAM Schutz und Nutzen - CREATE - Konzepte zur Reduzierung der Auswirkungen anthropogener Drücke und Nutzungen auf marine Ökosysteme und die Artenvielfalt, Vorhaben: Analyse und Bewertung von Langzeitdatenserien für den Schutz von marinen Ökosystemen in der Ostsee am Beispiel des Reallabors Eckernförder Bucht.

Das Projekt "DAM Schutz und Nutzen - CREATE - Konzepte zur Reduzierung der Auswirkungen anthropogener Drücke und Nutzungen auf marine Ökosysteme und die Artenvielfalt, Vorhaben: Analyse und Bewertung von Langzeitdatenserien für den Schutz von marinen Ökosystemen in der Ostsee am Beispiel des Reallabors Eckernförder Bucht." wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel (GEOMAR).

Modellierung der Abwasser- und Schadstoffausbreitung aus Scrubberabwässern aus der Seeschifffahrt in die Meeresumwelt, speziell in Nord- und Ostsee (MOSAB)

Das Projekt "Modellierung der Abwasser- und Schadstoffausbreitung aus Scrubberabwässern aus der Seeschifffahrt in die Meeresumwelt, speziell in Nord- und Ostsee (MOSAB)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.Zur Einhaltung des Schwefel-Grenzwertes für die Seeschifffahrt (MARPOL-Annex-VI-Reg der IMO) können schwefelarme Kraftstoffe oder Abgasnachbehandlungssysteme wie Scrubber eingesetzt werden. Die überwiegende Zahl der Scrubber verwendet Wasser, das im Abgasstrom versprüht und anschließend ins Meer eingeleitet wird, sog. ,offene Systeme'. Die mit dem Abwasser eingetragenen Schadstoffe können persistent, bioakkumulierend und toxisch sein und sich in der Meeresumwelt anreichern. Die Modellierung der Abwassereinträge durch Scrubber ist notwendig, um frühzeitig das Risiko für die Meeresumwelt darstellen und bewerten zu können. Sie unterstützt auch die kumulative Bewertung der Schadstoffbelastung der Gewässer und damit auch die Umsetzung der EU-MSRL. Vorangegangene Projekte belegen eine Belastung des Scrubberabwassers mit Schadstoffen. Ein erstes Ausbreitungsmodell wurde entwickelt (FKZ 3716 51 1010). Im neuen Vorhaben ist das Ausbreitungsmodell weiter zu entwickeln, um die Umweltwirkung der mit Schadstoffen belasteten Abwässer besser qualitativ, quantitativ sowie auf regionaler Ebene (OSPAR/HELCOM) bewerten zu können. Zu berücksichtigen sind dazu: Abbau-, Sedimentationsprozesse, regionale Einleite-Hot-spots, sensible Meeres- und Schutzgebiete, Jahresmittel- und -höchstwerte sowie die Hintergrundbelastung. Die Modellläufe sind für mehrere Jahre und Szenarien (z.B. Status quo, worst case) für die besonders relevanten Schadstoffe (z.B. PAKs, Schwermetalle) durchzuführen. Weiterhin sind die Ergebnisse separat für Nord- und Ostsee zu ermitteln. Ziel ist, ein besseres Verständnis der Schadstoffbelastung durch die Abwassereinleitungen aus Scrubbersystemen zu erhalten, um Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt ableiten zu können. Es soll ein Beitrag geleistet werden, die bestehenden rechtlichen Regelungen zum Scrubbereinsatz auf Seeschiffen (MEPC 259(68)) zu analysieren, mit dem Ziel, den Schutz der Meeresökosysteme zu verbessern und ggf. regionale Schutzkonzepte zu entwickeln.

Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen

Umweltbelastungen verursachen hohe Kosten für die Gesellschaft, etwa in Form von umweltbedingten Gesundheits- und Materialschäden, Ernteausfällen oder Schäden an Ökosystemen. Im Jahr 2022 betrugen die Umweltkosten in den Bereichen Straßenverkehr, Strom- und Wärmeerzeugung mindestens 301 Milliarden Euro. Eine ambitionierte Umweltpolitik senkt diese Kosten und entlastet damit die Gesellschaft. Gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Umweltkosten Umweltkosten sind ökonomisch höchst relevant. Das zeigte bereits der sogenannte „Stern Report“ im Jahr 2006, der die allein durch den ⁠ Klimawandel ⁠ entstehenden Kosten auf jährlich bis zu 20 % des globalen Bruttoinlandprodukts bezifferte. Auch fünfzehn Jahre nach Erscheinen des „Stern Reviews“, bekräftigt der Ökonom Nicholas Stern, dass die Kosten des Nichthandelns die Kosten des Klimaschutzes um ein Vielfaches übersteigen und ruft erneut zu entschiedenem Handeln im Kampf gegen den Klimawandel auf (Stern 2006 und Stern 2021). Auch auf Deutschland bezogene Schätzungen zeigen die ökonomische Bedeutung allein der durch Luftschadstoffe und Treibhausgase entstehenden Kosten. So haben die deutschen ⁠ Treibhausgas ⁠- und Luftschadstoff-Emissionen in den Bereichen Straßenverkehr, Strom- und Wärmeerzeugung im Jahr 2022 Kosten in Höhe von mindestens 301 Milliarden Euro verursacht (siehe Abb. "Umweltkosten durch Treibhausgase und Luftschadstoffe für Strom-, Wärmeerzeugung und Straßenverkehr"). * Basierend auf Kaufkraft 2024 **Klimaschadenskosten ab 2020 basieren auf dem GIVE-Modell, Werte vor 2020 auf dem Vorgänger Modell FUND Zeitreihen zur Entwicklung der Erneuerbaren Energien sowie Energiedaten, TREMOD 6.53 Umweltkosten der Strom- und Wärmeerzeugung Bei der Strom- und Wärmeerzeugung entstehen hohe Umweltkosten. Sie unterscheiden sich in Abhängigkeit von den eingesetzten Energieträgern deutlich. Stromerzeugung mit Braunkohle verursacht die höchsten Umweltkosten, gefolgt von den fossilen Energieträgern Öl und Steinkohle. Bereits deutlich niedriger liegen die Umweltkosten der Stromerzeugung aus Erdgas. Am umweltfreundlichsten ist die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (siehe Tab. „Umweltkosten der Stromerzeugung“). Auch bei der Wärmeerzeugung ist der eingesetzte Energieträger ein maßgeblicher Faktor für die Höhe der entstehenden Umweltkosten (siehe Tab. „Umweltkosten der Wärmeerzeugung der privaten Haushalte“). Heizen mit Kohle und Strom verursacht mit Abstand die höchsten Umweltkosten. Schon mit deutlichem Abstand folgen die Fernwärmeversorgung und das Heizen mit Heizöl und Erdgas. Die Umweltkosten der erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung liegen noch deutlich darunter. Dies zeigt, dass der Ausbau erneuerbarer Energien auf dem Wärmemarkt die entstehenden Umweltkosten deutlich verringert. Die Kostensätze der Strom- und Wärmeerzeugung berücksichtigen dabei lediglich die ⁠ Emission ⁠ von Luftschadstoffen und Treibhausgasen, die Kosten infolge der Emission toxischer Stoffe (Quecksilber etc.) oder der Zerstörung von Ökosystemen infolge von Landnutzungsänderungen sind auf Grund fehlender Datenverfügbarkeit nicht eingeschlossen. Umweltkosten des Verkehrs Verkehr verursacht neben Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen auch Lärmbelastung und negative Effekte auf Natur und Landschaft, beispielsweise durch die Zerschneidung der Landschaft. Um die Kostensätze für den Straßenverkehr in Deutschland zu bestimmen, werden zunächst die Emissionen aus dem Betrieb der verschiedenen Fahrzeugtypen ermittelt. Diese Emissionen entstehen bei der Verbrennung der Kraftstoffe sowie durch Reifenabrieb und Staubaufwirbelungen. Im Anschluss daran werden die indirekten Emissionen, d. h. Emissionen aus den anderen Phasen des Lebenszyklus geschätzt (zum Beispiel Herstellung, Wartung, Entsorgung sowie die Bereitstellung der Kraftstoffe). Während die meisten Emissionen der konventionellen Antriebe beim Fahren entstehen, sind bei der Elektromobilität die indirekten Emissionen bedeutender. Die Unterschiede zwischen den ermittelten Umweltkosten der einzelnen Verkehrsträger sind beträchtlich (siehe Tab. „Umweltkosten für verschiedene Fahrzeugtypen“). Umwelt- und Gesundheitsschäden aus Luftschadstoffemissionen sind in Städten höher als in ländlichen Gebieten. Das zeigt der Vergleich der verkehrsbezogenen Kostensätze in Stadt und Land. Um diese Kostensätze – also die Kosten pro Personen- oder ⁠ Tonnenkilometer ⁠ – zu bestimmen, müssen die jeweiligen Emissionen pro Fahrzeugtyp und die Anteile von Fahrleistungen in städtischen und ländlichen Gebieten berücksichtigt werden. Die Unterschiede zwischen den Fahrzeugtypen sind zum Teil beträchtlich: So sind zum Beispiel Linienbusse zu rund 57 Prozent (%) in der Stadt unterwegs, Reisebusse hingegen nur zu 9 %. Die Kostenschätzungen verdeutlichen beispielsweise die Vorteile eines Ausbaus des öffentlichen Personennahverkehrs: PKW mit einem Benzin-Motor verursachten 2024 Umweltkosten von 7,66 Eurocent pro ⁠ Personenkilometer ⁠ (Pkm), Nahverkehrszüge 4,88 Eurocent pro Pkm und Linienbusse nur 4,60 Eurocent pro Pkm. Umweltkosten der Landwirtschaft Ein weiteres wirtschaftliches Feld mit hohen Umweltwirkungen ist die Landwirtschaft. Durch die Produktion von Lebensmitteln und Energieträgern aber auch mit ihrem Potenzial, Kulturlandschaften zu prägen und ⁠ Biodiversität ⁠ zu erhalten, erfüllt die Landwirtschaft wichtige Funktionen für die Gesellschaft. Demgegenüber stehen aber auch zentrale negative Umweltwirkungen der Landwirtschaft. Zu diesen gehören neben Landnutzungsänderungen und der ⁠ Emission ⁠ von Treibhausgasen auch die Emission von Stickstoff und Phosphor. Der Kostensatz für die Ausbringung eines Kilogramms (kg) Phosphor beträgt dabei 5,33 Euro 2024 . Bei der Ausbringung von Stickstoff fallen Umweltkosten in Höhe von durchschnittlich 11,23 Euro 2024 pro kg an. Wozu dienen Umweltkostenschätzungen? Schätzungen von Umweltkosten sind vielseitig nutzbar. Sie zeigen, wie teuer unterlassener Umweltschutz ist und untermauern die ökonomische Notwendigkeit anspruchsvoller Umweltziele. Mit ihrer Hilfe lassen sich auch die Kosten und Nutzen von umwelt- und klimapolitischen Maßnahmen besser ermitteln. Dies gilt beispielsweise für die Bewertung von Maßnahmen zum Ausbau Erneuerbarer Energien oder zum Schutz von Ökosystemen, die einen beträchtlichen Nutzen in Form von vermiedenen Umwelt- und Gesundheitsschäden haben. Die Schätzung von Umweltkosten ist auch bei Entscheidungen über den Ausbau der Infrastruktur wichtig, etwa bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans, in den Umweltkostenschätzungen bereits einfließen. Ohne Berücksichtigung der Umweltkosten würden Investitionen in umweltfreundliche Verkehrssysteme systematisch benachteiligt und das Verkehrsnetz stärker ausgebaut, als dies gesamtwirtschaftlich sinnvoll wäre. Darüber hinaus können Umweltkostenschätzungen auch im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung wertvolle Informationen liefern. "Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten" des Umweltbundesamtes Es gibt eine Fülle von Studien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, die Umweltkosten schätzen. Die Schätzungen unterscheiden sich dabei je nach nationalen Gegebenheiten und methodischer Herangehensweise. Eine seriöse und verlässliche Schätzung der Umweltkosten erfordert, wissenschaftlich anerkannte Bewertungsverfahren zu nutzen. Die Bewertungsmaßstäbe sollten begründet und möglichst für alle Anwendungsfelder identisch sein. Annahmen und Rahmenbedingungen müssen transparent gemacht werden. Dadurch lassen sich auch die Bandbreiten der Schätzungen in vielen Fällen erheblich eingrenzen. Das ⁠ UBA ⁠ hat daher auf Grundlage der Arbeiten von Fachleuten mehrerer Forschungsinstitute (INFRAS, Fraunhofer ISI, EIFER, UFZ, CE Delft, David Anthoff (UC Berkeley)) die Methodenkonvention zur Ermittlung von Umweltkosten erarbeitet. Die derzeit aktuellste Version stellt die Methodological Convention 3.2 for the Assessment of Environmental Costs (derzeit nur in englischer Sprache verfügbar) dar, bei der es sich um eine Teilaktualisierung der Methodenkonvention 3.1: Kostensätze . Im Zuge der Teilaktualisierung wurden insbesondere die beiden Kapitel zur ⁠ Emission ⁠ von Treibhausgasen und Luftschadstoffen überarbeitet: Die hier veröffentlichten Kostensätze basieren auf einem neuen Modell (Treibhausgase) bzw. auf aktualisierten Berechnungen und Annahmen (Luftschadstoffe). Auch in den übrigen Kapiteln wurden die neu ermittelten Kostensätze für Luftschadstoffe und Treibhause berücksichtigt. Abgesehen davon bilden die übrigen Kapitel jedoch weiterhin den Stand der Methodenkonvention 3.1 ab. Für 2025 ist die Veröffentlichung der umfassend überarbeiteten Methodenkonvention 4.0 geplant, welche dann sowohl in Deutsch wie auch in Englisch erscheinen soll. Internalisierung von Umweltkosten Umweltkosten sollten grundsätzlich internalisiert – also den Verursachern angelastet – werden. Da dies bisher nur unzureichend geschieht, gibt es keine hinreichenden wirtschaftlichen Anreize, die Umweltbelastung zu senken. Preise ohne vollständige Internalisierung der Umweltkosten sagen nicht die ökologische Wahrheit. Dies verzerrt den Wettbewerb und hemmt die Entwicklung und Marktdiffusion umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Die Umweltkosten müssen vor allem in Bereichen die besonders hohe Umweltschäden verursachen, stärker als bisher in Rechnung gestellt werden. Dies würde beispielsweise den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker fördern, die Anreize zur Energieeffizienz erhöhen und wesentlich zu einer nachhaltigen Mobilität beitragen. Aber auch in anderen Bereichen wie beispielsweise der Landwirtschaft und im Baugewerbe würde die Berücksichtigung der Umweltkosten dazu führen, dass nachhaltigere Produktions- und Konsummuster auch wirtschaftlich lohnender werden. Methodik zur Schätzung von Klimakosten Emissionen von Kohlendioxid (CO 2 ) sind der Hauptverursacher des Klimawandels. Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) empfiehlt auf Grundlage der Methodenkonvention für im Jahr 2024 emittierte Treibhausgase einen Kostensatz von 300 Euro 2024 pro Tonne Kohlendioxid (t CO 2 ) zu verwenden (1% Zeitpräferenzrate). Bei einer Gleichgewichtung klimawandelverursachter Wohlfahrtseinbußen heutiger und zukünftiger Generationen (0% Zeitpräferenzrate) ergibt sich ein Kostensatz von 880 Euro 2024 pro Tonne Kohlendioxid. Dabei bezeichnet Euro 2024 jeweils die Kaufkraft des Euro zu Beginn des Jahres 2024. Auch für die Treibhausgase Methan und Lachgas können basierend auf dem Greenhouse Gas Impact Value Estimator (GIVE) Modell Klimakostensätze ermittelt werden, welche in der Tabelle „UBA-Empfehlung zu den Klimakosten“ dargestellt sind. Die Kosten infolge der ⁠ Emission ⁠ anderer Treibhausgase können mit Hilfe des Treibhausgaspotenzials (Global Warming Potential) ermittelt werden. Die Schäden, die durch die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen entstehen, steigen im Zeitablauf, beispielsweise da der Wert von Gebäuden und Infrastrukturen, die durch Extremwetterereignisse geschädigt werden, steigt. Daher steigen auch die anzusetzenden Kostensätze im Zeitablauf (siehe Tab. „UBA-Empfehlung zu den Klimakosten“). Weitere Erläuterungen hierzu finden Sie in der Methodenkonvention 3.2: Kostensätze (aktuell nur in englischer Sprache verfügbar).

Überschreitung der Belastungsgrenzen für Versauerung

Die versauernden Schwefel- und Stickstoffeinträge aus der Luft in Land-Ökosysteme haben in den letzten Jahren stark abgenommen. Zur Bewertung dieser Belastung stellt man ökosystemspezifische Belastungsgrenzen (Critical Loads) den aktuellen Stoffeinträgen aus der Luft gegenüber. Ammoniumstickstoffeinträge aus der Landwirtschaft sind mittlerweile die Hauptursache für Versauerung. Situation in Deutschland 2019 Der Anteil der Flächen, auf denen die kritischen Eintragsraten für ⁠ Versauerung ⁠ deutlich bis sehr deutlich überschritten wurden, nahm zwischen 2005 und 2019 von 58 auf 26 % ab. Die Abnahme der Belastungen spiegelt den Rückgang der Emissionen in Folge von Luftreinhaltemaßnahmen wider (siehe Abb. „Flächenanteile mit Überschreitung der Belastungsgrenzen für Versauerung“). Besonders Einträge versauernder Schwefelverbindungen haben deutlich abgenommen. Für versauernde Stickstoffeinträge ist eine so deutliche Abnahme hingegen nicht zu verzeichnen. Sie sind hauptverantwortlich für die andauernden Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen (⁠ Critical Loads ⁠) für Versauerung in Deutschland (siehe Karte „Überschreitung des Critical Load für Versauerung durch Schwefel- und Stickstoffeinträge im Jahr 2019“). Bis Mitte der 1990er Jahre waren die Einträge versauernder Stoffe und die Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen in verursachernahen Waldgebieten Thüringens und Sachsens am höchsten. Inzwischen werden die Extremwerte im norddeutschen Tiefland auf empfindlichen Böden als Folge hoher Einträge von Ammoniumstickstoff aus landwirtschaftlichen Quellen, vor allem aus der Intensivtierhaltung, erreicht. In diesen Regionen werden auch die ökologischen Belastungsgrenzen für ⁠ Eutrophierung ⁠ am stärksten überschritten. Im Rahmen eines ⁠ UBA ⁠-Vorhabens zur Modellierung der Stickstoffablagerung (PINETI-4, Abschlussbericht in prep.) konnte die Entwicklung der Belastung methodisch konsistent für eine lange Zeitreihe (2000-2019) rückgerechnet werden. Flächenanteile mit Überschreitung der Belastungsgrenzen für Versauerung Quelle: Kranenburg et al. (2024) Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Karte: Überschreitung des Critical Load für Versauerung durch Schwefel- und Stickstoffeinträge ... Quelle: Kranenburg et al. (2024) Was sind ökologische Belastungsgrenzen für Versauerung? ⁠ Ökologische Belastungsgrenzen ⁠ (⁠ Critical Loads ⁠) für ⁠ Versauerung ⁠ sind kritische Belastungsraten für luftgetragene Stickstoff- und Schwefeleinträge. Nach heutigem Stand des Wissens ist bei deren Einhaltung nicht mit schädlichen Wirkungen auf Struktur und Funktion eines Ökosystems zu rechnen. Betrachtet werden meist empfindliche Ökosysteme wie Wälder, Heiden, Moore und angrenzende Systeme (zum Beispiel Oberflächengewässer und Grundwasser). Ökologische Belastungsgrenzen sind somit ein Maß für die Empfindlichkeit eines Ökosystems und erlauben eine räumlich differenzierte Gegenüberstellung der Belastbarkeit eines Ökosystems mit aktuellen Luftschadstoffeinträgen. Das dadurch angezeigte Risiko bedeutet nicht, dass in dem betrachteten Jahr tatsächlich schädliche chemische Kennwerte erreicht oder biologische Wirkungen sichtbar sind. Es kann Jahrzehnte dauern, bis Ökosysteme auf Überschreitungen der ökologischen Belastungsgrenzen reagieren. Dies ist abhängig von Stoffeintragsraten, meteorologischen und anderen Randbedingungen sowie (bio)chemischen Ökosystemeigenschaften. Folgen der Versauerung Die Einträge versauernd wirkender Schwefel- und Stickstoffverbindungen aus der Luft führen bei Überschreitung der Pufferkapazität des Bodens zu einer Auswaschung basischer Kationen (Calcium, Magnesium, Kalium und Natrium) und zu Nährstoffungleichgewichten. Hierdurch verändern sie neben anderen chemischen Parametern auch die Nährstoffverfügbarkeit im Boden. Zusätzlich werden Bodenorganismen und die Bodenstruktur negativ beeinflusst. Ein lange anhaltender Säurestress führt über unausgewogene Ernährung zur Minderung der Vitalität von Pflanzen. Dies kann unter anderem zu einer Verschiebung der Artenzusammensetzung oder zu eingeschränkten Abwehrkräften gegenüber sekundären Stressfaktoren (zum Beispiel ⁠ Dürre ⁠, Frost, Herbivorie) führen. Viele Ökosystemfunktionen können dann nur noch eingeschränkt erfüllt werden. Die atmosphärischen Einträge führen weiterhin zu einer weiträumigen Angleichung der Bodenverhältnisse auf einem ungünstigen, versauerten Niveau. Die ⁠ Versauerung ⁠ der Böden kann wiederum die Artenzusammensetzung von Pflanzengesellschaften verändern: Auf neutrale Bodenverhältnisse angewiesene Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften werden von im sauren Milieu konkurrenzstärkeren Arten und Gesellschaften verdrängt. Da viele Tierarten auf bestimmte Pflanzenarten spezialisiert sind, wird durch die Versauerung auch die ⁠ Fauna ⁠ beeinflusst: indirekt (über Verschiebung der Pflanzenartenzusammensetzung) und direkt (durch das geänderte Milieu; beispielsweise können Regenwürmer in versauerten Böden mit pH unter 4 nicht mehr existieren). Strategien zur Emissionsminderung Der möglichst umfassende und langfristige Schutz der Ökosysteme vor ⁠ Versauerung ⁠ ist weiterhin ein wichtiges politisches Ziel. International wurden deshalb in der sogenannten neuen ⁠ NEC-Richtlinie ⁠ ( Richtlinie (EU) 2016/2284 vom 14.12.2016) für alle Mitgliedstaaten weitere Minderungsverpflichtungen der ⁠ Emission ⁠ von Schwefel- und Stickstoff (SO 2 , NH x , NO x ) vereinbart, die bis 2030 erreicht werden müssen. Für Deutschland ergeben sich folgende nationale Reduktionsziele für das Jahr 2030 und darüber hinaus im Vergleich zum Basisjahr 2005: •    Ammoniak (NH 3 ): minus 29 % •    Stickstoffoxide (NO x ): minus 65 % •    Schwefeldioxid (SO 2 ): minus 58 % (siehe auch „Emissionen von Luftschadstoffen“ ). Konkrete nationale Maßnahmen, zur Erreichung der oben genannten Ziele werden derzeit in einem Nationalen Luftreinhalteprogramm zusammengestellt. Maßnahmen zur Minderung der negativen Auswirkungen von reaktivem Stickstoff, zu denen auch die Versauerung von Ökosystemen zählt, sind in der Veröffentlichung des Umweltbundesamtes "Stickstoff - Element mit Wirkung" enthalten. Auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (⁠ BMU ⁠) verfolgt den Ansatz einer nationalen Stickstoffminderungsstrategie . Weitere Informationen bietet auch das Sondergutachten des SRU "Stickstoff: Lösungen für ein drängendes Umweltproblem" . Hintergrundwissen zur Modellierung von atmosphärischen Stoffeinträgen bietet der Bericht zum Forschungsvorhaben „PINETI-4: Modelling and assessment of acidifying and eutrophying atmospheric deposition to terrestrial ecosystems“.

Beitrag der nachhaltigen Abfallwirtschaft im Tourismus zum Schutz der Meeresökosysteme

Das Projekt "Beitrag der nachhaltigen Abfallwirtschaft im Tourismus zum Schutz der Meeresökosysteme" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Rostock, Institut für Umweltingenieurwesen, Professur für Abfall- und Stoffstromwirtschaft.

Richtfest für den Holzneubau der Messstation auf dem Schauinsland

Die ⁠Luft-Messstation des UBA auf dem Berg Schauinsland, bei Freiburg (Baden-Württemberg), erhält ein neues Holzgebäude. In dem Gebäude werden Labor- und Messräume sowie Büro- und Funktionsräume untergebracht. Im ⁠Außenbereich⁠ wird dazugehörend das Messfeld neu installiert. Die Station dient der Beobachtung und Überwachung der Luft im Rahmen nationaler und internationaler Luftreinhalteabkommen. „Bei dem Bau der neuen Messstation war uns wichtig, nicht nur auf die kurzfristigen Anschaffungskosten zu schauen, sondern den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes zu betrachten“, sagt Claudia Röhl, Leiterin des Fachbereichs „Gesundheitlicher Umweltschutz, Schutz der Ökosysteme“ am ⁠ UBA ⁠. „Deswegen haben wir uns für umweltverträgliche und möglichst nachwachsende Rohstoffe entschieden. Dadurch erfüllt das Gebäude hohe ökologische Standards und kann Vorbild für weitere Bauten sein.“ Der Neubau der Luft-Messstation war erforderlich, da notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen an Dach, Fassade und der Infrastruktur des bisherigen Gebäudes wegen der schlechten Bausubstanz und der deshalb nicht ausreichenden statischen Voraussetzungen nicht realisierbar waren. Der Neubau wird nun ein unterkellertes, zweigeschossiges Gebäude mit einer Nutzfläche von rund 500 m² sein. Der Baukörper erhält ein Satteldach mit unterschiedlichen Dachneigungen. Diese asymmetrische Bauweise erlaubt im Obergeschoss die Unterbringung von Büroräumen neben einem Dacheinschnitt welcher den direkten Zugang zu der integrierten Messplattform ermöglicht. Das Gebäude wird barrierefrei sein und mit umweltverträglichen sowie möglichst zu einem großen Umfang nachwachsenden Baustoffen errichtet. Für das fertige Bauwerk wird das Gütesiegel Silber des Bewertungssystems für Nachhaltiges Bauen (BNB) angestrebt. Der Betrieb soll treibhausgasneutral unter Nutzung erneuerbarer Energien erfolgen. Aufgrund der besonderen Lage der Neubaufläche im naturgeschützten ⁠Außenbereich⁠ war die harmonische Einbindung eines schlichten Baukörpers in das leicht abfallende Wiesengelände Leitmotiv bei der Entwurfsplanung. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme ist für 2025 geplant. Wegen des starken Schneefalls kann auf dem Schauinsland nur im Frühling, Sommer und Herbst im ⁠ Außenbereich ⁠ gebaut werden. Vor dem Winter muss die Baustelle präpariert und der Rohbau muss dicht verschlossen werden. Auch beim Aushub der Baugrube gab es eine Besonderheit: Da im Felsen gearbeitet wird, ist ein Geologe zur Baumaßnahme hinzugezogen, der bei der Ausführung der Bauwerksgründung unterstützte. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich verpflichtet, Art, Umfang, Herkunft und Verbleib von Luftverunreinigungen zur Bewertung der Wirkungen zu messen und zu modellieren sowie hierzu ein flächendeckendes Luftmessnetz zu betreiben. Die Messstation am Schauinsland gehört dabei zu einem aus sieben Stationen (Westerland, Zingst, Waldhof, Neuglobsow, Schmücke, Schauinsland und Zugspitze) bestehenden Luftmessnetz des Umweltbundesamtes (UBA). Damit erfüllt das UBA die internationalen Messverpflichtungen Deutschlands im Rahmen der EU-Luftqualitätsrichtlinie und der ⁠ UN ⁠ ECE-Genfer Luftreinhaltekonvention. Für das UBA ist die Erfassung des Zustandes der ⁠ Atmosphäre ⁠, und die Lieferung von hochgenauen Messdaten für die wissenschaftliche Community, Politik und Gesellschaft eine bedeutende und gesetzlich verankerte Aufgabe mit hoher gesellschaftlicher Relevanz.

Prüfkulisse III - Standorte mit zu prüfendem Klimaschutzpotenzial (LBK 1984-2004)

Prüfkulisse III ist eine von von drei Prüfkulissen, in denen (in aufsteigender Reihenfolge) das Vorhandensein von Moorbiotoptypen und der Bodeneigenschaft einer klimaschutzrelevanten Torfauflage, d.h. eines theoretischen Treibhausgasminderungspotenzials bei Wiedervernässung überprüft werden sollte.Prüfkulisse (III) zur Überprüfung der ausgewiesenen Standorte kohlenstoffreicher Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die hier identifizierten Bereiche der Landesweiten Biotopkartierung (1984-2004) sind gem. LBEG als kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) ausgewiesen. Die hier dargestellten Flächen der Landesweiten Biotopkartierung (1984-2004) deuten aufgrund ihres Biotoptyps jedoch entweder eher auf mineralische Standorte oder aufanthropogen stark überprägte Biotope hin. Wie bei Prüfkulisse II sollte auch hier geprüft werden, ob die Böden nicht bereits zu degradiert sind, als dass eine Wiedervernässung mit Treibhausgasminderungspotenzial noch realistisch wäre. Neben möglichen anthropogenen Beeinträchtigungen des Moorkörpers können die Abweichungen zwischen Boden- und Biotopdaten in Prüfkulisse III auch auf Unsicherheiten in der Datengrundlage wie auf Ungenauigkeiten in der Bodenkarte oder ggf. auch fehlerhafte Biotoptypenkartierungen zurückgehen. Da hier eine mögliche Diskrepanz zwischen Boden- und Biotoptypendaten vorliegt, sollten diese Flächen auf ihre Standorteigenschaften hin überprüft werden.Die Kulisse basiert auf den Ergebnissender Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen(Landesweite Biotopkartierung, 2. Durchgang,von 1984 bis 2004). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren.

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