Das Thema zeigt die Lage der Erdöl- und Erdgas- und weiterer Tiefbohrungen entsprechend dem derzeitigen Kenntnisstand in den am KW-Verbund beteiligten Bundesländern. Die Bohrungen dienen dem Zweck Erdgas bzw. Erdöl oder andere Rohstoffe zugänglich zu machen.
Der Verbrauch von Energie stellt in jeglicher Hinsicht eine Inanspruchnahme der Umwelt dar. Einerseits beeinflusst die Art der Gewinnung von Energieträgern physisch die Umwelt. Kohlegruben und Erdölbohrungen verändern das Bild der Umwelt genauso wie das Errichten von Wasserkraftwerken oder Solarparks. Andererseits kommen Emissionen hinzu, die nicht immer augenscheinlich sind, wie Treibhausgase, Luftschadstoffe oder aber auch Lärmbelastung etwa durch Windkrafträder. Gleichzeitig ist der Einsatz von Energie für die Wirtschaft eine Schlüsselgröße, denn nahezu jede ökonomische Aktivität (Produktion, Konsum) ist entweder direkt oder indirekt mit dem Verbrauch von Energie verbunden. Auch die privaten Haushalte setzen Energieträger ein, beispielsweise für die Beheizung ihrer Wohnungen, den Betrieb elektrischer Geräte sowie für die Nutzung von Kraftfahrzeugen. Die Energiegesamtrechnung der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) beschreibt, welche wirtschaftlichen Akteure welche Mengen und Arten von Energie nutzen. Sie gibt zudem Auskunft darüber, inwiefern die Nutzung von Energie auch zu Emissionen von Treibhausgasen oder Luftschadstoffen führt. Der Statistische Bericht enthält Inhalte der bisherigen Publikation " Umweltökonomische Gesamtrechnungen - Energiegesamtrechnung ", welche letztmalig mit den Daten für 2000 bis 2020 veröffentlicht wurde. Aufgrund methodischer Änderungen beginnen die Zeitreihen ab dem Jahr 2006. Ältere Ausgaben dieser Publikation finden Sie in der Statistischen Bibliothek.
Die VERMILION Energy Germany GmbH & Co. KG plant das Abteufen der Produktionsbohrung Vorhop 66 innerhalb des Erdölfeldes Vorhop im Landkreis Gifhorn. Die Bohrung Vorhop 66 wird vom selben Platz wie die bereits bestehende Einpressbohrung Vorhop 25 und die bestehende Produktionsbohrung Vorhop 64 erstellt. Zu diesem Vorhaben gehört die Erweiterung des bestehenden Platzes, das Abteufen der Bohrung mit einer Entdteufe von ca. 1.350 m (tvd) und die anschließende Förderung von Erdöl aus der Vorhop 66 (erwartet werden ca. 25 t/d). Für die Herstellung des Bohrplatzes, des Bohrlochkellers und der Leitungsgräben wird eine temporäre Grundwasserhaltung erforderlich. Über einen Zeitraum von ca. 42 Tagen ist insgesamt mit einer maximalen Fördermenge von ca. 60.000 m³ zu rechnen. Für das Vorhaben Vorhop 66 wird eine Fläche von 5.280 m² für einen Zeitraum von 10 – 11 Monaten und eine Fläche von 2.110 m² für einen Zeitraum von 15 – 20 Jahren beansprucht. Nach Abschluss der Förderung wird die Fläche vollständig entsiegelt und rekultiviert. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Wahrenholz im Landkreis Gifhorn. Gemäß § 1 Nr. 2. Buchst. b) UVP-V Bergbau ist für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500 Tonnen Erdöl eine allgemeine Vorprüfung nach den Vorschriften des Teils 2 Abschnitt 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Gemäß Nr. 13.3.3 der Anlage 1 UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 5.000 m³ bis weniger als 100.000 m³, wenn durch die Gewässerbenutzung erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme zu erwarten sind, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer Umweltverträglichkeits-Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden.
Das Thema zeigt die Umrisse der Erdöl- und Erdgaslagerstätten entsprechend dem derzeitigen geologischen Kenntnisstand. Erdöl- bzw. Erdgaslagerstätten sind wirtschaftlich verwertbare, natürliche Akkumulationen von Erdöl bzw. Erdgas und ggf. weiteren Kohlenwasserstoffen in Speichergesteinen. Die im Datensatz dargestellten Umrisse der Erdöl- und Erdgaslagerstätten repräsentieren Grenzen, die vielfältiger Natur sein können: In einem einfachen Fall handelt es sich um die Grenzfläche zwischen der Öl- bzw. Gasakkumulation und dem umgebenden Randwasser (sog. Öl- bzw. Gas-Wasser-Kontakt). In anderen geologischen Situationen können die Grenzen insgesamt oder teilweise auch durch die sich räumlich ändernden Gesteinseigenschaften oder tektonische Strukturen, wie z. B. Verwerfungen oder Diskordanzen, gebildet werden. Weiterhin ist die geologische Struktur einer Lagerstätte aus verschiedenen Gründen nicht immer ausreichend bekannt, um ihre Grenzen zweifelsfrei und präzise festzulegen. In diesen Fällen wurden für den vorliegenden Datensatz die betroffenen Grenzen nach bestem Wissen abgeschätzt, indem z. B. bekannte Gas- oder Öl-Down-to(s) oder Abschätzungen der durch die Förderung dränierten Bereiche der Lagerstätten herangezogen worden sind. Die Grenzen der Lagerstätten unterliegen ferner einer zeitlichen Variabilität, die mit der Aufnahme der Förderung und der damit verbundenen Entnahme des Erdöls oder Erdgases einsetzt. Im vorliegenden Datensatz sind, bis auf wenige Ausnahmen, die initialen Umrisse der Lagerstätten, also die Umrisse, die zu Beginn der Förderung vorgefunden wurden, wiedergegeben. Neben geologischen Grenzen können im Datensatz auch Grenzen auftreten, die einen administrativen Hintergrund haben, z. B. um Lagerstättenbereiche unterschiedlicher Betreiberfirmen voneinander abzugrenzen. Die Grundlage für den Datensatz bilden geologische Strukturkarten von den Lagerstätten, die dem LBEG von den jeweiligen Betreiberfirmen im Rahmen ihrer Berichterstattung über ihre bergbaulichen Aktivitäten regelmäßig übermittelt werden. Der Maßstab dieser Strukturkarten richtet sich nach der Größe der jeweiligen Lagerstätte und liegt im Regelfall zwischen 1:10.000 und 1:50.000. Für Anwendungen in größeren Maßstäben ist der vorliegende Datensatz daher nicht geeignet. Da dem LBEG für einige wenige kleine, bereits aufgegebene Lagerstätten keine Strukturkarten vorliegen, wurden in diesen Fällen die Umrisse der Lagerstätte über einen Schlagkreis abgeschätzt, der um die entsprechende(n) Förderbohrung(en) gelegt wurde. Die kumulativen Produktionsdaten beziehen sich auf den Stichtag 31.12. des Vorjahres und werden jeweils im 3. oder 4. Kalendermonat eines Jahres aktualisiert. Werden die kumulativen Produktionsdaten zu Gesamtsummen für Bundesländer addiert, weichen die Summen geringfügig von den im Jahresbericht „Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland“ des LBEG veröffentlichten Summen ab, da im Jahresbericht zusätzlich Testfördermengen berücksichtigt werden, die aus einzelnen Bohrungen stammen und nicht zu einer Feldesentwicklung führten. Weiterhin wird im Jahresbericht die Produktionsmenge der länderübergreifenden Erdöllagerstätte Sinstorf nach einem bestimmten Verhältnis zwischen den Ländern Niedersachen und Hamburg aufgeteilt
Das Thema zeigt die Umrisse der Erdöl- und Erdgaslagerstätten entsprechend dem derzeitigen geologischen Kenntnisstand. Erdöl- bzw. Erdgaslagerstätten sind wirtschaftlich verwertbare, natürliche Akkumulationen von Erdöl bzw. Erdgas und ggf. weiteren Kohlenwasserstoffen in Speichergesteinen. Die im Datensatz dargestellten Umrisse der Erdöl- und Erdgaslagerstätten repräsentieren Grenzen, die vielfältiger Natur sein können: In einem einfachen Fall handelt es sich um die Grenzfläche zwischen der Öl- bzw. Gasakkumulation und dem umgebenden Randwasser (sog. Öl- bzw. Gas-Wasser-Kontakt). In anderen geologischen Situationen können die Grenzen insgesamt oder teilweise auch durch die sich räumlich ändernden Gesteinseigenschaften oder tektonische Strukturen, wie z. B. Verwerfungen oder Diskordanzen, gebildet werden. Weiterhin ist die geologische Struktur einer Lagerstätte aus verschiedenen Gründen nicht immer ausreichend bekannt, um ihre Grenzen zweifelsfrei und präzise festzulegen. In diesen Fällen wurden für den vorliegenden Datensatz die betroffenen Grenzen nach bestem Wissen abgeschätzt, indem z. B. bekannte Gas- oder Öl-Down-to(s) oder Abschätzungen der durch die Förderung dränierten Bereiche der Lagerstätten herangezogen worden sind. Die Grenzen der Lagerstätten unterliegen ferner einer zeitlichen Variabilität, die mit der Aufnahme der Förderung und der damit verbundenen Entnahme des Erdöls oder Erdgases einsetzt. Im vorliegenden Datensatz sind, bis auf wenige Ausnahmen, die initialen Umrisse der Lagerstätten, also die Umrisse, die zu Beginn der Förderung vorgefunden wurden, wiedergegeben. Neben geologischen Grenzen können im Datensatz auch Grenzen auftreten, die einen administrativen Hintergrund haben, z. B. um Lagerstättenbereiche unterschiedlicher Betreiberfirmen voneinander abzugrenzen. Die Grundlage für den Datensatz bilden geologische Strukturkarten von den Lagerstätten, die dem LBEG von den jeweiligen Betreiberfirmen im Rahmen ihrer Berichterstattung über ihre bergbaulichen Aktivitäten regelmäßig übermittelt werden. Der Maßstab dieser Strukturkarten richtet sich nach der Größe der jeweiligen Lagerstätte und liegt im Regelfall zwischen 1:10.000 und 1:50.000. Für Anwendungen in größeren Maßstäben ist der vorliegende Datensatz daher nicht geeignet. Da dem LBEG für einige wenige kleine, bereits aufgegebene Lagerstätten keine Strukturkarten vorliegen, wurden in diesen Fällen die Umrisse der Lagerstätte über einen Schlagkreis abgeschätzt, der um die entsprechende(n) Förderbohrung(en) gelegt wurde. Die kumulativen Produktionsdaten beziehen sich auf den Stichtag 31.12. des Vorjahres und werden jeweils im 3. oder 4. Kalendermonat eines Jahres aktualisiert. Werden die kumulativen Produktionsdaten zu Gesamtsummen für Bundesländer addiert, weichen die Summen geringfügig von den im Jahresbericht „Erdöl und Erdgas in der Bundesrepublik Deutschland“ des LBEG veröffentlichten Summen ab, da im Jahresbericht zusätzlich Testfördermengen berücksichtigt werden, die aus einzelnen Bohrungen stammen und nicht zu einer Feldesentwicklung führten. Weiterhin wird im Jahresbericht die Produktionsmenge der länderübergreifenden Erdöllagerstätte Sinstorf nach einem bestimmten Verhältnis zwischen den Ländern Niedersachen und Hamburg aufgeteilt
Der Verbrauch von Energie stellt in jeglicher Hinsicht eine Inanspruchnahme der Umwelt dar. Einerseits beeinflusst die Art der Gewinnung von Energieträgern physisch die Umwelt. Kohlegruben und Erdölbohrungen verändern das Bild der Umwelt genauso wie das Errichten von Wasserkraftwerken oder Solarparks. Andererseits kommen Emissionen hinzu, die nicht immer augenscheinlich sind, wie Treibhausgase, Luftschadstoffe oder aber auch Lärmbelastung etwa durch Windkrafträder. Gleichzeitig ist der Einsatz von Energie für die Wirtschaft eine Schlüsselgröße, denn nahezu jede ökonomische Aktivität (Produktion, Konsum) ist entweder direkt oder indirekt mit dem Verbrauch von Energie verbunden. Auch die privaten Haushalte setzen Energieträger ein, beispielsweise für die Beheizung ihrer Wohnungen, den Betrieb elektrischer Geräte sowie für die Nutzung von Kraftfahrzeugen. Die Energiegesamtrechnung der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) beschreibt, welche wirtschaftlichen Akteure welche Mengen und Arten von Energie nutzen. Sie gibt zudem Auskunft darüber, inwiefern die Nutzung von Energie auch zu Emissionen von Treibhausgasen oder Luftschadstoffen führt. Der Statistische Bericht enthält Inhalte der bisherigen Publikation " Umweltökonomische Gesamtrechnungen - Energiegesamtrechnung ", welche letztmalig mit den Daten für 2000 bis 2020 veröffentlicht wurde. Nutzen Sie schon jetzt unsere Datenbank GENESIS-Online, die auch in dem Themenbereich 85131 Ergebnisse enthält. Ältere Ausgaben dieser Publikation finden Sie in der Statistischen Bibliothek.
Die Vermilion Energy Germany GmbH & Co. KG plant im Erdgasfeld Weissenmoor das Abteufen einer Teilfeldsuchbohrung Weissenmoor-Süd Z1 und bei Fündigkeit die Förderung von Erdgas. Die Endteufe der Bohrung beträgt ca. 4.800 m (tvd). Der Standort des Vorhabens liegt am östlichen Rand der Gemeinde Visselhövede ca. 1 km süd-westlich der Ortschaft Egenbostel im Landkreis Rotenburg (Wümme). Gemäß §1 Nr. 10. b) der UVP-V Bergbau für Tiefbohrungen ab 1.000 m Teufe zur Aufsuchung von Bodenschätzen eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Da bei Fündigkeit der Bohrung ein Fördervolumen von weniger als 500.000 m³ Erdgas täglich zu erwarten ist, ist nach §1 Nr. 2. b) der UVP-V Bergbau für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas zu gewerblichen Zwecken, unterhalb von Fördervolumen von täglich mehr als 500.000 m³ Erdgas, eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Zudem ergibt sich nach Anlage 1 Nr. 13.3.3 des UVPG durch die eventuell notwendige Grundwasserhaltung während der Bauzeit das Erfordernis einer standortbezogenen Vorprüfung, die hier in der Allgemeinen Vorprüfung mit integriert wird. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.
Der Verbrauch von Energie stellt in jeglicher Hinsicht eine Inanspruchnahme der Umwelt dar. Einerseits beeinflusst die Art der Gewinnung von Energieträgern physisch die Umwelt. Kohlegruben und Erdölbohrungen verändern das Bild der Umwelt genauso wie das Errichten von Wasserkraftwerken oder Solarparks. Andererseits kommen Emissionen hinzu, die nicht immer augenscheinlich sind, wie Treibhausgase, Luftschadstoffe oder aber auch Lärmbelastung etwa durch Windkrafträder. Gleichzeitig ist der Einsatz von Energie für die Wirtschaft eine Schlüsselgröße, denn nahezu jede ökonomische Aktivität (Produktion, Konsum) ist entweder direkt oder indirekt mit dem Verbrauch von Energie verbunden. Auch die privaten Haushalte setzen Energieträger ein, beispielsweise für die Beheizung ihrer Wohnungen, den Betrieb elektrischer Geräte sowie für die Nutzung von Kraftfahrzeugen. Die Energiegesamtrechnung der Umweltökonomischen Gesamtrechnungen (UGR) beschreibt, welche wirtschaftlichen Akteure welche Mengen und Arten von Energie nutzen. Sie gibt zudem Auskunft darüber, inwiefern die Nutzung von Energie auch zu Emissionen von Treibhausgasen oder Luftschadstoffen führt. Der Statistische Bericht enthält Inhalte der bisherigen Publikation " Umweltökonomische Gesamtrechnungen - Energiegesamtrechnung ", welche letztmalig mit den Daten für 2000 bis 2020 veröffentlicht wurde. Nutzen Sie schon jetzt unsere Datenbank GENESIS-Online, die auch in dem Themenbereich 85131 Ergebnisse enthält.
Aktenzeichen: BASE21102/08 -A#0165 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Geothermiebohrungen in Dambeck, Gemarkung Dambeck Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat mit Schreiben vom 30.11.2022 (Aktenzeichen: 532/68/2.1-66/C-0211/2022) für zwei Geothermiebohrungen in Dambeck, Gemarkung Dambeck (Flur 1, Flurstücke 24 und 25/1) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit geplanten Bohrungsteufen von jeweils 140 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (GD LUNG) kommt in seiner dem Schreiben des Landkreises Ludwigslust-Parchim beigefügten Stellungnahme vom 30.11.2022 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Nach eigener Prüfung des BASE befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb der von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebiete mit den Kennungen 053_00IG_T_f_tpg, 055_00IG_T_f_jm und 202_02IG_T_f_kru. Weiterhin ist der Stellungnahme des GD LUNG zu entnehmen, dass das Vorhaben zugelassen werden könne, da sich in dem Siedlungsbereich bereits eine Erdölbohrung mit größerer Endteufe befinde. Auf Grundlage der Ausführungen des Landkreises Ludwigslust-Parchim und des GD LUNG sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für das oben genannte Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 13.12.2022 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag
Origin | Count |
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Bund | 44 |
Land | 13 |
Type | Count |
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Ereignis | 20 |
Förderprogramm | 4 |
Text | 15 |
Umweltprüfung | 4 |
unbekannt | 12 |
License | Count |
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geschlossen | 28 |
offen | 26 |
unbekannt | 1 |
Language | Count |
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Deutsch | 54 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
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Datei | 20 |
Dokument | 21 |
Keine | 6 |
Webdienst | 6 |
Webseite | 29 |
Topic | Count |
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Boden | 55 |
Lebewesen und Lebensräume | 36 |
Luft | 14 |
Mensch und Umwelt | 55 |
Wasser | 21 |
Weitere | 48 |