Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 1889: Regional Sea Level Change and Society (SeaLevel), Teilprojekt: Epistemische Mobilitäten und die Steuerung von Umweltrisiken in Inselstaaten Südostasiens" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bremen, artec Forschungszentrum Nachhaltigkeit.Küsten und urbane Zentren entlang dieser stellen seit vormoderner Zeit Zonen intensiven kulturellen, ökonomischen und politischen Austausches dar. Vorkoloniale und koloniale Reiche entstanden, basierend auf ihrem Geschick, den hohen Grad an geographischer Mobilität ihrer Mitglieder und den damit einhergehenden Austausch von Lebensstilen, Imaginären und unterschiedlichster Wissensformen, hier gefasst unter epistemischen Mobilitäten, für ihre Entwicklung zu nutzen. Auch heute noch fungieren insbesondere urbanisierte Küstenregionen als Katalysatoren sozialen Wandels. Ihre zunehmende Übervölkerung jedoch, bei gleichzeitiger Zunahme von sich entlang der Küste manifestierender Umweltrisiken, führt zu einer zunehmend prekären Situation. Ziel der hier vorgeschlagenen Forschung ist es, eben diese Muster epistemischer (Im-)mobilitäten in und zwischen den Städten Singapurs, Jakartas und Manilas zu untersuchen. Konkret liegt der Fokus auf mobilen (a) politischen Strategien und Programmen der Risikoanpassung (z.B. Formulierung und Institutionalisierung von Hochwasserrisikomanagementplänen), sowie (b) (standardisierten) Praktiken (z.B. Deichbau), kommuniziert und legitimiert von internationalen Gebern und zivilgesellschaftlichen Organisationen und schließlich von lokalen Akteuren übersetzt, (re-)interpretiert und eingewoben in lokal-gesellschaftliche Anpassungsprozesse. Diese Schwerpunktsetzung beruht auf der Annahme, dass epistemische (Im-)mobilitäten und somit die lokalen Übersetzungsprozesse global kommunizierter Politiken und Praktiken von grundlegender Bedeutung sind, um lokalen, antizipierenden und anpassenden Umgang mit Meeresspiegelanstieg zu verstehen und gesellschaftseigenes Anpassungslernen zu ergründen und zu fördern. Das Projekt ergänzt rezente Risiko-, Resilienzen- und Anpassungsforschung in Küstenregionen in drei Bereichen: (1) Der bewusst gewählte Fokus auf epistemischen Mobilitäten unterstreicht die Bedeutung des Dynamischen, sich in Bewegung und Austausch-befindenden im Verstehen von Übersetzungsprozessen politischer Strategien und Praktiken und wie diese lokale Anpassungskapazitäten gestalten. (2) Eben dieser Fokus auf den geographisch wie sozial dynamischen Charakter von Wissensaustausch ermöglicht eine Weiterentwicklung von follow-the-moving-target-Methodologien, die von direkter Relevanz für zukünftige Forschungsbemühungen im Bereich der Wandelanpassung sind. (3) Schließlich formt die empirische Erhebung der Interdependenzen von sozialer Sinnzuschreibung in Übersetzungsprozessen politischer Programme und Praktiken und gesellschaftlichen Anpassungslernens Grundlage für die Konzeptionalisierung epistemischer Mobilitäten. Es bestehen über Jahre gewachsene Forschungspartnerschaften mit lokalen Universitäten in Singapur, Jakarta und Manila. Des Weiteren wurden erste Gespräche mit vier Antragsstellern anderer Projekte und potentiellen Kooperationspartnern im Arbeitsprogramm C geführt.
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(Anrede!)
Nach den Geschehnissen vom Ostersamstag
ist es nicht möglich, einfach zur Tagesordnung überzugehen, ohne ein klares
Bekenntnis zu Toleranz, Menschlichkeit und Weltoffenheit zu geben. Das sage ich
in diesem Hohen Haus auch vor dem Hintergrund des schrecklichen Geschehens im
Mittelmeer. Wir müssen in der EU dafür sorgen, dass mehr Sicherheit für die
Flüchtlinge im Mittelmeer gewährleistet wird, so wie das im Rahmen der früheren
Mission Mare Nostrum der Fall war. Entscheidend wird aber auch sein, bei den Fluchtursachen
in den Herkunftsländern anzusetzen.
Ohne Zweifel wird es jedoch in den
nächsten Monaten weiter sehr hohe Flüchtlingszahlen in Deutschland und Europa
geben. Das müssen und werden wir schultern. Sachsen-Anhalt darf kein Ort
werden, in dem Fremdenfeindlichkeit die Oberhand gewinnt.
Es gibt viele Beispiele gelungener
Integration und eines beispielhaften Miteinanders von Flüchtlingen und der
heimischen Bevölkerung in unserem Land. Auch im Burgenlandkreis. Doch wir
stellen fest, dass es mit der Zunahme der Zahl der Asylsuchenden auch eine
Zunahme fremdenfeindlicher Äußerungen und fremdenfeindlicher Taten gibt. Das
dürfen wir nicht zulassen. Dem müssen wir uns entgegenstellen.
Ich war in der letzten Woche bei der
Eröffnung einer Anne-Frank-Ausstellung in Wernigerode. Wir alle wissen um das
Leben und Sterben der Anne Frank. Ihr Tagebuch wurde in 67 Sprachen übersetzt
und ist heute eines der meistgelesenen Bücher der Welt. Es ist zu einem Symbol
für das Leid aller unschuldig Verfolgten geworden. Anne Frank hinterließ uns
mit ihrem Tagebuch ein Vermächtnis. Dieses Vermächtnis ist zeitlos. Lasst uns
in einer Gesellschaft ohne Unterdrückung und Diskriminierung leben. Lasst uns
in einer Gesellschaft leben, in der man ohne Angst verschieden sein kann und in
der es normal ist, verschieden zu sein. Damals war das Mädchen Anne Frank
schutzbedürftig. Heute suchen andere Menschen in Deutschland Schutz. Sie kommen
nach Deutschland, weil sie in ihren Heimatländern verfolgt und unterdrückt
werden und ihr Leben in Gefahr ist.
Geschichte lässt sich nicht bewältigen.
Wir können sie nicht ungeschehen machen. Aber wir können aus ihr lernen. Und
aus ihr zu lernen, heißt, es besser machen zu wollen. Niemand soll sagen, er
oder sie könne doch nichts ändern. Das ist grundfalsch. Wir bestimmen, in
welcher Gesellschaft wir leben wollen. Wir entscheiden, ob die Sätze aus der
Bibel: "Wenn ein Fremdling bei euch wohnt in eurem Lande, den sollt ihr
nicht bedrücken? und ?Wie ein Einheimischer unter euch soll euch der Fremde
sein? für unsere Gesellschaft gelten. Es liegt an uns, ob wir in einer
toleranten und weltoffenen Gesellschaft leben und Menschen aus anderen Teilen
der Erde sich in unserer Gesellschaft wohl- und sicher fühlen. Für eine
aufrichtige Willkommenskultur können wir alle etwas tun. Aufklärung beginnt in
der Familie, in der Schule, an den Universitäten, im beruflichen und privaten
Umfeld.
Ich will an einen anderen Termin
erinnern, den ich kürzlich wahrgenommen habe: Die Eröffnung des
Demografie-Kongresses hier in Magdeburg. Er bildete den Auftakt zur
Demografie-Woche. In ihrem Mittelpunkt standen verschiedene Projekte und
Veranstaltungen zur Gestaltung des demografischen Wandels in unserem Land.
Dieser Wandel ist unbestreitbar und hat gravierende Auswirkungen auf unser
Leben, auf die wirtschaftliche Entwicklung, auf die Landesfinanzen, auf
Infrastruktur und Schulplanung.
Heute leben 600.000 Menschen weniger in
Sachsen-Anhalt als 1990. Die Bevölkerung ist von 2,8 auf rund 2,2 Millionen
geschrumpft. Dieser Trend wird sich ? so die Prognosen ? fortsetzen. Das zeigt:
Unser Problem ist der Bevölkerungsrückgang, nicht aber Übervölkerung. Wenn wir
als Bundesland nicht von der Landkarte verschwinden wollen, können wir uns über
Zuwanderung nur freuen.
Sachsen-Anhalt hat nur eine
Zukunftschance, wenn es weltoffen ist. Wir haben in der DDR erlebt, welche
verheerende Auswirkung die Abschottung von den Weltmärkten hat. Und wir sehen
heute, auf welchem Entwicklungs- und Wohlstandsniveau Staaten stehen, die sich
von der Welt abschotten. Das kann kein Weg für uns sein.
Rund 3,4 Mrd. ? für ca. 24.000 Projekte
hat Sachsen-Anhalt in den Jahren von 2007 bis 2013 von der EU bekommen. Geld,
das wir für Unternehmen, Hochschulen und Schulen oder den Hochwasserschutz
eingesetzt haben. Ohne die Hilfen aus Brüssel wären wir längst nicht so weit
beim Aufbau unseres Landes. Wir sind im Osten das Land mit den meisten
ausländischen Investitionen. Allein im Jahr 2013 hat es 30 Investitionsvorhaben
gegeben. Dabei sind mehr als 1.500 Arbeitsplätze entstanden. Ohne diese
ausländischen Investoren säße manch Sachsen-Anhalter heute ohne Arbeit zu
Hause. Und wir benötigen weiterhin Investoren aus dem Ausland, wenn wir im
weltweiten Wettbewerb bestehen wollen. Fast 30% unserer produzierten Waren
gehen inzwischen ins Ausland. Weltoffenheit schafft Arbeit.
Das gilt auch für unsere Hochschulen und
Universitäten. Knapp 9% oder in Zahlen fast 5.000 Studenten in Sachsen-Anhalt
kommen aus dem Ausland. Sie sind auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in den
Hochschulstädten und fördern zugleich den Wissenstransfer. Angesichts eines
sich immer stärker abzeichnenden Fachkräftemangels wird der Zuzug ausländischer
Fachkräfte immer mehr an Bedeutung gewinnen. Unsere Wirtschaft wird auf sie
nicht verzichten können, wenn wirtschaftlicher Aufschwung und Wohlstand auch
künftig erhalten bleiben sollen. Darum müssen wir mehr noch versuchen,
ausländischen Studenten nach ihrem Studium eine berufliche Perspektive in
unserem Land zu bieten. Ein weltoffenes Klima im Land ist dazu eine
Grundvoraussetzung.
In zwei Jahren feiern wir den 500.
Jahrestag der Reformation. Wir erwarten dann Christen aus aller Welt, denn
Luthers Lehre hat sich weit über Deutschland hinaus verbreitet. Wir wollen für
sie gute Gastgeber sein. So wie auch für die Touristen, die schon jetzt aus dem
Ausland zu uns kommen. Sie informieren sich hier nicht nur über Geschichte und
Kultur unserer Heimat, sie sind längst unverzichtbar für unsere
Tourismusbranche. Mehr als eine halbe Million Übernachtungen ausländischer
Touristen zählten wir im letzten Jahr.
Das ist die eine Seite von
Weltoffenheit. Natürlich - es kommen auch Menschen aus dem Ausland zu uns, die
nicht als Investoren, Studenten oder Touristen kommen. Es sind Menschen, die
auf unsere Hilfe hoffen. Und es sind mehr als in den vergangenen Jahren. Haben
wir deshalb das Recht, Menschen abzuweisen und sie der Verfolgung in ihren
Heimatländern auszusetzen? Ich sage nein. Auch vor dem Hintergrund unserer
eigenen Geschichte.
In den Jahren nach 1933 sind viele,
viele Deutsche vor der Verfolgung durch die Nationalsozialisten geflohen.
Juden, Sozialdemokraten und Kommunisten, Künstler, Journalisten und
Wissenschaftler. Willy Brandt z. B. oder Thomas Mann. Nicht zu vergessen der
gebürtige Dessauer Kurt Weill. Dazu viele ganz normale Bürgerinnen und Bürger.
Sie alle verdanken ihr Leben dem Umstand, dass es damals Staaten gab, die ihnen
Asyl gewährten. Diese Erfahrungen aus der deutschen Geschichte prägten auch das
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Seit 1949 ist das Recht auf
politisches Asyl fester Bestandteil des Grundgesetzes. ?Politisch Verfolgte
genießen Asylrecht? heißt es dort in Artikel 16. Das ist die Richtschnur
unseres Handelns und davon lassen wir uns durch niemanden abbringen.
Wir feiern in diesem Jahr den 25.
Jahrestag der deutschen Einheit und zugleich das 25-jährige Jubiläum der
Wiedergründung Sachsen-Anhalts. Die ersten Jahre des Umbaus waren schwierig.
Doch inzwischen können wir die Früchte unserer Arbeit ernten. Die
Arbeitslosigkeit ist auf dem niedrigsten Stand seit Beginn der neunziger Jahre.
Unsere Unternehmen behaupten sich erfolgreich im internationalen Wettbewerb.
Das Gesicht unserer Städte und Dörfer hat sich positiv verändert.
Deutschland insgesamt erlebt einen
Wirtschaftsaufschwung. Wir leben in einer sozialen Marktwirtschaft, die auch an
die Schwachen und Benachteiligten denkt. Dieses soziale Element gilt es zu
erhalten. Es verträgt keine Einschränkungen. Als ein Land, in dem Wohlstand
herrscht, stehen wir auch in der Verantwortung gegenüber Völkern, die in Not
und Elend leben. Ihr Schicksal darf uns nicht gleichgültig sein.
?Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt?,
heißt es in unserer Landesverfassung. Und weiter: ?Das Volk von Sachsen-Anhalt
bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als
Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit
in der Welt.? Dies markiert den Wertekanon unseres Zusammenlebens.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Das gilt nicht nur für Sachsen-Anhalter. Das gilt für alle Menschen, die in
unserem Land zu Gast sind, unabhängig von ihrer Sprache, Religion und Herkunft.
Und aus diesem Verfassungsauftrag heraus sind wir verpflichtet, Verfolgten
Schutz und Hilfe zu bieten und sie bestmöglich in unsere Gesellschaft zu integrieren.
Ich weiß, dass dies uns angesichts der
wachsenden Flüchtlingszahlen vor besondere Herausforderungen stellt. Wurden im
Jahr 2007 in unserem Land noch knapp 600 Asylanträge gestellt, waren es im
letzten Jahr mehr als 6.600. In diesem Jahr wird die Zahl weiter steigen. Das
ist insbesondere für die Landkreise und kreisfreien Städte eine schwierige
Aufgabe, die für die Unterbringung der Asylsuchenden zuständig sind.
Das Land lässt die Kommunen hier jedoch
nicht allein. Im Gegenteil, wir suchen den Dialog, so wie beim Spitzengespräch
im Innenministerium in der vergangenen Woche. Hier haben wir noch einmal
deutlich gemacht, dass das Land für eine auskömmliche Finanzierung der
Landkreise und kreisfreien Städte bei der wichtigen Aufgabe der Unterbringung
der Flüchtlinge sorgen wird. Keine Kommune wird deswegen in finanzielle
Schieflage geraten oder gar die Erledigung eigener Aufgaben und
Investitionsvorhaben zurückstellen müssen.
Wir setzen darüber hinaus eine Task
Force ein aus Vertretern der Staatskanzlei, des Innen- und des
Sozialministeriums, die als interministerielle Arbeitsgruppe als
Ansprechpartner der Kommunen in allen wichtigen Fragen dient. Mit
Integrationslotsen wollen wir den Kommunen Hilfe und Entlastung geben. Sie
können sich um Nöte und Sorgen der Asylsuchenden kümmern und zugleich Kontakte
zu Behörden und Vereinen herstellen. Auch dies ist ein Beitrag zur Stärkung der
Willkommenskultur im Lande.
Unumstößlich gilt, dass Asylsuchende
humanitären Grundsätzen gemäß untergebracht und betreut werden müssen. Das ist
uns bislang auch angesichts gestiegener Flüchtlingszahlen gelungen. Und das
wollen und werden wir auch künftig gewährleisten. Schutzbedürftige haben in
unserem Land ein Bleiberecht. Sie sind in unsere Gesellschaft zu integrieren. Angesichts
des Bevölkerungsrückgangs in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahrzehnten sollten
wir dies als Chance begreifen und nicht nur mögliche Schwierigkeiten sehen. Ich
selber habe mich in den letzten Wochen in Gesprächen mit Asylsuchenden davon
überzeugen können, dass unter ihnen viele gut ausgebildete und
integrationswillige Flüchtlinge sind. Sachsen-Anhalt setzt sich für ein
modernes Asyl- und Ausländerrecht ein, welches dem Bedarf unseres Landes an
Zuwanderung gerecht wird.
Zu einem rechtsstaatlichen Asylverfahren
gehört selbstverständlich auch, dass über Asylanträge binnen einer angemessenen
Frist entschieden wird. Hier ist der Bund in der Pflicht, die Dauer der
Verfahrensbearbeitung bis zur behördlichen Erstentscheidung weiter zu
beschleunigen. Ende März 2015 lag die Zahl der noch offenen Asylverfahren bei
rund 200.000. Dies sind doppelt so viele offene Verfahren wie noch zum gleichen
Zeitpunkt des Vorjahres. Diese Zahl muss durch den Bund deutlich reduziert
werden, um den betroffenen Menschen schnellstmöglich Klarheit über ihren
Aufenthaltsstatus in Deutschland zu verschaffen.
Angesichts der derzeit hohen Zahl von
Asylsuchenden ist es nicht möglich, diese in der Zentralen Aufnahmestelle in
Halberstadt bis zum Abschluss des Asylverfahrens zu betreuen. Nach der Ankunft
in Halberstadt dauert es allein bis zu zwei Monate, ehe der Asylantrag gestellt
werden kann. Derzeit treffen aber täglich fast 30 Menschen in Halberstadt ein.
Selbst wenn die Einrichtung für über 1.000 Personen ausgelegt ist, stoßen wir hier
also an Grenzen. Deshalb benötigen wir Kapazitäten in den Kreisen und
kreisfreien Städten. In über 70 Orten in Sachsen-Anhalt erfolgt derzeit die
Unterbringung. In den meisten davon ohne Probleme.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens
gilt: Auch diejenigen Ausländerinnen und Ausländer, die nicht dauerhaft
aufenthaltsberechtigt sind, können für die Zeit ihres Aufenthaltes in unserem
Land eine menschenwürdige Behandlung erwarten. Es darf für sie keine
Bedrohungen oder Gefahren für Leib und Leben geben. Dafür wird das Land mit
allen Mitteln des Rechtsstaates sorgen.
Aber zu den rechtsstaatlichen Prinzipien
gehört auch, dass diejenigen, die kein Bleiberecht erhalten haben, in ihre
Heimatländer zurückkehren.
(Anrede!)
Wir haben leider in den letzten Wochen
erlebt, dass sich Verantwortungsträger wie Bürgermeister oder Landräte
Bedrohungen ausgesetzt sehen. Dies können wir nicht akzeptieren. Wer sich ? oft
ehrenamtlich ? für das Wohl seiner Kommune einsetzt, verdient Anerkennung und
nicht Bedrohung. Er kann zudem Schutz für seine Privatsphäre und Schutz vor
krimineller Gewalt erwarten.
Dieser Entwicklung haben wir Rechnung
getragen. Das Innenministerium hat einen Erlass zum Vollzug des
Versammlungsrechtes herausgegeben. Er enthält Handlungsempfehlungen zu
Beschränkungen einer Versammlung in Abwägung zum allgemeinen
Persönlichkeitsrecht. Es geht dabei keineswegs um eine Einschränkung des
Versammlungsrechts an sich. Wer wüsste besser als wir im Osten, welch hohes Gut
das Recht ist, sich zu versammeln und seine Meinung frei kundzutun. Dieses
Recht darf jedoch nicht dazu missbraucht werden, Druck auf einzelne Personen
auszuüben und sie in ihren Persönlichkeitsrechten zu beschränken.
Jedem Bürger muss ein Raum verbleiben,
in den er sich zurückziehen kann und in dem er in Ruhe gelassen wird. Dazu
gehört in erster Linie die Privatwohnung. Es ist daher gänzlich unangemessen,
wenn in ihrem unmittelbaren Umfeld Veranstaltungen stattfinden, die psychischen
Druck auf diese Person erzeugen sollen. Der Begriff der ?Gefahr für die
öffentliche Sicherheit? umfasst auch den Schutz des allgemeinen
Persönlichkeitsrechts.
Mit den Handlungsempfehlungen des
Innenministeriums geht es also nicht darum, Versammlungen zu untersagen. Wohl
aber soll verhindert werden, dass diese missbraucht werden, um Bürgerinnen und
Bürger unter Druck zu setzen und einzuschüchtern. Ich gehe davon aus, dass in
den Behörden der Landesverwaltung und den Landkreisen mit den Empfehlungen
verantwortungsvoll umgegangen wird. Zum Informationsaustausch und um
Ansatzpunkte für die Umsetzung der Empfehlungen aufzuzeigen, wird es im Juni
drei Regionalkonferenzen im Bereich der jeweiligen Polizeidirektionen geben.
Geladen werden dabei sowohl Vertreter der örtlichen Verwaltungen als auch von
Polizei und Justiz. Bei der Entscheidungsfindung wird immer der konkrete
Einzelfall geprüft werden müssen. Unbenommen davon ist es beschämend, dass
bestimmte Gruppierungen und eine bestimmte Partei das Versammlungsrecht in
einer Weise missbraucht haben, die ein solches Eingreifen notwendig machte.
Damit bin ich bei einer anderen
wichtigen Erkenntnis aus dem Geschehen der letzten Wochen. Es bestätigt, dass
es richtig war, über den Bundesrat den Antrag auf ein Verbot der NPD zu
stellen. Von der Notwendigkeit des Verbotes sind wir mehr denn je überzeugt.
Die NPD fungiert in allen Ländern als Scharnier, Organisationsnetz und legaler
Arm einer rechtsextremistischen politischen Bewegung. Sie wirkt in bestimmten
Regionen mit besonderer Entschlossenheit auf den politischen Prozess ein und
stellt dessen Integrität in Frage. Sie agiert aggressiv und mit
verfassungsfeindlichen Zielen. Sie will die Kontrolle über den öffentlichen
Raum ergreifen und erzeugt eine Atmosphäre der Angst, um demokratisches Handeln
einzuschränken. Das darf ihr bei uns nicht gelingen.
Es gehört zum Selbstverständnis einer
wehrhaften Demokratie, die zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel
auszuschöpfen, um verfassungsfeindlichen Aktivitäten keine legitime öffentliche
Plattform zu geben. Dem dient der Verbotsantrag.
Natürlich sind wir uns im klaren
darüber, dass allein mit einem Verbot der NPD sich das Problem des
Rechtsextremismus nicht erledigt. Prävention gegenüber rechtsextremem
Gedankengut ist darum ein wichtiges Begleitinstrument. Und das nicht erst seit
Einreichung des Verbotsantrages im Dezember 2013. In Sachsen-Anhalt gehen wir
seit vielen Jahren gegen das Phänomen politischer Radikalisierung an.
Wesentliches Element ist hier unser Landesprogramm für Demokratie, Vielfalt und
Weltoffenheit.
?Unsere Demokratie lebt von der Achtung
der Menschenwürde, dem Respekt gegenüber Andersdenkenden und der Wertschätzung
für die Vielfalt der Kulturen und Weltanschauungen.? So heißt es in seiner
Präambel. Es macht damit deutlich, was auch Grundlage unseres Umgangs mit
Flüchtlingen sein muss. Das gilt umso mehr in einem Land, das auf Zuwanderung
angewiesen ist. Einem Land, das in der Mitte Europas gelegen, vom Austausch mit
anderen Nationen lebt. Zukunft gibt es nur gemeinsam. Das gilt ebenso für unser
Zusammenleben in Sachsen-Anhalt wie für das Zusammenleben in Europa und der
Welt.
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