WMS Kartendienst der Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ). Gebietsmeldungen des Bundes gemäss der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie. Übersicht der in der Ausschliesslichen Wirtschaftzone ausgewiesenen Naturschutzgebiete.
WFS Downloaddienst der Schutzgebiete in der Ausschliesslichen Wirtschaftszone (AWZ). Gebietsmeldungen des Bundes gemäss der Vogelschutz- und der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie. Übersicht der in der Ausschliesslichen Wirtschaftzone ausgewiesenen Naturschutzgebiete.
Das Projekt "Nachbereitung der 7. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,Bundesamt für Naturschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Naturschutz.
Das Projekt "Wo ist die biologische Vielfalt in der Schweiz am grössten?" wird/wurde ausgeführt durch: Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft.Modelle der WSL zeigen, welche Landschaften in der Schweiz besonders reich an Farn- und Blütenpflanzen sind und welche Einflussgrössen deren Artenvielfalt bestimmen. Die Arbeiten liefern Grundlagen, damit wir die biologische Vielfalt in der Schweiz besser verstehen, schützen und fördern können. Die biologische Vielfalt umfasst alle Tier- und Pflanzenarten, die genetische Vielfalt ihrer Individuen sowie die Vielfalt der Lebensräume. Die biologische Vielfalt der Schweiz ist gross: Wissenschaftler schätzen, dass es hierzulande rund 50 000 Tier- und Pflanzenarten gibt1. Die Schweiz hat sich 1992 mit der Unterzeichnung der Biodiversitätskonvention von Rio verpflichtet, diese Vielfalt zu überwachen, zu erhalten und zu fördern. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) überwacht seit 2001 die biologische Vielfalt der Schweiz mit dem Biodiversitätsmonitoring (BDM). Da es unmöglich ist, die ganze Vielfalt zu erfassen, konzentriert sich das BDM auf Kennzahlen, die wichtige Aspekte der Vielfalt repräsentieren. Diese Kennzahlen zeigen, ob die biologische Vielfalt wächst oder schrumpft. Eine dieser Kennzahlen erfasst die Artenvielfalt an Farn- und Blütenpflanzen (Gefässpflanzen) in verschiedenen Landschaften (Koordinationsstelle Biodiversitätsmonitoring Schweiz (2006) Zustand der Biodiversität in der Schweiz. Umwelt-Zustand Nr. 0604. Bundesamt für Umwelt, Bern. ). Modelle der WSL liefern Karten der Pflanzenvielfalt in der Schweiz: Auf rund 500 Probeflächen, die regelmässig über die ganze Schweiz verteilt sind, erfasst das BDM die Artenvielfalt an Gefässpflanzen in der Landschaft. Trotz der grossen Anzahl liefern die Probeflächen nur punktuelle Informationen. Die WSL hat deshalb die Artenzahlen des BDM verwendet, um die Artenvielfalt für die gesamte Schweiz zu modellieren. Mit Hilfe dieser Modelle kann die Pflanzenvielfalt flächendeckend vorhergesagt werden.
Das Projekt "Ressortforschungsplan 2023, Wissenschaftliche Vorbereitung europäischer Expert*innen auf Sitzungen des wissenschaftlichen Ausschusses (Subsidiary Body on Scientific, Technical and Technological Advice, SBSTTA) des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD)" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesamt für Naturschutz.
Das Projekt "Schwerpunktprogramm (SPP) 1158: Antarctic Research with Comparable Investigations in Arctic Sea Ice Areas; Bereich Infrastruktur - Antarktisforschung mit vergleichenden Untersuchungen in arktischen Eisgebieten, Ausbreitung und genetischer Austausch zwischen Flechtenpopulationen in Patagonien und der Antarktischen Halbinsel (unter Berücksichtigung anthropogener Einflüsse)" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft, Forschungsinstitut und Naturmuseum Senckenberg.(1) Terrestrische Biota der Antarktis sind durch geografische Isolation und inselhafte Verteilung geprägt. Die isolierte Lage der Antarktis und die Beschränkung auf weit voneinander entfernte kleine Habitatflecken haben zu einem hohen Endemiten-Anteil und einer starken Regionalisierung der Fauna und Flora geführt. Genetische Differenzierung, lokale Anpassung und die Evolution kryptischer Arten sind die Folge. Die Biodiversitäts-Konvention (CBD) betrachtet genetische Diversität als einen Eckpfeiler biologischer Vielfalt und stellt sie damit in eine Reihe mit der Diversität von Arten und Ökosystemen. Durch Einschleppung ortsfremder Arten und Homogenisierung bislang getrennter Genpools bedroht der Mensch jedoch zunehmend diese Isolation und genetische Differenzierung vieler antarktischer Biota. (2) Obwohl Flechten als wichtigste Primärproduzenten antarktische terrestrische Lebensräume dominieren, fehlen zurzeit Daten zu ihrer genetischen Struktur und Diversität. Der Umfang inter- und intrakontinentalen Genflusses ist bisher völlig unbekannt. Es ist deswegen derzeit unmöglich, den aktuellen und zukünftigen menschlichen Einfluss auf antarktische Flechtenpopulationen auch nur annähernd abzuschätzen.(3) Wir schlagen vor, mittels molekulargenetischer Daten die populationsgenetische Struktur von sechs weit verbreiteten Flechtenarten mit unterschiedlichen Ausbreitungsstrategien zu untersuchen. Dabei soll die Nullhypothese überprüft werden, dass Flechtenpopulationen genetisch nicht differenziert sind. Zusätzlich wollen wir abschätzen, ob menschliche Aktivitäten zur Einschleppung ortsfremder Arten oder Genotypen und zur Homogenisierung von Genpools beitragen. Hierfür sollen Lokalitäten mit hohem und niedrigem menschlichen Einfluss verglichen werden. Das Projekt schafft damit unverzichtbare Grunddaten für die Entwicklung von Schutzstrategien in der Antarktis.
Das Projekt "In-situ-Erhaltung von Wildpflanzen für Ernährung und Landwirtschaft mittels Schirmarten" wird/wurde ausgeführt durch: Julius Kühn-Institut Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI), Institut für Züchtungsforschung an landwirtschaftlichen Kulturen.
Das Projekt "Sonderforschungsbereich (SFB) 990: Ökologische und sozioökonomische Funktionen tropischer Tieflandregenwald-Transformationssysteme (Sumatra, Indonesien), Teilprojekt Z01: Zentrale Aufgaben" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Johann-Friedrich-Blumenbach-Institut für Zoologie und Anthropologie, Abteilung Tierökologie (Scheu).Dieses zentrale Projekt ist für die administrative und wissenschaftliche Durchführung des Sonderforschungsbereichs verantwortlich. Dies beinhaltet (i) die Koordinierung, Planung und Überwachung des Projekthaushaltes, (ii) das Management der Logistik und der Forschungsinfrastruktur, (iii) die Unterstützung bei der Beschaffung von Genehmigungen, insbesondere mit Bezug auf das Übereinkommen über die biologische Vielfalt, (iv) die Öffentlichkeitsarbeit, (v) die Koordination und Planung von Gleichstellungsmaßnahmen (Diversity Kompetenz, Karriereplanung der Wissenschaftlerinnen, Vereinbarkeit von Familie und Karriere) sowie (vi) die Organisation und Durchführung von wissenschaftliche Workshops und Konferenzen.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis § 1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (1) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zuständig für 1. die Entgegennahme, Bearbeitung und Weiterleitung von Anträgen nach Artikel 5, 6 Abs. 2, Artikel 9 Abs. 2, Artikel 17, 18 Abs. 2 oder Artikel 21 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel (ABl. EU Nr. L 268 S. 1), soweit die Mitgliedstaaten im Rahmen des Zulassungsverfahrens zuständig sind, 2. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe b oder Artikel 18 Abs. 3 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, 3. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 3 Buchstabe c oder Artikel 18 Abs. 3 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003, 4. die Stellungnahme nach Artikel 6 Abs. 4 Satz 3 oder Artikel 18 Abs. 4 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und 5. das Ersuchen nach Artikel 10 Abs. 1 Satz 1 oder Artikel 22 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. (2) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann bis zum Erlass einer Entscheidung oder eines Beschlusses der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union unter den Voraussetzungen des Artikels 34 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 in Verbindung mit Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. EG Nr. L 31 S. 1) das vorläufige Ruhen einer im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 erteilten Zulassung ganz oder teilweise anordnen. (3) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist Kontaktstelle im Sinne des Artikels 17 Abs. 2 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt vom 29. Januar 2000 (BGBl. 2003 II S. 1508) und des Artikels 15 Abs. 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Juli 2003 über grenzüberschreitende Verbringungen genetisch veränderter Organismen (ABl. EU Nr. L 287 S. 1). Es nimmt außerdem die Aufgaben nach Artikel 5 Abs. 2, Artikel 6, 9, 14 Abs. 2 und Artikel 15 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1946/2003 wahr und erfüllt sonstige Mitteilungspflichten nach dem Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt gegenüber der Informationsstelle für biologische Sicherheit nach Artikel 20 des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt, soweit die Mitgliedstaaten zuständig sind.
Biologische Vielfalt steht für den Reichtum an Leben auf der Erde. Sie umfasst die Vielfalt der Ökosysteme samt ihren Tier- und Pflanzenarten und die genetische Vielfalt innerhalb der Arten. Diese außergewöhnliche Vielfalt ist unsere Lebensversicherung – das Funktionieren der Ökosysteme ist die Voraussetzung dafür, dass wir mit Nahrung, Wasser, sauberer Luft und Rohstoffen versorgt sind. In der Regel gilt: Je größer die biologische Vielfalt, desto besser die Anpassungsfähigkeit von Arten und Ökosystemen an sich verändernde Umweltbedingungen. Nur so können die Leistungen der Ökosysteme für uns Menschen bestehen bleiben. Auch und insbesondere in der Stadt, sind wir auf diese und weitere Funktionen angewiesen, denn Ökosysteme in Form von Stadtgrün regulieren das Klima und sind für das seelische Wohlbefinden unerlässlich. In einer Großstadt wie Berlin hängt die Biodiversität von den Qualitäten vieler urbaner Lebensräume wie Gärten, Parks und Straßenräume ab. Biologische Vielfalt ist dynamisch und derzeit von vielen Veränderungen negativ beeinflusst. In den vergangenen 50 Jahren sind die Bestände von Wirbeltieren um fast 70% zurückgegangen und es wird immer mehr darüber bekannt, wie sehr Insekten betroffen sind. Der Handlungsbedarf ist groß. Im Vergleich zu intensiv genutzten Agrarlandschaften sind nun Städte mit ihren vielfältigen Grünflächen und urbanen Naturlandschaften zu Orten einer hohen Biodiversität geworden. Städte wie Berlin haben eine große Verantwortung und müssen ihren Teil beitragen. Bereits 2012 hat der Berliner Senat die Strategie zur Biologischen Vielfalt beschlossen, an deren Umsetzung kontinuierlich gearbeitet wird. Sie bezieht sich auf das internationale „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“, das bereits 1992 in Rio de Janeiro beschlossen wurde sowie auf die deutsche Antwort – die 2007 aufgestellte „Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt“. Die Berliner Strategie wurde in einem breiten Abstimmungsprozess mit vielen Akteuren aus Wissenschaft und Wirtschaft, Verbänden und Vereinen, Politik und Verwaltung und weiteren Akteuren diskutiert und festgelegt. Sie formuliert 38 Ziele, die nach ihren inhaltlichen Schwerpunkten vier Themenfeldern zugeordnet werden: Arten und Lebensräume, Genetische Vielfalt, Urbane Vielfalt und Gesellschaft. Damit hat die Berliner Strategie die biologische Vielfalt über den bewährten Naturschutz hinaus zum Thema für die gesamte Stadt gemacht. Sie schafft eine Orientierung, bietet vielen laufenden Aktivitäten Rückenwind und setzt neue Impulse. Die Förderung biologischer Vielfalt wird langfristig in verschiedene Planungsprozesse integriert und so von vornherein mitgedacht. Mit planerischen Vorgaben aus dem Landschafts- und Artenschutzprogramm einschließlich der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption und Konkretisierungen mit dem Ökokonto wird dies ganzheitlich angegangen. Beispielhaft können hier Maßnahmen aus dem Nachnutzungskonzept zu Flughafen Tegel und Tegeler Stadtheide sowie dem Schumacher Quartier genannt werden. Weitere Schlaglichter für die Umsetzung der Strategie zur biologischen Vielfalt sind: Die Pflege von urbanen Offenlandschaften wie das Tempelhofer Feld, die Förderung spontan gewachsener Natur wie im Park am Gleisdreieck, die Anlage dutzender neuer Blühwiesen mit speziell für Wildbienen abgestimmtem Saatgut machen die Stadt strukturreicher und wohnlicher für alle Lebewesen. Im neuen Schumacher Quartier soll nicht nur Wohnraum für 10.000 Menschen, sondern auch gleich für Tierarten, wie Mauersegler und Turmfalke, gebaut werden. Seltene Pflanzen, wie die Wiesen-Küchenschelle, konnten durch den Florenschutz erfolgreich ausgewildert werden. Durch die Maßnahmen des Artenhilfsprogramms für Fledermäuse übernachten das Große Mausohr und die Fransenfledermaus wieder häufiger bei uns. Auch die Umweltbildung ist von großer Bedeutung. Die seit 2019 eingesetzten Stadtnatur-Rangerinnen und -Ranger leisten wichtige Beiträge für den Naturschutz und vermitteln zwischen Mensch und Natur. In der Rubrik Berliner Beispiele werden eine Reihe solcher Vorhaben vorgestellt, weitere folgen. Der Rückgang der biologischen Vielfalt ist ein komplexes Thema. Seit der Aufstellung der Berliner Strategie 2012 ist viel passiert. Zahlreiche Maßnahmen wurden erfolgreich umgesetzt, um die biologische Vielfalt zu stärken. Durch das massive Arten- und Populationensterben von Insekten, Amphibien, Vögeln und anderen Tier- und Pflanzenarten, den fortschreitenden Klimawandel und den hohen Flächenverbrauch sind jedoch auch die Herausforderungen in den vergangenen Jahren weiter gestiegen. Mehr darüber erfahren Sie in der Broschüre. Die guten Beispiele zeigen, mit welchem Nachdruck sich Berlinerinnen und Berliner, Initiativen, Verbände, einzelne Verwaltungsbereiche und einige Unternehmen einsetzen. Sie zeigen jedoch auch, dass noch Potenziale für ihre Förderung bestehen. Es wird deutlich, dass mehr ‚Wildnis‘ in der Stadt nicht nur wünschenswert, sondern auch möglich ist. Dennoch ist der Handlungsbedarf weiterhin sehr hoch, um dem Rückgang der Arten entgegenzuwirken. Der Klimawandel hat die Pflege der Biotopstrukturen und Stadtbäume vor neue Herausforderungen gestellt. Der Wasserzulauf vieler Kleingewässer ist in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen. Stetig steigender Nutzungsdruck auf die Flächen erfordert neue Herangehensweisen, um Stadtwachstum und biologische Vielfalt miteinander zu vereinbaren. Die aktuelle EU-Biodiversitätsstrategie betont die Bedeutung der Städte und fordert sie dazu auf, ehrgeizige Begrünungspläne auf den Weg zu bringen. Daher ist es wichtig, die Diskussion zur Berliner Strategie weiter zu führen. Welche Themen haben sich bewährt, was muss weiterentwickelt werden? Wie wird das Leben von Mensch und Natur in der wachsenden Stadt zukunftsfähig gestaltet? Wie können sich Menschen und Tiere gemeinsam wohlfühlen? Welche Verantwortung haben die Unternehmen, wie wird die Umweltbildung weiterentwickelt? Auf den folgenden Seiten erfahren Sie Hintergründe und weitere Informationen zu der Berliner Strategie: Bild: Christo Libuda (Lichtschwärmer) Biologische Vielfalt – globaler Kontext Die Berliner Strategie steht im Kontext einer weltumspannenden Aufgabe. Aktuelle Entwicklungen zeigen auf, wie groß der Handlungsbedarf ist. Städte spielen bei der Förderung der biologischen Vielfalt eine wichtige Rolle. Weitere Informationen Bild: bgmr Landschaftsarchitekten Berlin – Hotspot urbaner Biodiversität Berlin als grüne Metropole weist eine hohe Artenvielfalt auf. Biologische Vielfalt und menschliches Wohlbefinden in der Stadt bauen beide auf der Qualität des Stadtgrüns und dessen Ausstattung auf. Weitere Informationen Bild: Stiftung Naturschutz Berlin Berliner Strategien und Maßnahmen für eine gute Nachbarschaft von Mensch, Tier und Grün In Berlin gibt es unzählige Aktivitäten zur Förderung der biologischen Vielfalt. Das Berliner Stadtgrün ist Grundgerüst für das Vorkommen von Tieren und Pflanzen, deshalb soll es vielfältiger werden. Andere Maßnahmen richten sich konkret an die Bedürfnisse der Tiere in der Stadt. Weitere Informationen
Origin | Count |
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Bund | 166 |
Land | 18 |
Type | Count |
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Ereignis | 26 |
Förderprogramm | 81 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 45 |
unbekannt | 28 |
License | Count |
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geschlossen | 60 |
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Language | Count |
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Deutsch | 169 |
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Resource type | Count |
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Topic | Count |
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Boden | 97 |
Lebewesen & Lebensräume | 159 |
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Wasser | 65 |
Weitere | 143 |