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Nitratbericht nach EU-Nitratrichtlinie (Datensatz)

Der Datensatz enthält die Daten für Grundwasser und Oberflächengewässer, die im Rahmen des „Berichts der Bundesrepublik Deutschland gemäß Richtlinie 91/676/EWG zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen“ (Nitratbericht 2024) der EU Kommission übermittelt wurden. Die Daten sind Grundlage für die Auswertungen der Applikation „Nitratbericht nach EU-Nitratrichtlinie“ (siehe auf der rechten Seite unter "Download-Links").

WRRL Grundlagendaten Hamburg

Es werden Grundlagendaten für die Bewertung der Wasserkörper nach EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) bereitgestellt. Die folgenden bereitgestellten Fachdaten sind über diese Kartenanwendung zugänglich: - Planungsraum - Bearbeitungsgebiete - Fließgewässer nach WRRL - Küsten- und Übergangsgewässer WRRL - Seen WRRL - Grundwasserkörper in Hauptgrundwasserleitern - Tiefe Grundwasserkörper - Oberflächenwasserkörper (OWK) Einzugsgebiete WRRL - Oberflächenwasserkörper (OWK) Messstellen WRRL - Grundwassermessstellen WRRL Ein weiterer Layer behandelt spezifisch die Fischdurchgängigkeit überregionaler Vorranggewässer. Hier den Status 2013 im ersten Bewirtschaftungszeitraum und 2021 nach dem zweiten Bewirtschaftungszeitraum, sowie die Handlungsziele. - FGG Durchgängigkeit 2013 und 2021 und Handlungsziele für die Durchgängigkeit Die Daten werden hier als WMS-Darstellungsdienst und WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Berichte zum biologischen Monitoring sind unter folgender Seite verfügbar: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/wasser/gewaesser/monitoring-biologie-177606

Fließgewässer – Nährstoffe und Salze (Datensatz)

Der Datensatz enthält die statistischen Kennzahlen (z.B. Mittelwert, Perzentile, Maximum) für etwa 250 Messstellen in Fließ- und Übergangsgewässern (LAWA Messstellennetz) sowie Angaben zu den Messstellen. Die Daten sind Grundlage für die Auswertungen der Applikation „Fließgewässer - Nährstoffe und Salze“ (siehe auf der rechten Seite unter "Download-Links").

WRRL-Maßnahme "Reduzierung anderer hydromorphologischer Belastungen bei Küsten- und Übergangsgewässern" für das Küstengewässer "Eckernförder Bucht Rand"

Dieser Inhalt beschreibt die "Reduzierung anderer hydromorphologischer Belastungen bei Küsten- und Übergangsgewässern" (mit der ID 87) für das Küstengewässer "Eckernförder Bucht Rand" (mit der ID: DECW_DESH_B3-9610-07-07). Sie wird im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt. Der Bewirtschaftungszeitraum ist 2022-2027.

WISE WFD monitoring sites reported under Water Framework Directive 2016

The service contains information on the European monitoring sites used for the assessment of the status of surface water bodies and groundwater bodies in the 2nd River Basin Management Plans (RBMP). The information was reported to the European Commission under the Water Framework Directive (WFD) reporting obligations. The dataset compiles the available spatial data related to the 2nd RBMPs due in 2016 (hereafter WFD2016). See http://rod.eionet.europa.eu/obligations/715 for further information on the WFD2016 reporting. Relevant concepts: Monitoring site: [Operational definition. Not in the WFD] Monitoring point included in a WFD surveillance, operational or investigative monitoring programme. Surface water body: Body of surface water means a discrete and significant element of surface water such as a lake, a reservoir, a stream, river or canal, part of a stream, river or canal, a transitional water or a stretch of coastal water. Surface water: Inland waters, except groundwater; transitional waters and coastal waters, except in respect of chemical status for which it shall also include territorial waters. Groundwater body: 'Body of groundwater' means a distinct volume of groundwater within an aquifer or aquifers. Groundwater: All water which is below the surface of the ground in the saturation zone and in direct contact with the ground or subsoil.

LAWA-Messnetze der Fließ- und Übergangsgewässer (Applikation)

Die Bundesländer übermitteln dem Umweltbundesamt auf der Grundlage des Anhangs Gewässergüte der Verwaltungsvereinbarung zum Datenaustausch im Umweltbereich Daten für Fließ- und Oberflächengewässer. Die Messstellen sind verschiedenen Messnetzen zugeordnet, die in einer App dargestellt werden (Link siehe INFO-LINKS).

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Übergangsgewässer bzw. Ästuare gemäß WRRL

Übergangsgewässer gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind die Oberflächenwasserkörper in der Nähe von Flussmündungen, die aufgrund ihrer Nähe zu den Küstengewässern einen gewissen Salzgehalt aufweisen, aber im Wesentlichen von Süßwasserströmungen beeinflusst werden. Sie gehören zu den landesweit bedeutsamen Gewässern. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 2): Küstengewässer gemäß WRRL

Der Datensatz aus Karte 2 des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Küstengewässer, die zu den landesweit bedeutsamen Gewässern gehören und seewärtig an die Übergangsgewässer / Ästuare anschließen und bis eine Seemeile seewärts der sogenannten Basislinie in die Hoheitsgewässer hineinreichen. Der Bereich außerhalb der Küstengewässer bis an die Niedersächsische Hoheitsgrenze (12-Seemeilen-Grenze) wird als Küstenmeer bezeichnet. Karte 2 „Schutzgüter Boden und Wasser“ des Landschaftsprogramms stellt die aus landesweiter Sicht bedeutsamen Bereiche für die Schutzgüter Boden und Wasser dar. Die schutzwürdigen Böden außerhalb der Siedlungsfläche umfassen die Böden mit besonderen Werten, Böden mit hoher natürlicher Bodenfruchtbarkeit sowie Moorböden und kohlenstoffreiche Böden gemäß Programm Nds. Moorlandschaften. Die landesweit bedeutsamen Gewässer setzen sich aus den Fließgewässern für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, den Laich- und Aufwuchsgewässern, den überregionalen Wanderrouten für die Fischfauna, den Küsten-, Übergangs- und Stillgewässern sowie den Gewässerauen gemäß Aktionsprogramm Nds. Gewässerlandschaften zusammen. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4a): Küsten- und Übergangsgewässer bzw. Ästuare gemäß WRRL

Der Datensatz aus Karte 4a des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Küstengewässer, die seewärtig an die Übergangsgewässer / Ästuare anschließen und bis eine Seemeile seewärts der sogenannten Basislinie in die Hoheitsgewässer hineinreichen. Der Bereich außerhalb der Küstengewässer bis an die Niedersächsische Hoheitsgrenze (12-Seemeilen-Grenze) wird als Küstenmeer bezeichnet. Die Küsten- und Übergangsgewässer sind als landesweit bedeutsame Gewässer der Zielkategorie „Sicherung und Verbesserung“ zugeordnet, die bestehende naturschutzfachliche Werte aufweisen, die zu sichern sind und deren Zustand nach Bedarf für die langfristige Erhaltung der relevanten Werte zu verbessern ist. Karte 4a „Schutzgutübergreifendes Zielkonzept“ zeigt die landesweite Grüne Infrastruktur als integriertes Zielkonzept des Niedersächsischen Landschaftsprogramms. Die Grüne Infrastruktur des Landes Niedersachsen setzt sich aus sämtlichen für Naturschutz und Landschaftspflege landesweit bedeutsamen Bereichen zusammen (Inhalte aus den Karten 1 bis 3). Dazu gehören auch solche Bereiche, insbesondere Moore und Auen, deren Funktionen derzeit beeinträchtigt sind und bei denen darauf abgezielt wird, diese wiederherzustellen. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de

Nds. Landschaftsprogramm (Karte 4b): Küstenlebensräume

Der Datensatz aus Karte 4b des Niedersächsischen Landschaftsprogramms enthält die für die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) relevanten Küstengewässer, die seewärtig an die Übergangsgewässer / Ästuare anschließen und bis eine Seemeile seewärts der sogenannten Basislinie in die Hoheitsgewässer hineinreichen. Der Bereich außerhalb der Küstengewässer bis an die Niedersächsische Hoheitsgrenze (12-Seemeilen-Grenze) wird als Küstenmeer bezeichnet und dient hier zur Darstellung der Küstenlebensräume. Karte 4b „Landesweiter Biotopverbund“ stellt die landesweite Biotopverbundplanung dar, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Ausgewählte qualifizierte Biotopflächen des Offenlandes, der Wälder, der Fließgewässer mit ihren Auen gemäß Aktionsprogramm Niedersächsische Gewässerlandschaften bilden als Kernflächen der jeweiligen Biotopobergruppen die Basis der einzelnen Verbundsysteme, ergänzt um die länderübergreifenden Biotopverbundachsen des BfN sowie ausgewählte Haupt- und Nebenachsen des Wildkatzenwegeplans BUND. Quellennachweis: © 2025, daten@nlwkn.niedersachsen.de

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