Der Datensatz enthält die statistischen Kennzahlen (z.B. Mittelwert, Perzentile, Maximum) für etwa 250 Messstellen in Fließ- und Übergangsgewässern (LAWA Messstellennetz) sowie Angaben zu den Messstellen. Die Daten sind Grundlage für die Auswertungen der Applikation „Fließgewässer - Nährstoffe und Salze“ (siehe auf der rechten Seite unter "Info-Links").
Oldenburg/Wilhelmshaven . Dem Seegras im niedersächsischen Wattenmeer geht es an vielen Stellen nicht gut. Das zeigen unter anderem Monitoring-Ergebnisse des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die Forscher machen die deutliche Abnahme der Bestandsdichten sowie Veränderungen der Ausbreitung von Seegrasbeständen, die nicht nur in Niedersachsen spürbar sind, deshalb am 04. Juni zum Gegenstand einer internationalen Fachtagung. Interessierte können sich noch bis Anfang Mai zur Teilnahme an der Veranstaltung in Wilhelmshaven anmelden. Dem Seegras im niedersächsischen Wattenmeer geht es an vielen Stellen nicht gut. Das zeigen unter anderem Monitoring-Ergebnisse des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Die Forscher machen die deutliche Abnahme der Bestandsdichten sowie Veränderungen der Ausbreitung von Seegrasbeständen, die nicht nur in Niedersachsen spürbar sind, deshalb am 04. Juni zum Gegenstand einer internationalen Fachtagung. Interessierte können sich noch bis Anfang Mai zur Teilnahme an der Veranstaltung in Wilhelmshaven anmelden. „Der negative Entwicklungstrend ist auch in den Nachbarländern wie in den Niederlanden und in Dänemark sowie in der Ostsee festzustellen, wo die Seegraswiesen teilweise ganz verschwunden sind“, skizziert Dr. Sylvia Zaun, Wissenschaftlerin vom Aufgabenbereich Flussgebietsmanagement – Übergangs- und Küstengewässer des NLWKN in Oldenburg die Ausmaße der besorgniserregenden Entwicklung. Der Landesbetrieb kümmert sich im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben neben dem Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer um das Monitoring der Bestände in Niedersachsen. Seegraswiesen sind als ein wertvolles Ökosystem von großer Bedeutung: „Ihre herausragende Rolle etwa für die Biodiversität und Wasserqualität, aber auch den Küstenschutz sowie die Speicherung von CO2 sind in den wissenschaftlichen Fokus gerückt und daher Gegenstand zahlreicher nationaler und internationaler Forschungsprojekte“, so Zaun. Dabei werden unter anderem mögliche Ursachen für den räumlich differenzierten Rückgang von Seegrasbeständen sowie Möglichkeiten und praktische Wege zur Bestandsrestauration betrachtet und in einigen Nachbarländern bereits erprobt. Vernetzung in Wilhelmshaven – Anmeldung ab sofort möglich Vernetzung in Wilhelmshaven – Anmeldung ab sofort möglich Um die Vernetzung sowie den Wissens- und Erfahrungsaustausch zum Thema Seegras zu fördern, lädt der NLWKN am 04. Juni 2025 unter dem Titel „Schutz & Management von Seegraswiesen im Wattenmeer“ zu einer Seegrastagung im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer Besucherzentrum Wilhelmshaven ein. Dabei soll es nicht zuletzt um mögliche Ursachen des Rückgangs und potenzielle Belastungsfaktoren gehen, die in den letzten Jahren verstärkt zum Gegenstand von Forschungsprojekten und Untersuchungen geworden sind. „Das Thema Seegras ist stark interdisziplinär und international. Es berührt zugleich Aspekte des Natur- und Klima-, als auch des Küstenschutzes und ist sowohl für die Wissenschaft als auch behördliche Bewirtschaftungspraxis auch vor dem Kontext europäischer Gesetzgebung von großer Relevanz“, betont die NLWKN-Wissenschaftlerin. Neben Referenten aus Deutschland werden in Wilhelmshaven deshalb auch Beiträge aus den Niederlanden sowie Dänemark erwartet. Ziel ist das Teilen von Erkenntnissen und praktischen Erfahrungen aus den Bereichen des Schutzes, Managements und der Wiederherstellung von Seegraswiesenbeständen. Insbesondere im Rahmen eines interaktiven Teils der Tagung soll der Austausch zwischen den Experten aus dem Forschungsbereich sowie Vertretern aus Landesverwaltungen, Umweltbehörden auf Bundesebene aber auch Naturschutzverbänden, Ingenieur- und Planungsbüros gefördert werden. Am 05. Juli findet darüber hinaus eine Fachexkursion zu einer ausgewählten Seegraswiese im niedersächsischen Wattenmeer statt, um den fachlichen Austausch an einem praktischen Beispiel zu vertiefen. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung bietet der NLWKN online unter www.nlwkn.niedersachsen.de/seegras2025 .
Dieser Metadatensatz beschreibt "Wasserkörper" als Gebietstyp der Objektart „Bewirtschaftungsgebiet, Schutzgebiet, geregeltes Gebiet“ des INSPIRE Annex- Thema III "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten". Der Datensatz enthält Wasserkörper für die Kategorien: Fließgewässer, Seen, Übergangsgewässer, Küstengewässer, Hoheitsgewässer und Grundwässer. Die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) verwaltet im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen in Deutschland im nationalen Berichtsportal Wasser (WasserBLIcK) die Daten der Berichterstattung zu diversen wasserbezogenen EG-Umweltrichtlinien. Auf Basis dieser Datengrundlage stellt die BfG in Abstimmung mit der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) ausgewählte Karten- und Datendienste bereit. Die hier bereitgestellten Dienste basieren auf national flächendeckend homogenisierten Datenbeständen. Andere administrative Ebenen in Deutschland (Land, Bezirk, Kreis, Kommune) stellen gegebenenfalls zu diesem Thema Dienste in einer höheren räumlichen und zeitlichen Auflösung bereit.
Der Gewässertyp des Jahres - Eine Aktion des Umweltbundesamtes. Grundlage für die Auswahl ist die nach der Wasserrahmenrichtlinie vorgenommene Einteilung der Gewässer in Typen. Aktuell werden in Deutschland 25 Fließgewässertypen, 14 Seentypen und 11 Typen für Küsten- und Übergangsgewässer unterschieden. Über die Gewässer des „Typs des Jahres“ erfahren Sie, welche besonderen Eigenschaften sie haben, wie sie überwiegend genutzt werden und wodurch sie besonders gefährdet sind. Gewässertypen des Jahres: 2011 - Typ 5: Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche; 2012 - Typ 15: Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse und Typ 15_g: Große sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse; 2013 - Typ 3: Fließgewässer der Jungmoräne des Alpenvorlandes (Bäche der Jungmoräne des Alpenvorlandes (3.1); kleine Flüsse der Jungmoräne des Alpenvorlandes (3.2)); 2014 - Typ 13: Kalkreicher, geschichteter Tieflandsee mit relativ kleinem Einzugsgebiet (2 - 123 km²); 2015 - Typ N2: Salzreiches (Euhalines) Wattenmeer; 2016 - Typ 10: Kiesgeprägter Strom; 2017 - Typ 8: Talsperren; 2018 - Typ 14: Sandiger Tieflandbach; 2019 - Typ T1: Großes Ästuar; 2020 - Typ 7: Steiniger, kalkreicher Mittelgebirgsbach; 2021 - Typ 4: Alpensee; 2022 - Grundwasser; 2023 - Mittelgebirgsfluss; 2024 - Flaches Küstengewässer der Ostsee
The WISE WFD reference spatial datasets contain information on the European river basin districts, the river basin district sub-units, the surface water bodies and the groundwater bodies delineated for the River Basin Management Plans (RBMP) under the Water Framework Directive (WFD) as well as the monitoring sites located in surface water bodies and groundwater bodies. The dataset includes EU Member States, Norway and Iceland.
Das Insektizid Parathion ist seit Jahren nicht mehr zugelassen. Dennoch kommt es vor allem in längere Zeit ungenutzten Kleingärten immer wieder zu Funden des auch als E 605 bekannten Nervengifts. E 605 ist umweltgefährdend, schon bei Hautkontakt giftig für Menschen und aufgrund seiner toxischen Wirkung ein chemischer Kampfstoff – viele Gründe, um über den Umgang mit Parathion-Funden aufzuklären. Bei Parathion (auch: Parathionethyl oder Thiophos) handelt es sich um eine gelbe, knoblauchartig riechende Flüssigkeit, die im Wasser nach unten sinkt. Auch die Dämpfe sind schwerer als Luft. Es hemmt das vom Nervensystem benötigte Enzym Acetylcholinesterase und ist als lebensgefährlich beim Einatmen und Verschlucken eingestuft. Auch bei Hautkontakt ist es giftig. Das IARC Monographs-Programm listet Parathion in der Gruppe 2B als Stoff , der bei andauernder Exposition möglicherweise krebserzeugend für Menschen ist. Es ist außerdem sehr giftig für Wasserorganismen, auch mit langfristiger Wirkung (H410), und stark wassergefährdend. Aufgrund der verschiedenen schwerwiegenden Gefahren für Mensch und Umwelt, die von E 605 ausgehen, gibt es Verbote zum Inverkehrbringen in Bedarfsgegenständen sowie festgelegte Rückstandshöchstmengen an verschiedenen Lebensmitteln und klare rechtliche Vorgaben zur Lagerung des Stoffes. Außerdem gilt ein Geringfügigkeitsschwellenwert von 0,005 µg/l für das Grundwasser sowie ein Jahresdurchschnittswert von 0,005 µg/l als Umweltqualitätsnorm für sowohl Fließgewässer und Seen als auch Übergangs- und Küstengewässer. Mit dem richtigen Verhalten können Einsatzkräfte die Einhaltung dieser Grenzwerte zum Schutz von Mensch und Umwelt unterstützen. Wie schützen Einsatzkräfte sich selbst und die Umwelt? Aufgrund der toxischen Wirkung ist bei Einsätzen in Anwesenheit von Parathion der Eigenschutz extrem wichtig. Einsatzkräfte sollten insbesondere auch zum Schutz der Haut Körperschutzform 3 nach FWDV 500 tragen. Der AEGL2-Wert für 4 h liegt mit 0,96 mg/m 3 etwa im Bereich von Quecksilberdampf (0,67 mg/m³). Da Parathion-Dämpfe schwerer als Luft sind, sollten tiefergelegene Bereiche gemieden werden. Ein Eindringen der Chemikalie in Kanalisation und Gewässer muss aufgrund der hohen Giftigkeit gegenüber Wasserorganismen mit allen verfügbaren Maßnahmen verhindert werden. Als Bindemittel können trockener Sand, Erde, Kieselgur, Vermiculit oder Ölbinder eingesetzt werden. Geeignete Abdichtmaterialien sind unter anderem Butyl-, Chlor- oder Fluorkautschuk sowie PTFE. Und wenn es brennt? Im Falle eines Parathion-Brandes kommt es zur Freisetzung von giftigen Gasen, Schwefeldioxid oder Phosphoroxiden. Ein Wasser-Sprühstrahl ist zum Löschen zwar geeignet, jedoch muss das Löschwasser aufgrund der großen Umweltgefahr aufgefangen werden. Alternativ können auch Trockenlöschmittel zum Einsatz kommen. Sofern dies gefahrlos möglich ist, sollte man das Feuer am besten ausbrennen lassen. Grundsätzlich sollte Parathion nicht mit brennbaren Stoffen oder Oxidationsmitteln zusammengelagert und von Zündquellen ferngehalten werden. Die Entsorgung muss in einer genehmigten Anlage mit geeignetem Verbrennungsofen erfolgen. Die Gefahrstoffschnellauskunft Die Gefahrstoffschnellauskunft (GSA) ist Teil der Chemikaliendatenbank ChemInfo. Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und der am Projekt beteiligten Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Fachberater sowie Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte. ChemInfo und die GSA geben Auskunft über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.
Die ehemals im Mai 2007 eingerichtete "Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN" bildet seit September 2021 innerhalb des neuen Geschäftsbereiches 5 den Aufgabenbereich 2 "EU-Zuwendungen". Er ist zuständig für die verwaltungsmäßige Abwicklung aller EU-Förderprogramme [ELER] im NLWKN. Die folgenden Richtlinien der Förderperiode PFEIL sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht: Die folgenden Richtlinien der Förderperiode PFEIL sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht: „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten (EELA)" „Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB)" „Landschaftspflege und Gebietsmanagement (LaGe)“ „Gewässerschutzberatung Landbewirtschaftung (GSB)“ „Seenentwicklung (SEE)“ „Hochwasserschutz im Binnenland (HWS) “ „Fließgewässerentwicklung (FGE)" „Übergangs- und Küstengewässer (ÜKW)" Die folgenden Richtlinien der Förderperiode KLARA sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht: Die folgenden Richtlinien der Förderperiode KLARA sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht: „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)" „Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer (NEOG)“ „Netzwerke und Kooperationen (NuK)“ „Gewässerschutzberatung (GSB)" „Hochwasserschutz im Binnenland (HWS)“ Förderanträge können im Zeitraum der entsprechenden Antragsverfahren beim NLWKN gestellt werden. Die aktuellen Antragsformulare, verbindliche Antragsfristen sowie weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte unter der jeweiligen Fördermaßnahme! Verstärkte Vergabeprüfung EU-kofinanzierte Maßnahmen unterliegen seit dem 1. April 2014 einer verstärkten Vergabeprüfung durch den NLWKN. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: Verstärkte Vergabeprüfung Verstärkte Vergabeprüfung Verstärkte Vergabeprüfung Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen zum Antragsverfahren oder den einzelnen Richtlinien gerne zur Verfügung: Aufgabenbereichsleitung: Aufgabenbereichsleitung: Tobias Schmidtmann Tobias Schmidtmann 0511 / 3034-3223 (Hannover) 0441 / 95069-179 (Oldenburg) Die Ansprechpartner für die fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie unter den folgenden Links: Für den Bereich der Förderprogramme im Naturschutz: Ansprechpartner Naturschutz Für den Bereich der Förderprogramme in der Wasserwirtschaft: Ansprechpartner Wasserwirtschaft Erste Informationen zu den einzelnen Förderbereichen und geplanten Förderinhalten der Förderperiode KLARA finden Sie auf den Seiten des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die ehemals im Mai 2007 eingerichtete "Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN" bildet seit September 2021 innerhalb des neuen Geschäftsbereiches 5 den Aufgabenbereich 2 "EU-Zuwendungen". Er ist zuständig für die verwaltungsmäßige Abwicklung aller EU-Förderprogramme [ELER] im NLWKN. Die folgenden Richtlinien der Förderperiode PFEIL sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht: Die folgenden Richtlinien der Förderperiode PFEIL sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht: „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten (EELA)" „Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB)" „Landschaftspflege und Gebietsmanagement (LaGe)“ „Gewässerschutzberatung Landbewirtschaftung (GSB)“ „Seenentwicklung (SEE)“ „Hochwasserschutz im Binnenland (HWS) “ „Fließgewässerentwicklung (FGE)" „Übergangs- und Küstengewässer (ÜKW)" Die folgenden Richtlinien der Förderperiode KLARA sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht: Die folgenden Richtlinien der Förderperiode KLARA sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht: „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)" „Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer (NEOG)“ „Netzwerke und Kooperationen (NuK)“ „Gewässerschutzberatung (GSB)" „Hochwasserschutz im Binnenland (HWS)“ Förderanträge können im Zeitraum der entsprechenden Antragsverfahren beim NLWKN gestellt werden. Die aktuellen Antragsformulare, verbindliche Antragsfristen sowie weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte unter der jeweiligen Fördermaßnahme! Verstärkte Vergabeprüfung EU-kofinanzierte Maßnahmen unterliegen seit dem 1. April 2014 einer verstärkten Vergabeprüfung durch den NLWKN. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: Verstärkte Vergabeprüfung Verstärkte Vergabeprüfung Verstärkte Vergabeprüfung Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen zum Antragsverfahren oder den einzelnen Richtlinien gerne zur Verfügung: Aufgabenbereichsleitung: Aufgabenbereichsleitung: Tobias Schmidtmann Tobias Schmidtmann 0511 / 3034-3223 (Hannover) 0441 / 95069-179 (Oldenburg) Die Ansprechpartner für die fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie unter den folgenden Links: Für den Bereich der Förderprogramme im Naturschutz: Ansprechpartner Naturschutz Für den Bereich der Förderprogramme in der Wasserwirtschaft: Ansprechpartner Wasserwirtschaft Erste Informationen zu den einzelnen Förderbereichen und geplanten Förderinhalten der Förderperiode KLARA finden Sie auf den Seiten des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die ehemals im Mai 2007 eingerichtete "Bewilligungsstelle für EU-Zuwendungen des NLWKN" bildet seit September 2021 innerhalb des neuen Geschäftsbereiches 5 den Aufgabenbereich 2 "EU-Zuwendungen". Er ist zuständig für die verwaltungsmäßige Abwicklung aller EU-Förderprogramme [ELER] im NLWKN. Die folgenden Richtlinien der Förderperiode PFEIL sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht: Die folgenden Richtlinien der Förderperiode PFEIL sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht: „Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten (EELA)" „Spezieller Arten- und Biotopschutz (SAB)" „Landschaftspflege und Gebietsmanagement (LaGe)“ „Gewässerschutzberatung Landbewirtschaftung (GSB)“ „Seenentwicklung (SEE)“ „Hochwasserschutz im Binnenland (HWS) “ „Fließgewässerentwicklung (FGE)" „Übergangs- und Küstengewässer (ÜKW)" Die folgenden Richtlinien der Förderperiode KLARA sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht: Die folgenden Richtlinien der Förderperiode KLARA sind im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht: „Erhalt und Entwicklung der Biologischen Vielfalt (BiolV)" „Naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer (NEOG)“ „Netzwerke und Kooperationen (NuK)“ „Gewässerschutzberatung (GSB)" „Hochwasserschutz im Binnenland (HWS)“ Förderanträge können im Zeitraum der entsprechenden Antragsverfahren beim NLWKN gestellt werden. Die aktuellen Antragsformulare, verbindliche Antragsfristen sowie weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte unter der jeweiligen Fördermaßnahme! Verstärkte Vergabeprüfung EU-kofinanzierte Maßnahmen unterliegen seit dem 1. April 2014 einer verstärkten Vergabeprüfung durch den NLWKN. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link: Verstärkte Vergabeprüfung Verstärkte Vergabeprüfung Verstärkte Vergabeprüfung Die folgenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen bei Fragen zum Antragsverfahren oder den einzelnen Richtlinien gerne zur Verfügung: Aufgabenbereichsleitung: Aufgabenbereichsleitung: Tobias Schmidtmann Tobias Schmidtmann 0511 / 3034-3223 (Hannover) 0441 / 95069-179 (Oldenburg) Die Ansprechpartner für die fachliche Beratung bzw. inhaltliche Belange zu den jeweiligen Förderprogrammen finden Sie unter den folgenden Links: Für den Bereich der Förderprogramme im Naturschutz: Ansprechpartner Naturschutz Für den Bereich der Förderprogramme in der Wasserwirtschaft: Ansprechpartner Wasserwirtschaft Erste Informationen zu den einzelnen Förderbereichen und geplanten Förderinhalten der Förderperiode KLARA finden Sie auf den Seiten des Nds. Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
The report is based on the results of a questionnaire on current and planned research and monitoring activities on waste in various environmental compartments, which was distributed to European countries via the Federal Environment Agency ( UBA ). It analyses current and planned research and monitoring activities as well as reduction strategies in relation to waste in water and soil. The report highlights the urgent need for comprehensive, standardised monitoring, intensive research and coordinated efforts to better understand and consequently more effectively mitigate the wide-ranging impacts of waste pollution. The annex to the report contains a list and summary of key reports from Member States. Veröffentlicht in Texte | 30/2024.
Origin | Count |
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Bund | 92 |
Europa | 15 |
Land | 159 |
Type | Count |
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Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 19 |
Software | 2 |
Taxon | 1 |
Text | 109 |
unbekannt | 84 |
License | Count |
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geschlossen | 137 |
offen | 26 |
unbekannt | 54 |
Language | Count |
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Deutsch | 195 |
Englisch | 24 |
Resource type | Count |
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Archiv | 6 |
Bild | 8 |
Datei | 21 |
Dokument | 74 |
Keine | 81 |
Webdienst | 12 |
Webseite | 82 |
Topic | Count |
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Boden | 114 |
Lebewesen & Lebensräume | 182 |
Luft | 80 |
Mensch & Umwelt | 213 |
Wasser | 217 |
Weitere | 204 |