Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer EnergienÌ® stellt mit der gesetzgeberischen Kompromissformel eines ćharmonisierten ZubausÌ® vollkommen neue Herausforderungen an Juristen, Verbände, Anlagenbetreiber und -hersteller, Kommunen und nicht zuletzt die Wirtschaft. Der neue EEG-Handkommentar konzentriert sich aus Beratersicht auf die komplizierten Neuregelungen und bindet bereits die ersten Gerichtsentscheidungen nach der EEG-Novelle ein. Er bereitet anschaulich die typischen Problemlagen praxisgerecht auf: Gibt es Übergangsregelungen? Welche Regelungen gelten für Altanlagen? Wie verhält es sich mit der bisherigen Rechtsprechung und den Entscheidungen der Clearingstelle EEG? Wie werden die Förderkosten künftig verteilt? Wann wird die Eigenversorgung überhaupt noch privilegiert? Welche Anlagenbetreiber müssen ihren Strom ab wann direkt vermarkten? Welche Anlagenbetreiber müssen EEG-Umlage bezahlen und in welcher Höhe? Welche stromintensiven Unternehmen können die Besondere Ausgleichsregelung weiterhin für sich in Anspruch nehmen? Was ist zu beachten bei den aktuellen Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen? Herausgeber und Autoren mit langjähriger Beratungserfahrung gewährleisten den schnellen Zugriff auf anwendungsorientierte Lösungen neuer Rechtsfragen nach der Reform: RA Toralf Baumann, RA Guido Brucker, RA Dr. Dominik Greinacher, RA Dr. Reinald Günther, Dr. Andrea Huber, RAin Dr. Jule Martin, Michael Marty, Dr. Christoph Maurer, Dr. Marike Pietrowicz, René Walter. Quelle: Verlagsinformation
Mit dem am 1. November 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) wurden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG) zusammengefasst: Mit dem GEG wurde das Energieeinsparrecht für Gebäude strukturell neu konzipiert und vereinheitlicht. Damit besteht für Gebäude ein abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, an Bestandsgebäude und an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Eine für Sie wesentliche Neuerung des GEG betrifft den Vollzug. Mit § 92 GEG wurde eine Erfüllungserklärung eingeführt, mit der die Einhaltung aller das jeweilige Vorhaben betreffenden Anforderungen des GEG zu bestätigen ist. Zur Umsetzung in Landesrecht befindet sich derzeit eine Durchführungsverordnung zum GEG in der Erarbeitung. In diesem Zusammenhang wird auf die Übergangsregelungen im Teil 9 des GEG und hier insbesondere auf § 111 „Allgemeine Übergangsvorschriften“ verwiesen.
GVBl. LSA Nr. 68/2005, ausgegeben am 30. 12. 2005 Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist: Gesetz über den Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“. Vom 20. Dezember 2005. Inhaltsübersicht Präambel Erster Abschnitt Gebiet, Gliederung, Schutzzweck § § § § § 1 2 3 4 5 Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“ Gebietsgliederung Schutzzweck Weitere Zwecke Regionale Belange, Nationalparkgemeinde Zweiter Abschnitt Schutzvorschriften § 6 § 7 § 8 § 9 § 10 Betreten Allgemeine Schutzbestimmungen Ermächtigungen Befreiungen Entschädigung und Ausgleich Dritter Abschnitt Planung, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen § 11 § 12 § 13 Nationalparkplan Wegeplan Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Vierter Abschnitt Forschung, Information und Bildung § 14 § 15 § 16 Forschung Dokumentation Information und Bildung Fünfter Abschnitt Verwaltung § 17 § 18 § 19 § 20 Nationalparkverwaltung Nationalparkbeirat Wissenschaftlicher Beirat Nationalparkwacht Sechster Abschnitt Schlussvorschriften § 21 § 22 § 23 § 24 Ordnungswidrigkeiten Geltung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt Übergangsregelungen In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Anlage 1 Übersichtskarte für den „Nationalpark Harz“ (zur Präambel und zu § 11 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 19 Abs. 1 sowie § 20 Abs. 1) Anlage 2 Gebietskarte für den Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“ (zu § 1 Abs. 1) Anlage 3 Lebensräume, Arten sowie Erhaltungsziele im Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (zu § 3 Nr. 2) Anlage 4 Vogelarten sowie Erhaltungsziele im Europäischen Vogel- schutzgebiet (zu § 3 Nr. 3) Anlage 5 Weitere Freistellungen für teilflächenbezogene Maßnahmen und Nutzungen (zu § 7 Abs. 3 Satz 2) Anlage 6 Sonderregelungen Brocken (zu § 8 Abs. 2) 816 Präambel Um die Einzigartigkeit des Naturraumes Harz durch einen einheitlichen Schutz auf Dauer zu gewährleisten, die Einheitlichkeit und Zusammengehörigkeit des Harzes für die ortsansässige Bevölkerung, die Besucher und die All- gemeinheit erkennbar zu machen und Anstöße für ein gemeinsames regionales Handeln zu geben, werden der Nationalpark „Harz (Niedersachsen)“ und der National- park „Harz (Sachsen-Anhalt)“ in ihrer auf der Anlage 1 dargestellten Gesamtheit als „Nationalpark Harz“ bezeich- net und nach Maßgabe weitestgehend gleich lautenden Landesrechts unter einer einheitlichen Verwaltung zu- sammengeführt. Erster Abschnitt Gebiet, Gliederung, Schutzzweck §1 Nationalpark „Harz (Sachsen-Anhalt)“ (1) 1Das in Anlage 2 durch schwarze Punktreihen umgrenzte Gebiet wird als Nationalpark „Harz (Sachsen- Anhalt)“ festgesetzt. 2Die Grenze verläuft auf der dem Schutzgebiet zugewandten Seite der Punktreihe. 3Die Na- tionalparke „Harz (Sachsen-Anhalt)“ und „Harz (Nieder- sachsen)“ werden in ihrer Gesamtheit als „Nationalpark Harz“ bezeichnet. (2) Die Flächen des Nationalparks sind Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung im Sinne der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7) in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich aus der Anlage 2 nichts anderes ergibt. (3) Die Flächen des Nationalparks sind Europäisches Vogelschutzgebiet im Sinne der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung, soweit sich aus der Anlage 2 nichts anderes ergibt. §2 Gebietsgliederung (1) 1Die oberste Naturschutzbehörde gliedert das Gebiet des Nationalparks dem tatsächlichen Zustand von Natur und Landschaft entsprechend in Naturdynamikzonen, Naturentwicklungszonen und Nutzungszonen. 2Die Glie- derung erfolgt erstmals innerhalb von drei Monaten nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes und danach alle fünf Jahre. 3 Die oberste Naturschutzbehörde macht die Gliederung jeweils im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt. GVBl. LSA Nr. 68/2005, ausgegeben am 30. 12. 2005 (2) Naturdynamikzonen sind Flächen, die sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden. (3) Naturentwicklungszonen sind Flächen, die durch nicht auf Bewirtschaftung oder dauerhafte Steuerung aus- gerichtete Biotopinstandsetzungs- und Renaturierungs- maßnahmen und die dadurch bewirkte Steigerung der Naturnähe vorhandener Ökosysteme zu Naturdynamik- zonen entwickelt werden. §4 Weitere Zwecke Der Nationalpark soll auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung sowie dem Naturerlebnis und der Erholung dienen, soweit der Schutzzweck (§ 3) es erlaubt. §5 Regionale Belange, Nationalparkgemeinde (4) Nutzungszonen sind 1. die kulturhistorisch wertvollen Flächen wie Bergwiesen, Bergheiden und Schwermetallrasen (Pflegebereiche) sowie 2. die in der Anlage 2 dunkelgrau dargestellten Flächen, die vorrangig mit dem Schutzzweck (§ 3) zu verein- barenden Erholungs-, Bildungs- oder Erschließungs- funktionen dienen (Erholungsbereiche). §3 Schutzzweck Schutzzweck ist es 1. für die gebietstypischen natürlichen und naturnahen Ökosysteme mit ihren charakteristischen Standort- bedingungen auf mindestens 75 vom Hundert der Fläche des Gebietes einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu ge- währleisten (Prozessschutz) und die natürliche Vielfalt an Lebensräumen, Lebensgemeinschaften und Tier- und Pflanzenarten des Harzes von den Hochlagen bis zur kollinen Stufe zu erhalten, 2. einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten, die in dem Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (§ 1 Abs. 2) vorkommen und in der Anlage 3 aufgeführt sind, entsprechend den ebenfalls in der Anlage 3 aufgeführten Erhaltungszielen zu bewahren oder wiederherzustellen, um eine Verschlechterung der Lebensräume und der Habitate der Arten sowie erheb- liche Störungen von Arten zu vermeiden, 3. einen günstigen Erhaltungszustand der Vogelarten, die im Europäischen Vogelschutzgebiet (§ 1 Abs. 3) vor- kommen und in der Anlage 4 aufgeführt sind, sowie ihrer Lebensräume entsprechend den ebenfalls in der Anlage 4 aufgeführten Erhaltungszielen zu bewahren oder wiederherzustellen, insbesondere um das Über- leben und die Vermehrung der Vogelarten in ihrem Verbreitungsgebiet sicherzustellen, (1) Die Nationalparkverwaltung hat bei ihren Entschei- dungen nach diesem Gesetz die Interessen der ortsansässigen Bevölkerung an der Sicherung und Entwicklung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Belange der regionalen Entwicklung, der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus zu berücksichtigen, soweit der Schutzzweck (§ 3) es erlaubt. (2) 1Gemeinden, deren Gebiet im Nationalpark liegt oder unmittelbar an diesen angrenzt, können die Bezeichnung „Nationalparkgemeinde“, auch zusätzlich zu einer kom- munalrechtlich geführten Bezeichnung, führen. 2§ 13 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Gemeindeordnung findet auf die Verleihung oder Änderung der Bezeichnung „National- parkgemeinde“ keine Anwendung. Zweiter Abschnitt Schutzvorschriften §6 Betreten (1) 1Das Betreten des Nationalparks ist nur auf ent- sprechend kenntlich gemachten Wegen, Loipen und sons- tigen Flächen erlaubt, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. 2Die zulässige Art und Weise des Betretens richtet sich nach der Kennzeichnung, die die Nationalpark- verwaltung in Umsetzung von Teil II des Wegeplans (§ 12) vornimmt. (2) Unberührt bleibt das Recht der Grundstückseigen- tümer und Nutzungsberechtigten ihre Grundstücke ein- schließlich der erforderlichen Zuwegung zu betreten. §7 Allgemeine Schutzbestimmungen (1) Im Nationalpark sind alle Handlungen verboten, die den Nationalpark oder einzelne seiner Bestandteile zer- stören, beschädigen oder verändern. 4. die Voraussetzungen für eine natürliche Wiederbesied- lung aus dem Gebiet ganz oder weitgehend verdrängter Pflanzen- und Tierarten zu schaffen,(2) Zur Vermeidung von Gefährdungen und Störungen der Schutzgüter des Nationalparks ist es verboten, 5. die besondere Eigenart, landschaftliche Schönheit, Ruhe und Ungestörtheit des Gebietes zu erhalten oder wieder- herzustellen,1. wild lebende Tiere an ihren Nist-, Brut-, Äsungs-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören, 6. besondere geologische und bodenkundliche Erschei- nungsformen in ihrer Ursprünglichkeit zu erhalten sowie2. die Ruhe der Natur durch Lärm oder gebündelte, weit reichend wirkende Lichtstrahlen zu beeinträchtigen, 7. die Pflegebereiche (§ 2 Abs. 4 Nr. 1) in repräsentativen Beispielen durch Pflegemaßnahmen zu erhalten.3. Modellflugzeuge und andere Kleinflugkörper fliegen zu lassen oder sonstige ferngesteuerte Geräte zu betreiben, 817 GVBl. LSA Nr. 68/2005, ausgegeben am 30. 12. 2005 4. Hunde unangeleint laufen zu lassen, 5. Bohrungen aller Art niederzubringen, 6. Wasser zum Betrieb von technischen Anlagen, insbe- sondere von Beschneiungsanlagen, aus Gewässern zu entnehmen, 7. Kunstschnee außerhalb der Nutzungszonen aufzubringen und 8. Feuer zu entfachen oder zu unterhalten und Feuer- werkskörper zu zünden. (3) 1Die Verbote der Absätze 1 und 2 und die Beschrän- kungen des Betretensrechts in § 6 Abs. 1 gelten nicht für die Nationalparkverwaltung, soweit der Schutzzweck (§ 3) es hinsichtlich Zeitraum der Maßnahme und Art ihrer Durchführung erlaubt, Ausnahmen zu für 1. die Wiedererrichtung von Anlagen nach Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a und c, 2. Maßnahmen der ordnungsgemäßen Gewässerunterhal- tung. (5) 1Von den Verboten der Absätze 1 und 2 und den Beschränkungen des Betretensrechts in § 6 Abs. 1 kann die Nationalparkverwaltung, soweit der Schutzzweck (§ 3) es erlaubt, Ausnahmen zulassen für 1. Maßnahmen Dritter, die 1. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, a) der wissenschaftlichen Forschung im Sinne des § 14 Abs. 1, 2. die Nutzung und Unterhaltung von b) der wissenschaftlichen Erforschung kultureller Grund- lagendaten, a) planfestgestellten, genehmigten oder dem öffent- lichen Baurecht entsprechenden genehmigungsfreien baulichen Anlagen sowie zugehöriger Freiflächen, c) der überregionalen wissenschaftlichen Beobachtung von Umweltveränderungen, b) Ver- und Entsorgungsanlagen, insbesondere der Wassergewinnung und -versorgung, Energieversor- gung, Abwasserbeseitigung und Telekommunikation und d) der wissenschaftlichen Lehre, e) der Informations- und Bildungsarbeit im Sinne des § 16 Abs. 1 oder c) mit Gewässern verbundenen Anlagenf) dem Naturerlebnis einschließlich ihrer Zuwegung,dienen, 3. die bestimmungsgemäße Nutzung von für den öffent- lichen Verkehr gewidmeten Straßen und Wegen, 2. die Durchführung sportlicher, kultureller und ge- werblicher Veranstaltungen einschließlich gewerblicher Kutsch- und Schlittenfahrten. 4. die Unterhaltung von Straßen und Wegen, 5. Maßnahmen der ordnungsgemäßen Gewässerunter- haltung, die von der Nationalparkverwaltung durch- geführt oder veranlasst werden,Die Zulassung nach Satz 1 Nr. 1 Buchst. a bis c kann mit der Auflage versehen werden, die Ergebnisse der wissen- schaftlichen Forschung oder Beobachtung der National- parkverwaltung zur Verfügung zu stellen. 6. Maßnahmen zur Erhaltung oder Entwicklung des Gebie- tes, die von der Nationalparkverwaltung durchgeführt oder veranlasst werden,§8 Ermächtigungen 2 7. Maßnahmen zur Regulierung des Wildbestandes, die der Schutzzweck (§ 3) erfordert, 8. Maßnahmen im Rahmen wissenschaftlicher For- schung und Lehre sowie der Informations- und Bil- dungsarbeit, die von der Nationalparkverwaltung durchgeführt oder veranlasst werden, 9. die Unterhaltung von Loipen, auch mit Loipenspur- geräten, ausgenommen sind Handlungen nach Absatz 2 Nr. 6 oder 7, sowie 10. Maßnahmen der amtlichen geologischen Landesauf- nahme und des gewässerkundlichen Landesdienstes, wenn diese im Benehmen mit der Nationalparkver- waltung durchgeführt werden. Weitere Freistellungen für teilflächenbezogene Maß- nahmen und Nutzungen ergeben sich außerdem aus der Anlage 5. 2 (4) Von den Verboten der Absätze 1 und 2 und den Beschränkungen des Betretensrechts in § 6 Abs. 1 lässt 818 (1) 1Um Tierarten, die in Anlage 3 aufgeführt sind, und Vogelarten, die in Anlage 4 aufgeführt sind, Lebensstätten oder Lebensmöglichkeiten zu erhalten oder zu verschaffen, kann die Nationalparkverwaltung durch Verordnung oder Einzelanordnung für Teilbereiche des Gebietes bestimmte Handlungen, insbesondere das Begehen, Reiten und Be- fahren auf einzelnen nicht öffentlichen Wegen, verbieten. 2 Die Einzelanordnung ist auf höchstens fünf Jahre zu be- fristen. 3Sie kann jeweils um höchstens fünf Jahre ver- längert werden. (2) Die Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechts- verordnung für die in Anlage 6 dargestellte Brocken- kuppe zu regeln: 1. die Öffnungszeiten in den gastronomischen Einrichtungen für Tagestouristen, 2. die Genehmigung und Durchführung von Veranstaltungen in den gastronomischen Einrichtungen außerhalb der nach Nummer 1 festgesetzten Öffnungszeiten; dabei kann für den Zugang zu den gastronomischen Ein- richtungen die Benutzung der Eisenbahninfrastruktur auf der Strecke Schierke-Brocken vorgeschrieben werden,
Desinfektionsmittel für Oberflächen und Wäsche, auch für den häuslichen Gebrauch, zählen zu den Biozidprodukten und unterliegen damit der Biozid-Gesetzgebung. Gegenwärtig am Markt verfügbare Produkte sind weder behördlich bewertet noch zugelassen, sondern lediglich bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gemeldet, da die Prüfung der enthaltenen Wirkstoffe im Rahmen des europäischen Bewertungsverfahrens bezüglich ihrer toxikologischen und umwelttoxikologischen Eigenschaften sowie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit noch nicht abgeschlossen ist. Aufgrund von Übergangsregelungen dürfen diese Biozidprodukte derzeit zulassungsfrei auf dem Markt verbleiben. Folglich werden für die Auslobung der Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln, eingeschlossen Produkte für den Haushalt, im Rahmen des Zulassungsverfahrens derzeit noch keine spezifischen Nachweise gefordert. Ebenso liegen bis zur Zulassung Angaben, z. B. auf dem Etikett, zu toxikologisch oder umweltrelevanten Auswirkungen im Ermessen des Herstellers bzw. Vertreibers. Der Nutzen von Desinfektionsmitteln für den Haushalt ist gegenwärtig nicht belegbar. Nicht auszuschließen sind dagegen Risiken für den Anwender, für unbeteiligte Personen, für die Umwelt und bezüglich einer möglichen Resistenzbildung bei unsachgemäßer Anwendung. Diese Risiken werden erst durch die im Zulassungsverfahren angelegten Bewertungsmaßstäbe verringert werden. Liegen keine medizinischen Indikationen für die Anwendung von Desinfektionsmitteln vor, vermeidet man Risiken, indem einfache mechanische Reinigungsverfahren zum Einsatz kommen. Gesundheitliche Risiken durch Mikroorganismen sind in einem regelmäßig gereinigten Haushalt nicht zu befürchten, vorausgesetzt die Grundregeln der Hygiene werden beachtet.<BR>© www.mhp-verlag.de
Was ist beim Einbau von Heizungsanlagen ab 01.01.2024 zu beachten? NEUBAU § 71 (1) GEG BESTAND § 71 (1) GEG (Bauantrag ab 1. Januar 2024) Einbau Heizung mit mindestens 65 % Erneuerbare Energien 1) Heizung funktioniert oder lässt sich reparieren ➔ keine Pflicht für Heizungstausch 2) Heizung irreparabel - neue Heizungsanlage notwendig ➔ Einbau Heizung mit mindestens 65 % Erneuerbare Energien Erneuerbare Energieträger §3 (2) GEG ▪ Geothermie ▪ Umweltwärme ▪ Strom aus solarer Strahlungsenergie ▪ Solarthermische Energie ▪ Feste, flüssige, gasförmige Biomasse ▪ Grüner Wasserstoff Erneuerbare Wärme und Heiztechnik §71 (3) GEG ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ ▪ Anschluss an ein Wärmenetz Wärmepumpe Biomasseheizung Stromdirektheizung Heizung auf Basis von Solarthermie Gas- oder Ölheizung, mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben Hybridheizungen auf Basis von hauptsächlich Erneuerbaren Energien und anteilig fossilen Brennstoffen jede Kombination, die mindestens 65% Erneuerbare Energie nutzt Wir machen Energiegewinner. Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Welche Übergangsregelungen und Fristen gelten? 1. bedingte Aussetzung der 65%-EE-Anforderung in Abhängigkeit von kommunaler Wärmeplanung 2023 2024 2025 2026 2027 2028 ... ... 2045 Kommune mit > 100.000 Einwohnern Kommune mit < 100.000 Einwohnern 2. mit kommunaler Wärmeplanung Wärmenetz geplantmax. 10 Jahre Weiterbetrieb, danach Wärmenetzanschluss Wasserstoffnetz geplantGaskessel auf Wasserstoff umrüsten individuelle Umsetzung EE 65% AnforderungGaskessel und 65%-EE Anforderung 5 Jahre Übergangsfrist Öl/Gas- Brennwertkessel 3. ohne kommunale Wärmeplanung: EE-Anteil für neue Öl-/Gaskessel oder EE 65 % Anforderung erfüllen 2023 2029 2035 2040 2045 ... ... ... ... GEG § 71 (9) 15% EE-Brennstoff 30% EE-Brennstoff 60% EE-Brennstoff Wir machen Energiegewinner. Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Welche Heizung darf eingebaut werden? Bestand Neubau Neubau in Baulücke Heizung reparabel? Ja keine Austauschpflicht außer Gas/Öl-Konstantkessel älter 30 Jahre Nein bis Wärmeplanung gegeben Beratungspflicht Öl-, Gas-, Feststoffanlagen §71 (11) GEG 1.7.2026 (>100.000 EW) 1.7.2028 (<100.000 EW) kommunaler Wärmeplan? VAR 1 Ja Nein alle Gas- und Öl- Heizsysteme §71 (9) mit Umrüstpflicht EE-Brennstoffanteil alle Heizsysteme über 5 Jahre Übergangsfrist (§ 71 i) VAR 2 Wasserstoff-Netzplan bis 30.06.2028 H2-ready-Heizung §71k GEG ab 2029 mind. 15% EE ab 2035 mind. 30% EE ab 2040 mind. 60% EE Abkürzungen und Erläuterungen: EE - Erneuerbare Energien H2 ready – auf H2 umrüstbare Erdgasheizungen EW - Einwohner WP - Wärmepumpe Wir machen Energiegewinner. Gefördert durch das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt VAR 3 233Neu-/Ausbau VAR 4 Wärmenetz (§ 71j)65% EE gem. §71 (1) oder 100% alle BisHeizsysteme 30.06.2028▪ ▪ ▪ ▪ ▪ bis Netzanschluss + - Anschlussfrist 10 J. - Nachweis 65% EE - Anschlussvertrag Wärmenetz el. Wärmepumpe Stromdirektheizung Solarthermie Biomasse oder Wasserstoff ▪ Biomasse fest ▪ WP-Hybridheizung ▪ Solarthermie- Hybridheizung
Die Reform des Vieh- und Fleischrechts ist mit dem Inkrafttreten des neuen Fleischgesetzes und den ergänzenden Durchführungsverordnungen im November 2008 abgeschlossen. Ziele der Reform waren die Entschlackung und Modernisierung des nationalen Rechts: die nicht mehr relevanten Regelungen zur Lebendviehvermarktung wurden ersatzlos gestrichen Bürokratieabbau durch Beschränkung des Staates auf seine Kernaufgaben: die Abrechungsmodalitäten zwischen Landwirt und Schlachtbetrieb sind nicht mehr gesetzlich geregelt und die Klassifizierung durch private Stellen wird verankert das EU-Recht wird 1:1 umgesetzt, zusätzliche nationale Anforderungen sind entfallen. Für die Inspektoren des LANUV bleibt nach wie vor zu prüfen, ob die Gewichtsfeststellung und Klassifizierung durch die Klassifizierer korrekt erfolgt, insbesondere ob die bei der Verwiegung vorgeschriebene Schnittführung der Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen eingehalten wird. Außerdem ist die korrekte Einstufung in die Handelsklassen zu überwachen. Das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor ist aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage starken Schwankungen unterworfen. Zudem gibt es eine Vielzahl von Lieferanten und Abnehmern; dies erschwert die Marktübersicht sehr. Das Instrument der Amtlichen Preisfeststellung soll dennoch Markttransparenz gewährleisten. Um eine korrekte Preisfeststellung sicherzustellen, werden die meldepflichtigen Schlachtbetriebe durch die Inspektoren des LANUV überwacht. Die Überwachung basiert im Wesentlichen, neben dem einschlägigen EG-Recht, auf dem Fleischgesetz mit den entsprechenden nationalen Durchführungsverordnungen sowie dem Handelsklassengesetz mit den jeweiligen Verordnungen für die einzelnen Tierarten. 1. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung 1. FlGDV: Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung Zur eindeutigen Identifizierung von Schlachtkörpern werden die Schlachtbetriebe verpflichtet, Rinder, Schweine und Schafe unmittelbar nach deren Schlachtung, aber vor Verwiegung und Klassifizierung mit einer wöchentlich fortlaufenden Schlachtnummer zu kennzeichnen. Schlachtbetriebe, die unter Berücksichtigung des Schlachtgewichts abrechnen, sind verpflichtet, das Schlachtgewicht von ganzen, halben und viertel Schlachtkörpern von Rindern, Schafen und Schweinen unmittelbar nach der Schlachtung im Anschluss an die Fleischuntersuchung und vor Beginn des Kühlprozesses feststellen zu lassen. Bei Schweinen muss die Verwiegung 45 Minuten nach dem Stechen erfolgen, bei Rindern und Schafen spätestens nach 1 Stunde. Schlachtgewicht ist grundsätzlich das Warmgewicht des geschlachteten ausgeweideten Tieres. Folgende Organe, Gewebe- und Körperteile sind vor der Verwiegung zu entfernen: bei Rindern, die bei der Schlachtung mindestens acht Monate alt waren ausschließlich der Haut,des zwischen Hinterhauptbein und erstem Halswirbel abgetrennten Kopfes, der im Karpal- und Tarsalgelenk abgetrennten Gliedmaßen, der Organe in der Brust- und Bauchhöhle, der Nieren, des Nierenfettgewebes sowie des Beckenfettgewebes, der Geschlechtsorgane und der dazugehörigen Muskeln, des Saumfleisches, der Nierenzapfen, des zwischen dem letzten Kreuzbein und dem ersten Schwanzwirbel rechtwinklig zum Wirbel abgetrennten Schwanzes, des Rückenmarks, des Sackfettes, des Euters, des Euterfettes, des Oberschalenkranzfettes sowie der Halsvene und des daran anhaftenden Fettgewebes. bei Rindern, die bei der Schlachtung jünger als acht Monate waren ausschließlich der Haut, des zwischen Hinterhauptbein und erstem Halswirbel abgetrennten Kopfes, der im Karpal- und Tarsalgelenk abgetrennten Gliedmaßen, der Organe in der Brust- und Bauchhöhle, der Nieren, des Nierenfettgewebes sowie des Beckenfettgewebes, der Geschlechtsorgane und der dazugehörigen Muskeln, des Saumfleisches, der Nierenzapfen und des Euterfettes. bei Schweinen ausschließlich der Zunge, der Geschlechtsorgane, des Rückenmarks, der Organe in der Brust- und Bauchhöhle, der Flomen, der Nieren, des Zwerchfells, des Zwerchfellpfeilers, des Gehirns; bei Sauen, die mindestens einmal geferkelt haben, zur Zucht benutzten Ebern und Altschneidern zusätzlich ohne die im Karpal- und Tarsalgelenk abgetrennten Spitzbeine sowie bei Sauen, die mindestens einmal geferkelt haben, ohne die Gesäugeleiste. bei Schafen ausschließlich der Haut, des zwischen Hinterhauptbein und erstem Halswirbel abgetrennten Kopfes, der im Karpal- und Tarsalgelenk abgetrennten Gliedmaßen, des zwischen dem sechsten und siebten Schwanzwirbel abgetrennten Schwanzes sowie der Organe in der Brust- und Bauchhöhle, jedoch einschließlich der Nieren und des Nierenfettgewebes. Andere als die oben aufgeführten zu entfernenden Teile dürfen vor der Feststellung des Schlachtgewichtes nicht vom Schlachtkörper abgetrennt werden. Fleischhygienerechtliche Vorschriften bleiben unberührt. Meldepflichtig sind alle Schlachtbetriebe, die im wöchentlichen Durchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres mehr als 500 Schweine, 150 Rinder oder 75 Schafe geschlachtet haben. Zuständige Meldebehörde für das Land NRW ist das LANUV. Alle meldepflichtigen Betriebe haben dem LANUV wöchentlich für den Zeitraum der zurückliegenden Woche (Montag bis Sonntag) Meldungen über geschlachtete Mengen und Auszahlungspreise bis spätestens Dienstag 9 Uhr zu erstatten. Am Dienstag gegen 13 Uhr wird die Amtliche Preismeldung für das Preisgebiet Nordrhein – Westfalen unter folgendem Link veröffentlicht: https://amtliche-preismeldung.vsp-nrw.de/ 2. Fleischgesetz-Durchführungsverordnung 2. FlGDV: Verordnung über die Anforderungen an die Zulassung von Klassifizierungsunternehmen und Klassifizierern für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen Neutrale Klassifizierungsunternehmen müssen künftig ein Zulassungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, bevor sie ihre Tätigkeit in den Schlachtbetrieben aufnehmen können. Sie werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen. Die Zulassung kann auf einzelne Tierarten beschränkt sein oder mit Auflagen versehen werden. Grundsätzlich gilt die Zulassung eines Klassifizierungsunternehmens bundesweit. Die Klassifizierer werden künftig als zugelassene Klassifizierer bei einem zugelassenen Klassifizierungsunternehmen tätig sein. Die Zulassung der Klassifizierer erfolgt durch die Behörde, in deren Bezirk der Klassifizierer seine Hauptwohnung hat. Für Nordrhein – Westfalen ist das LANUV zuständig. Die Zulassung des Klassifizierers erfolgt nach erfolgreichem Ablegen einer Sachkundeprüfung und kann auf einzelne Tierarten bzw. Gerätetypen beschränkt sein. Jeder Klassifizierer hat während der Ausübung seiner Tätigkeit einen Klassifiziererausweis mit Lichtbild bei sich zu führen. Außerdem führt jeder Klassifizierer einen personenbezogenen Stempel, mit dem die erforderlichen Dokumente abgestempelt werden. Im Fleischgesetz sind hierzu folgende Übergangsregelungen bestimmt worden: die Klassifizierungsunternehmen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fleischgesetzes bereits tätig waren, sind bis zum 01.11.2009 vom Erfordernis der Zulassung befreit. Bis zum Inkrafttreten des Fleischgesetzes waren öffentlich bestellte Sachverständige für Vieh und Fleisch für Klassifizierung und Gewichtsfeststellung bei Schlachtkörpern zuständig. Die Bestellung erlischt mit Ablauf der in der Bestellung vorgesehenen Gültigkeitsdauer, spätestens aber am 01.11.2010. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Fleischgesetzes öffentlich bestellte Sachverständige, die einen Antrag auf Zulassung als Klassifizierer stellen, sind von der Pflicht zur dreimonatigen Einarbeitungszeit sowie zur Teilnahme an einem fünftägigen Ausbildungskurs befreit.
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 108/10 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 108/10 Magdeburg, den 2. März 2010 Landesregierung beschließt den Entwurf eines Besoldungsneuregelungsgesetzes / Finanzminister Bullerjahn: Besoldungsrecht modern, effektiv und kompakt regeln Die Landesregierung hat heute die Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände und der Spitzenverbände der Gewerkschaften und Berufsverbände der Beamten und Richter zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Besoldungsrechts in Sachsen-Anhalt (Besoldungsneuregelungsgesetz) erörtert. Beschlossen wurde, den Gesetzentwurf mit einigen Detailänderungen dem Landtag zuzuleiten. Dazu erläuterte Finanzminister Jens Bullerjahn: ¿Die Verbände wurden bereits auf der Fachebene umfangreich eingebunden. Darum gab es für beide Seiten keine Überraschungen. Der Landesregierung war klar, dass kostspielige Sonderregelungen nicht wieder eingeführt werden können. Dennoch erkennen die Verbände an, dass Sachsen-Anhalt als eines der ersten Länder eine Vollregelung auf den Weg bringt, die das noch geltende Bundesrecht ablöst. Wir wollen damit die durch die Föderalismusreform I seit dem 1. September 2006 bestehende Länderkompetenz nutzen, das Besoldungsrecht (Recht der Bezahlung der Beamten und Richter) modern, effektiv und kompakt zu regeln.¿ Der Gesetzentwurf sieht vor, dass sich Gehaltsaufstiege künftig nicht mehr nach dem Lebensalter, sondern nach beruflicher Erfahrung richten. Beamte und Richter, die ihre Ausbildung zügig durchlaufen, können so gegenüber dem bisherigen Recht schneller einen Gehaltszuwachs erreichen. Vorgesehen ist im Entwurf auch, dass Beamten bei weit überdurchschnittlichen Leistungen befristet ein höheres Gehalt gezahlt werden kann. Durch die Neuregelung des Gehaltsaufstiegs werden die Grundgehaltstabellen neu geordnet. Dabei stellen Übergangsregelungen sicher, dass sich das bisherige Lebenserwerbseinkommen der Beamten und Richter nicht vermindert. Der Entwurf enthält ferner eine Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaften mit den Ehen. Diese bisher im Zivilrecht erfolgte Gleichstellung soll nun auch im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Beamten und Richter nachvollzogen werden. Bullerjahn hofft auf eine Verabschiedung im Landtag im Herbst 2010, räumt aber ein: ¿Ein derartig umfangreicher Gesetzentwurf von über 200 Seiten erfordert natürlich gründliche Beratungen im Landtag.¿ Ein Inkrafttreten soll aber auf jeden Fall rechtzeitig vor dem Ende dieser Legislaturperiode erfolgen. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Ministerium der Justiz - Pressemitteilung Nr.: 007/04 Magdeburg, den 10. Februar 2004 Erklärung des Justizministers Curt Becker zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Rasches Handeln des Bundes ist gefragt Magdeburg/Karlsruhe (MJ). Ich habe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts uneingeschränkt zu respektieren. Ich begrüße, dass das Gericht eine übergangsregelung getroffen hat. Dies zeigt, dass die Argumente, die wir für die Notwendigkeit der Unterbringung besonders gefährlicher Straftäter vorgebracht haben, überzeugend sind. Gleichwohl drängt die Zeit. Je eher eine Folgeregelung getroffen ist, um so besser. Der Bund trägt nunmehr die Verantwortung für eine angemessene und zügige rechtliche Regelung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Bisher hat sich der Bund einer Regelung des Problems gerade unter Hinweis auf die Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Recht der Gefahrenabwehr entzogen. Ich fordere die Bundesregierung und die Regierungskoalition auf, im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger unverzüglich eine Regelung über die nachträgliche Sicherungsverwahrung zu treffen. Die Länder haben hierzu im Bundesrat bereits am 14.03.2003 (BR-Drs. 860/02 - Beschluss -) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der jetzt vom Bundestag zügig beraten und verabschiedet werden sollte. Frau Bundesministerin Zypries steht im Wort, da sie erst kürzlich versprochen hat, für den Fall der Bundeszuständigkeit sich der Sache anzunehmen. Der Schutz der Bevölkerung vor schweren Wiederholungstaten gestattet kein Zögern. Impressum: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstrasse 40-42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6235 Fax: (0391) 567-6187 Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.de Impressum:Ministerium für Justiz und Gleichstellungdes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleDomplatz 2 - 439104 MagdeburgTel: 0391 567-6235Fax: 0391 567-6187Mail: presse@mj.sachsen-anhalt.deWeb: www.mj.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 266/11 Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 266/11 Magdeburg, den 18. Mai 2011 Haseloff und Wolff in Brüssel bei ECRN-Präsidium und EU-Kommission Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff und Wirtschaftsministerin Prof. Dr. Birgitta Wolff werden morgen, Donnerstag, 19. Mai 2011 , an der Generalversammlung des Europäischen Netzwerks der Chemieregionen (ECRN) in Brüssel teilnehmen. Im Rahmen ihres Aufenthalts werden sie auch mit Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani zusammentreffen. Der Regierungschef wird zudem mit dem für Arbeitsmarktpolitik zuständigen Kommissar László Andor sprechen. Auf der Generalversammlung des ECRN wird Ministerpräsident Dr. Haseloff eine Bilanz seiner Arbeit als ECRN-Präsident ziehen. Darüber hinaus steht die Verabschiedung eines Positionspapiers zur künftigen Forschungs- und Innovationspolitik der EU auf der Tagesordnung. In dem Gespräch mit dem für Industrie und Unternehmertum zuständigen Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Antonio Tajani, wird es vor allem um die Förderung von Innovationen gehen. Die neue Landesregierung hat sich hier zum Ziel gesetzt, die Innovationspolitik des Landes in engem Zusammenwirken von Wirtschaft, Politik und Wissenschaft zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch eine stärkere Beteiligung an den Forschungs- und Innovationsprogrammen der EU und die Profilierung des Innovationsstandortes Sachsen-Anhalt in Europa. Haseloff und Wolff werden Tajani eine vergleichende Studie über die Chemieparks in ECRN-Regionen übergeben, deren Ergebnisse in die weiteren Überlegungen der Kommission zur Ausgestaltung der europäischen Industriepolitik einfließen sollen. Darüber hinaus sollen Fragen erörtert werden, wie Vorort-Erfahrungen aus der Anwendung europäischer Rechtsvorschriften dazu genutzt werden können, die Rahmenbedingungen für Unternehmen zu verbessern. Mit dem EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration wird der Ministerpräsident Fragen der künftigen Ausgestaltung der europäischen Kohäsionspolitik erörtern. Hier geht es vor allem darum, dass der Europäische Sozialfonds auch künftig Bestandteil einer integrierten Kohäsionspolitik bleibt. Nur vor Ort entwickelte Strategien gewährleisten, dass auch zukünftig Maßnahmen gefördert werden können, die dazu beitragen, die Beschäftigungschancen vieler Menschen in Sachsen-Anhalt auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Sachsen-Anhalt setzt sich zudem seit langem dafür ein, dass die ostdeutschen Länder, die 2013 aus der höchsten Förderkategorie der europäischen Strukturfonds herausfallen werden, angemessene Übergangsregelungen erhalten, damit die erreichten Erfolge nicht gefährdet werden. Der Ministerpräsident wird mit Kommissar Andor außerdem darüber sprechen, wie Sachsen-Anhalt als europäische Region zur Umsetzung der Ziele der Europa 2020-Strategie beitragen kann und wie dies mit den eigenen Zielstellungen des Landes, wie etwa in den Bereichen Bildung und Fachkräftesicherung sowie Innovation und Beschäftigung am besten verbunden werden kann. Am 20. Mai 2011 stehen Gespräche von Wirtschaftsministerin Wolff u. a. mit Mitgliedern des Kabinetts von Verkehrskommissar Siim Kallas und mit dem für Energiefragen zuständigen Generaldirektor Philip Lowe an. Im Rahmen des transnationalen Chemielogistikprojektes ¿ChemLog¿ verfolgen Regionalverwaltungen, Verbände der Chemischen Industrie und Wissenschaftseinrichtungen aus Deutschland, Polen, der Tschechischen Republik, der Slowakischen Republik, Ungarn und Italien gemeinsam das Ziel, durch eine signifikante Verbesserung der logistischen Rahmenbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit der Chemieregionen in Mittel- und Osteuropa zu stärken. Dieses von der Europäischen Kommission geförderte dreijährige Kooperationsprojekt steht unter Leitung des sachsen-anhaltischen Wissenschafts- und Wirtschaftsministeriums. Im Gespräch mit Mitgliedern des Kabinetts von Verkehrskommissar Kallas sollen die bisherigen Projektergebnisse vorgestellt und künftige Herausforderungen für die europäische Verkehrspolitik für Mittel- und Osteuropa aus Sicht der chemischen Industrie erörtert werden. Im Gespräch mit Generaldirektor Lowe sollen Fragen der stofflichen Nutzung der Braunkohle ebenso angesprochen werden wie das Thema Netzausbau vor dem Hintergrund der in Sachsen-Anhalt vorhandenen großen Kapazitäten im Bereich der regenerativen Energien. Hintergrund: Als Netzwerk von 21 Regionen aus 10 EU-Mitgliedstaaten deckt das ECRN wesentliche Teile der Chemielandkarte in Europa ab. In den vertretenen Regionen von Estland bis nach Spanien spielt die chemische Industrie eine strukturbestimmende Rolle; rund eine Million Menschen sind in diesem Industriezweig beschäftigt. In den vergangenen Jahren hat sich das ECRN aktiv in die Debatte zu verschiedenen relevanten Themen auf EU-Ebene eingebracht und war als erstes regionales Netzwerk Mitglied in einer hochrangigen Expertengruppe für einen Industriezweig auf europäischer Ebene. Zahlreiche gemeinsame Positionspapiere zur europäischen Chemikalienpolitik, zu Emissionshandel, Klimaschutz, Innovation, Energiepolitik, Regionalentwicklung und Forschungspolitik wurden in den vergangenen Jahren abgestimmt und an wesentliche Entscheidungsträger verbreitet. Von dieser Interessenvertretung sowie dem Erfahrungsaustausch innerhalb der einzelnen Regionen profitiert natürlich auch die chemische Industrie in Sachsen-Anhalt. Weitere Informationen sind unter www.ecrn.net zu finden. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 125/02 Magdeburg, den 21. Februar 2002 Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt, 21. Februar 2001/ Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Reinhard Höppner "Standortbestimmung für Sachsen-Anhalt" Sperrfrist: Redebeginn! Es gilt das gesprochene Wort! Anrede über die Frage: "Wo steht Sachsen-Anhalt?" wird heftig gestritten. Manche reden von roten Laternen. Andere freuen sich, so ist zu lesen, auf einen "Leistungswahlkampf". Ich sage: darauf freue ich mich auch. Dann wird nämlich über Fragen der Entwicklung des Landes in den vergangenen Jahren, über die Bilanz der Landesregierung, über die richtigen Zukunftskonzepte geredet. Aber dann wird auch zu reden sein über die Leistungen der Opposition, über die Qualität ihrer Vorschläge und über die Qualität ihres Personals. Das werden wir heute tun, das werden wir morgen tun, und wir werden es auch in den kommenden Wochen tun. Mir ist vor dieser Auseinandersetzung nicht bange. Anrede, als Ministerpräsident dieses Landes halte ich es für geboten, eine realistische Standortbestimmung vorzunehmen und die Perspektiven aufzuzeigen, vor denen Sachsen-Anhalt steht. Ich halte das für nötig vor allem aus zwei Gründen: Erstens: Die wirtschaftliche Situation in Deutschland insgesamt ist schwierig. Die Herausforderungen sind besonders groß. Schwarzmalerei hat Konjunktur. Gebrauchen können wir sie nicht. Ich stimme dem Präsidenten der IHK Magdeburg, Herrn Dr. Hieckmann, ausdrücklich zu, der kürzlich zur Frage, was wir brauchen, erklärt hat: "Alles, nur keine Resignation." Nötig sind jetzt Mut und uneingeschränktes Engagement für unser Land. Die Probleme von heute sind die Aufgaben von morgen. Und hieraus ergibt sich der zweite Grund, heute eine Standortbestimmung vorzunehmen. Die schwierige Situation fordert von uns, die Aufgaben präzise zu beschreiben, die vor uns liegen. Mit Allgemeinplätzen und Erinnerungen von Beratern, die darüber nachdenken, wie es damals im Kanzleramt war, lässt sich ein Land nicht gestalten. Wer das Land gestalten will, muss klar sagen, welche Aufgaben jetzt und in nächster Zeit zu lösen sind. Im Vordergrund stehen dabei die Aufgaben, die wir im Blick auf unsere wirtschaftliche Entwicklung zu lösen haben. Aber vergessen wir dabei nicht: Auch die sozialen Rahmenbedingungen sind ein Standortfaktor. Sozialer Friede und Zusammenhalt sind traditionell in Deutschland Faktoren für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung gewesen. Und das soll auch in Zukunft so bleiben. Und es geht auch nicht nur um den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt. Wenn wir wollen, dass die Menschen gerne hier leben und gerne hier bleiben, dann geht es auch um den Lebensstandort Sachsen-Anhalt mit seinen Städten und Dörfern, seiner Kultur und seinen sozialen und ökologischen Bedingungen. Auch das ist Aufgabe von Politik. Zur Standortbestimmung gehört auch die Frage: Woher kommen wir? Hierzu will ich ¿ keineswegs als Entschuldigung, sondern als Beleg dafür, welche Kraft in diesem Lande steckt und welche großen Aufbauleistungen wir vollbracht haben ¿ nur an drei Dinge erinnern. Erstens: Sachsen-Anhalt war wie keine andere Region im Osten Deutschlands gekennzeichnet von großen Kombinatsstrukturen. Der industrielle Mittelstand fehlte fast vollständig. Von heute auf morgen wurde der gesamte Kupferbergbau mit der dazugehörigen Verarbeitung im Mansfelder Land stillgelegt. Es gibt keinen vergleichbaren Vorgang des Zusammenbruchs einer ganzen Branche. Entsprechende Variationen zum Thema Braunkohlenbergbau, Maschinenbau und Chemie könnte ich anfügen. Hinzu kommt ein Zweites: Die Privatisierung dieser großen Unternehmen durch die Treuhand hat besonders lange gedauert. Ich erinnere nur im Metallbereich an DWA und SKET und im Bereich der Chemie an BSL, wo die entsprechenden Privatisierungen erst 1994/95 erfolgt sind. Das lag auch am mangelnden Mut der drei Landesregierungen in der ersten Legislaturperiode, wirklich tragfähige mittelständische Lösungen zu unterstützen. Ich erinnere nur daran, dass die CDU-Fraktion noch 1995 bei dem anstehenden Verkauf von Buna an Dow Chemical heftig gegen diese Privatisierung gekämpft und eine "stand alone" Lösung gefordert hat. Heute denkt BSL über eine Verdopplung seiner Kapazitäten im Chemiedreieck nach. Entsprechende Investitionen werden vorbereitet. Auf dem SKET-Gelände arbeiten heute mehr als doppelt so viele Beschäftigte wie in dem letzten SKET-Konzept. Das wurde übrigens von einem gewissen Roland Berger in einer BvS-Sitzung vorgestellt und war 14 Tage später Makulatur. Soviel zum Thema Roland Berger. Die Umgestaltung von DWA in Dessau ist eine Erfolgsgeschichte. Der Standort von Bombardier in Ammendorf ist mittelfristig gesichert und wird nach meiner festen überzeugung in seiner Schienenfahrzeug-Kompetenz in den nächsten Jahren noch gestärkt werden. Das waren zukunftsweisende Entscheidungen unter aktiver Mitwirkung dieser Landesregierung. Ich verzichte auf weitere Beispiele, will aber zum Thema Bau noch etwas sagen: Auch hier hatten wir zu DDR-Zeiten mehrere große Baukombinate. Das Ergebnis war ¿ gemessen an den anderen östlichen Bundesländern ¿ die Ausgründung überproportional vieler kleinerer Baubetriebe. Hier hat sich nun ein entscheidender Fehler der Regierung Kohl ausgewirkt, die durch teure Abschreibungsmodelle und komfortable Förderungen sehr einseitig auf den Bau als Konjunkturmotor gesetzt hat. Die Folge sind nicht nur leer stehende Wohnungen und Bürogebäude, Einkaufszentren auf der grünen Wiese und überkapazitäten an Verkaufsfläche. Die Folge waren vor allem viel zu große Baukapazitäten, die jetzt unter erheblicher Belastung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung abgebaut werden müssen. Entsprechend problematisch sind derzeit unsere Wachstumsraten. 18 % Rückgang im Bau fressen die zweitbeste Wachstumsrate unter allen Bundesländern im verarbeitenden Gewerbe leider wieder auf. Wir haben hier nach meiner Einschätzung die härteste Phase zwar hinter uns. Aber das Problem wird uns in der nächsten Legislaturperiode noch erheblich beschäftigen. Gegenmaßnahmen wie die Bekämpfung von Schwarzarbeit oder Maßnahmen gegen schlechte Zahlungsmoral. werden wir weiter verfolgen. Das Kabinett hat dazu am letzten Dienstag Beschlüsse gefasst. Anrede, zu einer Standortbestimmung für Sachsen-Anhalt gehört auch die Bestimmung des Zieles. Das lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Wir wollen die Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in Deutschland. Aber wir werden nicht den Fehler wiederholen, blühende Landschaften innerhalb von wenigen Jahren zu versprechen. Wir wissen, das ist eine Generationenaufgabe. Von unserem Ziel werden wir uns auch nicht durch das Gerede vom Wettbewerbsförderalismus abbringen lassen. Herr Stoiber will ihn, diesen Wettbewerb der Starken auf Kosten der Schwächeren. Das Ziel des Ausgleichs zwischen den Regionen hat er ja offenbar bereits in Bayern aufgegeben, wenn man die Lage in der Region München mit der in Oberfranken vergleicht. Was wir immer noch brauchen, sind gleiche Startbedingungen ¿ dann wäre mir um den Wettbewerb nicht bange. Anrede, ich werde jetzt nicht unter dem Stichwort Standortbestimmung mit statistischen Daten und Fakten über das Land aufwarten. Es gibt gute und es gibt weniger gute. Man kann sie nachlesen und sich darüber streiten. Doch politisch gefärbte Ländervergleiche beweisen eher mangelnde Analysefähigkeit als wirtschaftspolitischen Sachverstand. Eins steht unabhängig von Kommastellen in Zahlenkolonnen fest: Wir haben solide Grundlagen geschaffen. Auf die können und werden wir aufbauen. Und wenn ich anfangs auf die schwierige Ausgangssituation hingewiesen habe, dann vor allem um zu betonen, welche Kraft, welche Qualitäten und welche Kapazitäten in unserem Land stecken. Nein, wir haben keinen Grund, uns zu entschuldigen. Und wir haben auch keinen Grund zur Resignation. Es kommt jetzt darauf an, die Aufgaben für die Zukunft zu formulieren. Die Instrumente zur Lösung dieser Aufgaben liegen bereit. Das ist ein Ergebnis der harten politischen Arbeit der vergangenen Jahre. Anrede, es gehört zu den großen Leistungen dieser Bundesregierung unter Gerhard Schröder, mit dem Solidarpakt II verlässliche Voraussetzungen für das Schließen der Infrastrukturlücke zwischen Ost und West und die Angleichung bis 2019 geschaffen zu haben. Die Pflöcke dazu wurden in Magdeburg eingeschlagen, die Verhandlungen auf östlicher Seite wesentlich von uns mitbestimmt. Der Versuch der süddeutschen Länder, durch die Klage beim Bundesverfassungsgericht den ärmeren Ländern und damit auch uns in die Kasse zu greifen, konnte abgewehrt werden. Jetzt kommt es darauf an, den Rahmen, der durch Länderfinanzausgleich und Solidarpakt II geschaffen wurde, konsequent auszufüllen und das Geld effizient auszugeben, damit die Lücke in diesem Zeitraum wirklich geschlossen werden kann. Damit das gelingt, sind fünf Punkte besonders wichtig: 1. Die konsequente Haushaltssanierung mit einer Rückführung der Neuverschuldung auf Null bis zum Jahre 2006. An diesem Ziel halten wir fest. Dazu gibt es keine Alternative. 2. Die Sicherung des Beihilferahmens der EU insbesondere für Großinvestitionen. Wir brauchen die industriellen "Leuchttürme" für die langfristige Konsolidierung unserer Wirtschaft und die Schaffung zukunftssicherer Arbeitsplätze. Darum hat sich die Landesregierung beim Kommissionspräsidenten Prodi und in Verhandlungen mit Wettbewerbskommissar Monti in Brüssel erfolgreich für vernünftige übergangsregelungen eingesetzt. Jetzt kann über etwa 15 größere Ansiedlungsprojekte ohne zwischenzeitliche änderung der Rahmenbedingungen weiter verhandelt werden. Daran hängen ein Investitionsvolumen von über 2,6 Mrd. Euro und mindestens 3.500 Arbeitsplätze. 3. Wir brauchen dringend eine Anschlussregelung für das Investitionszulagengesetz nach 2004. Wer wie die CDU anlässlich des Besuches von Herrn Stoiber in Neubrandenburg die Abschaffung dieser Investitionszulage fordert, haut den mittelständischen Unternehmen mit ihrer geringen Eigenkapitaldecke die Beine weg. Es ist doch paradox: Sie rufen nach Mittelstandsförderung und tun das Gegenteil. Sie rufen nach Steuererleichterungen für die Unternehmen und merken offenbar nicht, dass die Investitionszulage für Unternehmen, die investieren, gerade eine solche steuerliche Erleichterung ist. Ein bisschen mehr wirtschaftspolitischer Sachverstand wäre wirklich hilfreich. Der lässt sich aber offenbar auch durch einen wirtschaftspolitischen Berater nicht importieren. Wir jedenfalls haben grundsätzlich eine Anschlussregelung für das Investitionszulagengesetz im Solidarpakt II verankert und verhandeln mit der Bundesregierung über eine möglichst frühzeitige Festlegung auf die entsprechenden Regelungen. 4. Wir arbeiten bereits jetzt an den finanziellen Rahmenbedingungen für die EU-Regionalförderung nach dem Beitritt der östlichen Länder zur EU und nach dem Auslaufen der jetzigen Förderperiode bis 2006. Mit einer formal statistischen Lösung, die uns nach dem Beitritt der neuen EU-Mitglieder über 75% des BIP-Durchschnitts innerhalb der EU bringt und uns damit nicht mehr zum Ziel-1-Gebiet bisheriger Definition werden läßt, können wir uns nicht einverstanden erklären. Wir haben auf einer Tagung in Magdeburg die Zusage vom zuständigen Kommissar Barnier erhalten, dass es großzügige übergangsregelungen geben soll. Das muss jetzt durch konkrete Modelle und Beschlüsse untersetzt werden. Es ist gut, dass wir in diesen Fragen inzwischen in Brüssel als kompetente und energische Verhandlungspartner bekannt sind. 5. Das Rückgrat unserer Wirtschaft sind die in der Region verwurzelten kleinen und mittleren Betriebe. Wir dürfen nicht zulassen, dass sie durch veränderte Kreditbedingungen Nachteile erleiden. Dies wäre in der Tat ein Risiko für den Aufbau Ost und könnte vieles zunichte machen, was in den letzten Jahren entstanden ist. Ich habe daher als erster ostdeutscher Ministerpräsident die Initiative ergriffen, um die Interessen unseres Mittelstands in den Baseler Verhandlungsprozess zur neuen Eigenkapitalrichtlinie für die Banken einzubringen. Wir haben dies am 1. Februar hier in Magdeburg mit Frau Nouy, der Generalsekretärin des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht diskutiert. Wir werden auch weiter am Ball bleiben, um die Verhandlungen im Interesse unserer kleinen und mittelständischen Betriebe zu beeinflussen. Und wir fordern Kreditprogramme, die eventuelle Benachteiligungen ausgleichen. Anrede, die genannten fünf Punkte bilden die finanziellen Rahmenbedingungen, unter denen sich die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt auch in den nächsten Jahren gut entwickeln kann. Die Landesregierung wird den eingeschlagenen Weg des Einsatzes für unsere mittelständische Wirtschaft auch im Blick auf die anderen wichtigen Rahmenbedingungen konsequent fortsetzen. Wir haben ein fundiertes Zukunftskonzept und eine klare Strategie für Sachsen-Anhalt. Wir werden die Stärkung des Wirtschafts- und Lebensstandorts Sachsen-Anhalts auch künftig als Querschnittsaufgabe aller Ressorts konsequent vorantreiben. Im Mittelpunkt stehen dabei die drei zentralen "I": Infrastruktur, Innovation und Investitionen. Anrede, beim Stichwort Infrastruktur denkt jeder zunächst an die Verkehrsinfrastruktur. Dazu nur zwei Zahlen: Die Landesregierung hat zwischen 1995 und 2001 378 Mio. ¿ in den Landesstraßenbau investiert. In diesem Jahr werden es 65 Mio. ¿ sein. Wir machen damit deutlich mehr für die Straßen in der Fläche als das Kabinett, das 1994 abgewählt worden ist. Der Autobahnbau und der Bau von Ortsumgehungen sind in Sachsen-Anhalt besser als in den anderen ostdeutschen Ländern vorangekommen. Alle wichtigen Achsen sind im Bau bzw. in der Planung. Dies werden wir konsequent fortsetzen, um unser Land für die zu erwartenden Verkehrsströme ¿ Stichwort EU-Osterweiterung - fit zu machen. Die Nordverlängerung der A14 durch die Altmark ist für die Landesregierung ein prioritäres Verkehrsprojekt des Landes. Sie wird kommen, und wir werden dafür sorgen, dass dies so schnell wie möglich geschieht. Das sage ich sowohl in Richtung PDS wegen ihrer anachronistischen Vorbehalte, wie auch in Richtung CDU, deren Aktivitäten in dieser Richtung bloß verdecken sollen: Es war Ihr Versäumnis in der ersten Legislaturperiode, dieses Projekt nicht in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes bekommen zu haben. Das macht uns heute die entsprechenden Probleme. Anrede, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes können jedenfalls sicher sein, dass wir uns weiter beharrlich für dieses Projekt einsetzen. Und ich bin sehr optimistisch, dass wir in absehbarer Zeit von der Bundesregierung die politische Zusage für die A-14-Nordverlängerung erhalten. Anrede, wer sich die Entwicklung unserer Städte anschaut, wird zweierlei feststellen. Erstens: es hat sich unglaublich viel getan. Eine derartige flächendeckende Erneuerung von städtischer Bau- und Wohnsubstanz, wie sie seit der Wende im Osten stattgefunden hat, ist historisch wahrscheinlich beispiellos und Ergebnis einer großen, erfolgreichen Kraftanstrengung von öffentlicher Hand und privaten Investoren wie Hausbesitzern. Die Losung kann aber dennoch nicht einfach lauten "weiter so", denn nun steht eine neuartige Herausforderung vor uns. Auch die Gestaltung von Städten mit abnehmender Bevölkerung ist ohne historische Vorbilder. Sie ist daher ein zentrales Innovationsfeld für unser Land, das wir auch nutzen können, um neue und exportfähige Kompetenzen aufzubauen. Diese Herausforderung nehmen wir an und führen in Sachsen-Anhalt unter dem Management des Bauhauses Dessau eine Internationale Bauausstellung (IBA) "Stadtumbau Ost" durch. Wir werden die Markennamen "Bauhaus" und "IBA" nutzen, um den Stadtumbauprozess in Sachsen-Anhalt international bekannt zu machen und Impulse für die Stadt von morgen zu setzen. Zum Stichwort Infrastruktur mit nennenswerten Investitionen gehört natürlich die Stärkung der ländlichen Räume. Und es gehört dazu der Ausbau der sozialen Infrastruktur, der die Lebensqualität der Bevölkerung maßgeblich mit beeinflusst. Mit den Investitionen in Kindertagesstätten, Jugend- und Familienzentren und vor allem auch in Sportstätten können wir uns deutschlandweit sehen lassen. Für ältere und Behinderte wurden durch den Bau und die Modernisierung von Pflegeeinrichtungen, barrierefreien Wohnungen und Werkstätten gravierende Missstände aus DDR-Zeiten überwunden. Und auch die Krankenhauslandschaft ist zu großen Teilen erneuert worden. Auf all diesen Feldern ist Sachsen-Anhalt gut vorangekommen. Diesen Weg wollen wir weiter gehen. Anrede, zur Infrastruktur im weiteren Sinn rechne ich aber ausdrücklich auch eine moderne Verwaltung und die Innere Sicherheit. Genauso wie Unternehmen in der Privatwirtschaft umdenken und sich umstrukturieren, genauso muss die Landesverwaltung weg von althergebrachten Strukturen, um wirtschaftlicher und wirkungsvoller zu arbeiten. Nur so können wir die Wohlfahrt unseres Landes maximal fördern. Wir haben die Verwaltungsmodernisierung in dieser Legislaturperiode konsequent fortgesetzt. Und auch unser Fahrplan für die nächsten Jahre steht fest. Wir werden eine kommunale Gebietsreform durchführen und die damit untrennbar verbundene Verwaltungs- und Funktionalreform. Wer diese Reformen blockiert, steht der Zukunftsfähigkeit unseres Landes im Wege. Anrede, beim Stellenabbau liegen wir im Plan. 7.000 Stellen wurden in den letzten vier Jahren abgebaut. In der allgemeinen Verwaltung beschäftigt Sachsen-Anhalt ¿ bezogen auf die Einwohnerzahl ¿ heute bereits weniger Personal als die Länder Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Aber wir sparen nicht an der falschen Stelle. Die Polizei in unserem Land ist sehr gut, wie auch die gerade vorgestellte Kriminalitätsstatistik zeigt: Abnehmende Kriminalitätsrate, steigende Aufklärungsrate ¿ und das seit mehreren Jahren. Auch wenn das subjektive Empfinden mancher Bürgerinnen und Bürger bisweilen anders aussieht: Sachsen-Anhalt ist sicherer geworden. Polizeireform, Kriminalitätsbekämpfung, Schaffung moderner Justizstrukturen ¿ auf all diesen Feldern setzen wir Akzente, auch bundesweit. Und wir tun das mit Augenmaß: konsequent, aber ohne Bürgerrechte zu verletzen. Anrede, lassen Sie mich nun zum zweiten großen "I" kommen, der Innovation. Die Wirtschaft Sachsen-Anhalts steht im globalen Wettbewerb, der wesentlich ein Innovationswettbewerb ist. Um dabei zwischen den Niedriglohnländern im Osten und der hochproduktiven Wirtschaft im Westen zu bestehen, müssen wir nicht nur die Kompetenz haben, neue Technologien zu nutzen, sondern auch in der Lage sein, Technologievorsprünge zu erarbeiten. Angesichts des Rückstands, den wir derzeit in Sachsen-Anhalt wie auch in Ostdeutschland im Bereich der Industrieforschung haben, kommt dabei den Hochschulen und den öffentlich geförderten Industrieforschungseinrichtungen eine zentrale Bedeutung zu, gerade auch für die mittelständischen Unternehmen. Die Landesregierung hat daher in den letzten Jahren die Hochschul- und Wissenschaftslandschaft in Sachsen-Anhalt stärker vernetzt und gezielt ausgebaut. Die Landesausgaben für die Hochschulen liegen ¿ bezogen auf die Einwohnerzahl ¿ deutlich über dem ost- und westdeutschen Durchschnitt. Im Haushalt 2002 haben wir die Ausgaben trotz der angespannten Haushaltslage auf jetzt 601 Mio. ¿ erhöht. Sie machen damit knapp 6% des Landeshaushalts aus. Anrede, dies sind entscheidende Investitionen in die Zukunft unseres Landes, auch wenn sie sich nur teilweise in der häufig zitierten Investitionsquote des Landeshaushaltes niederschlagen. Welche Chancen eine leistungsfähige Hochschul- und Wissenschaftslandschaft langfristig für den regionalen Strukturwandel und die Schaffung neuer Arbeitsplätzen bietet, kann man am Beispiel anderer altindustriell geprägter Regionen, wie dem Ruhrgebiet, ablesen. Anrede, es muss unser Ziel sein, neue Marken und Produkte aus Sachsen-Anhalt auf den Weltmärkten zu etablieren. Die Technologie- und Innovationsförderung des Bundes und des Landes hat hierzu in den letzten Jahren wichtige Beiträge geleistet. Ich erinnere nur an die Entstehung von Unternehmensnetzwerken in der Automobilzuliefererindustrie im Raum Magdeburg und im Harz, an die dynamische Entwicklung der Biotechnologie in und um Gatersleben und der Region Halle/Leipzig, die Entwicklung der Altmark zu einem Zentrum für nachwachsende Rohstoffe sowie an neue Firmenverbünde in der Pharmazie und Medizintechnologie in Magdeburg. Wichtige Potentiale für die Schaffung neuer, innovativer Arbeitsplätze stellen auch die Kompetenzzentren dar, in denen vor allem junge Existenzgründer und Existenzgründerinnen im unmittelbaren Umfeld der Wissenschaft heranwachsen. Die Landesregierung hat auch hier die Förderung deutlich erhöht. Anrede, gestatten Sie mir einen einen kleinen Einschub: Auch der Kampf um Ammendorf war nicht zuletzt ein Kampf um den Erhalt technologischer Kompetenz in Sachsen-Anhalt. Interessanterweise hat dies nicht jeder Wirtschaftswissenschaftler gleich erkannt. Was hier zur Disposition stand, waren nicht nur rund 900 Industriearbeitsplätze, die in der Region Halle dringend benötigt werden, sondern eines der modernsten Werke des Schienenfahrzeugbaus in Europa. Der Kampf, den wir gemeinsam mit der Belegschaft, dem Betriebsrat, den Gewerkschaften, der Oberbürgermeisterin, dem Bundeskanzler und vielen Menschen in der Stadt geführt haben, hat sich gelohnt. Wir haben nun die Chance, Ammendorf zu einem bedeutenden Standort der Verkehrstechnik auszubauen, so dass dort sogar zusätzliche Arbeitsplätze entstehen können. Die Landesregierung wird das ihre dazu beitragen, um den Standort weiterzuentwickeln. Wir werden von Bombardier die nicht mehr benötigten Flächen aufkaufen und sie gezielt vermarkten, um ein produktives Umfeld zu schaffen und neue verkehrstechnische Produktionen und Dienstleistungen anzusiedeln. Und wir wollen dies einbetten in ein länderübergreifendes Gesamtkonzept zum Aufbau einer Verkehrskompetenzregion Halle/Leipzig mit Bombardier, BMW und Porsche als industriellen Kernen. Anrede, eine moderne, innovationsorientierte Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik setzt auf Kooperation und Dialog. Wir haben das zum Markenzeichen gemacht. Beispielhaft möchte ich den Strategiedialog Chemie, die Mittelstandsinitiative, die Umweltallianz, die Strategien zur Ausbildungsförderung und das Vergabegesetz nennen. Sie wurden in enger Abstimmung mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften beraten und beschlossen, im wesentlichen auch im Bündnis für Arbeit. Solche klaren Linien braucht das Land auch in Zukunft. Anrede, Sachsen-Anhalt weist ¿ wie andere ostdeutsche Länder ¿ nach wie vor eine unterdurchschnittliche Ausstattung mit Arbeitsplätzen im Informations- und Kommunikationssektor auf. Wir sind jedoch auch hier vorangekommen. Halle ist auf dem besten Weg, ein wichtiger, wenn nicht der wichtigste Multimedia-Standort in Mitteldeutschland zu werden. In den vergangenen vier Jahren haben Landesregierung und Stadt Halle die Potentiale im Medienbereich gezielt ausgebaut. Mittlerweile sind etwa 5.000 Arbeitsplätze in rund 900 Unternehmen der Informations- Kommunikations- und Medienwirtschaft entstanden. In den nächsten Tagen wird zudem der erste Spatenstich für das Mitteldeutsche Medienzentrum in Halle erfolgen. Die weitere Stärkung des Mediennetzwerks steht ganz oben auf der Tagesordnung. Diese Entwicklungen und auch unsere Initiativen im Bereich der Informationstechnologien zeigen: Sachsen-Anhalt ist auf die schnellen Veränderungen in diesen Feldern gut vorbereitet. Wir sind in der Lage, die Entwicklungen nicht nur nachzuvollziehen, sondern sie aktiv mit zu gestalten. Anrede, ich komme nun nach Infrastruktur und Innovation zum dritten großen "I" für die Zukunftsfähigkeit unseres Landes, den Investitionen in das Sach- und Humankapital. Unter vollständigem Verzicht, sehr geehrter Herr Böhmer, auf "Zahlentricksereien" kann ich hier feststellen: Unsere Investitionsbilanz ist gut. In vielen ländervergleichenden Statistiken liegen wir vorn. Und klar ist doch auch: diese Investitionen werden sich auszahlen. Wir haben am Dienstag erfahren, dass die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt zwar in 2001 geschrumpft ist, dass aber das Verarbeitende Gewerbe die zweithöchste Steigerungsrate im Deutschland aufweist. Sie, Herr Böhmer, haben die Zahlen reflexartig mit dem Satz kommentiert, auch das sei ein Beleg für die Notwendigkeit eines Politikwechsels im Land. Ich sage Ihnen: das Gegenteil ist der Fall. Unsere Strategie gezielter Förderung industrieller Kerne und der Bildung von Unternehmensnetzwerken geht auf. Anrede, die finanziellen Rahmenbedingungen für Investitionen habe ich bereits zu Anfang meiner Regierungserklärung dargestellt. Offenbar scheint aber wenig bekannt zu sein, dass wir im Land mit der WiSA und den regionalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften ein intensives System der Werbung für Investoren haben, ohne das es uns nicht gelungen wäre, bei Investitionen, insbesondere bei solchen aus dem Ausland, führend zu sein. Ergänzt wird dieses System durch die IIC (Industrial Investment Council), die international und für den gesamten Osten tätig ist und der wir einige wichtige Ansiedlungen mit verdanken. Anrede, aber natürlich sind wir gerne bereit, jedem Hinweis nachzugehen, wie unsere Investorenwerbung noch verbessert werden kann. Wir sind derzeit dabei, für die einzelnen Branchen besondere Beraterteams zusammenzustellen. Unser Ziel ist es, die nächsten gut anderthalb Jahre, in denen noch die günstigen Förderbedingungen gelten, auszunutzen, um Unternehmen für Ansiedlungen in Sachsen-Anhalt zu gewinnen. Ich kann Ihnen versichern: Eine sozialdemokratische Landesregierung wird auch in Zukunft dafür sorgen, dass in Sachsen-Anhalt investitionsfreundliche Rahmenbedingungen erhalten bleiben. Anrede, zu den Schlüsselfaktoren für die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe zählen auch die Investitionen in die Menschen, oder wie es abstrakt heißt, in das Humankapital. Sie bestimmen die Fähigkeit, neue Technologien produktiv zu nutzen und sind die Voraussetzung für technologische und soziale Innovation. Die arbeitsmarktpolitische Strategie des Landes legt daher den eindeutigen Schwerpunkt auf den ersten Arbeitsmarkt. Dies kommt insbesondere den mittelständischen Unternehmen zugute. Wir haben im Jahr 2001 drei Viertel der Landesmittel für Arbeitsmarktpolitik auf den ersten Arbeitsmarkt konzentriert. Diese klare Orientierung wird auch in Zukunft beibehalten und sogar noch verstärkt, weil dies der effektivste Weg ist, um zur Entstehung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze beizutragen. Ein Schwerpunkt ist die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte, ein zweiter die berufliche Erstausbildung. Wir wollen in den nächsten Jahren 16.000 Beschäftigten eine Qualifizierungsmöglichkeit geben. Wir machen dies, um den Fachkräftemangel in expandierenden Branchen zu beheben. Erste Projekte laufen mit der Metall- und Elektroindustrie und der IT-Branche. Wir werden diese Initiative nach einer positiven Zwischenbewertung auch auf andere Wirtschaftszweige ausdehnen. Anrede, mir ist klar, dass diese Initiativen nicht von heute auf morgen unser zentrales Manko beheben können: den nach wie vor bestehenden Mangel an sicheren, attraktiven, gut bezahlten Arbeitsplätzen. Dies ist der Hauptgrund für die Abwanderung vieler junger Menschen. Ich gestehe offen: Ich habe Verständnis für junge Frauen und Männer, die es woanders versuchen. Aber es muss unser Ziel sein, sie zurück zu gewinnen. Was können wir ihnen bieten? Welche Perspektiven haben sie in Sachsen-Anhalt? Erstens: Bedingt durch die demografische Entwicklung, bedingt aber auch durch die sich abzeichnende weitere positive Entwicklung unserer Industrie und industrienaher Dienstleistungen werden ab Mitte des Jahrzehnts zusätzliche junge, gut ausgebildete Fachkräfte benötigt werden. Zweitens können wir denjenigen, die sich für eine Hochschulausbildung entscheiden, beste Bedingungen bieten. Drittens sollten wir gemeinsam mit den Tarifpartnern darüber nachdenken, wie eine Perspektive der schrittweisen Angleichung der Löhne und Gehälter aussehen könnte. Alle wissen: Billiglohnland Ostdeutschland, das wäre auf Dauer kontraproduktiv. Belastbare Vereinbarungen fehlen in diesem Bereich aber noch. Darüber muss geredet werden. Wir werden uns jedenfalls mit der Abwanderung junger Menschen nicht abfinden, sondern das Mögliche tun, um ihre Motivation und Kompetenz für unser Land zu erhalten. Anrede, dazu gehört auch der große Bereich der beruflichen Ausbildung. Sachsen-Anhalt ist es in den letzten Jahren gelungen, eine nahezu ausgeglichene Ausbildungsbilanz zu erreichen. Dies ist auf die erfolgreiche Abstimmung im Bündnis für Arbeit und den hohen finanziellen Einsatz des Landes zurückzuführen. In Zukunft wird die Landesregierung bei der Förderung der beruflichen Erstausbildung vermehrt qualitative Aspekte in den Vordergrund rücken.Die demografische Entwicklung wird uns dabei helfen. Stichworte sind die Konzentration der Förderung auf Ausbildungen mit besonders guten Zukunftsperspektiven, die Stärkung der Verbundausbildung und Angebote an der "zweiten Schwelle", um Jugendlichen auch nach der Ausbildung eine Arbeitsplatzperspektive in Sachsen-Anhalt zu geben. Anrede, wir gehen hier neue Wege. Um die Ausbildungsbereitschaft zu erhöhen und den mittelfristigen Bedarf an jungen Fachkräften sicherzustellen, arbeiten wir zum Beispiel zusammen mit dem Arbeitgeberverband Nord-Ost-Chemie, der IG Bergbau, Chemie, Energie und der Arbeitsverwaltung an einer Zielvereinbarung zur Sicherung des mittel- und langfristigen Bedarfs an Nachwuchskräften. Diese Zielvereinbarung sieht nach der Ausbildung eine übernahmegarantie vor, um die Jugendlichen bei uns in der Region zu halten. Die zunächst über Bedarf Ausgebildeten, die erst ab etwa 2006/2007 tatsächlich als Vollzeitarbeitskräfte benötigt werden, sollen in der übergangszeit eine Beschäftigungsverhältnis erhalten, das mit Lohnkostenzuschüssen und Qualifizierungsbausteinen gestützt wird. Anrede, für Sachsen-Anhalt ist auch weiterhin eine klare Strategie erforderlich, die auf Infrastrukturausbau, die Stärkung des Innovationspotentials und auf Investitionen setzt. Die Landesregierung hat diese klare Strategie. Ich habe wichtige Kernelemente kurz umrissen. Und zum Schluss, lieber Kollege Böhmer, will ich mich auch noch einmal persönlich an Sie wenden. Wir beide, das ist in der Mediendemokratie unvermeidlich, werden im Mittelpunkt des nahenden Wahlkampfes stehen. Zwei Gemeinsamkeiten sehe ich dabei trotz aller sonstigen Gegensätze: Erstens werden wir beide einen Wahlkampf führen, der sich auf Sachthemen und nicht auf persönliche Diffamierungen gründen wird. Zweitens weiß ich, dass Sie genauso wie ich als Spitzenkandidat antreten nicht aus persönlicher Eitelkeit, sondern weil Sie eine Verantwortung für unser Land wahrnehmen wollen. Beide Punkte sind gut für Sachsen-Anhalt. Aber, Herr Böhmer, eine Bitte habe ich dennoch an Sie und Ihre Partei: Hören Sie auf damit, das Land mies zu machen und schlecht zu reden, fangen Sie doch bitte endlich damit an, uns und den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes zu erklären, was Sie denn eigentlich anders oder besser oder überhaupt machen wollen. Beklagen Sie nicht die hohe Arbeitslosigkeit, sondern sagen Sie den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt konkret, wie Sie die Arbeitslosigkeit bekämpfen wollen. Wo ist Ihr Rezept, Sachsen-Anhalt vom letzten Platz in Sachen Arbeitslosigkeit wegzubringen? Allgemeine Sprüche reichen da nicht. Beklagen Sie nicht den Einsatz der Mittel für den Zweiten Arbeitsmarkt, sondern sagen Sie den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt, welcher Zielgruppe Sie hier die staatliche Unterstützung entziehen wollen. Sagen Sie den unter 50jährigen, warum für sie keine Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mehr bewilligt werden sollen! Ihr Kollege Rehberg, Berater des Herrn Stoiber, hat das soeben wieder gefordert. Und sagen Sie den über 55-jährigen bitte vor der Wahl, wenn Sie das Programm "Aktiv zur Rente" streichen wollen! Beklagen Sie nicht fehlende Investoren, sondern sagen Sie den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt, welche Investoren Sie mit welchen Mitteln ins Land holen wollen. Und gestatten Sie mir die Frage: Wie viele Chefs großer Unternehmen kennen Sie eigentlich? Beklagen Sie nicht die Personalausstattung der Verwaltung, sondern sagen Sie den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt, wie viele Stellen und wie viel Personal Sie wo und mit welchen Instrumentarium abbauen wollen. Wenn Sie betriebsbedingte Kündigungen wollen, dann sagen Sie es vor der Wahl. Beklagen Sie nicht eine mangelnde Unterstützung für den Mittelstand, sondern sagen Sie den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt, welche konkreten, vom Land umsetzbaren Programme Sie hier auflegen wollen. Beklagen Sie nicht nur die Abwanderung junger Menschen, sondern sagen Sie den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt, was Ihnen alles eingefallen ist, damit die Menschen hier bleiben können und ordentlich bezahlte Arbeit haben. Beklagen Sie nicht die Investitionsquote im Landshaushalt, sondern sagen Sie den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt, welche sozialen Leistungen Sie kürzen wollen, um die Investitionsquote zu erhöhen. Streichen Sie bei Kindergärten und Hochschulen oder schließen Sie Theater? Beklagen Sie nicht heute dies und morgen das, sondern sagen Sie den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt, wie Sie z.B. die Innere Sicherheit gestalten, wie Sie Bildung, Forschung und Innovation voranbringen, und vor allem, wie Sie die Menschen in diesem Lande motivieren wollen. Hören Sie endlich auf, über Sachsen-Anhalt zu jammern und zeigen Sie uns doch endlich, was Sie draufhaben! Oder könnte es vielleicht sein, dass Sie gar nicht viel anders machen wollen, als die jetzige Regierung? Verfahren Sie vielleicht nach dem Motto: Nichts gesagt und nichts gedacht ¿ Hauptsache, wir kommen wieder an die Macht? Herr Böhmer, wenn wir die Auseinandersetzung über Sachthemen führen wollen, dann haben wir doch auch ein Anrecht darauf zu wissen: Was wollen Sie überhaupt tun? Wie will die CDU das Land voranbringen? Es wäre für die Wählerinnen und Wähler vielleicht ganz hilfreich, das zu wissen. Und bitte, Herr Böhmer: Sagen Sie uns und den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt, welche Personen Sie denn eigentlich vorgesehen haben zur Bewältigung der immens schwierigen Aufgaben. Im Moment arbeiten Sie doch nur mit zugereisten Festrednern. Wer also soll welche Konzepte als Minister in Ihrem Kabinett vertreten? Die wichtigste Bitte aber zum Schluss: Herr Böhmer. Sie selbst waren in diesem Land schon einmal Sozialminister. Sie kennen auch Ihre Nachfolgerin, Frau Ministerin Dr. Kuppe persönlich sehr gut. Aus beiden Gründen können Sie und Ihre Partei doch nicht taten- und vor allem wortlos dem unfassbaren Treiben von Herrn Marseille und seiner Querulanten-Riege zusehen, die durch das Land ziehen und alte Menschen in den Pflegeheimen zu geschäftlichen Zwecken missbrauchen und augenscheinlich doch nur unsere Sozialkassen plündern wollen. Da muss doch auch Ihnen einfach schlecht werden. Hören Sie deshalb endlich auf mit Ihren windelweichen Erklärungen zu einer möglichen Koalition mit der Schill-Partei! Ziehen Sie endlich wie die SPD einen klaren politischen Trennungsstrich zwischen sich und diese Chaos-Truppe! Auch das wäre gut für unser Land. Anrede, es gibt für die Landesregierung keinen Grund, selbstzufrieden zu sein. Dafür ist die wirtschaftliche und soziale Situation in den neuen Ländern zu schwierig, dafür sind die Zukunftsaufgaben zu gewaltig. Unser Land ist sicherlich auf einem guten Weg, aber noch lange nicht am Ziel. Viel Positives hat sich in den letzten Jahren getan - und vieles ist noch zu tun. Für die unter uns, die die Fortschritte sehen wollen, sind sie unübersehbar. Die, die sie nicht sehen wollen, können auch die Chancen nicht erkennen. Es sind im wahrsten Sinne des Wortes Grundbausteine gelegt worden, auf deren Fundament in den nächsten Jahren neue Arbeitsplätze entstehen werden und auf deren Fundament sich auch ein neues Selbstbewusstsein der Menschen entwickeln wird. Anrede, die Legislaturperiode ist nahezu vorbei. Sachsen-Anhalt wird nach den Landtagswahlen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Koalitionsregierung erhalten. über die politische Farben dabei entscheiden die Wähler. Auch im Landtag werden wir uns in dieser Zusammensetzung nicht wiedersehen, soviel steht schon heute fest. Deshalb möchte ich allen in diesem Hohen Hause, allen Abgeordneten, danken, die in der vergangenen Legislaturperiode dazu beigetragen haben, Sachsen-Anhalt politisch, wirtschaftlich und sozial voranzubringen. Entgegen landläufiger Meinung ist es ja kein Zuckerschlecken, Abgeordneter zu sein. Manche Entscheidungen trägt man mit zusammengebissenen Zähnen mit, manchmal fühlt man sich übergangen, manchmal ohnmächtig, manchmal freut man sich, wenn man die Regierung etwas ausgetrickst hat. Dieses Zusammenspiel war für die Landesregierung jedenfalls unverzichtbar. Dafür möchte ich mich bei Ihnen im Namen meines gesamten Kabinetts bedanken. Anrede, da ich in Kenntnis der politischen Rituale davon ausgehe, dass im Anschluss an meine Rede nicht mehr allzu viele nette Worte fallen werden, will ich mich an dieser Stelle auch bei jeder Ministerin und jedem Minister der Regierung bedanken. Dieses Kabinett hat in den letzten Jahren hart und gut gearbeitet. Es ist bereit, dies auch weiterhin zu tun. Es ist bereit, die Aufgaben anzupacken, die zweifellos in großer Anzahl noch vor uns liegen und die ich Ihnen heute in Teilen geschildert habe. Und wir werden diese Aufgaben auch meistern - für den Wirtschaftsstandort Sachsen-Anhalt, für den Lebensstandort Sachsen-Anhalt und vor allem für die Bürgerinnen und Bürger in Sachsen-Anhalt. Ich danke Ihnen! Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Domplatz 4 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
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