Für Pellet-, Kamin- und Kachelöfen: Staubabscheider reduzieren Staubemissionen So reduzieren Sie Staubemissionen mit Staubabscheidern Achten Sie beim Kauf von Staubabscheidern auf hohe Staubabscheidegrade (über 50 %) und eine automatische Abreinigung. Prüfen Sie, ob Ihr Staubabscheider eine Bauartzulassung vom DIBt hat. Binden Sie vor dem Einbau eines Staubabscheiders den Bezirksschornsteinfeger oder die Bezirksschornsteinfegerin frühzeitig in die Planungen ein. Gewusst wie Die Verbrennung von Holz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen ohne automatische Regelung läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gasförmigen Luftschadstoffen und Gerüchen auch Feinstaub und Ruß. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel haben einen kleineren Durchmesser als ein menschliches Haar und können bis tief in die Lunge eindringen und dort zu Entzündungsreaktionen führen. Diese Belastung kann zu Erkrankungen des Lungen- und Herz- Kreislauf-Systems führen. Staubabscheider können die Emissionen von Partikeln deutlich reduzieren und somit die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit mindern. Auf hohe Wirksamkeit beim Kauf achten: Achten Sie beim Kauf eines Staubabscheiders auf einen Nachweis des Herstellers, der einen Abscheidegrad von mindestens 50 Prozent aufweist, um sicherzustellen, dass eine Staubminderungseinrichtung nach dem Stand der Technik eingesetzt wird und die Bestandsanlage somit nach Ablauf der Übergangsfrist (Verweis auf § 26 der 1. BImSchV ) weiterbetrieben werden darf. Denn Staubabscheider müssen dem Stand der Technik entsprechen, um die Anforderungen des § 26 Absatz 2 der 1. BImSchV zu den Übergangsregelungen und Nachrüstverpflichtungen zu erfüllen. Für Einzelraumfeuerungsanlagen kommen dabei nur elektrostatische Staubabscheider in Betracht, gegebenenfalls ergänzt um Katalysatoren (siehe unten). Beachten Sie, dass Katalysatoren als Einzellösung keine Staubminderung nach dem Stand der Technik darstellen und somit nur ergänzend Anwendung finden können. Katalysatoren dienen vorwiegend dazu, die gasförmigen Abgasbestandteile zu reduzieren. Ihre Wirkung auf die Staubemissionen ist begrenzt. Sie werden deshalb nicht als eigenständige Staubminderungstechnik angesehen (VDI 3670:2016). Je höher der Abscheidegrad desto besser für die Umwelt. Abscheidegrade von über 65 % sind aus Sicht des Umweltbundesamtes zu empfehlen. Prüfen Sie die Bauartzulassung: Eingesetzte Staubabscheider müssen über eine Bauartzulassung verfügen. Diese wird i.d.R. vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt. Zugelassene Staubabscheider sind auf der Internetseite des DIBt gelistet. Bezirksschornsteinfeger*in frühzeitig einbinden: Beziehen Sie frühzeitig Ihren zuständige*n bevollmächtigte*n Bezirksschornsteinfeger*in in die Planung mit ein. Der Einbau wird im Regelfall von Schornsteinbau- oder Ofenbaufachbetrieben durchgeführt. Beachten Sie dabei, dass in den sogenannten Übergangsregelungen des § 26 der 1. BImSchV festgeschrieben ist, dass Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, nach dem 31.12.2024 nur weiterbetrieben werden dürfen, wenn Grenzwerte für die Emissionen von Staub (0,15 Gramm je Kubikmeter) und Kohlenmonoxid (4 Gramm je Kubikmeter) nicht überschritten werden. Was Sie noch tun können: Durch die richtige Auswahl und einen ordnungsgemäßen Betrieb lassen sich die Emissionen reduzieren. Schauen Sie hierzu in unseren Flyer "Heizen mit Holz – wenn dann richtig" Kaminöfen, die die Anforderungen des "Blauen Engel" erfüllen, erreichen u.a. durch einen eingebauten elektrostatischen Staubabscheider und durch einen Katalysator besonders geringe Emissionen an Staub, Kohlenmonoxid und gasförmigen Kohlenwasserstoffen. Hintergrund Funktionsweisen: Es gibt es zwei typische Funktionsprinzipien der Staubabscheidung: elektrostatische und filternde Abscheider. Ergänzend können auch Katalysatoren Anwendung finden. Elektrostatische Staubabscheidung: Bei elektrostatischen Staubabscheidern erfolgt die Abtrennung der Partikel durch deren Aufladung infolge der Einwirkung eines starken elektrischen Felds, das mittels einer hohen Gleichspannung erzeugt wird, und der anschließenden Abscheidung der geladenen Partikel auf einer elektrisch leitenden Niederschlagsfläche. Der abgelagerte Staub wird im Rahmen der Kehrarbeiten durch das Schornsteinfegerhandwerk abgereinigt und mit der Kehrasche zusammen entsorgt. Aufgrund der höheren Staub- und Rußablagerungen ist es möglich, dass, abhängig von der Nutzungshäufigkeit, eine oder zwei zusätzliche Kehrungen pro Heizsaison notwendig sind. Darüber entscheidet der zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Zwingend sind aber die Vorgaben der allgemein bauaufsichtlichen Zulassungen zu beachten. Dort werden Vorgaben über die Kehrhäufigkeit getroffen, um die Betriebssicherheit des Gerätes zu gewährleisten. Elektrostatische Staubabscheider können an verschiedenen Stellen zwischen Ofen und Schornstein, aber auch auf der Schornsteinmündung verbaut werden. Das Material des Schornsteins, also Metall, Beton oder Stein, spielt für die Installation keine Rolle. Filternde Abscheider funktionieren wie ein Schwamm. Staubpartikel lagern sich an der Oberfläche und den Poren und Wänden des Filters an. Diese Art der Staubabscheidung ist sehr effizient, aber auch vergleichsweise teuer und wird in dieser Form nicht bei Einzelraumfeuerungsanlagen eingesetzt. Katalysatoren bilden neben den elektrostatischen und filternden Staub-minderungseinrichtungen eine eigene Gruppe der Abgasreinigungsverfahren. Im Unterschied zu den Staubminderungseinrichtungen, die Feststoffe aus dem Gasstrom entfernen, zielen Katalysatoren primär auf die Umsetzung von gasförmigen Abgasbestandteilen ab. Teilweise kommt es auch zur Reduzierung der Staubemissionen, vor allem von Ruß, als Bestandteil des Staubs (VDI 3670:2016). Da Katalysatoren aber vorwiegend dazu dienen die gasförmigen Abgasbestandteile zu reduzieren und ihre Wirkung auf die Staubemissionen begrenzt ist, werden sie nicht als eigenständige Staubminderungstechnik angesehen (VDI 3670:2016). Katalysatoren als Einzellösung stellen somit keine Staubminderung nach dem Stand der Technik dar. Katalysatoren können sich mit der Zeit zusetzen und dadurch in ihrer Filterwirkung nachlassen. Daher bedürfen diese Produkte einer regelmäßigen Wartung. Darüber hinaus kommt es aufgrund verschiedener Prozesse zu einer Minderung der katalytischen Wirkung. Daher müssen Katalysatoren nach einer bestimmten Anzahl von Betriebsstunden oder -jahren ausgetauscht werden. Reinigungszyklen sowie der Austausch von Bauteilen sind den Zulassungs- oder Herstellerunterlagen zu entnehmen und berücksichtigen übliche und vorhersehbare Abnutzung. Umweltsituation: Aktuell gehören die über 11 Mio. Holzöfen in Deutschland zu einer der Hauptquellen von Feinstaub. Denn die Emissionen von kleinen Holzfeuerungsanlagen können erheblich zur Feinstaubbelastung der Umgebungsluft beitragen und stellen somit eine ernsthafte Umwelt- und Gesundheitsbelastung dar. Diese kleinen Partikel können nicht nur die Atemwege beeinträchtigen, sondern auch zu schwerwiegenderen Gesundheitsproblemen führen. Staubabscheider können die Freisetzung von Luftschadstoffen reduzieren und somit zur Verringerung der Umwelt- und Gesundheitsbelastung beitragen. Noch besser wäre es jedoch kein Holz zu verbrennen, da es auch mit Staubabscheider zu einem Ausstoß von Luftschadstoffen kommt. Gesetzeslage: Der Betrieb von Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen ist in der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetze – 1. BImSchV ) geregelt. In den sog. Übergangsregelungen des § 26 der 1. BImSchV ist festgeschrieben, dass Einzelraumfeuerungsanlagen, die vor dem 22. März 2010 errichtet und in Betrieb genommen wurden, nach dem 31.12.2024 nur weiterbetrieben werden dürfen, wenn Grenzwerte für die Emissionen von Staub (0,15 Gramm je Kubikmeter) und Kohlenmonoxid (4 Gramm je Kubikmeter) nicht überschritten werden. Kann ein Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte nicht erbracht werden, sind bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen abhängig vom Alter der Anlage zu bestimmten Zeitpunkten (spätestens bis Ende 2024) mit einer "Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik" nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen (§ 26 Absatz 2 der 1. BImSchV). Bei der Verabschiedung der Verordnung in 2010 wurde diese technologieoffene Formulierung gewählt, um die Entwicklung verschiedener Techniken zu ermöglichen. In der VDI 3670 (Ausgabe: April 2016) wurden die bis zur Drucklegung der technischen Richtlinie bereits auf dem Markt verfügbaren Abgasreinigungstechniken beschrieben. Für nachgeschaltete Staubminderungseinrichtungen für Einzelraumfeuerungsanlagen wurde ein Abscheidegrad von mindestens 50 Prozent beschrieben (siehe auch BMUV-FAQ ). Seit 2016 ist die technische Entwicklung weiter vorangeschritten, sodass je nach Anlagen- und Brennstoffart noch höhere Abscheidegrade möglich sind. Dies zeigt auch die Vergabegrundlage für den Blauen Engel für Staubabscheider , die einen Staubabscheidegrad von 65 % fordert. Marktbeobachtung: Staubabscheider sind bei Einzelraumfeuerungsanlagen bisher eine Nischenanwendung. Eine Installation ist jedoch an verschiedenen Stellen zwischen Feuerungsanlage und Schornsteinmündung möglich. Bei Festbrennstoffkesseln haben elektrostatische Staubabscheider in den letzten Jahren deutlich an Relevanz gewonnen.
Das Projekt "Evaluation der ökologischen und ökonomischen Auswirkungen des Wegfalls der Heizwertregelung des § 8 Abs. 3 S. 1 KrWG" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Ramboll Deutschland GmbH.Die Heizwertklausel des § 8 Abs. 3 S. 1 KrWG betrifft das Verhältnis von stofflicher und energetischer Verwertung und ist Teil des Umsetzungskonzepts für die fünfstufige Abfallhierarchie (§§ 6 bis 8 KrWG). Soweit der Vorrang oder Gleichrang der energetischen Verwertung nicht in einer Rechtsverordnung festgelegt wird, ist anzunehmen, dass die energetische Verwertung einer stofflichen Verwertung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 KrWG gleichrangig ist, wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens 11 000 kJ/kg beträgt. Die Heizwertklausel stellt somit eine Vermutungsregelung dar, die als Auffangklausel - soweit die betreffende Abfallart nicht durch eine Rechtsverordnung einer Hierarchiestufe explizit zugewiesen ist - insbesondere davor schützen soll, dass niederkalorische Abfälle unter 11.000 Kilojoule pro Kilogramm einer Verbrennung zugeführt werden. Sie stellt zugleich eine Übergangsregelung dar, denn nach § 8 Abs. 3 S. 2 KrWG überprüft die Bundesregierung auf der Grundlage der abfallwirtschaftlichen Entwicklung bis zum 31. Dezember 2016, ob und inwieweit der Heizwert zur effizienten und rechtssicheren Umsetzung der Abfallhierarchie in Deutschland noch erforderlich ist. Zur Vorbereitung eines entsprechenden Rechtssetzungsverfahren ist es erforderlich die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen eines Wegfalls der Heizwertregelung zu evaluieren.
Das Projekt "Die Zukunft des Energiesparchecks als Gebäudeenergiepass" wird/wurde gefördert durch: Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ingenieurbüro für Energieberatung, Haustechnik und ökologische Konzepte.Seit 1999 gibt es in Baden-Württemberg den Energiesparcheck. Er soll Haus- und Wohnungseigentümern durch Informationen die Entscheidung für energiesparende Renovierungsmaßnahmen an ihrer Immobilie erleichtern. Neben diesem etablierten Ansatz wird zukünftig der Energiepass treten, der 2006 bundesweit einheitlich eingeführt werden soll. Mit dem Gebäudeenergiepass wird eine EU-Richtlinie in bundesdeutsches Recht überführt. Der Energiesparcheck hat in der Vergangenheit auch dazu beigetragen, das Interesse des Handwerks am Thema Energiesparen zu fördern und eine entsprechende Kompetenz zu entwickeln. Diese Erfolge gilt es bei einer Weiterentwicklung in Richtung Energiepass aufzugreifen. Die zentralen Fragen des Projektes, sind daher:Wie kann die inhaltliche Weiterentwicklung ggf. auch der Übergang vom Energiesparcheck zum Gebäudeenergiepass gestaltet werden? (Wie) Können die Zielgruppen der beiden Pässe voneinander abgegrenzt werden? Wie ist das Klimaschutzpotenzial der beiden Pässe? Welche Anforderungen müssen die Berater erfüllen, um gute Pässe ausstellen zu können und um gut zu beraten? Welche Übergangsregelungen sind ggf. bei den Beratern erforderlich, um vom Energiesparcheck zum Gebäudeenergiepass umstellen zu können? Um diese Fragen zu beantworten, arbeitet das Tübinger Ingenieurbüro ebök in Zusammenarbeit mit dem IAW die gegenwärtige Diskussion auf, führt Expertengespräche und diskutiert mit Vertretern aus Politik und Verbänden die Handlungsoptionen. Ziel der Studie sind konkrete Handlungsempfehlungen.
Das Projekt "Bewertungshilfe für Altdeponien in NRW" wird/wurde gefördert durch: Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Geotechnisches Büro Prof.Dr.-Ing. H. Düllmann GmbH.Der methodische Teil dieser Bewertungshilfe ist im Juni 2001 als Druckschrift des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV) erschienen. Die 'Bewertungshilfe für Deponien' soll dazu dienen, die Sicherheitselemente einzelner Deponien unter Berücksichtigung der abgelagerten Abfälle hinsichtlich bestehender und potentieller Immissionen im Einzelnen zu beurteilen und daraus ggf. Empfehlungen für weitergehende Prüfungen oder Nachrüstungen abzuleiten. Das Bewertungsverfahren bietet auch die Möglichkeit, für den jeweils zu betrachtenden Planungsraum die Deponien zu benennen, die - einschließlich der jeweiligen Nachrüst- oder Erweiterungsmöglichkeiten - langfristig Deponieabschnitte mit dem erforderlich hohen Sicherheitsniveau bereitstellen könnten. Der 2. Teil des Vorhabens fasst die Ergebnisse der Anwendung der Bewertungshilfe auf die für die Entwicklung des Verfahrens herangezogenen Modelldeponien zusammen. Acht dieser Modelldeponien sind reine Siedlungsabfalldeponien, eine Deponie verfügt sowohl über einen Siedlungsabfall- als auch über einen Sonderabfallbereich, eine Deponie ist eine reine Sonderabfalldeponie. Die Deponien unterscheiden sich ferner in ihrem Alter, in ihren Formen und Größen sowie den Standortverhältnissen. Sie sind gleichmäßig über die fünf Regierungsbezirke Nordrhein-Westfalens verteilt. Das Bewertungsverfahren orientiert sich überwiegend an den Regelanforderungen der TA Abfall und der TA Siedlungsabfall (TA Si). Um besonders günstige Umstände zu berücksichtigen, sind in die Stufung der Bewertung bei einigen Kriterien aber auch Sachverhalte eingegangen, die über diese Anforderungen der TA Si bzw. der TA Abfall hinausgehen. Deshalb und angesichts der Übergangsregelungen in Paragraph 11 TA Si kann aus der formalisierten Bewertung nicht unmittelbar auf das Verhältnis zu den Anforderungen nach diesen Verwaltungsvorschriften geschlossen werden. Entsprechendes gilt für die Abfallablagerungsverordnung und die erst am 1. August 2002 in Kraft getretene Deponieverordnung. Die Anwendung der Bewertungshilfe erfolgte gesondert für die einzelnen, zu verschiedenen Zeiten eingerichteten und betriebenen Abschnitte der Modelldeponien. Insgesamt wurden 36 Deponieabschnitte unterschieden. Die Aggregation der einzelnen Einstufungen ergibt im Hinblick auf die Maßstäbe der Bewertungshilfe für zwei Deponieabschnitte die Bewertungsstufe 'erfüllt' für 11 Deponieabschnitte die Bewertungsstufe 'teilweise erfüllt' und für die übrigen - durchgehend nicht mehr im Ablagerungsbetrieb befindlichen - Abschnitte die Stufe 'unzureichend erfüllt'. Die Immissionen bzw. Immissionsempfindlichkeiten wurden überwiegend positiv bewertet, woraus abzuleiten ist, dass aktuell nur an wenigen Standorten Beeinträchtigungen der Umgebung festzustellen sind.
Das Projekt "Untersuchungen zum Gehalt an bestimmten Azofarbstoffen in Recyclatfasern fuer Textilien mit Hautkontakt" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Gesundheit. Es wird/wurde ausgeführt durch: Textilforschungsinstitut Thüringen-Vogtland e.V..Die derzeit geltende Fassung der Bedarfsgegenstaendeverordnung beinhaltet eine verlaengerte Uebergangsregelung (Paragraph 16 Abs. 2 Nr. 2 der Bedarfsgegenstaende-V) fuer den Recyclatfaseranteil in den entsprechenden Bedarfsgegenstaenden. Da diese Uebergangsfrist am 31.12.1999 auslief, war 1999 zu untersuchen, ob und in welchem Umfang mit einem Eintrag von Azofarbstoffen, die nach Paragraph 3 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 7 der Bedarfsgegenstaendeverordnung verboten sind, ueber den Recyclatfaseranteil zu rechnen ist. Auf dem textilen Sektor muss man bei der Gewinnung von Recyclatfasern zwei Ausgangspunkte unterscheiden. Eine Strecke ist das Recycling von Produktionsabfaellen, welches den Vorteil bietet, dass die Zusammensetzung und Herkunft der Abfaelle in der Regel bekannt sind. Diese Produktionsabfaelle stellen bis zu 90 Prozent und mehr der Ausgangsprodukte bei der Recyclatfaserherstellung dar. Es handelt sich hauptsaechlich um Produktionsabfaelle der Chemiefaserherstellung, Spinnerei- und Webereiabfaelle und um Abfaelle der Konfektion. Der andere Zweig ist die Herkunft aus Alttextilien, z.B. von Bekleidungs- und Heimtextilien aus Altkleidersammlungen. Aufgrund der inhomogenen Zusammensetzung und dem hohen Fremdkoerperanteil werden sie derzeit nur zu einem sehr geringen Prozentsatz zu Recyclatfasern verarbeitet.
Das Projekt "Saatgutbehandlung im oekologischen Gemuesebau - Antagonisten" wird/wurde ausgeführt durch: Sourcon-PADENA GmbH & Co. KG.Die Erzeugung oekologisch produzierten Gemuesesaatgutes wird nach dem Ende einer Uebergangsregelung im Jahr 2000 hinsichtlich der Gesunderhaltung erhebliche Probleme bereiten. Die Moeglichkeit zur selektiven Vernichtung von pathogenen Mikroorganismen in oder an Samen durch Heisswasserbehandlung und/oder der Behandlung mit Antagonisten (PRORADIX), sind Methoden, die auch fuer den oekologischen Landbau akzeptiert werden. Sie sollen von der Firma HILD und PADENA in die Praxis eingefuehrt werden. Die Wirkung der Behandlungen an fuenf ausgewaehlten Gemuesearten und etwa 10 Schaderreger - Wirt - Kombinationen wird von der Biologische Bundesanstalt (BBA) bzw. der Universitaet Hohenheim in Labor, Modell und Freiland untersucht, wobei Standardmethoden nach den Vorschriften der ISTA bzw. den Richtlinien der BBA anzuwenden sind, aber auch neue Nachweismethoden eingefuehrt werden. Erfahrungen aus einem vorgegangenen Projekt koennen genutzt werden. Die Koordination des Projektes und die Gesamtauswertung obliegt der BBA Kleinmachnow.
Das Projekt "Saatgutbehandlung im oekologischen Gemuesebau - Feldanbau" wird/wurde ausgeführt durch: Hessisches Landesamt für Regionalentwicklung und Landwirtschaft.Die Erzeugung oekologisch produzierten Gemuesesaatgutes wird nach dem Ende einer Uebergangsregelung im Jahr 2000 hinsichtlich der Gesunderhaltung erhebliche Probleme bereiten. Die Moeglichkeit zur selektiven Vernichtung von pathogenen Mikroorganismen in oder an Samen durch Heisswasserbehandlung ist eine Methode, die auch fuer den oekologischen Landbau akzeptiert wird. Sie soll von der Firma HILD in die Praxis eingefuehrt werden. Die Wirkung der Behandlungen an fuenf ausgewaehlten Gemuesearten und etwa 10 Schaderreger - Wirt - Kombinationen wird von der Biologische Bundesanstalt (BBA) untersucht, wobei Standardmethoden nach den Vorschriften der ISTA bzw. den Richtlinien der BBA anzuwenden sind, aber auch neue Nachweismethoden eingefuehrt werden. Erfahrungen aus einem vorgegangenen Projekt koennen genutzt werden. Die Koordination des Projektes und die Gesamtauswertung obliegt der BBA Kleinmachnow.
Das Projekt "Berücksichtigung von Umweltschutzzielen in den deregulierten Strommärkten der Europäischen Union" wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Forschungsbereich Umwelt- und Ressourcenökonomik, Umweltmanagement.Im Zuge der Liberalisierung der Strommärkte in den Mitgliedstaaten der EU muss die Frage nach dem geeigneten umweltpolitischen Ordnungsrahmen neu gestellt werden. Ziel des Forschungsvorhabens ist es deshalb, einen praktikablen Vorschlag für die EU-weite und nationale Ausgestaltung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen im Bereich der erneuerbaren Energien auszuarbeiten, unter denen politisch definierte klima- und umweltpolitische Ziele wettbewerbskonform und effizient erreicht werden können. Erste Analysen haben ergeben, dass die EU-weite Standardisierung von 'grünen' Zertifikaten (d. h. Zertifikaten, die die umweltfreundliche Produktion von Strom dokumentieren) und ihr grenzüberschreitender Handel einen viel versprechenden Basismechanismus darstellen. Bei der weiteren Ausgestaltung der Zertifikatemärkte können Entwicklungen im Finanzwesen, also Banking, Futures und Optionen für Zertifikate, berücksichtigt werden. Weiterhin kann auf Erfahrungen zurückgegriffen werden, die man bislang in verschiedenen Staaten, Wirtschaftssektoren und Unternehmen mit dem Handel von Emissionszertifikaten gesammelt hat. Den historisch gewachsenen Unterschieden in den nationalen Branchenstrukturen sowie in den energie- und umweltpolitischen Regulierungen soll durch Vorschläge für Übergangsregelungen Rechnung getragen werden.
Das Projekt "Umweltpolitische Aspekte der Osterweiterung der Europäischen Union - Hauptstudie" wird/wurde gefördert durch: Sachverständigenrat für Umweltfragen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Ecologic, Institut für Internationale und Europäische Umweltpolitik.Diese Studie diente dem SRU als Grundlage für ein Kapitel seines Jahresberichts. Sie befasst sich mit der Übernahme des EG Umweltrechts in den Beitrittsländern, dem Mangel an Transparenz, der die Beitrittsverhandlungen kennzeichnet, der politischen Fragmentierung des Beitrittsprozesses, der Frage von Übergangsregelungen, dem Zusammenspiel von nationaler und europäischer Umweltpolitik und dem Bedarf nach einer flexibleren Harmonisierungsstrategie. Mit Blick auf die Durchführung der Beitrittsverhandlungen enthielt die Studie zudem konkrete, empirisch fundierte Empfehlungen.
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