Mit dem folgenden Projekt soll die Hybridisierung zweier Raubmöwen (Südpolarskua Catharacta maccormicki, Braune Skua Catharacta antarctica lonnbergi) im Bereich der antarktischen Halbinsel untersucht werden. Langjährige Daten zur Reproduktion der Skuas in zwei Populationen auf King-George Island bieten eine gute Datenbasis für das geplante Projekt. Um jedes Tier einer Art zuordnen zu können bzw. als Hybrid zu identifizieren, wird mit Hilfe der molekular-genetischen AFLP-Methode erstmals eine eindeutige Referenz geschaffen. Die objektive genetische Einordnung der Individuen ermöglicht auch eine kritische (Neu)Analyse von bereits vorhandenen Daten. Die Ergebnisse werden Aufschluss darüber geben ob Haldane's rule (unisexuelle Sterilität) in Skuas zutrifft. Mit Hilfe des reproduktiven Outputs der Paare und der Populationsentwicklung lässt sich entscheiden welche Hypothese die Hybridzone am besten erklärt. Da das Wissen über die Partnerwahl eine wichtige Säule zum Verständnis von Hybridisierung ist, sollen mögliche Mechanismen untersucht werden. Neben der Morphometrie ist die Stimme ein Ansatzpunkt als mögliches Zeichen der Artzugehörigkeit. Außerdem soll ihr Potential als ehrliches Signal für Eigenschaften des Senders, welches bei der Partnerwahl genutzt werden kann, offengelegt werden. Das Projekt verknüpft Gebiete der klassischen Ökologie mit neusten molekular-genetischen Arbeitsmethoden und wird als erste Arbeit Langzeitdaten zur Hybridisierung mit Untersuchungen zur Partnerwahl in einer langlebigen Vogelart verbinden.
Die Heizwertklausel des § 8 Abs. 3 S. 1 KrWG betrifft das Verhältnis von stofflicher und energetischer Verwertung und ist Teil des Umsetzungskonzepts für die fünfstufige Abfallhierarchie (§§ 6 bis 8 KrWG). Soweit der Vorrang oder Gleichrang der energetischen Verwertung nicht in einer Rechtsverordnung festgelegt wird, ist anzunehmen, dass die energetische Verwertung einer stofflichen Verwertung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 und 3 KrWG gleichrangig ist, wenn der Heizwert des einzelnen Abfalls, ohne Vermischung mit anderen Stoffen, mindestens 11 000 kJ/kg beträgt. Die Heizwertklausel stellt somit eine Vermutungsregelung dar, die als Auffangklausel - soweit die betreffende Abfallart nicht durch eine Rechtsverordnung einer Hierarchiestufe explizit zugewiesen ist - insbesondere davor schützen soll, dass niederkalorische Abfälle unter 11.000 Kilojoule pro Kilogramm einer Verbrennung zugeführt werden. Sie stellt zugleich eine Übergangsregelung dar, denn nach § 8 Abs. 3 S. 2 KrWG überprüft die Bundesregierung auf der Grundlage der abfallwirtschaftlichen Entwicklung bis zum 31. Dezember 2016, ob und inwieweit der Heizwert zur effizienten und rechtssicheren Umsetzung der Abfallhierarchie in Deutschland noch erforderlich ist. Zur Vorbereitung eines entsprechenden Rechtssetzungsverfahren ist es erforderlich die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen eines Wegfalls der Heizwertregelung zu evaluieren.
Seit 1999 gibt es in Baden-Württemberg den Energiesparcheck. Er soll Haus- und Wohnungseigentümern durch Informationen die Entscheidung für energiesparende Renovierungsmaßnahmen an ihrer Immobilie erleichtern. Neben diesem etablierten Ansatz wird zukünftig der Energiepass treten, der 2006 bundesweit einheitlich eingeführt werden soll. Mit dem Gebäudeenergiepass wird eine EU-Richtlinie in bundesdeutsches Recht überführt. Der Energiesparcheck hat in der Vergangenheit auch dazu beigetragen, das Interesse des Handwerks am Thema Energiesparen zu fördern und eine entsprechende Kompetenz zu entwickeln. Diese Erfolge gilt es bei einer Weiterentwicklung in Richtung Energiepass aufzugreifen. Die zentralen Fragen des Projektes, sind daher:Wie kann die inhaltliche Weiterentwicklung ggf. auch der Übergang vom Energiesparcheck zum Gebäudeenergiepass gestaltet werden? (Wie) Können die Zielgruppen der beiden Pässe voneinander abgegrenzt werden? Wie ist das Klimaschutzpotenzial der beiden Pässe? Welche Anforderungen müssen die Berater erfüllen, um gute Pässe ausstellen zu können und um gut zu beraten? Welche Übergangsregelungen sind ggf. bei den Beratern erforderlich, um vom Energiesparcheck zum Gebäudeenergiepass umstellen zu können? Um diese Fragen zu beantworten, arbeitet das Tübinger Ingenieurbüro ebök in Zusammenarbeit mit dem IAW die gegenwärtige Diskussion auf, führt Expertengespräche und diskutiert mit Vertretern aus Politik und Verbänden die Handlungsoptionen. Ziel der Studie sind konkrete Handlungsempfehlungen.
Die Erzeugung oekologisch produzierten Gemuesesaatgutes wird nach dem Ende einer Uebergangsregelung im Jahr 2000 hinsichtlich der Gesunderhaltung erhebliche Probleme bereiten. Die Moeglichkeit zur selektiven Vernichtung von pathogenen Mikroorganismen in oder an Samen durch Heisswasserbehandlung und/oder der Behandlung mit Antagonisten (PRORADIX), sind Methoden, die auch fuer den oekologischen Landbau akzeptiert werden. Sie sollen von der Firma HILD und PADENA in die Praxis eingefuehrt werden. Die Wirkung der Behandlungen an fuenf ausgewaehlten Gemuesearten und etwa 10 Schaderreger - Wirt - Kombinationen wird von der Biologische Bundesanstalt (BBA) bzw. der Universitaet Hohenheim in Labor, Modell und Freiland untersucht, wobei Standardmethoden nach den Vorschriften der ISTA bzw. den Richtlinien der BBA anzuwenden sind, aber auch neue Nachweismethoden eingefuehrt werden. Erfahrungen aus einem vorgegangenen Projekt koennen genutzt werden. Die Koordination des Projektes und die Gesamtauswertung obliegt der BBA Kleinmachnow.
Der methodische Teil dieser Bewertungshilfe ist im Juni 2001 als Druckschrift des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW (MUNLV) erschienen. Die 'Bewertungshilfe für Deponien' soll dazu dienen, die Sicherheitselemente einzelner Deponien unter Berücksichtigung der abgelagerten Abfälle hinsichtlich bestehender und potentieller Immissionen im Einzelnen zu beurteilen und daraus ggf. Empfehlungen für weitergehende Prüfungen oder Nachrüstungen abzuleiten. Das Bewertungsverfahren bietet auch die Möglichkeit, für den jeweils zu betrachtenden Planungsraum die Deponien zu benennen, die - einschließlich der jeweiligen Nachrüst- oder Erweiterungsmöglichkeiten - langfristig Deponieabschnitte mit dem erforderlich hohen Sicherheitsniveau bereitstellen könnten. Der 2. Teil des Vorhabens fasst die Ergebnisse der Anwendung der Bewertungshilfe auf die für die Entwicklung des Verfahrens herangezogenen Modelldeponien zusammen. Acht dieser Modelldeponien sind reine Siedlungsabfalldeponien, eine Deponie verfügt sowohl über einen Siedlungsabfall- als auch über einen Sonderabfallbereich, eine Deponie ist eine reine Sonderabfalldeponie. Die Deponien unterscheiden sich ferner in ihrem Alter, in ihren Formen und Größen sowie den Standortverhältnissen. Sie sind gleichmäßig über die fünf Regierungsbezirke Nordrhein-Westfalens verteilt. Das Bewertungsverfahren orientiert sich überwiegend an den Regelanforderungen der TA Abfall und der TA Siedlungsabfall (TA Si). Um besonders günstige Umstände zu berücksichtigen, sind in die Stufung der Bewertung bei einigen Kriterien aber auch Sachverhalte eingegangen, die über diese Anforderungen der TA Si bzw. der TA Abfall hinausgehen. Deshalb und angesichts der Übergangsregelungen in Paragraph 11 TA Si kann aus der formalisierten Bewertung nicht unmittelbar auf das Verhältnis zu den Anforderungen nach diesen Verwaltungsvorschriften geschlossen werden. Entsprechendes gilt für die Abfallablagerungsverordnung und die erst am 1. August 2002 in Kraft getretene Deponieverordnung. Die Anwendung der Bewertungshilfe erfolgte gesondert für die einzelnen, zu verschiedenen Zeiten eingerichteten und betriebenen Abschnitte der Modelldeponien. Insgesamt wurden 36 Deponieabschnitte unterschieden. Die Aggregation der einzelnen Einstufungen ergibt im Hinblick auf die Maßstäbe der Bewertungshilfe für zwei Deponieabschnitte die Bewertungsstufe 'erfüllt' für 11 Deponieabschnitte die Bewertungsstufe 'teilweise erfüllt' und für die übrigen - durchgehend nicht mehr im Ablagerungsbetrieb befindlichen - Abschnitte die Stufe 'unzureichend erfüllt'. Die Immissionen bzw. Immissionsempfindlichkeiten wurden überwiegend positiv bewertet, woraus abzuleiten ist, dass aktuell nur an wenigen Standorten Beeinträchtigungen der Umgebung festzustellen sind.
Die Erzeugung oekologisch produzierten Gemuesesaatgutes wird nach dem Ende einer Uebergangsregelung im Jahr 2000 hinsichtlich der Gesunderhaltung erhebliche Probleme bereiten. Die Moeglichkeit zur selektiven Vernichtung von pathogenen Mikroorganismen in oder an Samen durch Heisswasserbehandlung ist eine Methode, die auch fuer den oekologischen Landbau akzeptiert wird. Sie soll von der Firma HILD in die Praxis eingefuehrt werden. Die Wirkung der Behandlungen an fuenf ausgewaehlten Gemuesearten und etwa 10 Schaderreger - Wirt - Kombinationen wird von der Biologische Bundesanstalt (BBA) untersucht, wobei Standardmethoden nach den Vorschriften der ISTA bzw. den Richtlinien der BBA anzuwenden sind, aber auch neue Nachweismethoden eingefuehrt werden. Erfahrungen aus einem vorgegangenen Projekt koennen genutzt werden. Die Koordination des Projektes und die Gesamtauswertung obliegt der BBA Kleinmachnow.
Die derzeit geltende Fassung der Bedarfsgegenstaendeverordnung beinhaltet eine verlaengerte Uebergangsregelung (Paragraph 16 Abs. 2 Nr. 2 der Bedarfsgegenstaende-V) fuer den Recyclatfaseranteil in den entsprechenden Bedarfsgegenstaenden. Da diese Uebergangsfrist am 31.12.1999 auslief, war 1999 zu untersuchen, ob und in welchem Umfang mit einem Eintrag von Azofarbstoffen, die nach Paragraph 3 in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 7 der Bedarfsgegenstaendeverordnung verboten sind, ueber den Recyclatfaseranteil zu rechnen ist. Auf dem textilen Sektor muss man bei der Gewinnung von Recyclatfasern zwei Ausgangspunkte unterscheiden. Eine Strecke ist das Recycling von Produktionsabfaellen, welches den Vorteil bietet, dass die Zusammensetzung und Herkunft der Abfaelle in der Regel bekannt sind. Diese Produktionsabfaelle stellen bis zu 90 Prozent und mehr der Ausgangsprodukte bei der Recyclatfaserherstellung dar. Es handelt sich hauptsaechlich um Produktionsabfaelle der Chemiefaserherstellung, Spinnerei- und Webereiabfaelle und um Abfaelle der Konfektion. Der andere Zweig ist die Herkunft aus Alttextilien, z.B. von Bekleidungs- und Heimtextilien aus Altkleidersammlungen. Aufgrund der inhomogenen Zusammensetzung und dem hohen Fremdkoerperanteil werden sie derzeit nur zu einem sehr geringen Prozentsatz zu Recyclatfasern verarbeitet.
Im Zuge der Liberalisierung der Strommärkte in den Mitgliedstaaten der EU muss die Frage nach dem geeigneten umweltpolitischen Ordnungsrahmen neu gestellt werden. Ziel des Forschungsvorhabens ist es deshalb, einen praktikablen Vorschlag für die EU-weite und nationale Ausgestaltung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen im Bereich der erneuerbaren Energien auszuarbeiten, unter denen politisch definierte klima- und umweltpolitische Ziele wettbewerbskonform und effizient erreicht werden können. Erste Analysen haben ergeben, dass die EU-weite Standardisierung von 'grünen' Zertifikaten (d. h. Zertifikaten, die die umweltfreundliche Produktion von Strom dokumentieren) und ihr grenzüberschreitender Handel einen viel versprechenden Basismechanismus darstellen. Bei der weiteren Ausgestaltung der Zertifikatemärkte können Entwicklungen im Finanzwesen, also Banking, Futures und Optionen für Zertifikate, berücksichtigt werden. Weiterhin kann auf Erfahrungen zurückgegriffen werden, die man bislang in verschiedenen Staaten, Wirtschaftssektoren und Unternehmen mit dem Handel von Emissionszertifikaten gesammelt hat. Den historisch gewachsenen Unterschieden in den nationalen Branchenstrukturen sowie in den energie- und umweltpolitischen Regulierungen soll durch Vorschläge für Übergangsregelungen Rechnung getragen werden.
Diese Studie diente dem SRU als Grundlage für ein Kapitel seines Jahresberichts. Sie befasst sich mit der Übernahme des EG Umweltrechts in den Beitrittsländern, dem Mangel an Transparenz, der die Beitrittsverhandlungen kennzeichnet, der politischen Fragmentierung des Beitrittsprozesses, der Frage von Übergangsregelungen, dem Zusammenspiel von nationaler und europäischer Umweltpolitik und dem Bedarf nach einer flexibleren Harmonisierungsstrategie. Mit Blick auf die Durchführung der Beitrittsverhandlungen enthielt die Studie zudem konkrete, empirisch fundierte Empfehlungen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 9 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 9 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 9 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Keine | 6 |
| Webseite | 3 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 4 |
| Lebewesen und Lebensräume | 9 |
| Luft | 5 |
| Mensch und Umwelt | 9 |
| Wasser | 6 |
| Weitere | 9 |