Grundsatz im Regionalplan, mit dem in schon bebauten Überschwemmungsbereichen bei Planungen und Maßnahmen das bestehende Überschwemmungsrisiko zu berücksichtigen ist. Datenherkunft:- Regionaler Planungsverband Oberlausitz-Niederschlesien mit rechtlicher Grundlage Regionalplan, 1. Gesamtfortschreibung (Stand 04.02.2010)