Biotope mit selten auftretenden oder selten gewordenen Lebensbedingungen sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz und § 24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt.
Naturräumliche Gliederung abgewandelt nach Schmidthüsen entsprechend des Landschaftsrahmenplans der Stadt Braunschweig. Die Karte zeigt die Gliederung des Stadtgebietes in die Naturräume Geest und Börde sowie deren Untereinheiten.