s/•extremhochwasser/Extremhochwasser/gi
Überflutungsflächen eines Hochwassers mit niedriger Wahrscheinlichkeit in Hessen (Bezeichnung nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §74): Überflutungsflächen mit einem voraussichtlichen Wiederkehrintervall von mindestens 200 Jahren (HQextrem, entspricht mindestens einem 200-jährlichen Hochwasser). Einzelne Gebiete haben auch eine abweichende Jährlichkeit für das Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit. Teil des Datenbestands der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRMP) in Hessen.
Nach dem verheerenden Hochwasser 2002 musste in einer nüchternen Bilanz festgestellt werden, dass nur 5 % der Hochwasserschutzanlagen des Landes Sachsen-Anhalt den erforderlichen technischen Standards entsprachen. Darüber hinaus hatten die Hochwasserschutzanlagen bei diesem extremen Hochwasser erheblichen Schaden genommen. Auf der Grundlage der 2003 erstellten Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt, die verzahnt ist mit den Zielstellungen des Aktionsplans Hochwasserschutz Elbe der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE), wurden im Zeitraum von 2003 bis 2013 ca. 51 % der Deichanlagen nach den technischen Regelwerken hergestellt. Heute entsprechen bereits mehr als 67 % der Deiche den technischen Regeln. Dafür wurden aus Landes-, Bundes- und EU-Fonds ca. 998,6 Mio. € (Stand 31. Dezember 2018) verwendet. Die Hochwasserschutzkonzeption des Landes sowie der Aktionsplan Hochwasserschutz Elbe vereinen den Grundgedanken, dass ganzheitlicher und nachhaltiger Hochwasserschutz nur abgestimmt von der Quelle bis zur Mündung eines Flusses Sinn macht. Die Hochwasser 2006, 2010/2011 aber insbesondere das außerordentliche Extremhochwasser vom Juni 2013 haben gezeigt, dass dieser Weg richtig war. Die nach dem Hochwasser im August 2002 umgesetzten Maßnahmen haben sich bewährt. Ansonsten hätte sich für das Land Sachsen-Anhalt ein noch verheerenderes Schadensbild ergeben. Dennoch hat dieses Ereignis erhebliche Schäden auch an den Hochwasserschutzanlagen verursacht. Für die Auswertung des Hochwasserereignisses im Juni 2013 und die zukünftige Hochwasserschutzstrategie ist es wichtig, alle Akteure einzubeziehen. In diesem Sinne hat der damalige Minister, Herr Dr. Aeikens, im Zeitraum vom November 2013 bis Februar 2014 gemeinsam mit Vertretern des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Gespräche mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten geführt. Die Gesprächsergebnisse werden sowohl bei der Beseitigung der Hochwasserschäden als auch in der überarbeiteten Hochwasserschutzkonzeption des Landes berücksichtigt. In diesen Prozess flossen auch die Ergebnisse der Sonderumweltministerkonferenz vom 9. Dezember 2013 und der Elbeministerkonferenz vom 5. Dezember 2013 mit ein. Die Grundzielstellung dabei ist, dass die Hochwasserschutzanlagen des Landes bis 2020 im Wesentlichen den technischen Regelwerken entsprechen sollen. Weiterhin werden die in der bisherigen Hochwasserschutzkonzeption verankerten Retentionsmaßnahmen zielstrebig umgesetzt sowie weitere Retentionsräume erschlossen. Die Bundesregierung hat zur finanziellen Unterstützung gerade dieser Maßnahmen das nationale Hochwasserschutzprogramm aufgelegt, aus dem das Land seit 2015 finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen hat. Es gilt auch hier der Grundsatz, dass die Maßnahmen der Schadensbeseitigung mit den planmäßigen Maßnahmen zu verzahnen sind und die Erkenntnisse aus dem Hochwasser 2013 bereits Berücksichtigung finden. Hintergrundinformation (Stand 31. Dezember 2018) Der LHW betreut 2.042,90 km Fließgewässer 1. Ordnung sowie 5 stehende Gewässer mit folgenden Anlagen: 1.357 km Deiche an Gewässern 1. Ordnung 46 Schöpfwerke mit einer Förderleistung von 103,26 m³/s 422 Deichsiele 560 Wehre, Stauanlagen und Sohlbauwerke 43 Technische Fischaufstiegsanlagen
Die Gefahrenhinweiskarte zeigt Überschwemmungsflächen und Intensitäten (Wassertiefe bzw. spezifischer Abfluss) bei Extremhochwasser für den Elbestrom und die Gewässer I. Ordnung in Sachsen in einem Überblicksmaßstab (1:100.000) mit einem Datenstand von 2004. Als Extremhochwasser (EHQ) wird dabei ein Ereignis, das bedeutend größer als HQ(100) ist, mindestens das höchste beobachtete Ereignis, im Allgemeinen jedoch HQ(300), angesetzt. Die Berechnung der Überschwemmungsflächen erfolgte ohne die Berücksichtigung der Wirkung vorhandener Hochwasserschutzeinrichtungen, wie Talsperren, Deiche oder Polder. Die dargestellten Intensitäten und Ausdehnungen stellen eine Umhüllende aller möglichen Überschwemmungsszenarien dar, d.h., nicht alle dargestellten Flächen sind bei einem einzelnen Ereignis betroffen. Dies gilt auch bei einem Versagen von Schutzeinrichtungen. Darüber hinaus werden die Grenzen der überschwemmten Flächen bei HQ(20) und HQ(100) dargestellt, ebenfalls ohne die Berücksichtigung der Wirkung von Hochwasserschutzeinrichtungen. Aufgrund der verschiedenen Überflutungs- und damit Schadensprozesse wurde zwischen flachen Talbereichen (geschiebefrei, meist nicht Lauf verändernde Überflutung) und Steilbereichen (dynamische Überschwemmung mit Geschiebetransport, Erosion und zu erwartender Laufveränderung) unterschieden. Da an den steilen Gewässerabschnitten die Überschwemmungstiefe nur indirekt eine Aussage über die Intensität und damit über die Gefährdung geben kann, wurde zusätzlich die Fließgeschwindigkeit auf den Vorländern ermittelt. Das Produkt aus Überschwemmungstiefe und Fließgeschwindigkeit wird als spezifischer Abfluss (Abfluss pro Meter Gewässerbreite) für EHQ dargestellt.
Die Gefahrenhinweiskarte zeigt Überschwemmungsflächen und Intensitäten (Wassertiefe bzw. spezifischer Abfluss) bei Extremhochwasser für den Elbestrom und die Gewässer I. Ordnung in Sachsen in einem Überblicksmaßstab (1:100.000) mit einem Datenstand von 2004. Als Extremhochwasser (EHQ) wird dabei ein Ereignis, das bedeutend größer als HQ(100) ist, mindestens das höchste beobachtete Ereignis, im Allgemeinen jedoch HQ(300), angesetzt. Die Berechnung der Überschwemmungsflächen erfolgte ohne die Berücksichtigung der Wirkung vorhandener Hochwasserschutzeinrichtungen, wie Talsperren, Deiche oder Polder. Die dargestellten Intensitäten und Ausdehnungen stellen eine Umhüllende aller möglichen Überschwemmungsszenarien dar, d.h., nicht alle dargestellten Flächen sind bei einem einzelnen Ereignis betroffen. Dies gilt auch bei einem Versagen von Schutzeinrichtungen. Darüber hinaus werden die Grenzen der überschwemmten Flächen bei HQ(20) und HQ(100) dargestellt, ebenfalls ohne die Berücksichtigung der Wirkung von Hochwasserschutzeinrichtungen. Aufgrund der verschiedenen Überflutungs- und damit Schadensprozesse wurde zwischen flachen Talbereichen (geschiebefrei, meist nicht Lauf verändernde Überflutung) und Steilbereichen (dynamische Überschwemmung mit Geschiebetransport, Erosion und zu erwartender Laufveränderung) unterschieden. Da an den steilen Gewässerabschnitten die Überschwemmungstiefe nur indirekt eine Aussage über die Intensität und damit über die Gefährdung geben kann, wurde zusätzlich die Fließgeschwindigkeit auf den Vorländern ermittelt. Das Produkt aus Überschwemmungstiefe und Fließgeschwindigkeit wird als spezifischer Abfluss (Abfluss pro Meter Gewässerbreite) für EHQ dargestellt.
Die Hochwassergefahrenkarte zeigt das Überschwemmungsgebiet eines Extremhochwassers (EHQ). Dieses entspricht entweder einem sehr langen Wiederkehrintervall oder einem beobachteten Ereignis, bei dem der Abfluss mindestens dem 300- jährlichen Ereignis entsprach. Bei einem Extremereignis wird von dem Versagen von Hochwasserschutzeinrichtungen ausgegangen.
Durch den Bau der vertraglich vereinbarten Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein in Frankreich, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz werden die negativen Auswirkungen des Staustufenbaus am südlichen Oberrhein auf den Hochwasserschutz unterhalb der Staustufe Iffezheim kompensiert und die unterhalb liegende Oberrheinstrecke wieder vor einem 200-jährlichen Hochwasser geschützt. Für noch seltenere bzw. extremere Hochwasser sind die Deiche nicht ausgelegt, so dass in solchen Fällen die Überlastung der Deiche droht. Dies ist angesichts einer möglichen klimabedingten Erhöhung des Hochwasserabflusses von steigender Bedeutung. Aufgrund der Hochwassergefährdung und des hohen Schadenspotentials an Ober- und Mittelrhein (Schäden über 6 Mrd. € allein in Rheinland-Pfalz) hat die Landesregierung im Interesse eines vorausschauenden Hochwasserrisikomanagements beschlossen, zusätzlichen Retentionsraum in Form eines sog. Reserveraums für Extremhochwasser nahe der Ortslagen Ludwigshöhe, Guntersblum, Gimbsheim und Eich umzusetzen. Dieser soll eingesetzt werden, wenn der Bemessungsabfluss des Rheins trotz des Einsatzes aller anderen Rückhaltemaßnahmen überschritten wird bzw. eine Überschreitung zu erwarten ist. Der Standort Eich-Guntersblum liegt unterhalb der Mündung des Neckars in den Rhein bei Mannheim. Er bietet als einziger zusammenhängender Raum in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, Wassermassen aus dem Zusammenfluss von Neckar und Rhein aufzufangen. Der geplante Reserveraum umfasst einschließlich Deichaufstandsfläche und landseitigem Deichschutzstreifen eine Gesamtfläche von rd. 900 ha und stellt im Einsatzfall zwischen den Gemeinden Eich, Gimbsheim, Guntersblum und Ludwigshöhe bis zu 32 Mio. m³ Retentionsvolumen zur Verfügung. Bei einem Extremhochwasser, das trotz zu erwartendem Einsatz aller Hochwasserrückhaltungen den Bemessungsabfluss des Rheinhauptdeiches überschreitet, wird diese Fläche zusätzlich für den Hochwasserrückhalt aktiviert. Der Reserveraum für Extremhochwasser Eich-Guntersblum besteht im Wesentlichen aus den folgenden Elementen: Neubau einer etwa 9,3 km langen rückwärtigen Deichlinie, einschließlich • Deichbauwerk • Überfahrten, • Graben- und Gewässerdurchlässe, • zwei Schöpfwerke, • landseitiger Entwässerungsgraben zur Sicherstellung der Binnenentwässerung, Besucherlenkungsmaßnahmen, Neubau eines Ein- und Auslaufbauwerkes (Fischbauchklappenwehr) und eines Auslaufbauwerkes (Rollschütz) am Rheinhauptdeich, Anpassungsmaßnahmen, einschließlich • Deichanpassungsmaßnahme Schöpfwerk (SW) Guntersblum bis Mausmeer, • horizontale Grundwasserfassungen zur Vermeidung zusätzlicher schadbringender Grundwasseranstiege, • Verlegung von zwei Trafostationen der wvr, • Verlegung der Trafostation Siedlung am Rheindamm (EWR).
Nach Fertigstellung aller vertraglich vereinbarten Hochwasserrückhaltungen am Oberrhein in Frankreich, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind die negativen Auswirkungen des Staustufenbaus am südlichen Oberrhein auf den Hochwasserschutz unterhalb der Staustufe Iffezheim kompensiert und die unterhalb liegende Oberrheinstrecke wieder vor einem 200-jährlichen Hochwasser geschützt. Für seltenere bzw. extremere Hochwasser sind die Deiche nicht ausgelegt. Demgegenüber hat der Bereich der Staustufen am südlichen Oberrhein einen etwa 1.000-jährlichen Hochwasserschutz und der Niederrhein einen Hochwasserschutz zwischen 300 und über 1.000 Jahren. Aufgrund des hohen Schadenspotentials am Oberrhein (allein in Rheinland-Pfalz sind zwischen der französischen Grenze und dem zweiten Reserveraum im Eicher Rheinbogen Schäden von rd. 11 Mrd. € möglich) hat die Enquete-Kommission des Landtages „Verbesserung des Schutzes vor Hochwassergefahren“ im Jahr 1995 empfohlen, alle rheinland-pfälzischen Hochwasserrückhaltungen schnellstmöglich fertig zu stellen und wo immer möglich, zusätzlichen Hochwasserrückhalteraum zu schaffen (Landtagsdrucksache 12/7090). In der Beratung der Enquete-Kommission wurde befürwortet, die Hördter Rheinaue in die Betrachtungen über mögliche Retentionsräume einzubeziehen. Unter Berücksichtigung der möglichen Hochwasserverschärfung durch den Klimawandel wurde als Ergebnis der Prüfung vorgeschlagen, in der Hördter Rheinaue einen Reserveraum für Extremhochwasser, d. h. einen Notfall-Flutungsraum zur Abminderung extremer Hochwasser einzurichten. Diesem Vorschlag hat der Ministerrat im März 2005 zugestimmt und festgelegt, dass die weiteren Planungen in einem Moderationsverfahren erarbeitet werden sollen. Außerdem wurden die beteiligten Ministerien gebeten, unterstützende Maßnahmen zu prüfen. Dem 2007 erzielten Moderationsergebnis folgte ein Raumordnungsverfahren, das 2008 mit einem positiven raumordnerischen Entscheid abgeschlossen wurde. Der geplante „Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue“ stellt im Einsatzfall zwischen den Gemeinden Sondernheim, Hördt, Kuhhardt und Leimersheim auf einer Gesamtfläche einschließlich Deichaufstandsfläche und landseitigem Deichschutzstreifen von rd. 890 ha bis zu 35,14 Mio. m³ Retentionsvolumen zur Verfügung. Bei einem Extremhochwasser, das trotz zu erwartendem Einsatz aller Hochwasserrückhaltungen den Bemessungsabfluss des Rheinhauptdeiches überschreitet, wird diese Fläche zusätzlich für Hochwasserrückhalt aktiviert werden. Damit sich keine Verschlechterung für die Anlieger ergibt, werden insbesondere Anpassungsmaßnahmen am binnenseitigen Entwässerungssystem erforderlich. Das Schöpfwerk Leimersheim, das in einem vorgezogenen Planfeststellungsverfahren bereits 2019 zusammen mit weiteren Anpassungsmaßnahmen der Binnenentwässerung im Süden des Reserveraumes genehmigt wurde, ist als erster Teil des Gesamtprojektes „Reserveraum für Extremhochwasser Hördter Rheinaue“ bereits im Bau.
Umweltministerium stellt Erweiterung des 7-Punkte-Plans vor – HydroZwilling bedeutet einen Quantensprung „Rheinland-Pfalz ist besonders stark von der Erderhitzung betroffen. Das bedeutet, dass damit auch die Wahrscheinlichkeit von Extremwetterereignissen steigt. Wir müssen also vorsorgen. Das ist unsere dauerhafte Verpflichtung aus der verheerenden Ahrtal-Katastrophe. Das ist aber auch notwendig um die Bürgerinnen und Bürger in allen Teilen unseres Bundeslandes möglichst gut zu schützen. Dies ist eine Gemeinschaftsaufgabe auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen – im Wissen, dass es einen bestmöglichen, aber keinen absoluten Schutz geben kann. Um dies zu gewährleisten, habe ich vor zwei Jahren einen Sieben-Punkte-Plan zur Verbesserung der Hochwasservorsorge in Rheinland-Pfalz vorgestellt. An diesem wurde seither kontinuierlich weitergearbeitet. Denn Hochwasserschutz und -vorsorge sind eine Daueraufgabe“, erklärte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder, die in Mainz einen Überblick über die Weiterentwicklung des 7-Punkte-Plans gab. Hier die wesentlichen Punkte: Der HydroZwilling ist ein 3D-Simulations- und Visualisierungsmodell für Wassergefahren auf der gesamten Landesfläche. In der Endausbaustufe kann jede Person in Rheinland-Pfalz mit modelltechnisch bestmöglicher Genauigkeit in einem 3-D-Modell sehen, wie sich ein Starkregen- oder Hochwasserereignis auf ihren Ort, ihre Straße, ihr Haus auswirken könnte. Dieses landesweite, IT-gestützten Modellsystem („HydroZwilling RLP“) befindet sich aktuell im fortgeschrittenen Aufbau. Es soll für ganz Rheinland-Pfalz dazu dienen, neben der durch Überflutung betroffenen Fläche auch die Wirkung möglicher Schutzmaßnahmen simulieren und beurteilen zu können. Diese Informationen können die Kommunen zum Beispiel auch für die Aufstellung der Alarm- und Einsatzpläne des Katastrophenschutzes nutzen. Das System soll allen rheinland-pfälzischen Kommunen für eigene Detail-Berechnungen zur Verfügung gestellt werden. Voraussichtlicher Zeitplan: Im 4. Quartal dieses Jahres sollen die Kommunen Zugang zu dem System erhalten (zunächst nur für die Simulation von Starkregenereignissen). Voraussichtlich im Frühjahr 2026 erfolgt die 3D-Visualisierung der Sturzflutgefahren für die Öffentlichkeit. 2026 steht die Erweiterung des kommunalen und öffentlichen Modells für Hochwassergefahren an. Dazu Umweltministerin Katrin Eder: „Der HydroZwilling ist ein Quantensprung zu allen bisherigen Systemen und eine ganz praktische Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger. Wir beschreiten hier bundesweites Neuland. Die Erarbeitung möglichst präziser Karten und Simulationen wird sich über Jahre weiterentwickeln.“ Die Berücksichtigung historischer Hochwasser in den Pegelstatistiken: Hierzu werden historische Wasserstandsmarken aufwändig in Abflüsse umgerechnet, die letztlich für die Pegelstatistiken genutzt werden können. Dieser Prozess läuft noch. Konkret: Arbeiten laufen an der Kyll, Vorbereitungen an der Wied. Auch hier wird Neuland betreten. Um historische Hochwasserabflüsse zu ermitteln und in die Hochwasser-Statistiken einarbeiten zu können sind gründliche Recherchen (z.B. zur damaligen Geländetopographie, Landnutzung und Bebauung im Umfeld der Markierung) notwendig. Dieser Prozess wird sich über die kommenden Jahre weiter fortsetzen. Überarbeitung der Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten: Alle Hochwassergefahrenkarten für alle Risikogewässer des Landes werden derzeit mit dem HydroZwilling neuberechnet. Darüberhinausgehend erfolgt die Berechnung für alle weiteren Gewässer – unter Berücksichtigung zusätzlicher Szenarien (HQ 5, 10, 15 etc.) und Informationsangaben (u.a. Fließgeschwindigkeiten) in den Karten. Das umfangreiche Datenmaterial soll zur Unterstützung betroffener Personen und Einsatzkräfte dienen. Aus diesem Grund werden alle Risikogewässer des Landes, auch in den kommenden Jahren noch, umfangreich vermessen. Die Hochwassergefahrenkarten liegen voraussichtlich bis Ende 2025 vor. Gesetzliche ÜSG-Ausweisung: Wir schaffen derzeit eine gesetzliche Grundlage, die HQ100-Linie bzw. das Überschwemmungsgebiet (ÜSG) zukünftig unmittelbar aus den regelmäßig zu überprüfenden und dann ggf. zu aktualisierenden Hochwassergefahrenkarten und damit aktualisierten ÜSG abzuleiten, ohne dass es eines Festsetzungsverfahrens bedarf. Dies geschieht im Rahmen der angestrebten Novelle des Landeswassergesetzes. Die Erarbeitung des Gesetzes ist in Arbeit. Angestrebt wird, das Gesetz möglichst noch 2025 zu verabschieden. Durch die Novellierung des Landeswassergesetzes würden die Abläufe der Verwaltung erheblich vereinfacht und die Einheitlichkeit zwischen den informativen Hochwassergefahrenkarten und den rechtlich verbindlichen Überschwemmungsgebieten hergestellt. Überprüfung aller RLP Pegel auf HQextrem: Derzeit werden alle Pegel in RLP überprüft, ob eine bauliche Anpassung gegen ein Extremhochwasser erforderlich ist oder ob zusätzliche Maßnahmen, wie der Bau eines zweiten, zusätzlichen Pegels für diesen Extremfall, nötig ist. Satellitenkommunikation für Pegel: Das Ziel ist eine redundante, hochwasserunabhängige Satellitenkommunikation für die Datenübertragung. Diese wird an Pilotstandorten getestet. Die Teststationen sind inzwischen bestückt. Sie liefern zuverlässig auch über Satellit Wasserstandsdaten. In einem zweiten Schritt wird geprüft, für welche weiteren Pegel im Land die Erweiterung um eine redundante Satellitenkommunikation sinnvoll ist. HKC – Hochwasser-Risikocheck online: Mit dem Hochwasser-Risikocheck soll die Eigenvorsorge von Betroffenen aktiviert werden. Durch das HKC e.V. (HochwasserKompetenzCentrum Köln e.V.) wird für Rheinland-Pfalz ein Online-Tool erstellt (Erarbeitung läuft), das auf Basis der verfügbaren Grundlagendaten adressgenaue Bewertungen der Gefährdung durch Hochwasser und Sturzfluten aufzeigt und konkrete Maßnahmen zur Schadensminimierung bereitstellt. Das Tool richtet sich insbesondere an Hausbesitzende oder Mieterinnen und Mieter, die im Bestand wohnen oder neu bauen wollen, adressiert aber auch gewerblich genutzte Immobilien, beispielsweise aus der Industrie. Ziel ist, die Eigenvorsorge bei Hochwasser und Starkregen zu stärken. Die Fertigstellung des Hochwasser-Risikochecks für RLP erfolgt bis Mitte 2026. Zusammenarbeit mit DWD: Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) im Dezember 2022 eine Vereinbarung zur „Nutzerorientierten Verbesserung der Kommunikation von Wetter- und Hochwasserinformationen“ abgeschlossen. Die Erhebung der Nutzererfahrungen fand durch eine bundesweite Umfrage statt. Daraus resultiert: Derzeit werden Konzepte für e-learning tools entwickelt. Sie geben Einblick über die Erstellung von Wetter- und Hochwasservorhersagen. Alle Vorhersagen sollen gut und einfach verständlich werden. Fachberatung Wasserwehr: Die Fachberatung ist weitgehend umgesetzt; nahezu alle Stellen (5 von 6) bei SGD Nord und SGD Süd sind besetzt. Die Ausbildung der Kolleginnen und Kollegen läuft. EDV-Werkzeuge zur Unterstützung der Beratung sind im Aufbau. Sie werden die Einsatzkräfte der Wasserwehren und der Gefahrenabwehr beraten – während einer Hochwasserlage, aber insbesondere im Vorfeld bei der Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen, um so ein maximales Schutzniveau herstellen zu können. „Hochwasservorsorge und Hochwasserschutz sind für uns eine Verpflichtung. Als Lehre aus der Ahrtal-Katastrophe geht Rheinland-Pfalz an vielen Stellen innovative Wege. Bei diesem Engagement werden wir nicht nachlassen, weil der fortschreitende Klimawandel die Risiken erhöht“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder.
Eine Berechnungsgrenze markiert den Bereich, ab dem die Berechnung der Hochwassergefahrenflächen für das dargestellte Gewässer endet, weil eine weitere Berechnung fachlich nicht mehr sinnvoll ist. Dies geschieht hauptsächlich in Bereichen von Mündungen, oder wenn ein Gewässer bei Extremhochwasser einen Deich überströmt und sich über mehrere Kilometer hinweg in eine sehr flache Ebene ausbreitet. Außerdem kennzeichnet eine Berechnungsgrenze den Beginn eines Gewässers, für das Gefahren- und Risikokarten erstellt wurden. Dass hinter Berechnungsgrenzen keine Gefahrenflächen dargestellt sind, heißt nicht, dass dort keine Hochwassergefahr besteht. Handelt es sich bei dem benachbarten Gewässer um ein Risikogewässer (Gewässer mit besonderem Hochwasserrisiko), dann sind die Hochwassergefahrenflächen in einer eigenen Karte dargestellt. Handelt es sich nicht um ein Risikogewässer, können dennoch Betroffenheiten bestehen, die aber nicht die Signifikanzkriterien bei der Festlegung der Risikogewässer erfüllt haben.
Origin | Count |
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