<p> <p>Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind eine wesentliche Quelle von Luftbelastungen. Bei winterlichen Inversionswetterlagen sowie in Tal- und Kessellagen kommt es zusätzlich zur bestehenden Hintergrundbelastung zur Belastung der Atemluft mit Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Vor allem unsachgemäße Bedienung und unsachgemäße Brennstoffbeschaffenheit führen zu hohen Emissionen.</p> </p><p>Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind eine wesentliche Quelle von Luftbelastungen. Bei winterlichen Inversionswetterlagen sowie in Tal- und Kessellagen kommt es zusätzlich zur bestehenden Hintergrundbelastung zur Belastung der Atemluft mit Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Vor allem unsachgemäße Bedienung und unsachgemäße Brennstoffbeschaffenheit führen zu hohen Emissionen.</p><p> Feinstaub-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen <p>Kleinfeuerungsanlagen erzeugen durch das Verbrennen von Erdgas, Heizöl, Holz oder Kohle Heizwärme oder erwärmen das Brauchwasser. Überwiegend handelt es sich um Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser beheizen, etwa Festbrennstoff-, Öl- oder Gasheizungen. Bei Feuerungsanlagen, die einzelne Zimmer beheizen, wie Kamin- oder Kachelöfen, handelt es sich um Einzelraumfeuerungsanlagen, die meist mit Holz oder Kohle befeuert werden. Im Folgenden werden unter Kleinfeuerungsanlagen alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 1.000 kW verstanden, die in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">1. BImSchV)</a> geregelt sind.</p> <p>Die im Folgenden dargelegten Emissionsdaten stammen aus dem nationalen Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026, und spiegeln den Stand für das Jahr 2024 wider.</p> <p>Die Staubemissionen werden hierbei in den Größenklassen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a> (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 µm) und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm25">PM2,5</a> (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 2,5 µm) angegeben. Feinstaub (PM2,5) ist aus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3225">gesundheitlicher Sicht relevanter</a> und sollte im Hinblick auf die Empfehlungen der <a href="https://www.who.int/publications/i/item/9789240034228">Weltgesundheitsorganisation</a> prioritär reduziert werden. </p> <p>Die Feinstaub-Emissionen (PM10) aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) liegen bei 16,3 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Hiervon machen die Emissionen aus Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 15,0 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13199">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026</a>). </p> <p>Bei der Feinstaubfraktion (PM2,5) liegen die Emissionen aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) bei 15,4 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Auch hier machen Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 14,2 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13199">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026</a>). </p> <p>Die Verbrennung von Holz in privaten Haushalten sowie in gewerblich genutzten Gebäuden ist somit eine wesentliche Quelle der Feinstaubemissionen in Deutschland. Die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen sind stark von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> während der Heizperiode abhängig: Bei niedrigen Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich höhere Emissionen aufgrund des höheren Brennstoffeinsatzes. Bei höheren Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich geringere Emissionen aufgrund des gesunkenen Brennstoffeinsatzes. Außerdem ist die Verwendung ordnungsgemäßer Brennstoffe sowie eine sachgerechte Bedienung und regelmäßige Wartung der Anlagen notwendig, um die Emissionen so gering wie möglich zu halten.</p> <p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Luftschadstoff- Emissionsberichterstattung erhalten Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/17864">hier</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_PM10-Emi-KFA_2026-04-21.png"> </a> <strong> Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_PM10-Emi-KFA_2026-04-21.png">Bild herunterladen</a> (232,53 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_PM10-Emi-KFA_2026-04-21.pdf">Diagramm als PDF</a> (40,75 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_PM10-Emi-KFA_2026-04-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (37,25 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_PM25-Emi-KFA_2026-04-21.png"> </a> <strong> Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_PM25-Emi-KFA_2026-04-21.png">Bild herunterladen</a> (227,77 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_PM25-Emi-KFA_2026-04-21.pdf">Diagramm als PDF</a> (41 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_PM25-Emi-KFA_2026-04-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (31,56 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Emissionen unterschiedlicher Feuerungssysteme <p>Bei Holzfeuerungen in privaten Haushalten ist zwischen Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Kachelöfen, die einzelne Räume beheizen, und Zentralheizungskesseln, die Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, zu unterscheiden. Einzelraumfeuerungsanlagen verbrennen meist entweder Scheitholz oder Kohle die von Hand in die Feuerungsanlage eingebracht werden oder Holzpellets, die mechanisch der Feuerungsanlage zugeführt werden. Bei Festbrennstoffkesseln gibt es neben Pellet-, Scheitholz- und Kohlekesseln auch noch automatisch betriebene Hackschnitzelkessel. Dabei werden die Holzhackschnitzel mechanisch dem Brennraum zugeführt.</p> <p>Ein Problem für die Luftreinhaltung stellen die – zumeist älteren – Einzelraumfeuerungen dar. Diese verursachen bei gleichem (Primär-) Energieeinsatz um ein Vielfaches höhere Feinstaub-Emissionen als moderne Festbrennstoffkessel. Wie hoch diese Emissionen tatsächlich sind, hängt nicht nur von Art und Alter der Anlage ab. Auch die Art der Brennstoffzufuhr (automatisch oder manuell), der Wartungszustand der Anlage, die Bedienung sowie die Auswahl und Qualität des genutzten Holzes haben einen großen Einfluss auf die Emissionen.</p> <p>Gas- und Ölfeuerungen stoßen bei gleichem Energiebedarf sehr viel weniger Feinstaub aus als Festbrennstoffkessel: So liegen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>- bzw. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm25">PM2,5</a> -Emissionen aller Gasheizungen, die in der 1. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bimschv">BImSchV</a> geregelt sind, bei 35 t (inklusive Flüssiggas mit 1 t) und die PM10 bzw. PM2,5 -Emissionen aller Ölheizungen bei 380 t (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13199">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026</a>.</p> </p><p> Anforderungen an Holzfeuerungsanlagen <p>Für die Begrenzung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen gilt in Deutschland die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">1. BImSchV).</a> Sie gibt vor, welche Emissionsgrenzwerte Feuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher einhalten müssen und welche Brennstoffe in solchen Anlagen zulässig sind. Diese Vorschrift wurde im Jahr 2010 novelliert. Für Feuerungsanlagen, die ab 2015 errichtet wurden, gelten Emissionsgrenzwerte, die nur mit moderner Technik eingehalten werden können. Auch für kleinere Heizkessel ab vier Kilowatt (kW) gelten Emissionsgrenzwerte und Überwachungspflichten abhängig vom Errichtungsjahr. Alte Öfen und Kessel mit hohen Emissionen müssen die Betreiber*innen nach entsprechenden Übergangsfristen nachrüsten oder stilllegen.</p> <p>Angesichts des hohen Ausstoßes an Feinstaub sollte bei Holzfeuerungen nur modernste Anlagentechnik mit möglichst niedrigen Emissionen zum Einsatz kommen. Relativ niedrige Emissionsgrenzwerte gelten für Holzpelletheizungen. Besonders emissionsarme Holzfeuerungen erfüllen die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ oder erhalten im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (<a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html">BEG EM</a>) einen Bonus (sog. Emissionsminderungs-Zuschlag).</p> <p>Eine weitere Minderung der Emissionen kann durch eine Kombination aus Nutzung einer erneuerbaren Energiequelle (Sonne, Erd- oder Luftwärme) zur Abdeckung der Grundlast und der Holzfeuerung zur Abdeckung von Zeiten hohen Energiebedarfs erreicht werden (sog. hybride Heizsysteme). Auf das Verbrennen von Holz ausschließlich aus Behaglichkeitsgründen sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.</p> </p><p> Anteil an den Stickstoffoxid-Emissionen <p>Die Emissionen von Stickstoffoxiden aus Kleinfeuerungsanlagen machten 2024 mit 65,4 Tausend Tonnen etwa 8 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13199">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026</a>). Hier bestehen zwischen Anlagen mit unterschiedlichen Brennstoffen geringere Unterschiede als bei den Feinstaubemissionen.</p> </p><p> Kohlendioxid-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen <p>Die Kohlendioxid-Emissionen fossiler Energieträger (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle) aus Kleinfeuerungsanlagen lagen im Jahr 2024 mit 97,6 Millionen Tonnen etwas niedriger als im Vorjahr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13215">(Nationales Treibhausgasinventar, Submission 2026)</a>.</p> </p><p> Anteil an den Emissionen gasförmiger organischer Luftschadstoffe (ohne Methan) <p>Die Emissionen von gasförmigen organischen Luftschadstoffen ohne Methan (sog. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nmvoc">NMVOC</a>) aus Kleinfeuerungsanlagenmachten lagen im Jahr 2024 mit rund 35 Tausend Tonnen etwa 3,7 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13199">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026</a>).</p> <p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Emissionsberichterstattung für Treibhausgase und Luftschadstoffe erhalten Sie hier (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">Treibhausgase </a>bzw. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">Luftschadstoffe</a>).</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
In der Praxis zeigt sich, dass in Müllverbrennungsanlagen, wie im 17. Bundes-Immissionsschutzverordnung (17. BImSchV) und der Abfallverbrennungsrichtlinie (AbfallverbrennungsRL/AbfVerbRL, RL 2000/76/EG, heute Teil RL 2010/75/EU) erlaubt, teilweise unterstützende Brennstoffe (wie leichtes Heizöl, Erdgas, Ersatzbrennstoffe (EBS), die aus aufbereiteten Abfallstoffen bestehen, z. B. kunststoffreiche Reststoffe, Altpapier, Holzabfälle oder andere fossile Brennstoffe wie Diesel oder Flüssiggas) zum Einsatz kommen. 1. Aus welchen konkreten technischen Gründen ist in Müllverbrennungsanlagen der Zusatz von unterstützenden Brennstoffen (fossilen Ressourcen), notwendig? 2. Wurden von Beginn an bei thermischen Abfallverwertungsanlagen Zusatzbrennstoff eingesetzt, oder handelt es sich um eine jüngere Entwicklung infolge veränderter Abfallzusammensetzung zum Beispiel einer erhöhten Recyclingquote bei PE-haltigem Müll? 3. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung in ihren Klimabilanzen, dass bei der Müllverbrennung zusätzlich fossile Energieträger eingesetzt werden? 4. Welche Mengen Heizöl wurden in den vergangenen zehn Jahren bundesweit jährlich in Müllverbrennungsanlagen eingesetzt? Wie groß war die Menge gerechnet auf die Tonne Haushaltsmüll? 5. Welche Maßnahmen ergreift und plant die Bundesregierung, um den Verbrauch fossiler Zusatzbrennstoffe in der thermischen Abfallverwertung zu reduzieren oder künftig vollständig zu vermeiden?
Der Luftgütebericht stellt die umfangreichste Form der Berichterstattung über das gesamte Luftmessnetz des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern dar. Bis zum Jahr 2008/2009 werden im zweijährigen Rhythmus mit diesen Luftgüteberichten die validierten Daten und die Ergebnisse der Laboruntersuchungen veröffentlicht. Der Luftgütebericht liegt in gebundener Form vor (seit dem Jahr 2004 steht er ebenfalls zum Download bereit). Ab dem Jahr 2010 erscheint dieser Bericht nur noch jährlich. Er beschreibt von der Messwertgewinnung über die -verarbeitung bis zur Publikation alle mit dem Messnetz in Verbindung stehenden relevanten Informationen. Dazu gehören neben der exakten Beschreibung der einzelnen Messstationen (geographische Lage, klimatische Bedingungen, vorherrschende beeinflussende Emissionsquellen, ...) ebenso alle Messdatenauswertungen in tabellarischer Form.
Gehört zur Hauptkarte 3 der Landschaftsrahmenpläne der Planungsräume I, II und III des Landes S.-H. (Stand: 1/2020) Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen für alle in Schleswig-Holstein festgelegten Szenarien der Hochwasserrisikogebiete die Gefährdung durch ein Hochwasserereignis durch Küstenhochwasser als Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und Intensität dar. Die Darstellung beinhaltet die räumliche Ausdehnung der Überflutung und die Wassertiefe durch eine Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell Schleswig-Holsteins (DGM1). Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nachfolgenden Szenarien überflutet werden könnten. a) Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HW200) oder Szenarien für Extremereignisse b) Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HW100) c) Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HW20). HW200: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren. HW100: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren. HW20: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 20 Jahren. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a) Ausmaß der Überflutung b) Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) wird die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremszenario beschränkt. Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien und Hochwasserrisikogebiete des Küstenhochwassers erstellt. In ihnen werden die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a) Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c) Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG In Schleswig-Holstein werden folgende Ergebnisse dargestellt: a) Menschliche Gesundheit o Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner o Gebäude für öffentliche Zwecke b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten o Siedlungsflächen, o Gewerbe- und Industriegebiete, o Verkehrsflächen und o landwirtschaftlichen Flächen / Wald c) Umwelt o Anlagen gemäß IED-Richtlinie / Störfall-Verordnung o Vogelschutzgebiete o FFH-Gebiete o Badegewässer d) UNESCO-Weltkulturerbestätten e) weitere Kriterien o Hochwasserabwehrinfrastruktur
Gehört zur Hauptkarte 3 der Landschaftsrahmenpläne der Planungsräume I, II und III des Landes S.-H. (Stand: 1/2020) Die Hochwassergefahrenkarten (HWGK) stellen für alle in Schleswig-Holstein festgelegten Szenarien der Hochwasserrisikogebiete die Gefährdung durch ein Hochwasserereignis durch Küstenhochwasser als Zusammenwirken von Eintrittswahrscheinlichkeit und Intensität dar. Die Darstellung beinhaltet die räumliche Ausdehnung der Überflutung und die Wassertiefe durch eine Verschneidung mit dem digitalen Geländemodell Schleswig-Holsteins (DGM1). Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Die Hochwassergefahrenkarten gemäß Art. 6 Abs. 3 HWRL erfassen die geografischen Gebiete, die nachfolgenden Szenarien überflutet werden könnten. a) Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HW200) oder Szenarien für Extremereignisse b) Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HW100) c) Hochwasser mit hoher Wahrscheinlichkeit (HW20). HW200: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren. HW100: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren. HW20: Sturmflut mit einem Wiederkehrintervall von 20 Jahren. In den Hochwassergefahrenkarten werden für die einzelnen Szenarien angegeben (Abs. 4): a) Ausmaß der Überflutung b) Wassertiefe bzw. gegebenenfalls Wasserstand. Für bereits ausreichend geschützte Küstengebiete (Abs. 6) wird die Erstellung von Hochwassergefahrenkarten auf ein Extremszenario beschränkt. Ergänzend bitten wir Sie, folgende Angaben zur Erläuterung der Karteninhalte zu beachten: Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien und Hochwasserrisikogebiete des Flusshochwassers erstellt. In ihnen werden die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (Signifikanzkriterien) dargestellt. In Artikel 6 Abs. 5 der HWRL sind die erforderlichen Angaben aufgeführt: a) Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten in dem potenziell betroffenen Gebiet, c) Anlagen der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) und potenziell betroffene Schutzgebiete gemäß Anhang IV Nummer 1 Ziffern i, iii und v der Richtlinie 2000/60/EG In Schleswig-Holstein werden folgende Ergebnisse dargestellt: a) Menschliche Gesundheit o Anzahl der potenziell betroffenen Einwohner, o Gebäude für öffentliche Zwecke b) Art der wirtschaftlichen Tätigkeiten o Siedlungsflächen, o Gewerbe- und Industriegebiete, o Verkehrsflächen und Nutzungshinweise Hochwassergefahren- und -risikokarten: Stand 2021 - Seite 9 von 9 o landwirtschaftlichen Flächen / Wald c) Umwelt o Anlagen gemäß IED-Richtlinie / Störfall-Verordnung o Vogelschutzgebiete o FFH-Gebiete o Badegewässer d) UNESCO-Weltkulturerbestätten e) weitere Kriterien o Hochwasserabwehrinfrastruktur o Überschwemmungsgebiete.
Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Brennstoffeinsatz genehmigungsbedürftiger Anlagen in Berlin gemäß BImSchG. Dargestellt sind emissionserklärungspflichtige Anlagen nach der 11. BImSchV. Erfasst werden Feuerungsanlagen zur Strom-, Dampf- und Wärmeerzeugung ab 20 MW Feuerungswärmeleistung sowie dezentrale Anlagen zur Eigenversorgung industrieller Prozesse. Ergänzend sind weitere Anlagearten berücksichtigt, wie z.B. Abfallbehandlungs-, Chemieproduktions- oder industrielle Verarbeitungsanlagen.
PFAS (Per- bzw. polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind gekennzeichnet durch eine hohe Bindungsaffinität von Kohlenstoff- und Fluoratomen und Persistenz, weshalb sie in der Umwelt zumeist nicht oder nicht vollständig abgebaut werden können. Aufgrund ihrer vielfältigen Anwendungsbereiche können PFAS auch in verschiedenen Abfallströmen vorkommen. Detaillierte Kenntnisse zu den thermo-chemischen Abläufen wie PFAS in thermischen Abfallbehandlungsanlagen zerstört und sich ggf. zu Fluorwasserstoff umwandeln lassen, liegen mangels verfügbarer Forschungsergebnisse bisher nicht zuverlässig vor. Im Rahmen des Vorhabens sollen daher Grundlagenuntersuchungen zum thermochemischen Abbau von PFAS-haltigen Abfällen bei Verbrennungseinrichtungen im Labor- und Technikumsmaßstab durchgeführt werden, deren Versuchsbedingungen sich an den Vorgaben der 17. BImSchV zur Mindesttemperatur bzw. zur Mindestverweilzeit in konventionellen Abfallverbrennungsanlagen orientieren. In diesem Zusammenhang sind Messkonzepte zu entwickeln, die die Zerstörungseffizienz über PFAS-Summenparameter bzw. Einzelparameter sicher bewerten lassen und sich zudem auf den Einsatz an großtechnischen Anlagen übertragen lassen. Darüber hinaus werden weitere Erkenntnisse zum thermo-chemischen Abbau persistenter organischer Verbindungen ermittelt, die auch insgesamt Einfluss auf die Entsorgung von POP-haltigen Abfällen haben werden.
Daten zu Störfallbetrieben im Land Bremen nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) zum Berichtsstand 2025
Der Datensatz Production And Industrial Facilities / Großfeuerungsanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Großfeuerungsanlagen in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-PF-GFA) Großfeuerungsanlagen in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-PF-GFA) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen nach 13. und 17. BImSchV im Land Brandenburg aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Production And Industrial Facilities / Großfeuerungsanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Großfeuerungsanlagen in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-PF-GFA) Großfeuerungsanlagen in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-PF-GFA) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen nach 13. und 17. BImSchV im Land Brandenburg aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Production And Industrial Facilities / Großfeuerungsanlagen in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): Großfeuerungsanlagen in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE View-Service (WMS-PF-GFA) Großfeuerungsanlagen in Brandenburg - Interoperabler INSPIRE Download-Service (WFS-PF-GFA) Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen nach 13. und 17. BImSchV im Land Brandenburg aus dem Anlageninformationssystem LIS-A. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 350 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 10 |
| Land | 274 |
| Weitere | 25 |
| Wissenschaft | 41 |
| Zivilgesellschaft | 5 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Formular | 1 |
| Förderprogramm | 208 |
| Gesetzestext | 16 |
| Hochwertiger Datensatz | 3 |
| Text | 184 |
| Umweltprüfung | 68 |
| unbekannt | 140 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 320 |
| Offen | 271 |
| Unbekannt | 31 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 614 |
| Englisch | 25 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 14 |
| Bild | 16 |
| Datei | 11 |
| Dokument | 242 |
| Keine | 212 |
| Unbekannt | 14 |
| Webdienst | 13 |
| Webseite | 265 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 332 |
| Lebewesen und Lebensräume | 467 |
| Luft | 333 |
| Mensch und Umwelt | 610 |
| Wasser | 298 |
| Weitere | 622 |