API src

Found 69 results.

Similar terms

s/17.-bimschv/17. BImSchV/gi

Maritime Abfall- und Abwasserentsorgungstechnologie - Energieeffizientes und dezentrales Konzept für eine sichere und intelligente maritime Abfallwirtschaft, Vorhaben: Entwicklung einer miniaturisierten Speziallösung zur Abgasreinigung

Das Projekt "Maritime Abfall- und Abwasserentsorgungstechnologie - Energieeffizientes und dezentrales Konzept für eine sichere und intelligente maritime Abfallwirtschaft, Vorhaben: Entwicklung einer miniaturisierten Speziallösung zur Abgasreinigung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen University, Fachgruppe für Rohstoffe und Entsorgungstechnik, Lehr- und Forschungsgebiet Technologie der Energierohstoffe (TEER).

Grundlagenuntersuchungen zum thermochemischen Abbau von PFAS in Labor- und Technikumsanlagen zur Ermittlung optimaler Verbrennungsbedingungen bei der thermischen Behandlung von PFAS-haltigen Abfallstoffen

Das Projekt "Grundlagenuntersuchungen zum thermochemischen Abbau von PFAS in Labor- und Technikumsanlagen zur Ermittlung optimaler Verbrennungsbedingungen bei der thermischen Behandlung von PFAS-haltigen Abfallstoffen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) , Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Abteilung 1 Analytische Chemie; Referenzmaterialien, Fachbereich 1.7 - Lebensmittelanalytik.PFAS (Per- bzw. polyfluorierte Alkylsubstanzen) sind gekennzeichnet durch eine hohe Bindungsaffinität von Kohlenstoff- und Fluoratomen und Persistenz, weshalb sie in der Umwelt zumeist nicht oder nicht vollständig abgebaut werden können. Aufgrund ihrer vielfältigen Anwendungsbereiche können PFAS auch in verschiedenen Abfallströmen vorkommen. Detaillierte Kenntnisse zu den thermo-chemischen Abläufen wie PFAS in thermischen Abfallbehandlungsanlagen zerstört und sich ggf. zu Fluorwasserstoff umwandeln lassen, liegen mangels verfügbarer Forschungsergebnisse bisher nicht zuverlässig vor. Im Rahmen des Vorhabens sollen daher Grundlagenuntersuchungen zum thermochemischen Abbau von PFAS-haltigen Abfällen bei Verbrennungseinrichtungen im Labor- und Technikumsmaßstab durchgeführt werden, deren Versuchsbedingungen sich an den Vorgaben der 17. BImSchV zur Mindesttemperatur bzw. zur Mindestverweilzeit in konventionellen Abfallverbrennungsanlagen orientieren. In diesem Zusammenhang sind Messkonzepte zu entwickeln, die die Zerstörungseffizienz über PFAS-Summenparameter bzw. Einzelparameter sicher bewerten lassen und sich zudem auf den Einsatz an großtechnischen Anlagen übertragen lassen. Darüber hinaus werden weitere Erkenntnisse zum thermo-chemischen Abbau persistenter organischer Verbindungen ermittelt, die auch insgesamt Einfluss auf die Entsorgung von POP-haltigen Abfällen haben werden.

AlzChem Trostberg GmbH; Wesentliche Änderung der Abfallverbrennungsanlage (AGV) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 2005/1(Anlage nach Nr. 8.1.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV)

Die AlzChem Trostberg GmbH beabsichtigt am Standort Trostberg die AGV-Anlage wesentlich zu ändern. Folgende Änderungen sind im Rahmen des Vorhabens konkret geplant: • Errichtung einer selektiven-katalytischen-Reduktion (SCR) - Erweiterung der Rohrleitung zwischen Wärmerückgewinnung und Waschkolonne - Einbau eines für die SCR notwendigen Apparates zum Einsetzten der Katalysatorwaben - Veränderung der Ammoniakrohrleitung zur zusätzlichen Versorgung der SCR • Einbau von zwei Beutelfiltern zur Filtrierung der flüssigen Abfälle • Einleiten von elementaren Wasserstoff aus den Mehrzweckanlagen ohne vorherige Totalinerti-sierung • Bescheidsbereinigung • Anpassung des Bromgrenzwertes an die Anforderungen der TA-Luft mit 15 g/h • Einleiten von Abgasen mit Bestandteilen der Stoffgruppe „Bromalkane“ aus den Produktions-anlagen in die AGV • Im Rahmen des Vorhabens wird neben einer Anpassung der bestehenden Grenzwerte an die novellierte 17. BImSchV ein neuer Grenzwert für Ammoniak beantragt Für das Vorhaben wird mit Schreiben vom 11.06.2024 eine immissionsschutzrechtliche Änderungs-genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Der Antrag ist am 12.06.2024 eingegangen. Bei der bereits bestehenden AGV-Anlage handelt es sich um eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage gem. Nr. 8.1.1.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Für das Änderungsvorhaben ist gem. Nr. 8.1.1.1 der Anlage 1 UVPG i. V. m. § 9 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 4 i. V. m § 7 Abs. 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.

Berichtspflichten

Die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind dazu verpflichtet, folgende Berichte über die von diesen Anlagen ausgehenden Emissionen abzugeben: Emissionserklärung (11. BImSchV) → alle 4 Jahre PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) → jährlich Großfeuerungsanlagen (13./17. BImSchV) → jährlich Die Berichterstattung erfolgt dabei über das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Emissionserklärung PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) GFA (Großfeuerungsanlagen) BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) Gemäß der Elften Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes ( Verordnung über Emissionserklärungen – 11. BImSchV ) vom 05. März 2007 sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu melden. Meldepflichtig sind die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. BImSchV . Nicht meldepflichtig sind die Betreiber von Anlagen, die in § 1 der 11. BImSchV aufgeführt sind. Der Inhalt der Emissionserklärung ist in § 3 der 11. BImSchV und im Anhang der 11. BImSchV aufgeführt. Die Emissionserklärung ist ab dem Berichtsjahr 2008 alle 4 Jahre im Folgejahr zu erstellen. 30. April: Beantragungsfrist einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung 31. Mai: Abgabefrist der Emissionserklärung 30. Juni: Abgabefrist der Emissionserklärung bei Fristverlängerung Hinweis: Aktuell erfolgt eine Neuprogrammierung des BUBE-Systems. Die Arbeiten hierzu sind zu großen Teilen abgeschlossen, allerdings ist die Softwarekomponente zur Berichterstattung nach 11. BImSchV noch nicht betriebsfertig. Daher wird die Datenübermittlung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der 11. BImSchV erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, über den wir Sie noch rechtzeitig informieren werden. Der Erklärungszeitraum wird dabei unverändert das Berichtsjahr 2024 bleiben. Diese Verzögerung ist auf den Fertigstellungsgrad der von behördlicher Seite eingesetzten Software zurückzuführen und liegt damit nicht im Verschulden des Anlagenbetreibers. Somit stellt sie keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 62 Absatz 2 Nummer 2 BImSchG dar. Die Betreiber einer Anlage, von der nur in geringem Umfang Luftemissionen ausgehen, können nach § 6 der 11. BImSchV von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärung erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Industriebetriebe, deren Emissionen bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sind seit 2008 dazu verpflichtet, diese jährlich in einem integrierten Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister zu melden. Diese Daten sind der Bevölkerung im Internet öffentlich zugänglich und informieren über: die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, die Verbringung von Schadstoffen in Abwasser sowie die Verbringung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR-VO). Meldepflichtig sind die Betreiber von Betriebseinrichtungen nach § 3 SchadRegProtAG . Der Inhalt des Berichtes ist im Anhang III (S. 16f) der E-PRTR-VO festgelegt. Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen für die PRTR-Berichterstattung ( § 3 Abs. 2 SchadRegProtAG ) verkürzt haben. Wir empfehlen, die Bearbeitung der Berichte frühzeitig zu beginnen und abzuschließen. Der PRTR-Bericht ist jährlich im Folgejahr zu erstellen. 31. März: Beantragungsfrist einer Fristverlängerung für die Abgabe des PRTR-Berichtes 30. April: Abgabefrist des PRTR-Berichtes 31. Mai: Abgabefrist des PRTR-Berichtes bei Fristverlängerung Anfragen richten Sie gerne per E-Mail an PRTR-Kataster@SenMVKU.berlin.de Die Erfassung und Abgabe des PRTR-Berichtes erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Großfeuerungsanlagen (GFA) sind große industrielle Anlagen zur Energieerzeugung durch Verbrennung fossiler Energieträger (Kraftwerke oder industrielle Heizwerke). Diese Anlagen erzeugen bei Verbrennungsprozessen große Mengen an luftverunreinigenden Stoffen wie Schwefeloxide (SO x ), Stickstoffoxide (NO x ) und Staub. Gemäß Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 13. BImSchV vom 06. Juli 2021 und Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV vom 02. Mai 2013 haben die Anlagenbetreiber jährlich für jede einzelne Anlage die Emissionen an Schwefeloxiden (SO x ), Stickstoffoxiden (NO x ) und Gesamtstaub sowie den Energieeinsatz zu berichten. Meldepflichtig sind die Betreiber von Feuerungsanlagen einschließlich Gasturbinenanlagen (auch zum Antrieb von Arbeitsmaschinen) und Betreiber von abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr für den Einsatz fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe. Der Inhalt des Berichtes ist im § 22 der 13. BImSchV bzw. § 22 der 17. BImSchV geregelt. Der GFA-Bericht ist jährlich im Folgejahr zu erstellen. 30. April: Abgabefrist des GFA-Berichtes Die Erfassung und Abgabe des GFA-Berichtes erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Die Berichterstattung für die zuvor aufgeführten Erklärungen erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Anfragen richten Sie gerne per E-Mail an PRTR-Kataster@SenMVKU.berlin.de

Rechtsvorschriften im Bereich Immisionsschutz / Industrie und Gewerbe

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) Gesetz zur Regelung der Gentechnik (GenTG) 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (5. BImSchV) 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) 11. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (11. BImSchV) 12. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (12. BImSchV) 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (17. BImSchV) 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (32. BImSchV) 41. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (41. BImSchV) 42. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (42. BImSchV) 43. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (43. BImSchV)

Dezentrale Verwertung von Klärschlamm mittels Pyrolyse und anschließender Flugstromvergasung zur gasmotorischen Nutzung

Das Projekt "Dezentrale Verwertung von Klärschlamm mittels Pyrolyse und anschließender Flugstromvergasung zur gasmotorischen Nutzung" wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität München, TUM School of Engineering and Design, Fakultät für Maschinenwesen, Lehrstuhl für Energiesysteme.Das Projektvorhaben PyroGas II soll auf einem vorangegangenen Vorhaben (Pyrogas, FKZ-Nr. 03KB158) aufbauen und das untersuchte Gesamtkonzept im nächsten logischen Schritt an die Anlagendemonstration heranführen sowie noch verbleibende Forschungs- und Entwicklungslücken schließen. Die vorläufigen Ergebnisse aus dem Vorgängerprojekt PyroGas bestätigen das Potential und die generellen Annahmen des Verfahrens. Für den Bau einer Demonstrationsanlage sind jedoch nach dessen Abschluss noch einzelne Aspekte der Prozesskette genauer zu untersuchen bzw. die Datenbasis zu erweitern. Diese sollen parallel zur Planung einer Umsetzung erörtert werden. Der beantragte Zeitraum von einem Jahr soll genutzt werden, um das Risiko möglicher Investoren für den Bau einer Demonstrationsanlage zu vermindern. Konkret werden erweiterte Belastungstests des Gesamtkonzepts mit der in PyroGas entstandenen Pilotanlage im Schichtbetrieb angestrebt. Dabei sollen Untersuchungen zum Abwasser und zur Prozessstabilität hinzukommen. Neue Messtechnik des Lehrstuhls ermöglicht zudem eine detaillierte Emissionsmessung von Ammoniak, Blausäure, Schwefelwasserstoff und Salzsäure im Produktgas, um die notwendigen Maßnahmen für eine Abgasqualität entsprechend der 17. BImSchV zu bestimmen. Hierzu kann dank neuer Ausstattung am Lehrstuhl begleitend die Produktgasreinigung untersucht werden und dabei eine abgestimmte Gasreinigung für das Konzept entwickelt werden. Außerdem soll gezeigt werden, wie anfallendes Pyrolyseöl oder Pyrolysegas sinnvoll in den Prozess eingebracht werden können. Womit weitere Forschungslücken aus dem Verbundvorhaben PyroGas geschlossen werden. Aufbauend auf den Vorerkenntnissen soll experimentell untersucht werden, wie die Phosphorrückführung in den Vergasungsprozess integriert werden kann. Ein solch innovatives Konzept würde den Prozess unabhängig von einer nachgeschalteten, externen Rückgewinnung machen.

Dezentrale Verwertung von Klärschlamm mittels Pyrolyse und anschließender Flugstromvergasung zur gasmotorischen Nutzung, Teilvorhaben: Brennstoffbereitstellung durch Pyrolyse sowie Produktgasverbrennung im Gasmotor

Das Projekt "Dezentrale Verwertung von Klärschlamm mittels Pyrolyse und anschließender Flugstromvergasung zur gasmotorischen Nutzung, Teilvorhaben: Brennstoffbereitstellung durch Pyrolyse sowie Produktgasverbrennung im Gasmotor" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Völkl Motorentechnik GmbH.Das Projektvorhaben PyroGas II soll auf einem vorangegangenen Vorhaben (Pyrogas, FKZ-Nr. 03KB158) aufbauen und das untersuchte Gesamtkonzept im nächsten logischen Schritt an die Anlagendemonstration heranführen sowie noch verbleibende Forschungs- und Entwicklungslücken schließen. Die vorläufigen Ergebnisse aus dem Vorgängerprojekt PyroGas bestätigen das Potential und die generellen Annahmen des Verfahrens. Für den Bau einer Demonstrationsanlage sind jedoch nach dessen Abschluss noch einzelne Aspekte der Prozesskette genauer zu untersuchen bzw. die Datenbasis zu erweitern. Diese sollen parallel zur Planung einer Umsetzung erörtert werden. Der beantragte Zeitraum von einem Jahr soll genutzt werden, um das Risiko möglicher Investoren für den Bau einer Demonstrationsanlage zu vermindern. Konkret werden erweiterte Belastungstests des Gesamtkonzepts mit der in PyroGas entstandenen Pilotanlage im Schichtbetrieb angestrebt. Dabei sollen Untersuchungen zum Abwasser und zur Prozessstabilität hinzukommen. Neue Messtechnik des Lehrstuhls ermöglicht zudem eine detaillierte Emissionsmessung von Ammoniak, Blausäure, Schwefelwasserstoff und Salzsäure im Produktgas, um die notwendigen Maßnahmen für eine Abgasqualität entsprechend der 17. BImSchV zu bestimmen. Hierzu kann dank neuer Ausstattung am Lehrstuhl begleitend die Produktgasreinigung untersucht werden und dabei eine abgestimmte Gasreinigung für das Konzept entwickelt werden. Außerdem soll gezeigt werden, wie anfallendes Pyrolyseöl oder Pyrolysegas sinnvoll in den Prozess eingebracht werden können. Womit weitere Forschungslücken aus dem Verbundvorhaben PyroGas geschlossen werden. Aufbauend auf den Vorerkenntnissen soll experimentell untersucht werden, wie die Phosphorrückführung in den Vergasungsprozess integriert werden kann. Ein solch innovatives Konzept würde den Prozess unabhängig von einer nachgeschalteten, externen Rückgewinnung machen.

Dezentrale Verwertung von Klärschlamm mittels Pyrolyse und anschließender Flugstromvergasung zur gasmotorischen Nutzung, Teilvorhaben: Untersuchung der Flugstromvergasung von Klärschlamm bezüglich Prozessstabilität und Emissionen

Das Projekt "Dezentrale Verwertung von Klärschlamm mittels Pyrolyse und anschließender Flugstromvergasung zur gasmotorischen Nutzung, Teilvorhaben: Untersuchung der Flugstromvergasung von Klärschlamm bezüglich Prozessstabilität und Emissionen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Universität München, TUM School of Engineering and Design, Fakultät für Maschinenwesen, Lehrstuhl für Energiesysteme.Das Projektvorhaben PyroGas II soll auf einem vorangegangenen Vorhaben (Pyrogas, FKZ-Nr. 03KB158) aufbauen und das untersuchte Gesamtkonzept im nächsten logischen Schritt an die Anlagendemonstration heranführen sowie noch verbleibende Forschungs- und Entwicklungslücken schließen. Die vorläufigen Ergebnisse aus dem Vorgängerprojekt PyroGas bestätigen das Potential und die generellen Annahmen des Verfahrens. Für den Bau einer Demonstrationsanlage sind jedoch nach dessen Abschluss noch einzelne Aspekte der Prozesskette genauer zu untersuchen bzw. die Datenbasis zu erweitern. Diese sollen parallel zur Planung einer Umsetzung erörtert werden. Der beantragte Zeitraum von einem Jahr soll genutzt werden, um das Risiko möglicher Investoren für den Bau einer Demonstrationsanlage zu vermindern. Konkret werden erweiterte Belastungstests des Gesamtkonzepts mit der in PyroGas entstandenen Pilotanlage im Schichtbetrieb angestrebt. Dabei sollen Untersuchungen zum Abwasser und zur Prozessstabilität hinzukommen. Neue Messtechnik des Lehrstuhls ermöglicht zudem eine detaillierte Emissionsmessung von Ammoniak, Blausäure, Schwefelwasserstoff und Salzsäure im Produktgas, um die notwendigen Maßnahmen für eine Abgasqualität entsprechend der 17. BImSchV zu bestimmen. Hierzu kann dank neuer Ausstattung am Lehrstuhl begleitend die Produktgasreinigung untersucht werden und dabei eine abgestimmte Gasreinigung für das Konzept entwickelt werden. Außerdem soll gezeigt werden, wie anfallendes Pyrolyseöl oder Pyrolysegas sinnvoll in den Prozess eingebracht werden können. Womit weitere Forschungslücken aus dem Verbundvorhaben PyroGas geschlossen werden. Aufbauend auf den Vorerkenntnissen soll experimentell untersucht werden, wie die Phosphorrückführung in den Vergasungsprozess integriert werden kann. Ein solch innovatives Konzept würde den Prozess unabhängig von einer nachgeschalteten, externen Rückgewinnung machen.

Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen nach 13. und 17. BImSchV im Land Brandenburg

Der Datenbestand beinhaltet die Punktdaten zu den betriebenen Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen nach 13. und 17. BImSchV im Land Brandenburg aus dem Anlageninformationssystem LIS-A.

Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz in Brandenburg - Download-Service (WFS-LFU-BIMSCHG)

Der Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten zu Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3) Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden.

1 2 3 4 5 6 7