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Model Output Statistics for Reinheim (L930)

DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]

Historisches Luftbild der Stadt Bremerhaven 1990

Luftbilder sind fotographische Ansichten der Erdoberfläche, eine nahezu unerschöpfliche Quelle für Erforschung, Planung und Dokumentation unseres Lebensraumes. Das Vermessungs- und Katasteramt Bremerhaven hat zum Zwecke der Fortführung der amtlichen Karten das Stadtgebiet Bremerhaven befliegen lassen. Es handelt sich um gescannte und georeferenzierte Luftbilder in schwarz/weiß. Die Darstellung kann aufgrund der ungleichmäßigen Verzerrungen in den Originalbildern Lagefehler aufweisen.

Deutsche Grundkarte der Stadt Bremerhaven 1932

Die Deutsche Grundkarte 1 : 5000 (DGK 5) ist eine amtliche topographische Karte. In der DGK5 wurden die räumliche und natürliche Gliederung, die Erscheinungsformen der Erdoberfläche (Bebauung, Gewässer, Verkehrswege, Vegetation und der Bodenbewuchs), die Grundstücksgrenzen (Eigentumsgrenzen) sowie die Geländeformen durch Höhenlinien dargestellt. Insofern fand das Kartenwerk insbesondere für die Zwecke der Raumordnung, der Bauleitplanung (Flächenutzungspläne), Straßenbau, Wasserwirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, Bodenkunde usw. Verwendung. Die Katasterbehörden sind nicht mehr verpflichtet, die Deutsche Grundkarte 1:5.000 fortzuführen. Sie wurde durch die Amtliche Basiskarte (ABK) abgelöst.

Stadtplan der Stadt Bremerhaven 1930

Stadtplan Wesermünde und Bremerhaven, Maßstab 1:15000. Darstellung in Farbe. Die Darstellung kann aufgrund der ungleichmäßigen Verzerrungen in den Originalbildern Lagefehler aufweisen.

Stadtplan der Stadt Bremerhaven 1937

Stadtplan Wesermünde und Bremerhaven, Maßstab 1:15000. Darstellung in Farbe. Die Darstellung kann aufgrund der ungleichmäßigen Verzerrungen in den Originalbildern Lagefehler aufweisen.

Preispläne 1936 der Stadt Bremerhaven

Um die Wirtschafts- und Lohnpolitik durch die zunehmende Inflation nicht zu gefährden, führten die Nationalsozialisten 1936 einen Preis-Stopp u. a. auch für den Grund und Boden ein. Mit dieser Regelung wurden die Preise von 1936 festgehalten, so dass der Grundstückshandel der marktwirtschaftlichen Systematik entzogen wurde. Jeder Kaufvertrag musste nunmehr bei den Gemeinden vorgelegt werden. Diese sogenannte "Preis-Stopp" - Behörde entschied dann in jedem Einzelfall über die Zulassung des Kaufvertrages. Der Preis-Stopp brachte im Augenblick Hilfe, aber der Stopp ließ sich nicht halten und wurde vielfach umgangen. Ohne zusätzliches Schwarzgeld bekam man bald keinen Boden mehr. Dennoch wurde die Verordnung bis 1960 nur schrittweise und nicht vollends zurückgenommen. Erst mit der Einführung des Bundesbaugesetzes (BBauG) am 23. Juni 1960 wurde der Preis-Stopp gänzlich aufgehoben. Der gewollte Wegfall der Preisbindung für Grundstücke ließ ein heftiges, von Spekulationen getragenes Ansteigen der Grundstückspreise befürchten. Zur Preisdämpfung führte der Gesetzgeber deshalb eine Baulandsteuer ein; das war eine erhöhte Grundsteuer für liegengebliebenes Bauland ( Baulücken etc. ). Außerdem wollte der Gesetzgeber dem "unbedarften" Marktteilnehmer die Chance geben sich objektiv über das Marktgeschehen und das Preisniveau zu unterrichten. Der Begriff der "Transparenz auf dem Immobilienmarkt" war geboren. Konsequent umgesetzt wurde dieser Gedanke der Markttransparenz durch die Aufnahme von Vorschriften zu einer amtlichen Werteermittlung in das im Entstehen begriffene Bundesbaugesetz. Institutionen sollten geschaffen werden, die einerseits den Immobilienmarkt beobachten und Grundlagendaten wie Bodenrichtwerte ermitteln, andererseits auch in bestimmten Fällen selbst Wertgutachten erstellen sollen. Gleichzeitig wurde diesen die Schaffung von Kaufpreissammlungen übertragen, die sich bald als wesentlichstes Informationsmedium herausstellen sollten.

Stadtplan der Stadt Bremerhaven 1920

Stadtplan der Unterweserstädte Geestemünde, Bremerhaven und Lehe, Maßstab 1:15000. Darstellung in schwarz-weiß. Die Darstellung kann aufgrund der ungleichmäßigen Verzerrungen in den Originalbildern Lagefehler aufweisen.

Stadtplan der Stadt Bremerhaven 1910

Stadtplan der Unterweser-Städte Lehe, Bremerhaven und Geestemünde. Darstellung in schwarz-weiß. Die Darstellung kann aufgrund der ungleichmäßigen Verzerrungen in den Originalbildern Lagefehler aufweisen.

Stadtplan der Stadt Bremerhaven 1950

Stadtplan Wesermünde und Bremerhaven, Maßstab 1:15000. Darstellung in schwarz-weiß. Die Darstellung kann aufgrund der ungleichmäßigen Verzerrungen in den Originalbildern Lagefehler aufweisen.

Bodenrichtwertkarte 1990 der Stadt Bremerhaven

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Abweichungen der Eigenschaften des einzelnen Grundstücks von den dargestellten Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

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