Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Staub (Feinstaub/PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer). Einige Stationen messen außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe Benzol, NO, NO2, CO und Feinstaub gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Schwebstaub PM10 / PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155), Ansagetelefon (040 42845-2424) und Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Das Auswerte- und Auskunftssystem für Immissionsdaten (AAI) löste 1998 die Verfahren LIMBA und Smog-Frühwarnsystem (Smog-FWS) ab. Die erste Entwicklungsstufe von AAI wurde bereits 1997 abgeschlossen. Die Erledigung folgender Fachaufgaben wird mit Hilfe des AAI unterstützt: - Erfüllung von Berichtspflichten im Rahmen der Europäischen Union (EU-Datenaustausch, Berichterstattung zu verschiedenen EU-Richtlinien und EU-Tochterrichtlinien, 22. BImSchV) - Auswertung, Darstellung, Beschreibung, Bewertung der Immissionssituation in Deutschland (z.B. jährliche Berichterstattung über die Ozonbelastung in Deutschland auf Veranlassung durch die UMK, Daten zur Umwelt, Bundesimmissionsschutzbericht) - Information der Öffentlichkeit über die Immissionssituation in Deutschland, Beantwortung von Anfragen aus dem Parlament und der Öffentlichkeit. Die weiteren Entwicklungsarbeiten an AAI werden nunmehr vor allem in Richtung der Bearbeitung der Daten konform zu rechtlichen Grundlagen gehen. Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass AAI ein sehr dynamisches System ist, das permanent weiterentwickelt und den sich ändernden gesetzlichen Anforderungen angepasst werden muss. Mit der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 27.01.1997 zum Datenaustausch, geändert durch Entscheidung der Kommission vom 17.10.2001 (2001/752/EG), der Rahmenrichtlinie vom 27.09.1996 (96/62/EG), der 1. TRL (1999/30/EG), der 2. TRL (2000/69/EG), der 3. TRL für Ozon (2002/3/EG) sowie mit der derzeit in Entwicklung befindlichen 4. Tochterrichtlinie (Schwermetalle) wird der gesetzlich vorgesehene Umfang an die Datenbereitstellung erheblich erweitert. Diese Erweiterungen beziehen sich sowohl auf die Messkomponenten, auf die Lieferinhalte, z.B. Informationen zu den Messstationen, als auch auf die zeitliche Aktualität der Daten. Darüber hinaus sind neue Auswerteverfahren nach den neuen EU-Richtlinien zu entwickeln. Die Ozonprognose und Aktualdatenbereitstellung wurden im Ergebnis einer Schwachstellenanalyse des Verfahrens AAI in 2001 aus AAI herausgelöst und auf einer neuen, ausfallsicheren Systemplattform realisiert. Das System AAI ermöglicht sowohl die Auswertung aktueller als auch historischer Immissionsdaten. Der Datenbestand der IT-Anwendung beträgt derzeit ca. 700 Mio. Einzeldaten. Der jährliche Zuwachs umfasst ca. 70 Mio. Einzeldaten.
Die Berichte werden sowohl in digitaler Form (ASCII-Dateien) als auch in verbaler Form erstellt. Die Messergebnisse werden entsprechend des Auswertungsintervalls als Tabellen für die Schadstoffe: Feinstaub (PM10 und PM2,5) Schwefeldioxid Ozon Stickstoffmonoxid Stickstoffdioxid Benzol und Kohlenstoffmonoxid bereitgestellt. Die Auswertung erfolgt für die 14 Messstationen des Landes: Rostock-Am Strande Rostock-Holbeinplatz Neubrandenburg Stralsund-Knieperdamm Schwerin-Obotritenring Wolgast-Oberwallstraße Gülzow Löcknitz Rostock-Stuthof Göhlen Leizen Garz Güstrow Rostock-Warnemünde. Die Monatsberichte enthalten zusätzlich zu den genannten Tabellen eine verbale Erläuterung der Schadstoffimmission innerhalb des betrachteten Zeitraums. Besonderheiten innerhalb der ermittelten Immissionssituation werden einer entsprechend intensiveren Betrachtung unterzogen.
Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).
Marktüberwachung nach der Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren nach 28. BImSchV
Diskontinuierliche Messungen von gas- und staubförmigen Bestandteilen in der Außenluft. Depositionsmessungen, Untersuchung von Hausstaubproben, jährlich wechselnde Messprogramme in unterschiedlichen Gebieten von Hamburg.
Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.
Bei Überschreitung des Informationswertes für Ozon von 180 µg/m³ und des Alarmwertes von 240 µg/m³ erfolgt die Information der Öffentlichkeit über regionale Rundfunkanstalten Die Daten für die Messkomponente Ozon (O3) werden stündlich aus dem laufenden Messprozess gewonnen und auf einem speziellen Kommunikationsrechner bereitgestellt. Die Daten werden an folgenden Messorten gewonnen: Rostock-Holbeinplatz Neubrandenburg Gülzow Löcknitz Rostock-Stuthof Göhlen Leizen Garz Güstrow und Rostock-Warnemünde.
Der Datenbestand setzt sich aus sich aus diskontinuierlich gewonnenen Feinstaubdaten (PM10) und ihrer Inhaltsstoffe zusammen. An einigen der kontinuierlich arbeitenden Messstationen wurden Geräte zur diskontinuierlichen Feinstaubsammlung installiert, um nach Laboranalysen Kenntnisse über die Inhaltstoffe des Feinstaubs (PAK, Schwermetalle und ionische Bestandteile) zu gewinnen. - Diese Daten wurden über mehrere Jahre an verschiedenen Standorten (zur Zeit an drei Standorten) gewonnen: aktuell: Rostock, Güstrow, Gülzow; zeitweise in den vergangenen Jahren: Schwerin, Stralsund, Göhlen, Löcknitz, Rostock-Stuthof, Leizen, Zarrentin, Selmsdorf.
Die vorliegende Planung umfasst nachfolgende Änderungen: Die Fundamente der Masten 1 - 4 und 6, sowie 26, 28, 34, 35, 40 und 53 müssen auf Grundlage weiterer Baugrunduntersuchungen angepasst werden. Ebenso die Masten 1034, 1045 und 1046. Die Beseilung für die 110-kV-Freileitung (siehe Bl. 0751 der Planunterlagen) soll von einem Einfachseil auf ein 2er Bündel geändert werden. Grund für die Planänderung sind Anpassungen der zu erwartenden höchsten betrieblichen Anlagenauslastung. Damit korrespondieren geringfügige Erhöhungen der Immissionen. Im Spannfeld M39-40 erhöht sich die magnetische Flussdichte von 2,2 μT auf 2,3 μT. Im Spannfeld M1046-1047 erhöht sich die elektrische Feldstärke von 0,4 kV/m auf 0,5 kV/m und die magnetische Flussdichte von 3,2 μT auf 7,1 μT. Die Grenzwerte der 26. BImSchV werden weiterhin eingehalten (deutliche Unterschreitung). Den überarbeiteten Wasserrechtsantrag zur Absenkung von Grundwasser und zur Einleitung des entnommenen Grundwassers gemäß §§ 8, 9 und 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts für die Freileitung, welcher aufgrund der Baugrunduntersuchungen präzisiert werden musste. Die teils angepassten Gründungsarten (Fundamente der Masten 1-6, sowie 26, 18, 34, 35, 40 und 53.) korrespondieren mit einer veränderten Wasserhaltung/ - menge. Die Baugrunduntersuchungen haben ergeben, dass die Bemessungswasserstände und Absenkziele von denen aus der Baugrundvorerkundung (1. Planänderung) abweichen. Die Absenkreichweiten erhöhen sich hierbei teils erheblich (etwa von 40 m auf 100 m bei Mast 1 oder von 45 m auf 125 m an Mast 42). Weiterhin ist der erstmalig gestellte Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Absenkung von Grundwasser und zur Einleitung des entnommenen Grundwassers in den Bohlenbach für die KÜS Bohlenbach gemäß §§ 8, 9 und 10 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaus-halts enthalten. Im Planfeststellungsbeschluss wurde sich nur in aller Kürze mit der notwendigen Wasserhaltung an dieser KÜS befasst und in weiten Teilen auf die Planänderungen verwiesen. Es wurde im Beschluss größtenteils mit Worst-Case-Annahmen gerechnet bzw. die Entscheidung in die nachgelagerte Planänderung verlagert.
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