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Lärmkartierung in Brandenburg INSPIRE Download-Service (WFS-LFU-LAERM)

Der INSPIRE Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten der Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) und c) Strategische Lärmkarten für Straßen. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.) Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de a) Fluglärm: 1. Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und festgesetzt. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299440.de 2. Umgebungslärmkartierung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (EDDB; zukünftig Flughafen Berlin Brandenburg BER). Die Umgebungslärmkartierung betrachtete in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zum 26. Januar 2012 die zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) festgelegt hatte und die notwendigen Berechnungsgrundlagen zum 8. November 2012 vollständig vorlagen, erfolgte in einem zweiten Schritt die Kartierung des ausgebauten Zustandes (vorhersehbare Lärmsituation 2015 für BER). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de b) Ballungsraumlärm: Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Die Isophonenkarten werden für die Teilbereiche 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Sachdatenausgabe in Bezug auf a) lärmbelastete Menschen und b) lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude, differenziert nach den drei Teilbereichen, am Gebiet des Ballungsraumes Potsdam hinterlegt. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Daten des Straßennetzes und der Gebäude stehen ebenfalls zur Verfügung. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf c) Straßenverkehrslärm: Strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf

Luftreinhaltung, Atomrechtliche Aufgaben

Zu den Aufgaben des Referats Luftreinhaltung/ Atomrechtliche Aufgaben gehören: im Bereich Luftreinhaltung > die Bearbeitung von planerischen und grundsätzlichen Fragen der Luftreinhaltung, > die Zuständigkeit für - die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen (39. BImSchV), - die Verordnung über Emissionsgrenzwerte für Verbrennungsmotoren (28. BImSchV), - das Hamburgisches Gesetz zur Umsetzung der europäischen Schwefel-Richtlinie 2005/33/EG, > die Steuerung der Luftqualitätsüberwachung (Luftmessnetz), > die Bewertung der Luftqualität, > die Aufstellung und Fortschreibung von Luftreinhalteplänen, > die Entwicklung und Begleitung von Luftreinhaltemaßnahmen, > die Bewertung von Luftreinhaltungsaspekten im Rahmen der Bauleitplanung, > die Mitwirkung an Rechtsetzungsverfahren, > die Vertretung Hamburger Interessen in Bund-Länder-Gremien, im Bereich Atomrechtlicher Aufgaben > die Wahrnehmung atomrechtlicher Aufgaben für das Land Hamburg in der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, > die Risikovorsorge und Gefahrenabwehr beim legalen und illegalen Umgang mit Kernbrennstoffen, > die Bearbeitung von Grundsatzfragen beim Schutz der Bevölkerung vor der schädlichen Einwirkung ionisierender Strahlung, > die Optimierung der nuklearen Katastrophenschutzvorsorge für die hamburgische Bevölkerung, im Bereich Emissionskataster > das Führung des Emissionskatasters Luft und die Erteilung von Auskünften, > die Organisation und Durchführung der Datenerhebungen in Hamburg für das Emissionskataster sowie für das nationale und das europäische PRTR (Pollutant Release and Transfer Register, Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister), > die Erfüllung weiterer nationaler und europäischer Berichtspflichten, > das Verfassen von Stellungnahmen zur Bauleitplanung > die Aufbereitung und Bereitstellung der Informationen für diese Aufgaben in GIS-Systemen, sowie der Immissionsschutz vor elektromagnetischen Feldern bei Anlagen der Energie- und Kommunikationstechnik.

AAI - Auswerte- und Auskunftssystem für Immissionsdaten

Das Auswerte- und Auskunftssystem für Immissionsdaten (AAI) löste 1998 die Verfahren LIMBA und Smog-Frühwarnsystem (Smog-FWS) ab. Die erste Entwicklungsstufe von AAI wurde bereits 1997 abgeschlossen. Die Erledigung folgender Fachaufgaben wird mit Hilfe des AAI unterstützt: - Erfüllung von Berichtspflichten im Rahmen der Europäischen Union (EU-Datenaustausch, Berichterstattung zu verschiedenen EU-Richtlinien und EU-Tochterrichtlinien, 22. BImSchV) - Auswertung, Darstellung, Beschreibung, Bewertung der Immissionssituation in Deutschland (z.B. jährliche Berichterstattung über die Ozonbelastung in Deutschland auf Veranlassung durch die UMK, Daten zur Umwelt, Bundesimmissionsschutzbericht) - Information der Öffentlichkeit über die Immissionssituation in Deutschland, Beantwortung von Anfragen aus dem Parlament und der Öffentlichkeit. Die weiteren Entwicklungsarbeiten an AAI werden nunmehr vor allem in Richtung der Bearbeitung der Daten konform zu rechtlichen Grundlagen gehen. Insgesamt ist zu berücksichtigen, dass AAI ein sehr dynamisches System ist, das permanent weiterentwickelt und den sich ändernden gesetzlichen Anforderungen angepasst werden muss. Mit der Entscheidung des Rates der Europäischen Union vom 27.01.1997 zum Datenaustausch, geändert durch Entscheidung der Kommission vom 17.10.2001 (2001/752/EG), der Rahmenrichtlinie vom 27.09.1996 (96/62/EG), der 1. TRL (1999/30/EG), der 2. TRL (2000/69/EG), der 3. TRL für Ozon (2002/3/EG) sowie mit der derzeit in Entwicklung befindlichen 4. Tochterrichtlinie (Schwermetalle) wird der gesetzlich vorgesehene Umfang an die Datenbereitstellung erheblich erweitert. Diese Erweiterungen beziehen sich sowohl auf die Messkomponenten, auf die Lieferinhalte, z.B. Informationen zu den Messstationen, als auch auf die zeitliche Aktualität der Daten. Darüber hinaus sind neue Auswerteverfahren nach den neuen EU-Richtlinien zu entwickeln. Die Ozonprognose und Aktualdatenbereitstellung wurden im Ergebnis einer Schwachstellenanalyse des Verfahrens AAI in 2001 aus AAI herausgelöst und auf einer neuen, ausfallsicheren Systemplattform realisiert. Das System AAI ermöglicht sowohl die Auswertung aktueller als auch historischer Immissionsdaten. Der Datenbestand der IT-Anwendung beträgt derzeit ca. 700 Mio. Einzeldaten. Der jährliche Zuwachs umfasst ca. 70 Mio. Einzeldaten.

Entwicklung eines innovativen Verfahrens zur kombinierten Stickstoffoxid- und Staubabscheidung mithilfe von katalytisch wirksamen Additiven an einem Holzheizkraftwerk

Um die klimafreundliche Nutzung von biogenen Rest- und Abfallstoffen langfristig sicher zu stellen und den Anforderungen aus der Luftreinhaltung gerecht zu werden, müssen neue Techniken erprobt werden, welche eine deutliche Minderung der in den Rauchgasen enthaltenen Schadstoffe erzielen. In dem Verbundvorhaben DeNOx-DePM soll eine kombinierte Emissionsminderung der Abgaskomponenten NOx und Feinstaub für Biomassefeuerungen, welche unter die 44. BImSchV fallen, erreicht werden. Dabei soll ein innovatives Rauchgasreinigungssystem, bestehend aus einem angepassten Gewebefilter mit Filterkerzen aus Edelstahlgewebe und der Zugabe von katalytisch wirksamen Additiven, entwickelt werden. Das Verfahren soll zunächst im Labor entwickelt, danach im Technikumsmaßstab erprobt und abschließen praxisnah an einem Holzheizkraftwerk untersucht werden. Durch die Zugabe eines Additivs (Precoat) in das Rauchgas vor dem Staubabscheider kann eine verbesserte Partikelabscheidung auf dem Gewebefilter durch den zusätzlich erzeugten Filterkuchen erreicht und die Abscheideeffizienz für Feinstäube gesteigert werden. Zusätzlich soll das Additiv durch ein mikrowellengestütztes Beschichtungsverfahren mit bereits bei niedrigeren Betriebstemperaturen katalytisch wirksamen Komponenten aktiviert werden. Dadurch soll neben der verbesserten Staubabscheidung auch eine katalytische Stickstoffoxidreduktion unter zusätzlicher Zugabe des Reduktionsmittels Ammoniak realisiert werden. Untersucht werden soll neben der reinen Entstickung mit katalytischen Additiven am Filter auch eine Kombination aus Entstickung im Feuerraum (SNCR) und Nutzung des Ammoniak-Schlupfs am Filter für deutlich niedrigere Emissionen. Darüber hinaus wird das System auch ökonomisch und ökologisch im Hinblick auf seine Wettbewerbsfähigkeit und potentiellen Emissionsminderung untersucht und eingeordnet.

Labordatenverarbeitungssystem Umweltuntersuchungen

Labordatenverarbeitungssystem Umweltuntersuchungen mit Daten zu den Umweltmedien Wasser, Boden, Luft und Abfall. Anorg., org., mikrobiolog. Analyseergebnisse von Grund-, Trink- und Brauchwasser, Oberflächengewässern, Abwasser, Deponieflächen. Untersuchungsdaten zu Boden- und Abfallbelastung: bodenkundliche, sensorische, physikalische, chemische und biologische Daten einschließlich der Daten des ehemaligen Dioxinkatasters DIXI. Ergebnisse diskontinuierlicher Messungen von gas- und staubförmigen Bestandteilen in der Außenluft; Depositionsmessungen, Untersuchung von Hausstaubproben. Jährlich wechselnde Messprogramme in unterschiedlichen Gebieten von Hamburg Messdaten, Probenbegleitdaten, Projektbegleitdaten, Stammdaten von Firmen, Objekten, Gewässern, Deponien, Messstellen.

Feuerungsanlagen nach 44. BImSchV Hamburg

Einzelfeuerungen im Anwendungsbereich der 44. BImSchV (mittelgroße Feuerungsanlagen z.B. Heizkessel, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen), die eine Feuerungswärmeleistung von gleich oder mehr als 1 MW aufweisen, sind gemäß § 6 der 44. BImSchV registrierpflichtig und müssen bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Die Pflicht gilt unmittelbar gegenüber dem Anlagenbetreiber von Anlagen, die in den Anwendungsbereich der 44. BImSchV fallen. Weiteres zur Anzeigepflicht in Hamburg ist auf dem Hamburger Internetauftritt zur 44. BImSchV beschrieben: https://www.hamburg.de/fachthemen/15025250/44bimschv/

Strom und Mobilfunk: Messgeräteverleih liefert Fakten über Strahlung im Alltag

Strom und Mobilfunk: Messgeräteverleih liefert Fakten über Strahlung im Alltag Messungen von Bürger*innen zeigen niedrige Werte für elektromagnetische und magnetische Felder Ausgabejahr 2025 Datum 20.03.2025 Personen-Exposimeter im Einsatz Mobiltelefone, Sendemasten, Hochspannungsleitungen, Elektrogeräte im Haushalt – im täglichen Leben begegnen uns viele Quellen elektromagnetischer oder magnetischer Felder. Wie stark man diesen Feldern tatsächlich ausgesetzt ist, kann man mit Leih-Messgeräten des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) selbst überprüfen. Gut ein Jahr nach dem Start dieses Angebots zieht das BfS Bilanz: Bereits über 160 Menschen haben den Messgeräteverleih genutzt und ihren Alltag auf elektromagnetische Felder hin erkundet. Bei allen blieben die gemessenen Werte deutlich unter den Grenzwerten. Das Feedback der Nutzer*innen war bisher durchweg positiv. "Obwohl Grenzwerte vor nachgewiesenen Wirkungen von elektromagnetischen und magnetischen Feldern schützen, sorgt sich ein Teil der Bevölkerung wegen sogenannter Handystrahlung oder vermeintlichem Elektrosmog" , sagt BfS -Präsidentin Inge Paulini. "Mit unserem Messgeräteverleih geben wir beunruhigten oder interessierten Menschen Fakten an die Hand: Mit konkreten Messwerten können wir die Strahlung im Alltag sichtbar machen und der vermuteten Strahlenbelastung gegenüberstellen." Individuelle Auswertung der Messdaten Seit Februar 2024 bietet das BfS spezielle Messgeräte, sogenannte Personen-Exposimeter, zum Ausleihen an. Man kann zwischen zwei Gerätetypen wählen: Die eine Gerätevariante erfasst niederfrequente Magnetfelder, wie sie von Hochspannungsleitungen und der elektrischen Hausinstallation erzeugt werden. Die andere Gerätevariante misst hochfrequente elektromagnetische Felder. Diese gehen zum Beispiel von Mobilfunk, Radio, Fernsehen und WLAN aus. Das Messgerät wird in einer Tasche am Körper getragen Das Gerät, für das man sich entscheidet, trägt man über 24 Stunden bei sich. Die Expert*innen des Kompetenzzentrums Elektromagnetische Felder im BfS werten die Messdaten danach aus und erstellen für jede Nutzerin und jeden Nutzer einen individuellen Messbericht. Er dient der persönlichen Information. Für weiterführende wissenschaftliche oder gutachterliche Zwecke ist das Mess-Angebot nicht geeignet. Messen schafft Vertrauen BfS-Präsidentin Dr. Inge Paulini "Begleitende Vor- und Nachbefragungen zeigen, dass ein beachtlicher Teil der Teilnehmenden die magnetischen und elektromagnetischen Felder im Alltag überschätzt" , sagt Paulini. Das Messangebot werde als vertrauenswürdig wahrgenommen und könne dazu beitragen Besorgnis abzubauen. "Wir sehen darin einen Beleg dafür, dass Sorgen im Hinblick auf Mobilfunk oft auf einen Mangel an wissenschaftlichen Informationen zurückzuführen sind." Dem lasse sich wirksam begegnen, betont Paulini: "Messen kann helfen, Wissen und Vertrauen aufzubauen." Seit Februar 2024 wurden über 160 Messungen durchgeführt und ausgewertet. Insgesamt stehen sechs Messgeräte für niederfrequente Magnetfelder und zehn Messgeräte für hochfrequente elektromagnetische Felder zur Verfügung. Die Kosten für Ausleihe und Auswertung betragen 45 Euro. Weitere Informationen über den Messgeräteverleih gibt es unter www.bfs.de/messgeraeteverleih Messwerte liegen deutlich unter Grenzwerten Ergebnisse der Nachbefragung Bei den bisherigen Messungen blieben alle Messergebnisse weit unter den Grenzwerten der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV ). Sowohl für die niederfrequenten Magnetfelder als auch für die hochfrequenten elektromagnetischen Felder lag die durchschnittliche Grenzwert -Ausschöpfung unter einem Prozent. Der höchste 24-Stunden- Mittelwert betrug bei den niederfrequenten Magnetfeldern etwa ein Prozent, bei den hochfrequenten elektromagnetischen Feldern etwa 0,2 Prozent. 85 Prozent der Teilnehmer*innen einer Nachbefragung bewerteten die Grenzwertausschöpfungen als niedriger oder viel niedriger als erwartet. Stand: 20.03.2025

Daten des Hamburger Luftmessnetzes (Halm)

Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Staub (Feinstaub/PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer). Einige Stationen messen außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe Benzol, NO, NO2, CO und Feinstaub gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Schwebstaub PM10 / PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155), Ansagetelefon (040 42845-2424) und Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Entwicklung eines innovativen Verfahrens zur kombinierten Stickstoffoxid- und Staubabscheidung mithilfe von katalytisch wirksamen Additiven an einem Holzheizkraftwerk, Teilvorhaben: Verfahrensentwicklung, experimentelle Erprobung und wirtschaftliche sowie ökologische Bewertung

Um die klimafreundliche Nutzung von biogenen Rest- und Abfallstoffen langfristig sicher zu stellen und den Anforderungen aus der Luftreinhaltung gerecht zu werden, müssen neue Techniken erprobt werden, welche eine deutliche Minderung der in den Rauchgasen enthaltenen Schadstoffe erzielen. In dem Verbundvorhaben DeNOx-DePM soll eine kombinierte Emissionsminderung der Abgaskomponenten NOx und Feinstaub für Biomassefeuerungen, welche unter die 44. BImSchV fallen, erreicht werden. Dabei soll ein innovatives Rauchgasreinigungssystem, bestehend aus einem angepassten Gewebefilter mit Filterkerzen aus Edelstahlgewebe und der Zugabe von katalytisch wirksamen Additiven, entwickelt werden. Das Verfahren soll zunächst im Labor entwickelt, danach im Technikumsmaßstab erprobt und abschließen praxisnah an einem Holzheizkraftwerk untersucht werden. Durch die Zugabe eines Additivs (Precoat) in das Rauchgas vor dem Staubabscheider kann eine verbesserte Partikelabscheidung auf dem Gewebefilter durch den zusätzlich erzeugten Filterkuchen erreicht und die Abscheideeffizienz für Feinstäube gesteigert werden. Zusätzlich soll das Additiv durch ein mikrowellengestütztes Beschichtungsverfahren mit bereits bei niedrigeren Betriebstemperaturen katalytisch wirksamen Komponenten aktiviert werden. Dadurch soll neben der verbesserten Staubabscheidung auch eine katalytische Stickstoffoxidreduktion unter zusätzlicher Zugabe des Reduktionsmittels Ammoniak realisiert werden. Untersucht werden soll neben der reinen Entstickung mit katalytischen Additiven am Filter auch eine Kombination aus Entstickung im Feuerraum (SNCR) und Nutzung des Ammoniak-Schlupfs am Filter für deutlich niedrigere Emissionen. Darüber hinaus wird das System auch ökonomisch und ökologisch im Hinblick auf seine Wettbewerbsfähigkeit und potentiellen Emissionsminderung untersucht und eingeordnet.

Entwicklung eines innovativen Verfahrens zur kombinierten Stickstoffoxid- und Staubabscheidung mithilfe von katalytisch wirksamen Additiven an einem Holzheizkraftwerk, Teilvorhaben: mikrowellengestützte Beschichtung katalytisch wirksamer Additive

Um die klimafreundliche Nutzung von biogenen Rest- und Abfallstoffen langfristig sicher zu stellen und den Anforderungen aus der Luftreinhaltung gerecht zu werden, müssen neue Techniken erprobt werden, welche eine deutliche Minderung der in den Rauchgasen enthaltenen Schadstoffe erzielen. In dem Verbundvorhaben DeNOx-DePM soll eine kombinierte Emissionsminderung der Abgaskomponenten NOx und Feinstaub für Biomassefeuerungen, welche unter die 44. BImSchV fallen, erreicht werden. Dabei soll ein innovatives Rauchgasreinigungssystem, bestehend aus einem angepassten Gewebefilter mit Filterkerzen aus Edelstahlgewebe und der Zugabe von katalytisch wirksamen Additiven, entwickelt werden. Das Verfahren soll zunächst im Labor entwickelt, danach im Technikumsmaßstab erprobt und abschließen praxisnah an einem Holzheizkraftwerk untersucht werden. Durch die Zugabe eines Additivs (Precoat) in das Rauchgas vor dem Staubabscheider kann eine verbesserte Partikelabscheidung auf dem Gewebefilter durch den zusätzlich erzeugten Filterkuchen erreicht und die Abscheideeffizienz für Feinstäube gesteigert werden. Zusätzlich soll das Additiv durch ein mikrowellengestütztes Beschichtungsverfahren mit bereits bei niedrigeren Betriebstemperaturen katalytisch wirksamen Komponenten aktiviert werden. Dadurch soll neben der verbesserten Staubabscheidung auch eine katalytische Stickstoffoxidreduktion unter zusätzlicher Zugabe des Reduktionsmittels Ammoniak realisiert werden. Untersucht werden soll neben der reinen Entstickung mit katalytischen Additiven am Filter auch eine Kombination aus Entstickung im Feuerraum (SNCR) und Nutzung des Ammoniak-Schlupfs am Filter für deutlich niedrigere Emissionen. Darüber hinaus wird das System auch ökonomisch und ökologisch im Hinblick auf seine Wettbewerbsfähigkeit und potentiellen Emissionsminderung untersucht und eingeordnet.

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