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Beschluss der 90. Umweltministerkonferenz am 08. Juni 2018 in Bremen

90. Umweltministerkonferenz am 08. Juni 2018 in Bremen TOP 09: 30 Jahre Mauerfall – Erhalt des Grünen Bandes Beschluss: 1. Die Umweltministerkonferenz begrüßt die bisherigen Aktivitäten des Bundes und der Länder zum Erhalt und zur Entwicklung des Grünen Bandes als Erinne- rungsort und Teil des länderübergreifenden Biotopverbundsystems. Sie bringt ihren Willen zum Ausdruck, sich auf dem Erreichten nicht auszuruhen, sondern die Lücken im Grünen Band weiter zu minimieren, um das Grüne Band voll- ständig erlebbar machen zu können. Der bevorstehende 30. Jahrestag der Öff- nung der innerdeutschen Grenze im Jahr 2019 sollte in dem Zusammenhang hinreichende Würdigung finden. 2. Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder dan- ken der Bundesregierung für die kostenlose Übertragung von Bundesflächen im Grünen Band als Teil des Nationalen Naturerbes an die Länder bzw. deren Na- turschutzstiftungen und die Finanzierung von Projekten und Initiativen zur Ent- wicklung des Grünen Bandes. Sie bitten die Entwicklung des Grünen Bandes weiterhin intensiv zu unterstützen und begrüßen die Zielstellung in der Koaliti- onsvereinbarung, das erfolgreiche Programm „Nationales Naturerbe“ mit einer vierten Tranche über 30 000 Hektar, darunter 20 000 Hektar von der Boden- verwertungs- und -verwaltungs GmbH, fortzusetzen. 3. Die Umweltministerkonferenz sieht den besonderen Wert des Grünen Bandes in der Verbindung von vielfältigen Biotopstrukturen mit den historischen Grenz- befestigungsanlagen, die inzwischen fester Bestandteil der Erinnerungskultur an die vier Jahrzehnte andauernde Teilung Deutschlands geworden sind. Die geplante Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument in verschiedenen Ländern muss auch in besonderem Maße den Erhalt und die Er- 90. Umweltministerkonferenz am 08. Juni 2018 in Bremen lebbarmachung dieser historischen Erinnerungsstätten integrieren. Die Um- weltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder bitten die Bundesregierung deshalb, die Länder bei der geplanten Ausweisung auch im Hinblick auf den Erhalt und die Zugänglichkeit der Erinnerungsorte finanziell zu unterstützen.

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