Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen, als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten und Kurorten, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist, kann gemäß §12 LWaldG per Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktion 7200 Naturwald
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 0100 Geschütztes Waldgebiet mit Rechtsbindung nach §12 LWaldG und 8200 Erholungswald nach §12 LWaldG.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 2100 Wald auf erosionsgefährdetem Standort und 2200 Wald auf exponierter Lage.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktion 9200 Nicht betretbare Fläche.
Wald, der dem Lärmschutz dient, soll negativ empfundene Geräusche von Wohn- und Arbeitsstätten sowie Erholungsbereichen durch Absenkung des Schalldruckpegels dämpfen oder fernhalten.
Naturwälder sind Waldflächen, die nach repräsentativen, standörtlichen und vegetationskundlichen Kriterien ausgewählt werden und ihrer natürlichen Entwicklung überlassen bleiben. Die wissenschaftliche Beobachtung ihrer Entwicklung dient der Erforschung von Waldlebensgemeinschaften, ihrer Böden, ihrer Vegetation, Waldstruktur und Fauna sowie der Ableitung und Veranschaulichung von Erkenntnissen für die Waldbaupraxis.
Wald auf geneigten Flächen, Flachkuppen oder sonstigen exponierten Standorten mit erosionsgefährdeten Bodensubstraten. Der Wald dient dem Schutz des Standortes vor den Auswirkungen von Wind- und Wassererosion sowie Aushagerung.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 3100 Lokaler Klimaschutzwald, 3200 Lokaler Immissionsschutzwald, 3300 Lärmschutzwald, 4100 Sichtschutzwald, 7300 Arboretum, 7610 Historische Waldbewirtschaftung mit Weiterbewirtschaftung, 7620 Historische Waldbewirtschaftung ohne Weiterbewirtschaftung, 8101 Erholungswald, Intensitätsstufe 1, 8102 Erholungswald, Intensitätsstufe 2, 9300 Nicht bewirtschaftbare Fläche.
Nicht betretbare Flächen sind Waldflächen mit einem Gefährdungspotential für Menschen, wie munitionsverseuchte Gebiete, in Setzung befindliche Aufschüttungen oder Ähnliches. Nicht bewirtschaftbare Flächen sind Waldflächen ohne Gefährdungspotenzial, jedoch aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Bodeneigenschaften oder aus anderen Gründen nicht bewirtschaftbar.