Wald in Ballungsräumen, in der Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen, als Teil von Gemeinden und in Erholungsgebieten und Kurorten, der zum Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestalten ist, kann gemäß §12 LWaldG per Rechtsverordnung zu Erholungswald erklärt werden.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktion 7200 Naturwald
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 0100 Geschütztes Waldgebiet mit Rechtsbindung nach §12 LWaldG und 8200 Erholungswald nach §12 LWaldG.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktionen 2100 Wald auf erosionsgefährdetem Standort und 2200 Wald auf exponierter Lage.
Naturwälder sind Waldflächen, die nach repräsentativen, standörtlichen und vegetationskundlichen Kriterien ausgewählt werden und ihrer natürlichen Entwicklung überlassen bleiben. Die wissenschaftliche Beobachtung ihrer Entwicklung dient der Erforschung von Waldlebensgemeinschaften, ihrer Böden, ihrer Vegetation, Waldstruktur und Fauna sowie der Ableitung und Veranschaulichung von Erkenntnissen für die Waldbaupraxis.
Nicht betretbare Flächen sind Waldflächen mit einem Gefährdungspotential für Menschen, wie munitionsverseuchte Gebiete, in Setzung befindliche Aufschüttungen oder Ähnliches. Nicht bewirtschaftbare Flächen sind Waldflächen ohne Gefährdungspotenzial, jedoch aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Bodeneigenschaften oder aus anderen Gründen nicht bewirtschaftbar.
Nicht bewirtschaftbare Flächen sind Waldflächen ohne Gefährdungspotenzial, jedoch aufgrund ihrer chemischen und physikalischen Bodeneigenschaften oder aus anderen Gründen nicht bewirtschaftbar.
Immissionsschutzwald mindert schädliche oder belästigende Einwirkungen von Stäuben, Aerosolen, Gasen oder Strahlungen sowie Lärm auf Wohn-, Arbeits- oder Erholungsbereiche oder andere schutzbedürftige Objekte durch Absorption, Ausfilterung oder Sedimentation, sowie durch Förderung von Thermik und Turbulenz. Er mindert die Schallausbreitung von Lärmquellen.
Dieser Dienst zeigt die Waldfunktion 9200 Nicht betretbare Fläche.
Wald auf geneigten Flächen, Flachkuppen oder sonstigen exponierten Standorten mit erosionsgefährdeten Bodensubstraten. Der Wald dient dem Schutz des Standortes vor den Auswirkungen von Wind- und Wassererosion sowie Aushagerung.