Das Grundgeräusch in deutschen Großstädten wird heute überwiegend durch Verkehrslärm bestimmt. Demgemäß wird von den Bundesbürgern bei Umfragen zur Lärmbelästigung durch unterschiedliche Geräuschquellen häufig der Straßenlärm an erster Stelle genannt. Belastungen durch Lärm im Wohn- und Arbeitsbereich sind offenkundig. Doch auch in der Freizeit, in der sich die Menschen erholen wollen, beeinträchtigt der Lärm das Wohlbefinden. Viele Park- und Grünanlagen, aber auch große Teile der Naherholungsgebiete sind so verlärmt, dass sie für ruhige Erholungsnutzung stark eingeschränkt sind. In den letzten Jahren sind zwar mittels technischer Neuerungen die Fahrgeräusche der einzelnen Kraftfahrzeuge leicht zurückgegangen, doch ist durch die steigende Anzahl und die Zunahme der Geschwindigkeit der Autos der Lärm insgesamt gestiegen. Neben dem Lärm von Kraftfahrzeugen, Bahn und Flugzeugen treten auch Lärmbelastungen durch Industrie, Gewerbe und Bautätigkeit auf. Hinzu kommen Nachbarschaftslärm (z.B. Geräusche von Haushalts- und Musikgeräten und Rasenmähern) sowie Lärm bei Sport- und Freizeitbetätigungen und -veranstaltungen. Die Stärke der Belästigung durch die verschiedenen Geräuschquellen wurde vom Umweltbundesamt untersucht (vgl. Abb. 1). Als Lärm bezeichnet man Schallereignisse , die von der überwiegenden Zahl der Menschen als störend eingestuft werden. Schallereignisse sind Luftdruckschwankungen mit einem Wechsel von 20 bis 20 000 Hz, die durch das menschliche Ohr wahrgenommen werden können. Die Wahrnehmbarkeit von Schallereignissen durch das menschliche Ohr reicht von der Hörschwelle mit einem Effektivwert der Luftdruckschwankungen von 0,00002 Pascal (0,0002 µbar) bis zur Schmerzschwelle mit einem Effektivwert von 20 Pascal (= 200 µbar). Um eine dem menschlichen Vorstellungsvermögen gemäße Skalierung zu erhalten, wird der Schalldruck in einem logarithmischen Maßstab als Schalldruckpegel mit der Einheit Dezibel (dB) angegeben. In dieser Werteskala reicht der genannte Wahrnehmbarkeitsbereich des menschlichen Ohres von 0 bis 120 dB. Die Lautstärkewahrnehmung des Menschen wird bestimmt durch das Zusammenspiel von physikalischem Schalldruckpegel (0 bis 120 dB) und der Frequenz (20 bis 20 000 Hz). Die größte Empfindlichkeit besitzt das menschliche Ohr im mittleren Bereich zwischen 1 000 und 4 000 Hz. Diesem Umstand trägt die mit A-Bewertung benannte Frequenzbewertung Rechnung. Geräusche tiefer (20 bis 1 000 Hz) und hoher (4 000 bis 20 000 Hz) Frequenzlagen werden bei der Ermittlung des sogenannten A-Schallpegels mit einer geringeren Gewichtung als mittlere Frequenzen berücksichtigt. A-Schalldruckpegel werden in Dezibel (A) – dB(A) – angegeben. Die bei verschiedenen Geräuschquellen auftretenden typischen A-Schallpegel sind in Abbildung 2 dargestellt. Die Störwirkung von Geräuschen wird subjektiv sehr unterschiedlich bewertet. So kann ein open air Popkonzert mit einem Schalldruckpegel von 100 dB(A) in der ersten Reihe vom Konzertbesucher als angenehm und in 1 000 m Entfernung mit einem Schalldruckpegel von 60 dB(A) von einem Anwohner als störend empfunden werden. Unfreiwillig mitgehörte, störende Geräusche sind Lärm. Verkehrsbedingte Geräusche werden durch die Mehrzahl der Bevölkerung als störend und damit als Lärm eingestuft. Lärm wird nach heutigem Erkenntnisstand als Risikofaktor betrachtet, der sich nachteilig auf das physische, psychische und soziale Wohlbefinden des Menschen auswirken kann. Allein und im Zusammenwirken mit anderen Belastungsgrößen kann Lärm gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen. Folgende Wirkungen können unterschieden werden: Verminderung der Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit Herabsetzung der Beobachtungsfähigkeit Beeinträchtigung von Schlaf und Erholung Überreizung des Nervensystems Bluthochdruck Herz-Kreislauf-Beschwerden Schädigung des Hörvermögens. Die im Alltag auftretenden Geräusche sind häufig großen Schwankungen ausgesetzt. Ihre Belästigungsstärke wird durch den Beurteilungspegel beschrieben. Der Beurteilungspegel wird durch einen Mittelwert, den Mittelungspegel, bestimmt. Dieser wird in einem etwas komplizierten Umrechnungsverfahren berechnet, in dem die Lautstärke (Schalldruckpegel) der auftretenden Geräusche und die jeweilige Zeitdauer ihrer Einwirkung in ein Verhältnis mit der Zeitdauer des Beurteilungszeitraums gesetzt werden, z.B. die 16 Stunden am Tag von 6.00 bis 22.00 Uhr, die Nachtzeit von 22.00 bis 6.00 Uhr. Beim Straßenverkehrslärm ist der Mittelungspegel meist identisch mit dem Beurteilungspegel. An ampelgeregelten Kreuzungen und Einmündungen ergibt sich der Beurteilungspegel durch einen Zuschlag auf den Mittelungspegel, wodurch die besondere Lästigkeit der Brems- und Anfahrgeräusche berücksichtigt wird. Der Beurteilungspegel ist ein Maß für die durchschnittliche Langzeitbelastung. Er beschreibt ein (theoretisches) Dauergeräusch von konstanter Lautstärke, das – tritt es real auf – das gleiche Maß an Belästigung hervorruft, wie die realen unterschiedlich lauten Geräusche bei ihrem zeitlich verteilten Einwirken über den gleichen Zeitraum. Mit diesem Wert sind in der städtebaulichen Planung anzustrebende Zielwerte oder in der Gesetzgebung fixierte Grenzwerte zu vergleichen. Änderungen in der Verkehrsstärke führen zu Änderungen der Beurteilungspegel. Die Beeinflussung sowie die Beurteilung dieser Änderung durch den Menschen sind in Tabelle 1 dargestellt. Bei der städtebaulichen Planung sind nach der DIN 18005 vom Mai 1987 für die Lärmbelastung schalltechnische Orientierungswerte angegeben. Der angegebene Wert für Grün- und Freiflächen lautet (tags und nachts) und ist mit den in der Karte dargestellten Beurteilungspegeln zu vergleichen. In dem Gutachten “Studie der ökologischen und stadtverträglichen Belastbarkeit der Berliner Innenstadt durch den Kfz-Verkehr” wurden 1991 folgende Werte für Erholungszonen empfohlen: Die Lärmschutzverordnung der Schweiz sieht für Erholungszonen folgende Werte vor: Der gemäß DIN 18005 für Grün- und Freiflächen anzustrebende Orientierungswert von 55 dB(A) wird mit Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung begründet. Danach treten bis zu diesem Schalldruckpegel kaum vegetative Reaktionen und keine körperlichen Schäden auf. Auch die psychischen und sozialen Beeinträchtigungen liegen in einem akzeptablen Rahmen. Bei normaler Sprechweise ist für Gesprächspartner mit 2 m Abstand eine zufriedenstellende Sprachverständlichkeit gegeben.
Das Projekt "Belaestigung durch Kanonenlaerm (dBc) und Strassenverkehrslaerm" wird/wurde gefördert durch: Staatshochbauamt Bergen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Lärmschutz, Dr.-Ing. E. Buchta.Vergleich der Belaestigung zwischen Impulslaerm (Kanonen) und Strassenverkehrslaerm. Es gibt keine Immissionsrichtwerte, deshalb der Vergleich. Ergebnisse: der Kanonenlaerm gemessen in dBc ist gleichbelaestigend wie der Strassenverkehrslaerm gemessen in dBA bei gleichem Leg, basierend auf Laboruntersuchungen und sozialwissenschaftlichen Befragungen.
Das Projekt "Extraaurale Wirkung von Geraeuschen unterschiedlicher psychoakustischer Charakteristik bei gleichem A-bewerteten Schalldruckpegel isoliert und in Kombination mit arbeitstypischer stochastischer Ganzkoerperschwingung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung/Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.Die Kombinationsbelastung Laerm/Vibration ist die haeufigste Belastung in der Arbeitsumwelt ueberhaupt, speziell an mobilen Arbeitsplaetzen. Das Forschungsprojekt verfolgt das Ziel, einen Beitrag zur Quantifizierung der extraauralen Wirkung von Laerm isoliert und in Kombination mit Vibration zu leisten. Dabei werden die psychoakustischen Effekte des Laerms isoliert und in Kombination mit Vibration auf ausgewaehlte Leistungsvoraussetzungen, d.h. auf Wohlbefinden und vegetative Reaktionen, beruecksichtigt. Die angestrebten Ergebnisse sollen Hinweise fuer die Gestaltung mobiler Arbeitsplaetze mit dem Ziel der Praevention arbeitsbedingter Erkrankungen ermoeglichen.
Das Projekt "Trennung nicht dominierender Geraeuschanteile aus dem Gesamtgeraeusch eines Mehrzylinder-Motors" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Technische Hochschule Aachen, Lehrstuhl für Angewandte Thermodynamik und Institut für Thermodynamik.Schallminderungsmassnahmen an Verbrennungsmotoren, die sich auf untergeordnete Schallquellen beziehen - nur in Ausnahmefaellen treten beim heutigen Entwicklungsstand von Verbrennungsmotoren noch dominierende Teilschallquellen auf -, sind im Geraeuschpegel (A-bewerteter Schalldruckpegel) nicht zwingend nachweisbar. Mehr Information ueber ein Schallereignis als der Geraeuschpegel liefert sein Frequenz-Spektrum. Am Beispiel des Kolbengeraeusches (Dieselmotor) wurde nachgewiesen, dass der Informationsgehalt von Terzspektren hoch genug ist, um Schallminderungsmassnahmen an nicht dominierenden Schallquellen beurteilen zu koennen. Die Verarbeitung vorliegender Terzspektren musste wegen der grossen Datenmenge (insgesamt 1740 Terzpegelwerte von 15 Kolbenvarianten) mittels EDV erfolgen. Die Untersuchungen der Haeufigkeitsverteilung der maximalen bzw. minimalen Terzpegelwerte eines zu einem Kolben gehoerenden Spektrums ermoeglichten eine Beurteilung der Kolben nach ihrem Verhalten. Die so gewonnenen Aussagen ueber die Reihung der Kolben bezueglich ihres Geraeuschverhaltens deckten sich mit den Messergebnissen wesentlich aufwendigerer Untersuchungsmethoden.
Das Projekt "Entwicklung einer Messtechnik mit Beruecksichtigung der psychoakustischen Eigenschaften des Nachrichtenempfaengers 'menschliches Gehoer' zur physiologischen Bewertung von Laermeinwirkung, Untersuchung der binauralen Lautheit" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Oldenburg, Fachbereich 8 Physik.Die wichtigste Empfindungsgroesse bei der Beurteilung von Laerm am Arbeitsplatz ist die Lautheit (subjektiv empfundene Lautstaerke). Mit der exakten gehoeradaequaten Modellierung dieser Groesse kann im wesentlichen die Laermwirkung von Schallereignissen beschrieben werden. Gaengige Verfahren zur Bewertung von Laerm (zB A-bewerteter Schallpegel) zeigen keine ausreichende Korrelation mit der subjektiven Empfindung. Das Lautheitsmessverfahren nach Zwicker stellt zwar eine wesentliche Weiterentwicklung dar, es beruecksichtigt aber nicht die Befunde der Lautheitsbildung aus Befunden binauraler Signalverarbeitung des Gehoers. Ziel dieses Vorhabens ist deshalb die Beschreibung der Gesetzmaessigkeiten der beidohrigen Lautstaerkeempfindung. Hierzu werden Hoerexperimente mit einer und mehreren Schallquellen und beigemischtem Diffusfeldanteil durchgefuehrt, um die gehoergerechte Addition der monauralen Lautheit zu einer praxisnahen binauralen zu untersuchen. In Verbindung mit den anderen Kooperationspartnern sollen diese Gesetzmaessigkeiten apparativ in Messverfahren umgesetzt werden, die eine subjektiv relevante Erfassung der Lautheit am Arbeitsplatz ermoeglichen.
SICHTSCHUTZ MIT SCHALLSCHUTZ PRAXISLEITFADEN FÜR PRIVATE SCHALLSCHUTZ-INVESTITIONEN IMPRESSUM TITELSichtschutz mit Schallschutz Praxisleitfaden für private Schallschutz-Investitionen TITELBILDrobert_s/shutterstock HERAUSGEBERFraunhofer-Institut für Bauphysik IBP, Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart www.ibp.fraunhofer.de VERFASSERPhilip Leistner, Lutz Weber, Mark Koehler, Bernd Kaltbeitzel, Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP GESTALTUNGFraunhofer-Institut für Bauphysik IBP DRUCKFraunhofer- Institut für Bauphysik IBP, 1. Auflage 3/2016 COPYRIGHTDer Nachdruck ist - auch auszugsweise - nur mit Zustimmung des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik mit Quellenangabe und Überlassung von Belegexemplaren gestattet. SICHTSCHUTZ MIT SCHALLSCHUTZ Praxisleitfaden für private Schallschutz-Investitionen 2 Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP EINLEITUNG Lärmschutzwände sind eine Möglichkeit, für etwas mehr Ruhe in der Umgebung von Straßen und Schienenwegen zu sorgen. Sowohl für die Entscheidung über den konkreten Bedarf als auch für die Errichtung, Gestaltung und Finanzierung dieser Wände gibt es Regeln. Das individuelle Ruhebedürfnis geht vielerorts über diese Regelungen hinaus. Dort wünschen sich Menschen mehr Schallschutz auf ihren Grundstücken und auch nicht nur gegen Verkehrslärm. Andere Geräuschquellen in der Nachbarschaft und eine akustische Privatsphäre sind verständliche Motive für Eigeninitiativen. Viele Privatpersonen nutzen bereits zahlreiche Varianten von Sichtschutz-Elementen. Oft investieren sie dabei auch mit der Hoffnung auf etwas Schallschutz und sind häufig vom Ergebnis enttäuscht. Die erwartete spürbare Wirkung kann dabei aus unterschiedlichen Gründen ausbleiben. Entweder ist in der gegebenen Situation objektiv nicht mehr Schallschutz möglich oder der geplante Sichtschutz weist akustische Defizite auf und kann deshalb seine Wirkung nicht entfalten. Für beide Fälle bietet dieser Leitfaden eine Hilfestellung. Er enthält konkrete Entscheidungs- und Planungshinweise für Sicht- und Schallschutz, mit denen das Ergebnis bereits im Vorfeld bewertet und die Ausführung gestaltet werden können. 1. Schritt - Bewertung der Geräuschsituation In unserer Umwelt treten Geräusche ständig und überall auf. Die zahlreichen dafür verantwortlichen Quellen erzeugen Schallschwingungen, die sich als Schallwellen ausbreiten und schließlich von Menschen wahrgenommen werden. Über die Wirkung auf den Menschen entscheiden die jeweilige Intensität, Dauer und Charakteristik dieser Schallereignisse. Hinzu kommen aber noch einige Begleitfaktoren, so dass sich trotz eines im Mittel gleichen Hörvermögens die individuelle Beurteilung von Geräuschen unterscheiden kann. Vereinfacht lässt sich Schall mit folgenden Zahlen beschreiben: Die Lautstärke wird durch den Schallpegel L (L für Level) mit der Einheit dB(A) (Dezibel, A-bewertet) ausgedrückt. Die folgende Abbildung illustriert die Schallpegelwerte typischer Geräusche. Abbildung 1 Schalldruckpegel typischer Geräusche. Ein Wert von 0 dB(A) entspricht der durchschnittlichen Wahrnehmungsschwelle. SICHTSCHUTZ MIT SCHALLSCHUTZ Praxisleitfaden für private Schallschutz-Investitionen 3 Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP
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