null Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der baden-württembergischen Redaktionen, wenn Sie sich für die Entwicklung der Feinstaubwerte in der Silvesternacht interessieren und aktuell am 01.01.2026 oder 02.01.2026 berichten möchten, erinnern wir Sie daran, dass Sie die Werte auf unserer Webseite Immissionsdaten Baden-Württemberg selbst abrufen können, und zwar für alle Messstellen, an denen wir Feinstaub PM10 kontinuierlich messen. Dies betrifft Standorte im städtischen und ländlichen Hintergrund sowie einige verkehrsnahe Standorte. Anleitung: Abruf von gemessenen Werten für Feinstaub PM10 auf den Webseiten der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Möchten Sie die Entwicklung der Feinstaubwerte verfolgen, rufen Sie unsere Webseite: Themen/Luft/Aktuelle Messwerte/Tabelle auf. Um eine Übersicht über die höchsten Werte des Tages zu erlangen, wählen Sie die Funktion „Tabelle“ sowie den Luftschadstoff „Feinstaub PM10“. Hier können Sie den höchsten Wert des Tages und des Vortages ablesen. Die Tabelle ist sortierbar. Um den zeitlichen Verlauf und die Konzentration zu einer bestimmten Uhrzeit ablesen zu können, wechseln Sie zur Funktion Diagramm , wählen die entsprechende Station aus und fahren mit Ihrem Maus-Cursor entlang der Kurve im Diagramm zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie die Uhrzeit ermitteln, zu der der höchste 24h-Mittelwert (in µg/m³) ermittelt wurde. In der Grafik darunter finden Sie die Stundenmittelwerte. Auch hier fahren Sie mit Ihrem Maus-Cursor an der Kurve im Diagramm entlang zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie sich den höchsten Stundenmittelwert (in µg/m³) des Tages anzeigen lassen. Rückblick: Feinstaubwerte in der Silvesternacht in den vergangenen Jahren Erhöhte Werte meist kurz nach Mitternacht In den vergangenen Jahren kam es in der Silvesternacht meist kurz nach Mitternacht zum Anstieg der Feinstaubwerte an den wohnortnahen LUBW-Messstellen zur Überwachung der Luftqualität. Der Rauch von gezündeten Böllern und Raketen besteht zum großen Teil aus Feinstaub und führt häufig zu einer erhöhten Feinstaubbelastung in der Luft. Dauer und Höhe der Belastung hängen von den Emissionen und den Witterungsverhältnissen ab. Aber auch in den vergangenen Jahren war die Belastung der Luft mit Feinstaub unterschiedlich stark ausgeprägt. Die meteorologischen Größen Wind, Temperatur und Niederschlag haben Auswirkungen auf die Austauschbedingungen in der Luft. Im Winter bestehen während ausgeprägten Hochdruckwetterlagen häufig schlechte Ausbreitungsbedingungen mit geringen Windgeschwindigkeiten und einer stabilen Schichtung der Atmosphäre (Inversionswetterlage). Vereinfacht gesagt: Ist es windig, wird die Feinstaubbelastung meist innerhalb von wenigen Stunden verweht; haben wir eine Inversionswetterlage, kann sich eine erhöhte Belastung auch über einen Tag und mehr in der Luft halten. Informationen zu den meteorologischen Bedingungen während der Silvesternacht finden Sie nun neu unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/messwerte-meteorologie#karte . Es handelt sich um aktuelle meteorologische Messwerte des Luftmessnetzes Baden-Württemberg. Wichtiger Hinweis : Die meteorologischen Daten der LUBW durchlaufen keine qualitätssichernde Beurteilung, dennoch vervollständigen sie zusammen mit den Schadstoffdaten das Angebot und geben einen Einblick in die meteorologische Situation vor Ort. Weitere Informationen können Sie unseren Pressemitteilungen zur Neujahrsnacht aus den Jahren 2020 und 2018 entnehmen. Diese Meldungen geben die entsprechenden Entwicklungen für die beiden unterschiedlichen Wetterlagen sehr gut wieder: Inversionswetterlage 02.01.2020 Hohe Belastung der Luft mit Feinstaub am Neujahrstag Feinstaub: Vom Winde verweht 01.01.2018 Baden-Württemberg nach der Silvesternacht Nachfolgend finden Sie die verlinkte Liste der LUBW-Messstationen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg, an denen Feinstaub-PM10 erfasst wird: Messstelle Aalen Baden-Baden Bernhausen Biberach Eggenstein Freiburg Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Gärtringen Heidelberg Heilbronn Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz Ludwigsburg Mannheim Friedrichsring Mannheim-Nord Neuenburg Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Reutlingen Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Schwäbisch Hall Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Mühlstraße Ulm Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Das Mittelzentrum Aalen mit rund 68.000 Einwohner:innen und acht Ortsteilen zeichnet sich durch eine hohe Wirtschaftskraft und Lebensqualität aus. Im Sinne einer vorausschauenden Strukturpolitik setzen Kommunalpolitik und -verwaltung seit Jahren verstärkt auf die Nutzung von Potenzialen der Innenentwicklung, und zwar aus mehreren Gründen. Zum einen besteht in Aalen eine konstant hohe Nachfrage nach Wohnraum für alle Generationen. Zum anderen besteht bei einem Teil der Wohnbausubstanz Verbesserungsbedarf, denkt man an Wohnungsgrundrisse und -ausstattung sowie an einen zeitgemäßen Schall- und Wärmeschutz. Kennzeichnend für Aalen ist ein kleinteiliger Grundbesitz. Insbesondere viele Wohngebäude aus der Nachkriegszeit sind in die Jahre gekommen und somit umbaubedürftig. Im Aalener Wohngebäudebestand besteht ein großes Potenzial für eine qualitätvolle Nachverdichtung, um so bestehenden Wohnraum zu verbessern und neue Wohnungen zu schaffen. Zwar haben viele Eigentümer:innen ein großes Interesse an der Modernisierung oder an einem Umbau ihrer Bausubstanz. Die Kosten einer Modernisierung von Gebäuden aus der Nachkriegszeit belasten viele Immobilieneigentümer:innen bzw. -erwerber:innen immens. Darüber hinaus stellen leer gefallene Hofstellen in Innerortslage ein wichtiges Neubaupotenzial dar. Jedoch sind die Abbruchkosten für nicht mehr benötigte Gebäude ein Aktivierungshindernis. Daher hat die Stadt Aalen bereits vor geraumer Zeit verschiedene Aktivitäten entwickelt, um die Innenentwicklung voranzubringen und Aktivierungshemmnissen im baulichen Bestand zu begegnen. Das Aalener Förderprogramm für Innenentwicklung Am 1. Januar 2017 trat daher das Förderprogramm „Flächen gewINNEN für Aalen“ in Kraft. Über die Jahre hinweg wurde das Förderprogramm in seinen Schwerpunkten immer wieder angepasst, derzeit sind folgende Förderbedingungen festgelegt: Abbruchkosten nicht ortsbildprägender, ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude zur Schaffung von neuem Wohnraum. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der Nettoabbruchkosten, jedoch maximal 10.000 Euro. Kosten für umfassende Modernisierungen von Wohngebäuden, die vor 1980 entstanden sind, zur Schaffung von zeitgemäßen Wohnverhältnissen und zusätzlichem Wohnraum: Der Fördersatz beträgt 10 Prozent der Nettomodernisierungskosten, maximal 10.000 Euro. Bei Familien mit minderjährigen Kindern erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro je Kind. Kosten für Aufstockungen und Ausbauten von Dachgeschossen von Wohngebäuden, zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum: Der Fördersatz beträgt 10 Prozent der Ausbaukosten, maximal 10.000 Euro. Bei Familien mit minderjährigen Kindern erhöht sich die Förderung um 1.000 Euro je Kind. Ausnahmsweise wird die umfassende Modernisierung von historisch bedeutsamen und ortsbildprägenden Gebäuden ohne Wohnnutzung mit 10 Prozent der Nettomodernisierungskosten, jedoch mit max. 10.000 Euro gefördert. Maßnahmen, die vor dem Eingang des Zuwendungsbescheids umgesetzt wurden, sind nicht förderfähig. Das kommunale Förderprogramm speist sich sowohl aus dem Kommunalhaushalt als auch über eine Abgabe, die Häuslebauer beim Erwerb von Neubaugrundstücken von der Stadt in einer Höhe von 7,5 Prozent des Verkaufspreises zu entrichten haben. Die sogenannte Innenentwicklungsumlage wird jedoch mindestens 10 Euro/m² und höchstens 25 Euro/m² betragen. Innenentwicklungsmanagerin der Stadt Aalen Ebenfalls am 1. Januar 2017 nahm erstmalig eine Innenentwicklungsmanagerin in der Aalener Verwaltung ihre Arbeit auf. Sie wurde anfangs für zwei Jahre im Rahmen des Förderprogramms "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung" des Landes Baden-Württemberg finanziert. Seit dem Jahr 2019 wird eine Innenentwicklungsmanagerin, die beim Stadtplanungsamt verankert ist, aus dem städtischen Haushalt bezahlt. Das Aufgabespektrum der Innenentwicklungsmanagerin ist breit gefächert. Sie unterstützt Grundstückseigentümer, die ein Umbau- bzw. Modernisierungsprojekt realisieren möchten. Weiterhin spricht sie Eigentümer:innen von Immobilien, die für eine bestandsorientierte Stadtentwicklung von besonderer Bedeutung sind, gezielt an. Dadurch sollen verwaltungsinterne Prozesse verkürzt sowie die Betreuung und Umsetzung des städtischen Innenentwicklungsprogramms optimiert werden. Sie ist weiterhin zuständig für die Erhebung von Innenentwicklungspotenzialen, die Betreuung des Baulandkatasters aus städtebaulicher Sicht, für städtebauliche Entwürfe zu Innenentwicklungspotenzialen, für B-Pläne der Innenentwicklung sowie für die diesbezügliche Öffentlichkeitsarbeit. Bürger*innenbeteiligung: PINmit! - Innenentwicklung neu denken Im Rahmen des Innenentwicklungsmanagements der Stadt Aalen wurde im Jahr 2021 in sieben Ortsteilen ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept durchgeführt. Das Konzept bestand aus einem digitalen Baustein sowie aus Ortsspaziergängen mit Workshop. In den Workshops diskutierten je etwa 30 bis 50 interessierte Bürgerinnen und Bürger vor Ort über Themen wie Baukultur, Infrastruktur und Grün sowie über soziale Belange der Ortsentwicklung. Dabei wurden verschiedene private und öffentliche Baulichkeiten, Sportanlagen, Grün-, Erholungs- und Freizeitflächen, ortsbildprägende Bereiche sowie Straßen, Wege und Plätze und Wege in den Blick genommen. Diesbezüglich wurden Veränderungsbedarfe und mögliche Maßnahmen der Umsetzung erörtert. Förderprogramm „Flächen gewINNEN für Aalen“ Innenentwicklungsumlage Beschäftigung einer Innenentwicklungsmanagerin Kommunikations- und Beteiligungskonzept “ PINmit! - Innenentwicklung neu denken “ Förderprogramm "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung" des Landes Baden-Württemberg Förderprogramm „Flächen gewINNEN für Aalen“ Förderprogramm "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung" des Landes Baden-Württemberg Förderprogramm „Flächen gewINNEN für Aalen“ Kommunikations- und Beteiligungskonzept “PINmit! - Innenentwicklung neu denken“ Förderprogramm "Flächen gewinnen durch Innenentwicklung" des Landes Baden-Württemberg
Das Fischereiamt der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) hat heute 400.000 junge Aale in Havel, Spree und Dahme ausgesetzt. Die Aktion ist Teil des länderübergreifenden Projekts „Laicherbestandserhöhung beim Europäischen Aal im Einzugsgebiet der Elbe” und setzt ein klares Zeichen für den aktiven Schutz bedrohter Arten im Berliner Stadtgebiet. Die neuen Bewohner der Berliner Gewässer bringen jeweils bis zu 7 Gramm auf die Waage – zusammen rund 2.750 Kilogramm vitaler Jungfische. Senatorin Ute Bonde betont die Bedeutung des Projekts für den Berliner Naturschutz: „400.000 junge Aale in unseren Gewässern – das ist aktiver Naturschutz mitten in der Großstadt. Berlin trägt damit Verantwortung für eine der bedrohten Arten Europas. Der Europäische Aal ist seit Jahrzehnten auf dem Rückzug, und wir wollen gemeinsam mit unseren Partnern, der EU und den Berliner Fischerinnen und Fischern dafür sorgen, dass er in Havel, Spree und Dahme eine Zukunft hat. Berlins Gewässer sind Lebensraum – und deren Schutz ist uns eine Investition wert.” Die jungen Aale wurden zwischen November und Februar in französischen Flussmündungen zum Atlantik gefangen und in den vergangenen Wochen in einer deutschen Aalfarm auf ihre neue Umgebung vorbereitet. Gut ernährt und kräftig gewachsen, wurden die Tiere nun in ihre natürlichen Aufwuchsgewässer entlassen. Beim Europäischen Aal wird seit mehr als 30 Jahren ein kontinuierlicher Bestandsrückgang verzeichnet. Die Ursachen sind vielfältig: Querbauwerke wie Schleusen und Wehre erschweren dem Langdistanzwanderfisch den Zugang zu geeigneten Lebensräumen erheblich. Die heutige Besatzmaßnahme soll nicht nur den Gesamtbestand stärken, sondern auch sicherstellen, dass der Aal in den Gewässersystemen erhalten bleibt, in denen er ursprünglich heimisch ist. Die Besatzmaßnahmen werden durch Mittel der Europäischen Union sowie der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz gefördert. Die Gesamtinvestition für den Aalbesatz 2026 beläuft sich auf 138.000 Euro, davon 68.900 Euro EU-Fördermittel und 29.500 Euro Landesmittel. An der Umsetzung beteiligt sind die Fischersozietät Tiefwerder-Pichelsdorf, die Köpenicker Fischervereinigung e.V. sowie das Fischereiamt Berlin. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet.
Bei der Verantwortlichkeitseinstufung für den Europäischen Aal wurde berücksichtigt, dass die Art aufgrund massiver Rückgänge in allen Teilen des Areals durch die IUCN aktuell weltweit als vom Aussterben bedroht (Critically Endangered) eingestuft wird (IUCN 2023). Die deutschen Meeresgebiete der Nord- und Ostsee liegen im Hauptareal der Art. Der Bestandsanteil des Europäischen Aals beträgt hier weniger als 10% des Weltbestandes der Art. Deutschland ist insgesamt in besonders hohem Maße für die weltweite Erhaltung der Art verantwortlich. Bedingt durch das relativ große Verbreitungsgebiet besteht eine gesamteuropäische Verantwortlichkeit zur Erhaltung der Art, was entsprechend in der Europäischen Aalverordnung (VO (EG) 1100/2007) berücksichtigt wurde. In den letzten Jahren erfolgten vermehrt Anstrengungen, auch den gesamten Mittelmeerraum verstärkt in das übergreifende Aalmanagement mit einzubinden. Beim Europäischen Aal, dessen Bestandssituation und Bestandstrends durch Besatz beeinflusst sind, wurde im Rahmen dieser Roten Liste bei der Einschätzung der RL-Kriterien der Besatz ausgeklammert (vgl. Thiel et al. 2013). Während der Anteil im Binnenbereich besetzter Aale in den deutschen Meeresgebieten einen maximalen Anteil von weniger als 10% am Gesamtbestand hat (z.B. Müller 2022) und die Effekte von im Küstenbereich durchgeführten Besatzmaßnahmen regional begrenzt sind (Buck & Kullmann 2020) sowie teilweise einen experimentellen Charakter haben (z.B. Dorow & Schaarschmidt 2014), sind die Bestände des Europäischen Aals im deutschen Binnenland in der Regel deutlich stärker besatzgeprägt, wodurch die Einstufung der RL-Kategorie des Europäischen Aals für die Binnengewässer Deutschlands mit größeren Unsicherheiten behaftet ist (z.B. Thiel et al. 2013). Nur für einen Teil seines Lebenszyklus hält sich der Europäische Aal im Bewertungsgebiet dieser Roten Liste auf, seine Fortpflanzung erfolgt in der Sargassosee und somit in großer Entfernung zu den deutschen Meeres- und Binnengewässern (Thiel et al. 2013). Die auf die deutschen Meeres- und Binnengewässer bezogene Bewertung des Europäischen Aals ist deshalb in ihrer Aussagekraft eingeschränkt, da es sich beim Europäischen Aal für sein gesamtes Verbreitungsgebiet um eine panmiktische, d.h. um eine einzige, das gesamte Verbreitungsgebiet umfassende Population handelt. Bedingt durch den komplexen fakultativ katadromen Lebenszyklus (Tsukamoto et al. 1998), der weiten Verbreitung und die Vielzahl der durch den Aal besiedelten Habitate während der kontinentalen Lebensphase, ist auch eine Gesamtmodellierung des Aalbestands bis heute noch nicht erfolgt. Fehlende Langzeitdatenreihen führen dazu, dass die Datenbasis zur Bestandsbewertung als „datenlimitiert“ eingestuft wird (Brämick et al. 2023, ICES 2024). Die Bewertung der Entwicklung des Gesamtbestands des Europäischen Aals erfolgt daher auf europaweit erfassten Daten zum jährlichen Rekrutierungsaufkommen, die zur Fortschreibung von zwei Glasaal-Indices und einem Gelbaal-Index genutzt werden (ICES 2024). Bezugnehmend auf die beiden Glasaal-Indices ist festzustellen, dass sich diese innerhalb der letzten Jahre auf einem geringen Niveau stabilisiert haben (ICES 2024). Die fehlende Gesamtmodellierung des Bestands erschwert es auch, die Effekte von Besatzmaßnahmen auf den Gesamtbestand bewerten zu können. Eine Einordnung des oft diskutierten Effekts von bestandsfördernden Besatzmaßnahmen vor dem Hintergrund europaweiter Bemühungen (EC 2007) kann daher bisher nicht abschließend vorgenommen werden. Wichtige Gefährdungsursachen des Europäischen Aals sind direkte Auswirkungen der Fischerei, Schadstoffe, Gewässerausbau, Habitatveränderung und -verlust, Wasserkraft- und Kühlwassernutzung sowie der Klimawandel (z.B. Castonguay et al. 1994, Baer et al. 2011, Freese et al. 2016). Zudem ist der mögliche Einfluss des Schwimmblasenparasiten Anguillicoloides crassus zu nennen (Unger et al. 2024). Bedingt durch den komplexen Lebenszyklus der Art sind einzelne Gefährdungsursachen zwar identifiziert, eine Quantifizierung steht aber immer noch aus. Dabei bestehen regionale Unterschiede beim Einfluss der einzelnen bekannten Faktoren. NORDSEE: Nach Einschätzung der OSPAR-Kommission (Status Assessment 2022) für die Region II (Greater North Sea) ist der Zustand des Bestandes des Europäischen Aals schlecht (Poor). Gründe werden im diadromen Wanderverhalten und im komplexen Lebenszyklus der Art gesehen, wodurch sie einer Vielzahl von Belastungen ausgesetzt ist (Jacoby et al. 2015). Für viele dieser Belastungen sind ihre Auswirkungen auf den Aalbestand schwer zu bewerten und weitgehend unbekannt (ICES 2020). Viele Belastungen stehen zudem oft in Wechselwirkung miteinander, was ihre Bewertung zusätzlich erschwert. Beispielsweise kann die Blockierung von Lebensräumen flussaufwärts zur Erhöhung der Dichte des Aalbestandes flussabwärts führen, was Prädation, Fischerei oder Krankheitsübertragung erleichtert. OSTSEE: Durch die HELCOM (2013) wird die Art für die gesamte Ostsee als vom Aussterben bedroht (Critically Endangered) eingestuft. Auf internationaler Ebene wurden in den letzten 10–15 Jahren erhebliche Anstrengungen zum Schutz des Europäischen Aals unternommen. Hervorzuheben ist dabei die im Jahr 2007 verabschiedete Europäische Aalverordnung, die die Mitgliedstaaten der EU zur Umsetzung von Managementmaßnahmen sowie zur Überwachung des Managementerfolgs verpflichtet. In den auf Einzugsgebietsebene umzusetzenden Managementplänen sind teilweise Meeresgebiete in Nord- und Ostsee als Aufwuchsareale für den Europäischen Aal aufgenommen worden. Ausgehend von den Empfehlungen des ICES (ICES Advice 2021, ICES Advice 2022) wurde in den letzten Jahren die Fischerei in den deutschen Küstengewässern weiter beschränkt (Schonzeiten), um die Abwanderung der laichreifen Aale, sogenannte Blankaale, besser zu schützen. Das derzeitige Rekrutierungsaufkommen unterstreicht den kritischen Zustand des Aals und die Notwendigkeit umfassender Maßnahmen, die alle bekannten Einflussgrößen betreffen. Aufgrund des durch die datenlimitierte Ausgangssituation anzuwendenden Vorsorgeansatzes empfiehlt der ICES (2024) in Übereinstimmung mit den Vorjahren eine Schließung der Aalfischerei aller Lebensstadien sowie parallel hierzu unter Verweis auf einen ökosystemaren Managementansatz, dass alle anderen anthropogen bedingten Faktoren komplett eliminiert und umfangreiche habitatverbessernde Maßnahmen umgesetzt werden sollen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) legte in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gemäß Bekanntmachung vom 17.04.2024 (BLE 2024) zum Schutz des Europäischen Aals auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen des ICES und des Thünen-Instituts eine Schonzeit für die Wintersaison 2024/2025 fest. So galt für die deutschen Nordseegewässer und angrenzenden Brackgewässer für den Zeitraum 01.09.2024 bis 28.02.2025 ein Aalfangverbot. Für die deutsche Ostsee galt eine EU-weit einheitliche Schonzeit für den Zeitraum 15.09.2024 bis 15.03.2025 gemäß Europäische Union (2024). Die Freizeitfischerei auf den Europäischen Aal ist nach EU-Recht in allen Meeresgewässern und angrenzenden Brackgewässern weiterhin ganzjährig verboten. Eine verstärkte Berücksichtigung nicht-fischereilicher Maßnahmen stellte der Fitness-Check der Europäischen Aalverordnung heraus (EC 2020). Gleichzeitig wurde hervorgehoben, dass die mit der Europäischen Aalverordnung veranlasste regionale Bewirtschaftung auf Basis von Aaleinzugsgebieten weiterzuführen ist, was auch mit der Entschließung des Europäischen Parlaments in 2023 herausgestellt wurde (Europäisches Parlament 2023).
Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation. Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation. Der Datensatz beinhaltet überregionale und regionale Vorranggewässer für die fischökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs. Innerhalb der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe wurden im Jahr 2009 zunächst überregionale Vorranggewässer ausgewiesen, deren Durchgängigkeit insbesondere für Langdistanzwanderfischarten, wie z.B. Aal, Stör, Lachs, Meerforelle, Meer- und Flussneunauge, Nordseeschnäpel oder Maifisch, lebensnotwendig ist. Auf das Land Brandenburg entfielen dabei zunächst sechs Gewässer. Für das Odergebiet erfolgte eine derartige überregionale Ausweisung damals jedoch nicht. Die Auswahl und Festlegung zusätzlicher regionaler Vorranggewässer für die ökologische Durchgängigkeit erfolgte anschließend durch das Landesumweltamt Brandenburg und wurde im Rahmen der Erarbeitung des Teiles I des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei (IfB) insbesondere mit fischökologischen Anforderungen validiert und ergänzt (2010) und anschließend als GIS-Datensatz veröffentlicht. Auf Basis von aktuellen Befischungsergebnissen hinsichtlich des Vorkommens von rheophilen Arten (Döbel, Hasel, Neunaugen) wurde diese Liste als Bestandteil des Teiles IV des Landeskonzeptes durch das IfB erweitert (2020). Bei hohen Fischaufkommen bzw. hohen Artenzahlen wurden die entsprechenden Gewässer zusätzlich in die Vorranggewässerliste und -datenbank aufgenommen. Diese Ergänzungen machten auch eine Aktualisierung des digitalen GIS-Datensatzes der Vorranggewässer Brandenburgs notwendig. Weiterführende Informationen siehe Dokumentation.
Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Aalen ST Unterkochen.
Hinweis: Seit Dezember 2o24 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Bisher wurden die beschreibenden Daten des Liegenschaftskatasters im Hamburgischen Automatisierten Liegenschaftsbuch (HALB), die darstellenden Daten in der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK) und die Koordinaten aller Vermessungs- und Grenzpunkte in der Punktdatei getrennt geführt. ALKIS® hat diese bisher getrennt geführten Verfahren im 1. Quartal 2010 abgelöst. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens. Hierzu gehören auch das Amtliche Topographisch-Kartographische Informationssystem (ATKIS®) und das Amtliche Festpunktinformationssystem (AFIS®). Dieses Fachkonzept mit einem ganz neuen Datenmodell wurde unter Einbeziehung internationaler Normen, wie ISO/TC211 Normfamilie 19000 Geographic Information/Geomatics und OGC (Open GIS Consortium) entwickelt. Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es länderspezifische, dem Datenmodell entsprechende, zusätzliche Daten.
Berlin gilt als Hauptstadt urbanen Gemeinschaftsgärtnerns. Seit den 1980er-Jahren wächst die Zahl derer, die in der Stadt produktive und grüne Orte schaffen. Die Gärten sind vielfältig. Die Palette reicht von Nachbarschaftsgärten und interkulturellen Gärten in den Kiezen (wie dem Lichtenberger Stadtgarten oder dem Charlottenburger Gemeinschaftsgarten Die Wilde 17) bis zu Selbsterntegärten am Stadtrand (wie dem Projekt bauerngarten). Gemeinschaftsgärten haben viele Funktionen. Sie sind Orte sozialen Austauschs und der Umweltbildung. Sie helfen, Ressourcen nachhaltiger zu nutzen. Vor allem aber tragen sie dazu bei, dass vielfältige und kleine Grünräume mit unterschiedlichsten Böden und Pflanzenwelten entstehen. Das fördert die Biodiversität. Für eine große Insektenvielfalt ist es zum Beispiel wichtig, dass ein ganzjähriges Nahrungsangebot durch Blüten und Früchte vorhanden ist. Außerdem stellen viele Gärtnerinnen und Gärtner Insektenhotels oder Brutkästen für Vögel auf und bieten so zusätzliche Rückzugsorte für die Tiere. Nicht zuletzt geht es beim Gärtnern um gute Erde und Böden. Ein reichhaltiges Vorkommen an Kleinstlebewesen wie Bakterien oder Würmern verspricht nicht nur reiche Ernte. Es ist auch ein Teil von Biodiversität. Viele, die in Berlin gärtnern, haben sich der Pflege alter Kultursorten verschrieben – und erhalten so die genetische Vielfalt. Ein Beispiel ist der Gemeinschaftsgarten himmelbeet im Stadtteil Wedding. In seinen Hochbeeten wird unter anderem die Speiserübe ‚Teltower Rübchen‘ oder die Gurke ‚Berliner Aal‘ angebaut. Außerdem wachsen hier Cosmea, Borretsch und Ringelblume. Das sind typische Kultursorten alter Bauerngärten, deren Blüten auch Wildbienen, Schmetterlingen & Co. reichlich Nahrung bieten. Berlin will das Grün und das gemeinsame Gärtnern in der Stadt ausbauen und unterstützt deshalb seit 2019 insbesondere das gesellschaftliche Engagement in Gemeinschaftsgärten. Das Berliner Gemeinschaftsgarten-Programm ist in Arbeit. Es wird mit den Aktiven aus den Gemeinschaftsgärten entwickelt. Die Plattform Produktives Stadtgrün bündelt das Wissen zu Beteiligten und Orten, liefert wertvolle Informationen und vereinfacht den Austausch. Interessierte finden dort eine Karte, die zeigt, welche Gemeinschaftsgärten es gibt, und welcher in ihrer Nähe liegt. Plattform Berlin gärtnert!
Das BfG-GNSS-Messnetzes besteht aus über 50 GNSS-Stationen im Bereich der Nord- und Ostsee. Primärer Zweck ist die Georeferenzierung von Pegeln der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV). Die Rohdaten umfassen die kontinuierlichen Beobachtungsdaten der Satellitensysteme GPS, Glonass, Galileo und Beidou. Der Höhenunterschied 'dH1' zwischen dem jeweiligen Referenzpunkt der GNSS-Antenne und den zugehörigen Pegelfestpunkten (PFP) kann dem Sitelog der Permanentstation entnommen werden. Der Sollhöhenunterschied 'dH2' zwischen den Pegelfestpunkten und dem Pegelnullpunkt (PNP) wird durch das zuständige Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt geführt.
Entwicklung des Wanderfischbestands von Lachs und Aal in den Fließgewässern; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 203 |
| Europa | 6 |
| Kommune | 12 |
| Land | 135 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 48 |
| Wirtschaft | 5 |
| Wissenschaft | 71 |
| Zivilgesellschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 5 |
| Daten und Messstellen | 20 |
| Ereignis | 8 |
| Förderprogramm | 154 |
| Infrastruktur | 5 |
| Kartendienst | 1 |
| Software | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 133 |
| Umweltprüfung | 15 |
| unbekannt | 50 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 161 |
| Offen | 208 |
| Unbekannt | 6 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 368 |
| Englisch | 54 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 10 |
| Bild | 12 |
| Datei | 14 |
| Dokument | 94 |
| Keine | 152 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 150 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 210 |
| Lebewesen und Lebensräume | 373 |
| Luft | 160 |
| Mensch und Umwelt | 364 |
| Wasser | 246 |
| Weitere | 353 |