API src

Found 3638 results.

Similar terms

s/aarm/Farm/gi

Other language confidence: 0.6868377226224578

Polonium-210

Polonium-210 Polonium-210 ist das in der Natur am häufigsten vorkommende Polonium-Isotop. Es wird in der radioaktiven Zerfallskette von Uran -238 als letztes radioaktives Kettenglied gebildet. Insgesamt ist das natürliche Vorkommen an Polonium äußerst gering. Polonium-210 hat eine physikalische Halbwertszeit von 138 Tagen. Es emittiert beim radioaktiven Zerfall Alphateilchen, wobei Blei-206 entsteht. Eine Gesundheitsgefährdung durch radioaktives Polonium kann nur eintreten, wenn das Radionuklid mit der Nahrung oder mit dem Trinkwasser durch Einatmen ( Inhalation ) oder über die Haut, beispielsweise über offene Wunden in den Körper aufgenommen wird. Die Mengen an natürlich aufgenommenem Polonium sind so gering, dass sie praktisch keine gesundheitlichen Auswirkungen zur Folge haben. Gesundheitlich bedenkliche Konsequenzen können daher praktisch nur bei unbeabsichtigter oder beabsichtigter (vorsätzlicher) Zufuhr von technisch erzeugtem Polonium auftreten. Polonium ist das chemische Element mit der Ordnungszahl 84. Es ist ein silbriges, radioaktives Metall, das sich in chemischen Reaktionen ähnlich verhält wie Tellur und Bismut. Stabile Polonium- Isotope gibt es nicht. In der Natur ist Polonium-210 das am häufigsten vorkommende Polonium-Isotop. Es wird in der radioaktiven Zerfallskette von Uran -238 als letztes radioaktives Kettenglied gebildet. Insgesamt ist das natürliche Vorkommen an Polonium äußerst gering. Im Mittel befinden sich in einer Tonne Erde ca. 0,0002 Mikrogramm ( µg ) Polonium (entspricht 2 x 10 -10 ppm ). Technisch wurde Polonium-210 ursprünglich über eine chemische Abtrennung aus Pechblende bzw. den Zerfallsprodukten des Radiums hergestellt. Dies ist jedoch sehr aufwendig. Heute lässt sich Polonium-210 einfacher künstlich herstellen, indem man Bismut im Kernreaktor mit Neutronen bestrahlt. Verwendung Verwendet wird Polonium-210 in Kombination mit Beryllium als Neutronenquelle, in Antistatikelektroden/-pinseln zur Elimination statischer Aufladungen, in hochempfindlichen optischen und mechanischen Messgeräten zur Elimination statischer Aufladungen und als leichtgewichtige, thermoelektrische Batterie in der Raumfahrt. Physikalische Eigenschaften Polonium-210 hat eine physikalische Halbwertszeit von 138 Tagen. Es emittiert beim radioaktiven Zerfall Alphateilchen, wobei Blei-206 entsteht. Die emittierten Alphateilchen haben zwar eine hohe Energie, jedoch nur eine geringe Reichweite. In Luft beträgt die Reichweite des Alphateilchens weniger als 4 Zentimeter, in menschlichem Gewebe ( z.B. auch in der Haut) weniger als 0,1 Millimeter. Aufnahme in den menschlichen Körper Eine Gesundheitsgefährdung durch radioaktives Polonium kann daher nur eintreten, wenn das Radionuklid in den Körper aufgenommen wird (Inkorporation). Dies kann geschehen durch Aufnahme mit der Nahrung oder mit dem Trinkwasser ( Ingestion ) durch Einatmen ( Inhalation ) oder über die Haut, beispielsweise über offene Wunden. Aufgrund des natürlichen Vorkommens nimmt der Mensch über die genannten Wege pro Jahr durchschnittlich 58 Bq Polonium-210 auf. Für Raucher erhöht sich die Menge des über die Lunge aufgenommenen Polonium-210 aufgrund des natürlichen Gehaltes im Tabak. Zwischenprodukte der Uran -Radium-Zerfallsreihe können sich auf Tabakblättern ablagern oder über die Wurzeln in die Tabakpflanze aufgenommen werden. Durch deren radioaktiven Zerfall entsteht Polonium-210. Eine Zigarette enthält demnach etwa 9 bis 15 mBq Polonium-210. Gesundheitliche Wirkungen Da Polonium-210 eine sehr energiereiche Alpha-Strahlung aussendet, besitzt es eine hohe Radiotoxizität ; seine chemische Toxizität ist um Größenordnungen geringer und spielt daher bei der gesundheitlichen Bewertung keine Rolle. Nach Aufnahme des Poloniums durch Nahrung oder Trinkwasser wird ein großer Teil (50-90 % ) auf direktem Weg über den Verdauungstrakt ausgeschieden. Der restliche Teil, der im Magen-Darm-Trakt ins Blut aufgenommen wird, verteilt sich - ebenso wie auch das über die Lunge aufgenommene Polonium - im gesamten Körper. Dabei beträgt die biologische Halbwertzeit von Polonium-210 im Körper 50 Tage. Das heißt: Nach 50 Tagen befindet sich noch 50 Prozent der aufgenommenen Poloniummenge im Körper. Der Rest wird sukzessive über Urin und Fäzes ausgeschieden. Letztendlich ist die gesundheitliche Wirkung des Polonium-210 von der aufgenommenen Menge abhängig. So sind die oben genannten Mengen an natürlich aufgenommenem Polonium so gering, dass sie praktisch keine gesundheitlichen Auswirkungen zur Folge haben. Eine Abschätzung ergibt, dass ca. 833 Bq Polonium-210 pro Jahr über die Nahrung (also durch Ingestion ) bzw. 303 Bq Polonium-210 pro Jahr über die Lunge (also über Inhalation ) aufgenommen werden müssten, um im Bereich der effektiven Folgedosis von 1 Millisievert ( mSv ) pro Jahr zu liegen. Gesundheitlich bedenkliche Konsequenzen können daher praktisch nur bei unbeabsichtigter oder beabsichtigter (vorsätzlicher) Zufuhr von technisch erzeugtem Polonium auftreten. In diesem Zusammenhang ist der mysteriöse Tod des früheren Geheimdienstoffiziers Alexander Litwinenko am 23. November 2006 zu nennen, in dessen Körper sehr hohe Aktivitäten an Polonium-210 nachgewiesen wurden. Aus Abschätzungen ist bekannt, dass die Aufnahme von etwa 20 MBq (20 Millionen Bq ) Polonium-210 innerhalb von wenigen Tagen zum Tod führen kann. Aufgrund der sehr hohen spezifischen Aktivität von Polonium-210 (1,67×10 14 Bq/g ) entspricht diese Aktivität in Gramm ausgedrückt einer sehr geringen Menge ( ca. 0,1 µg ) Polonium-210. Nachweismöglichkeiten Weil durch Polonium-210 nur Alphastrahlung ausgesendet wird, kann es nicht mit einem Ganzkörperzähler nachgewiesen werden. Für den Nachweis einer Inkorporation ist es daher notwendig, Stuhl- oder Urinproben zu untersuchen. In Urinproben ist der Nachweis einfacher als in Stuhlproben. Die Nachweisgrenze für Polonium-210 im Urin ist so niedrig, dass es bereits weit unterhalb gesundheitsrelevanter Auswirkungen möglich ist, Polonium im Körper nachzuweisen. Literatur Oeh, U., Li, W.B., Gerstmann, U., Giussani, A., H.G. Paretzke (2007): Hintergrundinformationen zu Polonium-210 und Betrachtungen zur Biokinetik und internen Dosimetrie vor dem Hintergrund des Falls Litwinenko. In: Bayer, A., Faleschini, H., Krüger, S., Strobl, Chr. (Eds.), Vorkehrungen und Maßnahmen bei Radiologischen Ereignissen, Publikationsreihe Fortschritte im Strahlenschutz, Fachverband für Strahlenschutz, TÜV Media GmbH , Köln, 70-81 Steiner, M., Hiersche, L., Poppitz-Spuhler, A., Ridder, F. (2007): Tabakrauch – die tägliche Dosis Polonium-210. In: Umweltmedizinischer Informationsdienst, ISSN 1862-4189 Stand: 08.04.2026

Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss

<p> <p>Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingebrachter Stickstoff führt aber zu enormen Belastungen von Ökosystemen.</p> </p><p>Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingebrachter Stickstoff führt aber zu enormen Belastungen von Ökosystemen.</p><p> Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft <p>Eine Maßzahl für die Stickstoffeinträge in Grundwasser, Oberflächengewässer, Böden und die Luft aus der Landwirtschaft ist der aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz ermittelte Stickstoffüberschuss (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Überschüssiger Stickstoff aus landwirtschaftlichen Quellen gelangt als Nitrat in Grund- und Oberflächengewässer und als Ammoniak und Lachgas in die Luft. Lachgas trägt als hochwirksames <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/treibhausgas">Treibhausgas</a> zur Klimaerwärmung bei. Der Eintrag von Nitrat und Ammoniak führt zur Belastung des Grundwassers als wichtige Trinkwasserressource, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/versauerung">Versauerung</a> von Böden, Nährstoffanreicherung (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a>) in Land- und Wasserökosystemen und Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt (siehe „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirtschaft/stickstoff#einfuhrung">Umweltbelastung der Landwirtschaft – Stickstoff</a>“).&nbsp;</p> <p>Ein Diagramm zeigt den zeitlichen Verlauf des Stickstoffüberschusses zwischen 1990 und 2023 für Einzeljahre und im gleitenden 5-Jahresmittel. Erkennbar ist eine Abnahme im 5-jährigen Mittel von 117 auf 70 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr. Das Ziel für 2026-2030 sind 70 Kilogramm Stickstoff pro Hektar und Jahr.</p> <strong> Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich ... </strong> <p>* jährlicher Überschuss bezogen auf das letzte Jahr des 5-Jahres-Zeitraums (aus gerundeten Jahreswerten berechnet)<br> ** 1990: Daten zum Teil unsicher, nur eingeschränkt vergleichbar mit Folgejahren. 2023: Daten teilweise vorläufig<br> *** Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, bezogen auf das 5-Jahres-Mittel des Zeitraums 2026 - 2030</p> Quelle: <p>Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat 2025</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE_Indikator_AGRI-01_Stickstoffueberschuss-Landwirt_2026-03-05_0.pdf">Diagramm als PDF (99,24 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/DE-EN_Indikator_AGRI-01_Stickstoffueberschuss-Landwirt_2026-03-05_1.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (90,90 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Die Stickstoff-Gesamtbilanz setzt sich zusammen aus den Komponenten Flächenbilanz (Bilanzierung der Pflanzen- bzw. Bodenproduktion), Stallbilanz (Bilanzierung der tierischen Erzeugung) und der Biogasbilanz (Bilanzierung der Erzeugung von Biogas in landwirtschaftlichen Biogasanlagen). Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ergibt sich aus der Differenz von Stickstoffzufuhr in und Stickstoffabfuhr aus dem gesamten Sektor Landwirtschaft (siehe Schaubild „Schema der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft“). Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/indikator">Indikator</a> wird vom Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde des Julius-Kühn-Instituts und dem Umweltbundesamt berechnet und jährlich vom BMLEH veröffentlicht (siehe&nbsp;<a href="https://www.bmel-statistik.de/fileadmin/daten/0111260-0000.xlsx">BMLEH, Tabellen zur Landwirtschaft, MBT-0111-260-0000</a>).&nbsp;</p> <p>Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ist als mittlerer Überschuss aller landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland zu interpretieren.&nbsp;Regional unterscheiden sich die Überschüsse jedoch teilweise stark voneinander. Grund dafür sind vorrangig unterschiedliche Viehbesatzdichten und daraus resultierende Differenzen beim Anfall von Wirtschaftsdünger. Um durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> und Düngerpreis verursachte jährliche Schwankungen auszugleichen wird ein gleitendes 5-Jahresmittel errechnet.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/3_schaubild_schema-n-gesamtbilanz_0.png"> </a> <strong> Schema der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft </strong> Quelle: verändert nach Häußermann Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_schaubild_schema-n-gesamtbilanz_0.pdf">Schaubild als PDF (47,21 kB)</a></li> </ul> </p><p> <p>Die Ergebnisse der Bilanzierung zeigen einen deutlich abnehmenden Trend bei den Stickstoffüberschüssen über die gesamte Zeitreihe (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Im Zeitraum 1994 bis 2023 ist der Stickstoffüberschuss im gleitenden 5-Jahresmittel von 117 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a) auf 70 kg N/ha*a gesunken. Das entspricht einem jährlichen Rückgang von über 1 % sowie einem Rückgang über die Zeit um 40 %. Die Reduktion des Stickstoffüberschusses zu Beginn der 1990er Jahre ist größtenteils auf den Abbau der Tierbestände in den östlichen Bundesländern zurückzuführen. Der durchschnittliche Rückgang des Stickstoffüberschusses über die gesamte Zeit von 1994 bis 2023 beruht auf einem effizienteren Einsatz von Stickstoff-Düngemitteln, Ertragssteigerungen in der Pflanzenproduktion, höhere Futterverwertung bei Nutztieren und gesunkenen Tierzahlen.&nbsp;Seit 2015 ist der Überschuss besonders stark zurückgegangen. Der wesentliche Treiber dieses Rückgangs ist der deutlich verminderte Einsatz von Mineraldüngern. Dies ist u.a. auf eine verschärfte Düngegesetzgebung, der beschleunigten Einführung emissionsarmer Ausbringungstechnologien, mehrerer Dürrejahre und höherer Düngemittelpreise nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine zurückzuführen.&nbsp;</p> <p>Im Jahr 2016 wurde in der&nbsp;<a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/2335292/3962877378d74837d4f4c611749b6172/2025-05-13-dns-2025-data.pdf">Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie</a> der Bundesregierung (BReg 2016) ein Zielwert von 70 kg N/ha*a für das gleitende 5-Jahresmittel von 2028-2032 verankert. Mit der <a href="https://www.bundesregierung.de/resource/blob/976072/2335292/c4471db32df421a65f13f9db3b5432ba/2025-02-17-dns-2025-data.pdf?download=1">Weiterentwicklung</a> der Strategie in 2025 wurde der Zeitraum für die Zielerreichung auf die Jahre 2026 bis 2030 vorgezogen.&nbsp;</p> </p><p> Bewertung der Entwicklung <p>Das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird mit Veröffentlichung des Bilanzjahres 2023 erstmalig erreicht, was einen großen Erfolg darstellt. Allerdings bedeutet dies nicht, dass es keiner weiteren Anstrengungen mehr Bedarf, die Stickstoffeinträge in die Umwelt weiter zu reduzieren oder auch dass die Überschüsse in den kommenden Jahren auf dem Niveau bleiben werden. Vielmehr ist dies als ein Teilziel zu betrachten, auf dem Weg Umwelt, Gesundheit und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> insgesamt vor zu hohen Stickstoffeinträgen zu schützen.&nbsp;Besonders im Hinblick auf die Umweltziele zur Verringerung der Nitratbelastung des Grundwassers - aufgrund seiner großen Bedeutung als Trinkwasserressource -, zur Minderung des Stickstoffeintrags in Nord- und Ostsee sowie zur Begrenzung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a> aquatischer und terrestrischer Ökosysteme ist das Ziel von 70 kg Stickstoff pro Hektar nicht ausreichend. Denn hier kommt es weniger auf den durchschnittlichen nationalen Stickstoffüberschuss, sondern viel mehr auf die regionale Verteilung der&nbsp;Stickstoffüberschüsse an. Einen&nbsp;Überblick über die Verteilung der Überschüsse liefert <a href="https://gis.uba.de/maps/resources/apps/lu_nflaechenbilanzueberschuss/index.html?lang=de&amp;vm=2D&amp;s=9193427.02702703&amp;r=0&amp;bm=tpol&amp;c=1150000%2C6683301.2629420925&amp;l=nfbue_daten%2C%7E18b29039bd5-layer-2%28-2%2C-3%2C-4%2C-5%2C-6%29">die Karte zu den regionalen N-Flächenbilanzüberschüssen</a>.&nbsp;</p> </p><p> Stickstoffzufuhr und Stickstoffabfuhr in der Landwirtschaft <p>Die Stickstoffzufuhr in der landwirtschaftlichen Gesamtbilanz setzt sich aus mehreren Quellen zusammen. Dazu zählen vor allem Mineraldünger, importierte Wirtschaftsdünger, Kompost und Klärschlamm, die Stickstoffdeposition aus der Luft, die biologische Stickstoffbindung durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a>, Co-Substrate für die Bioenergieproduktion sowie Futtermittelimporte. Die Stickstoffabfuhr erfolgt über pflanzliche und tierische Marktprodukte.</p> <p>Zwischen 1990 und 2023 lag die durchschnittliche Stickstoffzufuhr bei 186 kg N/ha*a. Sie erreichte 1990 mit 209 kg N/ha*a ihren Höchstwert und sank bis 2023 auf ein Minimum von 143 kg N/ha*a. Bis 2017 blieb die Zufuhr weitgehend konstant, in den letzten sechs Jahren ging sie jedoch deutlich um durchschnittlich 8 kg N/ha*a zurück. Die Stickstoffabfuhr betrug im gesamten Zeitraum durchschnittlich 87 kg N/ha*a. Sie stieg bis 2017 kontinuierlich auf 98 kg N/ha*a an und ist seitdem leicht rückläufig. Aktuell liegt sie bei 89 kg N/ha*a. Durch den stärkeren Rückgang der Zufuhr im Vergleich zur Abfuhr hat sich der Stickstoffüberschuss deutlich verringert (siehe Abb. „Zu-und Abfuhr der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz, 1990-2023“).</p> <p>Im Jahr 2023 stammten 42 % der <u>Stickstoffzufuhr</u> aus Mineraldüngern, 24 % aus inländischem Tierfutter und 15 % aus Futtermittelimporten. Weitere Beiträge kamen aus der biologischen Stickstofffixierung von Leguminosen (10 %), aus atmosphärischer <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/deposition">Deposition</a> (3 %), aus Co-Substraten für die Biogasproduktion (2 %) sowie aus Saat- und Pflanzgut (1 %). Wirtschaftsdünger und betriebseigene Futtermittel werden in der Flächenbilanz, nicht jedoch in der Gesamtbilanz berücksichtigt (siehe Abb. „Stickstoff-Zufuhr zur landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in 2023“).</p> <p>Die <u>Stickstoffabfuhr</u> erfolgte 2023 zu 68 % über pflanzliche Marktprodukte und zu 32 % über Fleisch, Schlachtabfälle und andere tierische Produkte (siehe Abb. „Stickstoff-Abfuhr aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in 2023“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_N-Zu-und_Abfuhren_Zeitreihe_2026-03-05.png"> </a> <strong> Zu-und Abfuhr der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz, 1990-2023 </strong> Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft / Ernährung und Heimat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_N-Zu-und_Abfuhren_Zeitreihe_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (279,67 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_N-Zu-und_Abfuhren_Zeitreihe_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF</a> (57,58 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_N-Zu-und_Abfuhren_Zeitreihe_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (757,93 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_N-Zufuhren_Anteile_2026-03-05.png"> </a> <strong> Stickstoff-Zufuhr zur landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in 2023 </strong> Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft / Ernährung und Heimat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_N-Zufuhren_Anteile_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (119,91 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_N-Zufuhren_Anteile_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF</a> (36,68 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_N-Zufuhren_Anteile_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (746,79 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_N-Abfuhren_Anteile_2026-03-05.png"> </a> <strong> Stickstoff-Abfuhr aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in 2023 </strong> Quelle: Bundesministerium für Landwirtschaft / Ernährung und Heimat <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_N-Abfuhren_Anteile_2026-03-05.png">Bild herunterladen</a> (88,19 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_N-Abfuhren_Anteile_2026-03-05.pdf">Diagramm als PDF</a> (34,71 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_N-Abfuhren_Anteile_2026-03-05.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (746,41 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Maßnahmen zur Verringerung der Überschüsse <p>Um den Stickstoffüberschuss weiter zu verringern und die damit verbundenen Umweltziele zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-nitrat-im-grundwasser">Nitrat im Grundwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-eutrophierung-durch-stickstoff">Eutrophierung von Ökosystemen</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-eutrophierung-der-meere">Stickstoffeinträge in Küstengewässer</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/umweltindikatoren/indikator-emission-von-luftschadstoffen">Emissionen von Luftschadstoffen</a> zu erreichen, sollten die Stickstoffzufuhr in der Landwirtschaft weiter reduziert und der eingesetzte Stickstoff effizienter genutzt werden. Die Voraussetzung dafür ist ein möglichst geschlossener Stickstoffkreislauf. Um dies zu erreichen müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die dazu führen, dass die Anwendung von Mineraldünger reduziert wird, importierte Futtermittel durch heimische ersetzt werden und die Anzahl von Nutztieren reduziert und gleichmäßiger auf die landwirtschaftliche Fläche verteilt wird. Zudem sollte die Effizienz der Stickstoffnutzung durch weitere Optimierungen des betrieblichen Nährstoffmanagements, wie standortangepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen, geeignete Nutzpflanzensorten und passende, vielfältige Fruchtfolgen verbessert werden.&nbsp;</p> </p><p> Die Düngeverordnung <p>Die <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/d_v_2017/index.html">Düngeverordnung</a> definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie wurde 2017 und 2020 umfassend&nbsp;novelliert um Strafzahlungen als Folge des Urteils des EuGHs gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie zu verhindern. Dieses Ziel wurde vorerst erreicht. Die kurzfristige Wirkung der Maßnahmen der Düngeverordnung soll zukünftig im Rahmen eines Wirkungsmonitorings geprüft werden, um eine schnelle Nachsteuerung von Maßnahmen vor allem in den mit Nitrat belasteten und von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/eutrophierung">Eutrophierung</a> betroffenen Gebieten zu erreichen. Informationen zu den Novellierungen finden sich&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/grundwasser/nutzung-belastungen/faqs-zu-nitrat-im-grund-trinkwasser#was-ist-der-unterschied-zwischen-trinkwasser-rohwasser-und-grundwasser">hier</a>.</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Analyse der Beratung von oekologisch wirtschaftenden Landwirten in Mecklenburg-Vorpommern

Ziel der Studie war die Analyse der Inanspruchnahme und der Beurteilung von Beratungsunternehmen durch oekologisch wirtschaftende Landwirte sowie die Erarbeitung von Empfehlungen fuer den Ausbau der landwirtschaftlichen Beratung. Zu diesem Zweck wurden alle oekologisch wirtschaftenden Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern schriftlich befragt. Das wichtigste Ergebnis der Studie war, dass die Landwirte einen erheblichen Beratungsbedarf fuer eine verstaerkte Absatzberatung sehen, der durch die Anbieter im Land nicht gedeckt werden kann.

Antragsteller auf EU-Agrarförderung in Sachsen-Anhalt können jetzt entscheiden

Magdeburg. Ackerflächen, die am 1. Januar 2026 Ackerland waren, bleiben dauerhaft Ackerland. So sieht es eine EU-Regelung vor, die nun auch für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland umgesetzt wird. Landwirtschaftsminister Michael Richter: „Mit der Stichtagsregelung wird einerseits Bürokratie abgebaut, die Betriebe von unnötigem Pflügen entlastet und die Umwelt geschont. Das ist eine Konstellation, die für alle Seiten Vorteile bringt.“ Bisher entstand automatisch Dauergrünland auf Ackerflächen, auf denen seit mindestens fünf aufeinanderfolgenden Jahren (Zähljahren) Gras oder andere Grünfutterpflanzen angebaut wurden und die nicht Teil einer Fruchtfolge waren und die in diesem Zeitraum nicht gepflügt wurden oder die stillgelegt waren. Diese Regelung entfällt nunmehr rückwirkend zum Stichtag 1. Januar 2026. Diese Flächen bleiben zukünftig Ackerland, auch wenn mehr als fünf Jahre in Folge Gras oder andere Grünfutterpflanzen darauf angebaut werden und in dieser Frist nicht gepflügt wurde oder die Fläche mehr als fünf Jahre stillgelegt war. Damit erübrigt sich auch die Pfluganzeige. Für Flächen, die dauerhaft Ackerland bleiben sollen, ist von den Antragstellenden nichts zu unternehmen. Wenn wie bisher aus Ackerland automatisch Dauergrünland werden soll, ist dazu aktiv eine einzelflächenbezogene Entscheidung zu treffen. Dafür wurden jetzt im Agrarantrag von Sachsen-Anhalt die technischen Voraussetzungen geschaffen. Der Betriebsinhaber muss in dem Fall im geografischen Flächennachweis (GFN) des Agrarantrages bis zum 30. September 2026 die dafür vorgesehenen Ackerflächen aktiv mit der Bindung S26_GL („Nimmt nicht an Stichtagsregelung teil (kann DGL werden)“) kennzeichnen und den GFN neu einreichen. Das sollten Antragstellenden auf EU-Agrarförderung für ihre Entscheidung wissen: Hintergrund: Die EU hatte sich im November 2025 auf ein Paket zur Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik geeinigt, dem so genannten Omnibus III-Paket („GAP-Vereinfachungspaket“). Zum 1. Januar 2026 ist die entsprechende Verordnung (EU) 2025/2649 in Kraft getreten. Ein wesentlicher Punkt darin ist die Möglichkeit, eine Stichtagsregelung im Zusammenhang mit der Dauergrünlandentstehung einzuführen. Für die Umsetzung in Deutschland sind Änderungen am nationalen Recht erforderlich. Dies betrifft vor allem die GAP-Direktzahlungen-Verordnung, die GAP-Konditionalitäten-Verordnung und die GAP-InVeKoS-Verordnung. Die Entwürfe befinden sich derzeit im Bundesratsverfahren.

Digitales Feldblock Kataster

Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere). Das Digitale Feldblockkataster (DFBK) ist ein landwirtschaftliches Flächenkataster. Es enthält alle landwirtschaftlich genutzten und förderfähigen Flächen der Länder Brandenburg und Berlin mit ihrer Lage, Größe und weiteren Informationen. Das DFBK dient als Referenzsystem zur Kontrolle von flächenbezogenen Agrarförderanträgen und besteht aus Feldblöcken und Landschaftselementen. Ein Feldblock (FB) kann von einem oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben genutzt werden und bildet eine von dauerhaften Grenzen umgebene zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche mit überwiegend einheitlicher Hauptbodennutzung ab. Landschaftselemente (LE) sind Landschaftsmerkmale wie z.B. Hecken, Baumreihen, Feldgehölze, Lesesteinhaufen, die sich im oder am Feldblock befinden. Enthält ein Feldblock Flächen, die nicht landwirtschaftlich nutzbar und kein förderfähiges Landschaftselement sind, so werden diese als nicht-beihilfefähige-Flächen (NBF) gekennzeichnet. Die Digitalisierung der Feldblöcke, Landschaftselemente und NBF-Flächen erfolgt auf der Grundlage von Luftbildern (Digitalen Orthophotos) in den Ämtern für Landwirtschaft der Kreise und kreisfreien Städte im Rahmen des EU-InVeKoS-Verfahrens (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem). Die hier in Form der FB und LE bereitgestellten Daten enthalten zusätzlich numerische Angaben zu Flächenanteilen in förderrelevanten Gebietskulissen (z.B. Naturschutzgebiete, NATURA2000-Gebiete und andere).

Entwicklung und Verifizierung von Kathodenluftfiltern für stationäre Brennstoffzellensysteme im maritimen, Baustellen- und Landwirtschaftsbereich, Teilvorhaben: Entwicklung Filterkonzepte

Klimarobuste Agrargehölze für Agroforstsysteme in dürregefährdeten Regionen

Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Agroforstsysteme haben zahlreiche positive Effekte auf die Ökologie, Ökonomie und Soziales. Sie ermöglichen die nachhaltige Erzeugung von Lebensmitteln bei gleichzeitiger Erhaltung von Agrar-Ökosystemen und fördern die Extensivierung der Agrarlandschaft. Eine Ausweitung der Agroforstwirtschaft gilt als Treiber für die Nachhaltigkeitstransformation in der Landwirtschaft. Aufgrund der verstärkt auftretenden klimatischen Extrembedingungen, wie Dürre- und Hitzeereignisse mit Temperaturen bis zu 40 °C (2022), ist die Etablierung von Gehölzen auf landwirtschaftlichen Flächen jedoch zunehmend herausfordernd. Viele Agroforst-Neuanlagen weisen hohe Ausfallraten und ein mäßiges Gehölzwachstum auf. Die notwendigen Nachpflanzungen und Pflegemaßnahmen sind arbeits- und kostenintensiv und stellen für landwirtschaftliche Betriebe eine Herausforderung neben dem ‘Tagesgeschäft‘ dar. Es besteht die Gefahr, dass klimatische Extremsituationen die Etablierung von Agrarholz so stark beeinträchtigen, dass Agroforstsysteme ihr Anpassungs- und Abmilderungspotenzial an die Klimakrise nicht entfalten können. Im Rahmen des dreijährigen Forschungsprojekts ‘Klimarobuste Agrargehölze für Agroforstsysteme in dürregefährdeten Regionen‘ wird deshalb untersucht, wie die erfolgreiche Etablierung von Gehölzen in Agroforstsystemen unter zunehmenden klimatischen Extrembedingungen gelingen kann. Ziel des Projekts ist es, die bestehenden Wissenslücken zu klimarobusten Baumarten/Sorten und praktikablen Pflanzqualitäten durch Feldexperimente zu schließen. Die Untersuchungen sollen dazu beitragen, Erkenntnisse zur erfolgreichen Etablierung von Gehölzbeständen mit dauerhafter Pflanzengesundheit und regelmäßigen Zuwächsen zu gewinnen, und dadurch Nachpflanzungen in Agroforstsystemen zu minimieren. Die Ergebnisse sollen Expert*innen und Praktiker*innen in der Landbewirtschaftung zugänglich gemacht werden und so in Zukunft eine ‘risikominimierte‘, erfolgreiche Etablierung von Agroforstsystemen ermöglichen.

Zukunftsfähige Wertschöpfungsketten im Fokus der Jahrestagung Ökologischer Landbau

Die 10. Jahrestagung Ökologischer Landbau des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt findet am 26. Februar 2026 in der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) in Bernburg statt. Unter dem Leitthema „Zukunftsfähige Wertschöpfungsketten in der ökologischen Produktion – Herausforderungen und Chancen“ versammelt die Veranstaltung Akteure aus Landwirtschaft, Verarbeitung, Handel, Wissenschaft und Politik, um zentrale Fragen der Weiterentwicklung des ökologischen Landbaus zu diskutieren. Wertschöpfung im Ökolandbau: Chancen und Herausforderungen Land- und Ernährungswirtschaft zählen zu den tragenden Säulen des Wirtschaftsstandortes Sachsen-Anhalt. Doch die landwirtschaftlichen Betriebe – auch im ökologischen Landbau – stehen vor tiefgreifenden Herausforderungen: steigende Produktionskosten, volatile Märkte, zunehmender Wettbewerbsdruck, hohe Anforderungen an Umwelt- und Klimaschutz, die fortschreitende Digitalisierung sowie ein sich wandelndes Konsumverhalten erfordern neue Lösungsansätze. „Der ökologische Landbau leistet einen wichtigen Beitrag zu Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz. Damit er wirtschaftlich tragfähig bleibt, brauchen wir stabile, regionale Wertschöpfungsketten und verlässliche Rahmenbedingungen. Die Jahrestagung bietet die Gelegenheit, Erfahrungen zusammenzuführen, voneinander zu lernen und gemeinsam Perspektiven für die Weiterentwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt zu entwickeln“, betont Landwirtschaftsstaatssekretär Gert Zender. Zukunftsfähige regionale Wertschöpfungsketten Der ökologische Landbau muss seine Anpassungsfähigkeit, Innovationskraft und Resilienz unter Beweis stellen – bei hohen Qualitätsansprüchen, begrenzten Absatzmärkten und dem Aufbau tragfähiger Strukturen über die reine Erzeugung hinaus. Hierfür sind besonders regionale, zukunftsfähige Wertschöpfungsketten von Bedeutung. Sie stärken nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit regionaler Bio-Produkte, sondern sichern auch Arbeitsplätze im ländlichen Raum und tragen zur Reduzierung von Transportwegen bei. „Wertschöpfung muss vor Ort organisiert, koordiniert und durch verlässliche politische Rahmenbedingungen unterstützt werden. Nur so können wir eine nachhaltige und resiliente ökologische Landwirtschaft sicherstellen“, so Zender weiter. Fachlicher Austausch: Perspektiven für den Ökolandbau Die 10. Jahrestagung Ökologischer Landbau bietet einen fachlichen Rahmen, um die verschiedenen Aspekte entlang der Wertschöpfungskette – vom Acker bis zum Handel – zu beleuchten. Wissenschaftliche Beiträge, Praxisbeispiele aus der landwirtschaftlichen Produktion sowie Einblicke aus der Verarbeitung und dem Einzelhandel zeigen, wie Wertschöpfung im Ökolandbau gelingen kann. Es werden konkrete Beispiele aus Sachsen-Anhalt und darüber hinaus vorgestellt, die verdeutlichen, wo strukturelle Grenzen liegen und welche Chancen sich durch funktionierende Netzwerke eröffnen. Hintergrund zur Jahrestagung Die Jahrestagung Ökologischer Landbau des Ministeriums für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt ist eine regelmäßig stattfindende Fachveranstaltung zu aktuellen Themen und Entwicklungen im ökologischen Landbau. Sie richtet sich an ökologisch wirtschaftende Betriebe, umstellungsinteressierte Landwirte, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Beratungs- und Förderorganisationen sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung. Das Programm umfasst Fachvorträge, Praxisbeispiele, Diskussionsformate und zahlreiche Möglichkeiten zum fachlichen Austausch.

Auswärtige Kabinettssitzung in Salzwedel – Investitionen für einen lebenswerten Altmarkkreis

Die Landesregierung ist heute unter der Leitung von Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff zu einer auswärtigen Kabinettssitzung in der Hansestadt Salzwedel zusammenkommen. Auf der Tagesordnung standen neben allgemeinen auch regionale Themen wie die infrastrukturelle, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung in der Hansestadt Salzwedel und im Altmarkkreis Salzwedel. Haseloff: „Dem Land liegt eine gute Entwicklung ländlicher Räume am Herzen. Deswegen haben wir auch Vorhaben im Altmarkkreis und der Stadt Salzwedel in den vergangenen Jahren intensiv gefördert und werden dies auch künftig tun: Von Investitionen in die Infrastruktur über die Wirtschaftsförderung bis hin zu den Bereichen Soziales und Kultur.“ Für einen lebenswerten Altmarkkreis Salzwedel In den zurückliegenden fünf Jahren sind rund 7,7 Mio. € Städtebaufördermittel in die Hansestadt Salzwedel geflossen; in die Kommunen des Altmarkkreises insgesamt knapp 18 Mio. €. In diesem sind weitere Fördermittel in Höhe von rund 4,6 Mio. € eingeplant. Für die Sicherung des historischen Speichergebäudes Lohteich 24 in der Hansestadt Salzwedel sind rund 2,2 Mio. € vorgesehen. Die Sicherung von historischen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden im Stadtkern soll mit fast 215.000 € finanziell unterstützt werden. In Klötze ist der Neubau eines Verwaltungsgebäudes geplant: dort sind neben dem Einzeldenkmal Rathaus ein Trauzimmer, das Büro des Standesamtes sowie das Stadtarchiv vorgesehen. Aus Städtebaufördermitteln wird das Vorhaben mit 940.000 € unterstützt. Für attraktive Bahnhöfe Dank der REVITA-Förderung, sowie Mitteln aus dem Städtebau haben im vergangenen Jahr die Arbeiten an der Verkehrsstation Gardelegen begonnen. Im Erdgeschoss soll ein Wartebereich samt Gastronomie, Shop für Fahrkarten und Reisebedarf sowie öffentlichen Toilettenanlagen gebaut werden. Darüber hinaus wird eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder im Bahnhofsgebäude geschaffen. Außerdem sollen im Obergeschoss des Bahnhofsgebäudes Büroflächen entstehen. Das Land stellt im Rahmen des REVITA-Programmes seit dem vergangenen Jahr rund 870.000 € bereit. Außerdem stehen im Rahmen der Städtebauförderung knapp 2,4 Mio. € zu Verfügung. Für digitale Netze und Verfahren Eine positive Entwicklung ist sowohl im Altmarkkreis als auch in der Hansestadt bei den Festnetzquoten zu verzeichnen. Durch den geförderten und eigenwirtschaftlichen Ausbau liegt die Versorgungsquote mit 50 Mbit/s in der Hansestadt inzwischen bei 98,8 Prozent, im Altmarkkreis nahezu ebenso hoch bei 98,7 Prozent. Auch beim Mobilfunkausbau mit 5G wurden deutliche Verbesserungen erreicht: der Altmarkkreis verfügt inzwischen über eine Abdeckung von 94,6 Prozent, die Hansestadt liegt aktuell bei 99,2 Prozent. Nur noch vereinzelt gibt es sogenannte „weiße“ Mobilfunkflecken, die erschlossen werden müssen. Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes (MIG) setzt dazu im Altmarkkreis zwei Förderverfahren um: in Apenburg-Winterfeld und Gardelegen-Wannefeld entstehen neue Mobilfunkstandorte. Auch der Glasfaserausbau geht gut voran: im Rahmen einer Zuwendung des Landes wurde die Hansestadt Salzwedel mit mehr als vier Mio. € für den geförderten Ausbau von 387 unterversorgten Adressen unterstützt. Daneben wurden eigenwirtschaftlich weitere 3.900 Adressen mit Glasfaserinfrastruktur erschlossen. Mit dem kürzlich abgeschlossenen Großprojekt des Zweckverbandes Breitband Altmark konnten in der gesamten Altmark rund 30.000 Anschlüsse geschaffen werden. Land (ca. 30 Mio. €) und Bund (ca. 115 Mio. €) haben dafür in großem Umfang Fördermittel beigesteuert. Im Rahmen der WLAN- und Freifunkförderung wurden zwei Projekte realisiert. Das WLAN auf den Caravan-Stellplätzen und im Freibad in der Hansestadt Salzwedel wurde mit gut 7.000 € gefördert, das WLAN im Bereich des Stadtbades und auf dem Campingplatz in Arendsee mit knapp 100.000 €. Wirtschaftsentwicklung und zukunftsorientierte Perspektiven für den Altmarkkreis Salzwedel Die Wirtschaftsförderung durch das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Landkreis erheblich. So wurden im Zeitraum von 2000 bis 2025 insgesamt 221 Projekte im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit rund 124,7 Mio. € bezuschusst. Diese Fördermittel trugen zur Schaffung von fast 2.100 neuen Arbeitsplätzen und zur Sicherung von rund 7.240 Arbeitsplätzen bei. Ein weiteres Beispiel für die Wirtschaftsförderung ist das Programm „Sachsen-Anhalt investiert“ , das seit seiner Einführung im Februar 2022 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Kleinstunternehmen unterstützt. Im Altmarkkreis wurden seitdem 14 Projekte mit einem Investitionsvolumen von rund 1,01 Mio. € bewilligt. Zusätzlich wurden im Bereich Digitalisierung rund 118.000 € in der Strukturfondsperiode 2021-2027 bewilligt. Bergbauliche Abfallentsorgungsanlage Brüchau und Lithiumvorkommen Die Sanierung der bergbaulichen Abfallentsorgungsanlage Brüchau kann fortgesetzt werden: Das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) hat im August 2025 den abgeänderten Abschlussbetriebsplan des Unternehmens Neptune Energy genehmigt. Neptune Energy besitzt zudem eine Bewilligung zur Gewinnung von Lithium sowie drei Aufsuchungserlaubnisse auf Lithium im Norden Sachsen-Anhalts. Das Unternehmen führt derzeit Pilotprojekte durch, die keine zusätzliche bergbauliche Zulassung benötigen. Inwieweit die Lithiumvorkommen jedoch wirtschaftlich erschlossen werden können, ist noch nicht abschließend geklärt. Schätzungen zufolge könnten ab 2032 jährliche Wertschöpfungseffekte von rund 550 Mio. € und etwa 1.500 Arbeitsplätze entstehen. Eine Aussage zur wirtschaftspolitischen Bedeutung ist aber erst in einer späteren Projektphase möglich. Land- und Forstwirtschaft als tragende Säulen des Altmarkkreises Salzwedel Die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Förderung, insbesondere durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) und Projekte zur Flurneuordnung, trägt maßgeblich zur Weiterentwicklung im Altmarkkreis Salzwedel bei. Im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung über das AFP wurden rund 7,0 Mio. €an landwirtschaftliche Betriebe im Altmarkkreis ausgezahlt. Junglandwirteim Landkreis wurden mit rund 650.000 € gefördert. Investitionen in die soziale Infrastruktur Von 2023 bis 2024 sind insgesamt mehr als 22,5 Mio. € aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln in die Hansestadt Salzwedel und den Altmarkkreis Salzwedel geflossen. So wurden unter anderem die Krankenhäuser im Landkreis im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes mit insgesamt rund 1,1 Mio. € unterstützt. Weitere Bundes- und Landesmittel erhielten die Krankenhäuser aufgrund der Sonderbelastung durch das Coronavirus sowie der durch den Anstieg der Energiepreise verursachten Kostensteigerungen. Im Bereich der ambulanten medizinischen Versorgung wird seit 2024 ein Modellprojekt zur Etablierung von Telemedizinischen Versorgungseinheiten (TE) am Beispiel der augenärztlichen Versorgungsstruktur der Region Altmark mit 2 Mio. € gefördert. Im Rahmen von REGIO AKTIV erhält der Landkreis zur Unterstützung der Integration von benachteiligten und armutsgefährdeten Personen in Arbeit sowie beim Übergang von Schule zu Beruf insgesamt 8,9 Mio. € an Landes-, Bundes- und kommunalen Mitteln. Für die Umsetzung des Berufsorientierungsprogramms BRAFO im Altmarkkreis hat das Land in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt 771.800 € bereitgestellt, davon 363.200 € aus Mitteln des ESF. Dynamischer Zubau bei sauberen Energien Beim Ausbau der erneuerbaren Energien sind im Altmarkkreis Salzwedel gerade beim Bau von Windrädern in den nächsten Jahren starke Impulse zu erwarten: Aktuell werden im Landkreis 51 neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von 318 Megawatt geplant; dadurch würde sich die aktuell installierte Leistung von 412 MW fast verdoppeln. Vom geplanten dynamischen Zubau werden auch die Menschen vor Ort profitieren: Durch das im September beschlossene Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz fließen für jedes moderne 6-Megawatt-Windrad künftig mindestens 33.000 € pro Jahr direkt in die Gemeindekassen – für Kitas, Sportplätze, Vereine und mehr. Millionenschwere Unterstützung für Naturschutz Der Altmarkkreis Salzwedel profitiert stark von der Naturschutzförderung des Landes. In der derzeit laufenden EU-Strukturfondsperiode 2021-2027 werden im Landkreis aktuell sechs größere Vorhaben mit insgesamt gut 4,2 Mio. € unterstützt; der Großteil davon kommt aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Die Naturschutzprojekte sollen den Wasserhaushalt im Cheiner Torfmoor stärken und die dortige Wiedervernässung voranbringen, Brachvögel im Drömling und Kreuzottern am „Grünen Band“ schützen sowie Moorwiesen-Lebensräume in der Gemeinde Rohrberg verbessern und zur Fortschreibung des Pflege- und Entwicklungsplans für das UNESCO-Biosphärenreservat Drömling dienen. Kommunaler Finanzausgleich ist wichtiges Instrument Mit dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) stellt das Land den Kommunen Mittel in Ergänzung ihrer eigenen Erträge und Einzahlungen zur Verfügung. Die Hansestadt Salzwedel erhält im Jahr 2025 insgesamt rund 9,2 Mio. € an Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz und damit knapp 0,1 Mio. € mehr Zuweisungen als im Jahr zuvor. Der Altmarkkreis Salzwedel erhält im Jahr 2025 insgesamt rund 51,7 Mio. € an Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz. Das sind gut 3,0 Mio. € mehr als im Jahr zuvor. Sondervermögen „Infrastruktur“ Nach dem Entwurf eines Gesetzes über das Sondervermögen „Infrastruktur“, das zum 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, erhalten die Kommunen insgesamt rund 1,56 Mrd. €. Für die kreisangehörigen Gemeinden im Altmarkkreis Salzwedel ergibt sich insgesamt ein Förderbudget in Höhe von 43,1 Mio. €. Der Altmarkkreis Salzwedel erhält ein pauschales Förderbudget in Höhe von 36,8 Mio. €. Schulbaumaßnahmen im Altmarkkreis Salzwedel Nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II können im Altmarkkreis Salzwedel insgesamt 14 Maßnahmen von kommunalen und freien Schulträgern mit einem Gesamtvolumen von ca. 5,05 Mio. € gefördert werden. Acht Maßnahmen sind bereits abgeschlossen. Förderung von Kunst und Kultur In den Jahren 2024, 2025 und 2026 profitiert die Hansestadt Salzwedel und der Altmarkkreis Salzwedel auf vielen Ebenen vom kulturpolitischen Engagement der Landesregierung.  Allein für das Jahr 2024 belief sich die Förderung im Bereich Kultur auf über 970.000 €. Mit insgesamt 23 Konzerten und Lesungen an 16 Orten konnten die Altmark Festspiele in 2025 einen Publikumsrekord erzielen. Das Land förderte das Festival mit 20.000 €. Das Musikfest Altmark und die Aktion Musik/local heroes e.V. werden ebenfalls regelmäßig mit Landesmitteln unterstützt. Diese Veranstaltungen sind im Land etabliert und verfügen über einen exzellenten Ruf über die Landesgrenzen hinaus. Für Kunstschaffende in Literatur, Bildender Kunst sowie Musik/Komposition werden im Altmarkkreis Salzwedel durch das Land jährlich vier Stipendien mit einer Gesamthöhe von 18.000 € gefördert. Unter dem Dach der Stiftung Gedenkstätten befindet sich mit der Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen die älteste Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus in Sachsen-Anhalt. Das Dokumentations- und Besucherzentrum mit der Dauerausstellung wurde im Jahr 2020 eröffnet. Das jährliche Haushaltsvolumen liegt durchschnittlich bei rund 290.000 €. In der Denkmalpflege förderte das Land in 2024 denkmalgerechte Sanierungsarbeiten am Gutshof Schenkenhorst und im Kloster Dambeck sowie in 2025 Maßnahmen an der Dorfkirche Dambeck, der St. Marienkirche Gardelegen, an Schloss Kunrau und an der Schlossanlage Isenschnibbe. Das in der Hansestadt Stendal beheimatete Theater der Altmark bedient mit seinem schauspielerischen Angebot die gesamte Altmark. Durch die Theater- und Orchesterverträge sichert das Land die Finanzierung des Hauses bis 2028. Das BRUCCA! Festival für Theater, Zirkus und Musik in der Künstlerstadt Kalbe erhielt 2025 eine Einzelförderung des Landes Höhe von 26.000 €. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über WhatsApp Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Preissturz bei Schweinefleisch

Fallende Schweinefleischpreise aufgrund des Wegfalls des Absatzmarktes in Asien durch die Afrikanische Schweinepest, Situation der Betriebe; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

1 2 3 4 5362 363 364