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s/aba/UBA/gi

Nitratbelastete Gebiete gemäß §13a Düngeverordnung (WMS)

Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen seit 2017 als Teil des Deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eine Ausweisung von besonders mit Nitrat belasteten Gebieten. In diesen Gebieten gelten strengere Bewirtschaftungsauflagen für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Ausweisung von nitratbelasteten Gebieten dient dem Schutz des Grundwassers vor zu hohen Nährstoffeinträgen, insbesondere Nitrat, und erfolgt durch die Bundesländer.

Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem - Grunddatenbestand/Bestandsdatenauszug

Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte und des ehemaligen Liegenschaftsbuches in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens. Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten.

Basisdaten der Großflughäfen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 2022 (Datensatz)

Basisdaten der Großflughäfen zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.

Amtliche Basiskarte NW 1:5 000 Farbe

Die Amtliche Basiskarte (ABK) deckt den Kartenmaßstab 1 : 5 000 als topographisches Basiskartenwerk ab. Die ABK stellt die Schnittstelle zwischen der eigentumsorientierten Liegenschaftskarte und den topographischen Landeskartenwerken dar und wird ausschließlich aus den Informationen des Liegenschaftskatasters (ALKIS) abgeleitet. Die ABK ist in einer in der farbigen Signaturierung gemäß Signaturenkatalog abgeleitet. Stand der verwendeten Daten: 01.01.2023.

ATKIS Digitales Basis Landschaftsmodell Hamburg

Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Das Digitale Basis-Landschaftsmodell (Basis-DLM) orientiert sich am Basismaßstab 1: 25 000. Es wird für alle Objekte eine Lagegenauigkeit von ± 3 m angestrebt. Es hat eine Informationstiefe, die über die Darstellung der Digitalen Stadtkarte von Hamburg (1: 20 000) hinausgeht. Der Inhalt und die Modellierung der Landschaft des Basis-DLM sind im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK Basis-DLM) beschrieben. Die Erfassung der Objektarten, Namen, Attribute und Referenzen erfolgte in drei aufeinander folgenden Realisierungsstufen, die im ATKIS®-OK Basis-DLM ausgewiesen sind. In Hamburg stehen die Realisierungsstufen für die gesamte Landesfläche seit 2007 aktuell zur Verfügung. Seit Oktober 2009 wird das Basis-DLM im bundeseinheitlichen AAA-Modell geführt. Die Objektarten sind ATKIS-OK enthalten (siehe Verweis). Besonders geeignet als geometrische und semantische Bezugsgrundlage für den Aufbau von Geoinformationssystemen und zur Verknüpfung mit raumbezogenen fachspezifischen Daten für Fachinformationssysteme, zur rechnergestützten Verschneidung und Analyse mit thematischen Informationen, für Raumplanungen aller Art und zur Ableitung von topographischen und thematischen Karten. Anwendungsgebiete sind alle Aufgabenbereiche, für deren Fragestellungen ein Raumbezug erforderlich ist, unter anderem Energie-, Forst- und Landwirtschaft, Verwaltung, Demographie, Wohnungswesen, Landnutzungs-, Regional- und Streckenplanung, Straßenbau und Bewirtschaftung, Facility Management, Verkehrsnavigation und Flottenmanagement, Transport, Bergbau, Gewässerkunde und Wasserwirtschaft, Ökologie, Umweltschutz, Militär, Geologie und Geodäsie, aber auch Kultur, Erholung und Freizeit sowie Kommunikation.

Luftqualitätsdaten (Datenstrom B) - Beurteilungsgebiete 2024 (Datensatz)

Datenstrom B umfasst alle Informationen zu den Beurteilungsgebieten – wie Name, Gebietscode, Abgrenzung, Einwohnerzahl, Historie, Schadstoffe und Schutzziele, Fristverlängerung.

Bundesweite Bodenabtragsmodellierung (Allgemeine Bodenabtragsgleichung) – C-Faktor (Datensatz)

Der Datensatz enthält Informationen zum abgeleiteten C-Faktor (Maß für die Bodenbedeckung und die Bodenbearbeitung) für die Allgemeine Bodenantragsgleichung (ABAG). Der Datensatz enthält C-Faktoren für die wichtigsten Landnutzungskategorien (landwirtschaftliche Nutzung nach Ackerland und Grünland), Wald, natürlich bedeckte Flächen, etc.). Datengrundlage für die Ausweisung des C-Faktors für die Ackerflächen waren Fruchtartenanteile (2016 bis 2018) sowie Informationen zum Umfang konservierender Bodenbearbeitung auf Basis von DESTATIS (2017) und Angaben Statistischer Landesämter). Die Daten für nicht berücksichtigte nicht ackerbauliche Landnutzungsklassen wurden aus Literaturdaten abgeleitet. Die Ermittlung der C-Faktoren für Ackerflächen erfolgte auf Kreisebene im Rahmen eines UBA-Projektes (Häußermann, U.; Bach, M.; Klement, L.; Knoll, L.; Breuer, L.; Strassemeyer, J.; Pöllinger, F.; Golla, B. (2023): Auswirkungen des Anbaus nachwachsender Rohstoffe und der Verwendung von Gärresten auf die Oberflächen- und Grundwasserbeschaffenheit in Deutschland | Umweltbundesamt. UBA-Texte 163/2023 (Link siehe INFO-LINKS)). Eine grundsätzliche Beschreibung des methodischen Vorgehens zur Bodenabtragsmodellierung findet sich in (Fuchs, S.; Brecht, K.; Gebel, M.; Bürger, S.; Uhlig, M.; Halbfaß, S. (2022): Phosphoreinträge in die Gewässer bundesweit modellieren – Neue Ansätze und aktualisierte Ergebnisse von MoRE-DE. UBA-Texte 142/2022 (Link siehe INFO-LINKS)). Die Daten sind keine absolut gültigen Ergebnisse, sondern stehen im Kontext der methodischen Annahmen bei der Erstellung und Verarbeitung der Ausgangsdaten. Die Kenngröße (C-Faktor) wird aktuell für die bundesweite Bodenabtragsmodellierung mit der Allgemeinen Bodenabtragsgleichung (ABAG) verwendet.

Eutrophierte Gebiete gemäß §13a Düngeverordnung (Download/WFS)

Änderungen der Düngeverordnung ermöglichen seit 2017 als Teil des Deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie eine Ausweisung von eutrophierten Gebieten. In diesen Gebieten gelten strengere Bewirtschaftungsauflagen für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Die Ausweisung von eutrophierten Gebieten dient dem Schutz der Oberflächengewässer vor zu hohen Nährstoffeinträgen, insbesondere Phosphor, und erfolgt durch die Bundesländer.

17. BImSchV – Luftemissionen der berichtspflichtigen Abfallverbrennungs- und Abfallmitverbrennungsanlagen in NRW

Gemäß § 22 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) sind Anlagenbetreiber verpflichtet jährlich einen Emissionsbericht gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde abzugeben. Der Emissionsbericht beinhaltet die Emissionen an Schwefeloxiden (SOx), Stickstoffoxiden (NOx) und Gesamtstaub jeder einzelnen Anlage, die eine Feuerungswärmeleistung von mind. 50 Megawatt aufweist. Die Erfassung und Abgabe der Emissionsberichte erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Berichte für NRW und übermittelt diesen an das Umweltbundesamt (UBA). Die Berichtsdaten der Großfeuerungsanlagen (GFA) gemäß der 13. BImSchV veröffentlicht das UBA auf der Webseite https://thru.de. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionsberichte nach §22 der 17. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2016: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; Bezeichnung der Anlage bzw. des Anlagenteils, sowie die Feuerungsanlagenart; Jahresgesamtemissionen und Ermittlungsart von Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden und Gesamtstaub, berichtete Fehlanzeige (eine Fehlanzeige wird angegeben, wenn kein Betrieb der Anlage bzw. des Anlagenteils im Berichtsjahr vorlag).

Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem (ATKIS)

Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de ATKIS® steht für Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem und ist als Gemeinschaftsprojekt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) konzipiert worden. ATKIS besteht aus mehreren Bestandteilen. Diese Bestandteile sind die Digitalen Landschaftsmodelle (DLM), die Digitalen Topographischen Karten (DTK), die Digitalen Orthophotos (DOP) und das Digitale Geländemodell (DGM). Der wesentliche Bestandteil sind die Digitalen Landschaftsmodelle (DLM). In einem DLM werden geotopographische Informationen digital erfasst und für vielfältige Nutzungen angeboten. Ein bundesweit einheitlich abgestimmter Objektartenkatalog zum DLM dient als Bearbeitungsgrundlage. Zurzeit gibt es ein Basis-DLM mit einer Maßstabsbreite der Nutzung von 1: 5 000 bis ca. 1: 40 000. Das ATKIS-Basis-DLM ist ein objekt- und attributbasiertes topographisches Geoinformationssystem mit hoher geometrischer Genauigkeit (+/- 3m). ATKIS hat damit eine für alle Nutzer (Wirtschaft, Planung und Verwaltung) ausreichende Genauigkeit und Datendichte. Der Datenbestand wird aktuell gehalten und stufenweise im Detail noch weiter aufgefüllt und verdichtet. Der Einsatz von ATKIS ist grundsätzlich nicht an einen Kartenmaßstab gebunden, sondern umfasst näherungsweise die Verwendungsbereiche der Maßstäbe 1: 5 000 bis 1: 100 000. Die Datenabgabe ist weder an Kartenblattschnitte (DK5) noch an Ländergrenzen gebunden. Der Hamburger Datenbestand ist an den Landesgrenzen mit den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein aufeinander abgestimmt.

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