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Bestimmung partikelgebundener PAK, NPAK und 3-Nitrobenzanthron sowie ihre Verteilung auf verschiedene Ultrafeinstaubfraktionen von Emissionsquellen

Als ultrafeine Partikel werden Teilchen mit Durchmessern kleiner als 100 nm bezeichnet. Die ultrafeinen Partikel entstehen in Verbrennungsprozessen, die unter Sauerstoffmangel stattfinden. Hierbei sind u.a. der Straßenverkehr mit seinen unzähligen instationären Verbrennungen, Industrieprozesse und Hausbrand zu nennen. Partikel dieses Größenbereichs können sehr spezielle chemische oder physikalische Wechselbeziehungen mit der Umgebung eingehen. Man beobachtet bei ultrafeinen Partikeln vorwiegend Diffusion, wogegen sich größere Teilchen eher durch Anlagerung bzw. Sedimentation auszeichnen (Limbach, 2005). In der Europäischen Union gilt seit Januar 2005 ein Grenzwert für Feinstaub, d.h. für Partikel kleiner als 10ìm (PM10), vorgeschrieben. Für ultrafeine Partikel gibt es in Europa bisher keine eigenen Grenzwerte. In einem bis dahin einmaligen Projekt wurde die Entwicklung der Belastung mit ultrafeinen Partikeln in Erfurt über zehn Jahre quantitativ bestimmt. Dabei wurde ein deutlicher Anstieg festgestellt (Krug, 2005). Die Korngrößen des Ultrafeinstaubs können das menschliche Respirationssystem erreichen. Man spricht daher vom inhalierbaren Anteil des Feinstaubs. Partikel kleiner als 100 nm werden als noch gefährlicher eingestuft, da sie lungengängig sind. Wegen ihrer geringen Größe können einzelne ultrafeine Partikel ein Lungenepithel durchqueren. Ein Weitertransport zu Leber, Knochenmark oder Herz ist möglich. Die Ultrafeinpartikel können sich in der Lunge bis zu mehreren Monaten ablagern bzw. verbleiben (WHO,1997). Es sind einige Verfahren entwickelt worden, um die PAK-Belastung auf Menschen zu erfassen und ihre Auswirkungen zu beschreiben. Dabei wurde Benzo(a)Pyren oft als Indikator für die Präsenz von karzinogenen PAK in der Umwelt genutzt. Verbreitet ist zum Beispiel die Bestimmung von PAK in Blut oder Urin und die Untersuchung der Auswirkungen von PAK auf den Metabolismus in Organen wie Niere und Leber (Larsen, 1995). Die Exposition durch NPAK erfolgt hauptsächlich über die Luft. Es gibt bislang wenige Studien, welche die Langzeitwirkung der inhalativen Aufnahme untersuchen. Darüber hinaus gelten auch die Metaboliten der NPAK als kanzerogen (Uhl, 2007). Laut WHO gibt es erheblichen Forschungsbedarf hinsichtlich der Exposition der Menschen und der Wirkungen von NPAK auf die menschliche Gesundheit (IPCS 2003). Obwohl die NPAK nur einen Bruchteil (1 bis 10Prozent) der PAK ausmachen (Nielsen, 1984), ist spezielle Aufmerksamkeit wegen ihrer hohen biologischen Aktivität notwendig. Zahlreiche NPAK wirkten in Tierversuchen deutlich mutagen und kanzerogen (Fiedler et.al, 1990). Über ihr Verhalten und ihre Anreicherung in Boden und Staub ist bis jetzt noch sehr wenig bekannt. Ebenso wenig wie über deren Metabolismus und Akkumulation in biologischem Gewebe (Fiedler et al., 1991, Fieder und Mücke 1990). (...)

App "Meine Umwelt" 3.1 (Projektpartner Bundesland Sachsen-Anhalt)

Die App "Meine Umwelt" ist Ihr persönlicher Umweltassistent Die App liefert Ihnen standortgenau: • Messwerte zu Pegelständen und Luftqualität, • Medungen zu Waldbrandgefahr und Klimadaten, • Umweltdaten aus den Themen Abfall, Boden, Energie, Hochwasser, Landwitschaft, Nachhaltigkeit, Verkehr, Wald und Wirtschaft, • Informationen zu Schutzgebieten, Erlebnisorten und Umweltbeeinträchtigungen Meine Umwelt warnt Sie außerdem per Push-Nachricht vor Umweltgefahren. Sie können mit Meine Umwelt auch selbst aktiv die Umwelt unterstützen, indem Sie Umweltbeeinträchtigungen und Artenfunde mit Ihrem mobilen Endgerät dokumentieren und über die App an uns senden. Folgende Bundesländer stellen ihre Umweltdaten kostenlos zur Verfügung: • Baden-Württemberg • Sachsen-Anhalt • Thüringen • Schleswig-Holstein Funktionen der Meine Umwelt-App: • Luft-, Pegel- und Kartendaten zu Ihrem Standort • Standortbestimmung durch GPS, gezielte Adress- oder Postleitzahleingabe • Darstellung auf hochauflösenden Karten • per Fingertipp z.B. Erlebnisorte oder Schutzgebiete abfragen • lokale Beobachtungen standortgenau mit GPS auch offline erfassen und zu einem späteren Zeitpunkt melden • integrierte Umwelt-Suchmaschine • Push-Nachrichten zu Warnthemen (z.B. Feinstaub oder Hochwasser) Themenbereiche der Meine Umwelt-App Informieren Lernen Sie Ihre Umwelt in Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein besser kennen. Entdecken Sie die Attraktionen Ihrer Umgebung von zuhause oder unterwegs. Informieren Sie sich über die Luftqualität und Umweltzonen Ihres Wohnorts oder das Hochwasserrisiko Ihres Gebäudes. Erleben Sie Ihre Umwelt hautnah, indem Sie z. B. auf einfachste Art und Weise feststellen, in welchem Schutzgebiet Sie sich gerade befinden. Abhängig vom ausgewählten Bundesland stehen Ihnen viele weitere Daten wie z. B. die Standorte von Windkraftanlagen, Solardacheignung, Lärmkartierung oder Rettungspunkte im Wald zur Verfügung. Melden Melden Sie in Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt Umweltbeeinträchtigungen durch Luftverschmutzung, Lärm, Gewässerverunreinigung, Abfallablagerung oder andere Schäden an Natur und Landschaft. Beteiligen Sie sich an der Verbesserung des Hochwasserschutzes und dokumentieren Sie Hochwasserereignisse in Ihrer Umgebung. Helfen Sie mit bei der Identifizierung der stark allergieauslösenden Pflanze Ambrosia. In Sachsen-Anhalt können zusätzlich gesundheitsgefährdende Riesen-Bärenklau-Vorkommen gemeldet werden. Darüber hinaus können Sie den Artenschutz unterstützen, indem Sie Fundorte von seltenen Tier- und Pflanzenarten melden. Zur Identifikation der Arten stehen Bestimmungshilfen zur Verfügung. Warnungen Lassen Sie sich per Push-Nachricht vor Umweltgefahren wie z.B. Feinstaub oder Hochwasser warnen. Somit können Sie schneller reagieren und rechtzeitig nötige Vorkehrungen treffen.

Hintergrundwerte stofflich gering beeinflusster Böden Schleswig-Holsteins

Der Datensatz "Hintergrundwerte stofflich gering beeinflusster Böden Schleswig-Holsteins" enthält für 12 Stoffe bzw. Stoffgruppen die 90er-Perzentilwerte von 13 Auswerteklassen als landesweite Kartendarstellung. Die Auswerteklassen werden aus Informationen zu den Nutzungen Acker, Grünland und Wald sowie zum Boden (Bodenart/Torfe, Bodentypen) gebildet. Zu den folgenden Stoffen bzw. Stoffgruppen sind Daten enthalten: Arsen, Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer Nickel, Quecksilber, Zink, PAK16, Benzo(a)pyren,polychlorierte Biphenyle (PCB6), Dioxine und Furane. In den Karten werden regional noch als typisch einzuschätzende Stoffgehalte als Hintergrundwerte dargestellt. Als Klassengrenzen für die farbliche Abstufung werden die 50er-, 75er-, 90er- und 95-Perzentilwerte des Gesamtdatenbestandes ohne Waldauflagen verwendet. So lassen sich gegenüber einer für ganz Schleswig-Holstein über alle Nutzungen gültigen Verteilung gebietsbezogene Einheiten in ihrer Tendenz gut darstellen.

Grundwasserentnahmen für die landwirtschaftliche Feldberegnung in der Stadt Celle; wasserrechtliche Erlaubnisanträge durch 2 Beregnungsverbände

Im Landkreis Celle einschließlich der Stadt Celle ist die landwirtschaftliche Flächenbewirtschaftung aufgrund der natürlichen Standortvoraussetzungen (Klima und Boden) an die Voraussetzung einer gut strukturierten Feldberegnung gebunden. In den Jahren 1991 und 1993 wurden wasserrechtliche Erlaubnisse für die Feldberegnung im Kreis- und Stadtgebiet Celle erlassen, die bis zum 31.12.2009 befristet waren. Auf der Grundlage dieser Erlaubnisse konnten bis zu 80 mm pro Jahr beziehungsweise in Summe bis zu 18,46 Millionen m³ pro Jahr verregnet werden. Seit 2010 wurden für die Feldberegnung wiederholt Übergangserlaubnisse mit kurzer Laufzeit (ein bis zwei Jahren) und reduzierter Entnahmemenge erteilt. Im Dezember 2025 reichten sechzehn Beregnungsverbände des Landkreises Celle Anträge auf Erteilung langfristiger Erlaubnisse gemäß §§ 8, 9 Abs. 1 Nr. 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Förderung von Grundwasser zu Beregnungszwecken ein. Zwei Beregnungsverbände (Celle-Nord und Celle-Süd) reichten entsprechende Anträge bei der Stadt Celle ein. Die Förderung soll aus insgesamt 2.563 Brunnen mit einer maximalen Entnahmemenge von ca. 31,9 Millionen m³ pro Jahr erfolgen. Die Anzahl der Brunnen und die beantragte maximale Entnahmemenge verteilt sich auf die Gebiete der Beregnungsverbände und somit auch auf die Einzelanträge wie folgt: BV Ahnsbeck: 123 Brunnen; 2.181.105 m³ BV Beedenbostel: 25 Brunnen; 600.976 m³ BV Bergen: 146 Brunnen; 3.574.920 m³ BV Bonstorf: 16 Brunnen; 337.504 m³ BV Celle-Nord: 159 Brunnen; 2.440.800 m³ BV Celle-Süd: 157 Brunnen; 902.928 m³ BV Eldingen: 35 Brunnen; 1.121.643 m³ BV Eldingen-Süd: 48 Brunnen; 1.525.203 m³ BV Eschede: 158 Brunnen; 3.136.329 m³ BV Flotwedel: 471 Brunnen; 3.006.384 m³ BV Hambühren-Wietze: 93 Brunnen; 969.864 m³ BV Hermannsburg-Müden: 162 Brunnen; 3.004.232 m³ BV Höfer: 53 Brunnen; 1.373.931 m³ BV Hohne: 114 Brunnen; 1.489.488 m³ BV Langlingen: 285 Brunnen; 1.812.152 m³ BV Neu-Lutterloh: 7 Brunnen; 120.968 m³ BV Wathlingen: 285 Brunnen; 2.367.440 m³ BV Winsen/Aller: 226 Brunnen; 1.941.840 m³. Es wurde festgestellt, dass für die beantragten Grundwasserentnahmen UVP-Pflicht besteht, da es sich um kumulierende Vorhaben i. S. v. § 10 Abs. 4 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) handelt, welche zusammen den Leistungswert nach Anlage 1 Nr. 13.3.1 UVPG übersteigen. Zuständig für die Durchführung der Verfahren zur Erteilung der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnisse einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfungen sind der Landkreis und die Stadt Celle als Untere Wasserbehörden. Der Stadt und dem Landkreis wurden im Zuge der Antragstellung folgende Unterlagen vorgelegt: 1. Erläuterungsbericht, 2. Modelldokumentation, 3. Hydrogeologisches Fachgutachten, 4. Umweltverträglichkeitsstudie (entspricht dem UVP-Bericht gemäß § 16 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz), 5. FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, 6. Artenschutzbeitrag, 7. Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, 8. Landschaftspflegerischer Begleitplan, 9. Bodenkundliches Gutachten, 10. Beweissicherungskonzept, 11. Anlagen und Karten. Für die bei der Stadt Celle gestellten Anträge erfolgt die Auslegung der Antragsunterlagen einschließlich aller Gutachten, Pläne und sonstigen Nachweise durch Veröffentlichung im Internet unter http://www.celle.de/feldberegnung und durch digitale Bereitstellung im Rathaus der Stadt Celle, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, Raum 259. Die Auslegung findet statt vom 20.02.2026 bis zum 20.03.2026. In dieser Zeit können die Unterlagen mittels bereitgestellter Bildschirmgeräte (stationärer PC) während der jeweiligen Öffnungszeiten eingesehen werden. Jede Person, deren Belange durch die bei der Stadt Celle beantragten Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme berührt werden, kann gemäß § 21 Abs. 2 UVPG innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Einwendungen können schriftlich, per E-Mail an Feldberegnung@celle.de oder zur Niederschrift bei der Stadt Celle, Am Französischen Garten 1, 29221 Celle, erhoben werden. Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, können innerhalb dieser Frist Stellungnahmen abgeben. Mit Ablauf der Einwendungs- und Äußerungsfrist sind Einwendungen und Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 73 Abs. 4 VwVfG). Einwendungen wegen nachteiliger Wirkung der Benutzung können später nur nach § 14 Abs. 6 WHG geltend gemacht werden. Einwendungen müssen den Namen und die vollständige Anschrift der Einwenderin / des Einwenders enthalten und unterschrieben sein. Es wird dabei ebenso vorausgesetzt, dass aus ihnen zumindest der geltend gemachte Belang sowie die Art der befürchteten Beeinträchtigung hervorgehen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Gleiches gilt, wenn Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (§ 17 VwVfG). Sollten fristgerecht Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden, findet nach Ablauf der Auslegungsfrist ein Erörterungstermin statt, dessen Zeitpunkt zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben (bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter), sowie Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen der späteren Entscheidung über die Einwendungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Zur Bearbeitung der Einwendungen werden die erforderlichen personenbezogenen Daten der einwendenden Person(en) verarbeitet (§ 88 WHG, Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung i. V. m. § 3 Nds. Datenschutzgesetz). Durch Einsichtnahme in die Unterlagen, Erhebung von Einwendungen, Abgabe von Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die verfahrensführende Behörde entschieden.

Synergismus von arbuskulären Mykorrhizapilzen und Bakterien zur Verbesserung der biologischen Bekämpfung von Meloidogyne incognita an Tomate

Es werden Interaktionen zwischen AMP (arbuskulären Mykorrhizapilzen) und Mikroben an Tomate in Hinblick auf die biologische Bekämpfung des Gallennematoden Meloidogyne incognita untersucht. Angestrebt ist (erste Phase), 1-3 Jahr): 1. Isolation und Identifikation von AMP, PHPR (plant health promoting rhizobacteria) und MHB (mycorrhiza helper bacteria) mit biocontrolFähigkeiten. 2. Unterscheidung von Interaktionen in und außerhalb der Wurzel. 3. Auffindung von Synergismen zwischen AMP und anderen Mikroben. 4. Prüfung möglicher Antagonismen. 5.Aufklärung von Wirkungsmechanismen der biologischen Bekämpfung bei Einzel- oder Koinokulation. 6. Erster Nachweis der Effizienz der kombinierten Inokula unter Feldbedingungen in Thailand. In der zweiten Phase (Jahr 4-6) wollen wir formulierte Inokula für Feldversuche in Thailand entwickeln. Ziele werden sein: 1. Adaptation der biocontrol-Organismen in lokale Systeme. 2. Untersuchung von Interaktionen mit anderen Krankheiten z.B. der bakteriellen Welke. 3. Integration der biologischen Bekämpfung in Produktionssystemen in Thailand. 4. Prüfung verschiedener Applikationstechniken. Diese Aspekte werden in Zusammenarbeit mit thailändischen Partnern bearbeitet.

Bebauungsplan Nr. 12 "Westlich der Junkernstraße" der Gemeinde Beesten

Fortführung und Erweiterung des Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“, Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG, Gemarkung Leiberstung, Gemeinde Sinzheim, Landkreis Rastatt

Die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG betreibt auf der Gemarkung Leiberstung in der Gemeinde Sinzheim auf der Grundlage bergrechtlicher Zulassungen den Tagebaubetrieb „Baggersee Leiberstung“ zur Gewinnung von Quarzsand und Quarzkies im Nassabbauverfahren. Mit Schreiben vom 22.12.2022 beantragt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG die Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans für die Fortführung des bestehenden Tagebaubetriebes „Baggersee Leiberstung“ und für die Erweiterung der Abbauflächen um 9,1 ha gegen Südwesten sowie für die zusätzliche Vertiefung des nordwestlichen Teils des bestehenden Baggersees. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Antrag auf Genehmigung zum Bau einer Werksstraße gemäß § 57a Bundesberggesetz. b) Antrag auf Genehmigung zur Verlegung des Schmutzwasserkanals, der Telekomleitung, Frischwasserleitung, Datennetzleitung sowie zum Neubau eines Pumpwerks für den verlegten Schmutzwasserkanal gemäß § 49 Landesbauordnung. c) Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für den Ausbau des Baggersees und für die Verlegung des Bannwaldgrabens gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz. d) Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser für betriebliche Zwecke gemäß § 12 Wasserhaushaltsgesetz. e) Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung nach § 15 Bundnaturschutzgesetz i. V. m. § 17 Abs. 1 Bundnaturschutzgesetz. f) Antrag auf Ausnahme nach § 30 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz von den Verboten des § 30 Abs. 2 Bundnaturschutzgesetz für gesetzlich geschützte Biotope. g) Antrag auf Genehmigung für die dauerhafte Waldumwandlung von ca. 5.708 m² Wald gemäß § 9 Landeswaldgesetz. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Des Weiteren besteht für das Vorhaben nach § 6 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und § 57c BBergG i. V. m. § 1 Ziff. 1 b) aa) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung berg-baulicher Vorhaben die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Planfeststellungsbehörde. Es liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Bodenbewertung und Bodenschutzkonzept, Schalltechnische Untersuchung, Artenschutzrechtliche Verträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan und Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Natura 2000-Verträglichkeitsstudie, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, Limnologisches Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfungsbericht Für dieses Planfeststellungsverfahren erfolgte bereits im Jahr 2023 eine Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Bekanntmachung des Vorhabens und Auslegung des Antrages. Im Wege des Zulassungsverfahrens wurde die Änderung des Vorhabens notwendig. Die Änderung besteht darin, dass die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG von der zusätzlichen Vertiefung des nordwestlichen Teils des Baggersees absieht und dies nun nicht mehr Gegenstand des Antrages ist. Weiter umfasst die Planänderung einen Betrieb der Tagebaustätte von 20 Jahren anstatt der vorgesehenen 15 Jahre. Mit Schreiben von 31.07.2025 legt die Kieswerk Leiberstung GmbH & Co. KG den geänderten Antrag einschließlich der überarbeiteten Planunterlagen vor.

Das Wildschwein

Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50 bis 70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen

Stoffeinträge aus der Atmosphäre in die Nordsee

<p> <p>Die Stoffeinträge aus der Atmosphäre in die Nordsee von Blei, Cadmium, Quecksilber und weiteren Schwermetallen sind seit den 1990er Jahren rückläufig, ebenso die Einträge von Stickstoffverbindungen und organischen Schadstoffen. Messungen an der UBA-Messstelle Westerland tragen im Rahmen von EMEP dazu bei Stoffeinträge unterschiedlicher Schadstoffe im gesamten Bereich der Nordsee zu modellieren.</p> </p><p>Die Stoffeinträge aus der Atmosphäre in die Nordsee von Blei, Cadmium, Quecksilber und weiteren Schwermetallen sind seit den 1990er Jahren rückläufig, ebenso die Einträge von Stickstoffverbindungen und organischen Schadstoffen. Messungen an der UBA-Messstelle Westerland tragen im Rahmen von EMEP dazu bei Stoffeinträge unterschiedlicher Schadstoffe im gesamten Bereich der Nordsee zu modellieren.</p><p> Messungen an der UBA-Luftmessstelle Westerland <p>Messungen an der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Luftmessstelle Westerland an der Nordseeküste zeigen einen Rückgang der nassen Depositionen der Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber (siehe Abb. „ Nasse Depositionen von Quecksilber (Hg), Kobalt (Co), Cadmium (Cd), Arsen (As) und Chrom (Cr) an der UBA-Luftmessstelle Westerland“ und Abb. „Nasse Depositionen von Vanadium (V), Nickel (Ni), Blei (Pb) und Mangan (Mn) an der UBA-Luftmessstelle Westerland“). Als nasse <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/deposition">Deposition</a> werden die Stoffeinträge mit nassen Niederschlägen wie Regen und Schnee bezeichnet. Die Messungen an der UBA-Luftmessstelle Westerland zeigen auch einen Rückgang der nassen Depositionen der Organochlorpestizide&nbsp;g-Hexachlorcyclohexan und&nbsp;a-Hexachlorcyclohexan. Dort sank die nasse Deposition des Insektizids <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lindan">Lindan</a> (g-Hexachlorcyclohexan) von 2000 bis 2024 um mehr als 90 % (siehe Abb. „Nasse Depositionen ausgewählter POPs für die UBA-Luftmessstelle Westerland“), während bei den Depositionen der polyzyklischen Aromaten (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pak-0">PAK</a>) Benzo[a]anthracen, Benzo[a]pyren, Dibenz[ah]anthracen und Indeno[1,2,3-cd]pyren im gleichen Zeitraum teilweise schwankende Depositionen erkennbar sind.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Nasse-Depo-Hg-Co-Cd-As-Cr_WE_2026-04-13_1.png"> </a> <strong> Nasse Depositionen von Quecksilber, Kobalt, Cadmium, Arsen und Chrom ... Luftmessstelle Westerland </strong> Quelle: Luftmessnetz des Umweltbundesamtes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Nasse-Depo-Hg-Co-Cd-As-Cr_WE_2026-04-13_1.png">Bild herunterladen</a> (492,57 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Nasse-Depo-Hg-Co-Cd-As-Cr_WE_2026-04-13_0.pdf">Diagramm als PDF</a> (121,92 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Nasse-Depo-V-Ni-Pb-Mn_WE_2026-04-13_0.png"> </a> <strong> Nasse Depositionen von Vanadium, Nickel, Blei und Mangan an der Luftmessstelle Westerland </strong> Quelle: Luftmessnetz des Umweltbundesamtes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_Nasse-Depo-V-Ni-Pb-Mn_WE_2026-04-13_0.png">Bild herunterladen</a> (449,21 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Nasse-Depo-V-Ni-Pb-Mn_WE_2026-04-13_0.pdf">Diagramm als PDF</a> (119,38 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Nasse-Depo-POP_WE_2026-04-13.png"> </a> <strong> Nasse Depositionen ausgewählter POPs für die UBA-Luftmessstelle Westerland </strong> Quelle: Luftmessnetz des Umweltbundesamtes <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Nasse-Depo-POP_WE_2026-04-13.png">Bild herunterladen</a> (476,42 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Nasse-Depo-POP_WE_2026-04-13.pdf">Diagramm als PDF</a> (152,17 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Weniger Schadstoffe aus der Luft <p>Modellrechnungen zur Abschätzung der Stoffeinträge aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> in die Nordsee wurden im Rahmen von&nbsp;<a href="https://www.emep.int/">EMEP</a>, dem Europäischen Beobachtungs- und Auswerteprogramm der&nbsp;<a href="https://www.bmu.de/themen/luft-laerm-verkehr/luftreinhaltung/die-genfer-luftreinhaltekonvention/die-novellierung-des-goeteborg-protokolls-2008-bis-2012">Genfer Luftreinhaltekonvention</a> der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/un">UN</a>/ECE, exemplarisch für ausgewählte Stoffe durchgeführt. Diese Modellrechnungen wurden für den Quality Status Report der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/ospar">OSPAR</a> Kommission aufbereitet. Die modellierten Depositionen für drei Schwermetalle sowie für Stickstoff werden hier vorgestellt.</p> <p>Bei den Schwermetallen nahm die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/deposition">Deposition</a> von Cadmium im Zeitraum 1990–2019 mit 83 % am stärksten ab. Auch die Einträge der Schwermetalle Quecksilber und Blei aus der Luft gingen zurück: die von Quecksilber um 44 % sowie die von Cadmium um 73 % (siehe Abb. „Entwicklung der Gesamtdepositionen von Blei, Cadmium und Quecksilber in die Nordsee“).&nbsp;</p> <p>Die Stickstoffeinträge aus der Atmosphäre verringerten sich im Zeitraum 1995 bis 2019 um etwa 39 %. Dies war auf den Rückgang des Eintrags von Stickstoffverbindungen, die hauptsächlich durch Verbrennungsprozesse (z. B. Verkehr, Kraftwerke) in die Atmosphäre gelangten (oxidierter Stickstoff, Nox) zurückzuführen (Rückgang von Nox um ca. 49 %), während der Eintrag von Stickstoffverbindungen, die hauptsächlich aus der Landwirtschaft stammten (reduzierter Stickstoff, Nred)&nbsp;eine geringere Abnahme zeigte (siehe Abb. „Entwicklung der Gesamtdeposition von Stickstoff in die Nordsee“).&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Gesamtdepo-Pb-Ca-Hg-NS_2026-04-13.png"> </a> <strong> Entwicklung der Gesamtdepositionen von Blei, Cadmium und Quecksilber in die Nordsee </strong> Quelle: EMEP <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/5_Abb_Gesamtdepo-Pb-Ca-Hg-NS_2026-04-13.png">Bild herunterladen</a> (489,87 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/5_Abb_Gesamtdepo-Pb-Ca-Hg-NS_2026-04-13.pdf">Diagramm als PDF</a> (163,21 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Gesamtdepo-Stickstoff-NS_2026-04-13.png"> </a> <strong> Entwicklung der Gesamtdepositionen von Stickstoff in die Nordsee </strong> Quelle: EMEP <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/6_Abb_Gesamtdepo-Stickstoff-NS_2026-04-13.png">Bild herunterladen</a> (432,48 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/6_Abb_Gesamtdepo-Stickstoff-NS_2026-04-13.pdf">Diagramm als PDF</a> (162,89 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Messen und Modellieren zur Abschätzung der Stoffeinträge <p>Abschätzungen der Stoffeinträge aus der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/atmosphaere">Atmosphäre</a> in die Nordsee stützen sich auf Messungen der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/deposition">Deposition</a> ausgewählter Substanzen an Küstenstationen sowie auf Berechnungen mit speziellen atmosphärischen Chemie-Transportmodellen. Solche Modellierungen werden zum Beispiel im Rahmen von&nbsp;<a href="https://www.emep.int/">EMEP</a>, also dem Europäischen Beobachtungs- und Auswerteprogramm der&nbsp;<a href="https://www.bundesumweltministerium.de/themen/luft/genfer-luftreinhaltekonvention">Genfer Luftreinhaltekonvention</a> der UN/ECE, durchgeführt. Für diesen Artikel wurden die Ergebnisse der EMEP-Modellrechnungen für den Zeitraum 1990 bzw. 1995 bis 2019 verwendet.</p> <p>Datenquellen:</p> <p><a href="https://www.emep.int/">UN/ECE EMEP, Ergebnisse der Modellierung</a><br><a href="https://oap.ospar.org/en/ospar-assessments/quality-status-reports/qsr-2023/">OSPAR Quality Status Report 2023</a></p> <ul> <li>Schwermetalle<br>EMEP, Ergebnisse der Modellierung, <a href="https://www.emep.int/mscw/index.html">EMEP MSC-W</a>, Stand: 31.03.2026;&nbsp;<br><a href="https://oap.ospar.org/en/ospar-assessments/quality-status-reports/qsr-2023/indicator-assessments/inputs-heavy-metals/">OSPAR, Inputs of Mercury, Cadmium and Lead via Water and Air to the OSPAR Maritime Area</a>, Stand: 31.03.2026</li> <li>Stickstoff<br>EMEP, Ergebnisse der Modellierung, <a href="https://www.emep.int/mscw/index.html">EMEP MSC-W</a>, Stand: 31.03.2026;<br><a href="https://oap-cloudfront.ospar.org/media/filer_public/3f/f6/3ff69c1a-dde0-4898-b44e-165a8174c3c7/p00896_emep_w_qsr2023.pdf">EMEP MSC-W Report for OSPAR</a>, Stand: 31.03.2026.</li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Standorte der Luftmessnetzstationen in Schleswig-Holstein

Zur kontinuierlichen Erfassung der Luftschadstoffkonzentrationen in Schleswig-Holstein wird ein Messnetz aus automatischen Messstationen betrieben. Im Rahmen der bestehenden Gesetze werden folgende Aufgaben erfüllt: - Ermittlung der Belastung im Umfeld von Industrieanlagen und an Verkehrsschwerpunkten - Ermittlung der Hintergrundbelastung (ländlich, städtisch) - Überwachung von Grenzwerten - Beobachtung der langzeitlichen Entwicklung - Ursachenanalyse - Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Veränderung der Luftschadstoffsituation. Welche Komponenten an welchem Ort gemessen werden, ist je nach Einsatzzweck der Messstationen unterschiedlich. Messstrategien, Messtechniken, Mess- und Kalibrierverfahren, Datenauswertung, Datenaustausch, Information der Öffentlichkeit und die Beurteilung sind durch EU-Regelungen und bundesgesetzliche Vorschriften vorgegeben. Sie werden bundes- und zunehmend auch europaweit einheitlich umgesetzt. Es bestehen umfangreiche Berichtspflichten gegenüber der EU. Informationen über aktuelle Luftschadstoffkonzentrationen: Internet: https://www.luft.schleswig-holstein.de Videotext: Nordtext N3, Tafel 676 Ansagedienst (Ozon): 04821 - 95106 Die Stationsdatenbank des Umweltbundesamtes beinhaltet die Stationsinformationen und Informationen der Messkonfiguration der Luftmessstationen aller Bundesländer, also auch die von Schleswig-Holstein. Die Informationen werden durch die Lufthygienische Überwachung Schleswig-Holstein eingegeben.

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