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s/abp/ASP/gi

Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG (WEA LG-106 und LG-107)

Die Westwind Projektierungs GmbH & Co. KG, Brinkstraße 25, 27245 Kirchdorf beantragt gemäß §§ 4, 6, 10 BImSchG die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen im Außenbereich der Stadt Lügde. Die Windenergieanlagen sollen auf nachfolgend aufgeführten Betriebsgrundstücken errichtet werden: • LG-106: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 28 und 29 • LG-107: Lügde, Gemarkung Sabbenhausen, Flur 8, Flurstücke 82 und 152. Bei den Anlagen handelt es sich um WEA von der ENERCON GmbH, des Typs E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 160 m, einem Rotorblattdurchmesser von 160 m, einer Gesamthöhe von 240 m und einer Leistung von jeweils 5.560 kWel. Die Anlagen sollen laut Antrag 2025 in Betrieb genommen werden. Die beantragten Anlagen sind im Anhang zu § 1 der Vierten Verordnung über geneh-migungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) unter der Nr. 1.6.2 V als Anlagen genannt, für die nach der Verfahrensart der 4. BImSchV ein Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen wäre. Für das Vorhaben wurde jedoch von der Antragstellerin gem. § 7 Abs. 3 des Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt und ein UVP-Bericht gem. § 4e der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) i. V. m. § 16 UVPG eingereicht. Der Entfall der UVP-Vorprüfung wird von der Genehmigungsbehörde als zweckmäßig erachtet. Das Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird aufgrund dessen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 c) der 4. BImSchV im förmlichen Verfahren nach § 10 BImSchG mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landrat des Kreises Lippe. Einzelheiten ergeben sich aus dem ausgelegten Antrag, den beigefügten Plänen, Zeichnungen und Beschreibungen zu Art und Umfang des Vorhabens. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserhebliche Unterlagen des Vorhabens: Antragsformulare; Übersichtskarten und Pläne; Herstellerunterlagen; Brandschutzkonzept; allgemeine Informationen über Umwelteinflüsse; Angaben zu Abfällen; Angaben zu wassergefährdenden Stoffen; Sicherheitsdatenblätter; Angaben zum Arbeitsschutz; Gutachten zur Standorteignung; Schallimmissionsprognose; Schattenwurfprognose; Angaben zum Arbeitsschutz; hydrogeologisches Gutachten inkl. Baugrunduntersuchung; UVP-Bericht; landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP); artenschutzrechtlicher Fachbeitrag; avifaunistische Untersuchung; Bauantrag mit Bauvorlagen.

Land Sachsen-Anhalt setzt weiter auf Prävention / Neustart der Erlegungsprämie für Schwarzwild

Magdeburg. Das Land Sachsen-Anhalt setzt seine Maßnahmen zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) fort. Ab sofort wird wieder eine Erlegungsprämie für Schwarzwild gezahlt. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2026. „Die Afrikanische Schweinepest bleibt eine ernste Bedrohung – für unsere heimischen Wildbestände ebenso wie für die Landwirtschaft“, sagt Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsminister Sven Schulze . „Mit der Erlegungsprämie setzen wir gezielt auf Vorsorge. Unser Ziel ist klar: Schutz durch vorausschauendes Handeln. Die Jägerinnen und Jäger im Land stehen dabei fest an unserer Seite. Sie handeln verantwortungsbewusst – wir unterstützen sie dabei mit einem verlässlichen und praxisnahen Angebot.“ Haushalt ermöglicht Fortsetzung der Finanzierung Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte die Einführung der Prämie im Jahr 2020 beschlossen, um die Reduktion der Schwarzwildbestände zu fördern. Die erneute Bereitstellung der Mittel im Doppelhaushalt 2025/26 in jährlicher Höhe von 1,35 Millionen Euro ermöglicht die Fortführung dieser wichtigen Maßnahme. Antragsberechtigung und Fristen Die Prämie kann von Jagdausübungsberechtigten in Sachsen-Anhalt beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt über die Landkreise und kreisfreien Städte. Anträge können zu folgenden Zeiträumen bei den in den Landkreisen und kreisfreien Städten ansässigen Jagdbehörden gestellt werden: Erforderliche Nachweise: Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier:

Benz(a)pyren im Meerwasser 2018

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Benz(a)pyren im Meerwasser" im Meerwasser bestimmt.

Benz(a)pyren im Meerwasser 2020

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Benz(a)pyren im Meerwasser" im Meerwasser bestimmt.

Benz(a)pyren im Meerwasser 2002

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Benz(a)pyren im Meerwasser" im Meerwasser bestimmt.

Benz(a)pyren im Meerwasser 2019

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Benz(a)pyren im Meerwasser" im Meerwasser bestimmt.

Benz(a)pyren im Meerwasser 2003

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Benz(a)pyren im Meerwasser" im Meerwasser bestimmt.

Benz(a)pyren im Meerwasser 2000

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Benz(a)pyren im Meerwasser" im Meerwasser bestimmt.

Benz(a)pyren im Meerwasser 2023

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Benz(a)pyren im Meerwasser" im Meerwasser bestimmt.

Benz(a)pyren im Meerwasser 2017

Im Rahmen des gemeinsames Bund/Länder-Messprogramm für die Nord- und Ostsee + weitere Überwachungsprogramme wurde der Parameter "Benz(a)pyren im Meerwasser" im Meerwasser bestimmt.

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