Der View Service stellt Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) im Land Brandenburg dar. Datenquelle ist das Anlageninformationssystem LIS-A. Die Anlagen werden zum einen gruppiert nach Anlagenarten 1. Ordnung (ohne Anlagenteile), zum anderen nach Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen, nach Blockheizkraftwerken und nach großen Feuerungsanlagen. Die BImSchG-Anlagen 1. Ordnung werden unterschieden nach: - Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie (Nr. 1) - Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe (Nr. 2) - Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung (Nr. 3) - Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung (Nr. 4) - Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus - Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen (Nr. 5) - Holz, Zellstoff (Nr. 6) - Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse (Nr. 7) - Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen (Nr. 8) - Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen (Nr. 9) - Sonstige Anlagen (Nr. 10) Die Tierhaltungs- und Aufzuchtanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Geflügel (Nr. 7.1.1 bis 7.1.4) - Rinder und Kälber (Nr. 7.1.5 und 7.1.6) - Schweine (Nr. 7.1.7 bis 7.1.9) - gemischte Bestände (Nr. 7.1.11) Die großen Feuerungsanlagen werden gemäß 4. BImSchV unterteilt in: - Wärmeerzeugung, Energie (Nr. 1.1, 1.4.1.1, 1.4.2.1) - Zementherstellung (Nr. 2.3.1) - Raffinerien (Nr. 4.1.12, 4.4.1) - Abfallverbrennung (Nr. 8.1.1.1, 8.1.1.3). Es werden nur Anlagen gemäß 13. und 17. BImSchV berücksichtigt. Die Blockheizkraftwerke werden hinsichtlich ihrer elektrischen Leistung unterschieden. Windkraftanlagen werden nicht dargestellt! Maßstab: 1:500000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Hinweis: Seit dem 9. Dezember erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS®) werden alle Daten des Liegenschaftskatasters zusammengeführt und integriert gepflegt. Damit sind Daten der ehemaligen Liegenschaftskarte, des ehemaligen Liegenschaftsbuches und des Grenznachweises in ALKIS enthalten. Basis für ALKIS® ist ein von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickeltes Fachkonzept zur Führung aller Basisdaten des amtlichen Vermessungswesens (siehe Verweis). Alle Bundesländer haben sich verpflichtet einen ALKIS-Grunddatenbestand nach diesem Konzept zu führen. Daneben gibt es entsprechend dem Datenmodell länderspezifische zusätzliche Daten. Dieser Datensatz enthält ausgewählte Daten: Gebäudeflächen, Brunnen, Bohrungen
Gemeinsame Presseinformation mit dem Deutschen Wetterdienst (DWD) Allgemeiner Erwärmungstrend zwingt zur frühzeitigen Anpassung an extreme Wetterereignisse Sie sind hier: Deutscher Wetterdienst und Umweltbundesamt sehen die Prognosen der Klimaforschung durch die Entwicklung der Wetterdaten bestätigt. Extremwetterereignisse wie Starkniederschläge oder Hitzeperioden haben in den letzten Jahrzehnten messbar zugenommen. Aller Voraussicht nach wird ihre Anzahl und Intensität weiter ansteigen. „Die aktuellen Überschwemmungen in Pakistan, die lang anhaltenden Hitzewellen in Russland und Japan und das Hochwasser in Sachsen entsprechen den Erwartungen der Klimaforschung über die Zunahme von Extremwetterereignissen. Sie alle verdeutlichen, wie wichtig es ist, uns auf die Folgen vorzubereiten“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Zwar lässt sich keines der extremen Wettereignisse allein dem globalen Klimawandel zuordnen. Gleichwohl bestätigt sich der Trend einer Zunahme solcher Wetterextreme. Von 1881 bis 2009 ist die Jahresdurchschnittstemperatur in Deutschland um 1,1 °C gestiegen. Sie könnte am Ende dieses Jahrhunderts nochmals um 2 bis 4 °C höher liegen als heute. Die steigenden Temperaturen bringen voraussichtlich mehr und stärkere Hitzeperioden. Messungen an einzelnen Stationen des Deutschen Wetterdienstes zeigen: Seit 1950 hat sich die Anzahl von Sommertagen (Tage mit einem Temperaturmaximum von 25° C und darüber) mehr als verdoppelt. Prof. Dr. Gerhard Adrian, Präsident des Deutschen Wetterdienstes: „Bis zur Mitte des Jahrhunderts rechnen wir zum Beispiel mit einer Zunahme von etwa 15 bis 27 zusätzlichen Sommertagen pro Jahr für die Regionen Sachsen-Anhalt und Brandenburg.“ Schon heute belasten die Hitzeperioden die Gesundheit vieler Menschen. So können in Bürogebäuden gesundheitsbelastende Situationen entstehen, wenn große Glasfassaden oder zu kleine Klimaanlagen vorhanden sind. Insbesondere bei langfristigen Investitionen sollten Normen und Richtlinien - etwa beim Bau von Gebäuden, Straßen oder Kraftwerken - die künftigen Klimaverhältnisse daher stärker berücksichtigen. Was es bedeutet, wenn Klimaanlagen nicht für heftige Hitzeperioden ausgelegt sind, konnte die Öffentlichkeit in diesem Sommer in zahlreichen ICE-Zügen erleben. Aufgabe von Umweltbundesamt und Deutschem Wetterdienst ist es, die Bundesregierung dabei zu beraten, Anpassungsmaßnahmen, Normen und technischen Regelwerken festzulegen. Das Umweltbundesamt und der Deutsche Wetterdienst werden extremen Wetterereignissen und ihren Folgen in Zukunft noch größere Aufmerksamkeit schenken. Im Vordergrund der gemeinsamen Konferenz „Forschung des Bundes zur Anpassung an den Klimawandel“ am 2. und 3. September in Dessau stehen die Fragen: Wie werden sich Extremwetterereignisse zukünftig verteilen und auswirken? Wie sollen wir damit umgehen und vorsorgen? Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel sind zwei Seiten einer Medaille. Am 17. Dezember 2008 hat das Bundeskabinett die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel beschlossen. Für 15 Handlungsfelder und ausgewählte Regionen skizziert die Bundesregierung darin mögliche Klimafolgen und erste Handlungsoptionen. Ziel der Strategie ist es, Risiken für die Bevölkerung, Umwelt und Wirtschaft vorzubeugen, aber auch Chancen zu nutzen. Der nächste Schritt in der Umsetzung der Anpassungsstrategie ist der „Aktionsplan Anpassung“ der Bundesregierung, der für Sommer 2011 vorgesehen ist.
Sachlicher Teilplan Wind 2018 Sachlicher Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 30.05.2018 Im Sachlichen Teilplan „Nutzung der Windenergie in der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ vom 30.05.2018 werden 22 Vorranggebiete für die Nutzung der Windenergie mit der Wirkung von Eignungsgebieten festgelegt. Sie dienen der raumordnerischen Steuerung der Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen in Konzentrationszonen. Die oberste Landesentwicklungsbehörde hat am 01.08.2018 die Genehmigung erteilt. Mit Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Sachliche Teilplan in Kraft.
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Energie dar.:Windkraftanlagen des Saarlandes
Dieser Datensatz umfasst die Standorte der Windenergieanlagen in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und im Landkreis Rostock. Die Ressourcen werden nur bei Bedarf aktualisiert.
Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Freiraumschutz im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Die Vorranggebiete für Freiraumschutz (VFS) dienen dem Biotopverbund sowie der Sicherung und Erhaltung zusammenhängender unzerschnittener und unverbauter Landschaftsbestandteile. Die Inanspruchnahme der VFS für Wohn-, Gewerbe- oder Freizeitbebauung und die Errichtung von Windkraftanlagen ist unzulässig. Die Daten basieren auf der Grundlage von Festlegungen aus dem Landschaftsrahmenplan, dem Arten- und Biotopschutzprogramm und dem Gutachten eines integrierten Freiraum- und Nutzungskonzeptes für das Saartal.
Der Downloaddienst stellt Informationen zur geografischen Verteilung von Tier- und Pflanzenarten im Freistaat Sachsen bereit. Die Informationen beinhalten aus der Zentralen Artdatenbank (ZenA) Sachsen stammende Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sowie Vogelbeobachtungsdaten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 2009/147/EG) sowie nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders bzw. besonders und streng geschützte Vogelarten mit Bruthinweis.
Der Datensatz beinhaltet Informationen zur geografischen Verteilung von Tier- und Pflanzenarten im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden aus der Zentralen Artdatenbank (ZenA) Sachsen stammende Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sowie Vogelbeobachtungsdaten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 2009/147/EG) sowie nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders bzw. besonders und streng geschützte Vogelarten mit Bruthinweis.
Der Darstellungsdienst präsentiert Informationen zur geografischen Verteilung von Tier- und Pflanzenarten im Freistaat Sachsen. Dargestellt werden aus der Zentralen Artdatenbank (ZenA) Sachsen stammende Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) sowie Vogelbeobachtungsdaten des Anhang I der Vogelschutzrichtlinie der EU (Richtlinie 2009/147/EG) sowie nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) besonders bzw. besonders und streng geschützte Vogelarten mit Bruthinweis.
Origin | Count |
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Zivilgesellschaft | 2 |
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Ereignis | 28 |
Förderprogramm | 2360 |
Gesetzestext | 1 |
Taxon | 3 |
Text | 377 |
Umweltprüfung | 2729 |
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License | Count |
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Archiv | 116 |
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Unbekannt | 5 |
Webdienst | 199 |
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Topic | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 2309 |
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