API src

Found 27 results.

Other language confidence: 0.8431992321509921

Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-AM-VFG)

Der interoperable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Area Management/Restriction/Regulation Zones and Reporting Units gibt einen Überblick über die Gebiete der Bodenordnungs-/ Flurbereinigungsverfahren im Land Brandenburg. Der WMS beinhaltet einen Layer (LandReadjustmentAndConsolidationProcedures). Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.

Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-AM-VFG)

Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Area Management/Restriction/Regulation Zones and Reporting Units gibt einen Überblick über die Gebiete der Bodenordnungs-/ Flurbereinigungsverfahren im Land Brandenburg. Der WFS beinhaltet den FeatureType „ManagementRestrictionOrRegulationZone“. Der WebFeatureService (WFS) wird in der Version 2.0.0 bereitgestellt.

Area Management, Restriction, Regulation Zones and Reporting Units / Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg

Der Datensatz Area Management, Restriction, Regulation Zones and Reporting Units / Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-AM-VFG) - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-AM-VFG) Der Dienst stellt die Flächen der Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren Brandenburgs zum Download bereit. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Area Management, Restriction, Regulation Zones and Reporting Units / Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-AM-VFG) - Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-AM-VFG) Der Dienst stellt die Flächen der Bodenordnungs- und Flurbereinigungsverfahren Brandenburgs zum Download bereit. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.

Schaderregermonitoring in Brandenburg - INSPIRE Download-Service EF (WFS-EF-SEM)

Der interoperable INSPIRE-Downloaddienst (WFS) Environmental Monitoring Facilities gibt einen Überblick über die Standorte der Schaderregervorkommen im Land Brandenburg. Der WFS beinhaltet den FeatureType „EnvironmentalMonitoringProgramme“. Der WebFeatureService (WFS) wird in der Version 2.0.0 bereitgestellt.

Environmental Monitoring Facilities / Schaderregermonitoring in Brandenburg

Der Datensatz Environmental Monitoring Facilities / Schaderregermonitoring in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Schaderregermonitoring in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-EF-SEM) - Schaderregermonitoring in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-EF-SEM) Der Dienst stellt die punktuellen Standorte des Schaderregermonitorings in Brandenburg zum Download bereit. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Environmental Monitoring Facilities / Schaderregermonitoring in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Schaderregermonitoring in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-EF-SEM) - Schaderregermonitoring in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-EF-SEM) Der Dienst stellt die punktuellen Standorte des Schaderregermonitorings in Brandenburg zum Download bereit. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute. Der Datensatz Environmental Monitoring Facilities / Schaderregermonitoring in Brandenburg ist die Datengrundlage der interoperablen INSPIRE-Darstellungs- (WMS) und Downloaddienste (WFS): - Schaderregermonitoring in Brandenburg - INSPIRE View-Service AM (WMS-EF-SEM) - Schaderregermonitoring in Brandenburg - INSPIRE Download-Service AM (WFS-EF-SEM) Der Dienst stellt die punktuellen Standorte des Schaderregermonitorings in Brandenburg zum Download bereit. Dabei erfolgte eine sog. Schematransformation und Belegung der INSPIRE-relevanten Attribute.

Landwirtschafts- und Forstverwaltung (Standorte)

Sitze der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Schaderregermonitoring in Brandenburg - INSPIRE View-Service EF (WMS-EF-SEM)

Der interoperable INSPIRE-Viewdienst (WMS) Environmental Monitoring Facilities gibt einen Überblick über die Standorte der Schaderregervorkommen im Land Brandenburg. Der WMS beinhaltet einen Layer (EnvironmentalMonitoringProgramme). Der WebMapService (WMS) wird in den Versionen 1.1.1 und 1.3.0 bereitgestellt.

Landwirtschafts- und Forstverwaltung (Flächen)

Zuständigkeitsbereiche der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Kontakt

Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) hat 14 Standorte im Land Brandenburg. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) hat 14 Standorte im Land Brandenburg. Müllroser Chaussee 54 15236 Frankfurt (Oder) Müllroser Chaussee 54 15236 Frankfurt (Oder) Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam OT Groß Glienicke Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam OT Groß Glienicke Dorfstraße 1 14513 Teltow OT Ruhlsdorf Dorfstraße 1 14513 Teltow OT Ruhlsdorf Für Beteiligungen als Träger öffentlicher Belange informieren Sie sich bitte auf unserer Seite " Träger öffentlicher Belange " über die Kontaktadressen.

Sachkundenachweis – Pflanzenschutz-Sachkundenachweis

Seit dem 27. November 2015 muss die Sachkunde im Pflanzenschutz über den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat nachgewiesen werden. Die Antragstellung erfolgt unter der Internetadresse Seit dem 27. November 2015 muss die Sachkunde im Pflanzenschutz über den Sachkundenachweis im Scheckkartenformat nachgewiesen werden. Die Antragstellung erfolgt unter der Internetadresse Auf Grundlage der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung muss jeder, der einen Sachkundenachweis beim zuständigen Pflanzenschutzdienst beantragen. Dies gilt auch für bereits Sachkundige. Der Sachkundenachweis wird nun im Scheckkartenformat ausgestellt. Dem Antrag müssen entsprechende Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss beziehungsweise das Zeugnis über die Sachkundeprüfung beigefügt werden. Diese können elektronisch als *.pdf-, *.jpg-, *.png- oder *.zip-Datei (bis zu 1 Megabyte pro Datei) hochgeladen werden. Die Nachweise können auch als Kopie per Post zugeschickt werden. Dazu besteht die Möglichkeit, ein Anschreiben aus dem System auszudrucken und beizufügen. Seit dem 1. Januar 2016 müssen Personen, die vor dem 1. Januar 2013 einen für die Sachkunde anerkannten Berufsabschluss erlangt beziehungsweise eine Sachkundeprüfung abgelegt haben, zusätzlich eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahme an einer nach Paragraf 7 Pflanzenschutzgesetz von der zuständigen Behörde anerkannten Fortbildung einreichen. Nach Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen wird Ihnen ein Bescheid (Bewilligungsbeschied, Teilbewilligungsbescheid, Ablehnungsbescheid) ausgestellt und per Post zugesandt. Zusätzlich erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Der Druck der Sachkundekarte erfolgt erst nach Zahlungseingang der entsprechenden Gebühr (30 Euro). Auf Grundlage der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung muss jeder, der einen Sachkundenachweis beim zuständigen Pflanzenschutzdienst beantragen. Dies gilt auch für bereits Sachkundige. Der Sachkundenachweis wird nun im Scheckkartenformat ausgestellt. Dem Antrag müssen entsprechende Nachweise über den anerkannten Berufsabschluss beziehungsweise das Zeugnis über die Sachkundeprüfung beigefügt werden. Diese können elektronisch als *.pdf-, *.jpg-, *.png- oder *.zip-Datei (bis zu 1 Megabyte pro Datei) hochgeladen werden. Die Nachweise können auch als Kopie per Post zugeschickt werden. Dazu besteht die Möglichkeit, ein Anschreiben aus dem System auszudrucken und beizufügen. Seit dem 1. Januar 2016 müssen Personen, die vor dem 1. Januar 2013 einen für die Sachkunde anerkannten Berufsabschluss erlangt beziehungsweise eine Sachkundeprüfung abgelegt haben, zusätzlich eine Fortbildungsbescheinigung über die Teilnahme an einer nach Paragraf 7 Pflanzenschutzgesetz von der zuständigen Behörde anerkannten Fortbildung einreichen. Nach Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen wird Ihnen ein Bescheid (Bewilligungsbeschied, Teilbewilligungsbescheid, Ablehnungsbescheid) ausgestellt und per Post zugesandt. Zusätzlich erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Der Druck der Sachkundekarte erfolgt erst nach Zahlungseingang der entsprechenden Gebühr (30 Euro).

1 2 3