Darstellung von Molybdän
Die Hangstabilitätskarte des linksrheinischen Mainzer Beckens wurde erstmals von KRAUTER & STEINGÖTTER 1983 erstellt. In ihr sind im Maßstab 1 : 50 000 von Hangbewegungen betroffene bzw. gefährdete Gebiete dargestellt worden. In der 2. Auflage von ROGALL & SCHMITT (2005) wurden auf Basis aktueller Karten und neueren Schadensfällen weitere kritische Hangbereiche identifiziert. Bei der nun vorliegenden 3. Auflage der Gefahrenhinweiskarte handelt es sich um eine komplette Überarbeitung und Neukartierung der Rutschgebiete. Als Grundlage für die Arbeiten diente das Digitale Geländemodell (DGM) des Landes Rheinland-Pfalz aus den Jahren 2016 bis 2022. Das hochauflösende Geländemodell stellt die Geländeoberfläche in bisher unerreichter Genauigkeit dar, so dass Abrisse, Geländekanten, Senken und Wülste bei richtiger Betrachtung deutlich hervortreten und präzise kartiert und bewertet werden können. Mit Hilfe des Digitalen Geländemodells konnten die Rutschgebiete wesentlich detaillierter und präziser identifiziert werden, so dass nicht nur Aussagen zur Ausdehnung der Rutschungen gemacht werden konnten, sondern es auch möglich war, die Aktivität der Rutschmassen abzuschätzen und zu bewerten. Für die Bereiche innerhalb der dargestellten Gefahrengebiete gilt nicht zwangsläufig, dass sie stark gefährdet oder nicht bebaubar sind. Im Vorfeld der Bauplanung ist hier jedoch ein erhöhter Untersuchungsaufwand hinsichtlich der Hangstabilität notwendig und oft sind auch konstruktive Anpassungen der Bauwerke bei der Bauplanung vorzusehen. Umgekehrt kann jedoch nicht gefolgert werden, dass Baumaßnahmen, die außerhalb der ausgewiesenen Gefahrengebiete liegen, grundsätzlich unbedenklich sind. Die Gefahrenhinweiskarten sollten als ergänzende Planungsgrundlage im Vorfeld von Bauvorhaben dienen. Zu beachten sind die verlinkten weiterführenden Erläuterungen.
Das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) stellt ab dem 01.01.2026 eine sogenannte 'Ampelkarte' zur Frage der bergbaulichen Betroffenheit von Gemarkungen in Rheinland-Pfalz online zur Verfügung. $Absatz$ Diese Karte richtet sich sowohl an Gemeinden und Kommunen als Planungsträger als auch an Bürgerinnen und Bürger (private Bauanfragen).$Absatz$ Aus der Karte ist ersichtlich, ob das LGB zwingend zu beteiligen ist. $Absatz$ Dies ist erforderlich, wenn die Gemarkungen mit einer entsprechenden Kennzeichnung zu vermutetem oder nachgewiesenem Altbergbau versehen sind. $Absatz$ Bei Planungen innerhalb von Gemarkungen ohne diese Kennzeichnung ist eine Beteiligung des LGB hierzu nicht erforderlich.$Absatz$ Für die Erstellung der „Ampelkarte“ wurden alle beim LGB diesbezüglich vorhandenen Archivunterlagen und verfügbare Literatur ausgewertet und den einzelnen Gemarkungen des Landes zugeordnet.$Absatz$ Es ist zu beachten, dass dem LGB vorrangig nur Informationen vorliegen, soweit auf Grund früherer oder aktuell geltender gesetzlicher Bestimmungen jeweils eine Zuständigkeit der Behörde bzw. eine Verpflichtung zur Vorlage und Dokumentation seitens der Rechteinhaber bestand oder besteht. $Absatz$ Darüber hinaus wären die für die Gewinnung sonstiger Bodenschätze zuständigen Behörden, beispielsweise die Gewerbeaufsicht, zu beteiligen. $Absatz$ Unsere Unterlagen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.$Absatz$ So kann es etwa vorkommen, dass nicht dokumentierter historischer Bergbau stattgefunden hat, Unterlagen verloren gegangen sind oder nicht überliefert wurden – etwa durch Brände oder Kriegsereignisse.$Absatz$ Das LGB arbeitet im Rahmen der Digitalisierung fortlaufend an der Aufarbeitung vorhandener Daten und erfasst ebenso neu hinzukommende. $Absatz$ In diesem Zusammenhang erfolgt auch eine regelmäßige Aktualisierung der Ampelkarte. Der aktuelle Stand ist jeweils auf der Karte verzeichnet.$Absatz$ Sollten Sie im Rahmen der Planung, der Umsetzung der Bauvorhaben bzw. Recherchen in von uns als unbedenklich gekennzeichneten Gebieten Hinweise auf Bergbauaktivitäten feststellen oder konkrete Informationen darüber erlangen, bitten wir Sie, unverzüglich Kontakt mit uns aufzunehmen.
In den Bohrprotokollen dokumentierte Grundwasserstände unter Gelände zum Zeitpunkt der jeweiligen Bohrungen. In Abhängigkeit vom Relief können innerhalb der gleichen geologischen Einheit, insbesondere in den Fest- gesteinen, größere Unterschiede bestehen. In Tallagen liegt die Grundwasseroberfläche selten tiefer als 10 m. Im Normalfall nimmt der Flurabstand mit ansteigendem Gelände zu und zwar umso mehr, je höher die Gebirgsdurchlässigkeit ist.
Darstellung von Gold
Als Grobboden oder Bodenskelett bezeichnet man die Bestandteile eines Bodens mit einem Äquivalentdurchmesser von mehr als 2 mm.$Absatz$ Der Grobbodengehalt ist eine wichtige Größe zur Kennzeichnung des Gesamtcharakters bzw. wichtiger Eigenschaften und Funktionen eines Bodens. Der Grobbodengehalt wurde im Gelände abgeschätzt.
Die Schichtverzeichnisse von über 1500 landesweit verteilten und mindestens 100 m tiefen Bohrungen wurden ausgewertet. Den Schichten wurden Wärmeleitfähigkeiten für den trockenen und wassergesättigten Zustand zugewiesen. Für die Lockergesteine entsprechen diese der VDI 4640 Blatt 1. Die Wärmeleitfähigkeiten der Festgesteine stellen Mittelwerte dar, die auf Untersuchungen im Landesamt für Geologie und Bergbau beruhen. Diese Werte wurden für die Tiefenintervalle 40, 60, 80 und 100 m verwendet.
Die Schichtverzeichnisse von über 1500 landesweit verteilten und mindestens 100 m tiefen Bohrungen wurden ausgewertet. Den Schichten wurden Wärmeleitfähigkeiten für den trockenen und wassergesättigten Zustand zugewiesen. Für die Lockergesteine entsprechen diese der VDI 4640 Blatt 1. Die Wärmeleitfähigkeiten der Festgesteine stellen Mittelwerte dar, die auf Untersuchungen im Landesamt für Geologie und Bergbau beruhen. Diese Werte wurden für die Tiefenintervalle 40, 60, 80 und 100 m verwendet.
Darstellung von Zinn
Darstellung von Uran