Der Datensatz enthält die aktuellen Restriktionszonen der Afrikanischen Schweinepest im Hoheitsgebiet des Freistaates Sachsen in Umsetzung der Verordung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) und deren Folgeverordnungen.
Im Norden durch südliche Grenze Flurstücke 8316 und 7912 der Gemarkung Schnelsen (Süntelstraße und Pinneberger Straße) im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks Flurstück 8510 (Holsteiner Chaussee), die südliche Grenze des Flurstücks 8894 (Hogenfelder Kamp) und durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 8891 und 8690 der Gemarkung Schnelsen.
Der Datensatz enthält das von den Tierseuchennachrichten (TSN) festgelegte Raster (1km x 1km) mit der zugehörigen Nummerierung.
Die überblicksweise Überwachung dient der Bewertung des Zustands und langfristiger Veränderungen und wird in Schleswig-Holstein an den fünf großen Seen größer 10 km² Seefläche durchgeführt. Eine überblicksweise chemische Überwachung findet mindestens einmal in sechs Jahren statt. Bei der biologischen Überwachung der Seen liegt das Intervall bei einem bis drei Jahren.
Die operative Überwachung wird an 67 Seen mit einer Seefläche größer 50 ha durchgeführt, welche die geltenden Umweltziele wahrscheinlich nicht erfüllen, um das Ausmaß und die Auswirkung der Belastungen und die Wirkung der durchgeführten Maßnahmen beurteilen zu können, sowie an Wasserkörpern, in die prioritäre Stoffe eingeleitet werden. Hierbei werden solche biologischen Qualitätskomponenten und stoffliche Parameter überwacht, die auf die Belastungen am empfindlichsten bzw. deutlichsten reagieren. Der Untersuchungsumfang wird während des Bewirtschaftungszeitraums den Erfordernissen angepasst.
Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 12 für den Gel-tungsbereich zwischen Bahnfläche - Dehnhaide - Friedrichsberger Straße und Bezirksgrenze Wandsbek/Hamburg-Nord (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 423) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Friedrichsberger Straße - Holsteinischer Kamp - West¬grenze des Flurstücks 1651 der Gemarkung Barmbek- Amselstraße - Friedrichsberger Straße - Dehnhaide- Ostgrenzen der Flurstücke 6108 und 6109 der Gemarkung Barmbek - Bezirksgrenze.
Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 11 für den Geltungsbereich zwischen Hamburger Straße und Holsteinischer Kamp (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 422) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Hamburger Straße -Volksdorfer Straße - Vogelweide - Holsteinischer Kamp - U-Bahn-Trasse in Hochlage einschließlich Bahnhofsgebäude - Wagnerstraße.
Der Bebauungsplan Barmbek-Süd 32 für den Geltungsbereich südlich Holsteinischer Kamp, westlich Marschnerstraße (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 422) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Wagnerstraße - U-Bahnhof Hamburger Straße (Louis- Braille-Platz) - Holsteinischer Kamp - Marschnerstraße - Gluckstraße.
Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Barmbek-Süd, Ortsteil: 422 , Planbezirk: Wagnerstraße, Holsteinischer Kamp, Heinskamp, Uferstraße
Bezirk: Hamburg-Nord, Stadtteil: Barmbek-Süd, Ortsteil: 422, Planbezirk: Bürgerstraße, Holsteinischer Kamp, Friedrichsberger Straße, Gluckstraße
Origin | Count |
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Bund | 171 |
Europa | 1 |
Land | 129 |
Wissenschaft | 7 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 97 |
Gesetzestext | 2 |
Messwerte | 8 |
Text | 46 |
Umweltprüfung | 19 |
unbekannt | 90 |
License | Count |
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geschlossen | 108 |
offen | 144 |
unbekannt | 10 |
Language | Count |
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Deutsch | 245 |
Englisch | 23 |
unbekannt | 13 |
Resource type | Count |
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Archiv | 6 |
Bild | 1 |
Datei | 4 |
Dokument | 48 |
Keine | 109 |
Unbekannt | 3 |
Webdienst | 36 |
Webseite | 125 |
Topic | Count |
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Boden | 130 |
Lebewesen & Lebensräume | 220 |
Luft | 104 |
Mensch & Umwelt | 261 |
Wasser | 134 |
Weitere | 252 |