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s/amru2/Amrum/gi

Grundwassermessstelle APP_GWMN_403

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_403 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EI05 : Amrum. Es liegen insgesamt 57648 Messwerte vor. Es liegen außerdem 23 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Grundwassermessstelle APP_GWMN_404

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_404 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EI05 : Amrum. Es liegen insgesamt 59246 Messwerte vor. Es liegen außerdem 23 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Grundwassermessstelle APP_GWMN_405

Dieser Datensatz beschreibt die Grundwassermessstelle APP_GWMN_405 in Schleswig-Holstein. Die Messstelle liegt im Grundwasserkörper EI05 : Amrum. Es liegen insgesamt 53798 Messwerte vor. Es liegen außerdem 45 Probenentnahmen vor (siehe Resourcen).

Ortsdosisleistung (ODL): 25946 Nebel / Amrum (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Nebel / Amrum.

Mehr als verschüttete Täler: Dienen Tunneltäler als bevorzugte Fließwege für frisches Grundwasser in der Nordsee?

Die stetig wachsende Bevölkerung führt zu einem steigenden Bedarf an Frischwasser und die Entnahme von Grundwasser ist eine der wichtigsten Quellen diesen Bedarf zu decken. Engpässe in der Frischwasserversorgung haben die Suche Nachweis von frischem Grundwasser unter dem heutigen Meeresboden angetrieben. Die Rolle glazialer Strukturen, welche während der Vergletscherungen entstanden sind, ist jedoch im Hinblick auf das Vorkommen frischen Grundwassers noch wenig bekannt. Insbesondere sogenannte Tunneltäler (TT), welche sich unter den Eisschilden bildeten, könnten von besonderer Relevanz sein. Ihre Ausmaße (bis zu 5 km breit, 400 m tief, 100te km lang) spiegeln die gewaltigen Schmelzwassermengen wider, die den Untergrund unter den Eisschilden durchspülten. Ihre Entstehung und Füllung resultierte in stark durchlässigen Sanden und Kiesen im unteren Teil und feinkörnigen Ablagerungen im oberen Teil dieser Strukturen. Diese Konfiguration begünstigt eine Rolle als bevorzugte Fließwege für offshore Grundwasser. Zur Untersuchung des Potenzials von TT als bevorzugte Fließwege für offshore frisches Grundwasser (OFG), verfolgt dieses Projekt folgende Ziele: (O1) Durch die Kombination von elektromagnetischen und seismischen Daten wollen wir ein strukturgebundenes Widerstandsmodell für mehrere TT erstellen; (O2) Wir wollen die Salzgehaltswerte für verschiedene Architekturen und Tiefen von TT abschätzen; (O3) Aufbauend auf den ersten beiden Zielen wollen wir die Ergebnisse für das gesamte Arbeitsgebiet in ein detailliertes lithologisches 3D-Modell extrapolieren. Die sich daraus ergebende Salzgehaltsverteilung im Untergrund wird dazu beitragen, die Ober- und Untergrenzen des Volumens frischen Grundwassers abzugrenzen und die Grundlage für ein detailliertes Grundwassermodell schaffen. Folgende Schritte sind dazu nötig: (S1) Kartierung und Charakterisierung der räumlichen Heterogenität von TT anhand vorhandener seismischer Daten; (S2) Erstellung eines lithologischen Modells für den Untergrund zwischen Amrum und Helgoland von 0 bis 400 m Tiefe; (S3) Identifizierung vielversprechender Standorte und Durchführung von CSEM-Messungen (Controlled Source Electromagnetic) zur Untersuchung der Verteilung des elektrischen Widerstands im Untergrund (TT); (S4) Kombination von Widerstandsmessungen mit Mehrkanal-Seismikdaten (MCS) zur Ableitung des Salzgehalts der Porenflüssigkeit; (S5) Extrapolation der Ergebnisse für das gesamte lithologische Modell. Tunneltäler existieren in ehemals vergletscherten Regionen weltweit. Gelingt uns der Nachweis von OFG in Tunneltälern, hätte dies erhebliche Implikationen für bisher unbekannte Süßwasserverteilungen und hydrologische Systeme. Die uns zur Verfügung stehenden Daten bieten eine einzigartige Möglichkeit zur Integration von CSEM- und seismischen Messungen bei begrenztem Aufwand. Die Ergebnisse des Projekts werden einen neuen Blick auf offshore Gletscherlandschaften und ihre Rolle im pleistozänen Wasserkreislauf erlauben.

Wasserstandsvorhersage Nordsee, Wittdün, Amrum, Hafen

Mittleres Hochwasser (MHW): 6m über Pegelnullpunkt, Mittleres Niedrigwasser (MNW): 3m über Pegelnullpunkt

Das Wildkaninchen

Das Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Die Vorderläufe sind relativ kräftig entwickelt, da sie zum Graben der Gänge eingesetzt werden. Durchschnittlich beträgt die Kopf-Rumpf-Länge 40 – 45 cm, die Körperhöhe ca. 17 cm, das Gewicht ausgewachsener Tiere etwa 2 kg. Der runde Kopf hat auffällig große, dunkle Augen. Das glatte Fell ist auf der Oberseite grau bis graubraun, die Unterseite ist scharf weiß abgesetzt. Unterschiedliche Farbvariationen sind jedoch häufig und können durch Einkreuzen von entwichenen Hauskaninchen entstehen. Die ursprüngliche Heimat der Wildkaninchen ist die Pyrenäenhalbinsel und Nordafrika, wo die Art in fast unverändertem Zustand die letzte Eiszeit überdauerte. Durch die Phönizier wurde der Name Sphania, was soviel wie Kaninchen bedeutet, für Spanien geprägt. Von dort aus wurden die Tiere durch den Einfluss des Menschen nach West- und Mitteleuropa gebracht. Bereits im 1. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wurden Kaninchen durch die Römer für kulinarische Genüsse aus Iberien importiert. Auch hielt man sich Kaninchen in Klöstern und an Höfen geistlicher Würdenträger, da das Fleisch neugeborener Tiere als Fastenspeise erlaubt war. Französische Mönche begannen im 16. Jahrhundert verschiedene Farbgebungen und Größen zu züchten. 1231 wurden erstmals aus England stammende Wildkaninchen auf der Insel Amrum ausgesetzt. Erst im 18. /19. Jahrhundert verbreiten sich die Tiere in Europa, so dass sie häufiger gejagt wurden. Die bevorzugten Lebensräume sind die halboffene Feldflur, Dünen, bewaldete Böschungen, Eisenbahndämme oder ähnliche Strukturen. Kaninchen bevorzugen mildes Klima. Zur Anlage ihrer Baue benötigen sie leichte und durchlässige Böden. Auch in Städten, mit entsprechenden halboffenen Strukturen und Sandboden, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in Grünanlagen, Gärten, Höfen oder auf Flugplätzen finden sie gute Lebensbedingungen. Wildkaninchen leben in territorial streng abgegrenzten hierarchischen Gemeinschaften und legen weit verzweigte Höhlensysteme mit mehreren Ein- und Ausgängen und Wohnkesseln an. Die Populationsdichte kann bis zu 150 Tiere pro Hektar erreichen. Oft werden die Siedlungsplätze so stark unterhöhlt, dass sie dadurch abrutsch- oder einsturzgefährdet sein können. Dabei kommt es vor, dass bei den Grabtätigkeiten Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, was zu schweren Schäden an den Gehölzen führen kann. Auch im Winter sind Kaninchen aktiv. Das Revier wird gegen Eindringlinge meist erfolgreich verteidigt. Das kleine Kaninchen vertreibt dabei selbst Hasen, welche es durch Kehlbisse töten kann. Wildkaninchen sind nachtaktiv und haben eine genetisch bedingte Inaktivität in der Mittagszeit. Im Gegensatz zu Kaninchen graben Hasen keine Baue, sondern verstecken sich lediglich vor ihren Feinden. Die Jungen werden in sogenannte Sassen (weichen Vertiefungen) abgelegt, wo diese in eine Art Starre fallen und so, weitgehend gedeckt vor Feinden, geschützt sind. Hasen sind wesentlich scheuer als Kaninchen und nähern sich nur bei größter Futternot der Umgebung von Menschen. Bei der Nahrungssuche sind Kaninchen nicht wählerisch. Neben Gräsern, Kräutern, Trieben, Knospen werden auch Rinde, Getreide, Gemüse oder Rüben gefressen. Sie schrecken selbst vor Disteln oder Brennnesseln nicht zurück. Treten die possierlichen Nager in großer Dichte auf, werden fast alle Stauden und Gehölze gärtnerischer Kulturen geschädigt. Besonders in harten und schneereichen Wintern nagen die Tiere gern die Rinde junger Bäume und Sträucher ab und können fingerstarke Bäume ganz abbeißen. Um ihren Vitamin B1-Bedarf zu decken, wird zusätzlich im Winter ein im Blinddarm produzierter bakterien- und vitaminreicher Kot nach dem Ausscheiden sofort wieder aufgenommen. Bei gefangen gehaltenen Tieren wurde beobachtet, dass sie auch tierische Nahrung, wie Hackfleisch und Fleischreste an Knochen fressen. Die Paarungszeit beginnt zwischen Februar und März und dauert die gesamte warme Jahreszeit an. Die „Häsin“ – das Weibchen – bringt nach ca. 30 Tagen Tragzeit in „Setzröhren“ der Baue, die sie mit ausgerupfter Bauchwolle weich auspolstert, durchschnittlich 5 bis 10 wenig entwickelte und nackte Junge zur Welt, die am 10. Tag die Augen öffnen. Beim Verlassen des Erdbaues, verscharrt die Häsin sorgsam den Zugang zu ihren Jungen. Unter günstigen Bedingungen kann es bis zu 7 Würfen pro Jahr kommen. Die Jungen sind schon nach etwa vier Wochen selbstständig und mit etwa acht Monaten geschlechtsreif, so dass die Jungweibchen der ersten Würfe bereits im gleichen Jahr selbst trächtig werden können. Die lokale Dichte der Kaninchen kann in wenigen Jahren extrem stark zunehmen und auch in der Stadt zu einer Plage werden, da hier die natürlichen Feinde weitgehend fehlen. Im Gegensatz zu den Hasen leben Wildkaninchen gesellig in Ansiedlungen von acht bis zwölf Tieren unter denen eine strenge Rangordnung herrscht. Die Kolonien werden von einem weiblichen und einem männlichen Tier dominiert. Tagsüber halten sich die Tiere meist im Bau auf und gehen mit Einbruch der Dämmerung auf Nahrungssuche. In ruhigeren Arealen sind sie auch tagaktiv. Wildkaninchen entfernen sich kaum mehr als 200 m, selten 500 m von ihrem Bau. Bei drohender Gefahr klopft das Kaninchen mit den Hinterbeinen auf dem Boden und warnt somit andere Kaninchen in der Umgebung. Wildkaninchen können bei optimalen Bedingungen zwischen 7 und 10 Jahre alt werden, wobei die allgemeine Lebenserwartung in freier Wildbahn etwa zwei Jahre beträgt. Nur ca. 10 % einer Population erreichen das dritte Lebensjahr. Derzeit werden Kaninchenbestände von der Myxomatose und von der sogenannten Chinaseuche bedroht. In den letzten Jahren (seit ca. 1998 in Berlin) sind deshalb die Kaninchenbestände in Mitteleuropa stark zurückgegangen. In einigen Bundesländern denkt man bereits über Kaninchenschutzprogramme nach. Myxomatose ist eine Viruserkrankung aus Südamerika, die seit 1952 in Europa vorkommt und deren Übertragung durch Flöhe erfolgt. Im Krankheitsverlauf zeigen sich zahlreiche Tumore auf dem Körper, es entzündet sich die Bindehaut der Augen und die Ohren schwellen an. Die Tiere sterben, je nach Art des Virusstammes, nach 14 Tagen bis 50 Tagen einen qualvollen Tod. Tiere, die an Myxomatose erkranken, verlieren offensichtlich die Orientierung. Ein so erkranktes Kaninchen verkriecht sich nicht mehr in seinen Bau, sondern bleibt regungslos sitzen, auch wenn man sich dem Tier nähert. Aus Sicht des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung ist es angezeigt, ein solches Kaninchen dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit es von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden kann. RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) oder „Chinaseuche“ beruht auf einem Virus, der 1988 von China aus eingeschleppt wurde. Der Virus befällt Haus- und Wildkaninchen und kann auch auf den Hasen übertragen werden. Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch auffällige Blutungen der Luftröhre, der Lunge und im Bauchraum. Das Tier leidet unter Krämpfen und Atemnot. In einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen führt dies zum Tod. Kaninchen können im Ausnahmefall den Tollwut-Virus übertragen. Sie sind jedoch aufgrund durchgeführter Impfkampagnen nicht als Risikofaktoren zu sehen. Schäden, insbesondere auf kleineren Grundstücken, sind sicherlich eher selten, da die ständige Benutzung eines Gartens durch Mensch und Haustier die Wildkaninchen meist vertreibt. Katzen zum Beispiel stellen eine ernsthafte Gefahr besonders für junge und unerfahrene Kaninchen dar. Gärten, die das Revier von Katzen sind, werden in jedem Fall gemieden. Leere oder große ungenutzte Grundstücksteile hingegen könnten Futter oder Gelegenheit für die Anlage eines Baus bieten. Möchte man die kleinen Nager nicht tolerieren, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Einzäunen der zu schützenden Fläche mit Drahtzaun; dabei den Draht mindestens 20 cm tief in die Erde einlassen, da die Tiere gute Wühler sind einzelne Stämme können mit Drahtmanschetten gegen Verbiss geschützt werden betroffene Gewächse können mit Wildverbissmittel bestrichen werden (dieses Verfahren wirkt aber nur, wenn die Tiere in der Nähe noch unbehandelte Nahrung vorfinden) Fallobst entfernen begonnene Baue können unter der Voraussetzung, dass sich kein Wildkaninchen in den Gängen befindet, unzugänglich gemacht werden in den Wintermonaten – Ablenkung der Tiere von Gehölzen durch Auslegen von Zweigen, die beim Baumschnitt anfallen. Sollte das Bejagen der Tiere dennoch in Ausnahmefällen notwendig werden, ist dies mit natürlichen Gegenspielern wie Greifvögeln aber auch mit Frettchen möglich. Eine Bejagung darf nur durch Jäger bzw. Falkner und mit Genehmigung der Jagdbehörde erfolgen. Kaninchen sind weder gefährlich noch verursachen sie irreparable Schäden in unseren Gärten. Durch Krankheiten ohnehin dezimiert, muss ihnen, wie auch den noch selteneren Hasen, in menschlicher Nähe eine Nische gelassen werden. Für uns Menschen sollte die Möglichkeit für Beobachtungen der eher scheuen Tiere im Vordergrund stehen. Nur so können das Verständnis für die Natur und deren Geschöpfe sowie Zusammenhänge zwischen menschlichem Handeln und Veränderungen in der Natur erkannt werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln).

II. Schleswig-Holstein

II. Schleswig-Holstein 1. Sylt - List (ab drei Stunden vor bis drei Stunden nach Hochwasser) 2. Sylt - Westküste 3. Sylt Hörnum (ab drei Stunden vor bis drei Stunden nach Niedrigwasser) 4. Dagebüll 5. Föhr - Ost 6. Föhr - West 7. Föhr - Süd 8. Amrum - Seeseite 9. Amrum - Wittdün 10. Schlüttsiel 11. Lüttmoorsiel 12. Holmer Siel 13. Pellworm 14. Dreisprung 15. Husum - Dockkoog 16. Simonsberg-Lundenbergsand 17. Westerhever 18. St. Peter-Ording 19. Vollerwiek 20. Büsum 21. Büsum - Ost 22. Meldorfer Bucht Stand: 28. April 2023

§ 7 Geschwindigkeitsbegrenzungen

§ 7 Geschwindigkeitsbegrenzungen (1) Soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt, ist es untersagt, mit einem Wasserfahrzeug, das durch Maschinenkraft angetrieben wird, schneller als 12 Knoten *) über Grund zu fahren. (2) Abweichend von Absatz 1 ist es untersagt, mit einem Wasserfahrzeug, das durch Maschinenkraft angetrieben wird schneller als 16 Knoten über Grund in Fahrwasser außerhalb der Besonderen Schutzgebiete, schneller als 8 Knoten über Grund in den Besonderen Schutzgebieten außerhalb der dort befindlichen Fahrwasser und vorbehaltlich der Zulässigkeit des Befahrens außerhalb der Schutzzeiten zu fahren. (3) Abweichend von Absatz 1 und vorbehaltlich des Absatzes 2 ist es untersagt, mit einem Wasserfahrzeug, das durch Maschinenkraft angetrieben wird, seeseitig der Basislinie schneller als 16 Knoten über Grund zu fahren. Für die Unterbrechungen der Basislinie bei den Ostfriesischen Inseln gelten als maßgebliche Linien die kürzeste Verbindung zwischen den Basislinienpunkten, an denen die Basislinie unterbrochen ist, die kürzeste Verbindung zwischen der Westbake auf der Insel Juist und der Ostbake auf der Insel Borkum sowie die kürzeste Verbindung zwischen dem Rundumfeuer Borkums und der Nationalparkgrenze im Westen. (4) Abweichend von Absatz 3 gelten die Absätze 1 und 2 innerhalb eines Radius von drei Seemeilen vom nördlichen Basislinienpunkt bei Amrum und innerhalb eines Radius von drei Seemeilen vom Basislinienpunkt bei Eiderstedt. (5) Zum Transport von Gütern und zur Beförderung von Personen darf ein gewerblich eingesetztes Wasserfahrzeug nur in Schnellfahrkorridoren, die in Anlage 3 Abschnitt E bestimmt sind, in Fahrwassern, sofern es sich um ein Fahrgastschiff handelt, das vor dem 15. Februar 1995 seit mindestens sechs Monaten in der Watten- oder Helgolandfahrt eingesetzt worden ist, mit bis zu 24 Knoten über Grund gefahren werden. (6) Die Berechtigung, ein Fahrgastschiff nach Absatz 5 Nummer 2 bis zu 24 Knoten zu fahren, geht von dem bisherigen Fahrgastschiff auf dasjenige Fahrgastschiff über, das im entsprechenden Fahrtgebiet eingesetzt wird und das bei Kiellegung oder bei Beginn der Umbauarbeiten die beste verfügbare Technik im Hinblick auf Wellenbildung und Emissionen im Sinne des § 3 Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verwendet. Dies ist durch ein Gutachten eines wissenschaftlichen Versuchsinstituts, das seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum hat und Mitglied im Advisory Board der International Towing Tank Conference Association ist, oder einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft zu belegen. Der erste Einsatz des Ersatzfahrzeuges darf nicht später als 36 Monate nach Kiellegung oder nach Beginn der Umbauarbeiten erfolgen. (7) Die Absätze 1 bis 5 berühren nicht die weitergehenden Regelungen der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung oder der Schifffahrtsordnung Emsmündung und gelten nicht in den in Anlage 3 Abschnitt A bezeichneten Erlaubniszonen für die betreffende Nutzung. *) 1 Knoten ( kn ) = 1,852 km/h ; 8 kn = 14,8 km/h; 12 kn = 22,2 km/h; 16 kn = 29,6 km/h; 24 kn = 44,4 km/h. Stand: 28. April 2023

9. Amrum - Wittdün

9. Amrum - Wittdün Koordinaten WGS 84 (Breite/Länge) Koordinaten WGS 84 (Breite/Länge) Koordinaten WGS 84 (Breite/Länge) 54°38,454'N, 8°22,949'E 54°38,461'N, 8°22,943'E 54°38,479'N, 8°22,924'E 54°38,495'N, 8°22,906'E 54°38,530'N, 8°22,868'E 54°38,557'N, 8°22,830'E 54°38,622'N, 8°22,744'E 54°39,270'N, 8°22,715'E 54°39,298'N, 8°22,714'E 54°39,294'N, 8°22,924'E 54°39,290'N, 8°23,020'E 54°39,279'N, 8°23,131'E 54°39,271'N, 8°23,273'E 54°39,261'N, 8°23,455'E 54°38,648'N, 8°23,689'E 54°38,644'N, 8°23,693'E 54°38,632'N, 8°23,705'E 54°38,626'N, 8°23,710'E 54°38,618'N, 8°23,719'E 54°38,613'N, 8°23,724'E 54°38,604'N, 8°23,731'E 54°38,599'N, 8°23,735'E 54°38,597'N, 8°23,737'E 54°38,589'N, 8°23,745'E 54°38,582'N, 8°23,750'E 54°38,573'N, 8°23,757'E 54°38,567'N, 8°23,762'E 54°38,557'N, 8°23,769'E 54°38,551'N, 8°23,773'E 54°38,541'N, 8°23,779'E 54°38,535'N, 8°23,783'E 54°38,525'N, 8°23,789'E 54°38,519'N, 8°23,792'E 54°38,509'N, 8°23,797'E 54°38,502'N, 8°23,801'E 54°38,492'N, 8°23,805'E 54°38,486'N, 8°23,808'E 54°38,476'N, 8°23,812'E 54°38,470'N, 8°23,814'E 54°38,461'N, 8°23,818'E 54°38,454'N, 8°23,820'E 54°38,442'N, 8°23,823'E 54°38,435'N, 8°23,825'E 54°38,425'N, 8°23,827'E 54°38,418'N, 8°23,829'E 54°38,408'N, 8°23,831'E 54°38,401'N, 8°23,832'E 54°38,391'N, 8°23,833'E 54°38,384'N, 8°23,834'E 54°38,373'N, 8°23,834'E 54°38,366'N, 8°23,835'E 54°38,360'N, 8°23,835'E 54°38,351'N, 8°23,835'E 54°38,340'N, 8°23,834'E 54°38,333'N, 8°23,834'E 54°38,323'N, 8°23,833'E 54°38,316'N, 8°23,832'E 54°38,306'N, 8°23,831'E 54°38,299'N, 8°23,829'E 54°38,289'N, 8°23,827'E 54°38,281'N, 8°23,826'E 54°38,269'N, 8°23,822'E 54°38,260'N, 8°23,820'E 54°38,244'N, 8°23,815'E 54°38,244'N, 8°23,820'E 54°38,245'N, 8°23,838'E 54°38,246'N, 8°23,850'E 54°38,246'N, 8°23,867'E 54°38,247'N, 8°23,879'E 54°38,248'N, 8°23,897'E 54°38,248'N, 8°23,907'E 54°38,248'N, 8°23,923'E 54°38,248'N, 8°23,934'E 54°38,248'N, 8°23,955'E 54°38,248'N, 8°23,968'E 54°38,248'N, 8°23,985'E 54°38,247'N, 8°23,997'E 54°38,246'N, 8°24,015'E 54°38,246'N, 8°24,026'E 54°38,245'N, 8°24,041'E 54°38,245'N, 8°24,059'E 54°38,244'N, 8°24,071'E 54°38,244'N, 8°24,089'E 54°38,243'N, 8°24,100'E 54°38,242'N, 8°24,118'E 54°38,241'N, 8°24,130'E 54°38,240'N, 8°24,148'E 54°38,238'N, 8°24,161'E 54°38,237'N, 8°24,172'E 54°38,236'N, 8°24,186'E 54°38,234'N, 8°24,205'E 54°38,232'N, 8°24,217'E 54°38,230'N, 8°24,234'E 54°38,228'N, 8°24,245'E 54°38,226'N, 8°24,263'E 54°38,224'N, 8°24,274'E 54°38,221'N, 8°24,291'E 54°38,219'N, 8°24,303'E 54°38,215'N, 8°24,322'E 54°38,212'N, 8°24,333'E 54°38,209'N, 8°24,348'E 54°38,207'N, 8°24,358'E 54°38,203'N, 8°24,374'E 54°38,200'N, 8°24,385'E 54°38,196'N, 8°24,401'E 54°38,193'N, 8°24,412'E 54°38,189'N, 8°24,428'E 54°38,186'N, 8°24,438'E 54°38,181'N, 8°24,454'E 54°38,178'N, 8°24,464'E 54°38,173'N, 8°24,479'E 54°38,169'N, 8°24,490'E 54°38,168'N, 8°24,494'E 54°37,899'N, 8°24,243'E 54°37,907'N, 8°24,171'E 54°37,909'N, 8°24,094'E 54°37,906'N, 8°24,021'E 54°37,901'N, 8°23,948'E 54°37,891'N, 8°23,868'E 54°37,878'N, 8°23,801'E 54°37,865'N, 8°23,705'E 54°37,863'N, 8°23,623'E 54°37,864'N, 8°23,524'E 54°37,872'N, 8°23,428'E 54°37,886'N, 8°23,354'E 54°37,903'N, 8°23,286'E 54°37,922'N, 8°23,233'E 54°37,941'N, 8°23,191'E 54°37,962'N, 8°23,147'E 54°37,977'N, 8°23,115'E 54°37,997'N, 8°23,085'E 54°38,016'N, 8°23,062'E 54°38,031'N, 8°23,042'E 54°38,044'N, 8°23,021'E 54°38,056'N, 8°23,005'E 54°38,073'N, 8°23,000'E 54°38,085'N, 8°23,001'E 54°38,110'N, 8°23,006'E 54°38,131'N, 8°23,013'E 54°38,150'N, 8°23,021'E 54°38,168'N, 8°23,031'E 54°38,192'N, 8°23,043'E 54°38,211'N, 8°23,058'E 54°38,226'N, 8°23,070'E 54°38,244'N, 8°23,087'E 54°38,262'N, 8°23,105'E 54°38,282'N, 8°23,124'E 54°38,321'N, 8°23,127'E 54°38,335'N, 8°23,100'E 54°38,338'N, 8°22,960'E 54°38,357'N, 8°22,972'E 54°38,388'N, 8°22,982'E 54°38,423'N, 8°22,977'E 54°38,442'N, 8°22,960'E 54°38,454'N, 8°22,949'E Stand: 28. April 2023

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