In diesem Forschungsvorhaben sollen die Effekte von Habitatfragmentierung auf Nahrungsnetze untersucht werden. Als Modellsystem dient die trophische Kaskade 'Pflanze - Pilz/Blattschneiderameise - Prädator/Parasit' im Atlantischen Regenwald Brasiliens, eines der weltweit am stärksten gefährdeten Waldökosysteme. Seit langem wird eine Zunahme der Dichte und Diversität von Blattschneiderameisen (BSA) in gestörten Habitaten beobachtet. Die Gründe hierfür sind jedoch weitgehend ungeklärt. Die diesem Projekt zugrunde liegenden Arbeitshypothesen basieren auf der Annahme, dass sowohl die Kontrolle durch Resourcenqualität als auch durch Prädation und Parasitismus in fragmentierten Wäldern weniger effizient sind als in geschlossenen Waldsystemen. Zur Beurteilung der bottom-up-Kontrolle wird daher untersucht, ob (1) pflanzliche Abwehr, (2) BSA Nahrungsbreite, (3) -Aktionsradius und (4) -Herbivorierate in Waldfragmenten zunehmen. Die Effizienz der top-down Kontrolle wird darüber bestimmt ob (1) Prädationsrate sowie (2) Ameisen- und Pilzparasitierung in kontinuierlichen Wäldern zunehmen und (3) der Koloniegründungserfolg abnimmt. Die Evaluierung der einzelnen Parameter und ihrer relativen Bedeutung soll das Verständnis der funktionellen Rolle trophischer Interaktionen am Beispiel dieser Schlüsselarten neotropischer Ökosysteme verbessern
Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz eröffnet die Abschlusstagung des Artenschutzprojekts „Wiesenknopf-Ameisenbläulinge“. Sind die beiden Tagfalterarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling vorhanden, ist das ein Indiz, dass ökologisch alles im Gleichgewicht ist „Der Zustand der beiden Tagfalterarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling spiegelt den Zustand einer ganzen Lebensgemeinschaft wider und dient als Frühwarnsystem für den Zustand vieler anderer Arten. Der Helle und Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling leben in extensiv genutzten Feuchtwiesen, den artenreichsten Lebensräumen unserer Kulturlandschaft. Feuchtwiesen haben beim Erhalt der Biodiversität eine Schlüsselrolle, da hier viele spezialisierte Arten leben, wie etwa die beiden gefährdeten Tagfalterarten. Sie dienen außerdem der Wasserfilterfunktion, dem Hochwasserschutz sowie als CO 2 -Senke. Deshalb ist es so wichtig, sie zu erhalten und Artenschutzprojekte wie dieses zu fördern“, so Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz am heutigen Freitag auf der Abschlusstagung des Artenschutzprojektes Wiesenknopf-Ameisenbläulinge in Oberlahr im Landkreis Altenkirchen. Der einzigartige Lebenszyklus der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge zeigt deutlich, wie komplex die Natur ist und wie stark Tiere und Pflanzen in einem Ökosystem miteinander vernetzt sein können. Damit die Schmetterlingsarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Phengaris teleius und P. nausithous) überleben können, brauchen sie mindestens zwei Voraussetzungen: Die Blume „Großer Wiesenknopf“ (Blume des Jahres 2021), die als Nektarpflanze, Ruhe- und Paarungsplatz, einziger Eiablageort und Raupenfutterpflanze dient und zusätzlich jeweils eine bestimmte Ameisenart, die Rote Gartenameise bzw. die Trockenrasen-Knotenameise. Die Ameisen tragen die Raupen nach einem komplexen Adoptionsritual in ihr Nest, wo die Raupen überwintern und sich räuberisch von der Ameisenbrut ernähren. Durch Tarnung mit Gerüchen und Geräuschen fällt den Ameisen der Parasit nicht auf. Die Kombination aus Wiesenknopf und Ameisen gibt es oft nur auf Wiesen, die extensiv bewirtschaftet werden. Um die beiden gefährdeten Ameisenbläulingsarten zu schützen und deren Lebensräume zu erhalten, wurde seit März 2020 ein Artenschutzprojekt von der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) in den Landkreisen Ahrweiler, Altenkirchen, Neuwied und dem Westerwaldkreis durchgeführt. Durch die Projektgelder in Höhe von rund 910.000 Euro wurde sowohl die Umsetzung von Maßnahmen als auch projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit gefördert. Die Projektmittel stammen zu jeweils 50 Prozent aus dem ELER-Entwicklungsprogramm „Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“, kurz „EPLR EULLE“ sowie aus Landesmitteln. Damit konnten rund 70 Hektar als Lebensraum für die seltenen Falterarten aufgewertet werden. Denn Überdüngung, Pestizideintrag, aber auch Verbuschung führen dazu, dass Arten, wie der Helle und der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling verschwinden. Bei den beiden spezialisierten Faltern kommt hinzu, dass auch eine gängige Wiesennutzung in der Landwirtschaft, nämlich die Mahd oder Beweidung im Sommer, schädlich sein kann. Denn zur Flugzeit der Wiesenknopf-Ameisenbläulinge im Juli und August muss der Große Wiesenknopf blühen, damit die Falter überleben können. Um die Bestände zu finden und die Vorkommen gezielt zu fördern, wurden zudem insgesamt 7.000 Hektar kartiert. Ein weiteres wesentliches Ziel des fünfjährigen Projektes war es außerdem, die Öffentlichkeit für die Art und deren Lebensraum zu begeistern. Daher fanden zahlreiche Informationsveranstaltungen wie Exkursionen, Ferien- und Schulklassenveranstaltungen, Aktionstage und Online-Veranstaltungen statt. Die beiden Tagfalterarten Heller und Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling leben nur in extensiv genutzten Feuchtwiesen. Auf diese sind auch viele Säugetiere, Vögel, Amphibien, Reptilien, Spinnen, Insekten und Pflanzen angewiesen. Damit profitiert eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren von den Schutzmaßnahmen für den Wiesenknopf-Ameisenbläuling. „Geht es den beiden Falterarten gut, können wir davon ausgehen, dass hier ökologisch alles im Gleichgewicht ist. Verschwinden sie jedoch, ist das ein Frühwarnsystem, das anzeigt, dass auch andere Arten gefährdet sind. Das Artensterben ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Vor dem Hintergrund der rasant fortschreitenden Biodiversitätskrise sind Artenschutzprojekte wie dieses von herausragender Bedeutung“, so Manz weiter. Auf der Tagung nahmen viele ehren- und hauptamtliche Personen aus der Region teil, die sich teilweise schon seit vielen Jahren mit den Ameisenbläulingen beschäftigen. Auch Vertreterinnen und Vertreter von Schutzprojekten aus anderen Bundesländern waren vor Ort. Denn international sind Deutschland und insbesondere Rheinland-Pfalz Schwerpunktregionen, in denen die Falter noch vorkommen.
Für die Präparation darf ein besonders geschütztes oder ein streng geschütztes Tier nur angenommen werden, wenn eine der folgenden Ausnahmen von den Naturentnahme- und Besitzverboten des Bundesnaturschutzgesetzes nachgewiesen werden kann und die Anforderungen nach Punkt 8 eingehalten werden. Nachzuweisende Ausnahmen vom Naturentnahme- und Besitzverbot für besonders geschützte und streng geschützte Tiere: a) In der heimischen Natur tot aufgefundenes jagdbares Tier vom Jäger mit Jagdscheinkopie und ansonsten mit einer Eigentumsabtrittserklärung und Jagdscheinkopie des Jagdausübungsberechtigten (s. Punkt 5 „Doppelrechtler“). b) In der heimischen Natur tot aufgefundenes besonders geschütztes Tier, für das ein schriftlicher Präparationsauftrag von einer der unter den Punkten 3.1 oder 3.2 genannten Forschungs- oder Lehreinrichtungen vorliegt. Streng geschützte Arten nur von den unter Punkt 3.1 aufgeführten staatlich anerkannten Einrichtungen [§ 45 (5) BNatSchG]. c) In der heimischen Natur tot aufgefundenes Tier, für dessen Präparation von der Aufnahmeeinrichtung eine Ausnahmegenehmigung vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Naturschutzbehörde vorliegt, d. h. von Einrichtungen nach Punkt 3.2 für streng geschützte Arten und von privaten Lehreinrichtungen sowie Ausstellungen von Vereinen für besonders geschützte und für streng geschützte Arten. Für Ausnahmegenehmigungen bezüglich der folgenden Arten sind in Sachsen-Anhalt die unteren Naturschutzbehörden bei den Landkreisen zuständig, abhängig vom jeweiligen Fundort des toten Tieres [§ 45 (5) und (7) BNatSchG, § 6 (5) NatSch ZustVO]: Elbebiber, Hornisse, Weißstorch, Mehlschwalbe, Mauersegler, Schleiereule, Turmfalke, Kranich, Fischadler, Rauchschwalbe, Dohle, Feldhamster, Fledermäuse, Ameisen, Wildbienen und Orchideen. d) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Zucht innerhalb der EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. e) Ein totes Tier, das nachweislich aus einer rechtmäßigen Einfuhr in die EU stammt mit einer von „LIV – Lebend“ auf „BOD – Totes Tier“ geänderten EU-Bescheinigung bei einer Anhang A-Art und ansonsten mit dem Herkunftsnachweis [§ 45 (1) BNatSchG, Artikel 8 (1) und (5) EG-VO Nr. 338/97]. f) Tote Tiere der europäischen Vogelarten und der Arten des Anhangs IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aus Nicht-EU-Mitgliedsländern, für die Ausnahmegenehmigungen vom Bundesamt für Naturschutz in Bonn bzw. von der Behörde des Einfuhrlandes vorliegen [§ 45 (1) und (8) BNatSchG]. g) Ein totes Tier, das nachweislich in einem anderen EU-Mitgliedsstaat in Übereinstimmung mit dem dort geltenden Recht der Natur entnommen wurde mit einer behördlichen Bestätigung [§ 45 (1) BNatSchG]. h) Für die Rekonstruktion von Altpräparaten sind Nachweise beizufügen, die den Besitz vor Unterschutzstellung des jeweiligen toten Tieres belegen, z. B. durch je zwei Zeugenbestätigungen zum Altbesitz (s. www.wisia.de (1) und Artenschutzrechtliche Informationsschriften und Muster Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei)) [§ 46 BNatSchG]. Quelle: (1) Bundesamt für Naturschutz (BfN) zurück zu "Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere" Letzte Aktualisierung: 19.06.2019
Nahrungserwerb der Waldameisen in einem Eichenwald im Tages- und Jahresverlauf, Jahresbilanz (Menge, Zusammensetzung, Energiegehalt der Nahrung). Beeinflussung des Nahrungserwerbs durch Umweltfaktoren (Witterung, Nahrungsangebot). Regulation des Nahrungserwerbs durch die Waldameisen selbst. Einfluss der Waldameisen auf den Massenwechsel eines Schadinsekts (Eichenwickler Tortrix viridana L.).
DWD’s fully automatic MOSMIX product optimizes and interprets the forecast calculations of the NWP models ICON (DWD) and IFS (ECMWF), combines these and calculates statistically optimized weather forecasts in terms of point forecasts (PFCs). Thus, statistically corrected, updated forecasts for the next ten days are calculated for about 5400 locations around the world. Most forecasting locations are spread over Germany and Europe. MOSMIX forecasts (PFCs) include nearly all common meteorological parameters measured by weather stations. For further information please refer to: [in German: https://www.dwd.de/DE/leistungen/met_verfahren_mosmix/met_verfahren_mosmix.html ] [in English: https://www.dwd.de/EN/ourservices/met_application_mosmix/met_application_mosmix.html ]
In den Eichenwaeldern Unterfrankens kommt es in regelmaessigen Abstaenden zu Massenvermehrungen des gruenen Eichenwicklers. Der Einfluss von Waldameisen und Raubparasiten auf den Massenwechsel dieser und verwandter Arten wird im Freiland analysiert (Abundanzanalysen, Kontrollen des Nahrungseintrags der Waldameisen, Aufzuchten der Wirte und Parasiten, etc.). Der Nahrungserwerb der Waldameisen und seine Regulation werden auch in Laborexperimenten analysiert. Es ist unter anderem auch ein Ziel der Untersuchungen, grundsaetzliche Vorstellungen ueber den Einfluss einerseits der Waldameisen, andererseits der Raubparasiten, auf den Massenwechsel eines gradierenden Insekts zu gewinnen.
Waldameisen haben eine Bedeutung als Raeuber von Schadinsekten. Deshalb werden die Qualitaet und Quantitaet der Nahrung, die Regulation des Nahrungseintrags und der Energiehaushalt der Art Formica polyctena Foerster in Eichenwaeldern untersucht. Waldameisen zeigen viele Verhaltensweisen (Arbeitsteilung, Ortstreue, Nahrungsalarm, Spurrekrutierung u.a.), die es ihnen ermoeglichen, Nahrung in der Qualitaet und Quantitaet einzutragen, wie sie zur Aufrechterhaltung des Staatenlebens benoetigt wird.
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