Das Projekt "Die Küstenökosysteme am Arabischen Golf 10 Jahre nach der Ölkatastrophe des Golfkrieges von 1991" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Regensburg, Institut für Geographie.Durch die, im Golfkrieg von 1991, vom irakischen Aggressor mutwillig freigesetzten 1-6 Mio. t. Rohöl, wurden zahlreiche Küstenabschnitte an der saudiarabischen Küste verschmutzt. Die Lebewelt vieler Strand- und Intertidalbereiche wurde weitgehend vernichtet. Wissenschaftler aus Europa und Saudi Arabien untersuchten im Rahmen eines von der EU geförderten Projekts von 1992-1995 die Folgen der Katastrophe auf die Ökosysteme. Seit 1995 wurden keine weiteren Untersuchungen durchgeführt. Bei einer Reise im März 1999 konnte der Antragsteller an verschiedenen Strandabschnitten unter frischen Sedimenten (welche die Küste optisch voll regeneriert erscheinen lassen) noch beachtliche Teer- und Ölrückstände feststellen. In einigen Salzmarschbereichen findet erst jetzt eine zaghafte Kolonisierung von Krabben und Halophyten statt. Aufgrund der ausgezeichneten Dokumentation durch das EU-Projekt (der Antragsteller war daran beteiligt und hat daher zu allen Berichten Zugang) könnte durch erneute Untersuchungen 10 Jahre nach der Katastrophe die Regeneration, welche offensichtlich bei weitem noch nicht abgeschlossen ist, langfristig dokumentiert werden. Eine solche Studie würde erheblich zum besseren Verständnis von Regenerationsmechanismen in Abhängigkeit von verschiedenen Küstenökosystemen am Arabischen Golf beitragen.
Anlage 21 - Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung (zu § 53) Abschnitt 1 1. Verfahren zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung 1.1 Über die Zulassung von Lehrgängen zur grundlegenden Sicherheitsausbildung in der Binnenschifffahrt entscheidet die Berufsgenossenschaft. 1.2 Die Berufsgenossenschaft lässt einen Lehrgang zu, wenn er die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt. 1.3 Der Lehrgangsanbieter trägt durch Ausstellung der Lehrgangsbescheinigung die Gewähr, dass die Teilnehmenden ausreichende Kenntnisse für sichere Arbeitsabläufe auf Schiffen vermittelt bekommen haben. 1.4 Bietet der Lehrgangsanbieter Lehrgänge an mehreren Örtlichkeiten an, so hat er durch innerbetriebliche Qualitätssicherung zu gewährleisten, dass an allen Örtlichkeiten die der Zulassung zu Grunde liegenden Standards eingehalten werden. 2. Antrag auf Zulassung 2.1 Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich oder elektronisch an die Berufsgenossenschaft zu richten. 2.2 War ein Lehrgang der antragstellenden Person bereits zugelassen und erfüllt sie die Voraussetzungen zur Verlängerung der Zulassung nicht mehr oder die Zulassung wurde widerrufen, so kann ein Antrag auf Wiedererteilung der Zulassung nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Ende der vorherigen Zulassung gestellt werden. 2.3 Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. 2.4 Dem Antrag sind anzufügen: ein ausführlicher Lehrgangsplan mit Angabe des Inhalts und der Dauer der unterrichteten Fächer sowie der Lehrmethode, ein Verzeichnis des Lehrpersonals, einschließlich ihrer nachgewiesenen Fachkenntnisse, Informationen über das Lehrmaterial, Angaben darüber, wo der Lehrgang stattfinden soll, und über die Einrichtungen, die für die praktischen Übungen zur Verfügung stehen, Teilnahmebedingungen für den Lehrgang, die Erklärung, dass der Lehrgangsanbieter sich dazu verpflichtet, der Berufsgenossenschaft unverzüglich und aus eigener Initiative über jede Änderung der im Zulassungsantrag enthaltenen Informationen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen, sobald ein Antrag auf Zulassung gestellt oder eine Zulassung erteilt wurde. 3. Prüfung Die zuständige Behörde, die Berufsgenossenschaft und jeweils von ihr beauftragte natürliche Personen sind während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten berechtigt, Lehrgangsräume, Lehrgangseinrichtungen, Unterrichtsmittel sowie die Durchführung der Lehrgänge zu prüfen. 4. Befristung, Widerruf der Zulassung 4.1 Die Zulassung wird bei Vorliegen der personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen nach Abschnitt 2 befristet für höchstens fünf Jahre und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt. Sie wird auf Antrag um jeweils höchstens fünf Jahre verlängert, wenn alle Voraussetzungen für die Zulassung weiterhin bestehen. Jede Änderung der oben genannten Voraussetzungen ist der Berufsgenossenschaft unverzüglich schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Hierauf ist die antragstellende Person bei Zulassung schriftlich hinzuweisen. 4.2 Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn nachträglich eine Zulassungsvoraussetzung weggefallen ist, wenn die Schulung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wird oder wenn gegen die Pflichten, die sich aus der Zulassung ergeben, verstoßen wird. Die sonstigen verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften über Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten bleiben unberührt. 4.3 Eine Übertragung der Durchführung der Lehrgänge an andere Personen, die nicht Beschäftigte des zugelassenen Lehrgangsanbieters sind, ist nur zulässig, wenn die Organisation und die Sachmittelausstattung auch für diese Dienstleistungen unmittelbar durch den zugelassenen Lehrgangsanbieter erfolgt und wenn diese Personen die personellen Voraussetzungen nach Abschnitt 2 Ziffer 1 erfüllt. Für diese übertragenen Dienstleistungen muss die Durchführung durch andere Personen, die nicht Beschäftigte des zugelassenen Lehrgangsanbieters sind, in dessen Auftrag und Namen erfolgen. Abschnitt 2 Voraussetzungen zur Zulassung von Lehrgängen für die grundlegende Sicherheitsausbildung 1. Personelle Voraussetzungen 1.1 Die antragstellende Person hat nachzuweisen, dass die eingesetzten Lehrkräfte zur Durchführung der grundlegenden Sicherheitsausbildung befähigt sind. 1.2 Antragstellende Person und Lehrkraft können identisch sein. 1.3 Die Befähigung ist gegeben, wenn die Lehrkraft die persönlichen Voraussetzungen erfüllt und durch Vorlage einer Bescheinigung nachweist, dass sie über die nachstehend aufgeführte fachliche Qualifikation verfügt. 1.4 Die Lehrkraft hat sich in angemessenen Zeitabständen, die vom gesetzlichen Unfallversicherungsträger für die Qualifikationen vorgegeben werden, fortzubilden. Eine Fortbildung der Lehrkräfte erfolgt beim zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger. 1.5 Persönliche Voraussetzungen der Lehrkraft: Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift Zuverlässigkeit, nachgewiesen durch ein aktuelles Führungszeugnis Berufserfahrung in der Binnenschifffahrt von mindestens 3 Jahren als Schiffsführer/Schiffsführerin oder Fährführer/Fährführerin oder Berufserfahrung in der Seeschifffahrt von mindestens drei Jahren als Kapitän/Kapitänin 1.6 Fachliche Qualifikation der Lehrkraft: Erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang des gesetzlichen Unfallversicherungsträgers, der die bereichsbezogene Ausbildung bereitstellt und durchführt. Der Lehrgang orientiert sich an Teilen der Rahmenthemen der Ausbildungsstufe III zur Ausbildung der Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Binnenschifffahrt, oder Fachkraft für Arbeitssicherheit nach den §§ 5 bis 7 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit ( ASiG ) mit einer für die Binnenschifffahrt oder für die Seeschifffahrt bereichsbezogenen Ausbildung nach § 4 Absatz 6 und 7 der Unfallverhütungsvorschrift 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung ( DGUV Vorschrift 2) vom 01. Januar 2011, in der Fassung vom 01. Februar 2012, veröffentlicht unter https://www.bg-verkehr.de/medien/medienkatalog/ unfallverhuetungsvorschriften/dguv-vorschrift-2-bisher-bgv-a2 (Externer Link) . 2. Sachliche Voraussetzungen 2.1 Die antragstellende Person hat nachzuweisen, dass der Lehrgang auf einem Wasserfahrzeug, einer schwimmenden Anlage oder einer geeigneten Landanlage durchgeführt wird, so dass insbesondere die praktischen Elemente des Lehrgangs unter realistischen Bedingungen vermittelt werden können. 2.2 Die antragstellende Person hat nachzuweisen, dass die aus der Anlage ersichtlichen theoretischen Unterrichtsanteile in geeigneten Räumlichkeiten stattfinden. Geeignet sind auch Fahrzeuge. Die theoretischen Unterrichtsanteile können auch durch elektronisch gestützte Konzepte vermittelt werden. Diese Konzepte bedürfen der besonderen Zustimmung durch die Berufsgenossenschaft, um das Erreichen der notwendigen Handlungskompetenz sicherzustellen. 3. Organisatorische Voraussetzungen 3.1 Inhalt und Umfang der Lehrgänge 3.1.1 Der Unterricht hat sich nach einem Leitfaden des Lehrgangsanbieters zu richten, der für die Lehrkräfte hinsichtlich Inhalt, Durchführung der praktischen Demonstrationen und Übungen sowie Mindestzeitmaß verbindlich ist. 3.1.2 Im Einzelnen müssen die im Anhang 2 genannten Lernziele (Interner Link) erreicht sowie die dort genannten theoretischen und praktischen Inhalte vermittelt werden. Das geschieht in einem Lehrgang, der eine enge Verzahnung von Praxis und Theorie als Grundlage für das Erreichen der notwendigen Handlungskompetenz sicherstellt. 3.1.3 Die Dauer des Lehrgangs sollte mindestens drei Tage betragen, darf diese Dauer aber auch nicht erheblich überschreiten. 3.1.4 Im Leitfaden sind Aussagen zum Gesamtlernziel, der zeitlichen Gestaltung, der Organisation und der Gliederung des Lehrgangs zu treffen. 3.1.5 Die Teilnehmenden sollen nach Abschluss des Lehrgangs in der Lage sein, unter besonderer Beachtung des Eigenschutzes sicher, verantwortungsbewusst und selbstständig auf Weisung eines Vorgesetzten ihre Tätigkeit auf einem Binnenschiff aufzunehmen. 3.2 Teilnahmebescheinigung 3.2.1 Den Teilnehmenden ist eine Teilnahmebescheinigung auszuhändigen. Die Bescheinigung über die Ausbildung darf nur erteilt werden, wenn die Lehrkraft die Überzeugung gewonnen hat, dass die Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. 3.2.2 Ein Gestaltungsbeispiel einer Teilnahmebescheinigung ist im Anhang 1 (PDF, intern) wiedergegeben. 3.3 Dokumentation 3.3.1 Der zugelassene Lehrgangsanbieter hat über die durchgeführten Lehrgänge folgende Aufzeichnung zu führen: Art des jeweiligen Lehrgangs (praktisch-theoretisch oder praktisch-theoretisch/elektronisch) Ort und Dauer des Lehrgangs Name der Lehrkraft Nachweis der Teilnahme durch Name, Geburtsdatum und Unterschrift der Teilnehmenden. 3.3.2 Die Aufzeichnungen sind vom zugelassenen Lehrgangsanbieter fünf Jahre ab dem Tag des Endes des Lehrgangs aufzubewahren und auf Anforderung der Berufsgenossenschaft oder einer von ihr beauftragten natürlichen Person vorzulegen. Nach Ablauf dieses Zeitraums sind die Aufzeichnungen vom zugelassenen Lehrgangsanbieter unverzüglich, bei elektronischer Speicherung automatisiert, zu löschen. 3.4 Versicherungsschutz Die antragstellende Person hat nachzuweisen, dass sie eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die eventuelle Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit den Lehrgängen stehen, abdeckt. Stand: 14. April 2023
Das Projekt "Process-oriented strategies to enable legume adoption in sub-Saharan Africa: experiences from the Derived and Northern Guinea savannahs of West Africa" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Sozialwissenschaften des Agrarbereichs, Fachgebiet Landwirtschaftliche Kommunikations- und Beratungslehre.
Arbeits- und Gesundheitsschutz ist für Unternehmen in Sachsen-Anhalt kein Fremdwort, und doch gibt es Möglichkeiten der Verbesserung. Zu diesem Ergebnis kommt der Fachbereich Arbeitsschutz im Landesamt für Verbraucherschutz in seinem Jahresbericht 2015, der auf dem Arbeitsschutztag am Donnerstag in Halle vorgestellt wurde. Insbesondere Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten haben aus Sicht der Kontrolleure Reserven. Die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Petra Grimm-Benne, warb auf dem Fachtag für einen effektiven Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Betrieben. Grimm-Benne sagte: ?Gute Arbeit bedeutet auch, dass die Unternehmen Arbeitsbedingungen schaffen, damit ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter physisch und psychisch gesund bleiben.? Nach den Worten der Ministerin tragen der demografische Wandel und der daraus resultierende Fachkräftemangel dazu bei, dass Unternehmen dem Arbeits- und Gesundheitsschutz einen immer höheren Stellenwert einräumen. Sie sagte: ?Verletzte und kranke Beschäftigte bedeuten Arbeitsausfall, und Arbeitsausfall ist Gift für erfolgreiches Wirtschaften.? Sachsen-Anhalts Arbeitsschutzverwaltung mit ihren rund 130 Beschäftigten und Gewerbeaufsichts-Dezernaten in fünf Regionen hat für 2015 insgesamt 5.272 amtliche Betriebsüberprüfungen und 2.495 Baustellenbegehungen bilanziert. Zu den Beanstandungen vor Ort heißt es, dass Arbeitsmittel bemängelt, Arbeitsplatzgestaltungen kritisiert oder aber Arbeitszeitverstöße geahndet werden mussten. Ein Schwerpunkt der Kontrollen 2015 war die Arbeitsschutzorganisation, deren wesentlicher Bestandteil eine konkrete Gefährdungsbeurteilung für einzelne Arbeitsplätze ist. Unter diesem speziellen Blickwinkel wurden 331 Betriebe besichtigt. Zu 90 Prozent war nichts oder nur wenig zu beanstanden, wobei komplett fehlerfrei allein 40 Prozent der Betriebe ihren Arbeitsschutz organisiert hatten. Für jeden zehnten Betrieb musste zunächst ein mangelhaftes Zeugnis ausgestellt werden. Insbesondere Kleinstbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten hatten Probleme, eine ordnungsgemäße Arbeitsschutzorganisation nachzuweisen. Mehr als die Hälfte der kontrollierten Kleinstbetriebe musste deutlich nachbessern, was ihnen auch weitgehend gelang. Insgesamt kommen die Kontrolleure zur Einschätzung, dass zwei von drei Unternehmen ihre Organisationspflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz erfüllen. Das heißt auch, dass diese Firmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und einen Betriebsarzt bestellt sowie den nach Gesetz vorgeschriebenen Arbeitsschutzausschuss eingerichtet haben. Eine weitere Aufgabe der Arbeitsschutzverwaltung ist die Marktüberwachung. Hier werden Produkte und Materialien auf eine mögliche Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung hin überprüft. Im Vorjahr wurden 1.109 Verbraucherprodukte begutachtet und im Labor analysiert. Im Jahresbericht beispielhaft beleuchtet wird der Markt der LED-Lampen. Dabei wurden 50 verschiedene Produkte mit einer Spannung von 50 bis 250 Volt getestet. Zwölf Lampen erfüllten nicht die nach DIN-Norm EN 62560: 2013-11 vorgeschriebenen Anforderungen. Kriterien für die Prüfer sind unter anderem, dass die Lampen keine scharfen Kanten und Ecken aufweisen und auch nicht auseinandernehmbar sein dürfen. Zudem müssen auf dem Lampenkörper alle erforderlichen Daten und Angaben wie etwa die CE-Kennzeichnung ordnungsgemäß vermerkt sein. Im Labor werden zudem die Spannungsfestigkeit und der Isolationswiderstand getestet. Drei der 50 LED-Lampen mussten als gefährlich eingestuft werden. In jedem Fall erhielten die Lampenhersteller und ?Vertreiber die Ergebnisse der Überprüfung und wurden zur Behebung der Mängel aufgefordert. Ein dritter Schwerpunkt im Arbeitsschutz-Bericht widmet sich den Verfahren zur Anerkennung von Berufskrankheiten. Im Jahr 2015 gab es unter Beteiligung der Arbeitsschutzverwaltung in Sachsen-Anhalt 701 derartige Verfahren. Neu im Katalog der Berufskrankheiten werden Hautkrebserkrankungen durch UV-Lichtstrahlungen geführt. Im gesamten Jahr 2015 wurden 107 Arbeitnehmer mit UV-bedingten Hautkrebskrankheiten begutachtet, für 58 von ihnen stellten die Gewerbeärzte eine Bescheinigung als Berufskrankheit aus. Damit nimmt der Hautkrebs in der Gesamtheit der als Berufskrankheit anerkannten Hauterkrankungen (83 Fälle insgesamt) eine Spitzenposition ein. Mit der Anerkenntnis als Berufskrankheit können Betroffene Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen. ? etwa für die medizinische Behandlung, für Prävention oder für Rentenleistungen. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass jahrelanges Arbeiten im Freien Hautkrebs durch UV-Strahlung hervorrufen kann. Dabei geht man von einer Tätigkeit im Freien von mindestens 15 Jahren aus. Insbesondere Straßenbauarbeiter, Dachdecker, Landwirte oder Seeleute gelten als gefährdet. Wirksamer Schutz ist jedoch möglich, etwa über die Arbeitsorganisation ? sprich Verlagerung der Arbeit im Freien in die Morgen- und Abendstunden ? oder durch technische Hilfsmittel wie Abdeckungen und Überdachungen über Baustellen und Arbeitsstätten. Aber auch Arbeitnehmer können individuell durch entsprechende Kleidung sowie Hautschutzcremes zum eigenen Schutz beitragen. Impressum:Ministerium für Arbeit, Soziales und IntegrationPressestelleTurmschanzenstraße 2539114 MagdeburgTel: (0391) 567-4608Fax: (0391) 567-4622Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Das Projekt "Teilvorhaben: Methodiken zur Erstellung und Aufbereitung von Anforderungsprofilen für Entwicklung und Validierung robuster Automotivehalbleiterkomponenten^Robuster Entwurf von neuen Elektronikkomponenten für Anwendungen im Bereich Elektromobilität (RESCAR 2.0)^Teilvorhaben: Robuster Entwurf für hochintegrierte More-than-Moore Systeme für Anwendungen zur Elektromobilität^Teilvorhaben: Anwendungsspezifische Robustheitsanalyse mit propagierten Anforderungsprofilen, Verifikationsfluss zwischen OEM und ASIC-Entwicklung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Robert Bosch GmbH.
Das Projekt "Teilprojekt: Lichtinduzierte Kristallisation und Charakterisierung von Si-Nanostrukturen^Teilantrag: Bandstrukturdesign für Silizium-basierte Dünnschichtmaterialien mittels parameterfreier Elektronenstrukturberechnungen^HZB-Teilvorhaben: Si-Nanodot-Funktionsschichten^SINOVA - Siliziumbasierte nanostrukturierte Dünnschichtmaterialien als innovative funktionale Elemente für Solarzellen der nächsten Generation^Hochauflösende elektronenmikroskopische Analytik an siliciumbasierten Dünnschichtmaterialien für Solarzellen der nächsten Generation^IHT-Teilvorhaben: Silizium-basierte Dünnschicht-Absorber^Ultrahochauflösende Untersuchung nanostrukturierter Dünnschichtmaterialien, Experimentelle und theoretische Analyse von nanostrukturierten Solarzellen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungszentrum Jülich GmbH, Institut für Energie- und Klimaforschung (IEK), IEK-5: Photovoltaik.A) Vorhabensziel: Ziel des Verbundprojektes SINOVA ist die Bearbeitung der technologischen Grundlagen zur Realisierung hocheffizienter Dünnschicht-Solarzellen auf Siliziumbasis. Im Fokus stehen dabei die Herstellung und Charakterisierung nanostrukturierter innovativer funktionaler Elemente, die die jeweiligen elektronischen und optischen Aufgaben in einer Si-Solarzelle der zukünftigen Generation optimal erfüllen. Das IEF5 bearbeitet hierfür das Teilprojekt Experimentelle und theoretische Analysen von nanostrukturierten Solarzellen. B) Arbeitsplanung: Die Aufgaben des IEF5 sind: 1) Herstellung und Charakterisierung von Si Quantenstrukturen in SiC-Matrix; 2) Herstellung und Charakterisierung von Niedertemperatur-Kontaktschichten aus Si-Quantenstrukturen in SiO2-Matrix auf Si-Wafern, sowie 3) Simulation von Quantenstrukturen in der Photovoltaik. Insbesondere im Bereich der Simulation gibt es eine enge Zusammenarbeit mit den anderen Partnern zur Ermittlung von Parametern und Abschätzung von Wirkungsgradpotentialen. C) Ergebnisverwertung: Die Forschungsaktivitäten haben zum Ziel, die Grundlagen für die Herstellung von Si-Solarzellen der zukünftigen Generation zu erarbeiten, die sich durch ein wesentlich höheres Wirkungsgradpotential sowie geringere Produktionskosten auszeichnen sollen.
Das Projekt "Teilvorhaben 3: Vorreinigung und Kompaktierung^Rückgewinnung von Solar-Silizium aus Fertigungsresten der Solar-Wafer-Produktion^Teilvorhaben 2: Vakuumbehandlung und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, Teilvorhaben 1: Elektroschlackeumschmelzen und Metallraffination" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: RWTH Aachen University, Institut und Lehrstuhl für metallurgische Prozesstechnik und Metallrecycling.Ziel ist die Entwicklung eines Verfahrens zur Rückgewinnung des bei der Bearbeitung von Si-Wafern in den Zerspanungsabfällen enthaltenen Siliziums sowie der weiteren Wertkomponenten SiC und Polyethylenglykol für den Wiedereinsatz in der Solarzellenproduktion. Das Verfahren basiert auf der Abtrennung und Rückgewinnung des organischen Lösungsmittels aus den Schleifschlämmen, einer chemischen Extraktion der Verunreinigungen Kupfer und Eisen und einer möglichst weitgehenden physikalischen Trennung von Si und Si-Carbid. Hierzu untersucht das Teilprojekt insbesondere die Abtrennung des SiC durch Tiefenfiltration der Si-Schmelze sowie die Abtrennung des SiC durch Elektroschlackeumschmelzen. Die Auswirkungen einer möglichen Kombination beider Verfahren werden ebenfalls untersucht. Prinzipiell werden sowohl Labor- als auch Technikumversuche durchgeführt. Thermodynamische Modellierungen begleiten die Versuchsphase. Die eingesetzten Technologien sollen erstmals einen ökonomisch selbstragenden Behandlungsprozess ermöglichen und den direkten Wiedereinsatz der Materialien unter Schließung des Rohstoffkreislaufes in den Herstellungsprozess gewährleisten.
Das Projekt "Rückgewinnung von Solar-Silizium aus Fertigungsresten der Solar-Wafer-Produktion, Teilvorhaben 3: Vorreinigung und Kompaktierung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: UVR-FIA GmbH Verfahrensentwicklung-Umweltschutztechnik-Recycling- GmbH.
Das Projekt "FP5-EESD, Substrat- und Sperrschichtoptimierung fuer im CVD-Verfahren hergestellte Duennschicht-Siliziumkristall-Solarzellen" wird/wurde gefördert durch: Kommission der Europäischen Gemeinschaften Brüssel. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme.Objective: A consortium has been formed by partners stemming from research and industry in order to make a further step towards the development of a cost-effective thin-film crystalline Si solar cell technology, based on thermally assisted Chemical Vapour Deposition (CVD) as deposition technique. This project should result in a thin-film crystalline Si low-cost PV module with a competitive cost/Wp. Description of work: The numerous possible options for thin-film crystalline Si solar cells (for substrate and barrier layer) and the absence of real progress on the level of equipment development for large-volume Si-layer deposition bear an inherent risk for subcritical research in this area. The consortium defined a clear strategy as far as substrates and deposition system are concerned. - Concerning the substrates, the number of options has been reduced to 3 options (Si-ribbons, a conductive ceramic: Si-infiltrated SiAlON and an insulating ceramic: SiAlON). - Together with the development and optimisation of the barrier layers, 4 technically relevant substrate/barrier layers schemes are investigated on cell level: Si-ribbons with and without barrier layer, Si-infiltrated SiAlON-substrates with a conductive SiC-layer, SiAlON-substrates and Si-ribbons with an insulating oxide barrier layer. After the Midterm Assessment, the number of substrate/barrier schemes is reduced to 2 (a conductive and non-conductive scheme), based on the results of a laboratory-type comparison of cells and the first cost projections. - Concerning the development of a high-throughput CVD-system, first steps toward a continuous Si-deposition system are taken. The consortium wishes to assess and reduce the running costs of such system. Specifically the costs associated with waste treatment and a reduction of the gas consumption through a H2-recirculation system will be looked at in more detail . In the first phase of the project these aspects will be studied. After the Midterm Assessment this deposition system will be intensively used for the growth of the Si-layers on the selected substrates, which will be processed into solar cells using processes, compatible with the industrial reality. Expected Results and Exploitation Plans: - The selection of a suitable low-cost substrate, compatible with Si-deposition by means of thermally-assisted Chemical Vapour Deposition (and possibly a liquid phase recrystallisation step); - The development of suitable barrier layers to prevent impurity indiffusion from the low-cost substrate into the active layer and to optimise internal reflection; - The assessment of a continuous high-throughput CVD-reactor, compatible with the requirements of the solar cell industry; - A module of 30x30 cm2 on the selected conductive substrate/barrier layer combination with an efficiency = 12 per cent obtained by a two-side contacting technology. Prime Contractor: Interuniversity microelectronics centre, microsyst4ems, components and packaging advanced solar cells
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