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s/astor/Castor/gi

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Fachliche Beratung der Gemeinde Neckarwestheim in Zusammenhang mit der Einlagerung von bestrahlten Brennelementen des KWO im Standort-Zwischenlager GKN

Am stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim (KWO) werden noch Brennelemente gelagert, die für die weitere Zwischenlagerung in Castor-Behälter geladen werden sollen. Am Standort des KWO gibt es kein Zwischenlager für Castor-Behälter. Im Zwischenlager am nahegelegenen Standort des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) ist dagegen noch Lagerplatz vorhanden, der für die dortigen Brennelemente nicht benötigt wird. Die Einlagerung der Castor-Behälter mit Brennelementen des KWO im Standortzwischenlager GKN wurde genehmigt. Die Gemeinde Neckarwestheim hat in diesem Zusammenhang das Öko-Institut mit verschiedenen Untersuchungen beauftragt. Es soll geprüft werden, ob für diese Genehmigung eine Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen. Weiterhin soll geprüft werden, ob alle sicherheitsrelevanten Untersuchungen im Genehmigungsverfahren durchgeführt worden sind. Außerdem soll die Vollständigkeit der Auflagen des Genehmigungsbescheids geprüft werden.

Standort-Zwischenlager Neckarwestheim - Aufbewahrung des BE GN2 0860 R und weitere Inventaraspekte für die Behälterbauart CASTOR® V/19

ID: 5043 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 15.11.2018 hat die EnBW Kernkraft GmbH für das Standort-Zwischenlager Neckarwestheim die Aufbewahrung von einem Nicht-Standard-Brennelement in Transport- und Lagerbehältern der Bauart Castor ® V/19 beantragt. Erweitert wurde der Antragsgegenstand mit Schreiben vom 02.12.2021 um die Aufhebung von kritikalitätsbedingten Teilbeladungen und mit Schreiben vom 15.05.2023 um die unterbrechungsfreie Behälterabfertigung. Das Genehmigungsverfahren wird seit dem 01.01.2019 von der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH geführt. Die allgemeine Vorprüfung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung hat ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Änderungsvorhaben durchzuführen ist. Ort des Vorhabens: Neckarwestheim Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Abschlussdatum: 27.05.2025 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 50 45127 Essen Deutschland Dokument Dokument Endfassung UVP-Vermerk GKN Nicht-Standard-BE_27.05.2025_zur_Veröffentlichung.pdf

Castor Transporte in NRW

1. Mit welchen Brücken- und Straßenschäden und Sanierungskosten rechnen Sie angesichts der 152 Castor-Transporte je 133 Tonnen vom Zwischenlager in Jülich zum Zwischenlager in Ahaus? 2. Gibt es je Brücke eine Sondergenehmigung für die Transportfahrzeuge? 3. Welche bzw. wieviele der durch die Castor-Transporte befahrenen Brücken, sind bereits jetzt sanierungsbedürftig? 4. Sind die zu erwartenden Sanierungskosten an Brücken und Straßen in die Kostenkalkulation für die Transporte eingerechnet?

Castor canadensis Kuhl, 1820 Kanadischer Biber Säugetiere Nicht bewertet

Die wahrscheinlich überwiegend aus einem Tierpark stammenden Kanadischen Biber im nördlichen Rheinland-Pfalz werden auf Initiative der Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie Rheinland-Pfalz (GNOR) eingefangen, genetisch überprüft (Chromosomenzahl), kastriert und wieder freigelassen. Hierdurch wird langfristig eine Vermehrung der Art unterbunden (IPOLA 2018).

Standort-Zwischenlager Lingen - Aufbewahrung von Kernbrennstoffen in Form von Steuerelementfingern in CASTOR® V/19-Behältern

ID: 4716 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 07.12.2021 hat die BGZ mbH eine Erweiterung des Antrags vom 04.07.2016 für das SZL Lingen vorgelegt für eine Beladevariante von CASTOR® V/19-Behältern mit Brennelementen sowie Steuerelementfingern. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um Steuerelementfinger als zusätzliche Inventare stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Lingen dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Ort des Vorhabens: Lingen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 02.12.2024 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH BGZ mbH Frohnhauser Straße 50 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de/ Dokument Dokument UVP-Vorprüfung_Lingen_Steuerelemente_02.12.2024_zur_Veröffentlichung.pdf

Standort-Zwischenlager Brokdorf - Mischbeladung von Brennelementen und Köcher für Sonderbrennstäbe in Transport- und Lagerbehältern vom Typ CASTOR® V/19

ID: 4483 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 12.12.2022 hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH für das Standort-Zwischenlager in Brokdorf (im Folgenden als SZL Brokdorf bezeichnet) beantragt auch eine Mischbeladung von Brennelementen (BE) und Köchern für Sonderbrennstäbe (DWR-KSBS) in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 nach der 96er Zulassung aufzubewahren. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um eine Mischbeladung von BE und DWR-KSBS im Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/19 nach der 96er Zulassung als zusätzliche Inventare stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Brokdorf dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde – Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@base.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Brokdorf im Kreis Steinburg (Schleswig-Holstein) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 17.07.2024 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KBR Mischbeladung Vorprüfung Endfassung Abschluss Vorprüfung am 17.07.2024 Stand 29.08.2024 zur Veröffentlichung.pdf

Standort-Zwischenlager Grohnde - Mischbeladung von Brennelementen und Köchern für Sonderbrennstäbe in Transport- und Lagerbehältern vom Typ CASTOR® V/19

ID: 5247 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 12.12.2022 hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH für das Standort-Zwischenlager in Grohnde (im Folgenden als SZL Grohnde bezeichnet) beantragt auch eine Mischbeladung von Brennelementen (BE) und Köchern für Sonderbrennstäbe (DWR-KSBS) in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® V/19 nach der 96er Zulassung aufzubewahren. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um eine Mischbeladung von BE und DWR-KSBS im Transport- und Lagerbehälter der Bauart CASTOR® V/19 nach der 96er Zulassung als zusätzliche Inventare stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Grohnde dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Kontakt zur verfahrensführenden Behörde – Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung: uvp@base.bund.de Ort des Vorhabens: Gemeinde Emmerthal im niedersächsischen Landkreis Hameln-Pyrmont Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 29.09.2025 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KWG Mischbeladung Abschluss Vorprüfung am 29.09.2025 Stand 29.09.2025 zV.pdf

Standort-Zwischenlager Gundremmingen - Aufbewahrung von in Köchern verpackten und in CASTOR® V/52-Behältern geladenen Kernbrennstoffen

ID: 5249 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 16.11.2015 beantragte die RWE Power AG für das Standort-Zwischenlager in Gundremmingen die Aufbewahrung von Sonderbrennstäben des Siedewasserreaktors des Kernkraftwerks Gundremmingen II, die in sogenann­ten Köchern verpackt und in Transport- und Lagerbehältern der Bauart CAS­TOR® V/52 nach 96er Zulassung aufbewahrt werden sollen. Erweitert wurde der Antrag mit Schreiben vom 21.09.2023 um die unterbrechungsfreie Behälterabfertigung bei einer festgestellten Aktivitätsfreisetzung in den Behälterinnenraum. Ergänzend wurde mit Schreiben vom 06.08.2024 die Beladevariante V (Mischbeladung) für den Transport- und Lagerbehälter CASTOR® V/52 mit bis zu 42 Brennelementen und bis zu 8 Köchern beantragt. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um die genannten Sachverhalte stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Gundremmingen dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Ort des Vorhabens: Gundremmingen Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 11.09.2025 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de Dokument Dokument UVP-Vorprüfung SZL KRB KöcherV52 Veröffentlichung.pdf

Verschiedene Bauarten von Atommüllzwischenlagern

Informationen zur baulichen Sicherheit des Atommülllagers Ahaus und anderer Zwischenlager: In Karlsruhe wurde auf dem Campus Nord ein neues Zwischenlager für mittelradioaktive Abfälle in Betrieb genommen. Zum Schutz vor Flugzeugabstürzen hat es eine Wand- und Deckenstärke von 1,8m aus Stahlbeton. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karlsruhe/zwischenlager-atommuell-kit-campus-nord-karlsruhe-100.html In Lubmin ist im Zwischenlager Nord (ZLN) eine neue Halle für die Castor-Behälter geplant („Estral“), sie soll eine Wand- und Deckenstärke von 1,8m aus Stahlbeton haben. Notwendig sei dies aufgrund verschärfter Sicherheitsbestimmungen seit 2011. Fertig werden soll „Estral“ offenbar mit Auslaufen der Genehmigung der jetzigen Zwischenlager-Halle, der aktuelle Status ist unklar, da die Homepage der EWN offenbar seit 2023 nicht mehr aktualisiert wurde: https://www.ewn-gmbh.de/projekte/estral Das Zwischenlager in Ahaus bestitzt nur ca. 20 cm starke Decken. • Sind die für das ZLN und Zwischenlager Karlsruhe maßgeblichen Sicherheitsanforderungen auch für das Zwischenlager Ahaus gültig? • Auf welche Erkenntnisse und Richtlinien beziehen sich diese konkreten Sicherheitsanforderungen für das ZLN bzw. das Lager in Karlsruhe? • Warum wird an den Standorten Karlsruhe und Lubmin den Sicherheitsanforderungen mit einer massiven Stahlbetonkonstruktion von 1,8m Dicke begegnet, am Standort Ahaus hingegen bislang nicht? • Ist für den Standort Ahaus auch eine Neukonstruktion/ Neubau wie an den Standorten Lubmin oder Karlsruhe vorgesehen, wenn die bisherige Genehmigung der Halle im Jahr 2036 ausläuft? • Ist die ursprüngliche Aussage und Kernelement der bisherigen Genehmigungen „Die Castor-Behälter allein sorgen für den notwendigen Schutz vor äußeren Einwirkungen“ noch für den Standort Ahaus oder andere Standorte (bei Unterschieden bitte differenziert auflisten) gültig? Die JEN teilte auf der BGZ-Info-Veranstaltung am 19.5.25 im Ahauser Rathaus mit, dass das BASE im Herbst 2024 ein neues Sicherungskonzept für das Zwischenlager in Jülich angefordert hat. • Auf welchen Grundlagen beruht die Anforderung dieses neuen Sicherungskonzeptes? • Muss auch für das Zwischenlager Ahaus oder weitere Standorte ein neues Sicherungskonzept vorgelegt werden? Wenn ja, welche Bereiche sind betroffen bzw. was für Maßnahmen sind dafür nötig (z. B. Baumaßnahmen, organisatorische Maßnahmen, personelle Maßnahmen)? Die Münsterland-Zeitung und die Westfälischen Nachrichten vom 08.01.2025 berichten von Stahlseilen, die im Deckenbereich des Brennelemente-Zwischenlagers Ahaus angebracht wurden. „Für eine ‚Stützenkopfverspannung‘ würden dauerhaft Stahlseile eingesetzt“ (WN). Diese seien der BGZ zu Folge im Rahmen der „Nachhärtung“, also zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen (SEWD), gemeinsam mit dem Bau einer zusätzlichen Mauer, angebracht worden. Die NRW-Atomaufsicht nannte im WDR (09.01.2025) statische Mängel als Grund für die Anbringung der Stahlseile/ Stützenkopfverspannung. Die Baumaßnahme wurde laut NRW-Atomaufsicht 2018 beantragt und 2020 baulich abgeschlossen. Im Rahmen einer BGZ-Info-Veranstaltung im Ahauser Rathaus am 19. Mai 2025 sprach die BGZ von „Stahlstangen“, mit denen das Dach des Zwischenlagers Ahaus nachgerüstet wurde und dementierte, dass es sich um „Drahtseile“ handeln würde. • Besteht die „Stützenkopfverspannung“ im Brennelemente-Zwischenlager Ahaus aus Stahlseilen oder Stahlstangen? • Ist die 2020 abgeschlossene Stützenkopfverspannung eine Maßnahme gegen altersbedingte statische Mängel, statische Probleme durch den Bau der zusätzlichen Mauer oder eine Maßnahme aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen (SEWD)? Falls ganz andere Gründe vorliegen, erklären Sie bitte diese.

LEGATO Contour VN_1 ASTER 30m

Contour data for LEGATO region VN_1 based on ASTER satellite data (resolution 30m)

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