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Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat Dienst-Kraftfahrzeuge (Kfz) mit akustischen Torus-Mess-Systemen (ATMS) ausgestattet, um über einen Flottenversuch einen Großteil des Bayerischen Fernstraßennetzes außerorts akustisch zu untersuchen. Darüber hinaus wurde am Prüfstand Fahrzeug/Fahrbahn (PFF) der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) das Torusge räusch, das heißt das Rollgeräusch, das nicht nach außen, sondern in das Innere eines Reifens abgestrahlt wird, unter kontrollierten Bedingungen analysiert. Hier lag der Fokus auf der Ge schwindigkeit sowie der Radlast, dem Fülldruck und Profil des Reifens. Die Erkenntnis aus die sen Messungen ist, dass nicht die absolute Pegelhöhe, sondern die Charakteristik des Torusge räusches Auskunft über den akustischen Zustand der Straße gibt. Als wesentliche Einflussgröße auf das Geräusch wurde die Wellenlänge der prägenden Textur der Deckschicht identifiziert. Der sogenannte akustische Fingerabdruck einer jeden Deckschicht. Mit diesem Wissen wurde ein Entwurf einer Technischen Prüfvorschrift für akustische Torus-Messungen (E TP ATM) verfasst. Gemäß dieser wurde der Flottenversuch ausgewertet. Aus Sicht des Lärmschutzes ist es erwünscht, mit diesen akustischen Torus-Messungen auf einen äquivalenten Fahrzeuggeräuschpegel für Pkw LAT,Pkw bei 120 km/h zu schließen. Hierfür wurden Übertragungsfunktionen aufgestellt, die durch statistische Vorbeifahrt-(SPB-)Messungen abgeglichen wurden. Die notwendigen Untersuchungen fanden an ausgewählten Orten mit den Flottenfahrzeugen in Form kontrollierter Vorbeifahrten statt. Der so berechnete Geräuschpegel kann nun mit dem entsprechenden maximalen Vorbeifahrtpegel, gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19), verglichen werden. Im Ergebnis konnte mit dem Flottenversuch für insgesamt ca. 3 850 km Fernstraßen in Bayern die akustische Qualität von Fahrbahnbelägen untersucht werden. Eine statistische Auswertung ergab, dass etwa 60 % der untersuchten Streckenlänge lärmmindernd sind; ca. 14 % sind laut, der Rest liegt dazwischen. Lärmmindernd bedeutet hier, dass durch die Deckschicht der Grundwert des Schallleistungspegels eines Pkws der RLS-19 um mindestens 3 dB unterschritten wird; laut ist eine Deckschicht, wenn dieser Grundpegel überschritten wird. Mit akustischen Torus-Messungen kann die akustische Qualität eines Straßennetzes kostengünstig und effizient untersucht werden. Quelle: Forschungsbericht
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Orthofotografie aus den Digitalen Orthophotos umgesetzte Daten im GML-Schema bereit.
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Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um. Besonderes Vertragswerk Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages. Anlässlich der 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag im Juli dieses Jahres unterzeichneten die Vertragsstaaten eine Deklaration, mit der sie sich nachdrücklich für die Ziele des Antarktis-Vertrages und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen. Herausforderungen für die Vertragsstaaten Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus. Das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status. Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. Der globale Klimawandel und daraus folgende Umweltveränderungen sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken. Rolle des Umweltbundesamtes Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet aus-geht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der ATCM und den Tagungen des CEP teil und sorgen für das Einhalten hoher Umweltstandards.
Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Gebäude aus dem 3D-Gebäudemodell LoD2 umgesetzte Daten im GML-Schema bereit.
Das Projekt "Biodosimetrie: Ein systembiologischer Ansatz für die Strahlenbiodosimetrie und die Analyse der individuellen Strahlensensivität^Biodosimetrie: Ein systembiologischer Ansatz für die Strahlenbiodosimetrie und die Analyse der individuellen Strahlensensivität, ATM/ATR Signaltransduktionswege und Strahlenempfindlichkeit in Normal- und Tumor-Zellen - Kompetenzverbund Strahlenforschung 2007 HGF; BMBF; BMU" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universitätsklinikum Essen (AöR), Institut für Medizinische Strahlenbiologie.Vorhabensziel Die Untersuchung und Charakterisierung von 'single nucleotide polymorphisms' (SNPs), d.h. Variationen von einzelnen Nukleotidbasen in einem DNA-Strang, in zellzyklusrelevanten Genen (speziell chk1, chk2) soll klären, inwieweit charakteristische SNPs in diesen Genfamilien die Zellzyklussteuerung beeinflussen und inwiefern hierüber die zelluläre Reparaturkapazität und deren zugrunde liegenden Signalwege modifiziert werden. Des Weiteren soll geklärt werden, inwieweit charakteristische SNPs geeignet sind, als prädikativer Marker für eine individuelle Strahlensensitivität zu fungieren und inwieweit SNPs die Reaktion des Normalgewebes unter Strahlentherapiebedingungen bestimmen. Arbeitsplanung Primäre Lymphozyten von Individuen mit den gewählten Genotypen und derivate Zelllinien, werden hinsichtlich DNA-Doppelstrangbruch-Reparaturkapazität, Chromosomenschäden, Zellzyklusregulation, wie auch auf Aktivierungsstatus des ATM/ATR Signalweges getestet. Ergebnisverwertung 1. Einsatz von Polymorphismen als Prädiktor der individuellen Strahlenempfindlichkeit . 2. Prädiktoren der individuellen Strahlenempfindlichkeit im Hinblick auf Späteffekte nach Bestrahlung werden etabliert.
Deutsch-amerikanische Initiative erfolgreich Zum Schutz der einzigartigen antarktischen Flora und Fauna setzt sich Deutschland für ein kohärentes und repräsentatives Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis ein. Dank einer deutsch-amerikanischen Initiative – angestoßen und ausgearbeitet durch das Umweltbundesamt (UBA) und finanziert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – ist es nun gelungen, dieses Netz-werk zu erweitern. Sieben Inseln an der nordöstlichen Spitze der Antarktischen Halbinsel, die sogenannten „Danger Islands“, wurden heute auf der 46. Jahrestagung der Antarktis-Vertragsstaaten zum Schutzgebiet erklärt. Diese Entscheidung stellt sicher, dass die Danger Islands umfassend vor negativen Einflüssen durch menschliche Aktivitäten geschützt werden. Ab sofort darf das Archipel nur noch mit einer speziellen Genehmigung betreten werden. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Danger Islands sind die Heimat seltener Meeresvögel und beherbergen eine der weltweit größten Brutkolonien von Adeliepinguinen. Ich freue mich, dass Deutschland einen wichtigen Beitrag geleistet hat, das antarktische Netzwerk an Schutzgebieten um diese sieben Inseln zu erweitern. Es zeigt sich, dass internationale Kooperation zum Schutz der Umwelt möglich ist und funktioniert. Die jetzige Entscheidung trägt dazu bei, die Ursprünglichkeit der Antarktis besser zu bewahren.“ Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Die Ausweisung als Schutzgebiet ist ein wegweisender Schritt zur Weiterentwicklung des antarktischen Umweltschutzes und der Stärkung des erfolgreichen völkerrechtlichen Vertragssystems. Ich freue mich, dass mein Haus gemeinsam mit dem Forschungspartner Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz (ThINK) hierzu einen Beitrag leisten konnte.“ Vom 20. bis 30. Mai 2024 findet die 46. Jahrestagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Kochi, Indien, statt. Dabei haben die Staaten auf Vorschlag Deutschlands und der USA beschlossen, das Gebiet der „Danger Islands“ als antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protected Area, ASPA) auszuweisen. Erstmals hat Deutschland die Ausweisung eines neuen Schutzgebiets in der Antarktis initiiert und gemeinsam mit den USA vorbereitet, da US-amerikanische Wissenschaftler*innen zuerst auf die enorme Bedeutung des Gebietes für den Adeliepinguin aufmerksam gemacht haben. Beide Länder übernehmen nun die Verantwortung für das Management und Monitoring des Gebiets. Wissenschaftlicher Beitrag Antje Boetius, Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, hat die Danger Islands im Rahmen einer Forschungsreise besucht. Zu den Forschungsarbeiten gehörten verschiedene Kartierungsaufgaben in Zusammenarbeit mit amerikanischen, chilenischen, französischen und monegassischen Forschenden. Sie betont: „Die Inseln eignen sich aufgrund ihrer Verschiedenheit in Ursprung, Besiedlungsdichte und Artvielfalt sehr gut als Schutzgebiet. Dass ambitionierter Schutz hilft, zeigt auch das hohe Vorkommen verschiedener Wale und anderer Meeressäuger in diesem Gebiet. Angesichts der großen Herausforderungen, wie dem Klimawandel und der steigenden Verschmutzung der Meere, ist es entscheidend, dass wir für mehr Ruheräume für diese einzigartige Lebensvielfalt sorgen.“ Ein einzigartiges Ökosystem Die Danger Islands, ein Archipel an der nordöstlichen Spitze der Antarktischen Halbinsel, bestehen aus sieben Inseln mit einer Gesamtfläche von rund 4,5 km². Trotz ihrer geringen Größe sind die Inseln eine Brutstätte einer artenreichen Seevogelgemeinschaft und beherbergen die größte Population des Adeliepinguins der gesamten Antarktischen Halbinsel, mit über 750.000 Brutpaaren. Der Adeliepinguin kommt – wie der Kaiserpinguin – am weitesten südlich vor und ist somit ein echter Antarktis-Spezialist. Adeliepinguine ernähren sich überwiegend von Krill, kleinen Leuchtgarnelen, die in antarktischen Meeresgewässern massenhaft vorkommen und die Basis des antarktischen marinen Nahrungsnetzes bilden. Die Antarktische Halbinsel ist im Vergleich zur übrigen Antarktis am stärksten von der Klimaerwärmung betroffen, gleichzeitig gilt sie als Hotspot der Biodiversität , u. a. brütet dort ein Großteil der in der Antarktis heimischen Seevögel. Zukunftsorientierte Maßnahmen Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Danger Islands vor negativen Einflüssen wie dem zunehmenden Tourismus geschützt bleiben. Wissenschaftliche Forschung ist willkommen, solange sie den Zielen des Schutzgebiets nicht widerspricht. Bereits begonnen haben Kartierungsarbeiten der großen Vogelbestände, um Rückschlüsse auf die Entwicklung der Pinguinpopulation und den Zustand des marinen antarktischen Ökosystems ziehen zu können. Gleichzeitig treibt Deutschland die Arbeiten für ein weiteres mögliches Schutzgebiet, das Otto-von-Gruber-Gebirge, voran. Ziel ist es, dass dieses Gebiet im nächsten Jahr ebenfalls von der ATCM zum Schutzgebiet erklärt wird. Grundsätzlich können Gebiete in der Antarktis mit außerordentlichem ökologischem, wissenschaftlichem, historischem und ästhetischem Wert als Schutzgebiete unter dem Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag ausgewiesen werden. Das Ziel Deutschlands ist es, ein kohärentes und repräsentatives Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis – einem Kontinent anderthalbmal so groß wie Europa – zu errichten.
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